Verkaufte Hündin unerkannt trächtig
Manchmal kommt es vor, dass eine Hündin verkauft wird, ohne dass die Parteien wissen, dass diese am Verkaufstag bereits trächtig ist. Muss der Käufer dann die Welpen an den Verkäufer zurückgeben? Hat der Verkäufer einen Anspruch auf Wertersatz oder einen Aufpreis? Oder kann der Käufer seinerseits vom Vertrag zurücktreten, weil er ja gar keine Welpen will?