int. Dackel-club gergweis e.V. int. rasse-jagd-gebrauchshunde-verband e.V.
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Agility-Cup-Turnier
Region West
25.07.2026 16:00 Uhr - 26.07.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier (Doppelturnier)
Region Mitte
08.08.2026 14:00 Uhr - 09.08.2026 15:00 Uhr
Ersatztermin: Agility-Cup-Turnier
Region West
09.08.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
16.08.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
22.08.2026 17:00 Uhr - 23.08.2026 16:00 Uhr
Sommerfest
mit lustigem Hunderennen + Hundeolympiade + Fotoshooting
23.08.2026 11:00 Uhr - 16:00 Uhr
IRJGV-Nordsee-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
29.08.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
29.08.2026 16:00 Uhr - 30.08.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
05.09.2026 15:00 Uhr - 06.09.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
06.09.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
IRJGV-Grenzland-Siegerschau Niederlande - mit Vergabe des „Auslands-CACIB“
- für alle Rassehunde -
13.09.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Agility-Richter- & LG-Beauftragten Arbeitskreis-Tagung
03.10.2026 11:30 Uhr - 15:00 Uhr
Deutsche Agility Meisterschaft
04.10.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Lustiges Hunderennen
50-Meter-Hunderennen (Dackel starten separat) + Fotoshooting + pfiffiges Hunderennen
04.10.2026 11:00 Uhr - 16:00 Uhr
IRJGV-Euregio-Siegerschau - mit Vergabe des „Auslands-CACIB"
- für alle Rassehunde -
18.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
IRJGV-Südwestdeutschland-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
25.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr

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Hundetraining und Pflege: Alles für Ihren Hund

Im IDG e.V. & IRJGV e.V. dreht sich alles um Hundetraining, Pflege und Vereinsaktivitäten. Erfahren Sie, wie Sie mit den richtigen Tipps das Leben mit Ihrem Hund harmonisch und artgerecht gestalten können.

SCHÖNE FERIEN... und immer auf guten Sonnenschutz achten! ©ClipDealer.de

Sommerferien des Verbandsbüros

Allen Mitarbeitern und Mitgliedern der Verbände, allen Besuchern der Website und natürlich jedem Vierbeiner, wünschen wir erholsame Sommertage!

In der Zeit von Freitag, 14.08. bis einschließlich Dienstag, 01.09.2026 ist das Verbandsbüro nicht besetzt. Sie erreichen uns telefonisch wieder zu den üblichen Bürozeiten ab Mittwoch, den 02.09.2026. Benachrichtigungen per E-Mail (bitte Kontaktformular verwenden) oder Fax unter: 08547/287, sind natürlich jederzeit auch während unseres Urlaubs möglich.Die Bearbeitung findet allerdings erst ab dem 02.09.2026 statt.  Foto:©ClipDealer 

In der Zeit von Freitag, 14.08. bis einschließlich Dienstag, 01.09.2026 ist das Verbandsbüro nicht besetzt. Sie erreichen uns telefonisch wieder zu den üblichen Bürozeiten ab Mittwoch, den 02.09.2026.

Benachrichtigungen per E-Mail (bitte Kontaktformular verwenden) oder Fax unter: 08547/287, sind natürlich jederzeit auch während unseres Urlaubs möglich.
Die Bearbeitung findet allerdings erst ab dem 02.09.2026 statt.

 

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Wir brauchen Ihre Hilfe!

Zum Erhalt des Hundesplatzes in Hagen

Die Landesgruppe Westfalen möchte den Platz in Hagen wieder mit Leben erfüllen und Hundeausbildung und Aktivitäten rund um den Hund, darauf anbieten. Dazu brauchen wir aber auch Ihre Hilfe!

Die Landesgruppe Westfalen möchte den Platz in Hagen wieder mit Leben erfüllen und Hundeausbildung und Aktivitäten rund um den Hund, darauf anbieten.

Dazu brauchen wir aber auch Ihre Hilfe! 

Haben Sie vielleicht Lust uns beim Wiederaufbau zu unterstützen, ganz egal ob „nur“ als Helfer bei der Platzerneuerung, als „Küchenfee“ oder auch als Ausbilder/Trainer oder als BGVP-/Agility-Richter/in. Wir sind für jede Unterstützung sehr dankbar.

Bitte helfen Sie uns, diesen Platz wieder in Stand zu setzen, um diesen wirklich tollen Hundeübungsplatz erhalten zu können. 

Melden Sie sich einfach bei Martina Lutz, Tel.: 0171/6749418 oder Mail: m1.lutz@t-online.de

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Krankheiten besser vorbeugen

Das A und O der Gesundheitserhaltung ist eine ausgewogene und artgerechte Ernährung. Diese Auffassung muss deswegen als „neue Erkenntnis“ angesehen werden, weil im Jahrhundert der Impfungen, der Antibiotika, der technisch-naturwissenschaftlichen Medizin so einfache Möglichkeiten wie die ausgewogene und artgerechte Ernährung lange vergessen waren. Es ist heute bekannt, dass mehr als 30 Prozent aller Erkrankungen in der Tierarztpraxis durch die Ernährung stark mitbeeinflusst werden.

Das A und O der Gesundheitserhaltung ist eine ausgewogene und artgerechte Ernährung. Diese Auffassung muss deswegen als „neue Erkenntnis“ angesehen werden, weil im Jahrhundert der Impfungen, der Antibiotika, der technisch-naturwissenschaftlichen Medizin so einfache Möglichkeiten wie die ausgewogene und artgerechte Ernährung lange vergessen waren.

Es ist heute bekannt, dass mehr als 30 Prozent aller Erkrankungen in der Tierarztpraxis durch die Ernährung stark mitbeeinflusst werden. Eine der häufigsten Ursachen ist die Überversorgung der Hunde mit Energie (Überfütterung), der nachfolgenden Energiespeicherung (Übergewicht) und ihren gesundheitlichen Folgen (Zuckerkrankheit, Arterienverkalkung, Schäden am Bewegungsapparat).

Für freilebende Tiere ist es normal, bei oft wechselndem Nahrungsangebot, ein Körpergewicht aufrechtzuerhalten, das die Gesundheit, die Leistungs- und die Fortpflanzungsfähigkeit nicht einschränkt. Dauerhaft übergewichtige Tiere gibt es in „freier Wildbahn“ meist nicht. Für die Entstehung von Übergewicht sind im Wesentlichen drei Reize (= Einflüsse) denkbar. Am seltensten kommen Erkrankungen des Stoffwechsels und Hormonsystems vor, die trotz normaler Nahrungsaufnahme zu einer übermäßigen Fetteinlagerung beim Hund führen.

Die „gesunde Mischung” machts. Der Nährstoffbedarf jedes Hundes ist unterschiedlich und sollte individuell angepaßt werden. Foto:©Jiri Hera
Die „gesunde Mischung” machts. Der Nährstoffbedarf jedes Hundes ist unterschiedlich und sollte individuell angepaßt werden. Foto:©Jiri Hera
Häufiger ist die mangelnde körperliche Aktivität, die auch beim Hund festzustellen ist; besonders in höherem Lebensalter. Die mit der Nahrung zugeführte Energiemenge wird nicht vollständig für Stoffwechselfunktionen und körperliche Aktivität verbraucht. Der Überschuss wird als Fett eingelagert. Die Energieaufnahme ist also relativ größer als der Energieverbrauch. Am häufigsten ist jedoch ein absolutes Überwiegen der Energieaufnahme gegenüber dem Verbrauch. Und zwar durch unangemessen hohe Futtermengen, die – mit und ohne körperliche Aktivität – zu Übergewicht fu?hren. Ein beginnendes Übergewicht macht zuerst kaum Probleme. Welpen sehen z.B. rund und gesund aus. Nimmt die Fetteinlagerung jedoch weiter zu, treten erste Beeinträchtigungen biologischer Funktionen und Möglichkeiten auf. Beispielsweise Einschränkungen der Leistungsfähigkeit oder gehäufte Infektionen.

Eine gesunde Ernährung, wie sie z.B. mit einer artgerecht nach wissenschaftlichen Empfehlungen bilanzierten Vollnahrung möglich ist, kann schädliche Faktoren (=Reize, s. o.) ausschalten. Und damit das Auftreten von ernährungsbedingten Krankheiten verhindern. Die hohe Qualität einer solchen Vollnahrung erlaubt eine artgerechte Ernährung des Hundes, ohne dass bei sachgerechter Anwendung eine Mangel- oder Überversorgung mit Nährstoffen befürchtet werden muss. Ernährungsbedingten Erkrankungen, die durch den Mangel oder Überschuss einzelner Nährstoffe entstehen, kann so erfolgreich vorgebeugt werden. Allerdings: Denken wir an das Beispiel Übergewicht, sind die Hundehalter mit der Verwendung einer solchen Vollnahrung nicht aus der Pflicht. Denn neben der Qualität einer Vollnahrung ist auch immer an die richtige Menge, also Quantität zu denken, die gegeben wird, da sonst Übergewicht entstehen kann. Die richtige Menge muss individuell auf den Hund angepasst werden, da jeder Hund je nach Rasse, Größe, Felldichte, Bewegungsfreudigkeit und anderen Faktoren, einen individuellen Energiebedarf hat.

Veröffentlichung mit freundlicher Unterstützung von: www.petprofi.de

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Hundegebell:

Wann und wie lange erlaubt?

Bellen ist für Hunde ein Kommunikationsmittel und liegt in der Natur der Tiere. Bellt ein Hund aber besonders häufig oder lange, kann dies zu Streitigkeiten mit den Nachbarn führen. Die Frage ist: Wann ist Hundegebell als Ruhestörung einzustufen und was müssen Mitbewohner einfach erdulden? Verschiedene Gerichtsurteile geben Antworten.

Bellen ist für Hunde ein Kommunikationsmittel und liegt in der Natur der Tiere. Bellt ein Hund aber besonders häufig oder lange, kann dies zu Streitigkeiten mit den Nachbarn führen. Die Frage ist: Wann ist Hundegebell als Ruhestörung einzustufen und was müssen Mitbewohner einfach erdulden? Verschiedene Gerichtsurteile geben Antworten.

Ob vor Freude, weil der geliebte Mensch nach Hause kommt oder vor Aufregung, wenn der Postbote an der Haustür klingelt: Mit ihrem Bellen drücken Hunde Emotionen aus. Vielen Rassen liegt es im Blut, Geräusche lautstark zu melden – manchmal zum Unmut des Nachbarn, der die Lautäußerungen als Lärmbelästigung empfinden kann. Damit haben sich bereits diverse Gerichte beschäftigt. Das übereinstimmende Urteil: Auch für Hundegebell gelten Richtlinien, Regeln und Ruhezeiten. 

Wie viel und wie lange dürfen Hunde bellen?

„Das Urteil des Oberlandesgericht Köln vom 7. Juni 1993 wird mittlerweile als Standardurteil in Lärmangelegenheiten verwendet“, erklärt der auf Tierrecht spezialisierte Anwalt Andreas Ackenheil. Dieses Urteil mit dem Aktenzeichen 12 U 40/93 verpflichtete einen Hundehalter, sein Tier so zu halten, dass Hundegebell, Winseln oder Jaulen auf dem Grundstück des Nachbarn zu bestimmten Ruhezeiten nicht zu hören ist.

Diese Zeiten gelten von 13 bis 15 Uhr sowie von 22 bis 6 Uhr. Darüber hinaus darf Hundegebell nicht länger als zehn Minuten ununterbrochen und insgesamt 30 Minuten täglich zu hören sein. „Natürlich können festgesetzte Bellzeiten einem Hund nicht verständlich gemacht werden, daher sind die Regelungen eher als Orientierung zu verstehen“, erklärt der Tierrechtsexperte.

Auch in ländlicher Umgebung muss ein Hundehalter sicherstellen, dass Nachbarn vor 7 Uhr morgens, zwischen 13 und 15 Uhr und nach 22 Uhr keiner Lärmbelästigung durch Hundegebell ausgesetzt sind. Das Recht der Nachbarn auf Ruhe hat hier Vorrang vor dem Interesse des Hundehalters, wie das Landgericht Mainz am 22. Juni 1994 unter dem Aktenzeichen 6 S 87/94 urteilte. 

Dürfen Hunde an Sonn- und Feiertagen bellen?

„Geht von einer Hundehaltung eine erhebliche Lärmbelästigung durch das Hundegebell aus, so kann die Ordnungsbehörde anordnen, dass die Hunde nachts und an Sonn- und Feiertagen in geschlossenen Gebäuden gehalten werden. Diese Maßnahme ist angesichts des ordnungswidrigen Verhaltens des Hundehalters zulässig“, erläutert Anwalt Ackenheil. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am 5. Juli 2013 unter dem Aktenzeichen 11 ME 148/13 entschieden. Begründet wurde das Urteil damit, dass häufiges, übermäßig lautes und langanhaltendes Hundegebell, insbesondere zu Ruhezeiten wie der Mittags- und Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen, eine erhebliche Belästigung der Nachbarschaft und damit eine Ordnungswidrigkeit darstellt. 

Besteht ein Anrecht auf Mietminderung?

Andere Mieter können die Miete wegen nachbarlichen Hundegebells allenfalls dann mindern, wenn der Hund regelmäßig und langanhaltend laut bellt. „Gelegentliches Bellen stellt keinen Grund für eine Mietminderung dar“, sagt der Anwalt unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 6. März 2005 mit dem Aktenzeichen 49 C 165/05.

Das Gericht führte aus, dass ein gelegentliches Bellen noch nicht als Mietmangel bezeichnet werden könne – ebenso wenig wie andere, mit der Wohnnutzung zwangsläufig verbundene nachbarliche Laute wie Schritte, das Rauschen einer Dusche oder Toilettenspülung. Derartige Geräusche gehören ebenso wie die Lebenszeichen eines Hundes zu dem Geräuschspektrum, das jeden Mieter eines Mehrfamilienhauses erwarte.

Aus einem weiteren Urteil des Amtsgerichts Rheine vom 3. Februar 1998 mit dem Aktenzeichen 14 C 731/97 geht hervor, dass Mieter, die wegen Hundegebells in der Nachbarswohnung die Miete mindern, in einem Prozess konkret darlegen müssen, zu welchen Zeiten der Hund hörbare Geräusche von sich gegeben hat.

Um Konflikte in der Nachbarschaft zu vermeiden, ist es daher nicht nur hilfreich, frühzeitig das Gespräch zu suchen. Der Hundehalter sollte auch Ursachenforschung betreiben und gemeinsam mit dem Vierbeiner daran arbeiten – gegebenenfalls auch mithilfe eines Hundetrainers.

Quelle: IVH

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Kostenfalle Hüftgelenksdysplasie

Das kostet die Krankheit im Laufe eines Hundelebens

Hüftgelenksdysplasie oder HD ist für viele Hundehalter eine absolute Horror-Diagnose. Die Erkrankung ist nämlich nicht nur mit Schmerzen für den Vierbeiner verbunden – sondern auch mit hohen Behandlungskosten.

Hüftgelenksdysplasie oder HD ist für viele Hundehalter eine absolute Horror-Diagnose. Die Erkrankung ist nämlich nicht nur mit Schmerzen für den Vierbeiner verbunden – sondern auch mit hohen Behandlungskosten.

Hüftgelenksdysplasie ist gekennzeichnet durch ein lockeres, nicht korrekt ineinandergreifendes Hüftgelenk. Dadurch kommt es zu Abnutzungserscheinungen des Knorpels und chronischen Umbauprozessen, sogenannten Arthrosen.

Je länger der Zustand besteht, desto schwerer werden die Veränderungen am Gelenk. Ein frühzeitiges Eingreifen ist daher die beste Vorsorge. 

Große Hunde sind häufiger betroffen

Hunderassen, die besonders häufig von der HD betroffen sind, sind große Rassen, wie z. B. Labradore, Schäferhunde, Boxer, Golden-Retriever und Berner-Sennenhunde, genauso wie große Mixhunde. Auch Nachkommen von gesunden Elterntieren können betroffen sein.

Grundsätzlich kann die Hüftgelenksdysplasie aber bei jedem Hund auftreten, denn neben der Rasse können auch die generellen Lebensbedingungen, Haltung, Futter und andere Umstände Einfluss haben. Bei schweren Verläufen beginnen die Veränderungen der Gelenke bereits im Welpenalter. 

Ein häufiges Symptom: Schwerfälligkeit beim Aufstehen 

Klassische Anzeichen für eine Hüftgelenksdysplasie sind Probleme des Vierbeiners beim Aufstehen, Treppenlaufen und auf längeren Spaziergängen. Auch das sogenannte „Bunny Hopping“ ist ein Anzeichen für Hüftprobleme. Dabei springt der Hund beim Loslaufen mit beiden Hinterbeinen gleichzeitig unter den Köper, anstatt die Beine abwechselnd zu nutzen. Einige Hunde zeigen einen schwankenden Gang, der dem Hüftschwung eines Laufstegmodels ähnelt. Andere Hunde können auch deutlich sichtbar lahmen.

Beim Verdacht einer Hüftgelenksdysplasie sollte ein Tierarzt den Hund zunächst gründlich orthopädisch untersuchen. Zeigt das Tier dabei Anzeichen, die auf HD hindeuten, wird es in Narkose geröntgt. Hierfür können einige Hundert Euro an Kosten anfallen.

Mögliche Behandlungen bei Hüftdysplasie 

Abhängig von dem Schweregrad der Hüftgelenksdysplasie und Alter des Tieres sind unterschiedliche Therapien möglich. 
Ist der Hund noch sehr jung und noch nicht ausgewachsen, kann die Verödung einer Wachstumsfuge (Juvenile Pubis Symphysiodese) dafür sorgen, dass der Oberschenkelkopf eine bessere Überdachung erhält. Dafür wird eine Zugschraube so durch die Wachstumsfuge zwischen den Sitzbeinen gebohrt, dass der Knochen an dieser Stelle nicht mehr weiterwachsen kann. Der Eingriff ist relativ unkompliziert und den Hunden geht es nach der Operation schnell wieder gut. Für diesen Eingriff fallen Kosten von etwa 1.000 Euro oder mehr an. Noch teurer wird es, wenn der Hund weitere Rehamaßnahmen bekommen muss. Nach einer gewissen Regenerationszeit ist dann aber ein gesundes Hundeleben ohne Einschränkungen möglich.

Bei jungen Hunden ist eine drei- beziehungsweise zweifache Beckenschwenkosteotomie möglich. Dabei wird das Becken an zwei oder drei Stellen zersägt und mittels Platten neu ausgerichtet, wodurch das Hüftgelenk mehr Stabilität erhält.

Leichtere Fälle von Hüftgelenksdysplasie können konservativ, also ohne eine Operation, behandelt werden. Meistens wird eine Kombination aus Schmerzmitteln und Physiotherapie eingesetzt, um die Hüftgelenke möglichst stabil und schmerzfrei zu halten. 

In manchen Fällen ist ein Gelenkersatz leider nicht zu vermeiden, um dem Hund ein schmerzfreies Leben zu ermöglichen. Foto©shutterstock.com/DyziO
In manchen Fällen ist ein Gelenkersatz leider nicht zu vermeiden, um dem Hund ein schmerzfreies Leben zu ermöglichen. Foto©shutterstock.com/DyziO
Bei ausgewachsenen Hunden gibt es die Möglichkeit, ein künstliches Hüftgelenk (Totale Endoprothese, TEP) einzusetzen. Dabei wird der Oberschenkelkopf abgesägt und ein künstliches Gelenk aus Metall in Oberschenkel und Becken eingesetzt. Das alte Gelenk wird dadurch vollständig ersetzt.

Diese Operation ist sehr teuer und aufwändig. Sie bietet dem Hund bei erfolgreicher Behandlung jedoch eine hohe Lebensqualität, da er das künstliche Gelenk völlig schmerzfrei und ohne Einschränkungen sein Leben lang benutzen kann. Zunächst wird nur eine Seite operiert, damit der Hund nach der Operation noch ein intaktes Bein hat, um es voll zu belasten. Hat der Hund eine beidseitige schwere HD, ist nach abgeschlossener Heilung der operierten Seite nach einigen Monaten die zweite Seite dran.

Kommt es zu Komplikationen wie einer Infektion, sind diese schwerwiegend und können zum Verlust des Gelenkes führen. Die häufigste Komplikation nach der Operation ist eine Ausrenkung (Luxation) des künstlichen Gelenks. Dies kann durch strikte Ruhighaltung nach der OP verhindert werden.

Die schmerzlindernde Operation ist mit hohen Behandlungskosten verbunden. So fallen pro Seite Kosten von etwa 5.000 Euro an. Zusätzlich kommen noch die Kosten für die Nachuntersuchungen, Medikamente und Physiotherapie hinzu, sodass in Summe ebenfalls noch einmal 1.000 bis 2.000 Euro Kosten entstehen können. 

Übrigens: „Bei der Uelzener Versicherung können mithilfe des Reha-Bausteins auch die Kosten für die Physiotherapie nach der OP abgesichert werden“, erklärt Uelzener-Versicherungsexperte Bernd Buttkus.

Ist eine Endoprothese aus verschiedenen Gründen nicht möglich, kann das Hüftgelenk bei Tieren mit geringem Körpergewicht auch entfernt werden. Ob diese sogenannte Femurkopfhalsresektion funktioniert, kann aber nur der Tierarzt im Einzelfall entscheiden. Die Kosten für diesen Eingriff sind deutlich geringer (circa 800 bis 1.200 Euro je Seite). Allerdings fehlt dem Hund dadurch sein Gelenk und die Muskulatur muss die Stabilisierung übernehmen. Die Tiere sind außerdem nicht mehr voll belastbar.

Damit Hundehalter nicht alleine auf den OP-Kosten sitzen bleiben, empfiehlt sich der Abschluss einer Hunde-OP-Versicherung. Viele Anbieter übernehmen für Operationen bei Hüftdysplasie allerdings keine Kosten. Anders ist das bei der neuen Hunde-OP-Versicherung der Uelzener Versicherung. „Der Hund und seine Gesundheit ein Leben lang liegen uns am Herzen“, sagt Uelzener-Versicherungsexperte Buttkus. Deshalb sind dort alle Operationen versichert, auch solche aufgrund von HD. 

Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung von: ©Uelzener Versicherungen

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Heimtierhaltung in der Wohnung:

Therapie- und Assistenztiere grundsätzlich erlaubt

Häufig wollen Vermieter die Tierhaltung verbieten. Wer einen Assistenzhund oder ein Tier zu therapeutischen Zwecken braucht, hat in der Regel gute Chancen, dass ihm die Tierhaltung dennoch gewährt wird. Unabhängig davon, was ursprünglich einmal im Mietvertrag vereinbart wurde, meint der Tierrechtsspezialist RA Andreas Ackenheil aus Mainz. Bestätigt sieht der Anwalt dies in zahlreichen Rechtsurteilen der Vergangenheit.

Häufig wollen Vermieter die Tierhaltung verbieten. Wer einen Assistenzhund oder ein Tier zu therapeutischen Zwecken braucht, hat in der Regel gute Chancen, dass ihm die Tierhaltung dennoch gewährt wird. Unabhängig davon, was ursprünglich einmal im Mietvertrag vereinbart wurde, meint der Tierrechtsspezialist RA Andreas Ackenheil aus Mainz. Bestätigt sieht der Anwalt dies in zahlreichen Rechtsurteilen der Vergangenheit.

„Oftmals sind es Einzelfallentscheidungen, die nach eingehender Prüfung und Abwägung der Interessen des Tierhalters, anderer Mieter und des Vermieters gefällt werden“, betont Ackenheil. Beispielsweise spielen auch besondere Bedürfnisse des Mieters (Blindenführhund, Therapiezwecke, soziale Vereinsamung) sowie das Naturell eines Tieres eine Rolle. 

Hunde

Benötigt beispielsweise ein behinderter Mensch einen Assistenzhund, der ihn bei der Hausarbeit unterstützt und ist der Hund gut erzogen, sozialverträglich und ruhig, sind sehr wichtige Kriterien bereits erfüllt. „Diese Eigenschaften sind bei ausgebildeten und qualitätsgeprüften Assistenzhunden die Voraussetzung für einen Einsatz bei einem behinderten Menschen“, sagt Sabine Häcker, ehrenamtliche Vorsitzende des Vereins Hunde für Handicaps, Mitarbeiterin beim Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband im Projekt „Führhund“, Tierärztin, Hundeerzieherin und Verhaltensberaterin (IHK/BHV). Demnach kann man davon ausgehen, dass der Haltung eines ausgebildeten Assistenzhundes in der Regel keine Steine in den Weg gelegt werden können. 

Dies zeigt auch das folgende Urteil: Sogar ein mietvertraglich individuell vereinbartes Verbot kann in besonderen Ausnahmefällen hinfällig werden. In diesem Sinne hatte der BGH einem Mieter, der auf die Dienste eines Blindenhundes angewiesen war, die Tierhaltung in der Mietwohnung zugestanden und die Interessen des Mieters als höherrangig gegenüber denen des Vermieters eingestuft (BGH Beschluss v. 4.5.1995, V ZB 5/95, Fundstelle: WuM 1995, 447). Sogar ein „normaler“, nicht ausgebildeter Hund, durfte aufgrund der besonderen Interessenlage einer behinderten Mieterin bleiben, obwohl in dem Regensburger Wohnungsblock ein generelles Tierverbot herrschte und sich die Nachbarn über Hundegebell beschwert hatten.

Vor Gericht gab die contergangeschädigte Hundebesitzerin an, dass sie wegen ihrer Behinderung arbeitslos sei und kaum Kontakt zu Menschen habe. Der Dackel wäre für die Stabilisierung des seelischen Zustands wichtig, wie vom Arzt bestätigt wurde. Letztendlich entschied das Gericht, dass die Frau ihren Dackel behalten durfte (Bayerisches OLG, Az.: 2Z BR 81/01). 

Katzen

Dennoch: „Soll ein Assistenzhund oder eine Katze zu therapeutischen Zwecken in die Wohnung einziehen, ist es ratsam, sich im Vorfeld mit dem Vermieter, gegebenenfalls auch den Mitmietern an einen Tisch zu setzen“, rät Ackenheil. Es könnten konkrete Störfaktoren vorliegen, die gegen eine Hunde- oder Katzenhaltung sprechen. Beispielsweise, wenn die Gefahr besteht, dass der Nachbar durch die Katze einem lebensbedrohlichen allergischen Asthmaanfall ausgesetzt werden könnte (LG München 34 S 16167/03).

Demgegenüber urteilte das AG Hannover (Az. 8611 76/86), dass die Katzenallergie eines benachbarten Mieters kein Grund sei, die Tierhaltung zu untersagen. In diesem Fall fiel Interessenabwägung eben anders aus. Maßgebend ist insoweit immer der Vortrag der Parteien, die den Richter für das eine oder andere Interesse überzeugen müssen. 

Kleintiere, Vögel und Fische 

Ist eine Katzen- oder Hundehaltung zu therapeutischen Zwecken aufgrund einer Allergie eines Hausmitbewohners nicht möglich, können Betroffene auch auf Kleintiere, Vögel oder Zierfische ausweichen. Deren Haltung ist immer erlaubt und sie eignen sich hervorragend als Seelentröster oder unvoreingenommene Gesellschafter.

Quelle: IVH 

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Foto:©Andrea & Peter Bollrath

Urlaub mit dem Vierbeiner

Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU

Pro Person dürfen im Reiseverkehr höchstens 5 Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) mitgeführt werden. Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln. Trifft dies nicht zu, gelten die Regelungen für den Handel mit Tieren. Genauere Informationen dazu finden Sie in der Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren (Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung).

Pro Person dürfen im Reiseverkehr höchstens 5 Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) mitgeführt werden. Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln. Trifft dies nicht zu, gelten die Regelungen für den Handel mit Tieren. Genauere Informationen dazu finden Sie in der Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren (Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung).

Aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 sowie der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013, die seit 29. Dezember 2014 gelten, muss für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend transportiert werden, grundsätzlich ein Heimtierausweis nach einheitlichem Muster mitgeführt werden.

Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, das heißt, das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Seit dem 3. Juli 2011 ist für neu gekennzeichnete Tiere der Microchip verpflichtend. (Technische Anforderungen: Die Transponder müssen a) dem ISO-Standard 11784 entsprechen (HDX- oder FDX-B-Übertragung) und b) mit einem der ISO-Norm 11785 entsprechenden Lesegerät abgelesen werden können).

Die EU-Heimtierausweise können von einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden. Er benötigt hierfür allerdings eine Ermächtigung der nach Landesrecht zuständigen Behörden.

EU-Heimtierausweis. Foto:©www.dgk.de/wikipedia
EU-Heimtierausweis. Foto:©www.dgk.de/wikipedia
Die Höchstzahl von 5 Heimtieren darf überschritten werden, wenn die Tiere zum Zweck der Teilnahme an Wettbewerben, Ausstellungen und Sportveranstaltungen, bzw. zum Training, für solche Veranstaltungen verbracht werden (kein Besitzerwechsel). Diese Tiere müssen mindestens 6 Monate alt sein und es muss ein schriftlicher Nachweis vorliegen, dass die Tiere für eine der genannten Veranstaltungen registriert sind. Sollen mehr als 5 Tiere zu anderen Zwecken verbracht werden, so gelten die Regelungen für den Handel mit Tieren. Genauere Informationen dazu finden Sie in der Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren (Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung). 

Impfschutz gegen Tollwut

Neben Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer muss der Heimtierausweis den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt.

Da für die Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes eine Zeitspanne von 21 Tagen erforderlich ist, bedeutet dies im Falle einer Erstimpfung, dass diese mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt erfolgen muss.

Wird eine Wiederholungsimpfung erst nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der letzten Impfung verabreicht, so entspricht diese Impfung einer Erstimpfung (Gültigkeitsdauer der Impfung ist im Pass vermerkt). 

Verbot der Ein- und Durchreise mit Welpen unter 15 Wochen

Auch Welpen dürfen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz nach Deutschland einreisen bzw. Deutschland im Transit passieren. Da die Tollwut-Erstimpfung frühestens im Alter von 12 Wochen durchgeführt werden darf und es danach weitere 21 Tage bis zur Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes dauert, können Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen ein- bzw. durchreisen.

EU-Länder mit verschärften Anforderungen

In den Mitgliedsstaaten Irland, Malta, Finnland und dem Vereinigten Königreich gelten verschärfte Anforderungen über antiparasitäre Behandlungen, insbesondere Echinokokkenbehandlung (Bandwürmer).

Irland - Department of Agriculture and Food - http://www.pettravel.gov.ie/

Malta - Ministry for Sustainable Development, the Environment and Climate Change -   http://www.pettravel.com/immigration/malta.cfm

Finnland - Auswärtiges Amt - https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/finnland-node/finnlandsicherheit/211624#content_4 P

Großbritannien - Department for Environment Food and Rural Affairs (Defra) - www.gov.uk/take-pet-abroad 

Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaftwww.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html

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