int. Dackel-club gergweis e.V. int. rasse-jagd-gebrauchshunde-verband e.V.
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Hundetraining und Pflege: Alles für Ihren Hund

Im IDG e.V. & IRJGV e.V. dreht sich alles um Hundetraining, Pflege und Vereinsaktivitäten. Erfahren Sie, wie Sie mit den richtigen Tipps das Leben mit Ihrem Hund harmonisch und artgerecht gestalten können.

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Foto:©leisergu/wikimedia commons

Epilepsie - Anfallerkrankungen

Epilepsie (Fallsucht) tritt gehäuft bei bestimmten Hunderassen (und deren Mischungen) auf

Aus Anlaß der Rassestandardbeschreibung des Cavalier King Charles Spaniels in Ausgabe 2/2015 unserer Zeitschriften, möchten wir in diesem Zusammenhang auf diese Anfallserkrankung eingehen, weil die beschriebene Rasse zu den “Risikorassen” gehört.

Aus Anlaß der Rassestandardbeschreibung des Cavalier King Charles Spaniels in Ausgabe 2/2015 unserer Zeitschriften, möchten wir in diesem Zusammenhang auf diese Anfallserkrankung eingehen, weil die beschriebene Rasse zu den “Risikorassen” gehört.

Epilepsie führt zu anfallsartigen Krämpfen und kurzdauernder Bewußtlosigkeit oder längeranhaltender Verwirrtheit. Sie kann milde und heftige Verlaufsformen zeigen - und sie kann verschiedene Ursachen haben.

Die Tiermedizin unterscheidet die primäre Epilepsie und eine sekundäre Epilepsie bei Hunden. Die primäre Epilepsie bei Hunden ist eine Erbkrankheit, die gehäuft bei bestimmten Rassen (z.B. Golden-Retriever, Labrador-Retriever, Collie, Deutsche Schäferhunde, Deutscher Boxer, Pudel, Beagle, Magyar-Viszla und Cavalier King Charles?Spaniel) vorkommt. Epilepsiehunde weisen leicht erregbare Nervenzellen auf, was eine Krampfbildung zur Folge hat. Aufregung und Anstrengung können also entsprechende Krampfanfälle auslösen.

Bei der sekundären Epilepsie liegt eine andere Grunderkrankung als Ursache für die epileptischen Krämpfe vor. Es ist möglich, daß Geschwüre der Bauchspeicheldrüse (Absinken des Blutzuckers/Hypoglykämische Zustände), Gehirnentzündungen oder -geschwülste, Gehirnblutungen und -verletzungen, wie auch Leber- und Nierenerkrankungen für die Krämpfe ursächlich sein können.

Im Krampfanfall liegt (fällt) der Hund zur Seite, speichelt, verbeißt sich unter Umständen unkontrolliert, zeigt Streckkrämpfe, vollführt “Ruderbewegungen” mit den Gliedmaßen, setzt Urin und Kot ab. Die Augen sind starr oder “verdreht”, der Hund ist unansprechbar. Die Intensität und Dauer eines epileptischen Anfalls kann stark variieren.

Atypische Anfälle können sich durch unkontrolliertes Zucken eines Laufs oder eines Muskels äußern, wie auch durch auffällige Verhaltensweisen. Der Hund läuft im Kreis, bellt unkontrolliert, versucht sich in die Rutenspitze zu beißen, schnappt nach imaginären Fliegen (Flycatcher-Syndrom) oder fixiert und verbellt nicht vorhandene Personen oder Gegenstände.

Hat sich der Krampfanfall gelöst, zeigen sich die Hunde orientierungslos, ängstlich und erschöpft. Werden entsprechende Auffälligkeiten durch den Hundehalter beobachtet, ist eine sofortige, tierärztliche Abklärung der Situation unentbehrlich. Hat der Tierarzt alle anderen möglichen Ursachen ausgeschlossen, geht er von einer primären Epilepsie aus.

Liegen allerdings Erkrankungen der inneren Organe, wie Nieren- oder Leberstörungen oder Probleme mit dem Herz-Kreislauf-System vor, kann dadurch eine sekundäre Epilepsie bei Hunden auslöst werden. Durch den gestörten Stoffwechsel reichern sich Giftstoffe im Gehirn an und können daher zur Anfallserkrankung führen. Auch andere Vergiftungen können hierfür ursächlich sein und zeigen identische Symptome.

Zu den weiteren Ursachen gehören Tumoren, Mißbildungen (Chiari-Malformation - Hydrocephalus - Syringomyelie) und Verletzungen (nach Stürzen, Unfällen). Die ersten krampfartigen Anfälle zeigen sich meistens zwischen ein und fünf Jahren. Häufig zeigt sich ein beginnender Anfall durch die Änderung des Hundeverhaltens an. Der Hund ist nervös, unruhig, ängstlich, zieht sich zurück oder zeigt im Gegenteil ungewöhnlich große Anhänglichkeit.

Gottlob ein SPIELANFALL - keine Epilepsie! Foto:©shutterstock.com/Tatyana Vyc
Gottlob ein SPIELANFALL - keine Epilepsie! Foto:©shutterstock.com/Tatyana Vyc
Haben Sie einen krampfartigen Anfall bei Ihrem Hund beobachtet, sollte er unverzüglich in die Tierarztpraxis verbracht werden. Sollte sich der Krampf nämlich nicht lösen, ist dies für Ihren Hund lebensbedrohlich. Nur durch eine gezielte Medikamentengabe ist der Anfall zu stoppen. Danach muß nach der Ursache geforscht werden.

Zur Diagnose steht eine Magnet-Resonanz-Tomografie zur Verfügung, es müssen aber auch Blut-, Urin- und Röntgenuntersuchungen vorgenommen werden sowie EKG und Ultraschall. Eine eingehende neurologische und organische Untersuchung ist selbstverständlich. Außerdem kann der Tierarzt eine Liquoruntersuchung und ein EEG (Messung der Gehirnströme) durchführen. Es ist denkbar, daß der Tierarzt Sie hierzu in eine spezielle Tierklinik weiter vermittelt.

Erst wenn die Ursachenforschung abgeschlossen ist, kann die Therapie -entsprechend der Ursache- beginnen. Organische Erkrankungen (Infektion, Leber-, Nierenerkrankung) können gezielt behandelt werden, damit künftige Krampfanfälle ausgeschlossen werden.

Liegt eine primäre Epilepsie bei Ihrem Hund vor, also die Gehirnzellen selbst sind für die Krampfanfälle verantwortlich, dann ist eine medikamentöse Behandlung mit sogenannten Anti- epileptika erforderlich.

Die notwendige Dosierung dieser Anti-epileptika ist individuell und nimmt einige Zeit in Anspruch, bis die gewünschte Wirkung eintritt. Außerdem müssen Sie mit möglichen, unerwünschten Nebenwirkungen (wie Appetitlosigkeit, Trägheit und Müdigkeit) Ihres Hundes rechnen. Eine genaue Beobachtung Ihres Hundes ist in dieser Zeit besonders wichtig, wie auch ein vertrauensvolles und enges Zusammenwirken mit Ihrem Tierarzt. Möglicherweise sind auch Kombinationen aus Antiepileptika zur dauerhaften, erfolgreichen Medikation notwendig.

Befindet sich der Hund in einem akuten Krampfanfall, verordnet der Tierarzt ein entsprechendes Medikament (wie Diazepam), das dem Patienten in der Krampfphase verabreicht werden kann, um diesen zu mildern oder zu beenden.

Üblicherweise wird das Medikament als Zäpfchen (oder auch rektaler Tube) gegeben. Zeigt diese Akutbehandlung dennoch keine Wirkung, kann nur der Tierarzt hilfreich eingreifen. Außerdem muß der Hundehalter wissen, wie er seinem Hund während einer Krampf­episode zu begegnen hat, dann das Tier könnte unkontrolliert beißen, oder auch sich in Gegenständen verbeißen, die ihn zusätzlich verletzen könnten.

Der behandelnde Tierarzt wird zur Kontrolle empfehlen, einen Kalender über den Verlauf der Krampfanfälle zu führen, auch dadurch läßt sich ablesen, wann die Anfälle auftreten, wie lange sie anhalten und ob eine Therapie Wirkung zeigt. Wenn Sie es schaffen, den Hund während eines Anfallgeschehens zu filmen, dann kann dies ein wichtiger Hinweis für Ihren Tierarzt sein.

Abschließend werden Sie sich fragen, welche Aussichten für einen epilepsiekranken Hund bestehen. Hierbei wird in Erfahrungsberichten erwähnt, daß Hunde mit primärer Epilepsie gute Behandlungserfolge zeigen, je früher die Diagnose gestellt und mit einer erfolgreichen Behandlung begonnen werden kann. Die Begründung liegt darin, daß bei häufigem Krampfgeschehen, sich die Intensität steigert (die Menge der betroffenen Nervenzellen steigert sich von Anfall zu Anfall). Die medikamentöse Behandlung muß auf jeden?Fall lebenslang weitergeführt werden - und die Erfolgsrate kann unterschiedlich ausfallen. Entweder der Hund bleibt wegen der medikamentösen Behandlung anfallsfrei, oder sie verlaufen wesentlich schwächer und werden seltener. Wir möchten allerdings nicht unerwähnt lassen, daß rund bei einem Drittel der betroffenen Hunde die Behandlungserfolge gering oder gar nicht eintreten.

Wie schon erwähnt, liegt bei der sekundären Epilepsie eine andere Ursache für einen Krampfanfall vor. Nur wenn diese Grunderkrankung erfolgreich behandelt werden kann, liegen gute Erfolgsaussichten zur Behandlung der Epilepsie vor.

Das Ziel der Tiermediziner besteht im Interesse des Hundes, daß die Lebensqualität wesentlich verbessert werden kann, Häufigkeit und Anfallsverläufe so weit als möglich verringert werden.

Hunde mit Anfallerkrankungen sind auf jeden Fall aus der Zucht auszuschließen. Es wäre unverantwortlich, Hunde sowohl mit sekundärer, als auch mit primärer Epilepsie zu verpaaren. Deshalb gilt im Zuchtbuch des IRJGV und IDG seit jeher der Zuchtausschluß für entsprechend erkrankte Hunde.

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Foto:©ClipDealer.de

Acht einfache Regeln für ein gesundes Hundegebiss - sein Leben lang

Der enorme Stellenwert der Zahngesundheit beim Hund wird leider häufig unterschätzt. So haben derzeit immer noch acht von zehn Hunden im Alter über drei Jahren Zahnprobleme. Ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden werden dadurch ernsthaft bedroht. Denn aus Zahnbelag und Zahnstein gelangen gefährliche Bakterien in die Blutbahn und schädigen so lebenswichtige Organe wie Herz, Nieren und Gelenke.

Der enorme Stellenwert der Zahngesundheit beim Hund wird leider häufig unterschätzt. So haben derzeit immer noch acht von zehn Hunden im Alter über drei Jahren Zahnprobleme. Ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden werden dadurch ernsthaft bedroht. Denn aus Zahnbelag und Zahnstein gelangen gefährliche Bakterien in die Blutbahn und schädigen so lebenswichtige Organe wie Herz, Nieren und Gelenke. Aus diesem Grund widmet sich das Pedigree Center der Zahngesundheit seiner Hunde und entwickelt Produkte, die helfen, diese zu erhalten.

Wissenschaftliche Studien belegen: Auf den Zähnen eines Hundes bildet sich ständig Zahnbelag. Wird dieser Belag, auch Plaque genannt, nicht täglich entfernt, verhärtet er zu Zahnstein und bietet Bakterien einen idealen Nährboden. Die Folgen sind neben unangenehmen Maulgeruch vor allem Entzündungen des Zahnfleisches, die so schmerzhaft sein können, daß es zu einer Futterverweigerung kommt. Diese Entzündungen wiederum greifen den Zahnhalteapparat an und können auf Dauer sogar zu Zahnausfall führen. Die verantwortlichen Plaque-Bakterien gelangen dabei ständig in die Blutbahn, schwächen lebenswichtige Organe. So sind Bakterien, die aus Zahnbelägen stammen, häufig auch die Ursache für chronische Nierenschwächen, Gelenkerkrankungen und entzündliche Herzklappenveränderungen älterer Hunde. Erkrankungen, die bei älteren Hunden sehr häufig auftreten und nicht selten zum Tod des Tieres führen. 

  • Mit dem Zähneputzen so früh wie möglich beginnen; am besten schon VOR Abgabe der Welpen - sie lernen schließlich “besser”, als ältere Hunde
  • Welpenkäufern das Zähneputzen und Zahnpflegeriegel erklären. Frauchen und Herrchen werden sensibel für dieses Thema gemacht
  • Mit der geeigneten Hundezahnbürste nie von vorne an den Hund herangehen, sondern seitlich
  • Zunächst wird mit der Reinigung weniger Zähne begonnen, danach einfach die Anzahl der gereinigten Zähne steigern, bis alle Zähne streßfrei geputzt werden können
  • Der Fang muß zu Beginn nicht geöffnet werden, weil gerade die Außenflächen der Zähne von Belägen betroffen sind. So reicht es anfangs, die Lefzen hochzuziehen und die Außenseite der Zähne zu putzen
  • Hat sich der Vierbeiner an die Zahnputzprozedur gewöhnt, können nun auch die Innenseiten gereinigt werden
  • Das Zähneputzen sollte zur “täglichen Hundetoilette” wie Fell- und Ohrenpflege gehören und wird sehr schnell als schierer Routineablauf vom Hund toleriert
  • Greifen Sie auf spezielle Zahncremes zurück, die für die Gebisspflege Ihres Hundes geeignet sind (Zahnpasta für Menschen schäumen häufig stark und sind äußerst geruchsintensiv).
    Ihr Hund kooperiert sicher unbeschwerter, wenn er mit einem Zahnpflegemittel verwöhnt wird, das er als wohlschmeckend und -riechend empfindet. Der Zweck des Zahnreinigens ist allerdings auch ohne Pasta erfüllt. 
    Allein die mechanische Reinigung per Bürste ist entscheidend.

„Wir putzen unseren Hunden bereits vom Welpenalter an täglich die Zähne. Das klingt aufwändig, ist letztlich aber eine fünfminütige Routine. Die von unseren Hunden übrigens heiß geliebt wird, da wir dabei liebevoll mit ihnen sprechen, schmusen und scherzen”, erklärt Kate Sherry, Tierärztin im Pedigree Center. Diese intensive Zahnpflege nutzen die Mitarbeiter des Pedigree Centers übrigens auch, um wichtige Erkenntnisse für die Entwicklung zahnreinigender Kausnacks zu gewinnen.

So zeigt sich im Pedigree Center, daß kleine Hunde mehr unter Zahnproblemen leiden als Hunde großer Rassen. Ursache dafür ist auch, daß bei kleinen Hunden die gleiche Anzahl Zähne auf engerem Kieferraum vorhanden sind, so daß die Zähne enger stehen und die Futterreste in den schmalen Zahnzwischenräumen den Bakterien bessere Bedingungen liefern, sich anzusiedeln. Ein weiterer Faktor ist das Maß an Auslauf, denn in Bewegung reiben Lefzen und Zunge über die Zahn­oberflächen, es kommt so zu einer automatischen Reinigung der Zähne. Darüber hinaus spielen auch genetische Komponenten eine Rolle. So gibt es bestimmte Rassen wie z. B. Yorkshire-Terrier und Dackel, die vermehrt zu Zahnbelag und Zahnstein neigen. Hierfür werden die rassetypische Zusammensetzung des Speichels und der Säure-Wert des Speichels, verantwortlich gemacht.

Veröffentlichung mit freundlicher Unterstützung von: www.petprofi.de

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Foto©shutterstock.com/Olga Aniven

Hundegebell:

Wann und wie lange erlaubt?

Bellen ist für Hunde ein Kommunikationsmittel und liegt in der Natur der Tiere. Bellt ein Hund aber besonders häufig oder lange, kann dies zu Streitigkeiten mit den Nachbarn führen. Die Frage ist: Wann ist Hundegebell als Ruhestörung einzustufen und was müssen Mitbewohner einfach erdulden? Verschiedene Gerichtsurteile geben Antworten.

Bellen ist für Hunde ein Kommunikationsmittel und liegt in der Natur der Tiere. Bellt ein Hund aber besonders häufig oder lange, kann dies zu Streitigkeiten mit den Nachbarn führen. Die Frage ist: Wann ist Hundegebell als Ruhestörung einzustufen und was müssen Mitbewohner einfach erdulden? Verschiedene Gerichtsurteile geben Antworten.

Ob vor Freude, weil der geliebte Mensch nach Hause kommt oder vor Aufregung, wenn der Postbote an der Haustür klingelt: Mit ihrem Bellen drücken Hunde Emotionen aus. Vielen Rassen liegt es im Blut, Geräusche lautstark zu melden – manchmal zum Unmut des Nachbarn, der die Lautäußerungen als Lärmbelästigung empfinden kann. Damit haben sich bereits diverse Gerichte beschäftigt. Das übereinstimmende Urteil: Auch für Hundegebell gelten Richtlinien, Regeln und Ruhezeiten. 

Wie viel und wie lange dürfen Hunde bellen?

„Das Urteil des Oberlandesgericht Köln vom 7. Juni 1993 wird mittlerweile als Standardurteil in Lärmangelegenheiten verwendet“, erklärt der auf Tierrecht spezialisierte Anwalt Andreas Ackenheil. Dieses Urteil mit dem Aktenzeichen 12 U 40/93 verpflichtete einen Hundehalter, sein Tier so zu halten, dass Hundegebell, Winseln oder Jaulen auf dem Grundstück des Nachbarn zu bestimmten Ruhezeiten nicht zu hören ist.

Diese Zeiten gelten von 13 bis 15 Uhr sowie von 22 bis 6 Uhr. Darüber hinaus darf Hundegebell nicht länger als zehn Minuten ununterbrochen und insgesamt 30 Minuten täglich zu hören sein. „Natürlich können festgesetzte Bellzeiten einem Hund nicht verständlich gemacht werden, daher sind die Regelungen eher als Orientierung zu verstehen“, erklärt der Tierrechtsexperte.

Auch in ländlicher Umgebung muss ein Hundehalter sicherstellen, dass Nachbarn vor 7 Uhr morgens, zwischen 13 und 15 Uhr und nach 22 Uhr keiner Lärmbelästigung durch Hundegebell ausgesetzt sind. Das Recht der Nachbarn auf Ruhe hat hier Vorrang vor dem Interesse des Hundehalters, wie das Landgericht Mainz am 22. Juni 1994 unter dem Aktenzeichen 6 S 87/94 urteilte. 

Dürfen Hunde an Sonn- und Feiertagen bellen?

„Geht von einer Hundehaltung eine erhebliche Lärmbelästigung durch das Hundegebell aus, so kann die Ordnungsbehörde anordnen, dass die Hunde nachts und an Sonn- und Feiertagen in geschlossenen Gebäuden gehalten werden. Diese Maßnahme ist angesichts des ordnungswidrigen Verhaltens des Hundehalters zulässig“, erläutert Anwalt Ackenheil. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am 5. Juli 2013 unter dem Aktenzeichen 11 ME 148/13 entschieden. Begründet wurde das Urteil damit, dass häufiges, übermäßig lautes und langanhaltendes Hundegebell, insbesondere zu Ruhezeiten wie der Mittags- und Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen, eine erhebliche Belästigung der Nachbarschaft und damit eine Ordnungswidrigkeit darstellt. 

Besteht ein Anrecht auf Mietminderung?

Andere Mieter können die Miete wegen nachbarlichen Hundegebells allenfalls dann mindern, wenn der Hund regelmäßig und langanhaltend laut bellt. „Gelegentliches Bellen stellt keinen Grund für eine Mietminderung dar“, sagt der Anwalt unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 6. März 2005 mit dem Aktenzeichen 49 C 165/05.

Das Gericht führte aus, dass ein gelegentliches Bellen noch nicht als Mietmangel bezeichnet werden könne – ebenso wenig wie andere, mit der Wohnnutzung zwangsläufig verbundene nachbarliche Laute wie Schritte, das Rauschen einer Dusche oder Toilettenspülung. Derartige Geräusche gehören ebenso wie die Lebenszeichen eines Hundes zu dem Geräuschspektrum, das jeden Mieter eines Mehrfamilienhauses erwarte.

Aus einem weiteren Urteil des Amtsgerichts Rheine vom 3. Februar 1998 mit dem Aktenzeichen 14 C 731/97 geht hervor, dass Mieter, die wegen Hundegebells in der Nachbarswohnung die Miete mindern, in einem Prozess konkret darlegen müssen, zu welchen Zeiten der Hund hörbare Geräusche von sich gegeben hat.

Um Konflikte in der Nachbarschaft zu vermeiden, ist es daher nicht nur hilfreich, frühzeitig das Gespräch zu suchen. Der Hundehalter sollte auch Ursachenforschung betreiben und gemeinsam mit dem Vierbeiner daran arbeiten – gegebenenfalls auch mithilfe eines Hundetrainers.

Quelle: IVH

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Die Hundesprache lesen lernen:

Wenn Hunde sich bedroht fühlen

Auch wer keinen eigenen Hund hat, sollte das Grundvokabular der Hundesprache kennen – schließlich leben Zwei- und Vierbeiner im städtischen Umfeld eng zusammen. Für Hundebesitzer gilt natürlich erst recht, dass sie erkennen müssen, wann ihr Tier sich bedroht fühlt.

Auch wer keinen eigenen Hund hat, sollte das Grundvokabular der Hundesprache kennen – schließlich leben Zwei- und Vierbeiner im städtischen Umfeld eng zusammen. Für Hundebesitzer gilt natürlich erst recht, dass sie erkennen müssen, wann ihr Tier sich bedroht fühlt. Der Hund hat vier verschiedene Reaktionsmuster, auf eine echte oder vermeintliche Gefahr zu reagieren – eine wichtige Grundlage für das richtige Verhalten des Menschen.

Wenn wir Menschen in eine bedrohliche Situation geraten, reagieren wir ganz unterschiedlich. Während die einen in eine Schockstarre verfallen, geraten andere in Panik, werden laut und versuchen, gegen die Situation anzugehen. Andere wiederum ergreifen die Flucht oder versuchen den Moment zu entschärfen, indem sie die Nervosität mit einem Witz überspielen.

Ähnlich ist es bei Hunden. Gerät der Vierbeiner in eine für ihn unangenehme Situation, hat er vier Möglichkeiten zur Reaktion. „Manchmal kommt uns das Verhalten unserer Hunde übertrieben vor“, sagt Sabine Winkler, Hundeausbilderin und Fachbuchautorin. „Es ist aber wichtig, die Reaktionen unserer Vierbeiner richtig zu deuten und entsprechend darauf zu reagieren, um die Situation zu entspannen und den Hund nicht noch weiter zu stressen.“ Im englischsprachigen Raum werden die Reaktionen des Hundes unter den „4 F“ zusammengefasst: flight, freeze, fight und fiddle about.

Flight: Der Hund flüchtet aus der Situation

Um der für ihn beunruhigenden Situation zu entkommen, entscheidet sich der Hund für die Flucht. „Das bedeutet nicht unbedingt, dass das Tier in hohem Tempo überstürzt wegläuft. Manche Tiere wenden sich ab und gehen langsam davon. Oder sie machen einen Bogen um die empfundene Gefahr – etwa um einen anderen Hund, der ihnen bei einem Gassigang entgegenkommt“, erläutert die Hundeexpertin. Dabei wird jede Möglichkeit genutzt, um die Distanz zum Auslöser der Bedrohung zu vergrößern. 

Freeze: Der Hund erstarrt

„Bleibt der Hund wie angewurzelt stehen, befindet er sich in einem Konfliktzustand. In dem Moment kann der Vierbeiner nicht entscheiden, wie er nun am besten reagieren soll“, sagt Winkler. Wie lange der Hund so erstarrt stehen bleibt, ist unterschiedlich. Manchmal dauert dieser Zustand nur wenige Sekunden, in anderen Situationen so lange, bis der bedrohliche Moment vorüber ist.

Problematisch kann auch sein, wenn der Halter angespannt ist, den Hund aber zu sich ruft. Nun steht das Tier zwischen den Fronten: Auf der einen Seite der geliebte Mensch, der ungehalten wirkt und durch seine Körperhaltung eine Abwehrhaltung signalisiert. Auf der anderen Seite der Befehl, sich ihm zu nähern. Die Folge: Der Hund weiß nicht, was er tun soll, und bleibt stocksteif stehen. „Der Halter kann das Tier nun unterstützen, indem er sich zunächst einen Überblick verschafft, warum sich der Hund in einem Konflikt befindet, um ihm dann behutsam aus der Situation zu helfen“, so die Expertin. Eine Lösung könnte hier sein, dass der Hundehalter eine zugewandte und positive Körperhaltung einnimmt, das Tier erneut zu sich ruft und dann lobt. 

Fight: Der Hund beginnt zu bellen oder zu knurren

Hat der Hund die Erfahrung gemacht, dass andere Verhaltensmuster keine Wirkung zeigen, dann reagiert der Hund unter Umständen mit einer Form von Aggression – etwa indem er den ungeliebten Artgenossen anknurrt oder laut bellt. „Meist stürzt sich der Vierbeiner nicht sofort auf die Bedrohung, denn es ist ihm durchaus bewusst, dass er durch den Angriff nach vorne Gefahr läuft, selbst verletzt zu werden. Daher versuchen Hunde die direkte Konfrontation über aggressive Verhaltensweisen eher zu vermeiden und wenden diese Reaktion erst an, wenn sie keine andere Möglichkeit mehr sehen“, sagt Winkler. 

Fiddle about: Der Hund versucht, spielerisch von der Situation abzulenken

Bei dieser Strategie gibt es unterschiedliche Verhaltensweisen. Einige Vierbeiner zeigen zum Beispiel eine Art Spielverhalten, indem sie herumhüpfen oder den Vorderkörper tiefstellen. „Dieses Verhalten empfinden wir häufig als spielerisch, aber in Wahrheit möchte der Hund seine Unsicherheit und Nervosität verbergen. Außerdem teilt er anderen Hunden so mit, dass er nicht an Streit interessiert ist“, erklärt die Fachbuchautorin. Hört das Spiel mit dem Artgenossen nicht auf und wirkt der Hund gestresst, ist es meist ratsam, ihn aus der Situation herauszuholen. Auch Übersprunghandlungen, etwa Gähnen oder Lecken, können andeuten, dass der Vierbeiner versucht, eine unangenehme Situation zu überspielen.

Wer dieses Grundvokabular kennt, unterstützt das harmonische Zusammenleben mit dem tierischen Begleiter.

Quelle: IVH

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Foto:©IVH

Halter haften für ihre Tiere

Versichern lohnt sich

Der Hamster ruiniert der Großtante mit seinen Krallen den teuren Pulli, die Samtpfote jagt leidenschaftlich einer Maus hinterher und zerstört dabei die frisch gepflanzten Blumen im Nachbargarten und der Hund flitzt im Park dem Ball hinterher, ein Spaziergänger stolpert unglücklich über das Tier und bricht sich das Bein. Wer muss für die Schäden haften? Ganz eindeutig: DER TIERHALTER!

Der Hamster ruiniert der Großtante mit seinen Krallen den teuren Pulli, die Samtpfote jagt leidenschaftlich einer Maus hinterher und zerstört dabei die frisch gepflanzten Blumen im Nachbargarten und der Hund flitzt im Park dem Ball hinterher, ein Spaziergänger stolpert unglücklich über das Tier und bricht sich das Bein. Wer muss für die Schäden haften? Ganz eindeutig: DER TIERHALTER!

Das regelt das Bürgerliche Gesetzbuch § 833. „Tierhalter sind gesetzlich verpflichtet, sowohl für Schäden bei anderen als auch für Verletzungen anderer Schadenersatz zu leisten, die ihr Tier verursacht hat“, sagt Kerstin Becker-Eiselen, Rechtsanwältin und Versicherungsexpertin von der Verbraucherzentrale in Hamburg. 

Private Haftpflicht deckt Schäden durch Kleintiere

„Schäden, die von kleineren Heimtieren verursacht werden, deckt die private Haftpflichtversicherung ab“, sagt die Versicherungsexpertin. Kleintiere sind in diesem Fall alle Tiere bis zur Größe einer Katze, also beispielsweise Wellensittiche, Hamster oder Kaninchen. Exotische Tiere wie Spinnen, Schlangen oder Leguane zählen in der Regel nicht zu den versicherten Kleintieren. „Durch diese Tiere verursachte Schäden können eventuell im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung abgesichert sein“, sagt die Expertin. Allerdings sollte dies im Vorfeld mit der Versicherung geklärt werden. „Falls nicht, gibt es Sonderversicherungen, aber nicht für alle Arten“, sagt Becker-Eiselen. 

Ein Muss für jeden Hundehalter: Tierhaftpflicht für Hunde

Die private Haftpflicht deckt von großen Tieren verursachte Schäden nicht ab. Dazu gehört auch der Hund – egal wie klein er ist, da von Hunden verursachte Schäden weitreichendere Folgen haben können. Daher sollte die Hundehaftpflicht für jeden Halter obligatorisch sein, denn sollte es zu einem Schaden kommen, kann es für den Besitzer teuer werden.

Ein Beispiel: Rennt der Hund auf die Straße und verursacht dabei einen Unfall, so dass der Geschädigte ins Krankenhaus kommt, muss der Hundehalter gegebenenfalls den Krankenhausaufenthalt, den Lohnausfall oder das Schmerzensgeld zahlen. Sind die Folgen des Unfalls so vehement, dass der Geschädigte nie wieder arbeiten kann, müsste der Hundehalter gegebenenfalls gar die Pflege- oder Rentenkosten übernehmen. Das muss nicht sein. Abhängig von der Rasse sind Halter mit ungefähr 50 Euro Versicherungsbeitrag pro Jahr auf der sicheren Seite. 

Was sollte die Hundehaftpflicht abdecken?

„Die Hundehaftpflicht sollte Sach- und Personenschäden von mindestens fünf Millionen Euro und 100.000 Euro Vermögensschäden abdecken“, sagt die Expertin. „Eine Selbstbeteiligung von 150 Euro ist sinnvoll. Denn sonst wird eine Versicherung teuer, wenn sie die kleinen Schäden prüfen und begleichen muss.“ Der Versicherungsschutz sollte auch bei einem Aufenthalt im Ausland gelten.

Zudem rät die Expertin: „Familie und Freunde, die das Tier hüten, sollten mitversichert sein. Die Hundehaftplicht sollte Mietschäden an Immobilien und beweglichen Sachen einschließen. Auch Pflichtverletzungen, wie zum Beispiel ein Verstoß gegen den Leinenzwang, sollte die Versicherung abdecken.“ In einem Erstgespräch können Halter klären, ob die Versicherung für grob fahrlässiges Verhalten wie den Verstoß gegen den Leinenzwang aufkommt - denn nicht alle Versicherungen tun das.

Wichtig: „Schließen Sie keine Versicherung beim erstbesten Versicherer ab, sondern prüfen Sie vorher genau, was diese absichert. Das erspart Überraschungen“, so die Expertin. Tierfreunde können sich im Internet über Vergleichsportale ein Bild machen und die richtige Versicherung für sich finden. Auch Ratgeberblätter wie beispielsweise Finanztest informieren über Versicherungen und ihre Leistungen. Zudem bieten Verbraucherzentralen Versicherungsberatungen an.

Quelle: IVH

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Foto©shutterstock.com/kyrien

Hitzefalle AUTO - die Wartezeit kann tödlich enden

Die Bundestierärztekammer warnt: Wer seinen Hund bei sommerlichen Temperaturen im Auto „parkt“, setzt das Leben des Tieres aufs Spiel!

„Ich spring nur mal schnell in den Laden, um Zigaretten zu holen…". Was sich so selbstverständlich und nicht weiter dramatisch anhört, könnte bei folgendem Szenario schnell zu einem Drama werden: Außentemperatur 28 Grad – der Hund ist im Auto geparkt – die Sonne scheint – Schlange an der Kasse – aus fünf Minuten werden zehn. Der Hund im Auto hechelt um sein Leben…

„Ich spring nur mal schnell in den Laden, um Zigaretten zu holen …". Was sich so selbstverständlich und nicht weiter dramatisch anhört, könnte bei folgendem Szenario schnell zu einem Drama werden: Außentemperatur 28 Grad – der Hund ist im Auto geparkt – die Sonne scheint –Schlange an der Kasse– aus fünf Minuten werden zehn. Der Hund im Auto hechelt um sein Leben…

Hier überspritzt dargestellt, ist es leider immer wieder Realität, dass Hunde bei hochsommerlichen Temperaturen im Auto zurückgelassen werden. „Schon zehn Minuten können für das Tier lebensgefährlich werden, denn bei einer Außentemperatur von 29 Grad herrschen im Wageninneren bereits 40 Grad. In der prallen Sonne wird das Auto also schnell zu einem Backofen mit bis zu 70 Grad – ein offenes Wagenfenster nützt da überhaupt nichts“, erklärt Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Bundestierärztekammer. Auch ein Parkplatz im Schatten könne schnell zur Todesfalle werden: Die Sonne wandert und schon eine halbe Stunde reicht aus, dass das Tier einen Hitzschlag bekommen kann.

Besonders ärgert den Kleintierpraktiker Tiedemann, dass allen Warnungen zum Trotz jedes Jahr erneut in dramatischen Rettungsaktionen Hunde von der Polizei aus Autos befreit werden müssen. Oft kommt jede Hilfe für das Tier zu spät. Tiedemann: „Man muss sich immer wieder klar machen, dass Hunde –außer an den Pfotenballen– nicht wie wir Menschen über die Haut schwitzen. Sie können ihre Körpertemperatur nur senken, in dem sie durch das Hecheln Verdunstungskälte erzeugen. Diese wird allerdings nur auf der kleinen Zungenfläche wirksam und kann den Organismus bei extremen Außentemperaturen nicht vor Überhitzung schützen.

„Besonders gefährdet sind darum die brachycephalen, also kurznasigen, Rassen. Möpse, Bulldogen oder Pekinesen haben z. B. viel zu enge Nasenöffnungen und leiden oft schon bei normalen Temperaturen unter Atemnot. Sie können an heißen Tagen auch außerhalb des Autos schnell einen Hitzekollaps bekommen und sollten daher am besten in den kühleren Morgen- und Abendstunden ausgeführt und keinen Belastungen ausgesetzt werden."

Wie erkennt man einen Hitzschlag?

  • Verstärktes Hecheln, Erbrechen, Durchfall, Apathie, Taumeln oder Krämpfe.
  • Das Tier unverzüglich an einen kühlen und schattigen Ort bringen; ist der Hund bei Bewusstsein, sofort Wasser anbieten.
  • Um das Tier allmählich abzukühlen, am besten unter eine feuchte Decke legen oder vorsichtig zuerst die Beine und dann den Körper befeuchten.
  • Ein Hitzschlag ist ein Notfall! Es muss unverzüglich ein Tierarzt aufgesucht werden, auch dann, wenn sich der Hund bereits etwas erholt hat.
  • Wenn Sie beobachten, dass ein Hund in einem Auto eingesperrt ist, das in der Sonne steht, rufen Sie die Polizei!

Quelle: BTK/Berlin - www.bundestieraerztekammer.de

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