int. Dackel-club gergweis e.V. int. rasse-jagd-gebrauchshunde-verband e.V.
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Agility-Cup-Turnier
Region West
25.07.2026 16:00 Uhr - 26.07.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier (Doppelturnier)
Region Mitte
08.08.2026 14:00 Uhr - 09.08.2026 15:00 Uhr
Ersatztermin: Agility-Cup-Turnier
Region West
09.08.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
16.08.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
22.08.2026 17:00 Uhr - 23.08.2026 16:00 Uhr
Sommerfest
mit lustigem Hunderennen + Hundeolympiade + Fotoshooting
23.08.2026 11:00 Uhr - 16:00 Uhr
IRJGV-Nordsee-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
29.08.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
29.08.2026 16:00 Uhr - 30.08.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
05.09.2026 15:00 Uhr - 06.09.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
06.09.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
IRJGV-Grenzland-Siegerschau Niederlande - mit Vergabe des „Auslands-CACIB“
- für alle Rassehunde -
13.09.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Agility-Richter- & LG-Beauftragten Arbeitskreis-Tagung
03.10.2026 11:30 Uhr - 15:00 Uhr
Deutsche Agility Meisterschaft
04.10.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Lustiges Hunderennen
50-Meter-Hunderennen (Dackel starten separat) + Fotoshooting + pfiffiges Hunderennen
04.10.2026 11:00 Uhr - 16:00 Uhr
IRJGV-Euregio-Siegerschau - mit Vergabe des „Auslands-CACIB"
- für alle Rassehunde -
18.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
IRJGV-Südwestdeutschland-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
25.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr

Int. Dackelclub Gergweis e.V. (IDG e.V.)
Int. Rasse-Jagd-Gebrauchshunde Verband e.V. (IRJGV e.V.)

Hundetraining und Pflege: Alles für Ihren Hund

Im IDG e.V. & IRJGV e.V. dreht sich alles um Hundetraining, Pflege und Vereinsaktivitäten. Erfahren Sie, wie Sie mit den richtigen Tipps das Leben mit Ihrem Hund harmonisch und artgerecht gestalten können.

©Layout-Gruppe Wittmund/Foto©clipdealer.de

IRJGV-Nordsee-Siegerschau

mit Tag des Hundes

NEU: ab sofort zusätzliche Klassen für die Bereiche Senioren & Kastraten

NEU: ab sofort zusätzliche Klassen für die Bereiche Senioren & Kastraten
 

Weitere Informationen zu den Neuerungen finden Sie unter der Rubrik “Aktuelles”: Rassehundeschauen-Sonderschauen - Was ist ab 2026 neu? - oder können Sie bei der Ausstellungsleitung erfragen. 

Nähere Veranstaltungsinformationen zur IRJGV-Nordsee-Siegerschau selbst, sind in der Terminübersicht zu finden. 

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Foto:©Andrea & Peter Bollrath

Urlaub mit dem Vierbeiner

Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU

Pro Person dürfen im Reiseverkehr höchstens 5 Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) mitgeführt werden. Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln. Trifft dies nicht zu, gelten die Regelungen für den Handel mit Tieren. Genauere Informationen dazu finden Sie in der Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren (Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung).

Pro Person dürfen im Reiseverkehr höchstens 5 Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) mitgeführt werden. Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln. Trifft dies nicht zu, gelten die Regelungen für den Handel mit Tieren. Genauere Informationen dazu finden Sie in der Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren (Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung).

Aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 sowie der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013, die seit 29. Dezember 2014 gelten, muss für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend transportiert werden, grundsätzlich ein Heimtierausweis nach einheitlichem Muster mitgeführt werden.

Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, das heißt, das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Seit dem 3. Juli 2011 ist für neu gekennzeichnete Tiere der Microchip verpflichtend. (Technische Anforderungen: Die Transponder müssen a) dem ISO-Standard 11784 entsprechen (HDX- oder FDX-B-Übertragung) und b) mit einem der ISO-Norm 11785 entsprechenden Lesegerät abgelesen werden können).

Die EU-Heimtierausweise können von einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden. Er benötigt hierfür allerdings eine Ermächtigung der nach Landesrecht zuständigen Behörden.

EU-Heimtierausweis. Foto:©www.dgk.de/wikipedia
EU-Heimtierausweis. Foto:©www.dgk.de/wikipedia
Die Höchstzahl von 5 Heimtieren darf überschritten werden, wenn die Tiere zum Zweck der Teilnahme an Wettbewerben, Ausstellungen und Sportveranstaltungen, bzw. zum Training, für solche Veranstaltungen verbracht werden (kein Besitzerwechsel). Diese Tiere müssen mindestens 6 Monate alt sein und es muss ein schriftlicher Nachweis vorliegen, dass die Tiere für eine der genannten Veranstaltungen registriert sind. Sollen mehr als 5 Tiere zu anderen Zwecken verbracht werden, so gelten die Regelungen für den Handel mit Tieren. Genauere Informationen dazu finden Sie in der Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren (Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung). 

Impfschutz gegen Tollwut

Neben Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer muss der Heimtierausweis den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt.

Da für die Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes eine Zeitspanne von 21 Tagen erforderlich ist, bedeutet dies im Falle einer Erstimpfung, dass diese mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt erfolgen muss.

Wird eine Wiederholungsimpfung erst nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der letzten Impfung verabreicht, so entspricht diese Impfung einer Erstimpfung (Gültigkeitsdauer der Impfung ist im Pass vermerkt). 

Verbot der Ein- und Durchreise mit Welpen unter 15 Wochen

Auch Welpen dürfen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz nach Deutschland einreisen bzw. Deutschland im Transit passieren. Da die Tollwut-Erstimpfung frühestens im Alter von 12 Wochen durchgeführt werden darf und es danach weitere 21 Tage bis zur Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes dauert, können Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen ein- bzw. durchreisen.

EU-Länder mit verschärften Anforderungen

In den Mitgliedsstaaten Irland, Malta, Finnland und dem Vereinigten Königreich gelten verschärfte Anforderungen über antiparasitäre Behandlungen, insbesondere Echinokokkenbehandlung (Bandwürmer).

Irland - Department of Agriculture and Food - http://www.pettravel.gov.ie/

Malta - Ministry for Sustainable Development, the Environment and Climate Change -   http://www.pettravel.com/immigration/malta.cfm

Finnland - Auswärtiges Amt - https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/finnland-node/finnlandsicherheit/211624#content_4 P

Großbritannien - Department for Environment Food and Rural Affairs (Defra) - www.gov.uk/take-pet-abroad 

Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaftwww.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html

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Foto©Krückl

Rassehunde-Sonderschauen - Was ist ab 2026 neu?

Am 26.10.2025 fand der IRJGV-/IDG-Online-Workshop für den Bereich Ausstellungswesen statt. Zunächst möchten wir es nicht versäumen, uns bei allen Teilnehmenden/Mitwirkenden, an diesem sehr harmonischen Meeting, zu bedanken. Ein wichtiger Themenpunkt war unter anderem, angedachte Neuerungen in unsere Ausstellungsordnung mit aufzunehmen, um frische Impulsive zu setzen und damit für die Aussteller ein breiteres Angebot bereitstellen zu können. Nachstehend haben wir die beschlossenen Ergebnisse und somit Neuerungen/Änderungen ab 2026 für Sie zusammengefasst:

Am 26.10.2025 fand der IRJGV-/IDG-Online-Workshop für den Bereich Ausstellungswesen statt. Zunächst möchten wir es nicht versäumen, uns bei allen Teilnehmenden/Mitwirkenden, an diesem sehr harmonischen Meeting, zu bedanken.
Ein wichtiger Themenpunkt war unter anderem, angedachte Neuerungen in unsere Ausstellungsordnung mit aufzunehmen, um frische Impulsive zu setzen und damit für die Aussteller ein breiteres Angebot bereitstellen zu können.

Nachstehend haben wir die beschlossenen Ergebnisse und somit Neuerungen/Änderungen ab 2026 für Sie zusammengefasst:

Chipkontrolle 

Diese wird ab 2026 eingeführt. Es ist ein Jahr als Übergangszeit (d.h. auch Hunde ohne Chip werden noch zugelassen, diese stellen aber die Ausnahme dar) eingeplant. Ab 2027 ist es dann verpflichtend, dass alle teilnehmenden Hunde gechipt sind.

Neue Klasseneinteilung


Welpenklasse: ab 3. Monate bis zum vollendeten 7. Lebensmonat. Diese Klasse wurde zu Gunsten der Jugendklasse verkürzt.
Jugendklasse: ab 7. Monate bis zum vollendeten 18. Lebensmonat. Die zeitliche Verlängerung der Jugendklasse, gibt Hundehaltern nun eine höhere Chance die erforderlichen Anwartschaften zum Erreichen des Jugend-Championats zu sammeln.
Offene Klasse: ab 18. Monate. 
Zuchtgruppen: Um die Zuchtgruppen (Mutterhündin mit mindestens drei Nachkommen) attraktiver zu machen, erhält nicht nur wie bisher die Mutterhündin einen Siegertitel inkl. einer Urkunde, sondern auch alle vorgestellten Hunde aus dieser Zuchtgruppe.

NEU eingeführte Klassen

Seniorenklasse: Es besteht jetzt die Möglichkeit seinen Vierbeiner ab 8 Jahren in der Seniorenklasse starten zu lassen. Es steht dem Aussteller frei, ob er seinen Hund weiterhin in der Offenen Klasse oder eben in der Seniorenklasse meldet. ABER: Wurde der Hund einmal in der Seniorenklasse ausgestellt, kann er zukünftig dann nicht mehr in der Offenen Klasse starten.  Bewertungen bis vorzüglich mit der Anwartschaft „Senioren-Sieger“ sind möglich. Wichtig: Atteste, z.B. für fehlende Zähne, sind weiterhin notwendig.  Eine Siegerausscheidung in der Seniorenklasse, analog zur Rasseneinteilung, getrennt nach Hündinnen und Rüden, findet statt.  Zuchtzulassungen bleiben von der Seniorenklasse unberührt.

Kastratenklasse: Diese Klasse wird ebenfalls neu eingeführt. Ein tierärztliches Attest, aus dem klar hervorgeht, dass z.B. beim Rüden beide Hoden im Skrotum vorhanden waren, ist zwingend erforderlich.  Die Siegerausscheidung in dieser Klasse findet für alle Hunde, gleich welcher Rasse, gemeinsam statt. Es werden, wie in den anderen Klassen, der 1. und 2. Titel vergeben.
Verbands-Sieger
ALLE Hunde, die auf der jeweiligen Veranstaltung den 1. Siegertitel erhalten haben, kommen am Ende der Siegerausscheidung gemeinsam in den Ring, um den IRJGV- bzw. IDG-Verbandsieger des jeweiligen Tages zu ermitteln. Auch hierfür gibt es eine separate Urkunde.  

Hunde mit tierärztlichem Attest


Klar verständliche tierärztliche Atteste, aus denen eindeutig hervorgeht, dass z.B. das Gebiss ursprünglich korrekt und vollzahnig war, werden umfassend anerkannt, sodass diese Hunde eine Anwartschaft erhalten und an der Siegerausscheidung teilnehmen können.

 

Wichtig auch für Züchter - Änderungen die auch im Zusammenhang mit den Zucht- und Eintragungsbestimmungen des IDG- und IRJGV-Zuchtbuches stehen: Bewertungen zur Zuchtzulassung sind erst in der Offenen Klasse möglich, also ab 18 Monaten. Hier ist eine Übergangszeit bis voraussichtlich 2027 angedacht. Weitere Infos dazu folgen. 

 

Die ausführlichen Ausstellungs-Informationen finden Sie hier:

IDG-Ausstellungs-Info-Blatt

IRJGV-Ausstellungs-Info-Blatt

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Foto©shutterstock.com/Air Images

Familienzuwachs

Schwangeren Hundehalterinnen und jungen Müttern mit Hundewunsch geht oft dieselbe Frage durch den Kopf: Baby und Hund aneinander gewöhnen - klappt das? Damit der Familienzuwachs für alle eine Bereicherung wird, kommt es nicht so sehr darauf an, wer von beiden zuerst da war. Vielmehr müssen Kind oder Hund gut auf den Neuankömmling vorbereitet werden.

Wie Kind und Hund miteinander vertraut werden

Schwangeren Hundehalterinnen und jungen Müttern mit Hundewunsch geht oft dieselbe Frage durch den Kopf: Baby und Hund aneinander gewöhnen - klappt das? Damit der Familienzuwachs für alle eine Bereicherung wird, kommt es nicht so sehr darauf an, wer von beiden zuerst da war. Vielmehr müssen Kind oder Hund gut auf den Neuankömmling vorbereitet werden.

Ein Baby kommt in die Familie mit Hund

Ein zukünftiger Familienhund sollte schon früh an den Kontakt mit Kindern gewöhnt werden und möglichst ausgewachsen sein, bevor der Nachwuchs eintrifft. In der Familie sollte er seinen festen Platz haben und klare Regeln kennen. „Dinge, die er nicht mehr darf, wenn das Baby da ist, sollte er von Anfang an nicht dürfen, damit er später sein normales Leben weitgehend fortsetzen kann“, so die gelernte Erzieherin und Hundetrainerin Manuela van Schewick aus Meckenheim.
Mit Hilfe einer gebrauchten Windel können frisch gebackene Eltern ihren Vierbeiner schon vorab mit dem Geruch ihres Babys vertraut machen.
Nach dem Krankenhausaufenthalt sollten Hund und Kind von der ersten
Minute an kontrollierten Kontakt haben. „Der Hund sollte Aktionen mit dem Baby als positiv empfinden“, erklärt van Schewick, „egal ob er beim Stillen daneben liegt oder seine Familie am Kinderwagen begleitet.“ Ganz wichtig: Das Kleinkind auf keinen Fall mit dem Hund alleine lassen.

Ein Hund kommt in die Familie

Ist das Kind zuerst da, ist vor allem eine gewissenhafte Auswahl des Hundes wichtig. Entscheidend ist dabei sein Wesen; Alter und Rasse spielen eine untergeordnete Rolle. „Sicherheit und Gelassenheit im oft turbulenten Familienalltag, gute Unterordnungsbereitschaft und eine freundliche Grundstimmung des Hundes sind unverzichtbare Eigenschaften“, weiß van Schewick. Auch die frühe Prägung und Sozialisierung des Vierbeiners ist besonders wichtig: „Es muss darauf geachtet werden, dass der Hund in den ersten fünf bis sieben Lebenswochen intensiven Kontakt mit Kindern hatte und gute Erfahrungen im Umgang mit ihnen machen konnte.“

Wenn der Hund ins Haus kommt, sollte das Kind schon alt genug sein, um einfache Erklärungen zum Umgang mit ihm verstehen zu können, also etwa vier bis fünf Jahre. Hilfreich ist auch, wenn es bereits an Tiere gewöhnt ist. Um Eifersüchteleien zu vermeiden, sollte der Nachwuchs in alles mit einbezogen werden, was den Hund betrifft.

„Ob Familien mit Kind einen Hund anschaffen oder Hundehalter ein Baby bekommen“, resümiert van Schewick, „entspannter ist es in jedem Fall, wenn man die Babyphasen der beiden nacheinander genießen kann, denn beide brauchen viel Aufmerksamkeit und bringen Veränderungen in den gewohnten Alltag.“

Und ganz wichtig in jedem Haushalt mit Kind und Vierbeiner: Immer die grundlegenden Hygienemaßnahmen, wie Händewaschen nach Tierkontakt, besonders vor dem Essen, beachten und die Gesundheitsvorsorge für das Tier, wie z. B. Impfungen und regelmäßige Entwurmungen, nicht vergessen. 

Quelle: IVH

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Foto©IVH

Steuern sparen dank Hund

Selbst für Steuerspar-Experten nicht immer bekannt: Einige spezielle Dienstleistungen rund um den Hund sind steuerlich absetzbar. Dabei muss der Vierbeiner nicht einmal beruflich eingesetzt werden; auch bei Ausgaben für Hunde in Privathaushalten sind steuerliche Ersparnisse möglich. Diese Tipps sollten Hundehalter bei der nächsten Steuererklärung beachten.

Selbst für Steuerspar-Experten nicht immer bekannt: Einige spezielle Dienstleistungen rund um den Hund sind steuerlich absetzbar. Dabei muss der Vierbeiner nicht einmal beruflich eingesetzt werden; auch bei Ausgaben für Hunde in Privathaushalten sind steuerliche Ersparnisse möglich. Diese Tipps sollten Hundehalter bei der nächsten Steuererklärung beachten.

Bei Abgabe der Steuererklärung können auch einige Ausgaben für den Vierbeiner steuerlich abgesetzt werden. „Möchte ich die Kosten für meinen Hund steuerlich geltend machen, gilt es zunächst zu unterscheiden, ob das Tier beruflich eingesetzt wird oder rein privat das Leben bereichert“, erklärt Ralf Thesing, Vizepräsident beim Bund der Steuerzahler Deutschland. Während bei Diensthunden fast alle Kosten, die mit der Haltung verbunden sind, abgesetzt werden können, gibt es bei der privaten Hundehaltung einige Ausnahmen zu beachten.

Der Hund im Privathaushalt:

Betreuungskosten und Gassi-Service steuerlich absetzen

„Ausgaben für Hunde, die zu rein privaten Zwecken gehalten werden, sind erst einmal grundsätzlich nicht absetzbar“, berichtet Thesing. Jedoch können beispielsweise die Kosten für die Hundehaftplicht in der Steuererklärung eingetragen werden. Allerdings nur im Zusammenhang mit den übrigen Vorsorgeaufwendungen innerhalb der geltenden Höchstbeträge. „In den meisten Fällen wirkt sich das dann steuerlich nicht mehr aus, da der Steuerzahler etwa mit Krankenversicherungsbeiträgen diese Grenze schon vollständig ausgeschöpft hat“, so Thesing.

Noch ein Tipp für alle Hundehalter: Wenn Tätigkeiten rund um den Hund im Haushalt oder im Zusammenhang mit dem Haushalt erbracht werden, fallen diese unter die haushaltsnahen Dienstleistungen und können entsprechend steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu gehören zum Beispiel Ausgaben für Tiersitter und -trainer. „Sobald die Person, welche den Vierbeiner etwa trainiert, frisiert oder betreut, zu mir nach Hause kommt, kann ich hierfür 20 Prozent der Kosten, maximal von 4.000 Euro pro Jahr, von der Steuer absetzen“, so Thesing. „Die Unterbringung des Vierbeiners in einer Pension gehört allerdings nicht dazu."

Eine weitere Ausnahme in Verbindung mit dem Haushalt stellen Gassirunden mit dem Vierbeiner dar. Holt der Tiersitter den Hund von der Haustür ab und bringt ihn anschließend wieder dorthin zurück, fallen auch diese Ausgaben unter die haushaltsnahen Dienstleistungen, selbst wenn er das Grundstück verlässt (BFH, Urteil vom 25.09.2017 – VI B 25/17).

Nachweise aufbewahren: Um die Kosten später in der Steuererklärung angeben zu können, müssen für die Tätigkeiten Rechnungen ausgestellt und die Beträge dann per Überweisung beglichen werden. „Eine Barzahlung, auch gegen Quittung, reicht nicht aus“, betont der Steuerexperte.

Der Hund ist beruflich im Einsatz?

Fast alle Kosten können abgesetzt werden

„Wenn der Hund beruflich oder dienstlich eingesetzt wird -etwa als Therapie-, Assistenz- oder Rettungshund- sind fast alle anfallenden Ausgaben für das Tier steuerlich absetzbar“, so Thesing. Hierzu zählen mitunter Kosten für die Pflege des Hundes sowie für den Tierarzt, für Futter oder Versicherungen. Diese Zahlungen fallen entweder unter die Betriebsausgaben (bei Selbstständigen) oder unter die Werbungskosten (bei Angestellten). „Erhalte ich vom Arbeitgeber Zuschüsse für den Einsatz des Tieres, muss ich diese entsprechend in der Steuererklärung angeben und den anfallenden Kosten entgegensetzen“, erklärt Thesing. Beim Kauf von Zubehör für den Hund, wie eine Leine oder ein Halsband, empfiehlt der Experte darauf zu achten, entsprechende Nachweise mit einzureichen, welche den betrieblichen Bezug der Kosten nachweisen.

„Hunde, die für ehrenamtliche Tätigkeiten eingesetzt werden,etwa für Besuche in Seniorenheimen, fallen unter die private Hundehaltung, da in diesem Fall die offizielle Erwerbstätigkeit fehlt und das Tier nicht mit einer Einkunftsquelle in Zusammenhang steht“, so Thesing. In dem Fall können also keine Kosten geltend gemacht werden. Bei weiteren Fragen empfiehlt derExperte, sich zum Beispiel an Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater zu wenden, die nähere Auskünfte erteilen können.

Quelle: IVH

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Tierhalterhaftung:

Wenn Hund, Katze und Co. einen Schaden anrichten

Die Katze jagt einer Maus hinterher und zerstört dabei das Blumenbeet der Nachbarin, der Hund rennt in einem unbeobachteten Moment übermütig auf die Straße und bringt einen Fahrradfahrer zu Fall, der sich beim Sturz verletzt, oder aber das Kaninchen nagt an dem teuren Pullover einer Freundin.

Die Katze jagt einer Maus hinterher und zerstört dabei das Blumenbeet der Nachbarin, der Hund rennt in einem unbeobachteten Moment übermütig auf die Straße und bringt einen Fahrradfahrer zu Fall, der sich beim Sturz verletzt, oder aber das Kaninchen nagt an dem teuren Pullover einer Freundin. In solchen Fällen muss der Heimtierhalter für den entstandenen Schaden aufkommen. Doch nicht alle Heimtiere brauchen hierfür eine extra Versicherung.

„Die Haftung des Tierhalters ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 833) geregelt. Demnach ist der Tierhalter dazu verpflichtet, für jeglichen durch das Heimtier entstandenen Schaden aufzukommen“, erklärt Michael Rohrmann, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale in Niedersachen. Hierzu gehören unter anderem die Zahlung von Reparaturkosten, etwa wenn die Katze das Auto der Nachbarin zerkratzt, oder Schmerzensgeld - wenn der Hund beispielsweise um die Beine des Postboten läuft, dieser über das Tier stolpert, fällt und sich das Bein bricht. Während Kleintiere durch die private Haftpflichtversicherung geschützt sind, ist für Hunde der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung notwendig.

Kleintiere und Katzen: 
Private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf

Durch Kleintiere verursachte Schäden werden im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung übernommen. Zu den Kleintieren gehören dabei alle Tiere bis zur Größe einer Katze, wie Meerschweinchen, Kaninchen oder Wellensittiche. Der Versicherungsschutz gilt auch für Schäden, die außerhalb der eigenen vier Wände, etwa durch eine Freigänger-Katze, verursacht werden. „Vorausgesetzt natürlich, dass der Tierhalter eine Privathaftpflichtversicherung  auch abgeschlossen hat“, so der Versicherungsexperte.

Anders ist es bei exotischen Tieren wie Schlangen oder Spinnen. „Bei diesen Tieren sollte der Tierfreund einen Blick ins Kleingedruckte seiner Versicherung werfen. Nur in einigen Tarifen ist die erlaubte Haltung solcher Tiere mitversichert“, berichtet Rohrmann.

Hundehaftpflichtversicherung:
Gesetzliche Regelung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich

Verursacht der Hund einen Schaden, greift die private Haftpflichtversicherung dagegen nicht – egal wie groß der Hund ist. Der Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht ist ratsam, in einigen Bundesländern sogar vorgeschrieben.

So sind alle Hundehalter in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gesetzlich verpflichtet, eine separate Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. In Nordrhein-Westfalen müssen alle Hunde versichert werden, wenn sie eine Größe von 40 cm (Widerristhöhe) haben oder sie schwerer als 20 Kilogramm sind. Einzige Ausnahme bei den Bundesländern: In Mecklenburg-Vorpommern besteht keine Versicherungspflicht. In den meisten anderen Bundesländern müssen lediglich Halter von gefährlichen Hunden eine solche Versicherung vorweisen. Die Einstufung der Hunde ist jedoch von Land zu Land verschieden. „Häufig ordnen die Bundesländer bestimmte Hunderassen über ihr Verhalten der Gruppe der gefährlichen Hunde zu. Dann entscheidet ein Wesenstest oder eine Prüfung der Ortspolizeibehörde, ob diese Hunde als gefährlich eingestuft werden“, erläutert Rohrmann.

Doch auch ohne Zwang – eine Hundehalterhaftpflicht ist aus Sicht des Versicherungsexperten ein absolutes Muss für jeden Hundehalter. Nicht nur, weil durch das Tier entstandene Schäden sehr teuer werden können, sondern auch, weil der Halter gegebenenfalls selbst dann für das Tier haftet, wenn ihm kein Verschulden nachzuweisen ist.

Schon für einen geringen Betrag ist ein guter Versicherungsschutz für Hunde möglich

Wie bei jeder Versicherung ist auch die Beitragshöhe für die Hundehaftpflicht abhängig von den angebotenen Leistungen: Ab 52 bis 150 Euro Jahresbeitrag kann der Versicherungsschutz für den Hund kosten. „Hundehaftpflichtversicherungen welche die Mindestkriterien abdecken gibt es schon ab 52 Euro im Jahr. Wer eine solche Versicherung abschließen möchte, kann also sparen und trotzdem auf guten Schutz achten“, empfiehlt Rohrmann. „Besitzer von großen und als gefährlich eingestuften Hunden müssen allerdings häufig mehr zahlen und bekommen auch längst nicht jeden Tarif für ihren Hund.“

Was sollte die Hundehaftpflicht abdecken?

„Die Höhe der Versicherungssumme der Hundehaftpflichtversicherung sollte mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Sach- und Personenschäden betragen“, so Rohrmann. Beißt der Hund beispielsweise jemanden, der daraufhin seinen Beruf eine Zeit lang nicht ausüben kann, kommt die Versicherung für den wirtschaftlichen Schaden auf. Für Vermögensschäden empfiehlt der Experte eine Deckung von mindestens 50.000 Euro.

Zerkratzt der Vierbeiner Boden und Türen in einer Mietwohnung, kommt auch hier der Halter für den Schaden auf. „Die Absicherung von Mietschäden gehört zum Grundschutz. Diese sollten bis mindestens 300.000 Euro versichert sein“, erklärt Rohrmann.

Nicht jeder Hundehalter freut sich über Nachwuchs. Schwängert ein Rüde eine Rassehündin, haftet auch hierfür der Halter. Ihm drohen Schadenersatzforderungen von mehreren tausend Euro. Halter von Rüden sollten daher darauf achten, dass dieser Versicherungsschutz in ihrer Hundehaftpflichtversicherung festgehalten ist. Für Halter von Hündinnen empfiehlt es sich einen Blick in die Unterlagen zu werfen, ob ihre Police auch einen umfassenden Schutz für Welpen enthält.

Versicherungsschutz auch im Ausland

Kommt der Hund mit auf Reisen, sollte der Versicherungsschutz auch im Ausland gelten. Obacht gilt, wenn ein längerer Auslandsaufenthalt geplant ist: „Bei vielen Versicherungen gelten die Leistungen innerhalb der EU unbegrenzt. Ein weltweiter Schutz ist allerdings oft auf eine Aufenthaltsdauer für ein, drei oder fünf Jahre begrenzt“, so Rohrmann.

Quelle: IVH

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Pfötchen statt Pillen

Hunde & Katzen helfen gegen Depressionen

Psychische Krankheiten sind meist ein Albtraum für die Betroffenen. Die Symptome können im Alltag jedoch durch gute Gesellschaft auf vier Pfoten gelindert werden, wie eine schottische Studie zeigt. Demnach können Hunde und Katzen ihre Halter bei Depressionen unterstützen und neuen Lebensmut geben.

Psychische Krankheiten sind meist ein Albtraum für die Betroffenen. Die Symptome können im Alltag jedoch durch gute Gesellschaft auf vier Pfoten gelindert werden, wie eine schottische Studie zeigt. Demnach können Hunde und Katzen ihre Halter bei Depressionen unterstützen und neuen Lebensmut geben.

Selbstaufgabe, Schlafstörungen, Schuldgefühle – die Symptome einer Depression können vielfältig sein. Und es werden immer mehr Menschen, die mit der Krankheit zu kämpfen haben: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schätzt, dass mittlerweile weltweit mehr als 300 Millionen Menschen an Depressionen leiden – das sind 4,4 Prozent der Weltbevölkerung.

Umso erfreulicher ist die Erkenntnis, dass das Zusammenleben mit Hunden und Katzen die Krankheitssymptome offenbar lindern oder zumindest erträglicher machen kann. Das ist zumindest die Schlussfolgerung eines Forscherteams der Universitäten West-Schottland und Edinburgh. „Es ist bemerkenswert, wie Heimtiere unseren Ergebnissen zufolge Panikattacken, Suizidversuche und den Drang zur Selbstverletzung verhindern“, schreiben die Wissenschaftler rund um die Psychologin Dr. Roxanne D. Hawkins im Fachblatt „Anthrozoös“. Dies geschehe sowohl durch direkte Mechanismen – beispielsweise Angstreduzierung durch Berührung – als auch auf indirektem Wege, beispielsweise durch die Ablenkung von Grübeleien.

Tierhalter empfinden mehr Lebensfreude

Die Wissenschaftler haben 119 erwachsene Tierhalter im Rahmen einer qualitativen Studie zu ihrer psychischen Erkrankung und dem Einfluss ihres Heimtiers befragt. 41 davon lebten mit einer diagnostizierten psychischen Erkrankung, 70 Personen berichteten von aktuellen psychischen Problemen. Alle füllten einen Fragebogen aus, der sich um ihre Heimtiere und ihren mentalen Zustand drehte. Die Forscher werteten anschließend die Antworten mithilfe einer Codierung aus.

In sechs Themenbereichen erkannten die Wissenschaftler große Vorteile der Tierhaltung: Sie verzeichneten gesteigerte Lebensfreude und Motivation, reduzierte Angst- und Paniksymptome, verbesserte soziale Beziehungen, weniger Einsamkeit sowie einen verbesserten Heilungsprozess der psychischen Erkrankung.

Körperkontakt und Bewegung wirken heilsam

Besonders der Körperkontakt zum eigenen Tier wurde von den Studienteilnehmern als wohltuend bewertet: „Egal, wie traurig ich bin – wenn ich meine Katzen spielen sehe, muss ich lächeln“, gab eine Probandin bei der Befragung an. „Lege ich meine Hand auf ihr Fell und fühle ihre Wärme, werden meine Angst- und Panikgefühle weniger.“ Der Effekt, dass Körperkontakt mit einem freundlichen Tier Glücksgefühle auslöst sowie Blutdruck und Herzfrequenz senkt, ist sogar wissenschaftlich erwiesen.

Auch die Motivation zur Bewegung wurde von den befragten Tierhaltern als hilfreich beschrieben. „Wenn ich mich morgens schlecht fühle, sorgt mein Hund dafür, dass ich trotzdem aufstehe und mit ihm laufe. Dann fühle ich mich besser“, wird ein Teilnehmer der Studie zitiert. Für positive Effekte sorgte zudem die Tatsache, dass Tierhalter eine Verantwortung für ihr Tier empfinden und sich gebraucht fühlen. 

Tiere sind keine Therapeuten

Dennoch sollten Tiere den Wissenschaftlern zufolge nicht als Therapeuten verstanden werden: „Sie können keine psychischen Krankheiten ‚behandeln‘ und sollten demnach auch nicht so behandelt werden“, heißt es in der Studie.

Quelle: IVH 

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