Region West
25.07.2026 16:00 Uhr - 26.07.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier (Doppelturnier)
Region Mitte
08.08.2026 14:00 Uhr - 09.08.2026 15:00 Uhr Ersatztermin: Agility-Cup-Turnier
Region West
09.08.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
16.08.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
22.08.2026 17:00 Uhr - 23.08.2026 16:00 Uhr Sommerfest
mit lustigem Hunderennen + Hundeolympiade + Fotoshooting
23.08.2026 11:00 Uhr - 16:00 Uhr IRJGV-Nordsee-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
29.08.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
29.08.2026 16:00 Uhr - 30.08.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
05.09.2026 15:00 Uhr - 06.09.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
06.09.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr IRJGV-Grenzland-Siegerschau Niederlande - mit Vergabe des „Auslands-CACIB“
- für alle Rassehunde -
13.09.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr Agility-Richter- & LG-Beauftragten Arbeitskreis-Tagung
03.10.2026 11:30 Uhr - 15:00 Uhr Deutsche Agility Meisterschaft
04.10.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Lustiges Hunderennen
50-Meter-Hunderennen (Dackel starten separat) + Fotoshooting + pfiffiges Hunderennen
04.10.2026 11:00 Uhr - 16:00 Uhr IRJGV-Euregio-Siegerschau - mit Vergabe des „Auslands-CACIB"
- für alle Rassehunde -
18.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr IRJGV-Südwestdeutschland-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
25.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Int. Dackelclub Gergweis e.V. (IDG e.V.)
Int. Rasse-Jagd-Gebrauchshunde Verband e.V. (IRJGV e.V.)
Hundetraining und Pflege: Alles für Ihren Hund
Im IDG e.V. & IRJGV e.V. dreht sich alles um Hundetraining, Pflege und Vereinsaktivitäten. Erfahren Sie, wie Sie mit den richtigen Tipps das Leben mit Ihrem Hund harmonisch und artgerecht gestalten können.
IRJGV-Grenzland-Siegerschau Niederlande
- mit Vergabe des „Auslands-CACIB“
NEU: ab sofort zusätzliche Klassen für die Bereiche Senioren & Kastraten
Weitere Informationen zu den Neuerungen finden Sie unter der Rubrik “Aktuelles”: Rassehundeschauen-Sonderschauen - Was ist ab 2026 neu? - oder können Sie bei der Ausstellungsleitung erfragen.
Nähere Veranstaltungsinformationen zur IRJGV-Grenzland-Siegerschau Niederlande selbst, sind in der Terminübersicht zu finden.
Welpensterben durch Bakterien
Kann sich der Welpe auch in der Mutterhündin schon mit Keimen anstecken?
Die Gefahren für den Welpen lauern überall. Gerade in den ersten drei Lebenswochen ist die Sterblichkeit bei Hunde- und Katzenwelpen sehr hoch. Für das plötzliche Sterben der Welpen kann es verschiedene Gründe geben.
Man unterscheidet hierbei nicht-infektiöse Ursachen wie das Hyopglycämie-Hypothermie Syndrom, das neonatale Atemwegssyndrom oder verschiedenen Traumata (Verletzungen, Gewalteinwirkung) und infektiöse Ursachen.
Zu den Gewalteinwirkungen beim Welpen gehört auch eine sehr häufig angewendete Methode, das „Schwenken“ oder „Schleudern“ der Welpen. Bei Neugeborenen lassen sich aber schon durch ein leichtes „Schwenken“, wie man es früher gerne gemacht hat, um den Welpen zum Atmen anzuregen und den Schleim zu entfernen, Blutungen im Gehirn auslösen. Heutzutage werden die Welpen nicht mehr „geschwenkt“, sondern es wird lediglich der Schleim von der Nase entfernt und Schleuderbewegungen sind absolut tabu. Bakterielle Infektionen der Welpen spielen neben viralen Ursachen von Welpensterben zwar eine untergeordnete Rolle, dennoch weiß man, dass es immer wieder Fälle gibt.
Infektionen führen bei den Welpen generell sehr schnell zu einer Allgemeininfektion, da der Welpe nur schwer in der Lage ist, sich gehen Keime von außen zu schützen. Eine Allgemeininfektion der Körpers endet dann in einer sogenannten Sepsis und der Welpe verstirbt. Bei einer Sepsis wird der gesamte Körper mit den Giften der Bakterien überschwemmt und der Organismus bricht zusammen. Ein erwachsener Mensch oder Hund hat immer die Möglichkeit durch ein Erhöhen der Körpertemperatur (Fieber) den eindringenden Keimen das Leben schwer zu machen. Der kleine Welpe hingegen ist durch seine niedrige Körpertemperatur in den ersten Wochen anfälliger für Infektionen. Zusätzlich hat er noch kein erfahrenes Immunsystem, welches die Keime abwehren kann. Streptokokken und Staphylokokken können die Auslöser schwerer und tödlicher Erkrankungen beim Welpen sein, die meist innerhalb der ersten 24 – 72 Stunden zum Tod führen. Die Übertragung der Erreger kann auch im Mutterleib schon geschehen. Meistens bleibt der genaue Übertragungsweg allerdings ungeklärt.
Jegliche Manipulation der Hündin in der Geburt, kurz gesagt Geburtshilfe, birgt ein Risiko, denn wenn sich der Muttermund geöffnet hat, können Keime aufsteigen. Der Muttermund beginnt sich bereits nach dem Temperaturabfall der Hündin (Anzeichen für die anstehende Geburt) zu öffnen. Daher ist hier Hygiene das „A“ und „O“.
Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung von: www.petprofi.de
Hitzefalle AUTO - die Wartezeit kann tödlich enden
Die Bundestierärztekammer warnt: Wer seinen Hund bei sommerlichen Temperaturen im Auto „parkt“, setzt das Leben des Tieres aufs Spiel!
„Ich spring nur mal schnell in den Laden, um Zigaretten zu holen …". Was sich so selbstverständlich und nicht weiter dramatisch anhört, könnte bei folgendem Szenario schnell zu einem Drama werden: Außentemperatur 28 Grad – der Hund ist im Auto geparkt – die Sonne scheint –Schlange an der Kasse– aus fünf Minuten werden zehn. Der Hund im Auto hechelt um sein Leben…
Hier überspritzt dargestellt, ist es leider immer wieder Realität, dass Hunde bei hochsommerlichen Temperaturen im Auto zurückgelassen werden. „Schon zehn Minuten können für das Tier lebensgefährlich werden, denn bei einer Außentemperatur von 29 Grad herrschen im Wageninneren bereits 40 Grad. In der prallen Sonne wird das Auto also schnell zu einem Backofen mit bis zu 70 Grad – ein offenes Wagenfenster nützt da überhaupt nichts“, erklärt Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Bundestierärztekammer. Auch ein Parkplatz im Schatten könne schnell zur Todesfalle werden: Die Sonne wandert und schon eine halbe Stunde reicht aus, dass das Tier einen Hitzschlag bekommen kann.
Besonders ärgert den Kleintierpraktiker Tiedemann, dass allen Warnungen zum Trotz jedes Jahr erneut in dramatischen Rettungsaktionen Hunde von der Polizei aus Autos befreit werden müssen. Oft kommt jede Hilfe für das Tier zu spät. Tiedemann: „Man muss sich immer wieder klar machen, dass Hunde –außer an den Pfotenballen– nicht wie wir Menschen über die Haut schwitzen. Sie können ihre Körpertemperatur nur senken, in dem sie durch das Hecheln Verdunstungskälte erzeugen. Diese wird allerdings nur auf der kleinen Zungenfläche wirksam und kann den Organismus bei extremen Außentemperaturen nicht vor Überhitzung schützen.
„Besonders gefährdet sind darum die brachycephalen, also kurznasigen, Rassen. Möpse, Bulldogen oder Pekinesen haben z. B. viel zu enge Nasenöffnungen und leiden oft schon bei normalen Temperaturen unter Atemnot. Sie können an heißen Tagen auch außerhalb des Autos schnell einen Hitzekollaps bekommen und sollten daher am besten in den kühleren Morgen- und Abendstunden ausgeführt und keinen Belastungen ausgesetzt werden."
Wie erkennt man einen Hitzschlag?
- Verstärktes Hecheln, Erbrechen, Durchfall, Apathie, Taumeln oder Krämpfe.
- Das Tier unverzüglich an einen kühlen und schattigen Ort bringen; ist der Hund bei Bewusstsein, sofort Wasser anbieten.
- Um das Tier allmählich abzukühlen, am besten unter eine feuchte Decke legen oder vorsichtig zuerst die Beine und dann den Körper befeuchten.
- Ein Hitzschlag ist ein Notfall! Es muss unverzüglich ein Tierarzt aufgesucht werden, auch dann, wenn sich der Hund bereits etwas erholt hat.
- Wenn Sie beobachten, dass ein Hund in einem Auto eingesperrt ist, das in der Sonne steht, rufen Sie die Polizei!
Quelle: BTK/Berlin - www.bundestieraerztekammer.de
Die Rassehundezucht
Beachtenswertes für Hündinnen- und Rüdenhalter
Hunderassen werden (und wurden) nach menschlichen Vorstellungen gezüchtet -sprich nach „Hundemoden“- und häufig leider deshalb nicht immer zum Vorteil für den Hund. Der Hund ist menschenmanipuliert, sowohl in seiner Zucht, als auch in seiner Haltung und natürlich in seiner Erziehung. Hunde wurden ursprünglich für den „Gebrauch“ des Menschen, aus dem Urvater Wolf gezüchtet, was zur Entwicklung der vielfältigen Hunderassen führte. Die Anforderungen und Bedürfnisse jeder einzelnen Hunderasse an den Menschen -als Halter und/oder Züchter- sind deshalb naturgemäß spezifisch. Also: Wer Rassehunde züchtet, sich einen Rassehund nach „seinen Vorstellungen“ wählt, sollte sich zuerst notwendiges Wissen vom Hund und speziell zur auserwählten Rasse beschaffen.
Rassehundezucht ist eine Liebhaberbeschäftigung. Sie setzt dennoch enormes Wissen über Rasseneigenheiten, Zucht und Aufzucht von Welpen, deren Ernährung, Versorgung usw. voraus. Ein breitgefaßtes Verständnis also, verbunden mit dem Bewußtsein der täglich präsenten Verantwortung.
Der Züchter geht alltägliche Verpflichtungen ein, darin gibt es keinen Stunden- oder Feiertag, keinen „Urlaub vom Hund“.
Rassehundezucht kostet Arbeit, Mühen und auch Geld. Wer vom Züchter einen Welpen kauft, sollte das wissen und alleine schon deshalb die Finger von „Hundemärkten“ oder „dubiosen Angeboten“ im Internet lassen, die häufig in einen ominösen Handel auf einem Parkplatz gipfelt.
Vor einer geplanten Zuchtverwendung fordert der Zuchtverband eine Überprüfung des (künftigen) Deckrüdens und der Zuchthündin.
- Jeder Rassehund wird auf festgelegte Kriterien der Zuchttauglichkeit hin überprüft (gemäß Zucht- und Eintragungsbestimmten des IRJGV und IDG, entweder durch Bewertung auf einer Zucht- oder Sonderschau, alternativ durch Überprüfung durch Zuchtwart des Verbandes, oder ortsansässigen Tierarzt).
- Mindestzuchtalter des Deckrüdens und der Hündin (Stichtag = Decktag) sind je nach Rasse einzuhalten, ebenso das Höchstzuchtalter einer Hündin - und selbstverständlich ausreichend und genügend Abstände zwischen den einzelnen Zuchtverwendungen der Hündin.
- Verboten ist die Verwendung von Hunden zur Zucht, wenn sie erbkranke Mängel aufweisen (z.B.: Einhodigkeit, oder Fehlbildungen der Gebiß- und/oder Zahnstellung, Störungen des Sehvermögens, des Gangwerkes, Fehlfarben des Haarkleides, Knickrute usw.).
- Können einzelne Kriterien von den Zuchthunden nicht oder nur unzureichend erfüllt werden, so bleibt den Nachkommen die Eintragung in das Zuchtbuch des Verbandes verwehrt.


Das Risiko des Züchters: Bei jedem Wurf kann es Komplikationen geben; sei es beim Wurfvorgang an sich selbst, wobei auch die Mutterhündin in Gefahr geraten kann, oder Welpen erkranken und sterben - möglicherweise sogar der komplette Wurf; nicht nur ein „Schaden in wirtschaftlicher Hinsicht“.
Es gibt bei allem Leben nur die bestmögliche Vorsorge und schließlich die ärztliche Hilfe.
Wer sich ernsthaft mit dem Gedanken trägt, seine Hündin decken lassen zu wollen, erkundigt sich bitte unbedingt ausführlich und rechtzeitig bei der Verbandszuchtbuchführung. Von hier erhalten Sie sowohl schriftlich oder auch telefonisch alle Informationen, damit bei einem geplanten Hundenachwuchs (zumindest zuchtbuchtechnisch) nichts schiefgehen kann.
Nun, Rassehundewelpen sind das Resultat einer gezielten Verpaarung, wobei es dem Hündinnenhalter (=Züchter) in unserem Verband selbstverständlich frei steht, für welchen Deckrüden er sich entscheidet. Der Verband hat nicht das Recht, einen Zwang auszuüben, um die Deckrüdenwahl zu beeinflussen!
Der Deckrüdenhalter ist zweifelsfrei genauso wie der Hündinnenhalter verpflichtet, die Zuchtbestimmungen einzuhalten. Wer seinen Rüden freigibt, um eine zu junge, erbkranke, kranke oder fehlerhafte Hündin zu decken, verstößt gegen die grundsätzlichen Bestimmungen.
Außerdem läßt sich nicht von der Hand weisen, daß auch der Rüdenhalter bei möglichen Regreßansprüchen eines späteren Welpenkäufers verantwortlich herangezogen werden kann, falls sich herausstellen sollte, daß bewußt genetische oder körperliche Erkrankungen des Deckrüdens ignoriert oder mißachtet wurden.
Die geltenden Zucht- und Eintragungsbestimmungen von IRJGV und IDG, sind verpflichtend für Hündinnen- und Rüdenhalter im Bezug auf Rassereinheit, Entwicklung in Form und Wesen des Hundes, wie unter tierschützerischen Aspekten. Sie sind von so großer, grundsätzlicher Bedeutung, daß der absichtliche Verstoß gegen sie zum Ausschluß aus dem Verband führt.
Wenn Hündinnen- und Rüdenhalter sich darüber einig sind, daß ihre Tiere verpaart werden sollen, gibt es im Vorfeld (außer den bereits genannten Voraussetzungen) außerdem einige -wichtige-, vertragliche Faktoren zu beachten und im beiderseitigen Einvernehmen am besten schriftlich festzulegen. Lesen Sie hierzu nebenstehende, anwaltliche Einlassung.
Quelle: IRJGV/IDG
Urlaub mit dem Vierbeiner
Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU
Pro Person dürfen im Reiseverkehr höchstens 5 Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) mitgeführt werden. Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln. Trifft dies nicht zu, gelten die Regelungen für den Handel mit Tieren. Genauere Informationen dazu finden Sie in der Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren (Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung).
Aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 sowie der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013, die seit 29. Dezember 2014 gelten, muss für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend transportiert werden, grundsätzlich ein Heimtierausweis nach einheitlichem Muster mitgeführt werden.
Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, das heißt, das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Seit dem 3. Juli 2011 ist für neu gekennzeichnete Tiere der Microchip verpflichtend. (Technische Anforderungen: Die Transponder müssen a) dem ISO-Standard 11784 entsprechen (HDX- oder FDX-B-Übertragung) und b) mit einem der ISO-Norm 11785 entsprechenden Lesegerät abgelesen werden können).
Die EU-Heimtierausweise können von einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden. Er benötigt hierfür allerdings eine Ermächtigung der nach Landesrecht zuständigen Behörden.

Impfschutz gegen Tollwut
Neben Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer muss der Heimtierausweis den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt.
Da für die Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes eine Zeitspanne von 21 Tagen erforderlich ist, bedeutet dies im Falle einer Erstimpfung, dass diese mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt erfolgen muss.
Wird eine Wiederholungsimpfung erst nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der letzten Impfung verabreicht, so entspricht diese Impfung einer Erstimpfung (Gültigkeitsdauer der Impfung ist im Pass vermerkt).
Verbot der Ein- und Durchreise mit Welpen unter 15 Wochen
Auch Welpen dürfen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz nach Deutschland einreisen bzw. Deutschland im Transit passieren. Da die Tollwut-Erstimpfung frühestens im Alter von 12 Wochen durchgeführt werden darf und es danach weitere 21 Tage bis zur Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes dauert, können Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen ein- bzw. durchreisen.
EU-Länder mit verschärften Anforderungen
In den Mitgliedsstaaten Irland, Malta, Finnland und dem Vereinigten Königreich gelten verschärfte Anforderungen über antiparasitäre Behandlungen, insbesondere Echinokokkenbehandlung (Bandwürmer).
Irland - Department of Agriculture and Food - http://www.pettravel.gov.ie/
Malta - Ministry for Sustainable Development, the Environment and Climate Change - http://www.pettravel.com/immigration/malta.cfm
Finnland - Auswärtiges Amt - https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/finnland-node/finnlandsicherheit/211624#content_4 P
Großbritannien - Department for Environment Food and Rural Affairs (Defra) - www.gov.uk/take-pet-abroad
Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft - www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html
Acht einfache Regeln für ein gesundes Hundegebiss - sein Leben lang
Der enorme Stellenwert der Zahngesundheit beim Hund wird leider häufig unterschätzt. So haben derzeit immer noch acht von zehn Hunden im Alter über drei Jahren Zahnprobleme. Ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden werden dadurch ernsthaft bedroht. Denn aus Zahnbelag und Zahnstein gelangen gefährliche Bakterien in die Blutbahn und schädigen so lebenswichtige Organe wie Herz, Nieren und Gelenke. Aus diesem Grund widmet sich das Pedigree Center der Zahngesundheit seiner Hunde und entwickelt Produkte, die helfen, diese zu erhalten.
Wissenschaftliche Studien belegen: Auf den Zähnen eines Hundes bildet sich ständig Zahnbelag. Wird dieser Belag, auch Plaque genannt, nicht täglich entfernt, verhärtet er zu Zahnstein und bietet Bakterien einen idealen Nährboden. Die Folgen sind neben unangenehmen Maulgeruch vor allem Entzündungen des Zahnfleisches, die so schmerzhaft sein können, daß es zu einer Futterverweigerung kommt. Diese Entzündungen wiederum greifen den Zahnhalteapparat an und können auf Dauer sogar zu Zahnausfall führen. Die verantwortlichen Plaque-Bakterien gelangen dabei ständig in die Blutbahn, schwächen lebenswichtige Organe. So sind Bakterien, die aus Zahnbelägen stammen, häufig auch die Ursache für chronische Nierenschwächen, Gelenkerkrankungen und entzündliche Herzklappenveränderungen älterer Hunde. Erkrankungen, die bei älteren Hunden sehr häufig auftreten und nicht selten zum Tod des Tieres führen.
- Mit dem Zähneputzen so früh wie möglich beginnen; am besten schon VOR Abgabe der Welpen - sie lernen schließlich “besser”, als ältere Hunde
- Welpenkäufern das Zähneputzen und Zahnpflegeriegel erklären. Frauchen und Herrchen werden sensibel für dieses Thema gemacht
- Mit der geeigneten Hundezahnbürste nie von vorne an den Hund herangehen, sondern seitlich
- Zunächst wird mit der Reinigung weniger Zähne begonnen, danach einfach die Anzahl der gereinigten Zähne steigern, bis alle Zähne streßfrei geputzt werden können
- Der Fang muß zu Beginn nicht geöffnet werden, weil gerade die Außenflächen der Zähne von Belägen betroffen sind. So reicht es anfangs, die Lefzen hochzuziehen und die Außenseite der Zähne zu putzen
- Hat sich der Vierbeiner an die Zahnputzprozedur gewöhnt, können nun auch die Innenseiten gereinigt werden
- Das Zähneputzen sollte zur “täglichen Hundetoilette” wie Fell- und Ohrenpflege gehören und wird sehr schnell als schierer Routineablauf vom Hund toleriert
- Greifen Sie auf spezielle Zahncremes zurück, die für die Gebisspflege Ihres Hundes geeignet sind (Zahnpasta für Menschen schäumen häufig stark und sind äußerst geruchsintensiv).
Ihr Hund kooperiert sicher unbeschwerter, wenn er mit einem Zahnpflegemittel verwöhnt wird, das er als wohlschmeckend und -riechend empfindet. Der Zweck des Zahnreinigens ist allerdings auch ohne Pasta erfüllt.
Allein die mechanische Reinigung per Bürste ist entscheidend.
„Wir putzen unseren Hunden bereits vom Welpenalter an täglich die Zähne. Das klingt aufwändig, ist letztlich aber eine fünfminütige Routine. Die von unseren Hunden übrigens heiß geliebt wird, da wir dabei liebevoll mit ihnen sprechen, schmusen und scherzen”, erklärt Kate Sherry, Tierärztin im Pedigree Center. Diese intensive Zahnpflege nutzen die Mitarbeiter des Pedigree Centers übrigens auch, um wichtige Erkenntnisse für die Entwicklung zahnreinigender Kausnacks zu gewinnen.
So zeigt sich im Pedigree Center, daß kleine Hunde mehr unter Zahnproblemen leiden als Hunde großer Rassen. Ursache dafür ist auch, daß bei kleinen Hunden die gleiche Anzahl Zähne auf engerem Kieferraum vorhanden sind, so daß die Zähne enger stehen und die Futterreste in den schmalen Zahnzwischenräumen den Bakterien bessere Bedingungen liefern, sich anzusiedeln. Ein weiterer Faktor ist das Maß an Auslauf, denn in Bewegung reiben Lefzen und Zunge über die Zahnoberflächen, es kommt so zu einer automatischen Reinigung der Zähne. Darüber hinaus spielen auch genetische Komponenten eine Rolle. So gibt es bestimmte Rassen wie z. B. Yorkshire-Terrier und Dackel, die vermehrt zu Zahnbelag und Zahnstein neigen. Hierfür werden die rassetypische Zusammensetzung des Speichels und der Säure-Wert des Speichels, verantwortlich gemacht.
Veröffentlichung mit freundlicher Unterstützung von: www.petprofi.de
Tierhalterhaftung:
Wenn Hund, Katze und Co. einen Schaden anrichten
Die Katze jagt einer Maus hinterher und zerstört dabei das Blumenbeet der Nachbarin, der Hund rennt in einem unbeobachteten Moment übermütig auf die Straße und bringt einen Fahrradfahrer zu Fall, der sich beim Sturz verletzt, oder aber das Kaninchen nagt an dem teuren Pullover einer Freundin. In solchen Fällen muss der Heimtierhalter für den entstandenen Schaden aufkommen. Doch nicht alle Heimtiere brauchen hierfür eine extra Versicherung.
„Die Haftung des Tierhalters ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 833) geregelt. Demnach ist der Tierhalter dazu verpflichtet, für jeglichen durch das Heimtier entstandenen Schaden aufzukommen“, erklärt Michael Rohrmann, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale in Niedersachen. Hierzu gehören unter anderem die Zahlung von Reparaturkosten, etwa wenn die Katze das Auto der Nachbarin zerkratzt, oder Schmerzensgeld - wenn der Hund beispielsweise um die Beine des Postboten läuft, dieser über das Tier stolpert, fällt und sich das Bein bricht. Während Kleintiere durch die private Haftpflichtversicherung geschützt sind, ist für Hunde der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung notwendig.
Kleintiere und Katzen:
Private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf
Durch Kleintiere verursachte Schäden werden im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung übernommen. Zu den Kleintieren gehören dabei alle Tiere bis zur Größe einer Katze, wie Meerschweinchen, Kaninchen oder Wellensittiche. Der Versicherungsschutz gilt auch für Schäden, die außerhalb der eigenen vier Wände, etwa durch eine Freigänger-Katze, verursacht werden. „Vorausgesetzt natürlich, dass der Tierhalter eine Privathaftpflichtversicherung auch abgeschlossen hat“, so der Versicherungsexperte.
Anders ist es bei exotischen Tieren wie Schlangen oder Spinnen. „Bei diesen Tieren sollte der Tierfreund einen Blick ins Kleingedruckte seiner Versicherung werfen. Nur in einigen Tarifen ist die erlaubte Haltung solcher Tiere mitversichert“, berichtet Rohrmann.
Hundehaftpflichtversicherung:
Gesetzliche Regelung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich
Verursacht der Hund einen Schaden, greift die private Haftpflichtversicherung dagegen nicht – egal wie groß der Hund ist. Der Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht ist ratsam, in einigen Bundesländern sogar vorgeschrieben.
So sind alle Hundehalter in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gesetzlich verpflichtet, eine separate Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. In Nordrhein-Westfalen müssen alle Hunde versichert werden, wenn sie eine Größe von 40 cm (Widerristhöhe) haben oder sie schwerer als 20 Kilogramm sind. Einzige Ausnahme bei den Bundesländern: In Mecklenburg-Vorpommern besteht keine Versicherungspflicht. In den meisten anderen Bundesländern müssen lediglich Halter von gefährlichen Hunden eine solche Versicherung vorweisen. Die Einstufung der Hunde ist jedoch von Land zu Land verschieden. „Häufig ordnen die Bundesländer bestimmte Hunderassen über ihr Verhalten der Gruppe der gefährlichen Hunde zu. Dann entscheidet ein Wesenstest oder eine Prüfung der Ortspolizeibehörde, ob diese Hunde als gefährlich eingestuft werden“, erläutert Rohrmann.
Doch auch ohne Zwang – eine Hundehalterhaftpflicht ist aus Sicht des Versicherungsexperten ein absolutes Muss für jeden Hundehalter. Nicht nur, weil durch das Tier entstandene Schäden sehr teuer werden können, sondern auch, weil der Halter gegebenenfalls selbst dann für das Tier haftet, wenn ihm kein Verschulden nachzuweisen ist.
Schon für einen geringen Betrag ist ein guter Versicherungsschutz für Hunde möglich
Wie bei jeder Versicherung ist auch die Beitragshöhe für die Hundehaftpflicht abhängig von den angebotenen Leistungen: Ab 52 bis 150 Euro Jahresbeitrag kann der Versicherungsschutz für den Hund kosten. „Hundehaftpflichtversicherungen welche die Mindestkriterien abdecken gibt es schon ab 52 Euro im Jahr. Wer eine solche Versicherung abschließen möchte, kann also sparen und trotzdem auf guten Schutz achten“, empfiehlt Rohrmann. „Besitzer von großen und als gefährlich eingestuften Hunden müssen allerdings häufig mehr zahlen und bekommen auch längst nicht jeden Tarif für ihren Hund.“
Was sollte die Hundehaftpflicht abdecken?
„Die Höhe der Versicherungssumme der Hundehaftpflichtversicherung sollte mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Sach- und Personenschäden betragen“, so Rohrmann. Beißt der Hund beispielsweise jemanden, der daraufhin seinen Beruf eine Zeit lang nicht ausüben kann, kommt die Versicherung für den wirtschaftlichen Schaden auf. Für Vermögensschäden empfiehlt der Experte eine Deckung von mindestens 50.000 Euro.
Zerkratzt der Vierbeiner Boden und Türen in einer Mietwohnung, kommt auch hier der Halter für den Schaden auf. „Die Absicherung von Mietschäden gehört zum Grundschutz. Diese sollten bis mindestens 300.000 Euro versichert sein“, erklärt Rohrmann.
Nicht jeder Hundehalter freut sich über Nachwuchs. Schwängert ein Rüde eine Rassehündin, haftet auch hierfür der Halter. Ihm drohen Schadenersatzforderungen von mehreren tausend Euro. Halter von Rüden sollten daher darauf achten, dass dieser Versicherungsschutz in ihrer Hundehaftpflichtversicherung festgehalten ist. Für Halter von Hündinnen empfiehlt es sich einen Blick in die Unterlagen zu werfen, ob ihre Police auch einen umfassenden Schutz für Welpen enthält.
Versicherungsschutz auch im Ausland
Kommt der Hund mit auf Reisen, sollte der Versicherungsschutz auch im Ausland gelten. Obacht gilt, wenn ein längerer Auslandsaufenthalt geplant ist: „Bei vielen Versicherungen gelten die Leistungen innerhalb der EU unbegrenzt. Ein weltweiter Schutz ist allerdings oft auf eine Aufenthaltsdauer für ein, drei oder fünf Jahre begrenzt“, so Rohrmann.
Quelle: IVH