int. Dackel-club gergweis e.V. int. rasse-jagd-gebrauchshunde-verband e.V.
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Agility-Cup-Turnier
Region West
25.07.2026 16:00 Uhr - 26.07.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier (Doppelturnier)
Region Mitte
08.08.2026 14:00 Uhr - 09.08.2026 15:00 Uhr
Ersatztermin: Agility-Cup-Turnier
Region West
09.08.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
16.08.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
22.08.2026 17:00 Uhr - 23.08.2026 16:00 Uhr
Sommerfest
mit lustigem Hunderennen + Hundeolympiade + Fotoshooting
23.08.2026 11:00 Uhr - 16:00 Uhr
IRJGV-Nordsee-Siegerschau
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29.08.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
29.08.2026 16:00 Uhr - 30.08.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
05.09.2026 15:00 Uhr - 06.09.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
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IRJGV-Grenzland-Siegerschau Niederlande - mit Vergabe des „Auslands-CACIB“
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13.09.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
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04.10.2026 11:00 Uhr - 16:00 Uhr
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Hundetraining und Pflege: Alles für Ihren Hund

Im IDG e.V. & IRJGV e.V. dreht sich alles um Hundetraining, Pflege und Vereinsaktivitäten. Erfahren Sie, wie Sie mit den richtigen Tipps das Leben mit Ihrem Hund harmonisch und artgerecht gestalten können.

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Erkältung bei Hund und Katze:

Symptome erkennen und behandeln

Nicht nur Menschen fangen sich bei schlechtem Wetter eine Erkältung ein, auch Hunde und Katzen können von Husten, Schnupfen und Niesen geplagt werden. Doch woran können Halter erkennen, ob ihr Tier krank ist, und was können sie tun, damit ihre Vierbeiner wieder auf die Pfoten kommen?

Nicht nur Menschen fangen sich bei schlechtem Wetter eine Erkältung ein, auch Hunde und Katzen können von Husten, Schnupfen und Niesen geplagt werden. Doch woran können Halter erkennen, ob ihr Tier krank ist, und was können sie tun, damit ihre Vierbeiner wieder auf die Pfoten kommen? 

Typische Erkältungssymptome bei Hund und Katze

„Die Erkältungssymptome sind im Prinzip wie beim Menschen“, sagt Dr. Heidi Bernauer-Münz, praktizierende Tierärztin, Tierverhaltenstherapeutin und Vorsitzende des Arbeitskreises für Kleintiere der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. in Wetzlar. „Die Kombination aus Husten, Niesen, Schlappheit und Antriebslosigkeit ist ein unverkennbares Anzeichen für eine Erkältung beim Tier.“

Hat das Tier zudem Schnupfen, erkennen Halter das an einer Flüssigkeit, die aus der Nase tropft. Sie kann auch gelblich sein, wenn Bakterien beteiligt sind. „Bei einer feuchten Hundenase mit einem klaren Sekret muss man sich jedoch zunächst keine Sorgen machen“, gibt die Tierärztin Entwarnung. Bei Katzen kann ein Schnupfen grundsätzlich dramatischer sein. Der Verlust des Geruchssinns kann zur Futterverweigerung führen, denn mit der Nase testen Katzen die Qualität ihres Futters. Riechen sie nichts, fressen sie nichts. Spätestens dann heißt es bei der Katze: ab zum Tierarzt. 

Für Ruhe und Entspannung sorgen

„Wie beim Menschen auch, hilft den Tieren bei einer Erkältung viel trinken, Ruhe und Wärme“, sagt die Expertin. Zwar braucht der Hund trotz Erkältung seinen Auslauf. „Doch er sollte nicht überfordert werden“, so Dr. Bernauer-Münz. Mehrmals am Tag maximal 15 Minuten Gassi gehen reichen dann. Ob Hund oder Freigänger-Katze: Nach einem Spaziergang in Regen oder Schnee rubbeln Halter ihrem Tier sanft das Fell trocken, wischen die Pfoten ab und bieten ihnen ein ruhiges sowie warmes Plätzchen zur Erholung an. Mit feuchten Tüchern oder Schalen mit Wasser auf der Heizung sorgen sie zudem für genügend Luftfeuchtigkeit.

Sollten sich die Symptome verschlechtern oder sollte das Tier nicht mehr fressen wollen, schlapp und antriebslos im Körbchen liegen oder Husten und Fieber haben, ist ein Besuch beim Tierarzt ratsam. Das Fieber können Halter mit einem ganz gewöhnlichen Thermometer im After des Tieres messen. Die normale Körpertemperatur liegt bei Hunden zwischen 37,5 und 39 und bei Katzen zwischen 36,7 und 38,9 Grad Celsius. Liegen die Werte deutlich darüber, haben die Tiere eindeutig Fieber. Auch wenn es lieb gemeint ist, auf gar keinen Fall sollten Halter ihre tierischen Familienmitglieder eigenmächtig mit Medikamenten für Menschen versorgen. Das kann dramatisch ausgehen. Nur der Tierarzt weiß, welche Mittel dem Tier helfen.

Haben Halter mehrere Tiere im Haus, sollten sie darauf achten, dass sich die anderen Tiere nicht in der Nähe des kranken Fellkumpels aufhalten, damit sie sich nicht anstecken. Zweibeiner brauchen sich keine Sorgen zu machen, dass sie sich bei ihrem kranken Tier anstecken könnten. Laut diverser Experten ist zwar theoretisch eine Ansteckung möglich, aber praktisch nur sehr selten der Fall.

Quelle: IVH 

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Foto:©ClipDealer.de

Keine Reise ohne Heimtierpass!

Die Bundestierärztekammer rät: Tierhalter sollten sich vor dem Urlaub genau über die Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen informieren

Reisen will gut geplant sein. Doch wenn man nicht auf Ferienzeiten Rücksicht nehmen muss, lockt schon mal ein Schnäppchen, und man will kurzentschlossen in die Ferne. Soll das Haustier – in der Regel ja der Hund – mit in den Urlaub, ist es allerdings wichtig, sich im Vorfeld gut über die Einreisebestimmungen zu informieren.

Reisen will gut geplant sein. Doch wenn man nicht auf Ferienzeiten Rücksicht nehmen muss, lockt schon mal ein Schnäppchen, und man will kurzentschlossen in die Ferne. Soll das Haustier – in der Regel ja der Hund – mit in den Urlaub, ist es allerdings wichtig, sich im Vorfeld gut über die Einreisebestimmungen zu informieren.

Grundsätzlich gilt: Seit dem 3. Juli 2004 muss für die Reise mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU ein Heimtierausweis, der von einem ermächtigten Tierarzt ausgestellt wurde, mitgeführt werden. Außerdem muss das Tier mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung mittels Tätowierung wird seit Juli 2011 nicht mehr anerkannt, es sei denn, sie wurde schon vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen und ist eindeutig lesbar.

Neben der bei Reisen ins Ausland stets vorgeschriebenen Impfung gegen Tollwut sind in einigen Ländern weitere Besonderheiten zu beachten. So fordern Irland, Großbritannien, Malta, Finnland und Norwegen zusätzlich eine Behandlung gegen Bandwürmer (Echinokokkenbehandlung) 24 bis 120 Stunden vor der Einreise, die im Heimtierpass dokumentiert sein muss.

Schwierig ist die Reise in Drittländer: Um Probleme bei der Rückkehr in die EU zu vermeiden, muss in einem zugelassenen Labor mehrere Wochen vor der Reise ein erfolgreicher Bluttest auf Tollwut-Antikörper gemacht und in den Heimtierpass eingetragen werden, so z. B. bei Reisen in die Türkei, nach Ägypten, Marokko oder Tunesien. Allerdings empfiehlt es sich schon aufgrund der klimatischen Bedingungen nicht unbedingt, mit einem Hund nach Nordafrika zu reisen.

Wichtig zu wissen: Einige Länder lehnen die Einreise von potentiell gefährlichen Hunden grundsätzlich ab, so beispielsweise Kroatien, Dänemark, Frankreich oder Großbritannien. Kompliziert ist es auch in Spanien, denn dort müssen solche Rassen (darunter auch der Akita Inu) zuvor bei der jeweils zuständigen Gemeinde registriert werden. „Damit man hier keine böse Überraschung erlebt, sollte man auf jeden Fall nochmal direkt bei der zuständigen Behörde im jeweiligen Land nachfragen. Ein Maulkorb muss aber auf jeden Fall im Gepäck sein“, rät darum Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Bundestierärztekammer.

Die Bundestierärztekammer weist Tierhalter auch darauf hin, vor einer Reise unbedingt auf einen wirksamen Parasitenschutz zu achten. Tiedemann: „Besonders im Süden können Zecken und Mücken gefährliche Krankheiten wie Babesiose, Ehrlichiose oder Leishmaniose übertragen. Eine gründliche Beratung durch den Tierarzt ist darum im Vorfeld der Reise unbedingt anzuraten.“ Auskünfte zu den Einreisebestimmungen gibt es bei der jeweiligen Botschaft/Konsulat, weitere Infos auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: http://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html

 Quelle: Bundestierärztekammer Berlin

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Foto©shutterstock.com/Olga Aniven

Hundegebell:

Wann und wie lange erlaubt?

Bellen ist für Hunde ein Kommunikationsmittel und liegt in der Natur der Tiere. Bellt ein Hund aber besonders häufig oder lange, kann dies zu Streitigkeiten mit den Nachbarn führen. Die Frage ist: Wann ist Hundegebell als Ruhestörung einzustufen und was müssen Mitbewohner einfach erdulden? Verschiedene Gerichtsurteile geben Antworten.

Bellen ist für Hunde ein Kommunikationsmittel und liegt in der Natur der Tiere. Bellt ein Hund aber besonders häufig oder lange, kann dies zu Streitigkeiten mit den Nachbarn führen. Die Frage ist: Wann ist Hundegebell als Ruhestörung einzustufen und was müssen Mitbewohner einfach erdulden? Verschiedene Gerichtsurteile geben Antworten.

Ob vor Freude, weil der geliebte Mensch nach Hause kommt oder vor Aufregung, wenn der Postbote an der Haustür klingelt: Mit ihrem Bellen drücken Hunde Emotionen aus. Vielen Rassen liegt es im Blut, Geräusche lautstark zu melden – manchmal zum Unmut des Nachbarn, der die Lautäußerungen als Lärmbelästigung empfinden kann. Damit haben sich bereits diverse Gerichte beschäftigt. Das übereinstimmende Urteil: Auch für Hundegebell gelten Richtlinien, Regeln und Ruhezeiten. 

Wie viel und wie lange dürfen Hunde bellen?

„Das Urteil des Oberlandesgericht Köln vom 7. Juni 1993 wird mittlerweile als Standardurteil in Lärmangelegenheiten verwendet“, erklärt der auf Tierrecht spezialisierte Anwalt Andreas Ackenheil. Dieses Urteil mit dem Aktenzeichen 12 U 40/93 verpflichtete einen Hundehalter, sein Tier so zu halten, dass Hundegebell, Winseln oder Jaulen auf dem Grundstück des Nachbarn zu bestimmten Ruhezeiten nicht zu hören ist.

Diese Zeiten gelten von 13 bis 15 Uhr sowie von 22 bis 6 Uhr. Darüber hinaus darf Hundegebell nicht länger als zehn Minuten ununterbrochen und insgesamt 30 Minuten täglich zu hören sein. „Natürlich können festgesetzte Bellzeiten einem Hund nicht verständlich gemacht werden, daher sind die Regelungen eher als Orientierung zu verstehen“, erklärt der Tierrechtsexperte.

Auch in ländlicher Umgebung muss ein Hundehalter sicherstellen, dass Nachbarn vor 7 Uhr morgens, zwischen 13 und 15 Uhr und nach 22 Uhr keiner Lärmbelästigung durch Hundegebell ausgesetzt sind. Das Recht der Nachbarn auf Ruhe hat hier Vorrang vor dem Interesse des Hundehalters, wie das Landgericht Mainz am 22. Juni 1994 unter dem Aktenzeichen 6 S 87/94 urteilte. 

Dürfen Hunde an Sonn- und Feiertagen bellen?

„Geht von einer Hundehaltung eine erhebliche Lärmbelästigung durch das Hundegebell aus, so kann die Ordnungsbehörde anordnen, dass die Hunde nachts und an Sonn- und Feiertagen in geschlossenen Gebäuden gehalten werden. Diese Maßnahme ist angesichts des ordnungswidrigen Verhaltens des Hundehalters zulässig“, erläutert Anwalt Ackenheil. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am 5. Juli 2013 unter dem Aktenzeichen 11 ME 148/13 entschieden. Begründet wurde das Urteil damit, dass häufiges, übermäßig lautes und langanhaltendes Hundegebell, insbesondere zu Ruhezeiten wie der Mittags- und Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen, eine erhebliche Belästigung der Nachbarschaft und damit eine Ordnungswidrigkeit darstellt. 

Besteht ein Anrecht auf Mietminderung?

Andere Mieter können die Miete wegen nachbarlichen Hundegebells allenfalls dann mindern, wenn der Hund regelmäßig und langanhaltend laut bellt. „Gelegentliches Bellen stellt keinen Grund für eine Mietminderung dar“, sagt der Anwalt unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 6. März 2005 mit dem Aktenzeichen 49 C 165/05.

Das Gericht führte aus, dass ein gelegentliches Bellen noch nicht als Mietmangel bezeichnet werden könne – ebenso wenig wie andere, mit der Wohnnutzung zwangsläufig verbundene nachbarliche Laute wie Schritte, das Rauschen einer Dusche oder Toilettenspülung. Derartige Geräusche gehören ebenso wie die Lebenszeichen eines Hundes zu dem Geräuschspektrum, das jeden Mieter eines Mehrfamilienhauses erwarte.

Aus einem weiteren Urteil des Amtsgerichts Rheine vom 3. Februar 1998 mit dem Aktenzeichen 14 C 731/97 geht hervor, dass Mieter, die wegen Hundegebells in der Nachbarswohnung die Miete mindern, in einem Prozess konkret darlegen müssen, zu welchen Zeiten der Hund hörbare Geräusche von sich gegeben hat.

Um Konflikte in der Nachbarschaft zu vermeiden, ist es daher nicht nur hilfreich, frühzeitig das Gespräch zu suchen. Der Hundehalter sollte auch Ursachenforschung betreiben und gemeinsam mit dem Vierbeiner daran arbeiten – gegebenenfalls auch mithilfe eines Hundetrainers.

Quelle: IVH

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Foto:©clipdealer.de

Der Schönheitswettbewerb

Worauf kommt es an, was sagen Bewertungen aus?

Die Form- oder Grundbewertung auf IDG- und IRJGV-Ausstellungen oder Beratungsschauen, ist OBJEKTIV und stellt die wichtigste und wertvollste Aussage für den Hundebesitzer und Züchter dar!

Ist schwarz schöner als weiß, langes Haar schöner als kurzes, kräftig und athletisch schöner als grazil und zierlich? Sie werden zurecht sagen: Das ist Geschmackssache!

Die Bewertung auf einer Rassehundeschau besteht zunächst aus der Beurteilung der „äußeren Form“ – nämlich der GRUNDBEWERTUNG, in der Welpen-, Jugend- oder Offenen-Klasse.
Das heißt: Der Richter beurteilt den Rassehund nach Bewertungsgrundsätzen, im Rahmen des jeweiligen Rassestandards, die er dem Hundehalter sachlich klar und fachlich deutlich definieren kann.
Stellt der Richter keinerlei Mängel fest, erhält der Rassehund den Formwert „vorzüglich“. Werden hingegen geringe Makel festgestellt, sind Bewertungen von „sehr gut“ bis „gut“ möglich - wobei Hündinnen ab „gut“ und Rüden ab „sehr gut“ zur Zucht zugelassen werden.
Schwere Mängel drücken sich in Formwerten von „befriedigend“ bis „mangelhaft“ aus – und, falls ein Rassefehler (zuchtausschließend) festgestellt werden sollte, ist eine Bewertung ausgeschlossen.
Diese Form- oder Grundbewertung ist objektiv und stellt die wichtigste und wertvollste Aussage für den Hundebesitzer und Züchter dar. 

Nun werden auf Rassehundeschauen bei der sogenannten „Siegerausscheidung“ aus den mit „vorzüglich“ bewerteten Hunden, abermals die „schönsten“ Hunde gekürt.Dabei werden Hunde, die in besonderem Maße ihrem Standard entsprechen, Anwartschaften (CACIB, od. AW-Jugendsg.) zuerkannt.

Die Richter wählen dabei nach ihrer eigenen, subjektiven Ansicht von Schönheit und legen vor allem als Kriterium die „Tagesform“ eines Hundes zu Grunde, wie dieser sich am Tag der Veranstaltung präsentiert. Deshalb ist auch der „CACIB-Träger“ oder „Schönheitssieger“ einer Schau, dies nicht automatisch wieder bei der nächsten. Im „Gegenzug“ sagt das mögliche Erreichen von Anwartschaften (CACIB und AW-Jugendsieger) und die Erfüllung eines Schönheits-Championates aus (gerade bei einer beabsichtigten Zuchtverwendung), dass sich der potentielle Zuchtpartner im angegebenen Zeitrahmen, immer wieder in hervorragender Form zeigte.

Wichtiger Hinweis!
Bitte beachten Sie, dass auf allen Veranstaltungen des IDG & IRJGV nur Hunde vorgestellt werden können, die einen gültigen Impfschutz haben, d.h.: Gültige, belastungsfähige Impfung gegen SHP+T (mögliche Gültigkeitsdauer bis drei Jahre) sowie L+Parainfluenza (jährlich).

Zudem benötigt jeder vorgestellte Hund ein Tierärztliches Attest, gem. TierSchHV § 10 Abs.2/a-d, zur Feststellung/Definition sog.Qualzuchtmerkmale, worin KEINE Hinweise auf das Vorliegen wesentlicher Erkrankungen, in diesem Zusammenhang diagnotiziert wurden.

Dieses Attest darf am Veranstaltungstag nicht älter als zwei Jahre sein.
Einen entsprechenden Vordruck finden Sie hier:
Tierärztliche Bescheinigung 

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Foto©shutterstock.com/Budimir Jevtic

Senioren-WG

Gemeinsamer Lebensabend für Mensch und Hund

Viele Senioren hätten zwar gern einen Hund, befürchten aber, ihm auf seine alten Tage nicht gerecht werden zu können. Mit einen paar einfachen Alltagskniffen können Halter ihrem betagten vierbeinigen Gefährten das Leben leichter machen – sogar, wenn sie selbst nur noch eingeschränkte Kräfte haben.

Viele Senioren hätten zwar gern einen Hund, befürchten aber, ihm auf seine alten Tage nicht gerecht werden zu können. Mit einen paar einfachen Alltagskniffen können Halter ihrem betagten vierbeinigen Gefährten das Leben leichter machen – sogar, wenn sie selbst nur noch eingeschränkte Kräfte haben.

Älter werden ist nichts für Feiglinge. Das gilt nicht nur für Menschen, sondern auch für ihre Hunde. Die Knochen schmerzen, die Augen schwächeln, die Muskeln schwinden. „Hundehalter können mit einfachen Veränderungen im Haushalt viel dazu beitragen, dass ihr Tier einen schönen Lebensabend hat“, sagt die Tierärztin Dr. Svenja Joswig aus Hannover. Sie ist spezialisiert auf Geriatrie (Altersmedizin) für Tiere und vermittelt ihren Kunden einfache Tipps, wie ein Senior möglichst schmerzfrei leben kann. 

Erleichterungen im Haushalt für alte Hunde

„Schon ein Fressnapf in erhöhter Position kann für ältere Hunde mit Rückenproblemen eine Erleichterung sein, da sie sich zum Fressen nicht mehr herunterbeugen müssen“, sagt Dr. Joswig. Und auch der Halter muss sich nicht so tief bücken, wenn der Napf nicht auf dem Fußboden steht.

Ein rutschiger Fußboden ist besonders für Hunde mit Gelenkproblemen ungünstig. Die Tierärztin rät in diesem Fall zu speziellen Söckchen oder Gummiüberziehern für die Krallen, damit der Hund nicht wegrutscht.

Für die Ruhepausen empfiehlt Dr. Joswig eine weiche Liegefläche, um die alten Knochen zu schonen. Betagte Hundehalter kennen es selbst - das Aufstehen mit müden Knochen ist anstrengend, selbst wenn man noch gut laufen kann. „Wenn der Hund nicht zu schwer ist, kann ein Unterstützungsgeschirr hilfreich sein, womit man dem Hund hinten hoch helfen kann“, sagt Tierärztin Dr. Joswig. Auch zur Unterstützung beim Treppensteigen könne das Geschirr zum Einsatz kommen. 

Mahlzeiten an den Stoffwechsel anpassen 

Mehrere kleine Mahlzeiten sind laut der Tierärztin für ältere Hunde oft besser bekömmlich als zu viel Futter auf einmal. Auch die Futtermenge, die ein Tier im Alter benötigt, könne sich ändern. Dabei sollte man beachten: Genauso wie beim Menschen gilt, dass jedes Pfund zu viel unter anderem die Gelenke zusätzlich belastet. Bei jeder stärkeren Gewichtsveränderung sollte der Tierarzt konsultiert werden. 

Gemeinsame Aktivitäten draußen

Gegen steife Knochen und Übergewicht hilft Mensch und Tier am besten regelmäßige Bewegung. Wenn beide nicht mehr so weit laufen können, dann werden die gemeinsamen Runden eben kleiner. „Bei Vorerkrankungen kann der Tierarzt Ratschläge geben, welche Art der Bewegung für das jeweilige Tier am gesündesten ist“, rät Dr. Joswig. „Manche Hundevereine bieten sogar extra Kurse, beispielsweise mit speziellen Parcours, für ältere oder gesundheitlich eingeschränkte Tiere an.“ Dabei kann der Hundehalter dann auch nette zwischenmenschliche Kontakte knüpfen.

Hunden mit Gelenkserkrankungen, die nicht mehr gut laufen können, empfiehlt Dr. Joswig den Gang im halbhohen Wasser, beispielsweise das Waten an einem Seeufer. „Das entlastet nicht nur die Gelenke, sondern ist auch sehr gut zum Muskelaufbau“, erklärt die Tierärztin. Nicht zu steiles Bergauflaufen eignet sich dagegen gut zum Aufbau der Muskulatur bei Tieren mit Hüftproblemen und macht gleichzeitig den Menschen fitter. 

Signale bei schlechten Augen und Ohren

Die Kommunikation zwischen Hund und Halter muss nicht immer über verbale Kommandos laufen. Dr. Joswig empfiehlt, den Hund bereits frühzeitig an Handzeichen zu gewöhnen – so wird das schwindende Hörvermögen im Alter nicht zum Problem. „Viele Dinge können schon dem jungen Hund beigebracht werden, um ihm später das Leben als Senior vereinfachen“, sagt sie.

Wenn die Sehkraft schwindet, können hingegen frühzeitig trainierte Kommandos wie „Stopp“ oder andere akustische Signale wichtig werden. So kann ein über Jahre eingespieltes Team auch im Alter bedürfnisorientiert zusammenleben.

Quelle: ©IVH

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Foto:©Sternrenette/Wikimedia Commons

Wenn der Hund entlaufen ist...

Ach Du Schreck – mein Hund ist weg!

Eine schlimme Situation für Hundebesitzer, die oft schneller eintritt, als man denkt: Der sonst so behäbige Mopsrüde kann dem Duft einer läufigen Hündin nicht widerstehen, die stets brave Labradorhündin packt im Wald das Jagdfieber …

Eine schlimme Situation für Hundebesitzer, die oft schneller eintritt, als man denkt: Der sonst so behäbige Mopsrüde kann dem Duft einer läufigen Hündin nicht widerstehen, die stets brave Labradorhündin packt im Wald das Jagdfieber …

Gründe, dass ein Hund entläuft, gibt es also viele. Gut beraten ist da das Herrchen oder Frauchen, das weiß, wie man vorbeugt bzw. bei der Suche nach dem „Rumtreiber” am besten vorgehen kann.

„Als erste und wichtigste Maßnahme raten wir Hundehaltern, ihren Liebling chippen zu lassen. Das ist im Übrigen bei Reisen ins europäische Ausland seit Juli 2011 Pflicht“, erklärt Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer. Der Mikrochip von der Größe eines Reiskorns wird vom Tierarzt direkt unter die Haut des Hundes implantiert. Er enthält einen einmaligen elektronischen Zahlencode, der mit einem Scanner abgelesen werden kann und ist die sicherste Methode, einen zugelaufenen Hund zu identifizieren und so den Besitzer ausfindig zu machen. Allerdings muss das Tier zu diesem Zweck auch registriert sein. Das ist in Deutschland bei verschiedenen Organisationen kostenfrei möglich, zum Beispiel bei TASSO oder Deutsches Haustierregister.

Zusätzlich sollte jeder Hund auch durch Halsband oder Geschirr gekennzeichnet sein. „Am besten die Telefonnummer des Besitzers gut sichtbar auf einer Plakette oder direkt auf dem Halsband platzieren. So kann der Besitzer auf direktem Wege benachrichtigt werden, wenn ein Hund aufgefunden wird“, so Prof. Theo Mantel weiter. 

Wenn der Hund verschwunden ist:

  • Vorsorglich sollten Tierhalter immer ein aktuelles Foto, auf dem man den Hund und seine besonderen Merkmale gut erkennt, besitzen. Damit kann, wenn nötig, ein Suchzettel erstellt werden.
  • Ist der Hund bei einem Spaziergang entwischt, erst einmal ruhig bleiben und in Ruhe überlegen, wohin er gelaufen sein könnte. Ist er in der Nähe seines Zuhauses verschwunden, kann es sein, dass der Hund einfach schon mal vorausgelaufen ist und vor der Haustür wartet.
  • In fremden Gegenden oder in Wald und Flur am besten eine Weile warten, und zwar genau an der Stelle, wo der Hund losgelaufen ist. Manch übereifriger Hund braucht eine Weile, bis er merkt, dass der Rest des Rudels fehlt. Er wird höchstwahrscheinlich zurückkommen. Notfalls ein Stunde oder länger warten oder eine Decke/ ein Kleidungsstück, das man entbehren kann, und einige Leckerli dort platzieren.
  • Ist der Hund nach einigen Stunden immer noch nicht zurückgekehrt, nach Hause fahren und einen Suchzettel vorbereiten.
  • Suchzettel aushängen/verteilen: Darauf gehört neben dem aktuellen Foto die Angabe, wo und wann das Tier verloren ging, besondere Kennzeichen, Telefonnummer des Besitzers (am besten zum Abreißen).
  • Den Verlust des Hundes unverzüglich auf dem nächsten Polizeirevier melden, außerdem im örtlichen Tierheim bzw. der amtlichen Tiersammelstelle und ggfs. in den Tierarztpraxen der Umgebung Suchzettel auslegen.
  • Bei möglichst vielen Tierärzten anrufen und den Verlust des Hundes mitteilen. Viele Finder wissen nicht, wohin mit dem Tier und geben es beim nächsten Tierarzt ab.
  • Den Hund an Stellen suchen, wo häufig mit ihm „Gassi“ gegangen wird und an Orten, die regelmäßig gemeinsam aufgesucht werden (Kiosk, Bäcker, Eckkneipe); außerdem andere Hundebesitzer nach läufigen Hündinnen in der Nachbarschaft fragen – es kann sein, dass der Ausreißer dort aufgetaucht ist.
  • Ist der Hund im Wald/auf dem Feld entlaufen, unbedingt den Förster oder Jagdpächter benachrichtigen, dass der Hund vermisst wird. 

Das versteht sich von selbst:

Freilauf in einem uneingezäunten Gebiet sollte einem Hund nur gewährt werden, wenn er eine Grunderziehung genossen und eine Bindung zu seinem Besitzer aufgebaut hat. Gerade bei „Neuzugängen“ aus dem Tierheim oder von einem anderen Vorbesitzer oder bei Pflegehunden sollte man vorsichtig sein und den Hund erst mal nicht ableinen. Für den Spaziergang empfiehlt sich eine Schleppleine von mind. zehn Metern. So hat Bello genügend Bewegungsfreiraum, ist aber stets unter Kontrolle des Besitzers. Gerade bei Hunden mit ausgeprägtem Jagdtrieb kann gezieltes Schleppleinen-Training sehr sinnvoll sein. Ansonsten sollte ein Hund, der sich unangeleint bewegen darf, unbedingt die Grundkommandos für sicheres Herankommen sowie ein Stopp-Kommando wie „Halt“ oder „Platz“ beherrschen, um auch in brenzligen Situationen kontrollierbar zu sein.

Quelle: BTK/Berlin - www.bundestieraerztekammer.de  
 

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