int. Dackel-club gergweis e.V. int. rasse-jagd-gebrauchshunde-verband e.V.
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Agility-Cup-Turnier
Region Nord
09.05.2026 15:00 Uhr - 10.05.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
16.05.2026 16:00 Uhr - 17.05.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Mitte
17.05.2026 10:00 Uhr - 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
30.05.2026 16:00 Uhr - 31.05.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
07.06.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
13.06.2026 15:00 Uhr - 14.06.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
13.06.2026 15:00 Uhr - 14.06.2026 16:00 Uhr
IRJGV-Baden-Württemberg-Siegerschau mit Vergabe des Auslands-CACIB
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
14.06.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
20.06.2026 15:00 Uhr - 21.06.2026 16:00 Uhr
Lustiges Hunderennen
50-Meter-Hunderennen + Fotoshooting + pfiffiges Hunderennen
21.06.2026 11:00 Uhr - 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
28.06.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier & NRW-Meisterschaft
Region West
11.07.2026 08:00 Uhr - 12.07.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
25.07.2026 16:00 Uhr - 26.07.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier (Doppelturnier)
Region Mitte
08.08.2026 14:00 Uhr - 09.08.2026 15:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
22.08.2026 17:00 Uhr - 23.08.2026 16:00 Uhr
Sommerfest
mit lustigem Hunderennen + Hundeolympiade + Fotoshooting
23.08.2026 11:00 Uhr - 16:00 Uhr
IRJGV-Nordsee-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
29.08.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
29.08.2026 16:00 Uhr - 30.08.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
05.09.2026 15:00 Uhr - 06.09.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
06.09.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
IRJGV-Grenzland-Siegerschau Niederlande - mit Vergabe des „Auslands-CACIB“
- für alle Rassehunde -
13.09.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Agility-Richter- & LG-Beauftragten Arbeitskreis-Tagung
03.10.2026 11:30 Uhr - 15:00 Uhr
Deutsche Agility Meisterschaft
04.10.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
IRJGV-Euregio-Siegerschau - mit Vergabe des „Auslands-CACIB"
- für alle Rassehunde -
18.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
IRJGV-Südwestdeutschland-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
25.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr

Int. Dackelclub Gergweis e.V. (IDG e.V.)
Int. Rasse-Jagd-Gebrauchshunde Verband e.V. (IRJGV e.V.)

Hundetraining und Pflege: Alles für Ihren Hund

Im IDG e.V. & IRJGV e.V. dreht sich alles um Hundetraining, Pflege und Vereinsaktivitäten. Erfahren Sie, wie Sie mit den richtigen Tipps das Leben mit Ihrem Hund harmonisch und artgerecht gestalten können.

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IRJGV-Baden-Württemberg-Siegerschau

mit Vergabe des Auslands-CACIB

NEU: ab sofort zusätzliche Klassen für die Bereiche Senioren & Kastraten

NEU: ab sofort zusätzliche Klassen für die Bereiche Senioren & Kastraten
 

Weitere Informationen zu den Neuerungen finden Sie unter der Rubrik “Aktuelles”: Rassehundeschauen-Sonderschauen - Was ist ab 2026 neu? - oder können Sie bei der Ausstellungsleitung erfragen. 

Nähere Veranstaltungsinformationen zur Rosensiegerschau selbst, sind in der Terminübersicht zu finden. 

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Foto:©ClipDealer.de

Stressfrei Medizin verabreichen:

Tipps zur Medikamentengabe bei Katz' und Hund

Die Tabletten mögen noch so wichtig sein. Gern schlucken Katz‘ und Hund die Arznei meist dennoch nicht. Wie Tierhalter ihren Lieblingen am geschicktesten Medikamente verabreichen, weiß Astrid Behr, Sprecherin des Bundesverbands Praktizierender Tierärzte e.V.

Die Tabletten mögen noch so wichtig sein. Gern schlucken Katz‘ und Hund die Arznei meist dennoch nicht. Wie Tierhalter ihren Lieblingen am geschicktesten Medikamente verabreichen, weiß Astrid Behr, Sprecherin des Bundesverbands Praktizierender Tierärzte e.V. 

Der direkte Weg

Es gibt durchaus Hunde und Katzen, die sich die Tabletten kurzerhand ins Maul schieben lassen. „Das ist natürlich die einfachste Lösung. Allein: Viele Halter trauen sich nicht so recht“, hat Behr festgestellt. Daher rät sie Haltern, sich das Vorgehen anhand des eigenen Tiers zunächst vom Tierarzt zeigen und erklären zu lassen. Auf diese Weise können Halter etwa lernen, wie man mithilfe der richtigen Grifftechnik den Schluckreflex einer Katze für die Medikamentengabe überwindet und wie man Verletzungen von Mensch und Tier vorbeugt.

Die berühmte Leberwurst

Vielfach in der Praxis bewährt hat es sich, Medikamente im Lieblingsfutter oder in entsprechend präparierten Snacks der Tiere zu verstecken. Bei Hunden, die ihre Nahrung in der Regel gierig in großen Stücken verschlingen, klappt das fast immer. „Erst recht, wenn man die Tablette mit der berühmten Leberwurst umhüllt“, weiß die Tierärztin. Bei Samtpfoten dagegen müssen die Halter oft tiefer in die Trickkiste greifen, um aus ihnen kooperative Patienten werden zu lassen. „Denn viele Katzen lecken die Wurst einfach ab“, erklärt Behr und fügt hinzu: „Meist machen Katzen um alles, was anders riecht als gewohnt, einen Bogen.“

Um den Geruchssinn der Katzen zu überlisten, kann es helfen, Tabletten zu zerkleinern und gründlich in einer kleinen Futterportion zu verteilen, zumindest dann, wenn es sich um geruchsneutrale Medikamente handelt. Es muss jedoch darauf geachtet werden, dass die Katze das Futter komplett aufnimmt. Unter Umständen hilft auch ein Tablettengeber, ein greifzangenartiges Werkzeug, das es Haltern gestattet, Tabletten in die Mäuler ihrer Tiere zu bugsieren und dabei die Finger von den Zähnen der Patienten fernzuhalten. Analog dazu lassen sich flüssige Medikamente mithilfe von Einwegspritzen ohne Nadel seitlich in die Mäuler der Tiere spritzen. 

Wie Katzen Medizin (ver)putzen

Handelt es sich bei den zu verabreichenden Medikamenten um Pasten oder um Tropfen, so können sich Katzenhalter unter Umständen auch die Reinlichkeit der Tiere zunutze machen – und das Medikament auf das Fell aufgeben, am besten auf die Vorderpfoten. „Dort leckt es die Katze in aller Regel schnell auf“, sagt Behr. Insbesondere in Haushalten mit mehreren Katzen sollten Halter den Patienten aber im Auge behalten, bis er das Medikament vollständig aufgenommen hat, damit keine andere Katze die Arznei ableckt.

Quelle: IVH 

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Foto:©Andrea & Peter Bollrath

Urlaub mit dem Vierbeiner

Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU

Pro Person dürfen im Reiseverkehr höchstens 5 Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) mitgeführt werden. Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln. Trifft dies nicht zu, gelten die Regelungen für den Handel mit Tieren. Genauere Informationen dazu finden Sie in der Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren (Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung).

Pro Person dürfen im Reiseverkehr höchstens 5 Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) mitgeführt werden. Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln. Trifft dies nicht zu, gelten die Regelungen für den Handel mit Tieren. Genauere Informationen dazu finden Sie in der Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren (Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung).

Aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 sowie der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013, die seit 29. Dezember 2014 gelten, muss für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend transportiert werden, grundsätzlich ein Heimtierausweis nach einheitlichem Muster mitgeführt werden.

Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, das heißt, das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Seit dem 3. Juli 2011 ist für neu gekennzeichnete Tiere der Microchip verpflichtend. (Technische Anforderungen: Die Transponder müssen a) dem ISO-Standard 11784 entsprechen (HDX- oder FDX-B-Übertragung) und b) mit einem der ISO-Norm 11785 entsprechenden Lesegerät abgelesen werden können).

Die EU-Heimtierausweise können von einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden. Er benötigt hierfür allerdings eine Ermächtigung der nach Landesrecht zuständigen Behörden.

EU-Heimtierausweis. Foto:©www.dgk.de/wikipedia
EU-Heimtierausweis. Foto:©www.dgk.de/wikipedia
Die Höchstzahl von 5 Heimtieren darf überschritten werden, wenn die Tiere zum Zweck der Teilnahme an Wettbewerben, Ausstellungen und Sportveranstaltungen, bzw. zum Training, für solche Veranstaltungen verbracht werden (kein Besitzerwechsel). Diese Tiere müssen mindestens 6 Monate alt sein und es muss ein schriftlicher Nachweis vorliegen, dass die Tiere für eine der genannten Veranstaltungen registriert sind. Sollen mehr als 5 Tiere zu anderen Zwecken verbracht werden, so gelten die Regelungen für den Handel mit Tieren. Genauere Informationen dazu finden Sie in der Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren (Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung). 

Impfschutz gegen Tollwut

Neben Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer muss der Heimtierausweis den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt.

Da für die Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes eine Zeitspanne von 21 Tagen erforderlich ist, bedeutet dies im Falle einer Erstimpfung, dass diese mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt erfolgen muss.

Wird eine Wiederholungsimpfung erst nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der letzten Impfung verabreicht, so entspricht diese Impfung einer Erstimpfung (Gültigkeitsdauer der Impfung ist im Pass vermerkt). 

Verbot der Ein- und Durchreise mit Welpen unter 15 Wochen

Auch Welpen dürfen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz nach Deutschland einreisen bzw. Deutschland im Transit passieren. Da die Tollwut-Erstimpfung frühestens im Alter von 12 Wochen durchgeführt werden darf und es danach weitere 21 Tage bis zur Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes dauert, können Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen ein- bzw. durchreisen.

EU-Länder mit verschärften Anforderungen

In den Mitgliedsstaaten Irland, Malta, Finnland und dem Vereinigten Königreich gelten verschärfte Anforderungen über antiparasitäre Behandlungen, insbesondere Echinokokkenbehandlung (Bandwürmer).

Irland - Department of Agriculture and Food - http://www.pettravel.gov.ie/

Malta - Ministry for Sustainable Development, the Environment and Climate Change -   http://www.pettravel.com/immigration/malta.cfm

Finnland - Auswärtiges Amt - https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/finnland-node/finnlandsicherheit/211624#content_4 P

Großbritannien - Department for Environment Food and Rural Affairs (Defra) - www.gov.uk/take-pet-abroad 

Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaftwww.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html

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Foto©shutterstock.com/Air Images

Familienzuwachs

Schwangeren Hundehalterinnen und jungen Müttern mit Hundewunsch geht oft dieselbe Frage durch den Kopf: Baby und Hund aneinander gewöhnen - klappt das? Damit der Familienzuwachs für alle eine Bereicherung wird, kommt es nicht so sehr darauf an, wer von beiden zuerst da war. Vielmehr müssen Kind oder Hund gut auf den Neuankömmling vorbereitet werden.

Wie Kind und Hund miteinander vertraut werden

Schwangeren Hundehalterinnen und jungen Müttern mit Hundewunsch geht oft dieselbe Frage durch den Kopf: Baby und Hund aneinander gewöhnen - klappt das? Damit der Familienzuwachs für alle eine Bereicherung wird, kommt es nicht so sehr darauf an, wer von beiden zuerst da war. Vielmehr müssen Kind oder Hund gut auf den Neuankömmling vorbereitet werden.

Ein Baby kommt in die Familie mit Hund

Ein zukünftiger Familienhund sollte schon früh an den Kontakt mit Kindern gewöhnt werden und möglichst ausgewachsen sein, bevor der Nachwuchs eintrifft. In der Familie sollte er seinen festen Platz haben und klare Regeln kennen. „Dinge, die er nicht mehr darf, wenn das Baby da ist, sollte er von Anfang an nicht dürfen, damit er später sein normales Leben weitgehend fortsetzen kann“, so die gelernte Erzieherin und Hundetrainerin Manuela van Schewick aus Meckenheim.
Mit Hilfe einer gebrauchten Windel können frisch gebackene Eltern ihren Vierbeiner schon vorab mit dem Geruch ihres Babys vertraut machen.
Nach dem Krankenhausaufenthalt sollten Hund und Kind von der ersten
Minute an kontrollierten Kontakt haben. „Der Hund sollte Aktionen mit dem Baby als positiv empfinden“, erklärt van Schewick, „egal ob er beim Stillen daneben liegt oder seine Familie am Kinderwagen begleitet.“ Ganz wichtig: Das Kleinkind auf keinen Fall mit dem Hund alleine lassen.

Ein Hund kommt in die Familie

Ist das Kind zuerst da, ist vor allem eine gewissenhafte Auswahl des Hundes wichtig. Entscheidend ist dabei sein Wesen; Alter und Rasse spielen eine untergeordnete Rolle. „Sicherheit und Gelassenheit im oft turbulenten Familienalltag, gute Unterordnungsbereitschaft und eine freundliche Grundstimmung des Hundes sind unverzichtbare Eigenschaften“, weiß van Schewick. Auch die frühe Prägung und Sozialisierung des Vierbeiners ist besonders wichtig: „Es muss darauf geachtet werden, dass der Hund in den ersten fünf bis sieben Lebenswochen intensiven Kontakt mit Kindern hatte und gute Erfahrungen im Umgang mit ihnen machen konnte.“

Wenn der Hund ins Haus kommt, sollte das Kind schon alt genug sein, um einfache Erklärungen zum Umgang mit ihm verstehen zu können, also etwa vier bis fünf Jahre. Hilfreich ist auch, wenn es bereits an Tiere gewöhnt ist. Um Eifersüchteleien zu vermeiden, sollte der Nachwuchs in alles mit einbezogen werden, was den Hund betrifft.

„Ob Familien mit Kind einen Hund anschaffen oder Hundehalter ein Baby bekommen“, resümiert van Schewick, „entspannter ist es in jedem Fall, wenn man die Babyphasen der beiden nacheinander genießen kann, denn beide brauchen viel Aufmerksamkeit und bringen Veränderungen in den gewohnten Alltag.“

Und ganz wichtig in jedem Haushalt mit Kind und Vierbeiner: Immer die grundlegenden Hygienemaßnahmen, wie Händewaschen nach Tierkontakt, besonders vor dem Essen, beachten und die Gesundheitsvorsorge für das Tier, wie z. B. Impfungen und regelmäßige Entwurmungen, nicht vergessen. 

Quelle: IVH

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Foto:©Corporal Bibby/Wikimedia Commons

Tierkrankenversicherung

Gut durchrechnen!

Ob eine Schnittwunde oder ein Beinbruch, eine chronische Krankheit oder eine Operation: Hunde und Katzen müssen dann und wann und manchmal unvorhergesehen zum Arzt. So ein Tierarztbesuch kann richtig teuer werden. Um Tierhalter vor immensen Kosten zu schützen, kann es in vielen Fällen sinnvoll sein, eine Krankenversicherung für Ihr Tier abzuschließen.

Ob eine Schnittwunde oder ein Beinbruch, eine chronische Krankheit oder eine Operation: Hunde und Katzen müssen dann und wann und manchmal unvorhergesehen zum Arzt. So ein Tierarztbesuch kann richtig teuer werden. Um Tierhalter vor immensen Kosten zu schützen, kann es in vielen Fällen sinnvoll sein, eine Krankenversicherung für Ihr Tier abzuschließen.

Hat sich beispielsweise die Katze das Bein gebrochen oder muss der Hund an der Bandscheibe operiert werden, kann das in die Hunderte gehen. Die Angebote der Versicherungen dazu sind sehr unterschiedlich und teilen sich in zwei Bereiche auf: in die umfassende und teurere Krankenversicherung, die nahezu alle Kosten abdeckt, und in die begrenzte, aber dafür günstigere OP-Versicherung, die nur die Kosten im Zusammenhang mit einer Operation übernimmt. Wer eine Versicherung für sein Heimtier abschließen möchte, sollte dies tun, solange das Tier noch fit und jung ist. „Einige Anbieter versichern Tiere ab acht Jahren nicht mehr und wenn, kann bei älteren Tieren der Beitrag höher ausfallen“, sagt Gabriele Zeugner von der Verbraucherzentrale in Bremen.

Vor dem Abschluss einer Krankenvollversicherung sollten sich Heimtierhalter genauestens informieren und vergleichen. Nicht alle Versicherungen decken Vorsorgemaßnahmen wie Wurmkuren oder Impfungen ab. Abhängig von Rasse, Größe und Alter kostet beispielsweise die Krankenversicherung für Hunde 20 bis 60 Euro monatlich, die Hunde-Operationsversicherung dagegen knapp die Hälfte. Die Beiträge für Katzen sind niedriger. Wie beim Menschen auch ist der Abschluss der Policen mit Gesundheitsfragen verbunden. „Vorerkrankungen oder chronische Leiden können zu Ablehnung, Ausschlüssen oder Preiszuschlägen führen“, so die Expertin. Daher lohnt es, sich rechtzeitig Gedanken über den Abschluss einer Versicherung zu machen.

„Es ist nicht für jeden Hunde- oder Katzenhalter sinnvoll, eine Krankenversicherung für sein Tier abzuschließen“, sagt Zeugner. Der Abschluss ist eine individuelle Entscheidung und jeder Tierhalter sollte vorher durchrechnen, ob es sich neben den jährlichen Routineuntersuchungen lohnt. „Die sind einmal im Jahr fällig und können für Hunde etwa 150 bis 200 Euro pro Jahr und für Katzen etwa 120 Euro kosten“, weist die Expertin hin. Eine Alternative zur Krankenversicherung: Von Anfang an das Geld für eventuelle Krankheitsfälle des Tieres zu Seite legen und sparen. Tierhalter können sich über Versicherungen und ihre Leistungen bei Verbraucherorganisationen wie Stiftung Warentest oder bei Verbraucherzentralen informieren.

Quelle: IVH

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Foto©shutterstock.com/Reshetnikov_art

Bremer Hundeführerschein

Neues Gesetz über das Halten von Hunden!

Sachkundenachweis: Ab dem 1. Juli 2026 gilt für alle, die sich einen Hund anschaffen wollen, grundsätzlich die Pflicht, die Sachkundeprüfung abzulegen – theoretisch und praktisch. Die theoretische Prüfung ist vor Aufnahme des Hundes abzulegen, der praktische Teil innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Hundes.

Sachkundenachweis: Ab dem 1. Juli 2026 gilt für alle, die sich einen Hund anschaffen wollen, grundsätzlich die Pflicht, die Sachkundeprüfung abzulegen – theoretisch und praktisch. Die theoretische Prüfung ist vor Aufnahme des Hundes abzulegen, der praktische Teil innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Hundes.

Von diesem Grundsatz gibt es eine Ausnahme: Wer nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Hund anschaffen möchte, aber in den vergangenen fünf Jahren schon mindestens zwei Jahre einen Hund hatte und schon die theoretische Sachkundeprüfung bestanden hat, muss nur noch die praktische Prüfung mit dem neuen Hund machen.

Es gilt eine zweijährige Übergangsfrist für Personen, die bereits Hunde halten, die nach dem Gesetz als gefährlich gelten. Diese Personen müssen innerhalb der Übergangsfrist eine Sachkundeprüfung (Theorie und Praxis) ablegen.

Alle anderen, die jetzt schon einen Hund halten, müssen die Prüfung nicht nachholen. Das gilt auch für Tierärztinnen und Tierärzte, Menschen, die eine Prüfung für Jagdhunde gemacht haben oder einen Blindenhund halten.

Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht: Alle Hunde müssen zukünftig eindeutig durch einen Mikrochip gekennzeichnet und in einem Register erfasst werden.

Haftpflichtversicherung: Die Halterinnen und Halter sind künftig verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für ihren Hund abzuschließen (mindestens 500.000 Euro bei Personenschäden und 250.000 Euro bei Sachschäden).

Erlaubnispflicht für gefährliche Hunde: Hunde, die als gefährlich eingestuft wurden, dürfen nur mit behördlicher Genehmigung gehalten werden.

Das Gesetz wurde unter Einbindung einer Vielzahl von Institutionen erarbeitet, darunter Tierschutzorganisationen, die Tierärztekammer Bremen und der Verband für das Deutsche Hundewesen. Während die meisten Neuerungen auf breite Zustimmung gestoßen sind, wurde insbesondere die Beibehaltung der Rasseliste kontrovers diskutiert. Wissenschaftliche Erkenntnisse legen nahe, dass die Gefährlichkeit eines Hundes nicht ausschließlich von seiner Rasse abhängt. Innensenator Mäurer erklärt dazu: "Wir haben uns bewusst für eine differenzierte Lösung entschieden. Die Rasseliste bleibt zunächst bestehen, aber wir werden ihre Wirksamkeit fortlaufend prüfen. Unser Ziel ist es, ein praxisnahes und wissenschaftlich fundiertes Regelwerk zu schaffen."

Quelle: Senatspressestelle Bremen

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Foto:©ClipDealer.de

Anschnallen will gelernt sein

Hunde im Auto richtig sichern

Ob die kurze Tour zum Tierarzt, auf den Trainingsplatz oder die große Fahrt in den Urlaub: Tierhalter sollten ihren Hund im Auto richtig sichern, sonst kann der Vierbeiner zum Geschoss werden. Laut ADAC kann ein 20 Kilo schwerer Hund bei einem Aufprall mit 50 Kilometern pro Stunde eine Aufschlagswucht von mehr als einer Tonne entwickeln – mit fatalen Folgen für alle Insassen. Der Fachhandel bietet verschiedene Sicherungsarten für Hunde. Gewicht und Größe des Tieres entscheiden, welche sich am besten eignet, heißt es beim ADAC in München.

Ob die kurze Tour zum Tierarzt, auf den Trainingsplatz oder die große Fahrt in den Urlaub: Tierhalter sollten ihren Hund im Auto richtig sichern, sonst kann der Vierbeiner zum Geschoss werden. Laut ADAC kann ein 20 Kilo schwerer Hund bei einem Aufprall mit 50 Kilometern pro Stunde eine Aufschlagswucht von mehr als einer Tonne entwickeln – mit fatalen Folgen für alle Insassen. Der Fachhandel bietet verschiedene Sicherungsarten für Hunde. Gewicht und Größe des Tieres entscheiden, welche sich am besten eignet, heißt es beim ADAC in München. 

Die sicherste Methode: die Transportbox

Ob Hundesicherheitsgurte, spezielle Hundeautositze mit eigenem Geschirr oder stabile Transportboxen: Für die sichere Autofahrt mit dem Vierbeiner gibt es diverse Möglichkeiten. Dabei ist laut ADAC eine der besten Varianten, das Tier in einer Transportbox im Fußraum hinter dem Fahrer oder Beifahrer zu sichern. Da dieser Raum begrenzt ist, eignet sich diese Version vor allem für kleine Tiere, so der ADAC. Große Hunde sollten in einer Transportbox im Laderaum direkt hinter den Sitzlehnen und einem zusätzlichen stabilen Laderaumgitter gesichert werden. Diese Konstellation biete für alle Insassen den bestmöglichen Schutz im Fahrzeug, so der ADAC.

Es gibt verschließbare Modelle aus Metall, die am Boden verschraubt werden können. Dadurch kann der Hund bei einem Unfall nicht durch den Wagen geschleudert werden. Zudem schützt die Box das Tier vor der Wucht auffahrender Autos. Ist die Transportbox quergestellt, bleibt im Falle eines Unfalls die Belastung auf den Hund moderat, so der ADAC. Die Boxen sollten nicht ungesichert auf der Rückbank oder vor der Heckscheibe platziert werden.

Hunde können auch mit einem Geschirr am Gurtschloss oder am Sicherheitsgurt des Fahrzeugs angeschnallt werden. Allerdings ist laut ADAC dies die schlechteste Sicherungsvariante. Im Test zerbrach der Karabinerverschluss und der Tierdummy konnte ungebremst auf die Rückenlehne des Sitzes aufschlagen. 

Vorschriften zur Sicherung

Aus verkehrsrechtlicher Sicht gilt ein Hund während der Fahrt als Ladung. Daher sind unter anderem nach Paragraf 22 der Straßenverkehrsordnung Halter verpflichtet, die Ladungen „so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen.“ Wer sich nicht daran hält, dem drohen Bußgelder bis zu 75 Euro und sogar Punkte in Flensburg. Das ist nicht nötig. Eine gute Sicherung für Tiere gibt es bereits unter 30 Euro, so der ADAC.

Quelle: IVH

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