int. Dackel-club gergweis e.V. int. rasse-jagd-gebrauchshunde-verband e.V.
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Agility-Cup-Turnier
Region West
25.07.2026 16:00 Uhr - 26.07.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier (Doppelturnier)
Region Mitte
08.08.2026 14:00 Uhr - 09.08.2026 15:00 Uhr
Ersatztermin: Agility-Cup-Turnier
Region West
09.08.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
16.08.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
22.08.2026 17:00 Uhr - 23.08.2026 16:00 Uhr
Sommerfest
mit lustigem Hunderennen + Hundeolympiade + Fotoshooting
23.08.2026 11:00 Uhr - 16:00 Uhr
IRJGV-Nordsee-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
29.08.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
29.08.2026 16:00 Uhr - 30.08.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
05.09.2026 15:00 Uhr - 06.09.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
06.09.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
IRJGV-Grenzland-Siegerschau Niederlande - mit Vergabe des „Auslands-CACIB“
- für alle Rassehunde -
13.09.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Agility-Richter- & LG-Beauftragten Arbeitskreis-Tagung
03.10.2026 11:30 Uhr - 15:00 Uhr
Deutsche Agility Meisterschaft
04.10.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Lustiges Hunderennen
50-Meter-Hunderennen (Dackel starten separat) + Fotoshooting + pfiffiges Hunderennen
04.10.2026 11:00 Uhr - 16:00 Uhr
IRJGV-Euregio-Siegerschau - mit Vergabe des „Auslands-CACIB"
- für alle Rassehunde -
18.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
IRJGV-Südwestdeutschland-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
25.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr

Int. Dackelclub Gergweis e.V. (IDG e.V.)
Int. Rasse-Jagd-Gebrauchshunde Verband e.V. (IRJGV e.V.)

Hundetraining und Pflege: Alles für Ihren Hund

Im IDG e.V. & IRJGV e.V. dreht sich alles um Hundetraining, Pflege und Vereinsaktivitäten. Erfahren Sie, wie Sie mit den richtigen Tipps das Leben mit Ihrem Hund harmonisch und artgerecht gestalten können.

Foto:©Christian Horvat/Wikimedia Commons

Achtung - Telefonisch nicht erreichbar

Wir sind im Moment nicht erreichbar!

Aufgrund technischer Umstellungen in unseren Büroräumen, kann es möglich sein, dass das Verbandsbüro von Freitag, 02.10.2026 bis einschließlich Dienstag, 06.10.2026 nicht erreichbar ist. Wenn alles planmäßig verläuft -wovon wir ausgehen- stehen wir Ihnen ab Mittwochvormittag, wieder zu den gewohnten Bürozeiten für Ihre Anfragen zur Verfügung. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und wünschen Ihnen -samt Vierbeiner- eine gute Zeit! Ihre IDG-IRJGV-Crew aus Roßbach  Foto:©Christian Horvat/Wikimedia Commons

Aufgrund technischer Umstellungen in unseren Büroräumen, kann es möglich sein, dass das Verbandsbüro von Freitag, 02.10.2026 bis einschließlich Dienstag, 06.10.2026 nicht erreichbar ist.

Wenn alles planmäßig verläuft -wovon wir ausgehen- stehen wir Ihnen ab Mittwochvormittag, wieder zu den gewohnten Bürozeiten für Ihre Anfragen zur Verfügung.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und wünschen Ihnen -samt Vierbeiner- eine gute Zeit!

Ihre IDG-IRJGV-Crew aus Roßbach

 

 

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Hitzefalle AUTO - die Wartezeit kann tödlich enden

Die Bundestierärztekammer warnt: Wer seinen Hund bei sommerlichen Temperaturen im Auto „parkt“, setzt das Leben des Tieres aufs Spiel!

„Ich spring nur mal schnell in den Laden, um Zigaretten zu holen…". Was sich so selbstverständlich und nicht weiter dramatisch anhört, könnte bei folgendem Szenario schnell zu einem Drama werden: Außentemperatur 28 Grad – der Hund ist im Auto geparkt – die Sonne scheint – Schlange an der Kasse – aus fünf Minuten werden zehn. Der Hund im Auto hechelt um sein Leben…

„Ich spring nur mal schnell in den Laden, um Zigaretten zu holen …". Was sich so selbstverständlich und nicht weiter dramatisch anhört, könnte bei folgendem Szenario schnell zu einem Drama werden: Außentemperatur 28 Grad – der Hund ist im Auto geparkt – die Sonne scheint –Schlange an der Kasse– aus fünf Minuten werden zehn. Der Hund im Auto hechelt um sein Leben…

Hier überspritzt dargestellt, ist es leider immer wieder Realität, dass Hunde bei hochsommerlichen Temperaturen im Auto zurückgelassen werden. „Schon zehn Minuten können für das Tier lebensgefährlich werden, denn bei einer Außentemperatur von 29 Grad herrschen im Wageninneren bereits 40 Grad. In der prallen Sonne wird das Auto also schnell zu einem Backofen mit bis zu 70 Grad – ein offenes Wagenfenster nützt da überhaupt nichts“, erklärt Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Bundestierärztekammer. Auch ein Parkplatz im Schatten könne schnell zur Todesfalle werden: Die Sonne wandert und schon eine halbe Stunde reicht aus, dass das Tier einen Hitzschlag bekommen kann.

Besonders ärgert den Kleintierpraktiker Tiedemann, dass allen Warnungen zum Trotz jedes Jahr erneut in dramatischen Rettungsaktionen Hunde von der Polizei aus Autos befreit werden müssen. Oft kommt jede Hilfe für das Tier zu spät. Tiedemann: „Man muss sich immer wieder klar machen, dass Hunde –außer an den Pfotenballen– nicht wie wir Menschen über die Haut schwitzen. Sie können ihre Körpertemperatur nur senken, in dem sie durch das Hecheln Verdunstungskälte erzeugen. Diese wird allerdings nur auf der kleinen Zungenfläche wirksam und kann den Organismus bei extremen Außentemperaturen nicht vor Überhitzung schützen.

„Besonders gefährdet sind darum die brachycephalen, also kurznasigen, Rassen. Möpse, Bulldogen oder Pekinesen haben z. B. viel zu enge Nasenöffnungen und leiden oft schon bei normalen Temperaturen unter Atemnot. Sie können an heißen Tagen auch außerhalb des Autos schnell einen Hitzekollaps bekommen und sollten daher am besten in den kühleren Morgen- und Abendstunden ausgeführt und keinen Belastungen ausgesetzt werden."

Wie erkennt man einen Hitzschlag?

  • Verstärktes Hecheln, Erbrechen, Durchfall, Apathie, Taumeln oder Krämpfe.
  • Das Tier unverzüglich an einen kühlen und schattigen Ort bringen; ist der Hund bei Bewusstsein, sofort Wasser anbieten.
  • Um das Tier allmählich abzukühlen, am besten unter eine feuchte Decke legen oder vorsichtig zuerst die Beine und dann den Körper befeuchten.
  • Ein Hitzschlag ist ein Notfall! Es muss unverzüglich ein Tierarzt aufgesucht werden, auch dann, wenn sich der Hund bereits etwas erholt hat.
  • Wenn Sie beobachten, dass ein Hund in einem Auto eingesperrt ist, das in der Sonne steht, rufen Sie die Polizei!

Quelle: BTK/Berlin - www.bundestieraerztekammer.de

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Foto©shutterstock.com/smrm1977

Schöner wohnen mit Hund:

Wie gute Fellpflege zu einer sauberen Wohnung beiträgt

Hunde machen Dreck. Sie verlieren Fell, schütteln Staub aus ihrem Haarkleid und verteilen kleine Sandkörner in der Wohnung, die sich beim Spaziergang an ihren Pfoten gesammelt haben. Doch mit einigen Tipps zur Fell- und Pfotenpflege bleibt ein Großteil des Drecks dort, wo er hingehört: draußen.

Hunde machen Dreck. Sie verlieren Fell, schütteln Staub aus ihrem Haarkleid und verteilen kleine Sandkörner in der Wohnung, die sich beim Spaziergang an ihren Pfoten gesammelt haben. Doch mit einigen Tipps zur Fell- und Pfotenpflege bleibt ein Großteil des Drecks dort, wo er hingehört: draußen.

So schön das Leben mit dem Hund auch ist – jeder Hundebesitzer weiß, dass der Vierbeiner nicht nur Zeit, Aufmerksamkeit und Erziehung braucht, sondern auch gepflegt werden muss. Dies dient nicht nur der Gesunderhaltung. Regelmäßige Fellpflege sorgt auch dafür, dass die eigenen vier Wände nicht täglich von Fellbüscheln und Sandkrümeln bevölkert werden. 

Fell ist nicht gleich Fell

Je nach Rasse verfügen Hunde über ein Lang-, Mittel- oder Kurzhaarkleid. Doch nicht jeder langhaarige Vierbeiner macht automatisch mehr Dreck als der Kurzhaar-Kollege. „Hundefell kann ein- oder mehrschichtig sein – bei der mehrschichtigen Variante hat der Hund nicht nur Deckhaar, sondern auch Unterwolle“, erklärt Fellpflege-Expertin und Hundefriseurin Martina Borchmann. „Erstens verlieren Hunde mit mehreren Fellschichten eine größere Menge an Haaren, und zweitens verfängt sich gerade in der Unterwolle der Dreck vom Spaziergang sehr viel leichter.“

Die Fachfrau rät, den Hund unbedingt regelmäßig -wenn möglich draußen- gründlich zu bürsten und auf diese Weise dafür zu sorgen, dass „totes Fell” entfernt wird, die verbleibende Unterwolle sauber bleibt und nicht verfilzt. „Durch regelmäßiges Bürsten wird zudem die Durchblutung der Haut angeregt. Nur unter sauberem Fell kommt genügend Luft an die Haut. Luft und eine gute Durchblutung sorgen dafür, dass die Talgdrüsen der Haut optimal arbeiten und sich weder Keime noch Pilze oder Schuppen ausbreiten“, ergänzt die Expertin, die sich als Fachgruppenvorsitzende „Heimtierpflege im Salon“ des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF) für den sachkundigen Umgang mit Heimtieren einsetzt. 

Eine haarige Angelegenheit: Der Fellwechsel

Im Herbst und im Frühjahr ist der Fellverlust des vierbeinigen Partners häufig am größten – es ist Fellwechsel-Zeit, besonders für jene Rassen mit Unterfell. „Wenn ein Hund hauptsächlich in der Wohnung lebt und nicht überwiegend draußen, kann es sein, dass der Fellwechsel nicht zu stark ausgeprägt ausfällt. Dennoch gilt: Gerade in dieser Zeit ist tägliches, kurzes Bürsten die einzige Möglichkeit, das ausfallende Fell weitgehend aus der Wohnung zu halten“, sagt die Expertin. 

Der Hund riecht? Baden hilft!

Doch was tun, wenn der tierische Mitbewohner gerade in den regenreichen Monaten mit nassem Haarkleid das Haus betritt – oder sich gar mit Vorliebe im Matsch wälzt? „Der Eigengeruch des Hundes wird durch Feuchtigkeit verstärkt“, sagt Borchmann. „Ist der Hund nur nass, hilft es, ihn mit einem Frotteehandtuch weitgehend zu trocknen. Doch Vorsicht: Gerade das Unterfell von Hunden sollte nicht gerubbelt, sondern wegen der Gefahr des Verfilzens nur in Haarwuchsrichtung getrocknet werden.“

Gegen die Restbestände eines Schlammbads hilft nach Erfahrung der Haarspezialistin nur eins: ein ausgiebiges Bad, allerdings nicht häufiger als vierteljährlich. Ihr Tipp: „Man sollte ein Hundeshampoo mit einem pH-Wert von 7 wählen, dies entspricht dem pH-Wert der Hundehaut. Damit kann man weitgehend sicher sein, der Haut nicht zu schaden.“

Pfotenpflege hält den Sand fern

Damit der Hund weniger Sand in der Wohnung verteilt, sollte man seine Pfoten nach jedem Ausflug kurz reinigen. „Man kann diese mit einem feuchten Lappen vorsichtig abreiben, das entfernt einen Großteil des Sandes“, sagt Borchmann. Sie empfiehlt außerdem, das Fell zwischen den Ballen kurz zu halten und die Krallen regelmäßig kürzen zu lassen. Und für alles, was sich dennoch in der Wohnung ansammelt, hat sie einen letzten Tipp: „Einmal öfter den Staubsauger benutzen!“

Quelle: IVH

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Foto©Krückl

Rassehunde-Sonderschauen - Was ist ab 2026 neu?

Am 26.10.2025 fand der IRJGV-/IDG-Online-Workshop für den Bereich Ausstellungswesen statt. Zunächst möchten wir es nicht versäumen, uns bei allen Teilnehmenden/Mitwirkenden, an diesem sehr harmonischen Meeting, zu bedanken. Ein wichtiger Themenpunkt war unter anderem, angedachte Neuerungen in unsere Ausstellungsordnung mit aufzunehmen, um frische Impulsive zu setzen und damit für die Aussteller ein breiteres Angebot bereitstellen zu können. Nachstehend haben wir die beschlossenen Ergebnisse und somit Neuerungen/Änderungen ab 2026 für Sie zusammengefasst:

Am 26.10.2025 fand der IRJGV-/IDG-Online-Workshop für den Bereich Ausstellungswesen statt. Zunächst möchten wir es nicht versäumen, uns bei allen Teilnehmenden/Mitwirkenden, an diesem sehr harmonischen Meeting, zu bedanken.
Ein wichtiger Themenpunkt war unter anderem, angedachte Neuerungen in unsere Ausstellungsordnung mit aufzunehmen, um frische Impulsive zu setzen und damit für die Aussteller ein breiteres Angebot bereitstellen zu können.

Nachstehend haben wir die beschlossenen Ergebnisse und somit Neuerungen/Änderungen ab 2026 für Sie zusammengefasst:

Chipkontrolle 

Diese wird ab 2026 eingeführt. Es ist ein Jahr als Übergangszeit (d.h. auch Hunde ohne Chip werden noch zugelassen, diese stellen aber die Ausnahme dar) eingeplant. Ab 2027 ist es dann verpflichtend, dass alle teilnehmenden Hunde gechipt sind.

Neue Klasseneinteilung


Welpenklasse: ab 3. Monate bis zum vollendeten 7. Lebensmonat. Diese Klasse wurde zu Gunsten der Jugendklasse verkürzt.
Jugendklasse: ab 7. Monate bis zum vollendeten 18. Lebensmonat. Die zeitliche Verlängerung der Jugendklasse, gibt Hundehaltern nun eine höhere Chance die erforderlichen Anwartschaften zum Erreichen des Jugend-Championats zu sammeln.
Offene Klasse: ab 18. Monate. 
Zuchtgruppen: Um die Zuchtgruppen (Mutterhündin mit mindestens drei Nachkommen) attraktiver zu machen, erhält nicht nur wie bisher die Mutterhündin einen Siegertitel inkl. einer Urkunde, sondern auch alle vorgestellten Hunde aus dieser Zuchtgruppe.

NEU eingeführte Klassen

Seniorenklasse: Es besteht jetzt die Möglichkeit seinen Vierbeiner ab 8 Jahren in der Seniorenklasse starten zu lassen. Es steht dem Aussteller frei, ob er seinen Hund weiterhin in der Offenen Klasse oder eben in der Seniorenklasse meldet. ABER: Wurde der Hund einmal in der Seniorenklasse ausgestellt, kann er zukünftig dann nicht mehr in der Offenen Klasse starten.  Bewertungen bis vorzüglich mit der Anwartschaft „Senioren-Sieger“ sind möglich. Wichtig: Atteste, z.B. für fehlende Zähne, sind weiterhin notwendig.  Eine Siegerausscheidung in der Seniorenklasse, analog zur Rasseneinteilung, getrennt nach Hündinnen und Rüden, findet statt.  Zuchtzulassungen bleiben von der Seniorenklasse unberührt.

Kastratenklasse: Diese Klasse wird ebenfalls neu eingeführt. Ein tierärztliches Attest, aus dem klar hervorgeht, dass z.B. beim Rüden beide Hoden im Skrotum vorhanden waren, ist zwingend erforderlich.  Die Siegerausscheidung in dieser Klasse findet für alle Hunde, gleich welcher Rasse, gemeinsam statt. Es werden, wie in den anderen Klassen, der 1. und 2. Titel vergeben.
Verbands-Sieger
ALLE Hunde, die auf der jeweiligen Veranstaltung den 1. Siegertitel erhalten haben, kommen am Ende der Siegerausscheidung gemeinsam in den Ring, um den IRJGV- bzw. IDG-Verbandsieger des jeweiligen Tages zu ermitteln. Auch hierfür gibt es eine separate Urkunde.  

Hunde mit tierärztlichem Attest


Klar verständliche tierärztliche Atteste, aus denen eindeutig hervorgeht, dass z.B. das Gebiss ursprünglich korrekt und vollzahnig war, werden umfassend anerkannt, sodass diese Hunde eine Anwartschaft erhalten und an der Siegerausscheidung teilnehmen können.

 

Wichtig auch für Züchter - Änderungen die auch im Zusammenhang mit den Zucht- und Eintragungsbestimmungen des IDG- und IRJGV-Zuchtbuches stehen: Bewertungen zur Zuchtzulassung sind erst in der Offenen Klasse möglich, also ab 18 Monaten. Hier ist eine Übergangszeit bis voraussichtlich 2027 angedacht. Weitere Infos dazu folgen. 

 

Die ausführlichen Ausstellungs-Informationen finden Sie hier:

IDG-Ausstellungs-Info-Blatt

IRJGV-Ausstellungs-Info-Blatt

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Foto:©IRJGV/Hauser

Gedanken zum Ausstellungswesen im IDG und IRJGV

Lassen wir das Verbandsgeschehen einige Jahre Revue passieren, so können sich die langjährigen Mitglieder sicher an die großen Treffen von Hundefreunden auf unseren zahlreichen Sonderschauen, angeboten im gesamten Bundesgebiet und benachbarten Ausland, erinnern. 300 Hunde vieler Rassen – aber auch Schauen im IDG mit 250 Dackeln und mehr, waren keine Seltenheit und die damaligen „Welt-, Europa-, Deutschland-Siegerschauen“ knackten oft die 1000er Meldegrenze!

Lassen wir das Verbandsgeschehen einige Jahre Revue passieren, so können sich die langjährigen Mitglieder sicher an die großen Treffen von Hundefreunden auf unseren zahlreichen Sonderschauen, angeboten im gesamten Bundesgebiet und benachbarten Ausland, erinnern. 300 Hunde vieler Rassen – aber auch Schauen im IDG mit 250 Dackeln und mehr, waren keine Seltenheit und die damaligen „Welt-, Europa-, Deutschland-Siegerschauen“ knackten oft die 1000er Meldegrenze! Das waren wirklich große Meetings interessierter, engagierter Aussteller und Hundefreunde - man kam miteinander ins Gespräch- tauschte Erfahrungen aus und freute sich oft auf die nächste Veranstaltung, um gewonnene Bekannte und Freude wiederzusehen.

Doch wie sieht es heute aus? Wie hat sich dieser Bereich innerhalb des Verbandes und darüber hinaus in anderen Vereinen entwickelt? Was können wir für Rückschlüsse aus den derzeitigen Resultaten ziehen und wie können wir -wie kann der Verband- darauf reagieren, um diese -zweifelsfrei- wichtige Säule, neben der BGVP und dem Agility, den beiden Hauptangeboten des IDG und IRJGV, auch in Zukunft attraktiv und interessant anbieten zu können?

Um diese Fragen schlüssig beantworten zu können, sollten wir uns zunächst einmal mit dem Sinn und den Hintergründen des Ausstellungswesen und der Philosophie des IRJGV und IDG befassen und bewusst machen, was uns von anderen, vergleichbaren Verbänden unterscheidet bzw. unterscheiden sollte!

Hier muss man sicher unterscheiden zwischen den Interessen der Aussteller und dem eigentlichen Sinn einer Formbewertung auf einer Hundeschau: Die Besucher und Aussteller suchen, neben des gemeinsames Erlebnisses (einen schönen, unterhaltsamen Tag unter Gleichgesinnten), vor allem auch den „sportlichen Wettkampf“: Wer hat den schönsten, den besten Hund des Tages, wer erhält einen der Tagestitel? Die Grundbewertung, sicher der wichtigste Teil einer Hundebewertung nach Formwerten, wird dankbar in Anspruch genommen, wiederholt und ähnelt sich aber meist bei mehrfachen Ausstellungsbesuchen und hat somit bei weitem nicht den Stellenwert, der ihr eigentlich gebührt.

Was beinhaltet die Grundbewertung bzw. welche Aufgabe sollte sie erfüllen? Zunächst soll sie den Aussteller in allen Fragen rund um den Hund (Ernährungs- und Pflegezustand, Umgang mit dem Hund usw.) beraten. Der Richter steht auch für Fragen zur Verfügung und berät den Hundehalter entsprechend. Zudem liegt es am Richter, die Grundbewertung möglichst interessant zu gestalten. So sollten die einzelnen Bewertungskriterien anhand der Ringkarte, aber auch direkt am Hund erklärt werden. Mängel werden besprochen und die Vorzüge, die zweifelsfrei jeder Hund hat, herausgestellt. Der Richter hat sich dabei an den jeweiligen Rassestandard zu halten und diesen maßvoll und mit Verstand anzuwenden. Eine Überinterpretation hat, ebenso wie eine zu lasche Anwendung, zu unterbleiben. Gerade im IDG und IRJGV steht der gesunde Hund und nicht die Rarität im Fokus unserer Betrachtungen zu den gewünschten Zuchtzielen der einzelnen Rassen.

Fast noch wichtiger sind allerdings die Hinweise und kritischen Betrachtungen in Bezug auf den eventuellen Zuchteinsatz des betreffenden Hundes. Sollte bei diesem Hund überhaupt eine Verpaarung empfohlen oder auf Grund dagegen sprechender Kriterien davon abgeraten werden? Oder auf was sollte z.B. bei der Wahl des in Frage kommenden Rüden besonders geachtet werden? Hier stehen vor allem die sogenannten „Qualzucht- Defekte“ im Fokus der Richter: zu klein, zu groß, schlechte Pigmentierung, Modefarben, Bewegungsmängel, Kurznasigkeit, zu große Köpfe, Behaarung welche einer Hund- bzw. rassegerechter Aktivität konträr läuft und, und, und… Leider steht die Rassehundezucht auch aus diesen Gründen mehr denn je in der Kritik vieler Tierschützer und -Rechtler, aber auch etlicher Wissenschaftler, welche sich intensiv mit der Kynologie befassen. Warum gibt es Rassen, die bereits mit 10 Monaten so gut wie ausgewachsen sind aber kaum 8 bis 10 Jahre alt werden? Oder Hündinnen, die nur noch per Kaiserschnitt entbinden können. Es soll inzwischen sogar häufig eingesetzte Zuchthunde geben, die sich nicht mehr „natürlich“ paaren können. Um von diesen Hunden Nachwuchs zu bekommen, kommt dann nur noch die künstliche Besamung in Betracht - eine Praxis welche das Verbandszuchtbuch des IRJGV und IDG übrigens nicht anerkennt!

Frauchen und Hund sind rundum zufrieden und kommen daher zur nächsten Veranstaltung gerne wieder. Foto:©IRJGV/Hauser
Frauchen und Hund sind rundum zufrieden und kommen daher zur nächsten Veranstaltung gerne wieder. Foto:©IRJGV/Hauser
Beim aufmerksamen Betrachten der oben genannten Punkte der Grundbewertung -und es gibt hier sicher noch weitere- wird uns klar, dass dieser Teil mit Abstand das vordergründige Ziel einer Ausstellung sein muss. Ja, die Berechtigung einer derartigen Veranstaltung überhaupt begründet. Die Beurteilung des Hundes nach seinem Formwert, ausgedrückt in den Noten „befriedigend“, „gut“, „sehr gut“ und „vorzüglich“ ist die zentrale Aufgabe einer Hundeausstellung und der Richter unserer Verbände. Ziehen wir einmal in Betracht, dass ein Hund (Rüde wie Hündin) ab „sehr gut“ (natürlich je nach Rasse neben weiteren Voraussetzungen) zur Zucht zugelassen ist, kann man den hohen Wert eines „vorzüglich“ u.U. sogar mit einer Anwartschaft (CACIB oder AW-Jugend) in etwa ermessen.

Dennoch ist, wie eingangs bereits erwähnt, für viele die Siegerausscheidung der eigentliche Höhepunkt einer Sonderschau im IRJGV und IDG. Den zwei ausgeschriebenen Tagestiteln wird scheinbar wesentlich mehr Bedeutung beigemessen als den errungenen Formwerten. Woran mag dies liegen? Ein Grund ist sicher, dass sich Menschen gerne sportlich messen. Wer ist der Beste, Schnellste, Schönste usw. Somit ist es absolut verständlich, dass manch ein Austeller eben den schönsten der schönen Vierbeiner sein Eigen nennen möchte (für ihn ist es ja ohnehin der Schönste und das sollte auch stets so bleiben). Grundsätzlich ja auch in Ordnung, solange hier kein übertriebener Ehrgeiz geweckt und akzeptiert wird, dass diese Auswahl der Richter in erster Linie subjektiv ist und hier auch, im Gegensatz zur Grundbewertung, der persönliche Geschmack der Richter eine nicht unwesentliche Rolle spielt. Zudem, und damit wären wir wieder beim „sportlichen Vergleich“, zeigt sich nicht jeder Hund auf jeder Veranstaltung gleich. Einmal Sieger heißt nicht immer Sieger - was übrigens bei der Vergabe der Anwartschaften (CACIB bzw. AW-Jugendsieger) ebenso zutrifft. Vielleicht wurde der Hund heute nicht optimal vorgeführt, so dass er sein ansonsten makelloses Gangwerk nicht optimal zeigen konnte, stand nicht optimal, in dem Moment, als er vom Richter kritisch betrachtet wurde - oder aber auch ganz einfach: vielleicht war bzw. gefiel dem Richter heute einer der Mitbewerber einfach besser! Oder, oder, oder…

Leider ist gerade in letzter Zeit eine zunehmende Zahl von Ausstellern zu beobachten, die, ich möchte es fast als sehr „verbissen” bezeichnen, die Ergebnisse ihrer Hunde in der Siegerausscheidung registrieren. Nicht selten mit unschönen Reaktionen in Richtung der Richter oder auch Veranstalter (welche übrigens ebenso wie die Ausstellungsleitung überhaupt keinen Einfluss auf die Bewertung der Hunde und deren Abschneiden in den Siegerausscheidungen haben). Dieses Verhalten hinterlässt oft einen faden Beigeschmack und gibt manch einer eigentlich sehr gelungenen Ausstellung einen negativen Touch. Schade, sollten doch eigentlich ganz andere, vor allem für die Hunde wesentlich wichtigeren Dinge einen schönen Tag unter Hundefreunden kennzeichnen.

Also fasse ich abschließend die wichtigsten Punkte (ohne Anspruch auf Vollzähligkeit) noch einmal zusammen, was Sinn und Wert einer Rassehundeschau ausmachen:

  • Eine fundierte, umfassende Grundbewertung mit verständlichen, nachvollziehbaren Erklärungen des Richters
  • Beratung in allgemeinen Fragen rund um den Hund
  • Schöne Urkunden, sauber mit schöner Schrift ausgestellt
  • Je nach Veranstaltung kleine Erinnerungsgaben
  • Interessantes Rahmenprogramm, Info- und Verkaufsstände
  • Nette Atmosphäre
  • Informierte, hilfsbereite Mitarbeiter des Veranstalters
  • Gute Organisation, nicht zuletzt auch während der Siegerausscheidung

Wenn es uns gelingt -und ich bin davon überzeugt, dass wir dies gemeinsam schaffen können- vor allem auch als Veranstaltungsteam vor Ort, die eigentlichen Ziele einer Hundeausstellung attraktiv und mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln an den potenziellen Aussteller und Hundefreund zu bringen, werden wir auch weiterhin interessante Veranstaltungen anbieten können und auf diesem Wege neue Teilnehmer finden. Dann bleibt es uns hoffentlich erspart, den zweifelhaften Praktiken einiger konkurrierender Vereine zu folgen und z. B. für jeden Hund einen Pokal oder je nach Wahl (und Höhe des Meldegeldes!!) einen oder gar zwei Titel an einem Tag zu vergeben. Diese Dinge würden ohnehin den Grundsätzen der Philosophie unserer Verbände und unserer grundsätzlichen Einstellung zum Hund widersprechen und kämen somit nicht in Betracht.

Besinnen wir uns auf das Wesentliche – und auf das, was dem Hund und somit auch uns als Hundefreund Nutzen und Freude bringt!

Schützen wir unsere Hunde vor fragwürdigen Schauen, welche die Eitelkeiten ihrer Besitzer in den Mittelpunkt stellen. Mögen wir stets bedenken, dass unsere Sonderschauen nicht nur uns Spaß, Freude und Unterhaltung bringen sollen, sondern vor allem unseren Hunden dienen sollen!

In diesem Sinne - ich freue mich auf die nächste Ausstellung und auf ein Wiedersehen!

Uwe Thies

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Foto:©ClipDealer

Intensivpatienten

Unterstützende Ernährungsmaßnahmen

In der Humanmedizin ist der Nutzen ernährungstechnischer Unterstützung der Intensivpatienten seit vielen Jahren anerkannt, doch bis vor kurzem noch, ist deren Bedeutung in der Veterinärmedizin verkannt worden.

In der Humanmedizin ist der Nutzen ernährungstechnischer Unterstützung der Intensivpatienten seit vielen Jahren anerkannt, doch bis vor kurzem noch, ist deren Bedeutung in der Veterinärmedizin verkannt worden.

Ein mangelndes Verständnis für die geänderten Ernährungsbedürfnisse des Intensivpatienten und wie sie den Heilungsprozeß beeinflussen, kann allerdings zu Fehlernährung führen.
Die therapeutischen Vorteile einer unterstützenden Ernährungsmaßnahme für den gestreßten oder traumatisierten Patienten sind wohlbekannt und beeinflussen positiv:

  • Überlebensrate
  • Länge des Klinikaufenthalts
  • Komplikationen
     
  • Genesung
  • Wundheilung

Hungerzustand des gesunden Tieres
 

Wird einem gesunden Tier die bedarfsgerechte Nahrung verweigert, kommt es zu einer Reihe von Stoffwechselanpassungen die dazu dienen, die Blutglukosekonzentrationen aufrecht zu erhalten, fettfreies Körpergewebe zu bewahren und das Überleben zu sichern. Die Stoffwechselrate und somit die Energieverwertung und der Glukoseverbrauch werden gesenkt. Gewebereserven bestehend aus Glycogenen und Fettsäuren werden mobilisiert um Energie bereitzustellen. Außerdem werden Aminosäuren mobilisiert, anfänglich aus metabolisch-labilen Proteinen in Leber, Nieren und Magen-Darm-Trakt, um Verluste durch den normalen, täglichen Proteinstoffwechsel zu decken.

Nach einigen Fastentagen sind die Glycogen-Bestände aufgebracht und Fett wird zur primären Brennstoffquelle. Die Proteinverwertung nimmt zu, da Aminosäuren vorrangig für die Glukoneogenese zur Aufrechterhaltung des Glukosespiegels in den Zellen (des Nervensystems, Nierenmarks, Knochenmarks und Blutkreislaufs) genutzt wird, die auf Glukose als Energiequelle angewiesen sind. Der Nahrungsentzug bei gesunden Tieren führt folglich zum Verlust von einem Teil des fettfreien Körpergewebes sowie auch von Fett. Während der Zeit des Nahrungsentzugs bei gesunden Hunden hat die Fettsäureverwertung einen Anteil von 70 - 85 % am Energieaufwand, Proteine bis zu 25 % und Kohlenhydrate weniger als 10 %. Wenn die Futteraufnahme wieder beginnt, nimmt die Aminosäurenmobilisierung ab und der Stoffwechsel kehrt innerhalb von 24 Stunden zum Normalszustand zurück.

Stoffwechselreaktionen auf Streß und Trauma

Stoffwechselstreß zeigt sich durch eine anfängliche hypometabolische Phase, die 24 - 48 Stunden andauert. Während diesem mit der „Ebbe” vergleichbarem Schockzustand nimmt die Stoffwechselrate ab und der Körper versucht weitere Schäden zu verhindern sowie den Flüßigkeitsstatus und die Gewebedurchblutung aufrecht zu erhalten. Die Behandlung in dieser Phase dient primär den lebensrettenden Maßnahmen.

Diese nährstoffarme Phase wird gefolgt von einem mit der „Flut” vergleichbaren Zustand des Hypermetabolismus (erhöhte Stoffwechselrate), der von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen andauern kann, abhängig vom Grad der Schädigung. Hypermetabolismus soll kurzfristig die Wundheilung und den Infektionswiderstand unterstützen. Der Energiebedarf steigt in Abhängigkeit zum Grad der Verletzung und kann in Fällen von Kopftrauma (weil das Gehirn einen besonders hohen Energiebedarf hat), Blutvergiftung, schweren Verbrennungen, massivem Trauma oder in Folge eines radikalen chirurgischen Eingriffs besonders hoch sein. Sogar gesunde Tiere, die geringfügigen Eingriffen unterzogen werden, können einen vorübergehend höheren Energiebedarf von bis zu 10 % über normal erfahren. Einige therapeutische Mittel, wie z. B. hohe Dosen an Steroiden, können den Energiebedarf des Patienten steigern.

Die Glycogen-Bestände sind bei gestreßten Tieren schnell aufgebraucht und Fett wird zur primären und bevorzugten Energiequelle. Die Glukoneogenese durch Aminosäuren nimmt in erheblichem Maße zu, um den Glukosespiegel im Blut für die von Glukose abhängigen Zellen aufrecht zu erhalten sowie zur Reparatur von Gewebe und Neoplasma. Der Proteinabbaustoffwechsel wird erhöht um diesen Bedarf zu erfüllen. Gestreßte und traumatisierte Patienten sind nicht in der Lage Glukose effizient zu verwerten. Größere Mengen diätetischer Kohenhydrate sind daher während dieser Zeit nicht anzuwenden. Sie können zu Komplikationen führen.

Nach Streß oder Verletzung scheinen die proteinsparenden Anpassungen des Nahrungsentzugs, die bei gesunden Tieren auftreten, außer Kraft gesetzt zu sein. Die Folge ist ein Nettoverlust bedeutender Proteinmengen. Die Belastung des Gewebes kann sich über Wochen fortsetzen und während dieser Zeit werden unterstützende Ernährungsmaßnahmen zu einem entscheidenden Bestandteil der Behandlung. Wird dieser Nährstoffbedarf beim Patienten außer Acht gelassen, führt das gewöhnlich zu einem Protein-Energie-Mangelsyndrom. Entgegen dem fastenden, gesunden Tier, weist das metabolisch gestreßte Tier - auch nach Wiederaufnahme der Fütterung - weiterhin eine negative Stickstoffbilanz und beschleunigte Gluconeogenese auf.

Protein-Energie Mangelsyndrom

Im Verlauf einer Protein-Energie-Mangelernährung können sich eine Reihe negativer Auswirkungen zeigen, die in Kombination in der Lage sind, die Rekonvaleszenz zu verzögern sowie die Infektions- und Schockanfälligkeit des Patienten zu erhöhen. Folgende Auswirkungen sind u.a. möglich:

  • Schwund von Muskelmasse und Muskelkraft
  • Abnahme der Verdauungs- und Absorptionskapazität des Magen-Darm-Traktes
  • erhöhte Durchlässigkeit des Darms
  • gestörte Immunfunktion
  • verzögerte Wundheilung
  • vermindertes Plasmavolumen
  • reduzierte Funktionsfähigkeit im Bereich des Atmungstraktes und der Herzmuskulatur
  • in extremen Fällen führt dies zum Tod durch ein mit einer Infektion einhergehendes Organversagen

Patientenbeurteilung

Die Bestimmung von Patienten, die unterstützender Ernährungsmaßnahmen bedürfen, ist subjektiv. In jedem Fall sollten jedoch die Kranken- und Ernährungsgeschichte, derzeitiges Freßverhalten, physikalische Untersuchungen und Labortests betrachtet werden.
Eine spezifische unterstützende Ernährungsmaßnahme ist angezeigt, wenn:

  • die Nahrungsaufnahme seit 3 - 5 Tagen deutlich verringert ist
  • es klare Hinweise auf einen akuten Gewichtsverlust von 5 - 10 % des Körpergewichts gibt
  • das derzeitige Gewicht 15 % oder mehr unter dem idealen Körpergewicht liegt
  • der Körperzustand auf einer Skala von 1 (ausgezehrt) bis 5 (übergewichtig), unter dem optimalen Wert von 3 liegt
  • nach vor kurzem erfolgtem Trauma, operativem Eingriff oder von Abmagerung begleiteter Infektion

Sind erst einmal alle Kriterien abgewogen worden, können Umfang und Dauer der unterstützenden Ernährungsmaßnahme geschätzt und ein individueller Ernährungsplan zusammengestellt werden. Für Patienten, denen ein Eingriff bevorsteht, ist die voroperative Beurteilung besonders wichtig, damit eine unter Umständen erforderliche Sondenlegung gleichzeitig mit dem Eingriff vorgenommen werden kann.

Komplikationen bei der unterstützenden Ernährungsmaßnahme

Nach einer Zeit des Nahrungsentzugs sollten alle diätetischen Änderungen langsam und stufenweise eingeführt werden, um Komplikationen zu vermeiden. In der ersten Phase, wenn die Fütterung wieder aufgenommen wird, ist mit Erbrechen zu rechnen oder mit Diarrhöe aufgrund der verringerten Darmoberfläche und verminderter Enzymaktivität. Die normalen Verdauungsfunktionen kehren gewöhnlich innerhalb einiger Tage wieder zurück.

Die Kalorienzufuhr hat eine wichtige Wirkung auf die Genesung. Eine unzureichende Aufnahme kann zu Protein-Energie-Mangelernährung führen, aber Überfütterung kann ähnlich schädlich sein, insbesondere wenn die Kohlenhydratzufuhr zu hoch ist. Bei von Nahrungsentzug gekennzeichneten Patienten kann eine exzessive Kohlenhydratzufuhr zu einem insulininduzierten Transport von Phosphor und Kalium in die Zellen führen. Das daraus folgernde Herz-Kreislauf-Versagen kann in machen Fällen tödlich enden.

Diätauswahl

Bei der Auswahl einer Diät ist es wichtig, die diätetische Zusammensetzung, die Kaloriendichte der Nahrung und ggf. den Durchmesser der Sonde zu berücksichtigen. Grundlegende Diäten mit Aminosäuren oder Glukose können sich bei beeinträchtigter Magen-Darm-Funktion oder zur Ergänzung anderer Futtermittel als nützlich erweisen. Polymere Diäten oder Dosenmischnahrung können für die meisten Zwecke eingesetzt werden. Idealerweise sollten alle Diäten für Intensivpatienten äußerst schmackhaft und hoch verdaulich sein sowie eine hohe Nährstoffdichte aufweisen, um eine adäquate Nährstoffaufnahme in einer reduzierten Futtermenge zu gewährleisten. Kommerzielle Diätnahrung, die gemäß den spezifischen Bedürfnissen gestreßter Tiere zusammengesetzt wurden, ist besonders geeignet.

Kernaussagen

  • Unterstützende Ernährungsmaßnahmen können Morbidität und Mortalität bei Intensivpatienten erheblich reduzieren
  • Die Patientenbewertung und die Umsetzung eines Ernähungsplanes im Frühstadium kann zu einem erfolgreichen Ergebnis beitragen
  • Besondere Aufmerksamkeit sollte dem individuellen Energiebedarf des Tiers gewidmet werden
  • Diätzusammensetzung, Form der Verabreichung und Fütterungshäufigkeit sollten auf jeden Patienten individuell und sorgfältig abgestimmt werden.

©/Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung von: www.petprofi.de 

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Foto:©Andrea & Peter Bollrath

Urlaub mit dem Vierbeiner

Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU

Pro Person dürfen im Reiseverkehr höchstens 5 Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) mitgeführt werden. Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln. Trifft dies nicht zu, gelten die Regelungen für den Handel mit Tieren. Genauere Informationen dazu finden Sie in der Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren (Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung).

Pro Person dürfen im Reiseverkehr höchstens 5 Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) mitgeführt werden. Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln. Trifft dies nicht zu, gelten die Regelungen für den Handel mit Tieren. Genauere Informationen dazu finden Sie in der Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren (Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung).

Aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 sowie der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013, die seit 29. Dezember 2014 gelten, muss für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend transportiert werden, grundsätzlich ein Heimtierausweis nach einheitlichem Muster mitgeführt werden.

Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, das heißt, das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Seit dem 3. Juli 2011 ist für neu gekennzeichnete Tiere der Microchip verpflichtend. (Technische Anforderungen: Die Transponder müssen a) dem ISO-Standard 11784 entsprechen (HDX- oder FDX-B-Übertragung) und b) mit einem der ISO-Norm 11785 entsprechenden Lesegerät abgelesen werden können).

Die EU-Heimtierausweise können von einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden. Er benötigt hierfür allerdings eine Ermächtigung der nach Landesrecht zuständigen Behörden.

EU-Heimtierausweis. Foto:©www.dgk.de/wikipedia
EU-Heimtierausweis. Foto:©www.dgk.de/wikipedia
Die Höchstzahl von 5 Heimtieren darf überschritten werden, wenn die Tiere zum Zweck der Teilnahme an Wettbewerben, Ausstellungen und Sportveranstaltungen, bzw. zum Training, für solche Veranstaltungen verbracht werden (kein Besitzerwechsel). Diese Tiere müssen mindestens 6 Monate alt sein und es muss ein schriftlicher Nachweis vorliegen, dass die Tiere für eine der genannten Veranstaltungen registriert sind. Sollen mehr als 5 Tiere zu anderen Zwecken verbracht werden, so gelten die Regelungen für den Handel mit Tieren. Genauere Informationen dazu finden Sie in der Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren (Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung). 

Impfschutz gegen Tollwut

Neben Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer muss der Heimtierausweis den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt.

Da für die Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes eine Zeitspanne von 21 Tagen erforderlich ist, bedeutet dies im Falle einer Erstimpfung, dass diese mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt erfolgen muss.

Wird eine Wiederholungsimpfung erst nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der letzten Impfung verabreicht, so entspricht diese Impfung einer Erstimpfung (Gültigkeitsdauer der Impfung ist im Pass vermerkt). 

Verbot der Ein- und Durchreise mit Welpen unter 15 Wochen

Auch Welpen dürfen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz nach Deutschland einreisen bzw. Deutschland im Transit passieren. Da die Tollwut-Erstimpfung frühestens im Alter von 12 Wochen durchgeführt werden darf und es danach weitere 21 Tage bis zur Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes dauert, können Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen ein- bzw. durchreisen.

EU-Länder mit verschärften Anforderungen

In den Mitgliedsstaaten Irland, Malta, Finnland und dem Vereinigten Königreich gelten verschärfte Anforderungen über antiparasitäre Behandlungen, insbesondere Echinokokkenbehandlung (Bandwürmer).

Irland - Department of Agriculture and Food - http://www.pettravel.gov.ie/

Malta - Ministry for Sustainable Development, the Environment and Climate Change -   http://www.pettravel.com/immigration/malta.cfm

Finnland - Auswärtiges Amt - https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/finnland-node/finnlandsicherheit/211624#content_4 P

Großbritannien - Department for Environment Food and Rural Affairs (Defra) - www.gov.uk/take-pet-abroad 

Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft - www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html

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