int. Dackel-club gergweis e.V. int. rasse-jagd-gebrauchshunde-verband e.V.
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Agility-Cup-Turnier
Region Mitte
19.04.2026 09:00 Uhr - 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
26.04.2026 09:00 Uhr - 16:00 Uhr
IDG-Rosensiegerschau
- nur für Dackel -
01.05.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
03.05.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Mitte
03.05.2026 10:00 Uhr - 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
09.05.2026 15:00 Uhr - 10.05.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
16.05.2026 16:00 Uhr - 17.05.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Mitte
17.05.2026 10:00 Uhr - 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
30.05.2026 16:00 Uhr - 31.05.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
07.06.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
13.06.2026 15:00 Uhr - 14.06.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
13.06.2026 15:00 Uhr - 14.06.2026 16:00 Uhr
IRJGV-Baden-Württemberg-Siegerschau mit Vergabe des Auslands-CACIB
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
14.06.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
20.06.2026 15:00 Uhr - 21.06.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
28.06.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier & NRW-Meisterschaft
Region West
11.07.2026 08:00 Uhr - 12.07.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
25.07.2026 16:00 Uhr - 26.07.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier (Doppelturnier)
Region Mitte
08.08.2026 14:00 Uhr - 09.08.2026 15:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
22.08.2026 17:00 Uhr - 23.08.2026 16:00 Uhr
IRJGV-Nordsee-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
29.08.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
30.08.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
05.09.2026 15:00 Uhr - 06.09.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
06.09.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
IRJGV-Grenzland-Siegerschau Niederlande - mit Vergabe des „Auslands-CACIB“
- für alle Rassehunde -
13.09.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Deutsche Agility Meisterschaft
04.10.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
IRJGV-Euregio-Siegerschau - mit Vergabe des „Auslands-CACIB"
- für alle Rassehunde -
18.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
IRJGV-Südwestdeutschland-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
25.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr

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Hundetraining und Pflege: Alles für Ihren Hund

Im IDG e.V. & IRJGV e.V. dreht sich alles um Hundetraining, Pflege und Vereinsaktivitäten. Erfahren Sie, wie Sie mit den richtigen Tipps das Leben mit Ihrem Hund harmonisch und artgerecht gestalten können.

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Wir brauchen Ihre Hilfe!

Zum Erhalt des Hundesplatzes in Hagen

Die Landesgruppe Westfalen möchte den Platz in Hagen wieder mit Leben erfüllen und Hundeausbildung und Aktivitäten rund um den Hund, darauf anbieten. Dazu brauchen wir aber auch Ihre Hilfe!

Die Landesgruppe Westfalen möchte den Platz in Hagen wieder mit Leben erfüllen und Hundeausbildung und Aktivitäten rund um den Hund, darauf anbieten. Dazu brauchen wir aber auch Ihre Hilfe! 
Haben Sie vielleicht Lust uns beim Wiederaufbau zu unterstützen, ganz egal ob „nur“ als Helfer bei der Platzerneuerung, als „Küchenfee“ oder auch als Ausbilder/Trainer oder als BGVP-/Agility-Richter/in.
Wir sind für jede Unterstützung sehr dankbar.
Bitte helfen Sie uns, diesen Platz wieder in Stand zu setzen, um diesen wirklich tollen Hundeübungsplatz erhalten zu können. Melden Sie sich einfach bei Martina Lutz, Tel.: 0171/6749418 oder Mail: m1.lutz@t-online.de

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Foto©Ermolaev Alexander/Shutterstock

Schnauze weg von Schokolade

Theobromin und Koffein beim Hund

Dass Schokolade und Kakao für Hunde giftig sind, wird den meisten Hundehaltern bekannt sein. Doch welche Stoffe sind dafür verantwortlich? Wie lässt sich das Risiko für den Hund abschätzen, wenn das Tier doch einmal Schokolade aufgenommen haben sollte, und welche Maßnahmen sind dann zu ergreifen?

Dass Schokolade und Kakao für Hunde giftig sind, wird den meisten Hundehaltern bekannt sein. Doch welche Stoffe sind dafür verantwortlich? Wie lässt sich das Risiko für den Hund abschätzen, wenn das Tier doch einmal Schokolade aufgenommen haben sollte, und welche Maßnahmen sind dann zu ergreifen?

Schokolade, Kakao und kakaohaltige Produkte enthalten die Stoffe Theobromin und Koffein. Beide Stoffe gehören zur chemischen Gruppe der Methylxanthine.

Sie werden von Hunden schnell aus dem Verdauungstrakt aufgenommen, aber nur langsam wieder aus dem Organismus entfernt. Wurde vom Hund eine Dosis Methylxanthine aufgenommen, zeigen sich nach ca. sechs bis zwölf Stunden erste Symptome. Erste Zeichen einer Vergiftung mit Methylxanthinen sind Polydipsie (vermehrtes Trinken), Erbrechen, Durchfall, ein aufgeblähter Bauch und Ruhelosigkeit. Im weiteren Verlauf entwickeln sich je nach aufgenommener Menge Symptome wie Hyperaktivität, Polyurie (vermehrtes Absetzen von Urin), Lähmungserscheinungen, Zittern und Krämpfe. Es ist dabei unerheblich, ob nur Theobromin oder Koffein oder eine Mischung aus beiden Substanzen aufgenommen wurde.

Erste leichte Symptome zeigen sich nach der Aufnahme von 20 mg Methylxanthinen pro kg Körpergewicht, schwere Symptome zeigen sich ab ca. 40 - 50 mg Theobromin/ Koffein pro kg Körpergewicht. Die sogenannte LD50, also die Dosis, ab der 50% der Individuen nach oraler Aufnahme der Stoffgruppe sterben, liegt beim Hund bei 100 - 200 mg/kg Körpergewicht. Da jeder Hund eine unterschiedliche Empfindlichkeit gegenüber Methylxanthinen aufweist, können im Einzelfall auch schon unterhalb der genannten Dosen Symptome auftreten.

Nach Bekanntwerden der Aufnahme von methylxanthinhaltigen Produkten durch den Hund sollte das Tier so schnell wie möglich einem Tierarzt vorgestellt werden (auch wenn das Tier noch keine Symptome entwickelt hat). Neben einer symptomatischen Behandlung steht beim Tierarzt vor allem die Entfernung von eventuell noch nicht aufgenommenem Wirkstoff aus dem Magen-Darm-Trakt im Vordergrund.

Theobromin- und Koffeingehalte in verschiedenen Kakaoerzeugnissen. Die genaue Menge in den Kakaoproduken ist durch natürliche Schwankungen variabel (Verändert nach Gwaltney-Brant,2001).
Theobromin- und Koffeingehalte in verschiedenen Kakaoerzeugnissen. Die genaue Menge in den Kakaoproduken ist durch natürliche Schwankungen variabel (Verändert nach Gwaltney-Brant,2001).
In der Regel ist der Koffeingehalt in Kakaoprodukten 3 - 10-fach geringer als der Theobromingehalt, so dass das Theobromin die Hauptrolle bei der Vergiftung spielt. Eine Ausnahme bilden hier einige Schokoladenprodukte, bei denen der Koffeingehalt künstlich durch Zugabe von Zusatzstoffen erhöht wird (z.B. SchoKaKola). Die Mengen von Theobromin und Koffein, die in Schokolade und anderen Kakaoerzeugnissen enthalten sind, hängt in erster Linie vom Kakaogehalt ab. Allerdings unterliegen die Konzentrationen der Stoffe im Kakao auch natürlichen Schwankungen. Die vorstehende Tabelle zeigt eine Zusammenstellung des Theobromin- und Koffeingehalts verschiedener Kakaoerzeugnisse.

Beispiel der Kalkulation einer Theobromin- und Koffeindosis:

Ein 8 kg schwerer Mops hat seinem Besitzer eine 100-g-Tafel Zartbitterschokolade gestohlen und diese komplett verspeist. Wie hoch ist die aufgenommene Dosis an Methylxantinen? Besteht die Gefahr, dass das Tier klinische Symptome entwickelt? 

  • Addition des Theobromin- (4,59 mg/g) und Koffeingehalts (0,71 mg/g) für Zartbitterschokolade = 5,30 mg/g
  • Multiplikation der Methylxantinkonzentration für die Schokoladensorte mit der aufgenommenen Schkoladenmenge in Gramm 5,30 mg/g x 100 g = 530,00 mg
  • Division der Körpermasse des Tieres 530 mg : 9 kg = 66,25 mg/kg 

Bei der aufgenommenen Dosis an Methylxantinen besteht die dringende Gefahr, dass das Tier klinische Symptome entwickelt, wenn es nicht sofort tierärtztlich behandelt wird.

Erste milde Symptome können bereits bei diesem Fallbeispiel (also bei einem 8 kg schweren Hund) bereits ab der totalen Aufnahme von 160 mg Methylxantinen erwartet werden (20 mg/kg Körpergewicht), das wären bei der im Fallbeispiel angenommenen Zartbitterschokolade ca. 30 g oder 7 - 8 Stücke Schokolade.

Werden durch den Hund Produkte aufgenommen, die aus verschiedenen Schokoladensorten oder z. B. Nüssen und Schokolade bestehen, so empfiehlt es sich, zunächst ein „Worst Case Szenario” zu berechnen. Das bedeutet, wir nehmen für eine erste Risikoabaschätzung an, dass es sich bei der gesamten aufgenommenen Menge um Schokolade handelt.

Übrigens reagieren auch Katzen auf gleiche Weise wie Hunde auf Methylxantine. Dadurch, dass Katzen aber ein weit selektiveres Fressverhalten aufweisen als Hunde, werden von Katzen seltener Produkte mit Methylxantinen aufgenommen. 

References: Gwaltney-Brant, Sharon (2001): Chocolate intoxication. In: Vet Med 96.2, pp. 108-111. Gwaltney-Brant, Sharon (2013): Chocolate. In: Mercmanuals. 

Autor: Till Masthoff, PetProfiâ„¢ Team 
Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung und Unterstützung von: www.petprofi.de

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©Foto: Marlies Kloet/Wikimedia Commons

Welpensterben durch Bakterien

Kann sich der Welpe auch in der Mutterhündin schon mit Keimen anstecken?

Die Gefahren für den Welpen lauern überall. Gerade in den ersten drei Lebenswochen ist die Sterblichkeit bei Hunde- und Katzenwelpen sehr hoch. Für das plötzliche Sterben der Welpen kann es verschiedene Gründe geben.

Die Gefahren für den Welpen lauern überall. Gerade in den ersten drei Lebenswochen ist die Sterblichkeit bei Hunde- und Katzenwelpen sehr hoch. Für das plötzliche Sterben der Welpen kann es verschiedene Gründe geben.

Man unterscheidet hierbei nicht-infektiöse Ursachen wie das Hyopglycämie-Hypothermie Syndrom, das neonatale Atemwegssyndrom oder verschiedenen Traumata (Verletzungen, Gewalteinwirkung) und infektiöse Ursachen.

Zu den Gewalteinwirkungen beim Welpen gehört auch eine sehr häufig angewendete Methode, das „Schwenken“ oder „Schleudern“ der Welpen. Bei Neugeborenen lassen sich aber schon durch ein leichtes „Schwenken“, wie man es früher gerne gemacht hat, um den Welpen zum Atmen anzuregen und den Schleim zu entfernen, Blutungen im Gehirn auslösen. Heutzutage werden die Welpen nicht mehr „geschwenkt“, sondern es wird lediglich der Schleim von der Nase entfernt und Schleuderbewegungen sind absolut tabu. Bakterielle Infektionen der Welpen spielen neben viralen Ursachen von Welpensterben zwar eine untergeordnete Rolle, dennoch weiß man, dass es immer wieder Fälle gibt.

Infektionen führen bei den Welpen generell sehr schnell zu einer Allgemeininfektion, da der Welpe nur schwer in der Lage ist, sich gehen Keime von außen zu schützen. Eine Allgemeininfektion der Körpers endet dann in einer sogenannten Sepsis und der Welpe verstirbt. Bei einer Sepsis wird der gesamte Körper mit den Giften der Bakterien überschwemmt und der Organismus bricht zusammen. Ein erwachsener Mensch oder Hund hat immer die Möglichkeit durch ein Erhöhen der Körpertemperatur (Fieber) den eindringenden Keimen das Leben schwer zu machen. Der kleine Welpe hingegen ist durch seine niedrige Körpertemperatur in den ersten Wochen anfälliger für Infektionen. Zusätzlich hat er noch kein erfahrenes Immunsystem, welches die Keime abwehren kann. Streptokokken und Staphylokokken können die Auslöser schwerer und tödlicher Erkrankungen beim Welpen sein, die meist innerhalb der ersten 24 – 72 Stunden zum Tod führen. Die Übertragung der Erreger kann auch im Mutterleib schon geschehen. Meistens bleibt der genaue Übertragungsweg allerdings ungeklärt.

Jegliche Manipulation der Hündin in der Geburt, kurz gesagt Geburtshilfe, birgt ein Risiko, denn wenn sich der Muttermund geöffnet hat, können Keime aufsteigen. Der Muttermund beginnt sich bereits nach dem Temperaturabfall der Hündin (Anzeichen für die anstehende Geburt) zu öffnen. Daher ist hier Hygiene das „A“ und „O“.

Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung von: www.petprofi.de

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Foto©Krückl

Rassehunde-Sonderschauen - Was ist ab 2026 neu?

Am 26.10.2025 fand der IRJGV-/IDG-Online-Workshop für den Bereich Ausstellungswesen statt. Zunächst möchten wir es nicht versäumen, uns bei allen Teilnehmenden/Mitwirkenden, an diesem sehr harmonischen Meeting, zu bedanken. Ein wichtiger Themenpunkt war unter anderem, angedachte Neuerungen in unsere Ausstellungsordnung mit aufzunehmen, um frische Impulsive zu setzen und damit für die Aussteller ein breiteres Angebot bereitstellen zu können. Nachstehend haben wir die beschlossenen Ergebnisse und somit Neuerungen/Änderungen ab 2026 für Sie zusammengefasst:

Am 26.10.2025 fand der IRJGV-/IDG-Online-Workshop für den Bereich Ausstellungswesen statt. Zunächst möchten wir es nicht versäumen, uns bei allen Teilnehmenden/Mitwirkenden, an diesem sehr harmonischen Meeting, zu bedanken.
Ein wichtiger Themenpunkt war unter anderem, angedachte Neuerungen in unsere Ausstellungsordnung mit aufzunehmen, um frische Impulsive zu setzen und damit für die Aussteller ein breiteres Angebot bereitstellen zu können.

Nachstehend haben wir die beschlossenen Ergebnisse und somit Neuerungen/Änderungen ab 2026 für Sie zusammengefasst:

Chipkontrolle 

Diese wird ab 2026 eingeführt. Es ist ein Jahr als Übergangszeit (d.h. auch Hunde ohne Chip werden noch zugelassen, diese stellen aber die Ausnahme dar) eingeplant. Ab 2027 ist es dann verpflichtend, dass alle teilnehmenden Hunde gechipt sind.

Neue Klasseneinteilung


Welpenklasse: ab 3. Monate bis zum vollendeten 7. Lebensmonat. Diese Klasse wurde zu Gunsten der Jugendklasse verkürzt.
Jugendklasse: ab 7. Monate bis zum vollendeten 18. Lebensmonat. Die zeitliche Verlängerung der Jugendklasse, gibt Hundehaltern nun eine höhere Chance die erforderlichen Anwartschaften zum Erreichen des Jugend-Championats zu sammeln.
Offene Klasse: ab 18. Monate. 
Zuchtgruppen: Um die Zuchtgruppen (Mutterhündin mit mindestens drei Nachkommen) attraktiver zu machen, erhält nicht nur wie bisher die Mutterhündin einen Siegertitel inkl. einer Urkunde, sondern auch alle vorgestellten Hunde aus dieser Zuchtgruppe.

NEU eingeführte Klassen

Seniorenklasse: Es besteht jetzt die Möglichkeit seinen Vierbeiner ab 8 Jahren in der Seniorenklasse starten zu lassen. Es steht dem Aussteller frei, ob er seinen Hund weiterhin in der Offenen Klasse oder eben in der Seniorenklasse meldet. ABER: Wurde der Hund einmal in der Seniorenklasse ausgestellt, kann er zukünftig dann nicht mehr in der Offenen Klasse starten.  Bewertungen bis vorzüglich mit der Anwartschaft „Senioren-Sieger“ sind möglich. Wichtig: Atteste, z.B. für fehlende Zähne, sind weiterhin notwendig.  Eine Siegerausscheidung in der Seniorenklasse, analog zur Rasseneinteilung, getrennt nach Hündinnen und Rüden, findet statt.  Zuchtzulassungen bleiben von der Seniorenklasse unberührt.

Kastratenklasse: Diese Klasse wird ebenfalls neu eingeführt. Ein tierärztliches Attest, aus dem klar hervorgeht, dass z.B. beim Rüden beide Hoden im Skrotum vorhanden waren, ist zwingend erforderlich.  Die Siegerausscheidung in dieser Klasse findet für alle Hunde, gleich welcher Rasse, gemeinsam statt. Es werden, wie in den anderen Klassen, der 1. und 2. Titel vergeben.
Verbands-Sieger
ALLE Hunde, die auf der jeweiligen Veranstaltung den 1. Siegertitel erhalten haben, kommen am Ende der Siegerausscheidung gemeinsam in den Ring, um den IRJGV- bzw. IDG-Verbandsieger des jeweiligen Tages zu ermitteln. Auch hierfür gibt es eine separate Urkunde.  

Hunde mit tierärztlichem Attest


Klar verständliche tierärztliche Atteste, aus denen eindeutig hervorgeht, dass z.B. das Gebiss ursprünglich korrekt und vollzahnig war, werden umfassend anerkannt, sodass diese Hunde eine Anwartschaft erhalten und an der Siegerausscheidung teilnehmen können.

 

Wichtig auch für Züchter - Änderungen die auch im Zusammenhang mit den Zucht- und Eintragungsbestimmungen des IDG- und IRJGV-Zuchtbuches stehen: Bewertungen zur Zuchtzulassung sind erst in der Offenen Klasse möglich, also ab 18 Monaten. Hier ist eine Übergangszeit bis voraussichtlich 2027 angedacht. Weitere Infos dazu folgen. 

 

Die ausführlichen Ausstellungs-Informationen finden Sie hier:

IDG-Ausstellungs-Info-Blatt

IRJGV-Ausstellungs-Info-Blatt

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Foto©shutterstock.com/Masarik

Tierhalterhaftung:

Wenn Hund, Katze und Co. einen Schaden anrichten

Die Katze jagt einer Maus hinterher und zerstört dabei das Blumenbeet der Nachbarin, der Hund rennt in einem unbeobachteten Moment übermütig auf die Straße und bringt einen Fahrradfahrer zu Fall, der sich beim Sturz verletzt, oder aber das Kaninchen nagt an dem teuren Pullover einer Freundin.

Die Katze jagt einer Maus hinterher und zerstört dabei das Blumenbeet der Nachbarin, der Hund rennt in einem unbeobachteten Moment übermütig auf die Straße und bringt einen Fahrradfahrer zu Fall, der sich beim Sturz verletzt, oder aber das Kaninchen nagt an dem teuren Pullover einer Freundin. In solchen Fällen muss der Heimtierhalter für den entstandenen Schaden aufkommen. Doch nicht alle Heimtiere brauchen hierfür eine extra Versicherung.

„Die Haftung des Tierhalters ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 833) geregelt. Demnach ist der Tierhalter dazu verpflichtet, für jeglichen durch das Heimtier entstandenen Schaden aufzukommen“, erklärt Michael Rohrmann, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale in Niedersachen. Hierzu gehören unter anderem die Zahlung von Reparaturkosten, etwa wenn die Katze das Auto der Nachbarin zerkratzt, oder Schmerzensgeld - wenn der Hund beispielsweise um die Beine des Postboten läuft, dieser über das Tier stolpert, fällt und sich das Bein bricht. Während Kleintiere durch die private Haftpflichtversicherung geschützt sind, ist für Hunde der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung notwendig.

Kleintiere und Katzen: 
Private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf

Durch Kleintiere verursachte Schäden werden im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung übernommen. Zu den Kleintieren gehören dabei alle Tiere bis zur Größe einer Katze, wie Meerschweinchen, Kaninchen oder Wellensittiche. Der Versicherungsschutz gilt auch für Schäden, die außerhalb der eigenen vier Wände, etwa durch eine Freigänger-Katze, verursacht werden. „Vorausgesetzt natürlich, dass der Tierhalter eine Privathaftpflichtversicherung  auch abgeschlossen hat“, so der Versicherungsexperte.

Anders ist es bei exotischen Tieren wie Schlangen oder Spinnen. „Bei diesen Tieren sollte der Tierfreund einen Blick ins Kleingedruckte seiner Versicherung werfen. Nur in einigen Tarifen ist die erlaubte Haltung solcher Tiere mitversichert“, berichtet Rohrmann.

Hundehaftpflichtversicherung:
Gesetzliche Regelung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich

Verursacht der Hund einen Schaden, greift die private Haftpflichtversicherung dagegen nicht – egal wie groß der Hund ist. Der Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht ist ratsam, in einigen Bundesländern sogar vorgeschrieben.

So sind alle Hundehalter in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gesetzlich verpflichtet, eine separate Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. In Nordrhein-Westfalen müssen alle Hunde versichert werden, wenn sie eine Größe von 40 cm (Widerristhöhe) haben oder sie schwerer als 20 Kilogramm sind. Einzige Ausnahme bei den Bundesländern: In Mecklenburg-Vorpommern besteht keine Versicherungspflicht. In den meisten anderen Bundesländern müssen lediglich Halter von gefährlichen Hunden eine solche Versicherung vorweisen. Die Einstufung der Hunde ist jedoch von Land zu Land verschieden. „Häufig ordnen die Bundesländer bestimmte Hunderassen über ihr Verhalten der Gruppe der gefährlichen Hunde zu. Dann entscheidet ein Wesenstest oder eine Prüfung der Ortspolizeibehörde, ob diese Hunde als gefährlich eingestuft werden“, erläutert Rohrmann.

Doch auch ohne Zwang – eine Hundehalterhaftpflicht ist aus Sicht des Versicherungsexperten ein absolutes Muss für jeden Hundehalter. Nicht nur, weil durch das Tier entstandene Schäden sehr teuer werden können, sondern auch, weil der Halter gegebenenfalls selbst dann für das Tier haftet, wenn ihm kein Verschulden nachzuweisen ist.

Schon für einen geringen Betrag ist ein guter Versicherungsschutz für Hunde möglich

Wie bei jeder Versicherung ist auch die Beitragshöhe für die Hundehaftpflicht abhängig von den angebotenen Leistungen: Ab 52 bis 150 Euro Jahresbeitrag kann der Versicherungsschutz für den Hund kosten. „Hundehaftpflichtversicherungen welche die Mindestkriterien abdecken gibt es schon ab 52 Euro im Jahr. Wer eine solche Versicherung abschließen möchte, kann also sparen und trotzdem auf guten Schutz achten“, empfiehlt Rohrmann. „Besitzer von großen und als gefährlich eingestuften Hunden müssen allerdings häufig mehr zahlen und bekommen auch längst nicht jeden Tarif für ihren Hund.“

Was sollte die Hundehaftpflicht abdecken?

„Die Höhe der Versicherungssumme der Hundehaftpflichtversicherung sollte mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Sach- und Personenschäden betragen“, so Rohrmann. Beißt der Hund beispielsweise jemanden, der daraufhin seinen Beruf eine Zeit lang nicht ausüben kann, kommt die Versicherung für den wirtschaftlichen Schaden auf. Für Vermögensschäden empfiehlt der Experte eine Deckung von mindestens 50.000 Euro.

Zerkratzt der Vierbeiner Boden und Türen in einer Mietwohnung, kommt auch hier der Halter für den Schaden auf. „Die Absicherung von Mietschäden gehört zum Grundschutz. Diese sollten bis mindestens 300.000 Euro versichert sein“, erklärt Rohrmann.

Nicht jeder Hundehalter freut sich über Nachwuchs. Schwängert ein Rüde eine Rassehündin, haftet auch hierfür der Halter. Ihm drohen Schadenersatzforderungen von mehreren tausend Euro. Halter von Rüden sollten daher darauf achten, dass dieser Versicherungsschutz in ihrer Hundehaftpflichtversicherung festgehalten ist. Für Halter von Hündinnen empfiehlt es sich einen Blick in die Unterlagen zu werfen, ob ihre Police auch einen umfassenden Schutz für Welpen enthält.

Versicherungsschutz auch im Ausland

Kommt der Hund mit auf Reisen, sollte der Versicherungsschutz auch im Ausland gelten. Obacht gilt, wenn ein längerer Auslandsaufenthalt geplant ist: „Bei vielen Versicherungen gelten die Leistungen innerhalb der EU unbegrenzt. Ein weltweiter Schutz ist allerdings oft auf eine Aufenthaltsdauer für ein, drei oder fünf Jahre begrenzt“, so Rohrmann.

Quelle: IVH

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Kurzurlaub über die Feiertage:

Wohin mit Hund, Katze, Vogel, Meeri und Co.?

Auch viele Tierfreunde nutzen die Feiertage gerne für eine kurze Reise. Entweder, um kurz der Hektik des Alltags zu entfliehen oder um die Verwandten zu besuchen. Während Hunde ihre Halter sehr gerne zu Familientreffen begleiten, fühlen sich Katzen, Kleintiere und Vögel zu Hause am wohlsten. Doch wie kann auf den letzten Drücker noch eine Betreuung für die Tiere gefunden werden?

Auch viele Tierfreunde nutzen die Feiertage gerne für eine kurze Reise. Entweder, um kurz der Hektik des Alltags zu entfliehen oder um die Verwandten zu besuchen. Während Hunde ihre Halter sehr gerne zu Familientreffen begleiten, fühlen sich Katzen, Kleintiere und Vögel zu Hause am wohlsten. Doch wie kann auf den letzten Drücker noch eine Betreuung für die Tiere gefunden werden?

Rund um die Feiertage -egal welche- dreht sich bei vielen von uns alles nur noch um die letzten Vorbereitungen. Geht es für ein paar Tage auf Reisen, sollten Heimtierbesitzer aber daran denken, sich rechtzeitig um eine Betreuung für ihre Tiere zu kümmern. Denn besonders um die Feiertage bzw. Ferienzeit sind viele Tierpensionen und -sitter bereits ausgebucht und auch Freunde, Nachbarn oder Verwandte haben keine Zeit, sich um die Tiere zu kümmern. Unterstützung bieten Suchportale wie www.leben-mit-heimtier.de, auf denen regionale Tierbetreuer und Gassigänger für Vierbeiner, Vögel und Fische gefunden werden können. Auch Tierärzte haben häufig Tipps für liebevolle Tiersitter in der näheren Umgebung. So können Heimtiere und Halter die Feiertage gleichermaßen genießen.

Hunde:

Beliebte Begleiter bei kürzeren Reisen

Ein bis zwei Stunden allein zu Hause zu sein ist für viele Hunde machbar, doch die Tiere dürfen grundsätzlich nicht den kompletten Tag alleine gelassen werden. Am schönsten ist es für die Vierbeiner, wenn sie ihre Menschen auf Reisen begleiten dürfen. Kommt Bello mit, sind Reiseziele zu empfehlen, die mit dem Auto zu erreichen sind. Dauert der Ausflug dagegen nur einen Tag, ist es hilfreich, ein Netzwerk an Personen zu haben, die sich während der Abwesenheit um den Vierbeiner kümmern – ihn zum Beispiel für einen Spaziergang von zu Hause abholen oder sich mit ihm beschäftigen. Hierfür bieten sich vor allem Nachbarn, Freunde oder aber externe Hundesitter und Gassigänger an.

Katzen:

Die Samtpfoten bleiben am liebsten zu Hause

In ihrem gewohnten Lebensumfeld fühlen sich Katzen am wohlsten. Bei einer Abwesenheit, die einen Tag überschreitet, sollte dann eine Person gefunden werden, die mindestens einmal am Tag vorbeikommt, die Samtpfoten füttert, das Katzenklo kontrolliert und sich mit den Tieren beschäftigt. Wenn es niemanden im persönlichen Umfeld gibt, der sich während der Abwesenheit um die Stubentiger kümmern kann, bieten Onlineportale den Dienst von Tiersittern an.

Kleintiere:

Ein Tag allein ist für Meeris, Kaninchen & Hamster okay

Grundsätzlich gilt: Kleintiere fühlen sich zu Hause am wohlsten. Auch wenn sie ihr Gehege als sicheren Rückzugsort haben, stressen sie längere Fahrten mit dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Befindet sich der Urlaubsort nicht in der Nähe, tut man den Tieren daher einen großen Gefallen, wenn sie in ihrem gewohnten Gehege zu Hause bleiben.

Bei entsprechender Planung können Meerschweinchen und Kaninchen dann auch mal einen kompletten Tag allein gelassen werden, Hamster sogar zwei Tage.

In dem Fall ist es wichtig, den Tieren bereits am Morgen ausreichend Futter und Wasser im Gehege bereitzustellen. Möglichst Knollengemüse und Futterarten, die nicht sofort verzehrt werden, wie zum Beispiel Heu. Ist der Halter über einen längeren Zeitraum nicht zu Hause, sollten dann Tiersitter bei der Betreuung der Kleintiere einspringen. 

Vögel:

Am besten zu Hause lassen – Vogelpensionen unterstützen aber bei Bedarf

Da fremde Umgebungen und auch der Transport an einen anderen Ort bei vielen Vögeln Unruhe auslösen, sollte man unbedingt versuchen, einen Tiersitter für die eigenen vier Wände zu finden. Für Federtiere, die in Volieren leben, ist eine Mitnahme sogar fast ausgeschlossen.

Findet sich auf die Schnelle kein passender Vogelsitter, gibt es neben Hunde- und Katzenpensionen auch Pensionen für die gefiederten Freunde, in denen sie während der Abwesenheit des Halters umsorgt werden. Für viele Vögel ist die kleine Auszeit bei Artgenossen sogar eine schöne Abwechslung.

Fische:

Futterautomaten unterstützen, ersetzen den Fischsitter bei längererAbwesenheit aber nicht gänzlich

Die Urlaubspflege eines Aquariums ist im Grunde unkompliziert, denn vieles regelt sich von selbst, wenn die Technik richtig eingestellt ist. So können etwa am Aquarium angebrachte Futterautomaten auf die benötigte Futtermenge und -häufigkeit eingestellt werden und sorgen so für die Verpflegung der Aquarienbewohner.

Plant der Aquarienbesitzer jedoch eine längere Abwesenheit, sollte eine zweite Person als Aquariensitter hinzugezogen werden, die währenddessen die Fische füttert und mindestens alle zwei bis drei Tage nach dem Rechten schaut.

Findet sich kein Aquariensitter, unterstützen viele Aquarienverbände bei der Betreuung der Fische. Eine nach Bundesländern sortierte Übersicht der Vereine finden Fischfreunde unter anderem auf der Webseite vom Verband Deutscher Vereine für Aquarien- und Terrarienkunde (VDA) e.V.

Ist die Betreuung der tierischen Freunde rechtzeitig geklärt, erspart das unter Umständen nicht nur dem Halter, sondern auch den Heimtieren viel Stress. Etwa, wenn sich eine für die Tiere bereits vertraute Person um die Fellnasen kümmert. Und die Wiedersehensfreude ist dann umso größer, wenn die geliebte Bezugsperson oder die Familie wieder nach Hause kommt.

Quelle: IVH

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Foto:©Klaus Wengelnik

Agility-Turniersport

Agility macht Spaß… und dieser Spaß, wird besonders am Turniertag gelebt !

Hundesport, gemeinsam mit Freunden und Gleichgesinnten, im Gleichklang mit Hund und Mensch. Die Mischung macht es. Einerseits das sportliche Ambiente, anderseits die Freude am Gemeinschaftsleben.

Hundesport, gemeinsam mit Freunden und Gleichgesinnten, im Gleichklang mit Hund und Mensch. Die Mischung macht es. Einerseits das sportliche Ambiente, anderseits die Freude am Gemeinschaftsleben.

Agility soll Grenzen öffnen und Freiheiten vermitteln, Freundschaften bilden und doch auch eine sportliche Auseinandersetzung darstellen. Doch Freiheiten haben nun mal ihre Grenzen und Auseinandersetzungen brauchen Regeln. Bestimmte Richtlinien, die nicht einengen, sondern die eine geregelte Abwicklung gewährleisten und das Miteinander deutlich machen sollen.

Regelwerke können nur den Rahmen der Möglichkeiten beschreiben und für alle, die gleiche Bedingungen fordern. Die IRJGV-Turnier-Richter haben die Aufgabe, Parcourse mit entsprechendem Ideenreichtum und Sachverstand, flüssig und abwechslungsreich aufzustellen. Sportliche Vorgaben, die von den Agility-Richtern und von den Veranstaltern, einiges an Gefühl und auch die notwendige Erfahrung abverlangen. Vorgaben aber, die im Besonderen, dem Agility-Teilnehmern Anreize zur sportlichen Leistung und die Freude an der Bewältigung der Aufgabe vermitteln sollen. 

Es ist nicht im Interesse und auch nicht der Wunsch der Hundeführer, über einstudierte Parcourse zu laufen. Immer wieder das Neue und die unbekannte Aufgabe, bestimmen die Herausforderung und setzt den Reiz. 
Doch manchmal gibt es hierbei Missverständnisse. 
Im Prinzip muss die sportliche Leistungsforderung der Parcours-Stellung, die persönliche Einstellung und das sportliche Können der Teilnehmer zum Agility, auf einen machbaren Nenner gebracht werden. 

Agility muss den Hunden und den Menschen Spaß machen. Dieser Sport soll den Bewegungsdrang des Hundes befriedigen, in ihm soll er seine Gewandtheit anwenden, seine Geschicklichkeit und seine Schnelligkeit ausleben können. 
Der Agility-Turniersport soll aber auch den Hundeführern Spaß machen. Gilt es doch hier, das über viele Stunden Erlernte, in einer sehr intensiven und offenen Art, gemeinsam mit seinem Hund anzuwenden.

Der Agility-Spaß erfordert einen flüssigen, übersichtlichen und gut gestaffelten Parcours. Wenn der Hund quasi bei Fuß von einem zum anderen Gerät geführt werden muss, geht das Ganze in Richtung Unterordnung wie im Rally-Obedience. Wenn solche Unterordnungseinlagen sogar den Parcours bestimmen, dann ist die sportliche Agility-Aufgabe falsch gestellt. 

Die Teilnehmer eines Turniers, müssen den Parcours so nehmen, wie er vom Richter vorgestellt und angeboten wird. Den Sieg kann nur das Team erlangen, das die gestellten Aufgaben am besten gemeistert hat. 
Der Schlüssel zum Erfolg liegt aber -wie so oft- im Vorfeld, im Training. Denn gerade hier sollten auch die unmöglichsten Situationen trainiert und eine Lösung dafür erarbeitet werden. 

Die Lauffreude, das Sprungvermögen, die Intelligenz des Hundes, zusammen mit seinem Mut und seiner Geschicklichkeit, sowie ein machbares Führungsvermögen durch die Hundeführer, müssen bei der Parcours-Stellung, die Leitfäden für die Richter sein.

Für den Mini-Hund gilt eine maximale Widerristhöhe von 43 cm. Hunde, die größer als 43 cm sind, werden der Maxi-Klasse zugeordnet. Foto©shutterstock.com/billrard
Für den Mini-Hund gilt eine maximale Widerristhöhe von 43 cm. Hunde, die größer als 43 cm sind, werden der Maxi-Klasse zugeordnet. Foto©shutterstock.com/billrard
Da im IRJGV, erfreulicher Weise ein breites Spektrum an Hunderassen, den Agility-Sport bereichern, ist es auch die Aufgabe der Richter, ihre Parcours-Stellung, so zu wählen, dass möglichst, für jeden etwas dabei ist. 
Laufwege und Wendungen, sollten nicht auf eine bestimmte Hunderasse und/oder Größe der Hunde, sondern auf eine bunte und erkennbare Vielfalt, ausgerichtet sein. 
Beim Sport stehen grundsätzlich die Sportler, beim Agility das startende Team im Fokus der Betrachter. Aber auch den Richtern gehört eine bestimmte Aufmerksamkeit.

Das Agility-Team kann die Freude und den Spaß, die diesen Sport auszeichnet, beim Turnier öffentlich vermitteln und Zuschauer, mit ihrer Freude anstecken. 
Die Richter können mit ihrer Parcours-Stellung erheblichen Einfluss auf den Spaßfaktor für die aktiven Teilnehmer und für die interessierten Zuschauer nehmen. Die Richter werten somit nicht nur die Leistungen der Teams in Fehler und Zeiten, sie sind auch mitverantwortlich für den Spaßanteil der Betrachter. Ihr Parcours-Aufbau trägt mit dazu bei, dass Betrachter und Agility-Anfänger, angeregt und erfreut oder aber auch abgeschreckt werden können. 

Es ist immer wieder ein Erlebnis, wenn ein Hund, egal ob Mini oder Maxi, mit viel Schwung Sprünge meistert, über den Laufsteg sprintet, durch den Tunnel schlüpft und durch den Slalom wuselt. Wenn er Aufgaben fast von alleine zu erkennen scheint und diese selbstständig abarbeitet. 
Dann kommt Freude auf und erst dann macht Agility so richtig Spaß!

von Jürgen Renner

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