Region West
25.07.2026 16:00 Uhr - 26.07.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier (Doppelturnier)
Region Mitte
08.08.2026 14:00 Uhr - 09.08.2026 15:00 Uhr Ersatztermin: Agility-Cup-Turnier
Region West
09.08.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
16.08.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
22.08.2026 17:00 Uhr - 23.08.2026 16:00 Uhr Sommerfest
mit lustigem Hunderennen + Hundeolympiade + Fotoshooting
23.08.2026 11:00 Uhr - 16:00 Uhr IRJGV-Nordsee-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
29.08.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
29.08.2026 16:00 Uhr - 30.08.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
05.09.2026 15:00 Uhr - 06.09.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
06.09.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr IRJGV-Grenzland-Siegerschau Niederlande - mit Vergabe des „Auslands-CACIB“
- für alle Rassehunde -
13.09.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr Agility-Richter- & LG-Beauftragten Arbeitskreis-Tagung
03.10.2026 11:30 Uhr - 15:00 Uhr Deutsche Agility Meisterschaft
04.10.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Lustiges Hunderennen
50-Meter-Hunderennen (Dackel starten separat) + Fotoshooting + pfiffiges Hunderennen
04.10.2026 11:00 Uhr - 16:00 Uhr IRJGV-Euregio-Siegerschau - mit Vergabe des „Auslands-CACIB"
- für alle Rassehunde -
18.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr IRJGV-Südwestdeutschland-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
25.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Int. Dackelclub Gergweis e.V. (IDG e.V.)
Int. Rasse-Jagd-Gebrauchshunde Verband e.V. (IRJGV e.V.)
Hundetraining und Pflege: Alles für Ihren Hund
Im IDG e.V. & IRJGV e.V. dreht sich alles um Hundetraining, Pflege und Vereinsaktivitäten. Erfahren Sie, wie Sie mit den richtigen Tipps das Leben mit Ihrem Hund harmonisch und artgerecht gestalten können.
IRJGV-Nordsee-Siegerschau
mit Tag des Hundes
NEU: ab sofort zusätzliche Klassen für die Bereiche Senioren & Kastraten
Weitere Informationen zu den Neuerungen finden Sie unter der Rubrik “Aktuelles”: Rassehundeschauen-Sonderschauen - Was ist ab 2026 neu? - oder können Sie bei der Ausstellungsleitung erfragen.
Nähere Veranstaltungsinformationen zur IRJGV-Nordsee-Siegerschau selbst, sind in der Terminübersicht zu finden.
Schnauze weg von Schokolade
Theobromin und Koffein beim Hund
Dass Schokolade und Kakao für Hunde giftig sind, wird den meisten Hundehaltern bekannt sein. Doch welche Stoffe sind dafür verantwortlich? Wie lässt sich das Risiko für den Hund abschätzen, wenn das Tier doch einmal Schokolade aufgenommen haben sollte, und welche Maßnahmen sind dann zu ergreifen?
Schokolade, Kakao und kakaohaltige Produkte enthalten die Stoffe Theobromin und Koffein. Beide Stoffe gehören zur chemischen Gruppe der Methylxanthine.
Sie werden von Hunden schnell aus dem Verdauungstrakt aufgenommen, aber nur langsam wieder aus dem Organismus entfernt. Wurde vom Hund eine Dosis Methylxanthine aufgenommen, zeigen sich nach ca. sechs bis zwölf Stunden erste Symptome. Erste Zeichen einer Vergiftung mit Methylxanthinen sind Polydipsie (vermehrtes Trinken), Erbrechen, Durchfall, ein aufgeblähter Bauch und Ruhelosigkeit. Im weiteren Verlauf entwickeln sich je nach aufgenommener Menge Symptome wie Hyperaktivität, Polyurie (vermehrtes Absetzen von Urin), Lähmungserscheinungen, Zittern und Krämpfe. Es ist dabei unerheblich, ob nur Theobromin oder Koffein oder eine Mischung aus beiden Substanzen aufgenommen wurde.
Erste leichte Symptome zeigen sich nach der Aufnahme von 20 mg Methylxanthinen pro kg Körpergewicht, schwere Symptome zeigen sich ab ca. 40 - 50 mg Theobromin/ Koffein pro kg Körpergewicht. Die sogenannte LD50, also die Dosis, ab der 50% der Individuen nach oraler Aufnahme der Stoffgruppe sterben, liegt beim Hund bei 100 - 200 mg/kg Körpergewicht. Da jeder Hund eine unterschiedliche Empfindlichkeit gegenüber Methylxanthinen aufweist, können im Einzelfall auch schon unterhalb der genannten Dosen Symptome auftreten.
Nach Bekanntwerden der Aufnahme von methylxanthinhaltigen Produkten durch den Hund sollte das Tier so schnell wie möglich einem Tierarzt vorgestellt werden (auch wenn das Tier noch keine Symptome entwickelt hat). Neben einer symptomatischen Behandlung steht beim Tierarzt vor allem die Entfernung von eventuell noch nicht aufgenommenem Wirkstoff aus dem Magen-Darm-Trakt im Vordergrund.

Beispiel der Kalkulation einer Theobromin- und Koffeindosis:
Ein 8 kg schwerer Mops hat seinem Besitzer eine 100-g-Tafel Zartbitterschokolade gestohlen und diese komplett verspeist. Wie hoch ist die aufgenommene Dosis an Methylxantinen? Besteht die Gefahr, dass das Tier klinische Symptome entwickelt?
- Addition des Theobromin- (4,59 mg/g) und Koffeingehalts (0,71 mg/g) für Zartbitterschokolade = 5,30 mg/g
- Multiplikation der Methylxantinkonzentration für die Schokoladensorte mit der aufgenommenen Schkoladenmenge in Gramm 5,30 mg/g x 100 g = 530,00 mg
- Division der Körpermasse des Tieres 530 mg : 9 kg = 66,25 mg/kg
Bei der aufgenommenen Dosis an Methylxantinen besteht die dringende Gefahr, dass das Tier klinische Symptome entwickelt, wenn es nicht sofort tierärtztlich behandelt wird.
Erste milde Symptome können bereits bei diesem Fallbeispiel (also bei einem 8 kg schweren Hund) bereits ab der totalen Aufnahme von 160 mg Methylxantinen erwartet werden (20 mg/kg Körpergewicht), das wären bei der im Fallbeispiel angenommenen Zartbitterschokolade ca. 30 g oder 7 - 8 Stücke Schokolade.
Werden durch den Hund Produkte aufgenommen, die aus verschiedenen Schokoladensorten oder z. B. Nüssen und Schokolade bestehen, so empfiehlt es sich, zunächst ein „Worst Case Szenario” zu berechnen. Das bedeutet, wir nehmen für eine erste Risikoabaschätzung an, dass es sich bei der gesamten aufgenommenen Menge um Schokolade handelt.
Übrigens reagieren auch Katzen auf gleiche Weise wie Hunde auf Methylxantine. Dadurch, dass Katzen aber ein weit selektiveres Fressverhalten aufweisen als Hunde, werden von Katzen seltener Produkte mit Methylxantinen aufgenommen.
References: Gwaltney-Brant, Sharon (2001): Chocolate intoxication. In: Vet Med 96.2, pp. 108-111. Gwaltney-Brant, Sharon (2013): Chocolate. In: Mercmanuals.
Autor: Till Masthoff, PetProfiâ„¢ Team
Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung und Unterstützung von: www.petprofi.de
Hundegebell:
Wann und wie lange erlaubt?
Bellen ist für Hunde ein Kommunikationsmittel und liegt in der Natur der Tiere. Bellt ein Hund aber besonders häufig oder lange, kann dies zu Streitigkeiten mit den Nachbarn führen. Die Frage ist: Wann ist Hundegebell als Ruhestörung einzustufen und was müssen Mitbewohner einfach erdulden? Verschiedene Gerichtsurteile geben Antworten.
Ob vor Freude, weil der geliebte Mensch nach Hause kommt oder vor Aufregung, wenn der Postbote an der Haustür klingelt: Mit ihrem Bellen drücken Hunde Emotionen aus. Vielen Rassen liegt es im Blut, Geräusche lautstark zu melden – manchmal zum Unmut des Nachbarn, der die Lautäußerungen als Lärmbelästigung empfinden kann. Damit haben sich bereits diverse Gerichte beschäftigt. Das übereinstimmende Urteil: Auch für Hundegebell gelten Richtlinien, Regeln und Ruhezeiten.
Wie viel und wie lange dürfen Hunde bellen?
„Das Urteil des Oberlandesgericht Köln vom 7. Juni 1993 wird mittlerweile als Standardurteil in Lärmangelegenheiten verwendet“, erklärt der auf Tierrecht spezialisierte Anwalt Andreas Ackenheil. Dieses Urteil mit dem Aktenzeichen 12 U 40/93 verpflichtete einen Hundehalter, sein Tier so zu halten, dass Hundegebell, Winseln oder Jaulen auf dem Grundstück des Nachbarn zu bestimmten Ruhezeiten nicht zu hören ist.
Diese Zeiten gelten von 13 bis 15 Uhr sowie von 22 bis 6 Uhr. Darüber hinaus darf Hundegebell nicht länger als zehn Minuten ununterbrochen und insgesamt 30 Minuten täglich zu hören sein. „Natürlich können festgesetzte Bellzeiten einem Hund nicht verständlich gemacht werden, daher sind die Regelungen eher als Orientierung zu verstehen“, erklärt der Tierrechtsexperte.
Auch in ländlicher Umgebung muss ein Hundehalter sicherstellen, dass Nachbarn vor 7 Uhr morgens, zwischen 13 und 15 Uhr und nach 22 Uhr keiner Lärmbelästigung durch Hundegebell ausgesetzt sind. Das Recht der Nachbarn auf Ruhe hat hier Vorrang vor dem Interesse des Hundehalters, wie das Landgericht Mainz am 22. Juni 1994 unter dem Aktenzeichen 6 S 87/94 urteilte.
Dürfen Hunde an Sonn- und Feiertagen bellen?
„Geht von einer Hundehaltung eine erhebliche Lärmbelästigung durch das Hundegebell aus, so kann die Ordnungsbehörde anordnen, dass die Hunde nachts und an Sonn- und Feiertagen in geschlossenen Gebäuden gehalten werden. Diese Maßnahme ist angesichts des ordnungswidrigen Verhaltens des Hundehalters zulässig“, erläutert Anwalt Ackenheil. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am 5. Juli 2013 unter dem Aktenzeichen 11 ME 148/13 entschieden. Begründet wurde das Urteil damit, dass häufiges, übermäßig lautes und langanhaltendes Hundegebell, insbesondere zu Ruhezeiten wie der Mittags- und Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen, eine erhebliche Belästigung der Nachbarschaft und damit eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Besteht ein Anrecht auf Mietminderung?
Andere Mieter können die Miete wegen nachbarlichen Hundegebells allenfalls dann mindern, wenn der Hund regelmäßig und langanhaltend laut bellt. „Gelegentliches Bellen stellt keinen Grund für eine Mietminderung dar“, sagt der Anwalt unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 6. März 2005 mit dem Aktenzeichen 49 C 165/05.
Das Gericht führte aus, dass ein gelegentliches Bellen noch nicht als Mietmangel bezeichnet werden könne – ebenso wenig wie andere, mit der Wohnnutzung zwangsläufig verbundene nachbarliche Laute wie Schritte, das Rauschen einer Dusche oder Toilettenspülung. Derartige Geräusche gehören ebenso wie die Lebenszeichen eines Hundes zu dem Geräuschspektrum, das jeden Mieter eines Mehrfamilienhauses erwarte.
Aus einem weiteren Urteil des Amtsgerichts Rheine vom 3. Februar 1998 mit dem Aktenzeichen 14 C 731/97 geht hervor, dass Mieter, die wegen Hundegebells in der Nachbarswohnung die Miete mindern, in einem Prozess konkret darlegen müssen, zu welchen Zeiten der Hund hörbare Geräusche von sich gegeben hat.
Um Konflikte in der Nachbarschaft zu vermeiden, ist es daher nicht nur hilfreich, frühzeitig das Gespräch zu suchen. Der Hundehalter sollte auch Ursachenforschung betreiben und gemeinsam mit dem Vierbeiner daran arbeiten – gegebenenfalls auch mithilfe eines Hundetrainers.
Quelle: IVH
Donnerwetter:
Wetterumbrüche mit dem Hund entspannt meistern
Nicht nur uns Menschen macht es zu schaffen, wenn das Wetter schwankt. Auch Hunde bemerken Temperaturwechsel und fürchten sich bei Unwetter. Hier ist nun die Sensibilität des Halters gefragt, dem Tier die Angst bei Donner, Blitzen und Co. bestmöglich zu nehmen.
„Hunde haben eine stärkere Sinneswahrnehmung als wir Menschen. Sie können deutlich besser hören und riechen und konzentrieren sich auf die Sinne, die sie besonders gut nutzen können. Dabei lassen sie sich nicht so leicht von optischen Reizen ablenken, wie wir“, erläutert die Tierärztin und Tierverhaltenstherapeutin Dr. Heidi Bernauer-Münz. Daher nehmen die sensiblen Vierbeiner höchstwahrscheinlich auch einen Wetterumbruch früher wahr, etwa wenn der Luftdruck schwankt und sich Blitz und Donner nähern. „Ob bei Hunden eine Wetterfühligkeit besteht, sie bei Temperaturschwankungen und Wetterumbrüchen Symptome wie Unwohlsein, Kopfschmerzen oder Schwindel verspüren, lässt sich nicht messen, und die Tiere fragen geht auch nicht.
Ist der Hund müde und erschöpft, kann dies auch andere Gründe haben und muss nicht zwangsläufig mit dem Wetter zusammenhängen. Bleibt der Hund müde, sollte ein Tierarztbesuch mögliche Erkrankungen ausschließen. Der Besitzer sollte daher den Gemütszustand seines Tieres genau beobachten und entsprechend darauf reagieren, indem er den Vierbeiner zum Beispiel dann nicht zum Toben oder ausgiebigen Spaziergängen animiert“, erläutert die Tierärztin.
Bei Gewitter: Hunde nicht in ihrer Angst bestärken
Angst bei Blitz und Donner ist bei Menschen keine Seltenheit – unseren Heimtieren geht es oftmals nicht anders. Viele Vierbeiner wissen dann nicht, wie sie mit der vermeintlichen Bedrohung umgehen sollen und verstecken sich gerne unter dem Bett oder in einer geschützten Ecke in der Wohnung. Wenn der Hund sich bei Gewitter verkriecht, empfiehlt die Tierärztin den Vierbeiner in Ruhe zu lassen. „Hunde sollten lernen, selbst mit der Situation klarzukommen. Sobald der geliebte Mensch anfängt das Tier bei Angstverhalten zu streicheln oder zu beruhigen, verstärken sie möglicherweise die Reaktion. Denn das Tier merkt in dem Moment, dass es mit seinem Verhalten Erfolg hat: Je mehr ich zittere, umso mehr kümmern sich Herrchen oder Frauchen um mich“, betont Bernauer-Münz. Möchte der Hund nur mal kuscheln, sollte man dem Bedürfnis natürlich nachkommen. Wichtig ist es laut der Expertin in dem Moment nur, Angstsymptome nicht durch Trösten unabsichtlich zu belohnen. Hier gilt: Je cooler der Halter auf das Wetter reagiert und mit seinem gewohnten Tagesablauf fortfährt, desto ruhiger und entspannter ist auch der Hund.
Um dem Tier die Situation ein wenig zu vereinfachen, können aber Rückzugsorte geschaffen werden. Zum Beispiel durch den Bau einer kleinen Höhle, in die sich der geliebte Vierbeiner einkuscheln kann, oder das Aufstellen einer Transportbox, in die er sich zurückziehen kann. Wenn wieder alles in Ordnung ist, kommen die Vierbeiner dann ganz von selbst wieder aus ihrem Versteck heraus.
Bei Unwetter: Das sichere Zuhause nicht verlassen
Vor der Gassirunde gilt es einen kurzen Blick aus dem Fenster zu werfen: Verfärbt sich der Himmel, wird es dunkel und stehen möglicherweise ein Regenschauer oder ein Unwetter bevor? In dem Fall sollte der Spaziergang verkürzt und zeitnah ins sichere Zuhause zurückgekehrt werden. Werden Hund und Halter bei einem gemeinsamen Gang von einem Gewitter überrascht, schnell einen möglichst sicheren Unterschlupf suchen und dort warten, bis die Gefahr vorüber ist.
Es gibt Hunde, die finden Regen toll und fühlen sich pudelwohl. Andere Vierbeiner mögen das Wetter gar nicht und streuben sich gar, das Haus zu verlassen, wenn es regnet. „In dem Moment sollte der Halter das Verhalten seines Hundes respektieren und ihn nicht dazu zwingen, in den Regen zu gehen“, empfiehlt Bernauer-Münz. Lieber ein paar Minuten warten, bis der Schauer vorbei ist. Auch sollte der Halter sein Tier auf nassen Straßen kein „Sitz“ oder „Platz“ machen lassen, denn wir würden uns schließlich auch nicht freiwillig in die Nässe setzen.
Quelle: IVH
Begleithunde-Ausbildung des IDG und IRJGV
Wissen vom Hund ist Voraussetzung für artgerechte Haltung
Wer sich einen Hund zulegt, muß Wissen vom Hund haben, er übernimmt Verantwortung für ein ganzes Hundeleben lang. Wie paßt er ins Haus oder in die Wohnung? Ist die Familie mit dem Zuwachs einverstanden? Wer ist verantwortlich für Haltung, Pflege und auch Erziehung, die jeder Hund braucht?
Jeder Hund paßt sich seiner Familie an, wenn er sich wohl und sicher fühlt.
Basis für eine artgerechte Haltung ist also, sich dieses Wissen anzueignen und den Hund zu verstehen. Dazu gibt es unseren Verband!
Menschen und Hunde
„Durch den Verstand des Hundes besteht die Welt“. Dieser Ausspruch wird Zarathustra (630 bis 533 v.Chr.) zugeschrieben. Auch Xenophon, der griechische Gelehrte (430 bis 350 v.Chr.), schreibt von Jägern mit Hunden. Wissen und Vertrauen also, das seit tausenden Jahren besteht.
Die Geschichte des Hundes beweist es
In der gesamten Menschheitsgeschichte, schon aus dem Zeitraum von den Anfängen der geschichtlichen Kunde, läßt sich durch Funde der Nachweis über das besondere Verhältnis zwischen Menschen und Hunden führen. Hunde wurden bestattet, ihnen wurden Schriften, Gedichte und Zeichnungen gewidmet, die von ihrer Treue und ihren besonderen Verdiensten und Fähigkeiten berichten.
Eine Hundeerziehung ohne Drill und Dressur, die Freude macht, Frauchen, Herrchen und Hund! Machen Sie mit.Der Hund von heute

Mit zunehmender Zivilisation und Wohlstand, übernahm der Hund sportliche und „unterhaltende“ Aufgaben, ist engstes Familienmitglied, ja zum Teil Familienersatz.Mit der Veränderung der Einstellung des Menschen zum Hund, änderte sich -und verändert sich bis heute- dessen Form, Größe, Farben, Haararten, aber auch sein Wesen. Vielleicht ist diese Wesensänderung bedeutender, als die äußere Form. In dieser Anpassung gingen sicher viele natürliche Instinkte verloren, wurden aber durch Erfahrungswerte im Zusammenleben mit dem Menschen ersetzt. Heute wissen wir von rund 400 Hunderassen in aller Welt. Indessen gibt es mehr Mischlings- als Rassehunde, in den unterschiedlichsten Gestalten. Und weil es verschiedene Menschen gibt, existiert folglich unterschiedliches Hundeverhalten.
Seine Sinne bestimmen sein Verhalten
Wir berichten vom „Nasenwunder Hund“. Er ist fähig, bestimmte Krebserkrankungen des Menschen zu riechen, Verschüttete zu retten, oder Rauschgift zu „wittern“. Das Riechvermö-gen des Hundes ist etwa eine Million mal besser, als das des Menschen; mit bis zu 300 Atemzügen pro Minute werden zudem die Riechzellen ständig mit neuen Gerüchen „versorgt“ und im Hundegehirn, das allein 10 % als „Riechhirn“ genutzt wird, ausgewertet. Ja, die Hundenase kann sogar differenzieren zwischen rechts und links und ist auf diese Weise fähig, Spurrichtungen zu ermitteln oder alte Spuren zu verfolgen. Zum Kennenlernen von Hunden untereinander, gehört auch das Beschnuppern. Hunde sind in der Lage, Gerüche zu „schmecken“. Dies geschieht über das Jacobsonsche Organ, das sich im Gaumen befindet. Von dort werden die Geruchsinformationen an das Limbische System (entwicklungsgeschichtlich ältestes Zentrum im Gehirn) weitergeleitet und das verantwortlich ist für die Bildung von Hormonen, für das Triebverhalten und Entwicklung von Gefühlen.
„Abgelegt“ im Rudel, ein freundliches Miteinander und warten auf den Ruf ihres Herrchens/Frauchens. Kennenlernen und sich untereinander vertragen. Das gilt auch für den gemeinsamen Marsch „zu Fuß“. Das „Ablegen“ miteinander gehört dazu; da gibt es kein lauthalses Bellen. Auch Hunde müssen ihre Grenzen kennenlernen.Das Hörvermögen des Hundes

Das Hundeohr, das heißt dessen Leistungsfähigkeit, ist hoch entwickelt und kann höhere Frequenzen als das des Menschen wahrnehmen (Hund: bis 50 kHz Mensch: rund 20 kHz). Durch die Beweglichkeit der Ohrmuscheln gelingt es dem Hund außerdem, Geräuschquellen besser als der Mensch dreidimensional zu orten. Außerdem weiß man heute, daß der Hund Infraschallwellen von etwa 1 bis 2 Hertz über eine Distanz von rund 25 m wahrnehmen kann.
Der Hund sieht anders als der Mensch
Der Hund besitzt vermutlich eine geringere Sehschärfe als der Mensch, ist jedoch auf Bewegung optimiert (d.h. unbewegliche Dinge „unterdrückt“ das Gehirn und nimmt sie kaum wahr, während alles Bewegliche -wie die Beute eines Wolfes- optisch selektiert wird). Auch Hunde können Farben sehen, aber im Spektrum -nämlich Gelb und Blau und in Richtung Ultraviolett verschoben- anders, als der Mensch.
Der Hundeverstand
Gibt es ihn? Auf jeden Fall! Der Hund lernt und hat ein gutes Gedächtnis, er „versteht jedes Wort“. So setzt sich der „Hundeverstand“ zusammen aus seinen überlegenen Sinnen, seinen Instinkten und Erfahrungen in seiner Umwelt. Jeder Hund ist so klug, wie sein Herr. Das gilt für das Verständnis beider für- und voneinander.Wissen vom Wesen des Hundes ist die Voraussetzung für jede Hundehaltung. Und das gilt auch für unsere Begleithundeausbildung.
Intensivpatienten
Unterstützende Ernährungsmaßnahmen
In der Humanmedizin ist der Nutzen ernährungstechnischer Unterstützung der Intensivpatienten seit vielen Jahren anerkannt, doch bis vor kurzem noch, ist deren Bedeutung in der Veterinärmedizin verkannt worden.
Ein mangelndes Verständnis für die geänderten Ernährungsbedürfnisse des Intensivpatienten und wie sie den Heilungsprozeß beeinflussen, kann allerdings zu Fehlernährung führen.
Die therapeutischen Vorteile einer unterstützenden Ernährungsmaßnahme für den gestreßten oder traumatisierten Patienten sind wohlbekannt und beeinflussen positiv:
- Überlebensrate
- Länge des Klinikaufenthalts
- Komplikationen
- Genesung
- Wundheilung
Hungerzustand des gesunden Tieres
Wird einem gesunden Tier die bedarfsgerechte Nahrung verweigert, kommt es zu einer Reihe von Stoffwechselanpassungen die dazu dienen, die Blutglukosekonzentrationen aufrecht zu erhalten, fettfreies Körpergewebe zu bewahren und das Überleben zu sichern. Die Stoffwechselrate und somit die Energieverwertung und der Glukoseverbrauch werden gesenkt. Gewebereserven bestehend aus Glycogenen und Fettsäuren werden mobilisiert um Energie bereitzustellen. Außerdem werden Aminosäuren mobilisiert, anfänglich aus metabolisch-labilen Proteinen in Leber, Nieren und Magen-Darm-Trakt, um Verluste durch den normalen, täglichen Proteinstoffwechsel zu decken.
Nach einigen Fastentagen sind die Glycogen-Bestände aufgebracht und Fett wird zur primären Brennstoffquelle. Die Proteinverwertung nimmt zu, da Aminosäuren vorrangig für die Glukoneogenese zur Aufrechterhaltung des Glukosespiegels in den Zellen (des Nervensystems, Nierenmarks, Knochenmarks und Blutkreislaufs) genutzt wird, die auf Glukose als Energiequelle angewiesen sind. Der Nahrungsentzug bei gesunden Tieren führt folglich zum Verlust von einem Teil des fettfreien Körpergewebes sowie auch von Fett. Während der Zeit des Nahrungsentzugs bei gesunden Hunden hat die Fettsäureverwertung einen Anteil von 70 - 85 % am Energieaufwand, Proteine bis zu 25 % und Kohlenhydrate weniger als 10 %. Wenn die Futteraufnahme wieder beginnt, nimmt die Aminosäurenmobilisierung ab und der Stoffwechsel kehrt innerhalb von 24 Stunden zum Normalszustand zurück.
Stoffwechselreaktionen auf Streß und Trauma
Stoffwechselstreß zeigt sich durch eine anfängliche hypometabolische Phase, die 24 - 48 Stunden andauert. Während diesem mit der „Ebbe” vergleichbarem Schockzustand nimmt die Stoffwechselrate ab und der Körper versucht weitere Schäden zu verhindern sowie den Flüßigkeitsstatus und die Gewebedurchblutung aufrecht zu erhalten. Die Behandlung in dieser Phase dient primär den lebensrettenden Maßnahmen.
Diese nährstoffarme Phase wird gefolgt von einem mit der „Flut” vergleichbaren Zustand des Hypermetabolismus (erhöhte Stoffwechselrate), der von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen andauern kann, abhängig vom Grad der Schädigung. Hypermetabolismus soll kurzfristig die Wundheilung und den Infektionswiderstand unterstützen. Der Energiebedarf steigt in Abhängigkeit zum Grad der Verletzung und kann in Fällen von Kopftrauma (weil das Gehirn einen besonders hohen Energiebedarf hat), Blutvergiftung, schweren Verbrennungen, massivem Trauma oder in Folge eines radikalen chirurgischen Eingriffs besonders hoch sein. Sogar gesunde Tiere, die geringfügigen Eingriffen unterzogen werden, können einen vorübergehend höheren Energiebedarf von bis zu 10 % über normal erfahren. Einige therapeutische Mittel, wie z. B. hohe Dosen an Steroiden, können den Energiebedarf des Patienten steigern.
Die Glycogen-Bestände sind bei gestreßten Tieren schnell aufgebraucht und Fett wird zur primären und bevorzugten Energiequelle. Die Glukoneogenese durch Aminosäuren nimmt in erheblichem Maße zu, um den Glukosespiegel im Blut für die von Glukose abhängigen Zellen aufrecht zu erhalten sowie zur Reparatur von Gewebe und Neoplasma. Der Proteinabbaustoffwechsel wird erhöht um diesen Bedarf zu erfüllen. Gestreßte und traumatisierte Patienten sind nicht in der Lage Glukose effizient zu verwerten. Größere Mengen diätetischer Kohenhydrate sind daher während dieser Zeit nicht anzuwenden. Sie können zu Komplikationen führen.
Nach Streß oder Verletzung scheinen die proteinsparenden Anpassungen des Nahrungsentzugs, die bei gesunden Tieren auftreten, außer Kraft gesetzt zu sein. Die Folge ist ein Nettoverlust bedeutender Proteinmengen. Die Belastung des Gewebes kann sich über Wochen fortsetzen und während dieser Zeit werden unterstützende Ernährungsmaßnahmen zu einem entscheidenden Bestandteil der Behandlung. Wird dieser Nährstoffbedarf beim Patienten außer Acht gelassen, führt das gewöhnlich zu einem Protein-Energie-Mangelsyndrom. Entgegen dem fastenden, gesunden Tier, weist das metabolisch gestreßte Tier - auch nach Wiederaufnahme der Fütterung - weiterhin eine negative Stickstoffbilanz und beschleunigte Gluconeogenese auf.
Protein-Energie Mangelsyndrom
Im Verlauf einer Protein-Energie-Mangelernährung können sich eine Reihe negativer Auswirkungen zeigen, die in Kombination in der Lage sind, die Rekonvaleszenz zu verzögern sowie die Infektions- und Schockanfälligkeit des Patienten zu erhöhen. Folgende Auswirkungen sind u.a. möglich:
- Schwund von Muskelmasse und Muskelkraft
- Abnahme der Verdauungs- und Absorptionskapazität des Magen-Darm-Traktes
- erhöhte Durchlässigkeit des Darms
- gestörte Immunfunktion
- verzögerte Wundheilung
- vermindertes Plasmavolumen
- reduzierte Funktionsfähigkeit im Bereich des Atmungstraktes und der Herzmuskulatur
- in extremen Fällen führt dies zum Tod durch ein mit einer Infektion einhergehendes Organversagen
Patientenbeurteilung
Die Bestimmung von Patienten, die unterstützender Ernährungsmaßnahmen bedürfen, ist subjektiv. In jedem Fall sollten jedoch die Kranken- und Ernährungsgeschichte, derzeitiges Freßverhalten, physikalische Untersuchungen und Labortests betrachtet werden.
Eine spezifische unterstützende Ernährungsmaßnahme ist angezeigt, wenn:
- die Nahrungsaufnahme seit 3 - 5 Tagen deutlich verringert ist
- es klare Hinweise auf einen akuten Gewichtsverlust von 5 - 10 % des Körpergewichts gibt
- das derzeitige Gewicht 15 % oder mehr unter dem idealen Körpergewicht liegt
- der Körperzustand auf einer Skala von 1 (ausgezehrt) bis 5 (übergewichtig), unter dem optimalen Wert von 3 liegt
- nach vor kurzem erfolgtem Trauma, operativem Eingriff oder von Abmagerung begleiteter Infektion
Sind erst einmal alle Kriterien abgewogen worden, können Umfang und Dauer der unterstützenden Ernährungsmaßnahme geschätzt und ein individueller Ernährungsplan zusammengestellt werden. Für Patienten, denen ein Eingriff bevorsteht, ist die voroperative Beurteilung besonders wichtig, damit eine unter Umständen erforderliche Sondenlegung gleichzeitig mit dem Eingriff vorgenommen werden kann.
Komplikationen bei der unterstützenden Ernährungsmaßnahme
Nach einer Zeit des Nahrungsentzugs sollten alle diätetischen Änderungen langsam und stufenweise eingeführt werden, um Komplikationen zu vermeiden. In der ersten Phase, wenn die Fütterung wieder aufgenommen wird, ist mit Erbrechen zu rechnen oder mit Diarrhöe aufgrund der verringerten Darmoberfläche und verminderter Enzymaktivität. Die normalen Verdauungsfunktionen kehren gewöhnlich innerhalb einiger Tage wieder zurück.
Die Kalorienzufuhr hat eine wichtige Wirkung auf die Genesung. Eine unzureichende Aufnahme kann zu Protein-Energie-Mangelernährung führen, aber Überfütterung kann ähnlich schädlich sein, insbesondere wenn die Kohlenhydratzufuhr zu hoch ist. Bei von Nahrungsentzug gekennzeichneten Patienten kann eine exzessive Kohlenhydratzufuhr zu einem insulininduzierten Transport von Phosphor und Kalium in die Zellen führen. Das daraus folgernde Herz-Kreislauf-Versagen kann in machen Fällen tödlich enden.
Diätauswahl
Bei der Auswahl einer Diät ist es wichtig, die diätetische Zusammensetzung, die Kaloriendichte der Nahrung und ggf. den Durchmesser der Sonde zu berücksichtigen. Grundlegende Diäten mit Aminosäuren oder Glukose können sich bei beeinträchtigter Magen-Darm-Funktion oder zur Ergänzung anderer Futtermittel als nützlich erweisen. Polymere Diäten oder Dosenmischnahrung können für die meisten Zwecke eingesetzt werden. Idealerweise sollten alle Diäten für Intensivpatienten äußerst schmackhaft und hoch verdaulich sein sowie eine hohe Nährstoffdichte aufweisen, um eine adäquate Nährstoffaufnahme in einer reduzierten Futtermenge zu gewährleisten. Kommerzielle Diätnahrung, die gemäß den spezifischen Bedürfnissen gestreßter Tiere zusammengesetzt wurden, ist besonders geeignet.
Kernaussagen
- Unterstützende Ernährungsmaßnahmen können Morbidität und Mortalität bei Intensivpatienten erheblich reduzieren
- Die Patientenbewertung und die Umsetzung eines Ernähungsplanes im Frühstadium kann zu einem erfolgreichen Ergebnis beitragen
- Besondere Aufmerksamkeit sollte dem individuellen Energiebedarf des Tiers gewidmet werden
- Diätzusammensetzung, Form der Verabreichung und Fütterungshäufigkeit sollten auf jeden Patienten individuell und sorgfältig abgestimmt werden.
©/Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung von: www.petprofi.de
Tierhalterhaftung:
Wenn Hund, Katze und Co. einen Schaden anrichten
Die Katze jagt einer Maus hinterher und zerstört dabei das Blumenbeet der Nachbarin, der Hund rennt in einem unbeobachteten Moment übermütig auf die Straße und bringt einen Fahrradfahrer zu Fall, der sich beim Sturz verletzt, oder aber das Kaninchen nagt an dem teuren Pullover einer Freundin. In solchen Fällen muss der Heimtierhalter für den entstandenen Schaden aufkommen. Doch nicht alle Heimtiere brauchen hierfür eine extra Versicherung.
„Die Haftung des Tierhalters ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 833) geregelt. Demnach ist der Tierhalter dazu verpflichtet, für jeglichen durch das Heimtier entstandenen Schaden aufzukommen“, erklärt Michael Rohrmann, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale in Niedersachen. Hierzu gehören unter anderem die Zahlung von Reparaturkosten, etwa wenn die Katze das Auto der Nachbarin zerkratzt, oder Schmerzensgeld - wenn der Hund beispielsweise um die Beine des Postboten läuft, dieser über das Tier stolpert, fällt und sich das Bein bricht. Während Kleintiere durch die private Haftpflichtversicherung geschützt sind, ist für Hunde der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung notwendig.
Kleintiere und Katzen:
Private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf
Durch Kleintiere verursachte Schäden werden im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung übernommen. Zu den Kleintieren gehören dabei alle Tiere bis zur Größe einer Katze, wie Meerschweinchen, Kaninchen oder Wellensittiche. Der Versicherungsschutz gilt auch für Schäden, die außerhalb der eigenen vier Wände, etwa durch eine Freigänger-Katze, verursacht werden. „Vorausgesetzt natürlich, dass der Tierhalter eine Privathaftpflichtversicherung auch abgeschlossen hat“, so der Versicherungsexperte.
Anders ist es bei exotischen Tieren wie Schlangen oder Spinnen. „Bei diesen Tieren sollte der Tierfreund einen Blick ins Kleingedruckte seiner Versicherung werfen. Nur in einigen Tarifen ist die erlaubte Haltung solcher Tiere mitversichert“, berichtet Rohrmann.
Hundehaftpflichtversicherung:
Gesetzliche Regelung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich
Verursacht der Hund einen Schaden, greift die private Haftpflichtversicherung dagegen nicht – egal wie groß der Hund ist. Der Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht ist ratsam, in einigen Bundesländern sogar vorgeschrieben.
So sind alle Hundehalter in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gesetzlich verpflichtet, eine separate Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. In Nordrhein-Westfalen müssen alle Hunde versichert werden, wenn sie eine Größe von 40 cm (Widerristhöhe) haben oder sie schwerer als 20 Kilogramm sind. Einzige Ausnahme bei den Bundesländern: In Mecklenburg-Vorpommern besteht keine Versicherungspflicht. In den meisten anderen Bundesländern müssen lediglich Halter von gefährlichen Hunden eine solche Versicherung vorweisen. Die Einstufung der Hunde ist jedoch von Land zu Land verschieden. „Häufig ordnen die Bundesländer bestimmte Hunderassen über ihr Verhalten der Gruppe der gefährlichen Hunde zu. Dann entscheidet ein Wesenstest oder eine Prüfung der Ortspolizeibehörde, ob diese Hunde als gefährlich eingestuft werden“, erläutert Rohrmann.
Doch auch ohne Zwang – eine Hundehalterhaftpflicht ist aus Sicht des Versicherungsexperten ein absolutes Muss für jeden Hundehalter. Nicht nur, weil durch das Tier entstandene Schäden sehr teuer werden können, sondern auch, weil der Halter gegebenenfalls selbst dann für das Tier haftet, wenn ihm kein Verschulden nachzuweisen ist.
Schon für einen geringen Betrag ist ein guter Versicherungsschutz für Hunde möglich
Wie bei jeder Versicherung ist auch die Beitragshöhe für die Hundehaftpflicht abhängig von den angebotenen Leistungen: Ab 52 bis 150 Euro Jahresbeitrag kann der Versicherungsschutz für den Hund kosten. „Hundehaftpflichtversicherungen welche die Mindestkriterien abdecken gibt es schon ab 52 Euro im Jahr. Wer eine solche Versicherung abschließen möchte, kann also sparen und trotzdem auf guten Schutz achten“, empfiehlt Rohrmann. „Besitzer von großen und als gefährlich eingestuften Hunden müssen allerdings häufig mehr zahlen und bekommen auch längst nicht jeden Tarif für ihren Hund.“
Was sollte die Hundehaftpflicht abdecken?
„Die Höhe der Versicherungssumme der Hundehaftpflichtversicherung sollte mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Sach- und Personenschäden betragen“, so Rohrmann. Beißt der Hund beispielsweise jemanden, der daraufhin seinen Beruf eine Zeit lang nicht ausüben kann, kommt die Versicherung für den wirtschaftlichen Schaden auf. Für Vermögensschäden empfiehlt der Experte eine Deckung von mindestens 50.000 Euro.
Zerkratzt der Vierbeiner Boden und Türen in einer Mietwohnung, kommt auch hier der Halter für den Schaden auf. „Die Absicherung von Mietschäden gehört zum Grundschutz. Diese sollten bis mindestens 300.000 Euro versichert sein“, erklärt Rohrmann.
Nicht jeder Hundehalter freut sich über Nachwuchs. Schwängert ein Rüde eine Rassehündin, haftet auch hierfür der Halter. Ihm drohen Schadenersatzforderungen von mehreren tausend Euro. Halter von Rüden sollten daher darauf achten, dass dieser Versicherungsschutz in ihrer Hundehaftpflichtversicherung festgehalten ist. Für Halter von Hündinnen empfiehlt es sich einen Blick in die Unterlagen zu werfen, ob ihre Police auch einen umfassenden Schutz für Welpen enthält.
Versicherungsschutz auch im Ausland
Kommt der Hund mit auf Reisen, sollte der Versicherungsschutz auch im Ausland gelten. Obacht gilt, wenn ein längerer Auslandsaufenthalt geplant ist: „Bei vielen Versicherungen gelten die Leistungen innerhalb der EU unbegrenzt. Ein weltweiter Schutz ist allerdings oft auf eine Aufenthaltsdauer für ein, drei oder fünf Jahre begrenzt“, so Rohrmann.
Quelle: IVH