Region West
11.07.2026 08:00 Uhr - 12.07.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
25.07.2026 16:00 Uhr - 26.07.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier (Doppelturnier)
Region Mitte
08.08.2026 14:00 Uhr - 09.08.2026 15:00 Uhr Ersatztermin: Agility-Cup-Turnier
Region West
09.08.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
16.08.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
22.08.2026 17:00 Uhr - 23.08.2026 16:00 Uhr Sommerfest
mit lustigem Hunderennen + Hundeolympiade + Fotoshooting
23.08.2026 11:00 Uhr - 16:00 Uhr IRJGV-Nordsee-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
29.08.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
29.08.2026 16:00 Uhr - 30.08.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
05.09.2026 15:00 Uhr - 06.09.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
06.09.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr IRJGV-Grenzland-Siegerschau Niederlande - mit Vergabe des „Auslands-CACIB“
- für alle Rassehunde -
13.09.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr Agility-Richter- & LG-Beauftragten Arbeitskreis-Tagung
03.10.2026 11:30 Uhr - 15:00 Uhr Deutsche Agility Meisterschaft
04.10.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr IRJGV-Euregio-Siegerschau - mit Vergabe des „Auslands-CACIB"
- für alle Rassehunde -
18.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr IRJGV-Südwestdeutschland-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
25.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Int. Dackelclub Gergweis e.V. (IDG e.V.)
Int. Rasse-Jagd-Gebrauchshunde Verband e.V. (IRJGV e.V.)
Hundetraining und Pflege: Alles für Ihren Hund
Im IDG e.V. & IRJGV e.V. dreht sich alles um Hundetraining, Pflege und Vereinsaktivitäten. Erfahren Sie, wie Sie mit den richtigen Tipps das Leben mit Ihrem Hund harmonisch und artgerecht gestalten können.
IRJGV-Nordsee-Siegerschau
mit Tag des Hundes
NEU: ab sofort zusätzliche Klassen für die Bereiche Senioren & Kastraten
Weitere Informationen zu den Neuerungen finden Sie unter der Rubrik “Aktuelles”: Rassehundeschauen-Sonderschauen - Was ist ab 2026 neu? - oder können Sie bei der Ausstellungsleitung erfragen.
Nähere Veranstaltungsinformationen zur IRJGV-Nordsee-Siegerschau selbst, sind in der Terminübersicht zu finden.
Steuern sparen dank Hund
Selbst für Steuerspar-Experten nicht immer bekannt: Einige spezielle Dienstleistungen rund um den Hund sind steuerlich absetzbar. Dabei muss der Vierbeiner nicht einmal beruflich eingesetzt werden; auch bei Ausgaben für Hunde in Privathaushalten sind steuerliche Ersparnisse möglich. Diese Tipps sollten Hundehalter bei der nächsten Steuererklärung beachten.
Bei Abgabe der Steuererklärung können auch einige Ausgaben für den Vierbeiner steuerlich abgesetzt werden. „Möchte ich die Kosten für meinen Hund steuerlich geltend machen, gilt es zunächst zu unterscheiden, ob das Tier beruflich eingesetzt wird oder rein privat das Leben bereichert“, erklärt Ralf Thesing, Vizepräsident beim Bund der Steuerzahler Deutschland. Während bei Diensthunden fast alle Kosten, die mit der Haltung verbunden sind, abgesetzt werden können, gibt es bei der privaten Hundehaltung einige Ausnahmen zu beachten.
Der Hund im Privathaushalt:
Betreuungskosten und Gassi-Service steuerlich absetzen
„Ausgaben für Hunde, die zu rein privaten Zwecken gehalten werden, sind erst einmal grundsätzlich nicht absetzbar“, berichtet Thesing. Jedoch können beispielsweise die Kosten für die Hundehaftplicht in der Steuererklärung eingetragen werden. Allerdings nur im Zusammenhang mit den übrigen Vorsorgeaufwendungen innerhalb der geltenden Höchstbeträge. „In den meisten Fällen wirkt sich das dann steuerlich nicht mehr aus, da der Steuerzahler etwa mit Krankenversicherungsbeiträgen diese Grenze schon vollständig ausgeschöpft hat“, so Thesing.
Noch ein Tipp für alle Hundehalter: Wenn Tätigkeiten rund um den Hund im Haushalt oder im Zusammenhang mit dem Haushalt erbracht werden, fallen diese unter die haushaltsnahen Dienstleistungen und können entsprechend steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu gehören zum Beispiel Ausgaben für Tiersitter und -trainer. „Sobald die Person, welche den Vierbeiner etwa trainiert, frisiert oder betreut, zu mir nach Hause kommt, kann ich hierfür 20 Prozent der Kosten, maximal von 4.000 Euro pro Jahr, von der Steuer absetzen“, so Thesing. „Die Unterbringung des Vierbeiners in einer Pension gehört allerdings nicht dazu."
Eine weitere Ausnahme in Verbindung mit dem Haushalt stellen Gassirunden mit dem Vierbeiner dar. Holt der Tiersitter den Hund von der Haustür ab und bringt ihn anschließend wieder dorthin zurück, fallen auch diese Ausgaben unter die haushaltsnahen Dienstleistungen, selbst wenn er das Grundstück verlässt (BFH, Urteil vom 25.09.2017 – VI B 25/17).
Nachweise aufbewahren: Um die Kosten später in der Steuererklärung angeben zu können, müssen für die Tätigkeiten Rechnungen ausgestellt und die Beträge dann per Überweisung beglichen werden. „Eine Barzahlung, auch gegen Quittung, reicht nicht aus“, betont der Steuerexperte.
Der Hund ist beruflich im Einsatz?
Fast alle Kosten können abgesetzt werden
„Wenn der Hund beruflich oder dienstlich eingesetzt wird -etwa als Therapie-, Assistenz- oder Rettungshund- sind fast alle anfallenden Ausgaben für das Tier steuerlich absetzbar“, so Thesing. Hierzu zählen mitunter Kosten für die Pflege des Hundes sowie für den Tierarzt, für Futter oder Versicherungen. Diese Zahlungen fallen entweder unter die Betriebsausgaben (bei Selbstständigen) oder unter die Werbungskosten (bei Angestellten). „Erhalte ich vom Arbeitgeber Zuschüsse für den Einsatz des Tieres, muss ich diese entsprechend in der Steuererklärung angeben und den anfallenden Kosten entgegensetzen“, erklärt Thesing. Beim Kauf von Zubehör für den Hund, wie eine Leine oder ein Halsband, empfiehlt der Experte darauf zu achten, entsprechende Nachweise mit einzureichen, welche den betrieblichen Bezug der Kosten nachweisen.
„Hunde, die für ehrenamtliche Tätigkeiten eingesetzt werden,etwa für Besuche in Seniorenheimen, fallen unter die private Hundehaltung, da in diesem Fall die offizielle Erwerbstätigkeit fehlt und das Tier nicht mit einer Einkunftsquelle in Zusammenhang steht“, so Thesing. In dem Fall können also keine Kosten geltend gemacht werden. Bei weiteren Fragen empfiehlt derExperte, sich zum Beispiel an Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater zu wenden, die nähere Auskünfte erteilen können.
Quelle: IVH
Ach, Du DICKER Hund !
Müssen dicke Hunde wirklich sein ?
Ein amerikanisches Sprichwort sagt: “Hunde sind wohl die einzigen Freunde, die man kaufen kann”. Nun, wir sehen das nicht so; sondern denken eher, daß sich dieses Sprichwort NUR auf den Menschen beziehen kann! Wer kennt sie nicht die “falschen Freunde”, die nur so lange zu einem stehen, solange diese sogenannten Freundschaften Vorteile bieten und das Weite suchen, sobald menschliche, gesundheitliche und finanzielle Krisen ein “Easygoing” trüben?
Hunde sind dem Menschen ausgeliefert und sie passen sich ihren Lebensumständen an, wie dies kaum einem anderen Lebewesen in vollem Umfang gelingt. Leider wird aus erdrückender Tierliebe aber nicht selten Tierquälerei. Wenn der Mensch sich der Völlerei ergibt, oder im Gegensatz hungert, um in die neueste Klamotte zu passen, dann ist das seine (mehr oder weniger) bewußte Entscheidung. Er kann etwas dafür (oder dagegen) tun. Der Hund aber hat keine Wahl. Natürlich werden überwiegend die meisten Hunden in den Familien gut, abwechslungsreich und bedarfsgemäß ernährt und auch gepflegt, umsorgt und ihr Wohlbefinden in den Fokus gestellt. Wie kann es dann sein, daß die Fettsucht nicht nur die menschliche Wohlstandsgesellschaft immer mehr belastet, sondern auch die Haustiere in dieser überzivilisierten Welt?
Mit dem Kauf eines Hundes erwirbt man sich nicht nur Freundschaft, Liebe und Treue auf vier Beinen, sondern übernimmt vor allem die Verantwortung für ein lebendes Wesen. Zu dieser Verantwortung gehören Pflichten, wie die Pflege und VERPFLEGUNG. Scheinbar ist gerade die Frage nach der Verpflegung (immer noch) der Grund zu den grundlegendsten Fehlern in der Hundehaltung allgemein. Hundekäufer sind verwirrt aufgrund der vielfachen und unübersichtlichen Nahrungsangebote für ihren Hausgenossen. Fertignahrungsprodukte in Trocken, Halbtrocken oder in Dosennahrung werden in allen Supermarktketten und Zoofachhandlungen angeboten. Alternativen, wie BARFEN oder sogar vegetarische und vegane Ernährungsarten vervollständigen die unüberschaubare Angebotspalette. Dann kursieren noch immer “Weisheiten” wie: Der Hund weiß selbst, wann er genug hat - ein Wolf “überfrißt” sich ja auch nicht. Nun, Wölfe “überfressen” sich durchaus, wenn sie die Gelegenheit dazu haben und entsprechende Beute gemacht haben. Sie “trainieren” die aufgenommene Energie aber auch wieder ab, weil sie dafür kilometerweite Strecken zurücklegen müssen.

Egal ob Rasse- oder Mischlingshund: Falsche Ernährungsgewohnheiten führen zu Übergewicht und gesundheitlichen Problemen. Foto Mischling©Jeremy Vandel/Wikimedia Commons; Foto Beagle©shutterstock.com/Eric_IsseleeWie kommt es also zur Fettsucht (Adipositas) beim Hund?


Übergewicht entwickelt sich, wenn der Hund mit der angebotenen Nahrung mehr Energie aufnimmt, als er verbrauchen kann. Diese überschüssige Energie wird in Fettzellen gespeichert. Dabei besteht eine Abhängigkeit darin, wie viele von diesen Fettzellen ein Hund hat - und dies wiederum entscheidet sich in der Wachstumsphase. Je mehr Kalorien einem jungen Hund über das normale Maß hinaus zugeführt werden, desto mehr Fettzellen werden als „Energiespeicher“ gebildet.
Nimmt der Hundewelpe dagegen zu wenig Energie auf, kann er nicht richtig heranwachsen und ebenfalls Fehlentwicklungen ausbilden. Der Grundstein wird also in den wichtigen Entwicklungsmonaten gelegt, um späterem Übergewicht oder Mangelerscheinungen entgegen zu wirken.
Um Übergewicht vermeiden zu können, ist oberste Priorität eine angepaßte Energiezufuhr; sie sollte der jeweiligen Lebensphase eines Hundes entsprechen.
Wird der Hund dauerhaft mit zu viel Energie versorgt, nimmt er unausweichlich zu und wird fettleibig werden. Ein adipöser Hund kann nur abnehmen, wenn er weniger Energie aufnimmt, als er verbrauchen kann. Dies muß allerdings unbedingt mit tierärztlichem Rat und tierärztlicher Begleitung geschehen. Außerdem sollten Sie abklären lassen, ob für das Übergewicht nicht grundsätzlich gesundheitliche Ursachen vorliegen (z.B. Schilddrüsen-Unterfunktion). Muß das Gewicht reduziert werden, wird weniger Futter angeboten oder Futter mit weniger Energiegehalt gegeben. Außerdem müssen mehr Kalorien durch MEHR Aktivitäten verbraucht werden - was meist auch den Hundehalter aus seiner bisherigen Inaktivität holt! Für Mensch und Hund stellt sich nach erfolgreicher Gewichtsreduzierung die Aufgabe, das Erreichte zu erhalten - nicht wieder zuzunehmen und in alte Gewohnheiten zu fallen. Also haben Nahrungsmenge und Energiegehalt sowie Aktivitäten auch weiterhin möglichst im Einklang zu stehen. Übergewicht frühzeitig vermeiden! Wie beim Menschen, hat frühe und langjährige Fettleibigkeit auch für den Hund schwerwiegende Folgen. Die Lebenserwartung sinkt, wie auch die allgemeine Lebensqualität. Unbeweglichkeit, Gelenkserkrankungen, Schweratmigkeit, Herz-Kreislauferkrankungen, Schmerzen bei der Bewegung, Hauterkrankungen, Diabetes oder Haut- und Fellprobleme - und sogar Inkontinenz können ein wirkliches “Hundeleben” bedeuten!
Belohnungen ja - aber bitte richtig
Leckerlis sind natürlich (oft) motivierende Belohnungen. Wenn sich diese im Training nicht vermeiden lassen, dann ist diese Menge von der täglichen Futterration abzuziehen. Geben Sie diese Leckerlis zusätzlich, werden die Fettpolster sicher nicht kleiner werden. Sie können als Belohnungen ja auch z.B. Karottenstückchen verwenden... Wenn Sie dennoch eine Neigung zur Übergewichtigkeit Ihres Hundes feststellen, dann wiegen Sie am Morgen die Futtermenge am besten ab - um so den Tagesüberblick nicht zu verlieren. Und sollten Sie mehrere Hunde halten, dann frißt selbstverständlich jeder Hund nur aus seinem eigenen Napf, die für ihn abgemessene Futtermenge. Sollten die Hunde untereinander Futterneid entwickeln, dann ist außerdem eine getrennte Fütterung ratsam.
Freude an der Bewegung können Hunde nur haben, wenn sie körperlich fit sind. Foto: ©Kurt F.Domnik/pixelio.deBewegung - Bewegung – Bewegung
Wenn Ihr Hund Gewicht verlieren soll, dann muß er sich ausreichend bewegen. Die “kleine Runde”, damit er sein “Geschäft macht”, ist einfach nicht ausreichend. Nehmen Sie sich die Zeit und steigern nach und nach Länge und Intensität Ihrer täglichen Spaziergänge. Bewegung tut Hunden und Menschen gut. Das Lieblingsspielzeug mag ein erster Anreiz sein, das Sie mitnehmen und er apportiert. Doch dann ist Abwechslung und neuer Anreiz gefragt. Hat Ihr Hund bereits gesundheitliche Einschränkungen, wie Rücken oder Gelenksprobleme, dann wäre kontrollierte Bewegung im Wasser angebracht. Und wenn Ihr Hund Sie bei Ihren eigenen sportlichen Aktivitäten begleiten kann (Joggen, Radfahren, Wandern usw.), dann wird sich der Spaß an Ihren Beschäftigungen sicher gegenseitig ergänzen und auch dauerhaft in Ihrem Alltag umzusetzen sein. Will der Hund einmal nicht fressen, so ist das kein Grund zu Besorgnis. Ein “Fastentag” in der Woche ist durchaus natürlich. Soll ein übergewichtiger Hund aber Gewicht reduzieren, dann dürfen Sie dies auf keinen Fall mit einem oder mehreren Fastentagen versuchen - oder auf “eigene Faust”. Eine umfassende Umstellung der Ernährungs- und Bewegungsgewohnheiten ist unbedingt erforderlich. Ziehen Sie die ausführliche und fachmännische Begleitung Ihres Tierarztes zu Rate. Ihr aktiver, gesunder Hund wird es Ihnen mit Lebensfreude und einem langen Hundeleben danken!
Bremer Hundeführerschein
Neues Gesetz über das Halten von Hunden!
Sachkundenachweis: Ab dem 1. Juli 2026 gilt für alle, die sich einen Hund anschaffen wollen, grundsätzlich die Pflicht, die Sachkundeprüfung abzulegen – theoretisch und praktisch. Die theoretische Prüfung ist vor Aufnahme des Hundes abzulegen, der praktische Teil innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Hundes.
Von diesem Grundsatz gibt es eine Ausnahme: Wer nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Hund anschaffen möchte, aber in den vergangenen fünf Jahren schon mindestens zwei Jahre einen Hund hatte und schon die theoretische Sachkundeprüfung bestanden hat, muss nur noch die praktische Prüfung mit dem neuen Hund machen.
Es gilt eine zweijährige Übergangsfrist für Personen, die bereits Hunde halten, die nach dem Gesetz als gefährlich gelten. Diese Personen müssen innerhalb der Übergangsfrist eine Sachkundeprüfung (Theorie und Praxis) ablegen.
Alle anderen, die jetzt schon einen Hund halten, müssen die Prüfung nicht nachholen. Das gilt auch für Tierärztinnen und Tierärzte, Menschen, die eine Prüfung für Jagdhunde gemacht haben oder einen Blindenhund halten.
Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht: Alle Hunde müssen zukünftig eindeutig durch einen Mikrochip gekennzeichnet und in einem Register erfasst werden.
Haftpflichtversicherung: Die Halterinnen und Halter sind künftig verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für ihren Hund abzuschließen (mindestens 500.000 Euro bei Personenschäden und 250.000 Euro bei Sachschäden).
Erlaubnispflicht für gefährliche Hunde: Hunde, die als gefährlich eingestuft wurden, dürfen nur mit behördlicher Genehmigung gehalten werden.
Das Gesetz wurde unter Einbindung einer Vielzahl von Institutionen erarbeitet, darunter Tierschutzorganisationen, die Tierärztekammer Bremen und der Verband für das Deutsche Hundewesen. Während die meisten Neuerungen auf breite Zustimmung gestoßen sind, wurde insbesondere die Beibehaltung der Rasseliste kontrovers diskutiert. Wissenschaftliche Erkenntnisse legen nahe, dass die Gefährlichkeit eines Hundes nicht ausschließlich von seiner Rasse abhängt. Innensenator Mäurer erklärt dazu: "Wir haben uns bewusst für eine differenzierte Lösung entschieden. Die Rasseliste bleibt zunächst bestehen, aber wir werden ihre Wirksamkeit fortlaufend prüfen. Unser Ziel ist es, ein praxisnahes und wissenschaftlich fundiertes Regelwerk zu schaffen."
Quelle: Senatspressestelle Bremen
Mehrhundehaltung:
Wer passt zu wem?
Für den Hund ist die wichtigste Bezugsperson der Mensch. Dennoch freuen sich viele Vierbeiner über einen Artgenossen an ihrer Seite, mit dem sie gemeinsam toben können. Wer mit einer Mehrhundehaltung liebäugelt, sollte das neue tierische Familienmitglied jedoch sorgsam auswählen, damit aus mehreren Hunden ein stimmiges Rudel wird.
Gemeinsam spielen, kuscheln und Schabernack treiben: Hunde sind Rudeltiere und die Freude ist meist groß, wenn sie bei Spaziergängen auf Artgenossen treffen. Um ihren geliebten Vierbeinern einen dauerhaften Spielgefährten zu ermöglichen, denken viele Hundefreunde über einen zweiten, dritten oder sogar vierten Hund nach. Eine aktuelle Studie im Auftrag des Industrieverbands Heimtierbedarf (IVH) e. V. und des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e. V. (ZZF) belegt dies: 2021 lebten hierzulande insgesamt 10,3 Millionen Hunde. Etwa 8,4 Millionen Hunde wurden alleine gehalten, 1,5 Millionen zu zweit und 0,4 Millionen Hunde hatten sogar zwei oder noch mehr Partnertiere.
Damit es mit der Harmonie in der Hunde-WG klappt, spielen nicht nur die Rasse, sondern auch Geschlecht, Größe, Alter und Charakter des neuen tierischen Familienmitglieds eine wichtige Rolle.
Größe und Temperament sollten zusammenpassen
Während Züchter mehrere Hunde derselben Rasse halten, neigen Mehrhundehalter eher dazu, unterschiedliche Rassen in die Familie aufzunehmen. Grundsätzlich lassen sich alle Hunderassen miteinander vergesellschaften.
Das Temperament sowie die körperlichen Voraussetzungen der Hunde sollten jedoch zueinander passen. Trifft ein temperamentvoller, spielfreudiger Hund, wie zum Beispiel der Boxer, auf einen kleinen, eher nicht so robusten Artgenossen, kann es leicht zu Spielunfällen kommen. Beispiele für Hunderassen, die anhand von Größe und Temperament zueinander passen, sind etwa Labrador-Retriever, Dalmatiner sowie Collies.
Natürlich können sich auch ruhige mit temperamentvollen Hunden und kleine Hunde mit großen Vierbeinern verstehen. Bei einer solchen Kombination sollten Halter dem neuen Hunderudel aber besonders viel Aufmerksamkeit schenken und in der Gewöhnungsphase achtgeben, dass nichts passiert und sich keiner der Hunde gestresst fühlt.
Besonders gesellig sind Hunderassen, die früher in der Meute gehalten wurden. Der Beagle ist hier das Paradebeispiel für einen gutmütigen und äußerst sozialen Gefährten.
Der Junge lernt vom Alten
Kommt ein neuer Hund in die Familie, ist ein Altersunterschied von drei bis vier Jahren zum alteingesessenen Gefährten ideal. Ebenso sollte die Entwicklung des vorhandenen Hundes bereits abgeschlossen sein.
Ältere Hunde strahlen meist so viel Souveränität aus, dass es wenig zu Konflikten im Zusammenleben mit dem jüngeren Artgenossen kommt. Wird es dem Senior zu viel, wird er seinen Unmut in Form von Bellen oder Knurren kundtun und so seine Grenzen aufzeigen. Während ein jüngerer Hund den älteren Artgenossen unter Umständen fit und agil hält, wird ihn ein quirliger Welpe eher überfordern. Der Altersunterschied sollte daher nicht zu groß sein.
Rüde und Hündin harmonieren am besten
Am harmonischsten verläuft das Zusammenleben zwischen einem Rüden und einer Hündin. Wer keinen Nachwuchs wünscht, muss gewährleisten können, dass Rüde und Hündin während der Läufigkeit konsequent getrennt werden können. Da dies in der praktischen Umsetzung sehr schwierig ist, sollten Sie sich jedoch rechtzeitig zum Thema Kastration oder Sterilisation der Tiere informieren.
Auch zwei Rüden können gut miteinander auskommen. Zur Festlegung der Rangordnung neigen Rüden zwar zu kleineren Streitereien - diese sind aber meist mehr Show als Kampf.
Eher schwierig gestaltet sich die Zusammenführung zweier Hündinnen. Dabei kommt es erfahrungsgemäß häufiger zu Konflikten, welche mitunter eskalieren und in Kämpfen mit körperlichen Verletzungen enden können. Besonders Hündinnen, die im Alter nah beieinander liegen, neigen dazu, um die Rangordnung zu kämpfen. In einem solchen Fall müssen die Tiere dann dauerhaft getrennt werden.
Passen die Hunde zueinander, steht einem wunderbarenLeben im Hunderudel nichts im Wege. Und auch für den Halter ist es schön zu beobachten, wie sich im besten Fall eine Hundefreundschaft fürs Leben entwickelt.
Quelle: IVH
Donnerwetter:
Wetterumbrüche mit dem Hund entspannt meistern
Nicht nur uns Menschen macht es zu schaffen, wenn das Wetter schwankt. Auch Hunde bemerken Temperaturwechsel und fürchten sich bei Unwetter. Hier ist nun die Sensibilität des Halters gefragt, dem Tier die Angst bei Donner, Blitzen und Co. bestmöglich zu nehmen.
„Hunde haben eine stärkere Sinneswahrnehmung als wir Menschen. Sie können deutlich besser hören und riechen und konzentrieren sich auf die Sinne, die sie besonders gut nutzen können. Dabei lassen sie sich nicht so leicht von optischen Reizen ablenken, wie wir“, erläutert die Tierärztin und Tierverhaltenstherapeutin Dr. Heidi Bernauer-Münz. Daher nehmen die sensiblen Vierbeiner höchstwahrscheinlich auch einen Wetterumbruch früher wahr, etwa wenn der Luftdruck schwankt und sich Blitz und Donner nähern. „Ob bei Hunden eine Wetterfühligkeit besteht, sie bei Temperaturschwankungen und Wetterumbrüchen Symptome wie Unwohlsein, Kopfschmerzen oder Schwindel verspüren, lässt sich nicht messen, und die Tiere fragen geht auch nicht.
Ist der Hund müde und erschöpft, kann dies auch andere Gründe haben und muss nicht zwangsläufig mit dem Wetter zusammenhängen. Bleibt der Hund müde, sollte ein Tierarztbesuch mögliche Erkrankungen ausschließen. Der Besitzer sollte daher den Gemütszustand seines Tieres genau beobachten und entsprechend darauf reagieren, indem er den Vierbeiner zum Beispiel dann nicht zum Toben oder ausgiebigen Spaziergängen animiert“, erläutert die Tierärztin.
Bei Gewitter: Hunde nicht in ihrer Angst bestärken
Angst bei Blitz und Donner ist bei Menschen keine Seltenheit – unseren Heimtieren geht es oftmals nicht anders. Viele Vierbeiner wissen dann nicht, wie sie mit der vermeintlichen Bedrohung umgehen sollen und verstecken sich gerne unter dem Bett oder in einer geschützten Ecke in der Wohnung. Wenn der Hund sich bei Gewitter verkriecht, empfiehlt die Tierärztin den Vierbeiner in Ruhe zu lassen. „Hunde sollten lernen, selbst mit der Situation klarzukommen. Sobald der geliebte Mensch anfängt das Tier bei Angstverhalten zu streicheln oder zu beruhigen, verstärken sie möglicherweise die Reaktion. Denn das Tier merkt in dem Moment, dass es mit seinem Verhalten Erfolg hat: Je mehr ich zittere, umso mehr kümmern sich Herrchen oder Frauchen um mich“, betont Bernauer-Münz. Möchte der Hund nur mal kuscheln, sollte man dem Bedürfnis natürlich nachkommen. Wichtig ist es laut der Expertin in dem Moment nur, Angstsymptome nicht durch Trösten unabsichtlich zu belohnen. Hier gilt: Je cooler der Halter auf das Wetter reagiert und mit seinem gewohnten Tagesablauf fortfährt, desto ruhiger und entspannter ist auch der Hund.
Um dem Tier die Situation ein wenig zu vereinfachen, können aber Rückzugsorte geschaffen werden. Zum Beispiel durch den Bau einer kleinen Höhle, in die sich der geliebte Vierbeiner einkuscheln kann, oder das Aufstellen einer Transportbox, in die er sich zurückziehen kann. Wenn wieder alles in Ordnung ist, kommen die Vierbeiner dann ganz von selbst wieder aus ihrem Versteck heraus.
Bei Unwetter: Das sichere Zuhause nicht verlassen
Vor der Gassirunde gilt es einen kurzen Blick aus dem Fenster zu werfen: Verfärbt sich der Himmel, wird es dunkel und stehen möglicherweise ein Regenschauer oder ein Unwetter bevor? In dem Fall sollte der Spaziergang verkürzt und zeitnah ins sichere Zuhause zurückgekehrt werden. Werden Hund und Halter bei einem gemeinsamen Gang von einem Gewitter überrascht, schnell einen möglichst sicheren Unterschlupf suchen und dort warten, bis die Gefahr vorüber ist.
Es gibt Hunde, die finden Regen toll und fühlen sich pudelwohl. Andere Vierbeiner mögen das Wetter gar nicht und streuben sich gar, das Haus zu verlassen, wenn es regnet. „In dem Moment sollte der Halter das Verhalten seines Hundes respektieren und ihn nicht dazu zwingen, in den Regen zu gehen“, empfiehlt Bernauer-Münz. Lieber ein paar Minuten warten, bis der Schauer vorbei ist. Auch sollte der Halter sein Tier auf nassen Straßen kein „Sitz“ oder „Platz“ machen lassen, denn wir würden uns schließlich auch nicht freiwillig in die Nässe setzen.
Quelle: IVH
Tierhalterhaftung:
Wenn Hund, Katze und Co. einen Schaden anrichten
Die Katze jagt einer Maus hinterher und zerstört dabei das Blumenbeet der Nachbarin, der Hund rennt in einem unbeobachteten Moment übermütig auf die Straße und bringt einen Fahrradfahrer zu Fall, der sich beim Sturz verletzt, oder aber das Kaninchen nagt an dem teuren Pullover einer Freundin. In solchen Fällen muss der Heimtierhalter für den entstandenen Schaden aufkommen. Doch nicht alle Heimtiere brauchen hierfür eine extra Versicherung.
„Die Haftung des Tierhalters ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 833) geregelt. Demnach ist der Tierhalter dazu verpflichtet, für jeglichen durch das Heimtier entstandenen Schaden aufzukommen“, erklärt Michael Rohrmann, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale in Niedersachen. Hierzu gehören unter anderem die Zahlung von Reparaturkosten, etwa wenn die Katze das Auto der Nachbarin zerkratzt, oder Schmerzensgeld - wenn der Hund beispielsweise um die Beine des Postboten läuft, dieser über das Tier stolpert, fällt und sich das Bein bricht. Während Kleintiere durch die private Haftpflichtversicherung geschützt sind, ist für Hunde der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung notwendig.
Kleintiere und Katzen:
Private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf
Durch Kleintiere verursachte Schäden werden im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung übernommen. Zu den Kleintieren gehören dabei alle Tiere bis zur Größe einer Katze, wie Meerschweinchen, Kaninchen oder Wellensittiche. Der Versicherungsschutz gilt auch für Schäden, die außerhalb der eigenen vier Wände, etwa durch eine Freigänger-Katze, verursacht werden. „Vorausgesetzt natürlich, dass der Tierhalter eine Privathaftpflichtversicherung auch abgeschlossen hat“, so der Versicherungsexperte.
Anders ist es bei exotischen Tieren wie Schlangen oder Spinnen. „Bei diesen Tieren sollte der Tierfreund einen Blick ins Kleingedruckte seiner Versicherung werfen. Nur in einigen Tarifen ist die erlaubte Haltung solcher Tiere mitversichert“, berichtet Rohrmann.
Hundehaftpflichtversicherung:
Gesetzliche Regelung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich
Verursacht der Hund einen Schaden, greift die private Haftpflichtversicherung dagegen nicht – egal wie groß der Hund ist. Der Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht ist ratsam, in einigen Bundesländern sogar vorgeschrieben.
So sind alle Hundehalter in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gesetzlich verpflichtet, eine separate Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. In Nordrhein-Westfalen müssen alle Hunde versichert werden, wenn sie eine Größe von 40 cm (Widerristhöhe) haben oder sie schwerer als 20 Kilogramm sind. Einzige Ausnahme bei den Bundesländern: In Mecklenburg-Vorpommern besteht keine Versicherungspflicht. In den meisten anderen Bundesländern müssen lediglich Halter von gefährlichen Hunden eine solche Versicherung vorweisen. Die Einstufung der Hunde ist jedoch von Land zu Land verschieden. „Häufig ordnen die Bundesländer bestimmte Hunderassen über ihr Verhalten der Gruppe der gefährlichen Hunde zu. Dann entscheidet ein Wesenstest oder eine Prüfung der Ortspolizeibehörde, ob diese Hunde als gefährlich eingestuft werden“, erläutert Rohrmann.
Doch auch ohne Zwang – eine Hundehalterhaftpflicht ist aus Sicht des Versicherungsexperten ein absolutes Muss für jeden Hundehalter. Nicht nur, weil durch das Tier entstandene Schäden sehr teuer werden können, sondern auch, weil der Halter gegebenenfalls selbst dann für das Tier haftet, wenn ihm kein Verschulden nachzuweisen ist.
Schon für einen geringen Betrag ist ein guter Versicherungsschutz für Hunde möglich
Wie bei jeder Versicherung ist auch die Beitragshöhe für die Hundehaftpflicht abhängig von den angebotenen Leistungen: Ab 52 bis 150 Euro Jahresbeitrag kann der Versicherungsschutz für den Hund kosten. „Hundehaftpflichtversicherungen welche die Mindestkriterien abdecken gibt es schon ab 52 Euro im Jahr. Wer eine solche Versicherung abschließen möchte, kann also sparen und trotzdem auf guten Schutz achten“, empfiehlt Rohrmann. „Besitzer von großen und als gefährlich eingestuften Hunden müssen allerdings häufig mehr zahlen und bekommen auch längst nicht jeden Tarif für ihren Hund.“
Was sollte die Hundehaftpflicht abdecken?
„Die Höhe der Versicherungssumme der Hundehaftpflichtversicherung sollte mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Sach- und Personenschäden betragen“, so Rohrmann. Beißt der Hund beispielsweise jemanden, der daraufhin seinen Beruf eine Zeit lang nicht ausüben kann, kommt die Versicherung für den wirtschaftlichen Schaden auf. Für Vermögensschäden empfiehlt der Experte eine Deckung von mindestens 50.000 Euro.
Zerkratzt der Vierbeiner Boden und Türen in einer Mietwohnung, kommt auch hier der Halter für den Schaden auf. „Die Absicherung von Mietschäden gehört zum Grundschutz. Diese sollten bis mindestens 300.000 Euro versichert sein“, erklärt Rohrmann.
Nicht jeder Hundehalter freut sich über Nachwuchs. Schwängert ein Rüde eine Rassehündin, haftet auch hierfür der Halter. Ihm drohen Schadenersatzforderungen von mehreren tausend Euro. Halter von Rüden sollten daher darauf achten, dass dieser Versicherungsschutz in ihrer Hundehaftpflichtversicherung festgehalten ist. Für Halter von Hündinnen empfiehlt es sich einen Blick in die Unterlagen zu werfen, ob ihre Police auch einen umfassenden Schutz für Welpen enthält.
Versicherungsschutz auch im Ausland
Kommt der Hund mit auf Reisen, sollte der Versicherungsschutz auch im Ausland gelten. Obacht gilt, wenn ein längerer Auslandsaufenthalt geplant ist: „Bei vielen Versicherungen gelten die Leistungen innerhalb der EU unbegrenzt. Ein weltweiter Schutz ist allerdings oft auf eine Aufenthaltsdauer für ein, drei oder fünf Jahre begrenzt“, so Rohrmann.
Quelle: IVH