Int. Dackelclub Gergweis e.V. (IDG e.V.)
Int. Rasse-Jagd-Gebrauchshunde Verband e.V. (IRJGV e.V.)
Hundetraining und Pflege: Alles für Ihren Hund
Im IDG e.V. & IRJGV e.V. dreht sich alles um Hundetraining, Pflege und Vereinsaktivitäten. Erfahren Sie, wie Sie mit den richtigen Tipps das Leben mit Ihrem Hund harmonisch und artgerecht gestalten können.
Achtung - Telefonisch nicht erreichbar
Wir sind im Moment nicht erreichbar!
Aufgrund von Umbauarbeiten in unseren Büroräumen, kann es möglich sein, dass das Verbandsbüro von Montag, 19.10.2026 bis einschließlich Mittwoch, 21.10.2026 nicht erreichbar ist.
Wenn alles planmäßig verläuft -wovon wir ausgehen- stehen wir Ihnen ab Donnerstagvormittag, wieder zu den gewohnten Bürozeiten für Ihre Anfragen zur Verfügung.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und wünschen Ihnen -samt Vierbeiner- eine gute Zeit!
Ihre IDG-IRJGV-Crew aus Roßbach
Foto:©Christian Horvat/Wikimedia Commons
Rassehunde-Sonderschauen - Was ist ab 2026 neu?
Am 26.10.2025 fand der IRJGV-/IDG-Online-Workshop für den Bereich Ausstellungswesen statt. Zunächst möchten wir es nicht versäumen, uns bei allen Teilnehmenden/Mitwirkenden, an diesem sehr harmonischen Meeting, zu bedanken.
Ein wichtiger Themenpunkt war unter anderem, angedachte Neuerungen in unsere Ausstellungsordnung mit aufzunehmen, um frische Impulsive zu setzen und damit für die Aussteller ein breiteres Angebot bereitstellen zu können.
Nachstehend haben wir die beschlossenen Ergebnisse und somit Neuerungen/Änderungen ab 2026 für Sie zusammengefasst:
Chipkontrolle
Diese wird ab 2026 eingeführt. Es ist ein Jahr als Übergangszeit (d.h. auch Hunde ohne Chip werden noch zugelassen, diese stellen aber die Ausnahme dar) eingeplant. Ab 2027 ist es dann verpflichtend, dass alle teilnehmenden Hunde gechipt sind.
Neue Klasseneinteilung
Welpenklasse: ab 3. Monate bis zum vollendeten 7. Lebensmonat. Diese Klasse wurde zu Gunsten der Jugendklasse verkürzt.
Jugendklasse: ab 7. Monate bis zum vollendeten 18. Lebensmonat. Die zeitliche Verlängerung der Jugendklasse, gibt Hundehaltern nun eine höhere Chance die erforderlichen Anwartschaften zum Erreichen des Jugend-Championats zu sammeln.
Offene Klasse: ab 18. Monate.
Zuchtgruppen: Um die Zuchtgruppen (Mutterhündin mit mindestens drei Nachkommen) attraktiver zu machen, erhält nicht nur wie bisher die Mutterhündin einen Siegertitel inkl. einer Urkunde, sondern auch alle vorgestellten Hunde aus dieser Zuchtgruppe.
NEU eingeführte Klassen
Seniorenklasse: Es besteht jetzt die Möglichkeit seinen Vierbeiner ab 8 Jahren in der Seniorenklasse starten zu lassen. Es steht dem Aussteller frei, ob er seinen Hund weiterhin in der Offenen Klasse oder eben in der Seniorenklasse meldet. ABER: Wurde der Hund einmal in der Seniorenklasse ausgestellt, kann er zukünftig dann nicht mehr in der Offenen Klasse starten. Bewertungen bis vorzüglich mit der Anwartschaft „Senioren-Sieger“ sind möglich. Wichtig: Atteste, z.B. für fehlende Zähne, sind weiterhin notwendig. Eine Siegerausscheidung in der Seniorenklasse, analog zur Rasseneinteilung, getrennt nach Hündinnen und Rüden, findet statt. Zuchtzulassungen bleiben von der Seniorenklasse unberührt.
Kastratenklasse: Diese Klasse wird ebenfalls neu eingeführt. Ein tierärztliches Attest, aus dem klar hervorgeht, dass z.B. beim Rüden beide Hoden im Skrotum vorhanden waren, ist zwingend erforderlich. Die Siegerausscheidung in dieser Klasse findet für alle Hunde, gleich welcher Rasse, gemeinsam statt. Es werden, wie in den anderen Klassen, der 1. und 2. Titel vergeben.
Verbands-Sieger
ALLE Hunde, die auf der jeweiligen Veranstaltung den 1. Siegertitel erhalten haben, kommen am Ende der Siegerausscheidung gemeinsam in den Ring, um den IRJGV- bzw. IDG-Verbandsieger des jeweiligen Tages zu ermitteln. Auch hierfür gibt es eine separate Urkunde.
Hunde mit tierärztlichem Attest
Klar verständliche tierärztliche Atteste, aus denen eindeutig hervorgeht, dass z.B. das Gebiss ursprünglich korrekt und vollzahnig war, werden umfassend anerkannt, sodass diese Hunde eine Anwartschaft erhalten und an der Siegerausscheidung teilnehmen können.
Wichtig auch für Züchter - Änderungen die auch im Zusammenhang mit den Zucht- und Eintragungsbestimmungen des IDG- und IRJGV-Zuchtbuches stehen: Bewertungen zur Zuchtzulassung sind erst in der Offenen Klasse möglich, also ab 18 Monaten. Hier ist eine Übergangszeit bis voraussichtlich 2027 angedacht. Weitere Infos dazu folgen.
Die ausführlichen Ausstellungs-Informationen finden Sie hier:
"Spiel mit dem Feuer" - der bunte Hund
Merle-Hunde - Schecken - verblasste Farben
Sie haben eines gemeinsam:
Das Risiko, lebenslang ein kranker, Leid geplagter Patient zu bleiben, mit verminderter Lebenserwartung und einem "Hundeleben außer der Norm“.
Beginnen wir mit den Rassen, in denen die Merle-Färbung vorkommt und nach jeweiligem Standard akzeptiert wird.
Diese nachstehenden Rassen dürfen ausschließlich mit einem Merle-Gen-freien Zuchtpartner (nach Gentest) verpaart werden:
- Australian Shepherd
- Beauceron
- Bergamasker Hirtenhund
- Bobtail (Old English Sheepdog)
- Border-Collie
- Dackel
- Deutsche Dogge
- Langhaar- und Kurzhaar-Collie
- Mudi
- Norwegischer Dunker
- Pyrenäenschäferhund
- Sheltie
- Welsh Corgi Cardigan
In der nachfolgenden Rassen-Auflistung werden immer häufiger -inoffiziell- Merle-Farben gezüchtet, die in den Standards absolut abzulehnen sind:
- American Cocker Spaniel
- Bearded Collie
- Berger de Savoie (Berger des Alpes)
- Chihuahua
- Cocker Spaniel
- Englische Bulldogge
- Fox-Hounds
- Französische Bulldogge
- Havaneser
- Labrador-Retriever
- Prager Rattler
- Pudel - alle
- Schnauzer - alle
- Zwergspitz (Pomeranian)
Die Frage, die man sich stellt ist folgende: Weshalb werden in der zweiten Auflistung (die unvollständig ist, weil es rund 400 weitere anerkannte Rasse-Standards gibt), Merle-, Piebald oder auch Farbverdünnungen im verbindlichen Standard abgelehnt?
Dieser Frage wollen wir etwas genauer auf den Grund gehen.
Die wichtigste Antwort ist, weil es nicht nur DAS Merle-Gen und ‘ein daraus resultierendes’ Farbspiel gibt.
1. Basis-Wissen:
Der Ausdruck Merle-Faktor bezeichnet eine Mutation auf dem Chromosom 10 des Hundes, auf welchem das SILV-Gen, auch Silver-Locus bezeichnet, liegt.
Die Vererbung des Gendefekts geschieht nun dadurch, indem ein kleines Stück der DNA, das eigentlich nicht an diesen Ort im Genom gehört, in den Silver-Locus integriert ist. Diese sogenannte SINE-Insertion (short interspersed nuclear element), enthält ein unterschiedlich langes Stück der DNA, das nur aus einem DNA Baustein besteht.
Daraus folgt: Je länger dieses spezielle Stück DNA ist, desto stärker ist die Merle-Färbung ausgeprägt.
Der erwähnte Defekt im SILV-Gen beeinflusst das Pigment Eumelanin, das zusammen mit Phäomelanin für die Fellfarbe verantwortlich ist.
Eumelanin sorgt für die schwarze und braune Fell- und Augenfarbe.


Phäomelanin wird von diesem Gendefekt nicht berührt.
Dieses Pigment bewirkt die rötlich-braune Fellfarbe, weshalb Bereiche, deren Farbe von Phäomelanin bestimmt wird, durchgängig rotbraun gefärbt sind.
2. Wie funktioniert die Vererbung des Merle-Gens
a) Das Merle-Gen wird NICHT durch das Geschlecht bestimmt (Fachausdruck: autosomal intermediär).
b) Würde man einen reinerbigen Merle-Hund mit einem Hund ohne Merle-Gen verpaaren, entstehen Nachkommen mit der typischen Merle-Färbung.
Reinerbige Merle-Hunde nennt man homozygot (M/M), die allerdings höchstwahrscheinlich schwerste Missbildungen aufweisen, also auf keinen Fall zur Verpaarung zugelassen sind.
c) Hunde mit gemischtem Erbgut werden heterozygot genannt.
Sie verfügen jeweils über ein gesundes und ein mutiertes Gen (M/m). Diese Vermischung aus gesundem und mutiertem Gen, sorgt für normal gefärbte und melierte Bereiche im Fell.
d) Würde eine Verpaarung zweier Hunde mit Merle-Färbung (M/m x M/m) vorgenommen, treten bei 25 % der Nachzucht schwere genetische Defekte auf.
Diese 25 % (also ein Viertel eines Wurfes), fällt nämlich wieder als ‘reinerbiger Merle’, d.h. homozygot, mit hochgradigen Missbildungen.
e) Heterozygote Merle-Hunde (M/m) dürfen folglich ausschließlich mit Merle-Gen-freien Partnern verpaart werden.
Und zwar, ist VOR einer geplanten Verpaarung beim Zuchtpartner ein Bluttest oder Wangenabstrich beim Tierarzt zu veranlassen. Eine Verpaarung auf „gut Glück“ ist reine Tierquälerei und zurecht nach dem Tierschutzgesetz verboten/ strafbar!
Gesunder oder kranker Merle-Hund?
1.) Außerordentliche Achtsamkeit ist von Hundehaltern/-züchtern angesagt, bei Rassen mit sehr heller, oder weißer Fellfarbe!
Die Merle-Scheckung kann nämlich durch die weiße Fellfarbe überdeckt sein. Diese Hunde werden als versteckte Merles (auch Hidden- oder Phantom-Merle) bezeichnet.
Rufen wir uns ins Gedächtnis:
Eumelanin sorgt für die schwarze und braune Fell- und Augenfarbe. Weißen und sehr hellen Hunden, fehlt aber diese Pigmentiertung; d.h., das ‘typische’ Merle-Muster ist nicht erkennbar.

- Wird aus Fahrlässigkeit tatsächlich eine Verpaarung eines „Hidden-Merle“-Hundes (= M/m) mit einem Merle-Träger (= M/m) vorgenommen, entstehen wiederum homozygote, also reinerbige, Weißtiger (M/M).
Bei den Nachkommen aus einer entsprechenden Verpaarung, treten folglich Missbildungen der Augen, wie Mikrophthalmie (ein zu kleiner Augapfel), sogar fehlende Augen, Kolobome (Spaltbildungen der Augenhäute) und entrundete Pupillen (genannt: Dyskorie) auf. Diese Hunde sind blind und taub. - Im weiteren leidet diese Nachkommen-Generation unter Skelett-Deformationen - sowie
- Missbildungen an den Geschlechtsorganen und dem Herzen.
- Die Lebenserwartung ist ausdrücklich verkürzt.
Gibt es Risiken bei heterozygoten, also mischerbigen Merle-Hunden (M/m)?
Eindeutig: Ja - leider! Auch mischerbig veranlagte Hunde sind durch den Gendefekt beeinträchtigt.
Wie schon bei den Weiß-Schecken (wie bereits vorstehend beschrieben), sollten sich im Innenohr stark pigmentierte Melanozyten befinden, die allerdings wegen der Genmutation (dem Merle-/bzw.SILV-Gen) verändert werden. Die Folgeerscheinungen sind:
a) Störungen des Gleichgewichtssinnes
b) 37 % der Hunde haben einen stark eingeschränkten Gehörssinn und
c) generell ist die Welpensterblichkeit erhöht.
Ein Border-Collie in der Fehlfarbe white with blue merle markings. Das Ergebnis einer extremen Merle-Verpaarung. Gesunde, verantwortungsvolle Rassehundezucht sieht anders aus! Foto©Geobard/wikimedia commons
Amerikanischer Cocker-Spaniel in „red-merle“. Der extreme Pigmentverlust zeigt sich allein in den blauen Augen. Foto©ItsWolfeh/wikimedia commonsLast but not least - KRYPTISCHER
und GELBMANTEL-Merle


Kryptischer Merle:
Bei dieser Merle-Version ist augenscheinlich KEINE Merle-Musterung in der Fellfärbung erkennbar.Warum? Der kleine DNA-Baustein (SINE) ist nämlich derart ‘kurz’, dass sich dietypische, partielle Fellaufhellung im äußeren Erscheinungsbild nicht zeigen kann. Der Hund trägt dennoch die Genvariante M/m in sich.
Ein ‘normal-farbener’ Hund kann demnach das riskante Merle-Gen tragen und im schlimmsten Fall, mit einem erkennbaren Merle-Partner (wiederum M/m) verpaart werden. So würde ein Wurf der gefürchteten, reinerbigen Merle-Welpen (M/M) fallen - mit allen tragischen Folgen für den Nachwuchs.
Gelbmantel-Merle:
Abschließend und der Vollständigkeit halber, sei auf keinen Fall unerwähnt, dass es ein weiteres Gen gibt, das sich auf das Farbspiel eines Hundes auswirkt und in Verbindung mit dem Merle-Faktor eine hochriskante Kombination ergibt.
Die Rede ist vom e-Lokus, der im Erbgut an einer anderen Stelle als das SILV-Gen angelegt ist. Ist das Merkmal reinerbig, wird das Haarkleid gelblich gefärbt sein.
Die Gelbfärbung entsteht dadurch, dass nur Phäomelanin im Hund produziert wird. Genau wie beim „Hidden-Merle“, wirkt sich das Merle/oder SILV-Gen lediglich auf das Eumelanin aus (schwarz und braun).
Da sich das SILV-Gen nur auf Eumelanin auswirkt und es in Hunden z.B. mit dem Farbspiel gelb oder gelb-weiß kein Eumelanin gibt, ist der Defekt im SILV-Gen (das Merle-Gen) äußerlich nicht zu erkennen.
Bei Rassen in denen sowohl das Merle-Gen, als auch der e-Lokus akzeptiert wird (z.B. Welsh Corgi-Cardigan) besteht das Risiko, dass ein ‘normaler Merle’ mit einem nicht erkennbaren Merle-Partner verpaart wird. Die Folgen wären wiederum reinerbige (homozygote) Weißtiger.
Wenn das IRJGV-/IDG-Verbandszuchtbuch heute Ahnentafeln von „Fremdverbänden“ in Händen hält, muss häufig mit Entsetzen festgestellt werden, dass keinerlei Skrupel bestehen, Blue-Merle mit Zobel-Weiß zu verpaaren, oder sogar Tiger x Tiger-Verpaarungen vorzunehmen. Wie schon mehrfach angeführt, kann KEIN Züchter, KEIN Rassehundeverband das geringste Interesse daran haben, kranke Tiere geplant/bewusst zu züchten (besser: zu vermehren).
Diese enormen Strömungen bedrohen nicht nur gesunde, wesensfeste und robuste Zuchtlinien, sie zerstören sie auf lange Sicht. Und sie zwingen unseren Verband dazu, weitere und weitergehende Maßnahmen zum Schutz der gesunden Rassehundezucht zu ergreifen. Wir halten Sie dazu auf dem Laufenden.
Hundekaufvertrag
Sicherheit für Käufer und Verkäufer
Viele Hundekaufverträge erweisen sich im Streitfall als lückenhaft oder sogar unwirksam. Hierdurch können dem Züchter in einem Rechtsstreit mit einem Hundekäufer erhebliche Nachteile entstehen.
Deshalb sollten Sie sich entweder bei einem auf das Tierkaufrecht spezialisierten Anwalt einen individuellen Hundekaufvertrag erstellen lassen oder zumindest die nachfolgenden Tipps beim Verfassen eines eigenen Kaufvertrags beherzigen:
- Bezeichnen Sie die Vertragsparteien (Verkäufer und Käufer) jeweils konkret mit Vor- und Nachnamen, vollständiger Adresse, gegebenenfalls Telefonnummer sowie der Nummer des Personalausweises bzw. Passes.
- Der zu verkaufende Hund sollte mit allen wichtigen Angaben, die in seiner Ahnentafel vermerkt sind, beschrieben werden. Dazu gehören der vollständige Zwingername, der Wurftag, die Rasse, das Geschlecht, die Farbe (gegebenenfalls Abzeichen), die Zuchtbuchnummer, die Mikrochip-ID sowie gegebenenfalls HD-Befund, Zuchtzulassung oder Titel.
- Den Kaufpreis sollten Sie sowohl in Ziffern als auch in Worten in den Vertrag aufnehmen, ebenso die Fälligkeit und Zahlweise (zum Beispiel Barzahlung, Überweisung). Außerdem sollten Sie einen Eigentumsvorbehalt an dem Hund bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises vereinbaren.
- Als Verkäufer sollten Sie erklären, dass der Hund in Ihrem Eigentum steht und frei von Rechten Dritter ist.
- Sofern Ihnen Mängel des Hundes bekannt sind, sollten Sie diese vollständig im Kaufvertrag aufführen und hinzufügen, dass Sie den Käufer auf diese Mängel hingewiesen haben. Gleichzeitig sollte der Käufer erklären, dass er hiervon vor dem Vertragsabschluss Kenntnis erlangt hat. Nur so können Sie verhindern, dass Sie später von dem Käufer für die besagten Mängel in die Haftung genommen werden.
- Lassen Sie den Käufer vertraglich bestätigen, dass er den Hund vor Vertragsabschluss auf äußerlich erkennbare Mängel überprüft hat. Falls Mängel erkennbar waren, sollten diese in den Vertrag mit aufgenommen werden.
- Unabhängig davon, ob Sie als Unternehmer gelten oder nicht, sollten Sie auf jeden Fall Schadensersatzansprüche i. S. d. § 437 Nr. 3 BGB ausschließen.
- Wichtig ist, dass Sie im Kaufvertrag den genauen Übergabetermin des Tieres festhalten. Schließlich müssen Sie nur für einen Mangel des Hundes haften, der vor dem Verkaufsdatum auftrat.
- Vergessen Sie nicht die Angabe des Orts und des Datums des Vertragsabschlusses sowie die Unterschriften der Vertragsparteien. Nehmen Sie in den Vertrag auf jeden Fall eine Klausel auf, wonach der Käufer die Möglichkeit hatte, auf den Inhalt des Vertrags Einfluss zu nehmen und lassen Sie sich dies mit seiner Unterschrift bestätigen. Anderenfalls könnte ein Gericht den Vertrag später als sog. Formularvertrag werten, der einer strengen Inhaltskontrolle unterliegt.
- In der Regel ist es ratsam, den zu verkaufenden Hund möglichst noch kurz vor der Übergabe an den Käufer tierärztlich untersuchen zu lassen und das tierärztliche Attest zum Vertragsinhalt zu machen. Das Untersuchungsergebnis kann dann später als Indiz dafür Seite 1 von 2 gelten, dass das Tier zum Zeitpunkt der Übergabe mängelfrei war.
* Sofern Sie nicht als Unternehmer i. S. d. § 14 BGB gelten, können Sie die Mängelhaftung im Wege eines individuellen Kaufvertrags vollkommen ausschließen. Als Unternehmer gilt ein Züchter, der am Markt planmäßig und dauerhaft Tiere gegen Entgelt anbietet, und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt (siehe auch PetProfi™ Artikel „Hobbyzüchter oder schon gewerbsmäßiger Züchter?” in Heft 4/2013). In diesem Fall gelten für den Tierkauf die strengen Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf.
Zusätzlich können noch weitere Inhalte vertraglich geregelt werden, wie etwa ein Verbot der Abgabe des Hundes an Dritte oder gar an eine Tierversuchsanstalt. Solche Regelungen sollten stets mit einer angemessenen Vertragsstrafe gesichert werden. Um Fehler zu vermeiden, sollten Sie sich jedoch zuvor besser anwaltlich beraten lassen. Sollte es später zu Streitigkeiten über den Vertragsinhalt kommen, müssen Sie gegebenenfalls beweisen, was alles mit dem Käufer abgemacht wurde. Daher sollten Sie -sofern möglich- stets einen unabhängigen Zeugen zu den Vertragsverhandlungen hinzuziehen.
Bei den zuvor genannten Inhalten handelt es sich lediglich um die absoluten Mindestanforderungen, die an einen Hundekaufvertrag zu stellen sind. Bedenken Sie, dass manch selbst gewählte Vertragsklausel sich später als unwirksam herausstellen kann. Damit in diesem Fall nicht der komplette Kaufvertrag hinfällig wird, sollte abschließend noch die sogenannte „Salvatorische Klausel“ eingefügt werden, wonach der Kaufvertrag im Falle einer unwirksamen oder undurchführbaren Regelung im Übrigen seine Wirksamkeit behalten soll.
Rechtsanwältin Verena S. Rottmann
Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des PetProfi™ Service - www.petprofi.de
Neu - WhatsApp-Agility-Community
Um die Kommunikationswege für alle Agility-Beteiligten des Verbandes so kurz und einfach wie irgend möglich zu gestalten, haben wir uns dazu entschlossen WhatsApp-Gruppen anzubieten. Dies soll dafür sorgen, dass alle ehrenamtliche Mitarbeiter des Verbandes stets aktuell informiert sind.
Unser Agility-Beauftragter des Hauptverbandes, Herr Ingo Bursch, wird die Betreuung dieser Community übernehmen.
Die Mitarbeiter, die dieses Angebot nutzen möchten, können sich über den Einladungslink
https://chat.whatsapp.com/FAdyyDL4uNO80E7P996i04
legitimieren.
Um die Registration problemlos vornehmen zu können, meldet Euch bitte mit
- Eurem vollständigen Namen,
- Name der Landesgruppe,
- der örtlichen Gruppe und
- Eurer Funktion im Verband
an.
Herr Bursch wird dann die Anfrage entsprechend bearbeiten und Euch in die zutreffende Gruppe hinzufügen.
Im Augenblick sind noch keine Informationen in den Gruppen hinterlegt. Sobald die Registrierungen abgeschlossen sind, werden die ersten Informationen eingestellt.
Über regen Zuspruch für dieses Angebot würden wir uns sehr freuen!
Die „Rasse-Bewertung“
Welche Rolle spielt sie in der Rassehundezucht?
Sie besitzen einen Rassehund, der sich prächtig entwickelt. Sie haben Spaß und Freude an Ihrem Vierbeiner. Richtig so. Haben Sie auch schon einmal eine Rassehunde-Ausstellung besucht, um Ihren Hund nach seinem Rassestandard überprüfen zu lassen?
Rassehunde-Ausstellungen sind „Schönheitsschauen“, die für den Hundefreund (und den Rassehunde-Züchter) interessant und wichtig sein können, wenn Beratung und fachliche Beurteilung damit verbunden sind.
Der Rassestandard, die Festlegung der Rassemerkmale eines Hundes, wird von Verbänden bestimmt. Dazu ist es wichtig zu wissen, dass Rassehundezucht keinen „gesetzlichen“ oder „staatlichen“ Vorschriften, bzw. Anerkennungen unterliegt. Darum ist die Festlegung der jeweiligen Standards in den Verbänden erheblich unterschiedlich, ja teils widersprüchlich.
Wenn wir das Ziel einer vernünftigen Rassehundezucht nicht aus den Augen verlieren wollen und wissen, daß grundsätzlich nur die Zucht mit gesunden und wesensfesten Hunden als Richtungspunkt gelten kann, um wiederum entsprechende Nachzucht zu erhalten, muss daraus folgen, dass dem Standard gemäß als wertvoll und schön auf keinen Fall ungesunde oder „züchterische Raritäten/Abnormitäten“ (in Formen und Farben) idealisiert werden dürfen.
Ein Richter, der sich ernsthaft um den Rassehund bemüht, kann fachlich Haltung, Bewegung und Gesamterscheinung beurteilen. Größe und Gewicht wären mit Maßstab und Waage zu messen, ob sie dem „verbandseigenen“ Rassestandard entsprechen.
Aber: Nicht die Größe oder die Zierlichkeit, die Schwere oder Winzigkeit der körperlichen Maße sind entscheidend für eine objektive, rassische Beurteilung, sondern die „Ausgewogenheit“ des äußerlichen Erscheinungsbildes. Anatomie, Genetik und Rassestandard sind eng miteinander verbunden. Werden Rassebestimmungen festgelegt, ohne anatomisch-physiologische und genetische Zusammenhänge zu berücksichtigen, führt dies unausweichlich zu schweren Schäden in einer Rasse.

Rassehundezucht kann zur Tierquälerei werden und zum wirklich üblen Geschäft mit dem Hundeleben. Umso mehr sind Zucht- und Ausstellungsrichter gefordert, die in ihrer Beurteilung und Bewertung des Rassehundes zu entscheiden haben.
Um einen Rassestandard zu verbessern, die Zucht gesunder, widerstandsfähiger, in Form und Wesen gefestigter Hunde in den Vordergrund zu stellen, dürfen Standards nicht von Vereinsinteressen bestimmt werden.
Doch was ist „schön“ beim Hund, wie werden die „schönsten der Schönen“ gekürt, bzw. unterschieden - wenn es für den Besitzer doch keinen anderen Hund gibt, der dem Vergleich mit dem eigenen Vierbeiner standhält?
Lesen Sie dazu auch unsere Infos zum Schönheitswettbewerb und der Bewertungskriterien.
Tiertafeln
Wichtige Unterstützung von Heimtieren Altersarmut, Hartz 4, Jobverlust durch Corona – viele Menschen sind von finanziellen Krisen betroffen. Um eine Versorgung der im Haushalt lebenden Heimtiere zu unterstützen, helfen deutschlandweit etwa 80 Tiertafeln mit ihren ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern. Nicht nur mit Tierfutterspenden, sondern in besonderen Fällen auch mit der Bezuschussung von Tierarztkosten. Um die Arbeit der Tiertafeln möglich zu machen, können schon kleine Hilfsangebote von Privatpersonen viel bewirken.
Dagmar Oetken ist im Vorstand der seit 2014 bestehenden Tiertafel Rhein-Erft-Kreis und gehört zu den Mitgliedern der ersten Stunde, seit Geburt der Tiertafeln 2004. Was zunächst deutschlandweit als ein Verein begann, formierte sich 2014 neu – so gründeten sich nach und nach in vielen größeren deutschen Städten eigene Tiertafeln als Vereine neu, die durch ehrenamt- liche Hilfe und Spenden am Leben gehalten werden.
Nachfragen, was gebraucht wird
„In Supermärkten finden sich häufig Sammelboxen von Tierschutzvereinen oder Tiertafeln. Wer also einkaufen geht, kann mit einer Futterspende direkt und schnell etwas Gutes tun“, sagt Dagmar Oetken, und verweist darüber hinaus auf den Bedarf an Spezialfutter, das oftmals im Einzelhandel gar nicht zu beziehen ist. „Ein Anruf bei der örtlichen Tiertafel und nachfragen, was speziell gebraucht wird, ist immer sehr willkommen. Auch sind Futtergutscheine aus dem Tierfachhandel eine sehr willkommene Spende, neben einer Geldspende.“ Der Anteil an zu versorgenden Tieren und aktiven Mitgliedern ist je nach Tiertafel und Ort sehr unterschiedlich. Dennoch gilt es, beständig eine hohe Zahl an Hunden, Katzen, Kleintieren und Vögeln mit Spenden zu versorgen – im Rhein-Erft-Gebiet sind es zum Beispiel wöchentlich 120 Hunde, 170 Katzen sowie 30 andere Tiere.
Bedürftigkeit muss nachgewiesen werden
Linda Hüttmann, Vorsitzende der Berliner Tiertafel und damit Betreuerin des deutschlandweit größten Stadtgebiets, erklärt das Procedere, wie man als Tierhalter z.B. während eines Lockdowns Hilfe in Anspruch nehmen kann: „Eine Anmeldung kann schriftlich per Post oder E-Mail, aber auch telefonisch erfolgen. Wichtig ist der Nachweis der finanziellen Bedürftigkeit, etwa durch einen Hartz-4-Bescheid oder einen anderen Einkommens-Beleg, wie einen Rentennachweis.“ Dagmar Oetken hat in den letzten Monaten beobachtet, dass die Zahl an Neuanmeldungen steigt, und sie vermutet, dass es weiterhin mehr werden. „Coronabedingte Insolvenzen, Jobverlust – da kommt bestimmt noch mehr in Zukunft“, sagt sie und befürchtet, dass gleichzeitig wegen finanzieller Engpässe damit auch die Spendenbereitschaft in der Bevölkerung zurückgeht.
Kooperation mit dem Tierschutz
„Unsere Kunden werden alle mit ihren Haustieren schriftlich erfasst“, berichtet Dagmar Oetken. „Dabei unterstützen wir in einem Haushalt zwei Tiere pro Art undnicht mehr als vier Tiere insgesamt.“ Damit wird das sogenannte Animal Hoarding, die Massentierhaltung in Privatwohnungen, unterbunden.
„Wir unterstützen auch keine Welpenkäufe oder Neuanschaffungen von Zuchttieren während der Bedürftigkeit“, so Linda Hüttmann. Eine Ausnahme bilden alleinstehende Senioren, deren tierischer Begleiter verstorben ist und die sich ohne Haustier sehr einsam fühlen. „Wenn ein neues, älteres Tier aus dem Tierschutz aufgenommen wird, weil sonst immer ein Tier da war – das können wir vertreten“, so die Vorstandsfrau Oetken.
Die ehrenamtliche Arbeit nimmt viel Zeit in Anspruch und ist in Corona-Zeiten mit viel logistischem Aufwand verbunden. „Ohne Corona haben Tiertafeln reguläre Öffnungszeiten, in denen sich die Tierhalter gepackte Futtertaschen abholen können. Im Lockdown versenden wir viele Futtergutscheine per Post, das ist ein zusätzlicher Kostenfaktor“, sagt die Berliner Tiertafelvorsitzende Hüttmann. „Viel Zeit nimmt auch das Packen des Futters und Verräumen im Lager in Anspruch, da sind bei den ehrenamtlichen Helfern wegen des Schleppens gerne Männer gesehen“, so Dagmar Oetken augenzwinkernd.
Tierarztkosten und Spezialfutter
Viele Tiere sind schon betagter und benötigen Medikamente oder spezielles Futter. Bei der Tiertafel Rhein-Erft kann eine eingereichte Tierarztrechnung bezuschusst werden. Etwas anders läuft es in der Hauptstadt: „Wir bekommen vom Land Berlin eine finanzielle Zuwendung und haben eine Tierärztin, die einmal pro Woche eine Sprechstunde für die Tiertafelnutzer anbietet. Außerdem geben wir Gutscheine für die Bezuschussung von Tierarztrechnungen heraus“, erzählt Linda Hüttmann.
Darüber hinaus gibt es bei vielen Tiertafeln die Möglichkeit, mit Patenschaften für einzelne Tiere direkt zu helfen. Dagmar Oetken resümiert: „Wir sind definitiv auf die Hilfe durch Spenden angewiesen – wenn es weiterginge, ist vielen Menschen und Tieren damit geholfen.“
Quelle: IVH