int. Dackel-club gergweis e.V. int. rasse-jagd-gebrauchshunde-verband e.V.
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Agility-Cup-Turnier
Region West
25.07.2026 16:00 Uhr - 26.07.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier (Doppelturnier)
Region Mitte
08.08.2026 14:00 Uhr - 09.08.2026 15:00 Uhr
Ersatztermin: Agility-Cup-Turnier
Region West
09.08.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
16.08.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
22.08.2026 17:00 Uhr - 23.08.2026 16:00 Uhr
Sommerfest
mit lustigem Hunderennen + Hundeolympiade + Fotoshooting
23.08.2026 11:00 Uhr - 16:00 Uhr
IRJGV-Nordsee-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
29.08.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
29.08.2026 16:00 Uhr - 30.08.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
05.09.2026 15:00 Uhr - 06.09.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
06.09.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
IRJGV-Grenzland-Siegerschau Niederlande - mit Vergabe des „Auslands-CACIB“
- für alle Rassehunde -
13.09.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Agility-Richter- & LG-Beauftragten Arbeitskreis-Tagung
03.10.2026 11:30 Uhr - 15:00 Uhr
Deutsche Agility Meisterschaft
04.10.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Lustiges Hunderennen
50-Meter-Hunderennen (Dackel starten separat) + Fotoshooting + pfiffiges Hunderennen
04.10.2026 11:00 Uhr - 16:00 Uhr
IRJGV-Euregio-Siegerschau - mit Vergabe des „Auslands-CACIB"
- für alle Rassehunde -
18.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
IRJGV-Südwestdeutschland-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
25.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr

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Hundetraining und Pflege: Alles für Ihren Hund

Im IDG e.V. & IRJGV e.V. dreht sich alles um Hundetraining, Pflege und Vereinsaktivitäten. Erfahren Sie, wie Sie mit den richtigen Tipps das Leben mit Ihrem Hund harmonisch und artgerecht gestalten können.

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Wir sind im Moment nicht erreichbar!

Aufgrund technischer Umstellungen in unseren Büroräumen, kann es möglich sein, dass das Verbandsbüro von Freitag, 02.10.2026 bis einschließlich Dienstag, 06.10.2026 nicht erreichbar ist. Wenn alles planmäßig verläuft -wovon wir ausgehen- stehen wir Ihnen ab Mittwochvormittag, wieder zu den gewohnten Bürozeiten für Ihre Anfragen zur Verfügung. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und wünschen Ihnen -samt Vierbeiner- eine gute Zeit! Ihre IDG-IRJGV-Crew aus Roßbach  Foto:©Christian Horvat/Wikimedia Commons

Aufgrund technischer Umstellungen in unseren Büroräumen, kann es möglich sein, dass das Verbandsbüro von Freitag, 02.10.2026 bis einschließlich Dienstag, 06.10.2026 nicht erreichbar ist.

Wenn alles planmäßig verläuft -wovon wir ausgehen- stehen wir Ihnen ab Mittwochvormittag, wieder zu den gewohnten Bürozeiten für Ihre Anfragen zur Verfügung.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und wünschen Ihnen -samt Vierbeiner- eine gute Zeit!

Ihre IDG-IRJGV-Crew aus Roßbach

 

 

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Zucker? Nein Danke!

Welche Rolle spielt Zucker in Hundefutter und für Diabetes bei Hunden?

0,5% zugefügter Zucker im Gesamtprodukt ist nicht die Ursache von Karies oder Diabetes bei Hunden oder der Grund für „dicke Hunde“.

0,5% zugefügter Zucker im Gesamtprodukt ist nicht die Ursache von Karies oder Diabetes bei Hunden oder der Grund für „dicke Hunde“. 

Fakten über Zucker (Saccharose):

Auf einen Blick - Zucker im Hundefutter:

  • Ein Zusammenhang zwischen Zuckerkonsum und Diabetes mellitus bzw. Karies bei Hunden kann nicht nachgewiesen werden. Karies kommt im Unterschied zu Parodontitis bei Hunden extrem selten vor.
  • Die erforderliche Energie für wichtige Vorgänge im Organismus wird in Form von Glukose über die Blutbahn transportiert, zu den Organen gebracht und ihnen dort zur Verfügung.
  • Die in Alleinnahrungsmitteln für Heimtiere verwendete Menge (unter 0,5 %) zugefügten Zuckers würden auch bei Menschen keine Diabetes oder Karies hervorrufen.
  • Zucker im Hundefutter hat vor allem eine farbgebende Funktion für den Halter und ist kein Grund für Übergewicht bei Hunden. Hunde interessieren sich eher für Fett als für Kohlenhydrate.

Die Grundlage: Was ist Zucker eigentlich?

Saccharose (auch Haushaltszucker genannt) ist ein Zweifachzucker und besteht aus den Einfachzuckern Glucose + Fructose (siehe Tabelle). Saccharose wird durch Photosynthese in Pflanzen gebildet. 

Zucker - eine leere Kalorie?

Glucose, die einfachste Form von Zucker, ist für Säugetiere ein lebensnotwendiger Nährstoff.

Die erforderliche Energie für wichtige Vorgänge im Organismus wird in Form von Glukose über die Blutbahn transportiert, zu den Organen gebracht und ihnen dort zur Verfügung gestellt. Täglich setzt der Organismus eines Erwachsenen mindestens 180 g Glucose um. Interessant ist, dass unser Gehirn (nicht das größte, sicher aber eines der wichtigsten Organe im menschlichen Körper) den höchsten Anteil der mit der Nahrung aufgenommenen Menge an Kohlenhydrate (angegeben werden ca. 140 g Glukose täglich) benötigt.

Ein Leben ohne Glukose wäre nicht möglich.

Saccharide sind schnell verfügbare Energie und in der Tat „Nervennahrung“.

Sportlern wird oft empfohlen, Traubenzucker vor dem Wettkampf zu sich zu nehmen, denn dadurch steht die Glukose dem Körper schnell zur Verfügung. Bei einem Glukosemangel greift der Organismus auf seine Vorräte zurück, und wenn diese verbraucht sind, läuft die Lipolyse an, bei der Muskulatur und Herz Fettsäuren verstoffwechseln. Das Gehirn benötigt weiterhin Glukose, die dann aus Aminosäuren (Eiweißen) gebildet wird. Die Folgen sind Verluste von Muskel- und Fettgewebe und ein ständiger Erregungszustand der Nerven, was auf lange Sicht zu ihrer Zerstörung führen kann. 

Die Menge macht’s - auch bei Zucker

Ein Zuviel des Süßen ist genauso problematisch wie zu wenig. Heutzutage nimmt der Mensch Glukose zunehmend in Reinform auf. Dieser Fakt und die steigende Verfügbarkeit in der täglichen Ernährung werden zunehmend kritisch gesehen. Daher werden Empfehlungen ausgesprochen, wie hoch der Zuckeranteil der menschlichen Ernährung sein sollte.

„Bitte, bitte Frauchen, ich will noch ein Leckerchen”... Jeder Hundehalter kennt doch diese Situation. Und dann ist ein Zuviel der täglich empfohlenen Kalorien schnell erreicht. Foto:©Ed Yourdon/Flickr/Wikimedia Commons
„Bitte, bitte Frauchen, ich will noch ein Leckerchen”... Jeder Hundehalter kennt doch diese Situation. Und dann ist ein Zuviel der täglich empfohlenen Kalorien schnell erreicht. Foto:©Ed Yourdon/Flickr/Wikimedia Commons
Brauchen Hunde denn auch Zucker?

In Reinform und in großen Mengen brauchen Hunde keinen Zucker. Kohlenhydrate dienen allerdings der Energiegewinnung und liefern Ballaststoffe. Tatsächlich fällt aber auch beim Selberkochen „Zucker“ an, und zwar in Form von Glucose (aus dem Fleisch stammend) oder Stärke (aus den pflanzlichen Rohmaterialien).

  • Hunde verfügen in ihrem Speichel nicht über Amylase (einem stärkespaltenden Enzym. Das brauchen sie auch nicht, denn die meisten Hunde kauen ihr Fressen nicht, sondern schlucken größere Stücke hinunter. Das ist zwar nicht das, was wir unter „guten Tischmanieren“ verstehen, befähigt sie als Jäger im Rudelverband aber dazu, in möglichst kurzer Zeit möglichst viel z.B. von einem größeren Beutetier zu fressen.
  • Hunde bevorzugen Nahrung, die zu 60% Energie (also Kilokalorien) aus Fett, zu 30% aus Protein (Eiweiß) und nur zu 10% aus Kohlenhydraten bezieht.
  • Kohlenhydrate sind für Hunde nicht essentiell (lebensnotwendig), sie bieten aber für die Verdauung wichtige Ballaststoffe.
  • Im Herstellungsprozess werden Saccharide aufgeschlossen und stehen als leichtverdauliche Energie dem Hund zur Verfügung.

Zucker oder Kohlenhydrate in der Nahrung sind in der Tat nicht lebensnotwendig für Hunde - die Glucose im Blut für die Versorgung des Gehirns allerdings schon. Wenn Hunde keine Saccharide aufnehmen können, dann werden sogar körpereigene Proteine und Fette in Glucose umgebaut, damit sie dem Ablauf der biochemischen Reaktionen des Gehirns zur Verfügung steht.

Ein Snack zwischendurch - dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Nur bedenken Sie immer: die Gesamtmenge machts. Foto:©Rebecca Paliwoda/Wikimedia Commons
Ein Snack zwischendurch - dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Nur bedenken Sie immer: die Gesamtmenge machts. Foto:©Rebecca Paliwoda/Wikimedia Commons
Schadet Hunden die Aufnahme von Zucker?

Wenn Zucker überhaupt ein Bestandteil der Rezeptur eines Alleinfuttermittels ist, dann liegt der Gehalt unter 0,5% und ist nicht verantwortlich für z. B. Diabetes, Karies oder Übergewicht bei Hunden!

Die Abneigung von Zucker in Heimtiernahrung wird oft mit der Entstehung von Karies bei Kleinkindern durch gezuckerte Fruchtsäfte begründet. Die Aufnahme von Zucker durch Fertignahrung bei Hunden ist deutlich geringer, als vermutet und nachgewiesenermaßen nicht für die Zuckerkrankheit oder Karies bei Hunden verantwortlich.

Im Unterschied zum Menschen kann man bei weniger als 5% aller Hunde Karies feststellen.

Stattdessen heißt das tatsächliche Problem in der Maulhöhle „Parodontitis“ (Erkrankungen des Zahnhalteapparates) und betrifft vier von fünf Hunden, die älter als zwei Jahre alt sind.

Die Speichelzusammensetzung und die Zahnstruktur von Hunden und Menschen sind sehr verschieden, deshalb können die karieserzeugenden Bakterien in der Maulhöhle von Hunden kaum Schaden anrichten. (Quelle: Karies bei Hunden/Caries in dogs: J. Dental Res 1965, 44, 1354, jdr.sagepub.com, caries in pets: avds-online.org/info/cavities.html). 

Auch Diabetes mellitus steht bei Hunden im Zusammenhang mit Alter und Übergewicht - und nicht mit Zucker. (Quelle: Rand et al (2004) Canine and feline diabetes mellitus: nature or nurture? J Nut r. 2004; 134:2072S–2080S). 

Übergewicht dagegen, hervorgerufen durch zu viele Kilokalorien (egal ob aus Fetten, Kohlenhydraten und Eiweiß), schädigt tatsächlich eine große Anzahl von Menschen und Hunden.

Bei manchen Hundesnacks liegt der Zuckergehalt allerdings deutlich höher (um 10%) und erfüllt hier ähnliche Aufgaben, wie in der Herstellung von Marmelade, nämlich Konsistenz und Haltbarkeit positiv zu beeinflussen.

Wer seinem Hund besonders viele Snacks zwischen den Mahlzeiten gibt, wird bei ihm bald Übergewicht feststellen, da sind sich Hunde und Menschen dann doch sehr ähnlich. Neben einer ausgewogenen Ernährung und ausreichend Bewegung ist auch ab und zu ein Snack erlaubt. Bitte die Fütterungsempfehlung auf den Snacks beachten und die Kilokalorien durch die Leckerlis von der Gesamtmenge abziehen. Faustregel: nicht mehr als 10% der Kilokalorien pro Tag über Snacks abdecken.

Zucker beeinflußt die Konsistenz und Haltbarkeit eines Produktes. Zudem unterstützt er eine positive Farbgebung eines Lebens- oder Futtermittels. Foto:©www.haushaltstipps.net/pixelio.de
Zucker beeinflußt die Konsistenz und Haltbarkeit eines Produktes. Zudem unterstützt er eine positive Farbgebung eines Lebens- oder Futtermittels. Foto:©www.haushaltstipps.net/pixelio.de
Warum verwenden Tiernahrungshersteller Zucker im Hundefutter? 

Hobbyköche wissen: Gekochtes Fleisch ist nun mal grau – Zuckercouleur hilft z.B. Bratensoße, Wurst, aber auch manche Sorten Hundefutter ansprechend „einzufärben“. Denn: Das Auge von Frauchen und Herrchen isst mit!

In Produkten mit einem höheren Feuchtigkeitsgehalt reduziert er die Aktivität des „freien Wassers“ und verhindert so mikrobielles Wachstum. Ähnlich wie in der Marmeladenherstellung beeinflusst Zucker die Konsistenz und Haltbarkeit eines Produktes positiv. Zucker unterstützt in einer sogenannten „nicht enzymatischen Bräunungsreaktion“ (Maillard Reaktion) und als Zuckercouleur die Farbgebung eines Produktes und bietet damit eine Alternative zu künstlichen Farbstoffen. Im Grunde müssen bei der Herstellung von Tiernahrung die Erwartungen des Käufers und des Konsumenten zufrieden gestellt werden. 

Wird Zucker deklariert?

Die im finalen Produkt analysierten Werte hängen natürlich von den Rohmaterialien ab. Analysiert man Produkte mit Getreideanteilen wird immer Zucker (aus der Stärke stammend) gefunden. Daher können sich Aussage zur Zuckerfreiheit auch nur auf den zugesetzten Zucker beziehen. 

Wo ist Zuckercouleur/Zuckerkulör auf dem Etikett ausgewiesen?

Ob einem Produkt Zucker zugesetzt wurde oder nicht, findet der Verbraucher unter der Rubrik Zusammensetzung. Zuckercouleur wird im Bereich der Tiernahrung als Zusatzstoff (technischer Hilfsstoff) klassifiziert und gehört in die Gruppe der Farbstoffe. Fazit: 0,5% Zucker im Hundefutter ist also nicht der Grund für Übergewicht, Diabetes und Karies bei Hunden! 

Was fordert der Gesetzgeber?

Es gibt insgesamt vier verschiedene Zuckercouleure, davon wird einer nicht mehr als Zusatzstoff (E150a) eingestuft, da es sich lediglich um einfachen gebrannten Zucker handelt. Die anderen (E150b, E150c und E150d) werden nach wie vor als Zusatzstoffe aufgeführt. Weil sie jedoch als sehr sicher gelten und keine rechtliche Einschränkung des Maximalgehalts erforderlich ist, sind die gesetzlichen Kennzeichnungspflichten angepasst worden, so dass diese drei Zusatzstoffe auf Tiernahrungsprodukten nicht mehr deklariert werden.

Quelle: www.hund-fragen-wissen.de

Veröffentlichung mit freundlicher Unterstützung von: www.petprofi.de

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Foto:©Sandra Dietrich-Saal

Mensch & Hund auf einer Welle – für eine bessere „Verbindung“

Rückblick auf ein zweitägiges Seminar, im April des Jahres, der Gruppe Niedersimten mit Sabine Padberg

„Dein Hund kam seitlich zu Dir, weil du den Oberkörper vorgebeugt hast. Hier waren Dein Rufen und Deine körpersprachliche Botschaft widersprüchlich. Das Vorbeugen schafft Distanz, was in diesem Zusammenhang dem Hund gegenüber „unhöflich“ ist. Dein Hund hat dies realisiert und das Beste daraus gemacht – er hat sich Dir höflich von der Seite genähert.“ Erstaunen bei der Besitzerin, aber auch Freude, konkret zu wissen, was sie verbessern kann in der Verbindung zu ihrem Hund. Das Ändern von Kleinigkeiten bewirkt oft einen großen Schritt in Richtung „Mensch und Hund auf einer Wellenlänge“!

„Dein Hund kam seitlich zu Dir, weil du den Oberkörper vorgebeugt hast. Hier waren Dein Rufen und Deine körpersprachliche Botschaft widersprüchlich. Das Vorbeugen schafft Distanz, was in diesem Zusammenhang dem Hund gegenüber „unhöflich“ ist. Dein Hund hat dies realisiert und das Beste daraus gemacht – er hat sich Dir höflich von der Seite genähert.“ Erstaunen bei der Besitzerin, aber auch Freude, konkret zu wissen, was sie verbessern kann in der Verbindung zu ihrem Hund. Das Ändern von Kleinigkeiten bewirkt oft einen großen Schritt in Richtung „Mensch und Hund auf einer Wellenlänge“!

Sabine Padberg, vom Hundeverhaltenszentrum „Canisland“ in Kuppenheim, war für ein zweitägiges Seminar zu Gast beim „Pfotentreff“ in Niedersimten. Bei ihr steht das Coaching der Menschen im Vordergrund. Padberg bezeichnet sich selbst als „Dolmetscherin”.

Sie verdeutlicht dem Hundehalter, wie die unbewusste menschliche Körpersprache vom Hund wahrgenommen wird und wie der Mensch sich seinem Vierbeiner gegenüber besser ausdrücken kann. Denn, wer wünscht sich dies nicht: Eine liebevolle und harmonische Verbindung zu seinem Hund. Gemeinsam durch dick und dünn zu gehen - einander vertrauen und verstehen!

Aufmerksam lauschten die Teilnehmer den Worten von Frau Padberg. Foto:©Sandra Dietrich-Saal
Aufmerksam lauschten die Teilnehmer den Worten von Frau Padberg. Foto:©Sandra Dietrich-Saal
Die ausgebildete Tierpsychologin übersetzt die Hundesprache und lehrt die Menschen, Signale beim Hund zu erkennen, richtig zu handeln und somit die Beziehung zwischen Mensch und Hund zu verbessern, nämlich eine Verbindung zu schaffen. Dabei ist ihr wichtig, den Hund als Begleiter des Menschen zu sehen, nicht als Befehlsempfänger.

„Bitte legt Euch mit Eurem Hund auf eine Decke und kuschelt fünf Minuten!“, so lautete eine Aufgabe.

Was sich einfach anhört, hat einen tiefen Sinn. Können Mensch und Hund entspannen, auch in fremder Umgebung unter fremden Hunden und Menschen? Kann sich der Mensch auf diese Aufgabe einlassen und konzentrieren? Kann der Mensch ganz bei sich und seinem Hund sein? Die nächste Übung folgte. Von der Welle der Entspannung zur Welle der Entrüstung: Wie reagiert der Hund, wenn sein Mensch ihn anbindet, aus dem Blickfeld des Hundes verschwindet und später zurück zur Menschengruppe kommt, ohne den Hund dabei anzuschauen. „Dein Hund ist jetzt sehr pikiert“, so kommentierte Padberg treffend. Es fällt den Menschen schwer, ihre Hunde nicht anzuschauen. „Schaust Du deinen Hund unentwegt an, fühlt er sich unentwegt angesprochen und erwartet immer eine Aufforderung. Richtig entspannen kann dein Hund dann nicht und das ist auf Dauer stressig für ihn.“ Ein weiterer Schritt in Richtung „auf einer Welle“ – dem Hund die Chance geben, sich zu entspannen.

„Mindestens einmal täglich richtig miteinander Spaß haben, ist ein absolutes Muss für jedes Mensch-Hund-Team“, so Padberg. „Die Königsdisziplin ist das Spiel ohne Hilfsmittel – hier sind Hund und Mensch in einer besonderen Interaktion. Jeder muss auf sein Gegenüber eingehen, Timing ist wichtig, aber auch Fantasie, Gefühl, Körpersprache beim Hund erkennen und selbst weder ein übergriffiger noch ein langweiliger Spielpartner sein. Solch ein Spiel ist die wahre Kunst!“

Am Ende der beiden Tage stand ein gelungenes Seminar mit glücklichen Hunden, begeisterten Menschen und einer zufriedenen Sabine Padberg: „Genießt die Zeit mit Euren tollen Begleitern an Eurer Seite in Entspannung und im Spiel!“ waren die abschließenden Worte der sympathischen Trainerin.

Weitere Infos: www.pfotentreff-niedersimten.de

©Text: Martina Knapp; ©Fotos: Sandra Dietrich-Saal

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Foto©shutterstock.com/Olga Aniven

Hundegebell:

Wann und wie lange erlaubt?

Bellen ist für Hunde ein Kommunikationsmittel und liegt in der Natur der Tiere. Bellt ein Hund aber besonders häufig oder lange, kann dies zu Streitigkeiten mit den Nachbarn führen. Die Frage ist: Wann ist Hundegebell als Ruhestörung einzustufen und was müssen Mitbewohner einfach erdulden? Verschiedene Gerichtsurteile geben Antworten.

Bellen ist für Hunde ein Kommunikationsmittel und liegt in der Natur der Tiere. Bellt ein Hund aber besonders häufig oder lange, kann dies zu Streitigkeiten mit den Nachbarn führen. Die Frage ist: Wann ist Hundegebell als Ruhestörung einzustufen und was müssen Mitbewohner einfach erdulden? Verschiedene Gerichtsurteile geben Antworten.

Ob vor Freude, weil der geliebte Mensch nach Hause kommt oder vor Aufregung, wenn der Postbote an der Haustür klingelt: Mit ihrem Bellen drücken Hunde Emotionen aus. Vielen Rassen liegt es im Blut, Geräusche lautstark zu melden – manchmal zum Unmut des Nachbarn, der die Lautäußerungen als Lärmbelästigung empfinden kann. Damit haben sich bereits diverse Gerichte beschäftigt. Das übereinstimmende Urteil: Auch für Hundegebell gelten Richtlinien, Regeln und Ruhezeiten. 

Wie viel und wie lange dürfen Hunde bellen?

„Das Urteil des Oberlandesgericht Köln vom 7. Juni 1993 wird mittlerweile als Standardurteil in Lärmangelegenheiten verwendet“, erklärt der auf Tierrecht spezialisierte Anwalt Andreas Ackenheil. Dieses Urteil mit dem Aktenzeichen 12 U 40/93 verpflichtete einen Hundehalter, sein Tier so zu halten, dass Hundegebell, Winseln oder Jaulen auf dem Grundstück des Nachbarn zu bestimmten Ruhezeiten nicht zu hören ist.

Diese Zeiten gelten von 13 bis 15 Uhr sowie von 22 bis 6 Uhr. Darüber hinaus darf Hundegebell nicht länger als zehn Minuten ununterbrochen und insgesamt 30 Minuten täglich zu hören sein. „Natürlich können festgesetzte Bellzeiten einem Hund nicht verständlich gemacht werden, daher sind die Regelungen eher als Orientierung zu verstehen“, erklärt der Tierrechtsexperte.

Auch in ländlicher Umgebung muss ein Hundehalter sicherstellen, dass Nachbarn vor 7 Uhr morgens, zwischen 13 und 15 Uhr und nach 22 Uhr keiner Lärmbelästigung durch Hundegebell ausgesetzt sind. Das Recht der Nachbarn auf Ruhe hat hier Vorrang vor dem Interesse des Hundehalters, wie das Landgericht Mainz am 22. Juni 1994 unter dem Aktenzeichen 6 S 87/94 urteilte. 

Dürfen Hunde an Sonn- und Feiertagen bellen?

„Geht von einer Hundehaltung eine erhebliche Lärmbelästigung durch das Hundegebell aus, so kann die Ordnungsbehörde anordnen, dass die Hunde nachts und an Sonn- und Feiertagen in geschlossenen Gebäuden gehalten werden. Diese Maßnahme ist angesichts des ordnungswidrigen Verhaltens des Hundehalters zulässig“, erläutert Anwalt Ackenheil. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am 5. Juli 2013 unter dem Aktenzeichen 11 ME 148/13 entschieden. Begründet wurde das Urteil damit, dass häufiges, übermäßig lautes und langanhaltendes Hundegebell, insbesondere zu Ruhezeiten wie der Mittags- und Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen, eine erhebliche Belästigung der Nachbarschaft und damit eine Ordnungswidrigkeit darstellt. 

Besteht ein Anrecht auf Mietminderung?

Andere Mieter können die Miete wegen nachbarlichen Hundegebells allenfalls dann mindern, wenn der Hund regelmäßig und langanhaltend laut bellt. „Gelegentliches Bellen stellt keinen Grund für eine Mietminderung dar“, sagt der Anwalt unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 6. März 2005 mit dem Aktenzeichen 49 C 165/05.

Das Gericht führte aus, dass ein gelegentliches Bellen noch nicht als Mietmangel bezeichnet werden könne – ebenso wenig wie andere, mit der Wohnnutzung zwangsläufig verbundene nachbarliche Laute wie Schritte, das Rauschen einer Dusche oder Toilettenspülung. Derartige Geräusche gehören ebenso wie die Lebenszeichen eines Hundes zu dem Geräuschspektrum, das jeden Mieter eines Mehrfamilienhauses erwarte.

Aus einem weiteren Urteil des Amtsgerichts Rheine vom 3. Februar 1998 mit dem Aktenzeichen 14 C 731/97 geht hervor, dass Mieter, die wegen Hundegebells in der Nachbarswohnung die Miete mindern, in einem Prozess konkret darlegen müssen, zu welchen Zeiten der Hund hörbare Geräusche von sich gegeben hat.

Um Konflikte in der Nachbarschaft zu vermeiden, ist es daher nicht nur hilfreich, frühzeitig das Gespräch zu suchen. Der Hundehalter sollte auch Ursachenforschung betreiben und gemeinsam mit dem Vierbeiner daran arbeiten – gegebenenfalls auch mithilfe eines Hundetrainers.

Quelle: IVH

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Krankheiten besser vorbeugen

Das A und O der Gesundheitserhaltung ist eine ausgewogene und artgerechte Ernährung. Diese Auffassung muss deswegen als „neue Erkenntnis“ angesehen werden, weil im Jahrhundert der Impfungen, der Antibiotika, der technisch-naturwissenschaftlichen Medizin so einfache Möglichkeiten wie die ausgewogene und artgerechte Ernährung lange vergessen waren. Es ist heute bekannt, dass mehr als 30 Prozent aller Erkrankungen in der Tierarztpraxis durch die Ernährung stark mitbeeinflusst werden.

Das A und O der Gesundheitserhaltung ist eine ausgewogene und artgerechte Ernährung. Diese Auffassung muss deswegen als „neue Erkenntnis“ angesehen werden, weil im Jahrhundert der Impfungen, der Antibiotika, der technisch-naturwissenschaftlichen Medizin so einfache Möglichkeiten wie die ausgewogene und artgerechte Ernährung lange vergessen waren.

Es ist heute bekannt, dass mehr als 30 Prozent aller Erkrankungen in der Tierarztpraxis durch die Ernährung stark mitbeeinflusst werden. Eine der häufigsten Ursachen ist die Überversorgung der Hunde mit Energie (Überfütterung), der nachfolgenden Energiespeicherung (Übergewicht) und ihren gesundheitlichen Folgen (Zuckerkrankheit, Arterienverkalkung, Schäden am Bewegungsapparat).

Für freilebende Tiere ist es normal, bei oft wechselndem Nahrungsangebot, ein Körpergewicht aufrechtzuerhalten, das die Gesundheit, die Leistungs- und die Fortpflanzungsfähigkeit nicht einschränkt. Dauerhaft übergewichtige Tiere gibt es in „freier Wildbahn“ meist nicht. Für die Entstehung von Übergewicht sind im Wesentlichen drei Reize (= Einflüsse) denkbar. Am seltensten kommen Erkrankungen des Stoffwechsels und Hormonsystems vor, die trotz normaler Nahrungsaufnahme zu einer übermäßigen Fetteinlagerung beim Hund führen.

Die „gesunde Mischung” machts. Der Nährstoffbedarf jedes Hundes ist unterschiedlich und sollte individuell angepaßt werden. Foto:©Jiri Hera
Die „gesunde Mischung” machts. Der Nährstoffbedarf jedes Hundes ist unterschiedlich und sollte individuell angepaßt werden. Foto:©Jiri Hera
Häufiger ist die mangelnde körperliche Aktivität, die auch beim Hund festzustellen ist; besonders in höherem Lebensalter. Die mit der Nahrung zugeführte Energiemenge wird nicht vollständig für Stoffwechselfunktionen und körperliche Aktivität verbraucht. Der Überschuss wird als Fett eingelagert. Die Energieaufnahme ist also relativ größer als der Energieverbrauch. Am häufigsten ist jedoch ein absolutes Überwiegen der Energieaufnahme gegenüber dem Verbrauch. Und zwar durch unangemessen hohe Futtermengen, die – mit und ohne körperliche Aktivität – zu Übergewicht fu?hren. Ein beginnendes Übergewicht macht zuerst kaum Probleme. Welpen sehen z.B. rund und gesund aus. Nimmt die Fetteinlagerung jedoch weiter zu, treten erste Beeinträchtigungen biologischer Funktionen und Möglichkeiten auf. Beispielsweise Einschränkungen der Leistungsfähigkeit oder gehäufte Infektionen.

Eine gesunde Ernährung, wie sie z.B. mit einer artgerecht nach wissenschaftlichen Empfehlungen bilanzierten Vollnahrung möglich ist, kann schädliche Faktoren (=Reize, s. o.) ausschalten. Und damit das Auftreten von ernährungsbedingten Krankheiten verhindern. Die hohe Qualität einer solchen Vollnahrung erlaubt eine artgerechte Ernährung des Hundes, ohne dass bei sachgerechter Anwendung eine Mangel- oder Überversorgung mit Nährstoffen befürchtet werden muss. Ernährungsbedingten Erkrankungen, die durch den Mangel oder Überschuss einzelner Nährstoffe entstehen, kann so erfolgreich vorgebeugt werden. Allerdings: Denken wir an das Beispiel Übergewicht, sind die Hundehalter mit der Verwendung einer solchen Vollnahrung nicht aus der Pflicht. Denn neben der Qualität einer Vollnahrung ist auch immer an die richtige Menge, also Quantität zu denken, die gegeben wird, da sonst Übergewicht entstehen kann. Die richtige Menge muss individuell auf den Hund angepasst werden, da jeder Hund je nach Rasse, Größe, Felldichte, Bewegungsfreudigkeit und anderen Faktoren, einen individuellen Energiebedarf hat.

Veröffentlichung mit freundlicher Unterstützung von: www.petprofi.de

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Foto:©IVH

Halter haften für ihre Tiere

Versichern lohnt sich

Der Hamster ruiniert der Großtante mit seinen Krallen den teuren Pulli, die Samtpfote jagt leidenschaftlich einer Maus hinterher und zerstört dabei die frisch gepflanzten Blumen im Nachbargarten und der Hund flitzt im Park dem Ball hinterher, ein Spaziergänger stolpert unglücklich über das Tier und bricht sich das Bein. Wer muss für die Schäden haften? Ganz eindeutig: DER TIERHALTER!

Der Hamster ruiniert der Großtante mit seinen Krallen den teuren Pulli, die Samtpfote jagt leidenschaftlich einer Maus hinterher und zerstört dabei die frisch gepflanzten Blumen im Nachbargarten und der Hund flitzt im Park dem Ball hinterher, ein Spaziergänger stolpert unglücklich über das Tier und bricht sich das Bein. Wer muss für die Schäden haften? Ganz eindeutig: DER TIERHALTER!

Das regelt das Bürgerliche Gesetzbuch § 833. „Tierhalter sind gesetzlich verpflichtet, sowohl für Schäden bei anderen als auch für Verletzungen anderer Schadenersatz zu leisten, die ihr Tier verursacht hat“, sagt Kerstin Becker-Eiselen, Rechtsanwältin und Versicherungsexpertin von der Verbraucherzentrale in Hamburg. 

Private Haftpflicht deckt Schäden durch Kleintiere

„Schäden, die von kleineren Heimtieren verursacht werden, deckt die private Haftpflichtversicherung ab“, sagt die Versicherungsexpertin. Kleintiere sind in diesem Fall alle Tiere bis zur Größe einer Katze, also beispielsweise Wellensittiche, Hamster oder Kaninchen. Exotische Tiere wie Spinnen, Schlangen oder Leguane zählen in der Regel nicht zu den versicherten Kleintieren. „Durch diese Tiere verursachte Schäden können eventuell im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung abgesichert sein“, sagt die Expertin. Allerdings sollte dies im Vorfeld mit der Versicherung geklärt werden. „Falls nicht, gibt es Sonderversicherungen, aber nicht für alle Arten“, sagt Becker-Eiselen. 

Ein Muss für jeden Hundehalter: Tierhaftpflicht für Hunde

Die private Haftpflicht deckt von großen Tieren verursachte Schäden nicht ab. Dazu gehört auch der Hund – egal wie klein er ist, da von Hunden verursachte Schäden weitreichendere Folgen haben können. Daher sollte die Hundehaftpflicht für jeden Halter obligatorisch sein, denn sollte es zu einem Schaden kommen, kann es für den Besitzer teuer werden.

Ein Beispiel: Rennt der Hund auf die Straße und verursacht dabei einen Unfall, so dass der Geschädigte ins Krankenhaus kommt, muss der Hundehalter gegebenenfalls den Krankenhausaufenthalt, den Lohnausfall oder das Schmerzensgeld zahlen. Sind die Folgen des Unfalls so vehement, dass der Geschädigte nie wieder arbeiten kann, müsste der Hundehalter gegebenenfalls gar die Pflege- oder Rentenkosten übernehmen. Das muss nicht sein. Abhängig von der Rasse sind Halter mit ungefähr 50 Euro Versicherungsbeitrag pro Jahr auf der sicheren Seite. 

Was sollte die Hundehaftpflicht abdecken?

„Die Hundehaftpflicht sollte Sach- und Personenschäden von mindestens fünf Millionen Euro und 100.000 Euro Vermögensschäden abdecken“, sagt die Expertin. „Eine Selbstbeteiligung von 150 Euro ist sinnvoll. Denn sonst wird eine Versicherung teuer, wenn sie die kleinen Schäden prüfen und begleichen muss.“ Der Versicherungsschutz sollte auch bei einem Aufenthalt im Ausland gelten.

Zudem rät die Expertin: „Familie und Freunde, die das Tier hüten, sollten mitversichert sein. Die Hundehaftplicht sollte Mietschäden an Immobilien und beweglichen Sachen einschließen. Auch Pflichtverletzungen, wie zum Beispiel ein Verstoß gegen den Leinenzwang, sollte die Versicherung abdecken.“ In einem Erstgespräch können Halter klären, ob die Versicherung für grob fahrlässiges Verhalten wie den Verstoß gegen den Leinenzwang aufkommt - denn nicht alle Versicherungen tun das.

Wichtig: „Schließen Sie keine Versicherung beim erstbesten Versicherer ab, sondern prüfen Sie vorher genau, was diese absichert. Das erspart Überraschungen“, so die Expertin. Tierfreunde können sich im Internet über Vergleichsportale ein Bild machen und die richtige Versicherung für sich finden. Auch Ratgeberblätter wie beispielsweise Finanztest informieren über Versicherungen und ihre Leistungen. Zudem bieten Verbraucherzentralen Versicherungsberatungen an.

Quelle: IVH

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Foto:©Andrea & Peter Bollrath

Urlaub mit dem Vierbeiner

Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU

Pro Person dürfen im Reiseverkehr höchstens 5 Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) mitgeführt werden. Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln. Trifft dies nicht zu, gelten die Regelungen für den Handel mit Tieren. Genauere Informationen dazu finden Sie in der Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren (Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung).

Pro Person dürfen im Reiseverkehr höchstens 5 Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) mitgeführt werden. Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln. Trifft dies nicht zu, gelten die Regelungen für den Handel mit Tieren. Genauere Informationen dazu finden Sie in der Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren (Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung).

Aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 sowie der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013, die seit 29. Dezember 2014 gelten, muss für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend transportiert werden, grundsätzlich ein Heimtierausweis nach einheitlichem Muster mitgeführt werden.

Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, das heißt, das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Seit dem 3. Juli 2011 ist für neu gekennzeichnete Tiere der Microchip verpflichtend. (Technische Anforderungen: Die Transponder müssen a) dem ISO-Standard 11784 entsprechen (HDX- oder FDX-B-Übertragung) und b) mit einem der ISO-Norm 11785 entsprechenden Lesegerät abgelesen werden können).

Die EU-Heimtierausweise können von einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden. Er benötigt hierfür allerdings eine Ermächtigung der nach Landesrecht zuständigen Behörden.

EU-Heimtierausweis. Foto:©www.dgk.de/wikipedia
EU-Heimtierausweis. Foto:©www.dgk.de/wikipedia
Die Höchstzahl von 5 Heimtieren darf überschritten werden, wenn die Tiere zum Zweck der Teilnahme an Wettbewerben, Ausstellungen und Sportveranstaltungen, bzw. zum Training, für solche Veranstaltungen verbracht werden (kein Besitzerwechsel). Diese Tiere müssen mindestens 6 Monate alt sein und es muss ein schriftlicher Nachweis vorliegen, dass die Tiere für eine der genannten Veranstaltungen registriert sind. Sollen mehr als 5 Tiere zu anderen Zwecken verbracht werden, so gelten die Regelungen für den Handel mit Tieren. Genauere Informationen dazu finden Sie in der Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren (Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung). 

Impfschutz gegen Tollwut

Neben Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer muss der Heimtierausweis den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt.

Da für die Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes eine Zeitspanne von 21 Tagen erforderlich ist, bedeutet dies im Falle einer Erstimpfung, dass diese mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt erfolgen muss.

Wird eine Wiederholungsimpfung erst nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der letzten Impfung verabreicht, so entspricht diese Impfung einer Erstimpfung (Gültigkeitsdauer der Impfung ist im Pass vermerkt). 

Verbot der Ein- und Durchreise mit Welpen unter 15 Wochen

Auch Welpen dürfen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz nach Deutschland einreisen bzw. Deutschland im Transit passieren. Da die Tollwut-Erstimpfung frühestens im Alter von 12 Wochen durchgeführt werden darf und es danach weitere 21 Tage bis zur Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes dauert, können Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen ein- bzw. durchreisen.

EU-Länder mit verschärften Anforderungen

In den Mitgliedsstaaten Irland, Malta, Finnland und dem Vereinigten Königreich gelten verschärfte Anforderungen über antiparasitäre Behandlungen, insbesondere Echinokokkenbehandlung (Bandwürmer).

Irland - Department of Agriculture and Food - http://www.pettravel.gov.ie/

Malta - Ministry for Sustainable Development, the Environment and Climate Change -   http://www.pettravel.com/immigration/malta.cfm

Finnland - Auswärtiges Amt - https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/finnland-node/finnlandsicherheit/211624#content_4 P

Großbritannien - Department for Environment Food and Rural Affairs (Defra) - www.gov.uk/take-pet-abroad 

Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft - www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html

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