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Ferien mit Hund

Stressfreie Ferien mit Hund: Planung, Schutz & Tipps

Ob Kurztrip oder ausgedehnter Urlaub – Reisen mit Hund erfordert Planung. Von Einreisebestimmungen über geeignete Unterkünfte bis hin zum Schutz vor Reisekrankheiten: Hier erfahren Sie, wie Sie und Ihr Vierbeiner die Ferien sorgenfrei genießen können.

Foto©shutterstock.com/Linn Curie

Kurzurlaub über die Feiertage:

Wohin mit Hund, Katze, Vogel, Meeri und Co.?

Auch viele Tierfreunde nutzen die Feiertage gerne für eine kurze Reise. Entweder, um kurz der Hektik des Alltags zu entfliehen oder um die Verwandten zu besuchen. Während Hunde ihre Halter sehr gerne zu Familientreffen begleiten, fühlen sich Katzen, Kleintiere und Vögel zu Hause am wohlsten. Doch wie kann auf den letzten Drücker noch eine Betreuung für die Tiere gefunden werden?

Auch viele Tierfreunde nutzen die Feiertage gerne für eine kurze Reise. Entweder, um kurz der Hektik des Alltags zu entfliehen oder um die Verwandten zu besuchen. Während Hunde ihre Halter sehr gerne zu Familientreffen begleiten, fühlen sich Katzen, Kleintiere und Vögel zu Hause am wohlsten. Doch wie kann auf den letzten Drücker noch eine Betreuung für die Tiere gefunden werden?

Rund um die Feiertage -egal welche- dreht sich bei vielen von uns alles nur noch um die letzten Vorbereitungen. Geht es für ein paar Tage auf Reisen, sollten Heimtierbesitzer aber daran denken, sich rechtzeitig um eine Betreuung für ihre Tiere zu kümmern. Denn besonders um die Feiertage bzw. Ferienzeit sind viele Tierpensionen und -sitter bereits ausgebucht und auch Freunde, Nachbarn oder Verwandte haben keine Zeit, sich um die Tiere zu kümmern. Unterstützung bieten Suchportale wie www.leben-mit-heimtier.de, auf denen regionale Tierbetreuer und Gassigänger für Vierbeiner, Vögel und Fische gefunden werden können. Auch Tierärzte haben häufig Tipps für liebevolle Tiersitter in der näheren Umgebung. So können Heimtiere und Halter die Feiertage gleichermaßen genießen.

Hunde:

Beliebte Begleiter bei kürzeren Reisen

Ein bis zwei Stunden allein zu Hause zu sein ist für viele Hunde machbar, doch die Tiere dürfen grundsätzlich nicht den kompletten Tag alleine gelassen werden. Am schönsten ist es für die Vierbeiner, wenn sie ihre Menschen auf Reisen begleiten dürfen. Kommt Bello mit, sind Reiseziele zu empfehlen, die mit dem Auto zu erreichen sind. Dauert der Ausflug dagegen nur einen Tag, ist es hilfreich, ein Netzwerk an Personen zu haben, die sich während der Abwesenheit um den Vierbeiner kümmern – ihn zum Beispiel für einen Spaziergang von zu Hause abholen oder sich mit ihm beschäftigen. Hierfür bieten sich vor allem Nachbarn, Freunde oder aber externe Hundesitter und Gassigänger an.

Katzen:

Die Samtpfoten bleiben am liebsten zu Hause

In ihrem gewohnten Lebensumfeld fühlen sich Katzen am wohlsten. Bei einer Abwesenheit, die einen Tag überschreitet, sollte dann eine Person gefunden werden, die mindestens einmal am Tag vorbeikommt, die Samtpfoten füttert, das Katzenklo kontrolliert und sich mit den Tieren beschäftigt. Wenn es niemanden im persönlichen Umfeld gibt, der sich während der Abwesenheit um die Stubentiger kümmern kann, bieten Onlineportale den Dienst von Tiersittern an.

Kleintiere:

Ein Tag allein ist für Meeris, Kaninchen & Hamster okay

Grundsätzlich gilt: Kleintiere fühlen sich zu Hause am wohlsten. Auch wenn sie ihr Gehege als sicheren Rückzugsort haben, stressen sie längere Fahrten mit dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Befindet sich der Urlaubsort nicht in der Nähe, tut man den Tieren daher einen großen Gefallen, wenn sie in ihrem gewohnten Gehege zu Hause bleiben.

Bei entsprechender Planung können Meerschweinchen und Kaninchen dann auch mal einen kompletten Tag allein gelassen werden, Hamster sogar zwei Tage.

In dem Fall ist es wichtig, den Tieren bereits am Morgen ausreichend Futter und Wasser im Gehege bereitzustellen. Möglichst Knollengemüse und Futterarten, die nicht sofort verzehrt werden, wie zum Beispiel Heu. Ist der Halter über einen längeren Zeitraum nicht zu Hause, sollten dann Tiersitter bei der Betreuung der Kleintiere einspringen. 

Vögel:

Am besten zu Hause lassen – Vogelpensionen unterstützen aber bei Bedarf

Da fremde Umgebungen und auch der Transport an einen anderen Ort bei vielen Vögeln Unruhe auslösen, sollte man unbedingt versuchen, einen Tiersitter für die eigenen vier Wände zu finden. Für Federtiere, die in Volieren leben, ist eine Mitnahme sogar fast ausgeschlossen.

Findet sich auf die Schnelle kein passender Vogelsitter, gibt es neben Hunde- und Katzenpensionen auch Pensionen für die gefiederten Freunde, in denen sie während der Abwesenheit des Halters umsorgt werden. Für viele Vögel ist die kleine Auszeit bei Artgenossen sogar eine schöne Abwechslung.

Fische:

Futterautomaten unterstützen, ersetzen den Fischsitter bei längererAbwesenheit aber nicht gänzlich

Die Urlaubspflege eines Aquariums ist im Grunde unkompliziert, denn vieles regelt sich von selbst, wenn die Technik richtig eingestellt ist. So können etwa am Aquarium angebrachte Futterautomaten auf die benötigte Futtermenge und -häufigkeit eingestellt werden und sorgen so für die Verpflegung der Aquarienbewohner.

Plant der Aquarienbesitzer jedoch eine längere Abwesenheit, sollte eine zweite Person als Aquariensitter hinzugezogen werden, die währenddessen die Fische füttert und mindestens alle zwei bis drei Tage nach dem Rechten schaut.

Findet sich kein Aquariensitter, unterstützen viele Aquarienverbände bei der Betreuung der Fische. Eine nach Bundesländern sortierte Übersicht der Vereine finden Fischfreunde unter anderem auf der Webseite vom Verband Deutscher Vereine für Aquarien- und Terrarienkunde (VDA) e.V.

Ist die Betreuung der tierischen Freunde rechtzeitig geklärt, erspart das unter Umständen nicht nur dem Halter, sondern auch den Heimtieren viel Stress. Etwa, wenn sich eine für die Tiere bereits vertraute Person um die Fellnasen kümmert. Und die Wiedersehensfreude ist dann umso größer, wenn die geliebte Bezugsperson oder die Familie wieder nach Hause kommt.

Quelle: IVH

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Foto©clipdealer.de

Hilfe für „reisekranke" Hunde

Urlaubstip aus der Tierarztpraxis

Hunde sind am liebsten immer und überall mit dabei und meist unkomplizierte Reisebegleiter. Was aber, wenn der Hund "reisekrank" ist? Ein Spray aus der Tierarztpraxis kann Abhilfe schaffen.

In der Ferienzeit möchten Hundehalter gemeinsam mit ihrem Vierbeiner auf Reisen gehen. Dies ist im allgemeinen kein Problem, denn: Hunde sind am liebsten immer und überall mit dabei und meist unkomplizierte Reisebegleiter. 
Was aber, wenn der Hund „reisekrank ist, wenn er Angst vor Autofahrten hat und wenn ihn während der Reise Übelkeit und Erbrechen plagen?

Auch hier gibt es eine Lösung:
Denn in der Tierarztpraxis ist ein sog. Pheromon erhältlich, das in Form eines Sprays einfach auf die Decke, in den Transportkorb oder den Kofferraum gesprüht werden kann. Dieses D.A.P.-Spray kopiert exakt den Geruchsstoff, den Muttertiere produzieren, um ihren Welpen Geborgenheit und Sicherheit zu vermitteln.

„Das Spray richtet sich direkt an das Unterbewußtsein des Hundes und verankert dort Vertrauen und Entspannung. Dies wiederum unterbricht den anhaltenden Teufelskreis aus Angst, Übelkeit und Erbrechen, der in wissenschaftlichen Studien als Ursache für Reisekrankheit bei Hunden nachgewiesen wurde, erklärt Thekla Vennebusch (Tierärztin). 
Das Problem wird durch das Pheromon also direkt an der Wurzel des Übels behoben.

In der Tierarztpraxis erfahren Hundehalter außerdem, welche Impfungen und Atteste für den Grenzübergang bei Auslandsreisen notwendig sind. Der entspannten Reise mit dem geliebten Vierbeiner steht dann nichts mehr im Wege.

Von: Tierärztin Th. Vennebusch - Pressebüro Vennebusch & Musch GmbH
 

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Foto:©ClipDealer.de

Keine Reise ohne Heimtierpass!

Die Bundestierärztekammer rät: Tierhalter sollten sich vor dem Urlaub genau über die Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen informieren

Reisen will gut geplant sein. Doch wenn man nicht auf Ferienzeiten Rücksicht nehmen muss, lockt schon mal ein Schnäppchen, und man will kurzentschlossen in die Ferne. Soll das Haustier – in der Regel ja der Hund – mit in den Urlaub, ist es allerdings wichtig, sich im Vorfeld gut über die Einreisebestimmungen zu informieren.

Reisen will gut geplant sein. Doch wenn man nicht auf Ferienzeiten Rücksicht nehmen muss, lockt schon mal ein Schnäppchen, und man will kurzentschlossen in die Ferne. Soll das Haustier – in der Regel ja der Hund – mit in den Urlaub, ist es allerdings wichtig, sich im Vorfeld gut über die Einreisebestimmungen zu informieren.

Grundsätzlich gilt: Seit dem 3. Juli 2004 muss für die Reise mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU ein Heimtierausweis, der von einem ermächtigten Tierarzt ausgestellt wurde, mitgeführt werden. Außerdem muss das Tier mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung mittels Tätowierung wird seit Juli 2011 nicht mehr anerkannt, es sei denn, sie wurde schon vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen und ist eindeutig lesbar.

Neben der bei Reisen ins Ausland stets vorgeschriebenen Impfung gegen Tollwut sind in einigen Ländern weitere Besonderheiten zu beachten. So fordern Irland, Großbritannien, Malta, Finnland und Norwegen zusätzlich eine Behandlung gegen Bandwürmer (Echinokokkenbehandlung) 24 bis 120 Stunden vor der Einreise, die im Heimtierpass dokumentiert sein muss.

Schwierig ist die Reise in Drittländer: Um Probleme bei der Rückkehr in die EU zu vermeiden, muss in einem zugelassenen Labor mehrere Wochen vor der Reise ein erfolgreicher Bluttest auf Tollwut-Antikörper gemacht und in den Heimtierpass eingetragen werden, so z. B. bei Reisen in die Türkei, nach Ägypten, Marokko oder Tunesien. Allerdings empfiehlt es sich schon aufgrund der klimatischen Bedingungen nicht unbedingt, mit einem Hund nach Nordafrika zu reisen.

Wichtig zu wissen: Einige Länder lehnen die Einreise von potentiell gefährlichen Hunden grundsätzlich ab, so beispielsweise Kroatien, Dänemark, Frankreich oder Großbritannien. Kompliziert ist es auch in Spanien, denn dort müssen solche Rassen (darunter auch der Akita Inu) zuvor bei der jeweils zuständigen Gemeinde registriert werden. „Damit man hier keine böse Überraschung erlebt, sollte man auf jeden Fall nochmal direkt bei der zuständigen Behörde im jeweiligen Land nachfragen. Ein Maulkorb muss aber auf jeden Fall im Gepäck sein“, rät darum Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Bundestierärztekammer.

Die Bundestierärztekammer weist Tierhalter auch darauf hin, vor einer Reise unbedingt auf einen wirksamen Parasitenschutz zu achten. Tiedemann: „Besonders im Süden können Zecken und Mücken gefährliche Krankheiten wie Babesiose, Ehrlichiose oder Leishmaniose übertragen. Eine gründliche Beratung durch den Tierarzt ist darum im Vorfeld der Reise unbedingt anzuraten.“ Auskünfte zu den Einreisebestimmungen gibt es bei der jeweiligen Botschaft/Konsulat, weitere Infos auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: http://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html

 Quelle: Bundestierärztekammer Berlin

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Foto:©Andrea & Peter Bollrath

Urlaub mit dem Vierbeiner

Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU

Pro Person dürfen im Reiseverkehr höchstens 5 Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) mitgeführt werden. Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln. Trifft dies nicht zu, gelten die Regelungen für den Handel mit Tieren. Genauere Informationen dazu finden Sie in der Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren (Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung).

Pro Person dürfen im Reiseverkehr höchstens 5 Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) mitgeführt werden. Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln. Trifft dies nicht zu, gelten die Regelungen für den Handel mit Tieren. Genauere Informationen dazu finden Sie in der Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren (Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung).

Aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 sowie der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013, die seit 29. Dezember 2014 gelten, muss für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend transportiert werden, grundsätzlich ein Heimtierausweis nach einheitlichem Muster mitgeführt werden.

Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, das heißt, das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Seit dem 3. Juli 2011 ist für neu gekennzeichnete Tiere der Microchip verpflichtend. (Technische Anforderungen: Die Transponder müssen a) dem ISO-Standard 11784 entsprechen (HDX- oder FDX-B-Übertragung) und b) mit einem der ISO-Norm 11785 entsprechenden Lesegerät abgelesen werden können).

Die EU-Heimtierausweise können von einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden. Er benötigt hierfür allerdings eine Ermächtigung der nach Landesrecht zuständigen Behörden.

EU-Heimtierausweis. Foto:©www.dgk.de/wikipedia
EU-Heimtierausweis. Foto:©www.dgk.de/wikipedia
Die Höchstzahl von 5 Heimtieren darf überschritten werden, wenn die Tiere zum Zweck der Teilnahme an Wettbewerben, Ausstellungen und Sportveranstaltungen, bzw. zum Training, für solche Veranstaltungen verbracht werden (kein Besitzerwechsel). Diese Tiere müssen mindestens 6 Monate alt sein und es muss ein schriftlicher Nachweis vorliegen, dass die Tiere für eine der genannten Veranstaltungen registriert sind. Sollen mehr als 5 Tiere zu anderen Zwecken verbracht werden, so gelten die Regelungen für den Handel mit Tieren. Genauere Informationen dazu finden Sie in der Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren (Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung). 

Impfschutz gegen Tollwut

Neben Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer muss der Heimtierausweis den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt.

Da für die Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes eine Zeitspanne von 21 Tagen erforderlich ist, bedeutet dies im Falle einer Erstimpfung, dass diese mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt erfolgen muss.

Wird eine Wiederholungsimpfung erst nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der letzten Impfung verabreicht, so entspricht diese Impfung einer Erstimpfung (Gültigkeitsdauer der Impfung ist im Pass vermerkt). 

Verbot der Ein- und Durchreise mit Welpen unter 15 Wochen

Auch Welpen dürfen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz nach Deutschland einreisen bzw. Deutschland im Transit passieren. Da die Tollwut-Erstimpfung frühestens im Alter von 12 Wochen durchgeführt werden darf und es danach weitere 21 Tage bis zur Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes dauert, können Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen ein- bzw. durchreisen.

EU-Länder mit verschärften Anforderungen

In den Mitgliedsstaaten Irland, Malta, Finnland und dem Vereinigten Königreich gelten verschärfte Anforderungen über antiparasitäre Behandlungen, insbesondere Echinokokkenbehandlung (Bandwürmer).

Irland - Department of Agriculture and Food - http://www.pettravel.gov.ie/

Malta - Ministry for Sustainable Development, the Environment and Climate Change -   http://www.pettravel.com/immigration/malta.cfm

Finnland - Auswärtiges Amt - https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/finnland-node/finnlandsicherheit/211624#content_4 P

Großbritannien - Department for Environment Food and Rural Affairs (Defra) - www.gov.uk/take-pet-abroad 

Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaftwww.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html

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