Region Nord
20.06.2026 15:00 Uhr - 21.06.2026 16:00 Uhr Lustiges Hunderennen
50-Meter-Hunderennen + Fotoshooting + pfiffiges Hunderennen
21.06.2026 11:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
28.06.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier & NRW-Meisterschaft
Region West
11.07.2026 08:00 Uhr - 12.07.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
25.07.2026 16:00 Uhr - 26.07.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier (Doppelturnier)
Region Mitte
08.08.2026 14:00 Uhr - 09.08.2026 15:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
16.08.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
22.08.2026 17:00 Uhr - 23.08.2026 16:00 Uhr Sommerfest
mit lustigem Hunderennen + Hundeolympiade + Fotoshooting
23.08.2026 11:00 Uhr - 16:00 Uhr IRJGV-Nordsee-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
29.08.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
29.08.2026 16:00 Uhr - 30.08.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
05.09.2026 15:00 Uhr - 06.09.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
06.09.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr IRJGV-Grenzland-Siegerschau Niederlande - mit Vergabe des „Auslands-CACIB“
- für alle Rassehunde -
13.09.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr Agility-Richter- & LG-Beauftragten Arbeitskreis-Tagung
03.10.2026 11:30 Uhr - 15:00 Uhr Deutsche Agility Meisterschaft
04.10.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr IRJGV-Euregio-Siegerschau - mit Vergabe des „Auslands-CACIB"
- für alle Rassehunde -
18.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr IRJGV-Südwestdeutschland-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
25.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Int. Dackelclub Gergweis e.V. (IDG e.V.)
Int. Rasse-Jagd-Gebrauchshunde Verband e.V. (IRJGV e.V.)
Hundetraining und Pflege: Alles für Ihren Hund
Im IDG e.V. & IRJGV e.V. dreht sich alles um Hundetraining, Pflege und Vereinsaktivitäten. Erfahren Sie, wie Sie mit den richtigen Tipps das Leben mit Ihrem Hund harmonisch und artgerecht gestalten können.
IRJGV-Nordsee-Siegerschau
mit Tag des Hundes
NEU: ab sofort zusätzliche Klassen für die Bereiche Senioren & Kastraten
Weitere Informationen zu den Neuerungen finden Sie unter der Rubrik “Aktuelles”: Rassehundeschauen-Sonderschauen - Was ist ab 2026 neu? - oder können Sie bei der Ausstellungsleitung erfragen.
Nähere Veranstaltungsinformationen zur IRJGV-Nordsee-Siegerschau selbst, sind in der Terminübersicht zu finden.
Tierhalterhaftung:
Wenn Hund, Katze und Co. einen Schaden anrichten
Die Katze jagt einer Maus hinterher und zerstört dabei das Blumenbeet der Nachbarin, der Hund rennt in einem unbeobachteten Moment übermütig auf die Straße und bringt einen Fahrradfahrer zu Fall, der sich beim Sturz verletzt, oder aber das Kaninchen nagt an dem teuren Pullover einer Freundin. In solchen Fällen muss der Heimtierhalter für den entstandenen Schaden aufkommen. Doch nicht alle Heimtiere brauchen hierfür eine extra Versicherung.
„Die Haftung des Tierhalters ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 833) geregelt. Demnach ist der Tierhalter dazu verpflichtet, für jeglichen durch das Heimtier entstandenen Schaden aufzukommen“, erklärt Michael Rohrmann, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale in Niedersachen. Hierzu gehören unter anderem die Zahlung von Reparaturkosten, etwa wenn die Katze das Auto der Nachbarin zerkratzt, oder Schmerzensgeld - wenn der Hund beispielsweise um die Beine des Postboten läuft, dieser über das Tier stolpert, fällt und sich das Bein bricht. Während Kleintiere durch die private Haftpflichtversicherung geschützt sind, ist für Hunde der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung notwendig.
Kleintiere und Katzen:
Private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf
Durch Kleintiere verursachte Schäden werden im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung übernommen. Zu den Kleintieren gehören dabei alle Tiere bis zur Größe einer Katze, wie Meerschweinchen, Kaninchen oder Wellensittiche. Der Versicherungsschutz gilt auch für Schäden, die außerhalb der eigenen vier Wände, etwa durch eine Freigänger-Katze, verursacht werden. „Vorausgesetzt natürlich, dass der Tierhalter eine Privathaftpflichtversicherung auch abgeschlossen hat“, so der Versicherungsexperte.
Anders ist es bei exotischen Tieren wie Schlangen oder Spinnen. „Bei diesen Tieren sollte der Tierfreund einen Blick ins Kleingedruckte seiner Versicherung werfen. Nur in einigen Tarifen ist die erlaubte Haltung solcher Tiere mitversichert“, berichtet Rohrmann.
Hundehaftpflichtversicherung:
Gesetzliche Regelung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich
Verursacht der Hund einen Schaden, greift die private Haftpflichtversicherung dagegen nicht – egal wie groß der Hund ist. Der Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht ist ratsam, in einigen Bundesländern sogar vorgeschrieben.
So sind alle Hundehalter in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gesetzlich verpflichtet, eine separate Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. In Nordrhein-Westfalen müssen alle Hunde versichert werden, wenn sie eine Größe von 40 cm (Widerristhöhe) haben oder sie schwerer als 20 Kilogramm sind. Einzige Ausnahme bei den Bundesländern: In Mecklenburg-Vorpommern besteht keine Versicherungspflicht. In den meisten anderen Bundesländern müssen lediglich Halter von gefährlichen Hunden eine solche Versicherung vorweisen. Die Einstufung der Hunde ist jedoch von Land zu Land verschieden. „Häufig ordnen die Bundesländer bestimmte Hunderassen über ihr Verhalten der Gruppe der gefährlichen Hunde zu. Dann entscheidet ein Wesenstest oder eine Prüfung der Ortspolizeibehörde, ob diese Hunde als gefährlich eingestuft werden“, erläutert Rohrmann.
Doch auch ohne Zwang – eine Hundehalterhaftpflicht ist aus Sicht des Versicherungsexperten ein absolutes Muss für jeden Hundehalter. Nicht nur, weil durch das Tier entstandene Schäden sehr teuer werden können, sondern auch, weil der Halter gegebenenfalls selbst dann für das Tier haftet, wenn ihm kein Verschulden nachzuweisen ist.
Schon für einen geringen Betrag ist ein guter Versicherungsschutz für Hunde möglich
Wie bei jeder Versicherung ist auch die Beitragshöhe für die Hundehaftpflicht abhängig von den angebotenen Leistungen: Ab 52 bis 150 Euro Jahresbeitrag kann der Versicherungsschutz für den Hund kosten. „Hundehaftpflichtversicherungen welche die Mindestkriterien abdecken gibt es schon ab 52 Euro im Jahr. Wer eine solche Versicherung abschließen möchte, kann also sparen und trotzdem auf guten Schutz achten“, empfiehlt Rohrmann. „Besitzer von großen und als gefährlich eingestuften Hunden müssen allerdings häufig mehr zahlen und bekommen auch längst nicht jeden Tarif für ihren Hund.“
Was sollte die Hundehaftpflicht abdecken?
„Die Höhe der Versicherungssumme der Hundehaftpflichtversicherung sollte mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Sach- und Personenschäden betragen“, so Rohrmann. Beißt der Hund beispielsweise jemanden, der daraufhin seinen Beruf eine Zeit lang nicht ausüben kann, kommt die Versicherung für den wirtschaftlichen Schaden auf. Für Vermögensschäden empfiehlt der Experte eine Deckung von mindestens 50.000 Euro.
Zerkratzt der Vierbeiner Boden und Türen in einer Mietwohnung, kommt auch hier der Halter für den Schaden auf. „Die Absicherung von Mietschäden gehört zum Grundschutz. Diese sollten bis mindestens 300.000 Euro versichert sein“, erklärt Rohrmann.
Nicht jeder Hundehalter freut sich über Nachwuchs. Schwängert ein Rüde eine Rassehündin, haftet auch hierfür der Halter. Ihm drohen Schadenersatzforderungen von mehreren tausend Euro. Halter von Rüden sollten daher darauf achten, dass dieser Versicherungsschutz in ihrer Hundehaftpflichtversicherung festgehalten ist. Für Halter von Hündinnen empfiehlt es sich einen Blick in die Unterlagen zu werfen, ob ihre Police auch einen umfassenden Schutz für Welpen enthält.
Versicherungsschutz auch im Ausland
Kommt der Hund mit auf Reisen, sollte der Versicherungsschutz auch im Ausland gelten. Obacht gilt, wenn ein längerer Auslandsaufenthalt geplant ist: „Bei vielen Versicherungen gelten die Leistungen innerhalb der EU unbegrenzt. Ein weltweiter Schutz ist allerdings oft auf eine Aufenthaltsdauer für ein, drei oder fünf Jahre begrenzt“, so Rohrmann.
Quelle: IVH
Klare Regeln für Kind und Hund:
Mein Spielzeug – Dein Spielzeug
Achtung, hier wird nicht geteilt!
Bei bereits bestehenden Kind-Hund-Gespannen gilt: Das Spielzeug des anderen ist tabu! Und das müssen auch beide Parteien lernen. „Der Hund muss zuverlässig das Aus-Kommando beherrschen. Bedient er sich doch einmal am Spielzeug des Kindes, muss er es wieder abgeben oder beispielsweise gegen ein Leckerli tauschen“, so Winkler. Aber das Kind muss ebenfalls früh lernen, dass der Hund eigene Sachen besitzt. „Hierzu kann z.B. eine “Hundeecke” in der Wohnung sinnvoll sein, in der der Hund seinen Rückzugsort mit Körbchen und Spielzeug hat.“ Diese Abgrenzung hilft auch dem Kind zu verstehen, dass der Ort und die Gegenstände des Hundes tabu sind.
Hat der Hund besondere Hobbies, wie beispielsweise Apportieren oder Ball spielen, sollten Hundehalter das Spielzeug auch nur anbieten, wenn sie mit ihrem Vierbeiner gerade aktiv spielen wollen. So ist es für den Hund viel interessanter, als wenn es dauerhaft verfügbar ist. Mit Ende des Spiels, wird auch das Spielzeug wieder außer Sichtweite gelegt. Damit ist das Lieblingsteil des Hundes auch vor dem Kind, geschützt.
Eltern als Streitschlichter zwischen Kind und Hund
Grundsätzlich gilt: Haben Hundefreunde bereits ein Baby oder Kleinkind und möchten sich einen Vierbeiner anschaffen, müssen sie wissen, dass vor allem Junghunde mit Vorliebe an Gegenständen wie Spielzeug knabbern. „Gerade in der Phase des Zahnwechsels, wenn die Tiere ihre Milchzähne verlieren, ist die Verlockung enorm, sich beispielsweise an Kinderspielzeug zu bedienen und darauf zu kauen“, sagt Winkler.
Wenn zu diesem Zeitpunkt ein erwachsener Hund einziehen soll, gibt die Expertin Folgendes mit auf den Weg: „Bei einem älteren Hund ist immer schlecht zu beurteilen, ob er eventuell Ressourcen verteidigt. Dazu gehören für einen Hund vor allem Futter, aber auch Spielzeug.“
Und egal ob Hund oder Kind sich unerlaubt am Spielzeug des anderen bedienen, es gilt ausnahmslos: „Die Eltern sind die Streitschlichter und in der Verantwortung, diese Situationen zu klären.“
Quelle: IVH
Stressfrei Medizin verabreichen:
Tipps zur Medikamentengabe bei Katz' und Hund
Die Tabletten mögen noch so wichtig sein. Gern schlucken Katz‘ und Hund die Arznei meist dennoch nicht. Wie Tierhalter ihren Lieblingen am geschicktesten Medikamente verabreichen, weiß Astrid Behr, Sprecherin des Bundesverbands Praktizierender Tierärzte e.V.
Der direkte Weg
Es gibt durchaus Hunde und Katzen, die sich die Tabletten kurzerhand ins Maul schieben lassen. „Das ist natürlich die einfachste Lösung. Allein: Viele Halter trauen sich nicht so recht“, hat Behr festgestellt. Daher rät sie Haltern, sich das Vorgehen anhand des eigenen Tiers zunächst vom Tierarzt zeigen und erklären zu lassen. Auf diese Weise können Halter etwa lernen, wie man mithilfe der richtigen Grifftechnik den Schluckreflex einer Katze für die Medikamentengabe überwindet und wie man Verletzungen von Mensch und Tier vorbeugt.
Die berühmte Leberwurst
Vielfach in der Praxis bewährt hat es sich, Medikamente im Lieblingsfutter oder in entsprechend präparierten Snacks der Tiere zu verstecken. Bei Hunden, die ihre Nahrung in der Regel gierig in großen Stücken verschlingen, klappt das fast immer. „Erst recht, wenn man die Tablette mit der berühmten Leberwurst umhüllt“, weiß die Tierärztin. Bei Samtpfoten dagegen müssen die Halter oft tiefer in die Trickkiste greifen, um aus ihnen kooperative Patienten werden zu lassen. „Denn viele Katzen lecken die Wurst einfach ab“, erklärt Behr und fügt hinzu: „Meist machen Katzen um alles, was anders riecht als gewohnt, einen Bogen.“
Um den Geruchssinn der Katzen zu überlisten, kann es helfen, Tabletten zu zerkleinern und gründlich in einer kleinen Futterportion zu verteilen, zumindest dann, wenn es sich um geruchsneutrale Medikamente handelt. Es muss jedoch darauf geachtet werden, dass die Katze das Futter komplett aufnimmt. Unter Umständen hilft auch ein Tablettengeber, ein greifzangenartiges Werkzeug, das es Haltern gestattet, Tabletten in die Mäuler ihrer Tiere zu bugsieren und dabei die Finger von den Zähnen der Patienten fernzuhalten. Analog dazu lassen sich flüssige Medikamente mithilfe von Einwegspritzen ohne Nadel seitlich in die Mäuler der Tiere spritzen.
Wie Katzen Medizin (ver)putzen
Handelt es sich bei den zu verabreichenden Medikamenten um Pasten oder um Tropfen, so können sich Katzenhalter unter Umständen auch die Reinlichkeit der Tiere zunutze machen – und das Medikament auf das Fell aufgeben, am besten auf die Vorderpfoten. „Dort leckt es die Katze in aller Regel schnell auf“, sagt Behr. Insbesondere in Haushalten mit mehreren Katzen sollten Halter den Patienten aber im Auge behalten, bis er das Medikament vollständig aufgenommen hat, damit keine andere Katze die Arznei ableckt.
Quelle: IVH
Welcher Tierarzt für welches Problem?
Wenn Hunde, Katzen oder ein andere Heimtiere Beschwerden haben, dann muss schnell tierärztlicher Rat her. Aber an wen wendet man sich am besten? Denn auch Tierärzte sind nicht alle gleich: Es gibt verschiedene fachliche Spezialisierungen und Qualifikationen, wie den Dr. med. vet., den Fachtierarzt oder Zusatzbezeichnungen. Ein Wegweiser durch den Titel-Dschungel.
Bei der Suche nach einem neuen Tierarzt ist dem ein oder anderen Tierfreund vielleicht schon einmal aufgefallen: Neben dem Dr. med. vet. als Doktor der Tiermedizin gibt es weitere Kürzel und Bezeichnungen, die weniger bekannt und verbreitet sind. Was unterscheidet etwa einen Dipl. ECVS von einem Fachtierarzt für Chirurgie? Und was hat es mit einer sogenannten Zusatzbezeichnung oder gar einem Arbeitsschwerpunkt auf sich?
Neben ihrer Berufsbezeichnung können Tierärzte in Deutschland weitere Bezeichnungen führen, die auf besondere Kenntnisse und Fertigkeiten in einem bestimmten Fachgebiet hinweisen. Ein Überblick über die gängigsten Bezeichnungen der Tiermediziner in Deutschland:
Der deutsche Fachtierarzt
National ist der Fachtierarzt die höchste Ausbildungsstufe. Zum 31.12.2021 gab es hierzulande laut der Bundestierärztekammer (BTK) 9.513 Fachtierärzte. Die erforderlichen Voraussetzungen, um einen Titel zu erlangen, sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich und werden durch die Weiterbildungsverordnung der jeweils zuständigen Tierärztekammern geregelt.
Eine Übersicht der Tierärztekammern finden Interessierte zum Beispiel auf der Webseite der BTK unter: www.bundestieraerztekammer.de
Für die Zusatzqualifikation zum Fachtierarzt ist in der Regeleine vier- bis fünfjährige Vollzeittätigkeit an einer von der Tierärztekammer zugelassenen Weiterbildungsstätte erforderlich. Der Fachtierarzt kann sowohl für medizinische Fachgebiete -wie beispielsweise Innere Medizin, Zahnheilkunde, Dermatologie oder Verhaltenskunde- als auch für bestimmte Tierarten beziehungsweise Tiergruppen -wie Pferde, Kleintiere, Geflügel, Rinder oder Reptilien- erworben werden. Nach bestandener Prüfung dürfen sich die Absolventen dann zum Beispiel als „Fachtierarzt für Chirurgie“, „Fachtierarzt für Kleintiere“ oder „Fachtierarzt für Epidemiologie“ bezeichnen.
Bei Vorsorgeuntersuchungen oder wenn der Heimtierhalter nicht sicher ist, was genau dem Tier fehlt, ist der Besuch eines Haustierarztes die richtige Wahl. Hat das Heimtier allerdings spezifische Probleme, die der Halter auch zuordnen kann, etwa mit den Zähnen, kann es durchaus sinnvoll sein, sich direkt an einen Fachtierarzt zu wenden. Im Tierärzteverzeichnis vom Bundesverband praktizierender Tierärzte e.V. (bpt) können Heimtierhalter gezielt nach (Fach-)Tierärzten in ihrer Region suchen.
Wie in der Humanmedizin können Tierärzte bei speziellen Krankheiten oder Beschwerden des Heimtieres den Halter an Fachtierärzte überweisen. Fachtierärzte bringen mehr Fachwissen und Erfahrung im jeweiligen Fachgebiet ein und haben meist auch eine bessere Ausrüstung für ihren speziellen Bereich, welche Diagnose und Behandlung des Tieres vereinfachen können.
Zusatzbezeichnungen und Arbeitsschwerpunkte
Im Vergleich zum Fachtierarzt basiert die „Zusatzbezeichnung“ auf einer kürzeren und weniger intensiven Weiterbildung. Daher wird die Qualifikation häufig als „Kleiner Fachtierarzt“ bezeichnet. Den Titel, zum Beispiel „Zusatzbezeichnung Augenheilkunde“, dürfen Tierärzte angeben, wenn sie die Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen haben und diese durch die jeweilige Landestierärztekammer anerkannt wurde. WeitereZusatzbezeichnungen sind zum Beispiel „Dermatologie beim Kleintier“, „Homöopathie“ oder „Zahnheilkunde beim Pferd“.
Gibt ein Tierarzt einen Arbeits- oder Interessenschwerpunkt an, ist das kein Ergebnis einer offiziellen Fortbildung und damit auch kein geschützter Begriff. Er kann lediglich als Orientierung dienen. Häufig geben Tierarztpraxen so zu erkennen, ob sie sich auf Klein- oder Nutztiere oder beispielsweise Augen- oder Zahnheilkunde spezialisieren.
Der Titel „Diplomate“ bei Tierärzten
Zusätzlich oder anstatt des Titels „Fachtierarzt“ führen einige Tierärzte den Titel „Diplomate of the European College“ oder „Diplomate of the American College of Veterinary“. Während bei der Fachtierarztausbildung der Schwerpunkt auf der Vermittlung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten liegt, hat in der Ausbildung zum Diplomate der wissenschaftliche Aspekt eine sehr hohe Gewichtung. Die internationale Zusatzqualifikation zum Diplomate verläuft weltweit einheitlich und nach festgesetzten Standards.
Die Weiterbildung dauert zwei bis drei Jahre und wird voneinem Spezialisten-Netzwerk des jeweiligen Fachgebietes, auch Colleges genannt, überwacht. Alternativ kann auch eine bis zu siebenjährige Teilzeitweiterbildung erfolgen, welchenebenberuflich ausgeführt wird.
Absolventen der Chirurgie dürfen sich anschließend Diplomate of the European College of Veterinary Surgery nennen – kurz: Dipl. ECVS. Weitere Spezialisierungen gibt es unter anderem in den Bereichen Dermatologie (ECVD), Neurologie (ECVN), Zahnheilkunde (EVDC), Anästhesie (ECVAA),Augenheilkunde (ECVO) oder Innere Medizin (ECVIM).
Quelle: IVH
Studienergebnis: Hunde sind gern hilfsbereit
Welcher Hundehalter kennt die Situation nicht: Man muss dringend los und der Autoschlüssel ist mal wieder nicht aufzufinden. Beim Kommando „Such“ läuft der Hund zwar aufgeregt mit, zeigt uns aber leider nicht, wo der Schlüssel ist. Stattdessen holt er sein Spielzeug. Na toll! Denkt der Hund etwa nur an sich und will uns gar nicht helfen? „Im Gegenteil! Hunde sind sehr motiviert uns Menschen zu helfen. Sie verlangen dafür noch nicht einmal eine Belohnung. Wir müssen ihnen nur sehr deutlich verständlich machen, was wir von ihnen wollen“, sagt die Biologin und Wissenschaftlerin Dr. Juliane Bräuer von der Universität Jena.
Sicher – man kann Hunden antrainieren, einen bestimmten Gegenstand zu suchen und anzuzeigen. Juliane Bräuer und ihr Team wollten aber gern herausfinden, ob die Vierbeiner auch ohne Training wissen, wann wir Hilfe benötigen, ob sie uns diese uneigennützig gewähren und unter welchen Bedingungen dies der Fall ist.
Um das herauszufinden, luden die Wissenschaftler untrainierte vierbeinige Testkandidaten zu einer Studie am Max- Planck-Institut für Evolutionäre Anthropologie in Leipzig ein. Für die Tests platzierten die Forscher einen Schlüssel in einem Raum hinter einer Tür aus Plexiglas, die sich mit einem Schalter öffnen ließ. Der Schlüssel war für die Hunde gut sichtbar.
Es stellte sich heraus, dass die Hunde sehr motiviert waren, dem Menschen zu helfen. Sie waren jedoch auf Hinweise angewiesen, wie sie dies bewerkstelligen konnten: Saß der Mensch unbeteiligt herum und las Zeitung, interessierte sich auch der Hund nicht weiter für den Schlüssel. Zeigte der Mensch jedoch Interesse an der Tür und dem Schlüssel, fanden die Hunde einen Weg, den Schalter an der Tür zu öffnen. Dies funktionierte nur, wenn sich der Mensch dabei möglichst natürlich verhielt.
Die Hunde zeigten dieses hilfsbereite Verhalten mehrfach, auch ohne dass sie dafür eine Belohnung -sei es in Form von Futter oder auch in Form eines Lobes- erhielten. Die Wissenschaftler schließen aus den Testergebnissen, dass Hunde dem Menschen gern helfen wollen. Sie verstehen es aber nur, wenn wir sachdienliche Hinweise liefern. Aber warum zeigen sich Hunde so hilfsbereit? „Es ist wahrscheinlich, dass sich im Verlauf der Domestikation kooperatives Verhalten als Vorteil herausgestellt hat und hilfs- bereite Hunde bevorzugt wurden“, sagt Dr. Bräuer.
Vierbeiner mit einem besonders ausgeprägten „Will to Please“, also dem Bedürfnis „ihrem“ Menschen zu gefallen, sind heut- zutage übrigens ausgesprochen beliebte Familienhunde oder werden auch gern als Rettungs-, und Assistenzhunde eingesetzt. Sie sind „ihren“ Menschen gegenüber äußerst aufmerksam und würden ihnen jeden Wunsch erfüllen – wenn sie nur wissen, wie.
Quelle: IVH
Die „Rasse-Bewertung“
Welche Rolle spielt sie in der Rassehundezucht?
Sie besitzen einen Rassehund, der sich prächtig entwickelt. Sie haben Spaß und Freude an Ihrem Vierbeiner. Richtig so. Haben Sie auch schon einmal eine Rassehunde-Ausstellung besucht, um Ihren Hund nach seinem Rassestandard überprüfen zu lassen?
Rassehunde-Ausstellungen sind „Schönheitsschauen“, die für den Hundefreund (und den Rassehunde-Züchter) interessant und wichtig sein können, wenn Beratung und fachliche Beurteilung damit verbunden sind.
Der Rassestandard, die Festlegung der Rassemerkmale eines Hundes, wird von Verbänden bestimmt. Dazu ist es wichtig zu wissen, dass Rassehundezucht keinen „gesetzlichen“ oder „staatlichen“ Vorschriften, bzw. Anerkennungen unterliegt. Darum ist die Festlegung der jeweiligen Standards in den Verbänden erheblich unterschiedlich, ja teils widersprüchlich.
Wenn wir das Ziel einer vernünftigen Rassehundezucht nicht aus den Augen verlieren wollen und wissen, daß grundsätzlich nur die Zucht mit gesunden und wesensfesten Hunden als Richtungspunkt gelten kann, um wiederum entsprechende Nachzucht zu erhalten, muss daraus folgen, dass dem Standard gemäß als wertvoll und schön auf keinen Fall ungesunde oder „züchterische Raritäten/Abnormitäten“ (in Formen und Farben) idealisiert werden dürfen.
Ein Richter, der sich ernsthaft um den Rassehund bemüht, kann fachlich Haltung, Bewegung und Gesamterscheinung beurteilen. Größe und Gewicht wären mit Maßstab und Waage zu messen, ob sie dem „verbandseigenen“ Rassestandard entsprechen.
Aber: Nicht die Größe oder die Zierlichkeit, die Schwere oder Winzigkeit der körperlichen Maße sind entscheidend für eine objektive, rassische Beurteilung, sondern die „Ausgewogenheit“ des äußerlichen Erscheinungsbildes. Anatomie, Genetik und Rassestandard sind eng miteinander verbunden. Werden Rassebestimmungen festgelegt, ohne anatomisch-physiologische und genetische Zusammenhänge zu berücksichtigen, führt dies unausweichlich zu schweren Schäden in einer Rasse.

Rassehundezucht kann zur Tierquälerei werden und zum wirklich üblen Geschäft mit dem Hundeleben. Umso mehr sind Zucht- und Ausstellungsrichter gefordert, die in ihrer Beurteilung und Bewertung des Rassehundes zu entscheiden haben.
Um einen Rassestandard zu verbessern, die Zucht gesunder, widerstandsfähiger, in Form und Wesen gefestigter Hunde in den Vordergrund zu stellen, dürfen Standards nicht von Vereinsinteressen bestimmt werden.
Doch was ist „schön“ beim Hund, wie werden die „schönsten der Schönen“ gekürt, bzw. unterschieden - wenn es für den Besitzer doch keinen anderen Hund gibt, der dem Vergleich mit dem eigenen Vierbeiner standhält?
Lesen Sie dazu auch unsere Infos zum Schönheitswettbewerb und der Bewertungskriterien.