Region Mitte
19.04.2026 09:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
26.04.2026 09:00 Uhr - 16:00 Uhr IDG-Rosensiegerschau
- nur für Dackel -
01.05.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
03.05.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Mitte
03.05.2026 10:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
09.05.2026 15:00 Uhr - 10.05.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
16.05.2026 16:00 Uhr - 17.05.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Mitte
17.05.2026 10:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
30.05.2026 16:00 Uhr - 31.05.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
07.06.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
13.06.2026 15:00 Uhr - 14.06.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
13.06.2026 15:00 Uhr - 14.06.2026 16:00 Uhr IRJGV-Baden-Württemberg-Siegerschau mit Vergabe des Auslands-CACIB
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
14.06.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
20.06.2026 15:00 Uhr - 21.06.2026 16:00 Uhr Lustiges Hunderennen
50-Meter-Hunderennen + Fotoshooting + pfiffiges Hunderennen
21.06.2026 11:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
28.06.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier & NRW-Meisterschaft
Region West
11.07.2026 08:00 Uhr - 12.07.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
25.07.2026 16:00 Uhr - 26.07.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier (Doppelturnier)
Region Mitte
08.08.2026 14:00 Uhr - 09.08.2026 15:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
22.08.2026 17:00 Uhr - 23.08.2026 16:00 Uhr Sommerfest
mit lustigem Hunderennen + Hundeolympiade + Fotoshooting
23.08.2026 11:00 Uhr - 16:00 Uhr IRJGV-Nordsee-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
29.08.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
30.08.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
05.09.2026 15:00 Uhr - 06.09.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
06.09.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr IRJGV-Grenzland-Siegerschau Niederlande - mit Vergabe des „Auslands-CACIB“
- für alle Rassehunde -
13.09.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr Deutsche Agility Meisterschaft
04.10.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr IRJGV-Euregio-Siegerschau - mit Vergabe des „Auslands-CACIB"
- für alle Rassehunde -
18.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr IRJGV-Südwestdeutschland-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
25.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Int. Dackelclub Gergweis e.V. (IDG e.V.)
Int. Rasse-Jagd-Gebrauchshunde Verband e.V. (IRJGV e.V.)
Hundetraining und Pflege: Alles für Ihren Hund
Im IDG e.V. & IRJGV e.V. dreht sich alles um Hundetraining, Pflege und Vereinsaktivitäten. Erfahren Sie, wie Sie mit den richtigen Tipps das Leben mit Ihrem Hund harmonisch und artgerecht gestalten können.
IDG-Rosensiegerschau
-nur für Dackel-
NEU: ab sofort zusätzliche Klassen für die Bereiche Senioren & Kastraten
Weitere Informationen zu den Neuerungen finden Sie unter der Rubrik “Aktuelles”: Rassehundeschauen-Sonderschauen - Was ist ab 2026 neu? - oder können Sie bei der Ausstellungsleitung erfragen.
Nähere Veranstaltungsinformationen zur Rosensiegerschau selbst, sind in der Terminübersicht zu finden.
„Tierhaar“-Allergie?
Gibt es „allergenarme“ Hunde ?
Bei etwa zehn Prozent der Tierhalter kommt es zur Entstehung einer „Tierhaar“-Allergie, die sich in Form von Augenjucken und -tränen, Fließschnupfen, Niesattacken, Nesselausschlag bis hin zum allergischen Asthma bronchiale äußern kann. Häufig sind Allergien auf Katzen, Hunde, Pferde und Nager. Auch Kleidungsstücke oder andere Gegenstände aus Tierhaaren wie Felle können Tierallergene enthalten.
Die sicherste „Therapie“ ist das Meiden der Tiere. Durch einen dauerhaft engen Kontakt kann sich das Krankheitsbild verschlechtern und allergisches Asthma bronchiale entstehen. Wenn das eigene Haustier die Allergien auslöst, empfehlen Allergologen daher das Tier nach Möglichkeit in gute Hände abzugeben.
Können Katzenallergiker allergisch reagieren, obwohl keine Katze in der Nähe ist?
Nur ca. 50 Prozent aller Katzenallergiker sind selbst Katzenhalter oder ehemalige Katzenbesitzer. Katzen besitzen die aggressivsten Allergieauslöser, die sehr gute Schwebeigenschaften besitzen und über Luftzug und Kleidung verbreitet werden. So findet man die Allergene in Kindergärten, Schulen, öffentlichen Gebäuden und natürlich auch in Wohnräumen, wo sich noch nie Katzen aufhielten. Wird eine Katze abgegeben, sinkt die Allergenkonzentration in den Räumen erst nach Monaten merklich ab. Die Allergene sind zu einem Großteil an Staubpartikel gebunden und lassen sich durch Staub saugen und andere Reinigungsmaßnahmen nur schwer entfernen. Ein Luftreiniger kann als unterstützende Maßnahme eingesetzt werden. Die Allergene sind in Speichel-, Talg-, Analdrüsen sowie in der Haut und der Tränenflüssigkeit der Tiere vorhanden und werden durch das Lecken über das gesamte Fell verteilt. Dabei sollen Kater mehr Allergene produzieren als Katzen, kastrierte Kater weniger als nichtkastrierte Tiere. Katzen mit heller Fellfarbe sollen weniger Allergene verbreiten als dunkle Tiere. Meist reagieren die Betroffenen mehr oder weniger auf alle Katzen. Kreuzreaktionen wurden gegen Großkatzen (Raubtiere) und Hunde nachgewiesen.
Welche Medikamente oder Therapien helfen
Allergische Symptome können mit antiallergischen Medikamenten (Antihistaminika) akut behandelt werden. Kann der Betroffene die allergische Reaktion allein durch das Meiden der Tiere nicht verhindern oder kommt er beruflich mit dem entsprechenden Tier in Kontakt, kann gegebenenfalls eine spezifische Immuntherapie (Hyposensibilisierung) durchgeführt werden. Hyposensibilisierungen gegen Katzenallergene sollen in Zukunft wirksamer werden. Zur Zeit werden neuartige Immuntherapien erforscht.
Was kann man unterstützend tun, wenn man das Tier nicht sofort abgeben kann?
Das Schlafzimmer sollte nicht für das Tier zugänglich sein. Hunde können nach Möglichkeit regelmäßig abgewaschen werden, um die Allergenkonzentration zu verringern. Alle Räume sollten regelmäßig gereinigt werden. Zu den unterstützenden Maßnahmen gehören das regelmäßige Lüften, Staub wischen, Staub saugen (Staubsauger mit Hepa-Filter) sowie bei glatten Böden feuchtes Wischen. Studien zum Einsatz von Luftreinigern als Präventionsmaßnahme zeigten bei Katzenhaltung eine Reduktion des Allergengehalts in der Luft, nicht aber im Hausstaub.
Können Tiere vor Allergien schützen?
In einer Langzeitstudie konnte ein Hund im Haus das Allergierisiko in allergiefreien bzw. risikoarmen Familien vermindern. Die genauen Ursachen dafür sind bisher nicht geklärt. Vermutet wird, dass der Umgang mit den Hunden im Freien oder bislang unbekannte Keime des Hundes dafür verantwortlich sind.
Gibt es Hunde für Allergiker?
Hundeallergiker berichten häufig von unterschiedlichen Reaktionen beim Kontakt mit verschiedenen Hunderassen. Es gibt ältere Untersuchungen über rassetypische Allergene, die aber nicht einheitlich diskutiert werden. Bei verschiedenen Hunderassen wurden unterschiedliche Allergenkonzentrationen nachgewiesen. Männliche Hunde wiesen höhere Allergenpotentiale auf als weibliche Tiere. Bei Labradoren, die relativ allergenarm sind, traten deutliche Schwankungen in der Allergenmenge auf. Andere Rassen wie Pudel, Pinscher oder Yorkshire-Terrier zeigten kaum Unterschiede in der Allergenkonzentration. Pudel, denen eine geringere Allergenabgabe nachgesagt wird, gaben im Durchschnitt mehr Allergene ab als Labradore. Haarlänge oder Hormonstatus spielten keine Rolle, die Allergenmenge war aber umso höher, je stärker die Schuppenbildung bei den Tieren war. Neuere Untersuchungen konnten weder allergenarme Hunderassen ausmachen, noch rasse- oder geschlechtsspezifische Unterschiede klar feststellen. Bei allen Hunden fand man das Hauptallergen, wenn auch in deutlich unterschiedlicher Menge. Demnach könnten individuelle spezifische Faktoren für die Allergenität eines Hundes relevanter sein als Geschlecht oder Rasse.
Welche Tiere können noch allergische Reaktionen auslösen?
Verschiedene felltragende Kleintiere können ebenfalls Allergien vom Soforttyp auslösen. Hierzu zählen Nager, wie z. B. Meerschweinchen, Kaninchen, Goldhamster, Mäuse, Ratten, Chinchillas und Frettchen. Die Allergene können sich in Hautschuppen, Haarfollikeln, im Urin, im Kot, im Speichel und im Serum befinden. Bei Allergien auf Vögel reagieren die Betroffenen auf Allergene in Federn, im Speichel und den Bu?rzeldrüsensekreten, die bei der Gefiederpflege verteilt werden. Auch Vogelkot kann Allergien verursachen. Bei dem Krankheitsbild der Vogelhalterlunge handelt es sich um eine verzögerte entzündliche Reaktion der Lungenbläschen. Die Symptome (Fieber, Luftnot, Husten, Übelkeit) treten vier bis zwölf Stunden nach dem Vogelkontakt auf. Besteht jahrelanger Kontakt und erfolgt keine medizinische Behandlung, können schwere Lungenschäden entstehen. Wichtige Auslöser sind z. B. Wellensittiche, Kanarienvögel, Tauben und Papageien.
Präventionsempfehlungen
Für Personen ohne erhöhtes Allergierisiko besteht kein Grund, die Haustierhaltung aus Präventionsgründen einzuschränken. Die Auswirkungen der Haustierhaltung auf die Allergieentwicklung bei Risikokindern sind derzeit nicht eindeutig abzuschätzen. Die Anschaffung von Felltieren als Präventionsmaßnahme ist nicht zu empfehlen. Bei der Katzenhaltung überwiegen die Studien, die in der Haltung einen Risikofaktor sehen, deshalb sollte bei Risikokindern die Katzenhaltung vermieden werden. Hundehaltung ist wahrscheinlich nicht mit einem höheren Allergierisiko verbunden.
Achtung: Allergenarme Hunderasse ?
Der „Labradoodle“, eine Kreuzung aus Labrador und Pudel, wird als besonders allergikerfreundlich beworben. Wie neuere Untersuchungen klar feststellen, gibt es weder rasse- noch geschlechtsspezifische Unterschiede, die auf einen allergenfreien Hund schließen lassen.
Im Labor konnten auch bei den oft als „allergikerfreundlich“ bezeichneten Hunden wie Labradoodle oder Goldendoodle (Kreuzungen/Mischungen aus Labrador- bzw. Golden-Retriever und Pudel), sowie den Rassehunden Pudel und Labradore, Empfindlichkeiten bei Hundeallergikern festgestellt werden!
Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung
©Deutscher Allergie- und Asthmabund (DAAB)
An der Eickesmühle 15 - 19, 41238 Mönchengladbach,
E-Mail: info@daab.de – Internet: www.daab.de
Tel.: 02166/6478820
Allergie-Hotline: 02161/6478888
Anm.der Redaktion:
Noch immer verbinden Betroffene, also Allergiker, wie auch nicht Betroffene, den Begriff „Tierhaarallergie“ mit der Vorstellung, daß die Allergie sich auf das tierische Fell -quasi das Haar an sich- bezieht und ausschließlich das Haar als ‘allergieauslösend’ wirken würde!
F A L S C H !!!
Deshalb nochmals zur endgültigen Verdeutlichung:
Die Allergene tierischen Ursprungs befinden sich natürlich zwar auch im Fell und in den Hautschuppen (Epithelien); aber auch im Speichel oder im Urin der Tiere! Der allergieauslösende Kontakt entsteht durch direkten Hautkontakt oder durch das Einatmen von Partikeln, denen Allergene anhaften.
Wissenswertes nebenbei: Auch Tiere können auf die Anwesenheit von Menschen allergische Reaktionen zeigen! Menschliche Hautschuppen und Haare, können z. B. bei Katzen bekannte Symptome, wie Juckreiz, Asthma usw. verursachen.
Das ist doch krank!
Berlin, 6. November 2019 – Mit ihrem aktuellen Kampagnenslogan „Das ist doch krank!“ möchte die Berliner Tierärztekammer den Trend zum unbedachten Tierkauf stoppen und potenzielle Käufer sensibilisieren.
Seit dem 1. November 2019 sind in Berlin auf Bussen, in U-Bahnen und in Plakatvitrinen in U-Bahnhöfen Plakate gegen Qualzucht veröffentlicht, auf denen Tierärztinnen und Tierärzte Stellung beziehen.
„Der Hang zum Besonderen darf nicht auf die Kosten der Tiergesundheit gehen“, mahnt die Präsidentin der Tierärztekammer Berlin, Dr. Heidemarie Ratsch. Auch solle jede Nutzung von Defektzuchten in der Öffentlichkeit durch Werbung oder in Filmen unterlassen werden, um den Erwerb solcher Tiere nicht zusätzlich anzureizen.
Neben Dr. Ratsch referierten bei der Pressekonferenz zur Plakatkampagne noch vier weitere Experten zum Thema. Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Bundestierärztekammer (BTK), berichtet über die wichtige Aufklärungsarbeit der BTK-Arbeitsgruppe „Qualzuchten“, der auch vier weitere große veterinärmedizinische Verbände angehören. Aktuell wurde ein neuer Flyer erstellt, um zukünftige Tierhalter über verschiedene Qualzuchtmerkmale (bei Katzen) zu informieren. Prof. Dr. Achim Gruber, Tierpathologe der FU Berlin, stellte auch bei Katzen zahlreiche, aktuell leider sehr populäre Defektzuchtvarianten vor, die unbedacht durch Zucht auf vermeintliche Schönheit, Niedlichkeit oder Extravaganz entstehen.
Daraus resultiert bedauerlicherweise „ein weites Spektrum von Gesundheitsstörungen, Ausfall von Sinnesleistungen (etwa Taubheit) oder ein Verlust der Möglichkeit zu artgerechtem Verhalten“. Spätestens auf dem Seziertisch würden sich dann die zuchtbedingten Schmerzen, Leiden, Schäden oder ein Verlust der Artgerechtigkeit offenbaren.
Die Landestierschutzbeauftragte des Landes Berlin, Diana Plange, weist darauf hin, dass „die so genannten brachycephalen Rassen zur überwiegenden Zahl nicht im VDH gezüchtet und zusätzlich in Massen aus dem Ausland importiert werden“.
Neben der Aufklärung kaufwilliger Welpeninteressenten, müsse auch der Import bzw. das Verbringen solcher Hunde untersagt, ein striktes Ausstellungsverbot etabliert und die Zucht streng reguliert werden, fordert Plange.
Fachtierarzt für Reproduktionsmedizin, PD Dr. Sebastian Arlt, sagt, dass vor einer Zucht reproduktionsmedizinisch untersucht werden sollte, „ob die Geschlechtsorgane normgerecht ausgebildet sind, das knöcherne Becken des weiblichen Tieres eine natürliche Geburt zulässt und ob das Gebiss einer Hündin oder Katze geeignet ist, Fruchthüllen zu öffnen oder Nabelschnüre durchzubeißen.
Da ein Großteil der Hunde und Katzen nicht von professionellen Züchtern gezüchtet wird, sollten Tierhalter generell über rassespezifische Gesundheitsrisiken und mögliche Erbmängel aufgeklärt werden.
Denn Qualzucht ist nicht niedlich! Kaufen Sie solche Tiere nicht, werden sie auch nicht mehr gezüchtet.
Weitere Informationen:
www.tieraerztekammer-berlin.de/qualzucht
www.bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/qualzuchten/
Anmerkung der Redaktion:
Im IRJGV e.V. werden Rassen mit extremen Qualzuchtmerkmalen (z.B. Nackt- und Faltenhunde) seit mehr als 20 Jahren nicht mehr eingetragen. Mops, Franz./Engl.Bulldoggen/Pekingesen & Co., liegen in den Eintragungszahlen der Zuchtbuchstelle bei ca. 4 % aller eingetragenen Rassehunde! Dies hat vor allem mit den seit Jahren angewandten Standardvorgaben unseres Verbandes zu tun!
Die Rassehundezucht
Beachtenswertes für Hündinnen- und Rüdenhalter
Hunderassen werden (und wurden) nach menschlichen Vorstellungen gezüchtet -sprich nach „Hundemoden“- und häufig leider deshalb nicht immer zum Vorteil für den Hund. Der Hund ist menschenmanipuliert, sowohl in seiner Zucht, als auch in seiner Haltung und natürlich in seiner Erziehung. Hunde wurden ursprünglich für den „Gebrauch“ des Menschen, aus dem Urvater Wolf gezüchtet, was zur Entwicklung der vielfältigen Hunderassen führte. Die Anforderungen und Bedürfnisse jeder einzelnen Hunderasse an den Menschen -als Halter und/oder Züchter- sind deshalb naturgemäß spezifisch. Also: Wer Rassehunde züchtet, sich einen Rassehund nach „seinen Vorstellungen“ wählt, sollte sich zuerst notwendiges Wissen vom Hund und speziell zur auserwählten Rasse beschaffen.
Rassehundezucht ist eine Liebhaberbeschäftigung. Sie setzt dennoch enormes Wissen über Rasseneigenheiten, Zucht und Aufzucht von Welpen, deren Ernährung, Versorgung usw. voraus. Ein breitgefaßtes Verständnis also, verbunden mit dem Bewußtsein der täglich präsenten Verantwortung.
Der Züchter geht alltägliche Verpflichtungen ein, darin gibt es keinen Stunden- oder Feiertag, keinen „Urlaub vom Hund“.
Rassehundezucht kostet Arbeit, Mühen und auch Geld. Wer vom Züchter einen Welpen kauft, sollte das wissen und alleine schon deshalb die Finger von „Hundemärkten“ oder „dubiosen Angeboten“ im Internet lassen, die häufig in einen ominösen Handel auf einem Parkplatz gipfelt.
Vor einer geplanten Zuchtverwendung fordert der Zuchtverband eine Überprüfung des (künftigen) Deckrüdens und der Zuchthündin.
- Jeder Rassehund wird auf festgelegte Kriterien der Zuchttauglichkeit hin überprüft (gemäß Zucht- und Eintragungsbestimmten des IRJGV und IDG, entweder durch Bewertung auf einer Zucht- oder Sonderschau, alternativ durch Überprüfung durch Zuchtwart des Verbandes, oder ortsansässigen Tierarzt).
- Mindestzuchtalter des Deckrüdens und der Hündin (Stichtag = Decktag) sind je nach Rasse einzuhalten, ebenso das Höchstzuchtalter einer Hündin - und selbstverständlich ausreichend und genügend Abstände zwischen den einzelnen Zuchtverwendungen der Hündin.
- Verboten ist die Verwendung von Hunden zur Zucht, wenn sie erbkranke Mängel aufweisen (z.B.: Einhodigkeit, oder Fehlbildungen der Gebiß- und/oder Zahnstellung, Störungen des Sehvermögens, des Gangwerkes, Fehlfarben des Haarkleides, Knickrute usw.).
- Können einzelne Kriterien von den Zuchthunden nicht oder nur unzureichend erfüllt werden, so bleibt den Nachkommen die Eintragung in das Zuchtbuch des Verbandes verwehrt.


Das Risiko des Züchters: Bei jedem Wurf kann es Komplikationen geben; sei es beim Wurfvorgang an sich selbst, wobei auch die Mutterhündin in Gefahr geraten kann, oder Welpen erkranken und sterben - möglicherweise sogar der komplette Wurf; nicht nur ein „Schaden in wirtschaftlicher Hinsicht“.
Es gibt bei allem Leben nur die bestmögliche Vorsorge und schließlich die ärztliche Hilfe.
Wer sich ernsthaft mit dem Gedanken trägt, seine Hündin decken lassen zu wollen, erkundigt sich bitte unbedingt ausführlich und rechtzeitig bei der Verbandszuchtbuchführung. Von hier erhalten Sie sowohl schriftlich oder auch telefonisch alle Informationen, damit bei einem geplanten Hundenachwuchs (zumindest zuchtbuchtechnisch) nichts schiefgehen kann.
Nun, Rassehundewelpen sind das Resultat einer gezielten Verpaarung, wobei es dem Hündinnenhalter (=Züchter) in unserem Verband selbstverständlich frei steht, für welchen Deckrüden er sich entscheidet. Der Verband hat nicht das Recht, einen Zwang auszuüben, um die Deckrüdenwahl zu beeinflussen!
Der Deckrüdenhalter ist zweifelsfrei genauso wie der Hündinnenhalter verpflichtet, die Zuchtbestimmungen einzuhalten. Wer seinen Rüden freigibt, um eine zu junge, erbkranke, kranke oder fehlerhafte Hündin zu decken, verstößt gegen die grundsätzlichen Bestimmungen.
Außerdem läßt sich nicht von der Hand weisen, daß auch der Rüdenhalter bei möglichen Regreßansprüchen eines späteren Welpenkäufers verantwortlich herangezogen werden kann, falls sich herausstellen sollte, daß bewußt genetische oder körperliche Erkrankungen des Deckrüdens ignoriert oder mißachtet wurden.
Die geltenden Zucht- und Eintragungsbestimmungen von IRJGV und IDG, sind verpflichtend für Hündinnen- und Rüdenhalter im Bezug auf Rassereinheit, Entwicklung in Form und Wesen des Hundes, wie unter tierschützerischen Aspekten. Sie sind von so großer, grundsätzlicher Bedeutung, daß der absichtliche Verstoß gegen sie zum Ausschluß aus dem Verband führt.
Wenn Hündinnen- und Rüdenhalter sich darüber einig sind, daß ihre Tiere verpaart werden sollen, gibt es im Vorfeld (außer den bereits genannten Voraussetzungen) außerdem einige -wichtige-, vertragliche Faktoren zu beachten und im beiderseitigen Einvernehmen am besten schriftlich festzulegen. Lesen Sie hierzu nebenstehende, anwaltliche Einlassung.
Quelle: IRJGV/IDG
Tiere ganzheitlich behandeln
Steigende Nachfrage nach naturheilkundlichen Therapieverfahren
Physiotherapie, Osteopathie, Akupunktur – was Tierfreunde sich selbst gönnen, das möchten viele ihrem vierbeinigenFamilienmitglied ebenfalls zukommen lassen. Auf diesen Trend reagieren auch die ausgebildeten Tierärzte: Fort- und Weiterbildungen im Bereich der naturheilkundlichen Therapieverfahren sind zunehmend nachgefragt.
Viele Entwicklungen aus dem Gesundheitsbereich kommen irgendwann auch in der Heimtierhaltung an: In der Humanmedizin findet zum Beispiel seit der Jahrtausendwende die Naturheilkunde wieder mehr Beachtung. „Die medizinische Fachwelt erkennt zunehmend den Nutzen der Naturheilkunde“, stellt der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten auf seiner Internetseite fest.
Mehr integrative Verfahren in der Tiermedizin
Obwohl die Wirksamkeit einzelner Behandlungsmethoden noch erforscht werden muss, ist die Nachfrage auch in der Tiermedizin merklich gestiegen. „Tierärzte sind seit einigen Jahren deutlich interessierter an Fort- und Weiterbildungen im Bereich der naturheilkundlichen Therapieverfahren“, sagt Dr. Heidi Kübler, erste Vorsitzende der Gesellschaft für Ganzheitliche Tiermedizin e.V. (GGTM) und selbst praktizierende Tierärztin. „Dabei geht es mir um die sogenannte integrative Medizin, also eine wissenschaftlich fundierte Kombination aus Heilmethoden der klassischen Schulmedizin und naturheilkundlichen Verfahren.“
Zusatzqualifikationen nach dem Studium
Im tiermedizinischen Studium spielt die Naturheilkunde hingegen nach wie vor keine Rolle. „Vereinzelt werden an manchen tiermedizinischen Fakultäten Einführungskurse in komplementäre, also die Schulmedizin ergänzende Verfahren gegeben. Teil des festen Lehrplans sind sie allerdings nicht“, sagt Dr. Kübler. Anders sieht es bei Fortbildungen nach dem Studium aus, an denen approbierte Tierärzte teilnehmen können, um Zusatzqualifikationen zu erlangen: „In Zusammenarbeit mit der Akademie für tierärztliche Fortbildung der Bundestierärztekammer werden mittlerweile zahlreiche Seminare aus dem Bereich der Naturheilkunde angeboten“, berichtet die Vorsitzende der GGTM. Über einen Zeitraum von meist zwei Jahren werden dafür nach einem Lehrplan festgelegte Kurse an tierärztlichen Instituten, Kliniken oder Praxen aus dem jeweiligen Fachbereich belegt. Nach einer Prüfung bei der Tierärztekammer dürfen die Absolventen dann eine Zusatzbezeichnung führen. Diese entspricht zwar nicht der fachlichen Tiefe einer Fachtierarztausbildung, ist im Gegensatz zu selbsternannten „Arbeitsschwerpunkten“ oder ähnlichen Begriffen aber Ergebnis einer Überprüfung des erworbenen Wissens. Auf Fortbildungen werden Tierärzte mit Zusatzbezeichnung zudem regelmäßig auf den aktuellen Wissensstand gebracht.
Das Angebot ist in der Muster-Weiterbildungsordnung der Bundestierärztekammer geregelt. Aus dem Feld derNaturheilkunde können Tierärzte folgende Zusatzbezeichnungen erwerben:
- Akupunktur: Bei dieser uralten Methode aus der Traditionellen Chinesischen Medizin werden Störungen im Organismus durch Nadeln behandelt
- Biologische Tiermedizin: Zur Anwendung kommen speziell zubereitete Pflanzen und Kräuter, Laser-, Magnetfeld- und Sauerstofftherapien
- Homöopathie: Globuli und andere Einsatzformen unterstützen die körpereigene Selbstregulation bei Befindlichkeitsstörungen und Krankheiten
- Manuelle, Physikalische Therapien: Chiropraktik, Osteopathie oder Physiotherapie lösen Verspannungen, damit der Organismus wieder normal funktionieren kann
Vor allem physikalische oder manuelle Therapieverfahren wie Chiropraktik, Osteopathie oder Physiotherapie seien stark nachgefragt bei den niedergelassenen Tierärzten: „Zum einen sind durch Fortschritte in der orthopädischen Chirurgie immer häufiger Nachbehandlungen nach Operationen notwendig, bei denen sich manuelle Methoden anbieten, so wie beim Menschen“, erklärt Dr. Kübler den Trend. Zum anderen spielt der wachsende Hundesportbereich eine Rolle: „Beispielsweise hat Agility in den letzten Jahren stark an Beliebtheit gewonnen. Teilweise handelt es sich bei den Hunden um richtige Athleten, die zusätzlich zum intensiven Training Physiotherapie benötigen.“
Den richtigen Therapeuten finden
Problematisch ist, dass es bisher keine verbindlichen Regelungen gibt, wer zum Beispiel als Tierphysiotherapeut oder Tierakupunkteur arbeiten darf. Da es sich nicht um geschützte Begriffe handelt, darf jeder, der das möchte, sich so nennen. Bei weitem nicht alle Akteure in diesem Bereich sind approbierte Tierärzte mit Überprüfung durch die Tierärztekammern. „Nur bei Tierärzten wird nach der Weiterbildung die Fachkunde vor einem Gremium der Tierärztekammer überprüft, gesetzlich ist das für Anbieter naturheilkundlicher Therapieverfahren bisher nicht vorgeschrieben.
Wer also Akupunktur, Biologische Tiermedizin, Homöopathie oder Physikalische Therapien für sein Tier in Anspruch nehmen möchte, sollte sich am besten einen langjährig ausgebildeten und geprüften Tierarzt mit einer entsprechenden Zusatzbezeichnung suchen“, empfiehlt Dr. Kübler. Häufig arbeiten Tierarztpraxen mit qualifizierten Experten in Kooperation und können Empfehlungen aussprechen. Eine Auswahl an Tierärzten, die eine oder mehrere der vier Zusatzbezeichnungen führen, kann zudem auf der Webseite der GGTM (https://ggtm.de/tierarztsuche/) eingesehen werden.
Quelle: IVH-Online.de
Steuern sparen dank Hund
Selbst für Steuerspar-Experten nicht immer bekannt: Einige spezielle Dienstleistungen rund um den Hund sind steuerlich absetzbar. Dabei muss der Vierbeiner nicht einmal beruflich eingesetzt werden; auch bei Ausgaben für Hunde in Privathaushalten sind steuerliche Ersparnisse möglich. Diese Tipps sollten Hundehalter bei der nächsten Steuererklärung beachten.
Bei Abgabe der Steuererklärung können auch einige Ausgaben für den Vierbeiner steuerlich abgesetzt werden. „Möchte ich die Kosten für meinen Hund steuerlich geltend machen, gilt es zunächst zu unterscheiden, ob das Tier beruflich eingesetzt wird oder rein privat das Leben bereichert“, erklärt Ralf Thesing, Vizepräsident beim Bund der Steuerzahler Deutschland. Während bei Diensthunden fast alle Kosten, die mit der Haltung verbunden sind, abgesetzt werden können, gibt es bei der privaten Hundehaltung einige Ausnahmen zu beachten.
Der Hund im Privathaushalt:
Betreuungskosten und Gassi-Service steuerlich absetzen
„Ausgaben für Hunde, die zu rein privaten Zwecken gehalten werden, sind erst einmal grundsätzlich nicht absetzbar“, berichtet Thesing. Jedoch können beispielsweise die Kosten für die Hundehaftplicht in der Steuererklärung eingetragen werden. Allerdings nur im Zusammenhang mit den übrigen Vorsorgeaufwendungen innerhalb der geltenden Höchstbeträge. „In den meisten Fällen wirkt sich das dann steuerlich nicht mehr aus, da der Steuerzahler etwa mit Krankenversicherungsbeiträgen diese Grenze schon vollständig ausgeschöpft hat“, so Thesing.
Noch ein Tipp für alle Hundehalter: Wenn Tätigkeiten rund um den Hund im Haushalt oder im Zusammenhang mit dem Haushalt erbracht werden, fallen diese unter die haushaltsnahen Dienstleistungen und können entsprechend steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu gehören zum Beispiel Ausgaben für Tiersitter und -trainer. „Sobald die Person, welche den Vierbeiner etwa trainiert, frisiert oder betreut, zu mir nach Hause kommt, kann ich hierfür 20 Prozent der Kosten, maximal von 4.000 Euro pro Jahr, von der Steuer absetzen“, so Thesing. „Die Unterbringung des Vierbeiners in einer Pension gehört allerdings nicht dazu."
Eine weitere Ausnahme in Verbindung mit dem Haushalt stellen Gassirunden mit dem Vierbeiner dar. Holt der Tiersitter den Hund von der Haustür ab und bringt ihn anschließend wieder dorthin zurück, fallen auch diese Ausgaben unter die haushaltsnahen Dienstleistungen, selbst wenn er das Grundstück verlässt (BFH, Urteil vom 25.09.2017 – VI B 25/17).
Nachweise aufbewahren: Um die Kosten später in der Steuererklärung angeben zu können, müssen für die Tätigkeiten Rechnungen ausgestellt und die Beträge dann per Überweisung beglichen werden. „Eine Barzahlung, auch gegen Quittung, reicht nicht aus“, betont der Steuerexperte.
Der Hund ist beruflich im Einsatz?
Fast alle Kosten können abgesetzt werden
„Wenn der Hund beruflich oder dienstlich eingesetzt wird -etwa als Therapie-, Assistenz- oder Rettungshund- sind fast alle anfallenden Ausgaben für das Tier steuerlich absetzbar“, so Thesing. Hierzu zählen mitunter Kosten für die Pflege des Hundes sowie für den Tierarzt, für Futter oder Versicherungen. Diese Zahlungen fallen entweder unter die Betriebsausgaben (bei Selbstständigen) oder unter die Werbungskosten (bei Angestellten). „Erhalte ich vom Arbeitgeber Zuschüsse für den Einsatz des Tieres, muss ich diese entsprechend in der Steuererklärung angeben und den anfallenden Kosten entgegensetzen“, erklärt Thesing. Beim Kauf von Zubehör für den Hund, wie eine Leine oder ein Halsband, empfiehlt der Experte darauf zu achten, entsprechende Nachweise mit einzureichen, welche den betrieblichen Bezug der Kosten nachweisen.
„Hunde, die für ehrenamtliche Tätigkeiten eingesetzt werden,etwa für Besuche in Seniorenheimen, fallen unter die private Hundehaltung, da in diesem Fall die offizielle Erwerbstätigkeit fehlt und das Tier nicht mit einer Einkunftsquelle in Zusammenhang steht“, so Thesing. In dem Fall können also keine Kosten geltend gemacht werden. Bei weiteren Fragen empfiehlt derExperte, sich zum Beispiel an Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater zu wenden, die nähere Auskünfte erteilen können.
Quelle: IVH
Kurzurlaub über die Feiertage:
Wohin mit Hund, Katze, Vogel, Meeri und Co.?
Auch viele Tierfreunde nutzen die Feiertage gerne für eine kurze Reise. Entweder, um kurz der Hektik des Alltags zu entfliehen oder um die Verwandten zu besuchen. Während Hunde ihre Halter sehr gerne zu Familientreffen begleiten, fühlen sich Katzen, Kleintiere und Vögel zu Hause am wohlsten. Doch wie kann auf den letzten Drücker noch eine Betreuung für die Tiere gefunden werden?
Rund um die Feiertage -egal welche- dreht sich bei vielen von uns alles nur noch um die letzten Vorbereitungen. Geht es für ein paar Tage auf Reisen, sollten Heimtierbesitzer aber daran denken, sich rechtzeitig um eine Betreuung für ihre Tiere zu kümmern. Denn besonders um die Feiertage bzw. Ferienzeit sind viele Tierpensionen und -sitter bereits ausgebucht und auch Freunde, Nachbarn oder Verwandte haben keine Zeit, sich um die Tiere zu kümmern. Unterstützung bieten Suchportale wie www.leben-mit-heimtier.de, auf denen regionale Tierbetreuer und Gassigänger für Vierbeiner, Vögel und Fische gefunden werden können. Auch Tierärzte haben häufig Tipps für liebevolle Tiersitter in der näheren Umgebung. So können Heimtiere und Halter die Feiertage gleichermaßen genießen.
Hunde:
Beliebte Begleiter bei kürzeren Reisen
Ein bis zwei Stunden allein zu Hause zu sein ist für viele Hunde machbar, doch die Tiere dürfen grundsätzlich nicht den kompletten Tag alleine gelassen werden. Am schönsten ist es für die Vierbeiner, wenn sie ihre Menschen auf Reisen begleiten dürfen. Kommt Bello mit, sind Reiseziele zu empfehlen, die mit dem Auto zu erreichen sind. Dauert der Ausflug dagegen nur einen Tag, ist es hilfreich, ein Netzwerk an Personen zu haben, die sich während der Abwesenheit um den Vierbeiner kümmern – ihn zum Beispiel für einen Spaziergang von zu Hause abholen oder sich mit ihm beschäftigen. Hierfür bieten sich vor allem Nachbarn, Freunde oder aber externe Hundesitter und Gassigänger an.
Katzen:
Die Samtpfoten bleiben am liebsten zu Hause
In ihrem gewohnten Lebensumfeld fühlen sich Katzen am wohlsten. Bei einer Abwesenheit, die einen Tag überschreitet, sollte dann eine Person gefunden werden, die mindestens einmal am Tag vorbeikommt, die Samtpfoten füttert, das Katzenklo kontrolliert und sich mit den Tieren beschäftigt. Wenn es niemanden im persönlichen Umfeld gibt, der sich während der Abwesenheit um die Stubentiger kümmern kann, bieten Onlineportale den Dienst von Tiersittern an.
Kleintiere:
Ein Tag allein ist für Meeris, Kaninchen & Hamster okay
Grundsätzlich gilt: Kleintiere fühlen sich zu Hause am wohlsten. Auch wenn sie ihr Gehege als sicheren Rückzugsort haben, stressen sie längere Fahrten mit dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Befindet sich der Urlaubsort nicht in der Nähe, tut man den Tieren daher einen großen Gefallen, wenn sie in ihrem gewohnten Gehege zu Hause bleiben.
Bei entsprechender Planung können Meerschweinchen und Kaninchen dann auch mal einen kompletten Tag allein gelassen werden, Hamster sogar zwei Tage.
In dem Fall ist es wichtig, den Tieren bereits am Morgen ausreichend Futter und Wasser im Gehege bereitzustellen. Möglichst Knollengemüse und Futterarten, die nicht sofort verzehrt werden, wie zum Beispiel Heu. Ist der Halter über einen längeren Zeitraum nicht zu Hause, sollten dann Tiersitter bei der Betreuung der Kleintiere einspringen.
Vögel:
Am besten zu Hause lassen – Vogelpensionen unterstützen aber bei Bedarf
Da fremde Umgebungen und auch der Transport an einen anderen Ort bei vielen Vögeln Unruhe auslösen, sollte man unbedingt versuchen, einen Tiersitter für die eigenen vier Wände zu finden. Für Federtiere, die in Volieren leben, ist eine Mitnahme sogar fast ausgeschlossen.
Findet sich auf die Schnelle kein passender Vogelsitter, gibt es neben Hunde- und Katzenpensionen auch Pensionen für die gefiederten Freunde, in denen sie während der Abwesenheit des Halters umsorgt werden. Für viele Vögel ist die kleine Auszeit bei Artgenossen sogar eine schöne Abwechslung.
Fische:
Futterautomaten unterstützen, ersetzen den Fischsitter bei längererAbwesenheit aber nicht gänzlich
Die Urlaubspflege eines Aquariums ist im Grunde unkompliziert, denn vieles regelt sich von selbst, wenn die Technik richtig eingestellt ist. So können etwa am Aquarium angebrachte Futterautomaten auf die benötigte Futtermenge und -häufigkeit eingestellt werden und sorgen so für die Verpflegung der Aquarienbewohner.
Plant der Aquarienbesitzer jedoch eine längere Abwesenheit, sollte eine zweite Person als Aquariensitter hinzugezogen werden, die währenddessen die Fische füttert und mindestens alle zwei bis drei Tage nach dem Rechten schaut.
Findet sich kein Aquariensitter, unterstützen viele Aquarienverbände bei der Betreuung der Fische. Eine nach Bundesländern sortierte Übersicht der Vereine finden Fischfreunde unter anderem auf der Webseite vom Verband Deutscher Vereine für Aquarien- und Terrarienkunde (VDA) e.V.
Ist die Betreuung der tierischen Freunde rechtzeitig geklärt, erspart das unter Umständen nicht nur dem Halter, sondern auch den Heimtieren viel Stress. Etwa, wenn sich eine für die Tiere bereits vertraute Person um die Fellnasen kümmert. Und die Wiedersehensfreude ist dann umso größer, wenn die geliebte Bezugsperson oder die Familie wieder nach Hause kommt.
Quelle: IVH