int. Dackel-club gergweis e.V. int. rasse-jagd-gebrauchshunde-verband e.V.
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Agility-Cup-Turnier
Region Nord
09.05.2026 15:00 Uhr - 10.05.2026 16:00 Uhr
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16.05.2026 16:00 Uhr - 17.05.2026 16:00 Uhr
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Region Nord
07.06.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
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13.06.2026 15:00 Uhr - 14.06.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
13.06.2026 15:00 Uhr - 14.06.2026 16:00 Uhr
IRJGV-Baden-Württemberg-Siegerschau mit Vergabe des Auslands-CACIB
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
14.06.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
20.06.2026 15:00 Uhr - 21.06.2026 16:00 Uhr
Lustiges Hunderennen
50-Meter-Hunderennen + Fotoshooting + pfiffiges Hunderennen
21.06.2026 11:00 Uhr - 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
28.06.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
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Region West
11.07.2026 08:00 Uhr - 12.07.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
25.07.2026 16:00 Uhr - 26.07.2026 16:00 Uhr
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Agility-Cup-Turnier
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22.08.2026 17:00 Uhr - 23.08.2026 16:00 Uhr
Sommerfest
mit lustigem Hunderennen + Hundeolympiade + Fotoshooting
23.08.2026 11:00 Uhr - 16:00 Uhr
IRJGV-Nordsee-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
29.08.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
29.08.2026 16:00 Uhr - 30.08.2026 16:00 Uhr
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05.09.2026 15:00 Uhr - 06.09.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
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- für alle Rassehunde -
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Hundetraining und Pflege: Alles für Ihren Hund

Im IDG e.V. & IRJGV e.V. dreht sich alles um Hundetraining, Pflege und Vereinsaktivitäten. Erfahren Sie, wie Sie mit den richtigen Tipps das Leben mit Ihrem Hund harmonisch und artgerecht gestalten können.

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IRJGV-Baden-Württemberg-Siegerschau

mit Vergabe des Auslands-CACIB

NEU: ab sofort zusätzliche Klassen für die Bereiche Senioren & Kastraten

NEU: ab sofort zusätzliche Klassen für die Bereiche Senioren & Kastraten
 

Weitere Informationen zu den Neuerungen finden Sie unter der Rubrik “Aktuelles”: Rassehundeschauen-Sonderschauen - Was ist ab 2026 neu? - oder können Sie bei der Ausstellungsleitung erfragen. 

Nähere Veranstaltungsinformationen zur Rosensiegerschau selbst, sind in der Terminübersicht zu finden. 

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Erkältung bei Hund und Katze:

Symptome erkennen und behandeln

Nicht nur Menschen fangen sich bei schlechtem Wetter eine Erkältung ein, auch Hunde und Katzen können von Husten, Schnupfen und Niesen geplagt werden. Doch woran können Halter erkennen, ob ihr Tier krank ist, und was können sie tun, damit ihre Vierbeiner wieder auf die Pfoten kommen?

Nicht nur Menschen fangen sich bei schlechtem Wetter eine Erkältung ein, auch Hunde und Katzen können von Husten, Schnupfen und Niesen geplagt werden. Doch woran können Halter erkennen, ob ihr Tier krank ist, und was können sie tun, damit ihre Vierbeiner wieder auf die Pfoten kommen? 

Typische Erkältungssymptome bei Hund und Katze

„Die Erkältungssymptome sind im Prinzip wie beim Menschen“, sagt Dr. Heidi Bernauer-Münz, praktizierende Tierärztin, Tierverhaltenstherapeutin und Vorsitzende des Arbeitskreises für Kleintiere der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. in Wetzlar. „Die Kombination aus Husten, Niesen, Schlappheit und Antriebslosigkeit ist ein unverkennbares Anzeichen für eine Erkältung beim Tier.“

Hat das Tier zudem Schnupfen, erkennen Halter das an einer Flüssigkeit, die aus der Nase tropft. Sie kann auch gelblich sein, wenn Bakterien beteiligt sind. „Bei einer feuchten Hundenase mit einem klaren Sekret muss man sich jedoch zunächst keine Sorgen machen“, gibt die Tierärztin Entwarnung. Bei Katzen kann ein Schnupfen grundsätzlich dramatischer sein. Der Verlust des Geruchssinns kann zur Futterverweigerung führen, denn mit der Nase testen Katzen die Qualität ihres Futters. Riechen sie nichts, fressen sie nichts. Spätestens dann heißt es bei der Katze: ab zum Tierarzt. 

Für Ruhe und Entspannung sorgen

„Wie beim Menschen auch, hilft den Tieren bei einer Erkältung viel trinken, Ruhe und Wärme“, sagt die Expertin. Zwar braucht der Hund trotz Erkältung seinen Auslauf. „Doch er sollte nicht überfordert werden“, so Dr. Bernauer-Münz. Mehrmals am Tag maximal 15 Minuten Gassi gehen reichen dann. Ob Hund oder Freigänger-Katze: Nach einem Spaziergang in Regen oder Schnee rubbeln Halter ihrem Tier sanft das Fell trocken, wischen die Pfoten ab und bieten ihnen ein ruhiges sowie warmes Plätzchen zur Erholung an. Mit feuchten Tüchern oder Schalen mit Wasser auf der Heizung sorgen sie zudem für genügend Luftfeuchtigkeit.

Sollten sich die Symptome verschlechtern oder sollte das Tier nicht mehr fressen wollen, schlapp und antriebslos im Körbchen liegen oder Husten und Fieber haben, ist ein Besuch beim Tierarzt ratsam. Das Fieber können Halter mit einem ganz gewöhnlichen Thermometer im After des Tieres messen. Die normale Körpertemperatur liegt bei Hunden zwischen 37,5 und 39 und bei Katzen zwischen 36,7 und 38,9 Grad Celsius. Liegen die Werte deutlich darüber, haben die Tiere eindeutig Fieber. Auch wenn es lieb gemeint ist, auf gar keinen Fall sollten Halter ihre tierischen Familienmitglieder eigenmächtig mit Medikamenten für Menschen versorgen. Das kann dramatisch ausgehen. Nur der Tierarzt weiß, welche Mittel dem Tier helfen.

Haben Halter mehrere Tiere im Haus, sollten sie darauf achten, dass sich die anderen Tiere nicht in der Nähe des kranken Fellkumpels aufhalten, damit sie sich nicht anstecken. Zweibeiner brauchen sich keine Sorgen zu machen, dass sie sich bei ihrem kranken Tier anstecken könnten. Laut diverser Experten ist zwar theoretisch eine Ansteckung möglich, aber praktisch nur sehr selten der Fall.

Quelle: IVH 

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Schnauze weg von Schokolade

Theobromin und Koffein beim Hund

Dass Schokolade und Kakao für Hunde giftig sind, wird den meisten Hundehaltern bekannt sein. Doch welche Stoffe sind dafür verantwortlich? Wie lässt sich das Risiko für den Hund abschätzen, wenn das Tier doch einmal Schokolade aufgenommen haben sollte, und welche Maßnahmen sind dann zu ergreifen?

Dass Schokolade und Kakao für Hunde giftig sind, wird den meisten Hundehaltern bekannt sein. Doch welche Stoffe sind dafür verantwortlich? Wie lässt sich das Risiko für den Hund abschätzen, wenn das Tier doch einmal Schokolade aufgenommen haben sollte, und welche Maßnahmen sind dann zu ergreifen?

Schokolade, Kakao und kakaohaltige Produkte enthalten die Stoffe Theobromin und Koffein. Beide Stoffe gehören zur chemischen Gruppe der Methylxanthine.

Sie werden von Hunden schnell aus dem Verdauungstrakt aufgenommen, aber nur langsam wieder aus dem Organismus entfernt. Wurde vom Hund eine Dosis Methylxanthine aufgenommen, zeigen sich nach ca. sechs bis zwölf Stunden erste Symptome. Erste Zeichen einer Vergiftung mit Methylxanthinen sind Polydipsie (vermehrtes Trinken), Erbrechen, Durchfall, ein aufgeblähter Bauch und Ruhelosigkeit. Im weiteren Verlauf entwickeln sich je nach aufgenommener Menge Symptome wie Hyperaktivität, Polyurie (vermehrtes Absetzen von Urin), Lähmungserscheinungen, Zittern und Krämpfe. Es ist dabei unerheblich, ob nur Theobromin oder Koffein oder eine Mischung aus beiden Substanzen aufgenommen wurde.

Erste leichte Symptome zeigen sich nach der Aufnahme von 20 mg Methylxanthinen pro kg Körpergewicht, schwere Symptome zeigen sich ab ca. 40 - 50 mg Theobromin/ Koffein pro kg Körpergewicht. Die sogenannte LD50, also die Dosis, ab der 50% der Individuen nach oraler Aufnahme der Stoffgruppe sterben, liegt beim Hund bei 100 - 200 mg/kg Körpergewicht. Da jeder Hund eine unterschiedliche Empfindlichkeit gegenüber Methylxanthinen aufweist, können im Einzelfall auch schon unterhalb der genannten Dosen Symptome auftreten.

Nach Bekanntwerden der Aufnahme von methylxanthinhaltigen Produkten durch den Hund sollte das Tier so schnell wie möglich einem Tierarzt vorgestellt werden (auch wenn das Tier noch keine Symptome entwickelt hat). Neben einer symptomatischen Behandlung steht beim Tierarzt vor allem die Entfernung von eventuell noch nicht aufgenommenem Wirkstoff aus dem Magen-Darm-Trakt im Vordergrund.

Theobromin- und Koffeingehalte in verschiedenen Kakaoerzeugnissen. Die genaue Menge in den Kakaoproduken ist durch natürliche Schwankungen variabel (Verändert nach Gwaltney-Brant,2001).
Theobromin- und Koffeingehalte in verschiedenen Kakaoerzeugnissen. Die genaue Menge in den Kakaoproduken ist durch natürliche Schwankungen variabel (Verändert nach Gwaltney-Brant,2001).
In der Regel ist der Koffeingehalt in Kakaoprodukten 3 - 10-fach geringer als der Theobromingehalt, so dass das Theobromin die Hauptrolle bei der Vergiftung spielt. Eine Ausnahme bilden hier einige Schokoladenprodukte, bei denen der Koffeingehalt künstlich durch Zugabe von Zusatzstoffen erhöht wird (z.B. SchoKaKola). Die Mengen von Theobromin und Koffein, die in Schokolade und anderen Kakaoerzeugnissen enthalten sind, hängt in erster Linie vom Kakaogehalt ab. Allerdings unterliegen die Konzentrationen der Stoffe im Kakao auch natürlichen Schwankungen. Die vorstehende Tabelle zeigt eine Zusammenstellung des Theobromin- und Koffeingehalts verschiedener Kakaoerzeugnisse.

Beispiel der Kalkulation einer Theobromin- und Koffeindosis:

Ein 8 kg schwerer Mops hat seinem Besitzer eine 100-g-Tafel Zartbitterschokolade gestohlen und diese komplett verspeist. Wie hoch ist die aufgenommene Dosis an Methylxantinen? Besteht die Gefahr, dass das Tier klinische Symptome entwickelt? 

  • Addition des Theobromin- (4,59 mg/g) und Koffeingehalts (0,71 mg/g) für Zartbitterschokolade = 5,30 mg/g
  • Multiplikation der Methylxantinkonzentration für die Schokoladensorte mit der aufgenommenen Schkoladenmenge in Gramm 5,30 mg/g x 100 g = 530,00 mg
  • Division der Körpermasse des Tieres 530 mg : 9 kg = 66,25 mg/kg 

Bei der aufgenommenen Dosis an Methylxantinen besteht die dringende Gefahr, dass das Tier klinische Symptome entwickelt, wenn es nicht sofort tierärtztlich behandelt wird.

Erste milde Symptome können bereits bei diesem Fallbeispiel (also bei einem 8 kg schweren Hund) bereits ab der totalen Aufnahme von 160 mg Methylxantinen erwartet werden (20 mg/kg Körpergewicht), das wären bei der im Fallbeispiel angenommenen Zartbitterschokolade ca. 30 g oder 7 - 8 Stücke Schokolade.

Werden durch den Hund Produkte aufgenommen, die aus verschiedenen Schokoladensorten oder z. B. Nüssen und Schokolade bestehen, so empfiehlt es sich, zunächst ein „Worst Case Szenario” zu berechnen. Das bedeutet, wir nehmen für eine erste Risikoabaschätzung an, dass es sich bei der gesamten aufgenommenen Menge um Schokolade handelt.

Übrigens reagieren auch Katzen auf gleiche Weise wie Hunde auf Methylxantine. Dadurch, dass Katzen aber ein weit selektiveres Fressverhalten aufweisen als Hunde, werden von Katzen seltener Produkte mit Methylxantinen aufgenommen. 

References: Gwaltney-Brant, Sharon (2001): Chocolate intoxication. In: Vet Med 96.2, pp. 108-111. Gwaltney-Brant, Sharon (2013): Chocolate. In: Mercmanuals. 

Autor: Till Masthoff, PetProfiâ„¢ Team 
Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung und Unterstützung von: www.petprofi.de

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Foto:©ClipDealer

Intensivpatienten

Unterstützende Ernährungsmaßnahmen

In der Humanmedizin ist der Nutzen ernährungstechnischer Unterstützung der Intensivpatienten seit vielen Jahren anerkannt, doch bis vor kurzem noch, ist deren Bedeutung in der Veterinärmedizin verkannt worden.

In der Humanmedizin ist der Nutzen ernährungstechnischer Unterstützung der Intensivpatienten seit vielen Jahren anerkannt, doch bis vor kurzem noch, ist deren Bedeutung in der Veterinärmedizin verkannt worden.

Ein mangelndes Verständnis für die geänderten Ernährungsbedürfnisse des Intensivpatienten und wie sie den Heilungsprozeß beeinflussen, kann allerdings zu Fehlernährung führen.
Die therapeutischen Vorteile einer unterstützenden Ernährungsmaßnahme für den gestreßten oder traumatisierten Patienten sind wohlbekannt und beeinflussen positiv:

  • Überlebensrate
  • Länge des Klinikaufenthalts
  • Komplikationen
     
  • Genesung
  • Wundheilung

Hungerzustand des gesunden Tieres
 

Wird einem gesunden Tier die bedarfsgerechte Nahrung verweigert, kommt es zu einer Reihe von Stoffwechselanpassungen die dazu dienen, die Blutglukosekonzentrationen aufrecht zu erhalten, fettfreies Körpergewebe zu bewahren und das Überleben zu sichern. Die Stoffwechselrate und somit die Energieverwertung und der Glukoseverbrauch werden gesenkt. Gewebereserven bestehend aus Glycogenen und Fettsäuren werden mobilisiert um Energie bereitzustellen. Außerdem werden Aminosäuren mobilisiert, anfänglich aus metabolisch-labilen Proteinen in Leber, Nieren und Magen-Darm-Trakt, um Verluste durch den normalen, täglichen Proteinstoffwechsel zu decken.

Nach einigen Fastentagen sind die Glycogen-Bestände aufgebracht und Fett wird zur primären Brennstoffquelle. Die Proteinverwertung nimmt zu, da Aminosäuren vorrangig für die Glukoneogenese zur Aufrechterhaltung des Glukosespiegels in den Zellen (des Nervensystems, Nierenmarks, Knochenmarks und Blutkreislaufs) genutzt wird, die auf Glukose als Energiequelle angewiesen sind. Der Nahrungsentzug bei gesunden Tieren führt folglich zum Verlust von einem Teil des fettfreien Körpergewebes sowie auch von Fett. Während der Zeit des Nahrungsentzugs bei gesunden Hunden hat die Fettsäureverwertung einen Anteil von 70 - 85 % am Energieaufwand, Proteine bis zu 25 % und Kohlenhydrate weniger als 10 %. Wenn die Futteraufnahme wieder beginnt, nimmt die Aminosäurenmobilisierung ab und der Stoffwechsel kehrt innerhalb von 24 Stunden zum Normalszustand zurück.

Stoffwechselreaktionen auf Streß und Trauma

Stoffwechselstreß zeigt sich durch eine anfängliche hypometabolische Phase, die 24 - 48 Stunden andauert. Während diesem mit der „Ebbe” vergleichbarem Schockzustand nimmt die Stoffwechselrate ab und der Körper versucht weitere Schäden zu verhindern sowie den Flüßigkeitsstatus und die Gewebedurchblutung aufrecht zu erhalten. Die Behandlung in dieser Phase dient primär den lebensrettenden Maßnahmen.

Diese nährstoffarme Phase wird gefolgt von einem mit der „Flut” vergleichbaren Zustand des Hypermetabolismus (erhöhte Stoffwechselrate), der von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen andauern kann, abhängig vom Grad der Schädigung. Hypermetabolismus soll kurzfristig die Wundheilung und den Infektionswiderstand unterstützen. Der Energiebedarf steigt in Abhängigkeit zum Grad der Verletzung und kann in Fällen von Kopftrauma (weil das Gehirn einen besonders hohen Energiebedarf hat), Blutvergiftung, schweren Verbrennungen, massivem Trauma oder in Folge eines radikalen chirurgischen Eingriffs besonders hoch sein. Sogar gesunde Tiere, die geringfügigen Eingriffen unterzogen werden, können einen vorübergehend höheren Energiebedarf von bis zu 10 % über normal erfahren. Einige therapeutische Mittel, wie z. B. hohe Dosen an Steroiden, können den Energiebedarf des Patienten steigern.

Die Glycogen-Bestände sind bei gestreßten Tieren schnell aufgebraucht und Fett wird zur primären und bevorzugten Energiequelle. Die Glukoneogenese durch Aminosäuren nimmt in erheblichem Maße zu, um den Glukosespiegel im Blut für die von Glukose abhängigen Zellen aufrecht zu erhalten sowie zur Reparatur von Gewebe und Neoplasma. Der Proteinabbaustoffwechsel wird erhöht um diesen Bedarf zu erfüllen. Gestreßte und traumatisierte Patienten sind nicht in der Lage Glukose effizient zu verwerten. Größere Mengen diätetischer Kohenhydrate sind daher während dieser Zeit nicht anzuwenden. Sie können zu Komplikationen führen.

Nach Streß oder Verletzung scheinen die proteinsparenden Anpassungen des Nahrungsentzugs, die bei gesunden Tieren auftreten, außer Kraft gesetzt zu sein. Die Folge ist ein Nettoverlust bedeutender Proteinmengen. Die Belastung des Gewebes kann sich über Wochen fortsetzen und während dieser Zeit werden unterstützende Ernährungsmaßnahmen zu einem entscheidenden Bestandteil der Behandlung. Wird dieser Nährstoffbedarf beim Patienten außer Acht gelassen, führt das gewöhnlich zu einem Protein-Energie-Mangelsyndrom. Entgegen dem fastenden, gesunden Tier, weist das metabolisch gestreßte Tier - auch nach Wiederaufnahme der Fütterung - weiterhin eine negative Stickstoffbilanz und beschleunigte Gluconeogenese auf.

Protein-Energie Mangelsyndrom

Im Verlauf einer Protein-Energie-Mangelernährung können sich eine Reihe negativer Auswirkungen zeigen, die in Kombination in der Lage sind, die Rekonvaleszenz zu verzögern sowie die Infektions- und Schockanfälligkeit des Patienten zu erhöhen. Folgende Auswirkungen sind u.a. möglich:

  • Schwund von Muskelmasse und Muskelkraft
  • Abnahme der Verdauungs- und Absorptionskapazität des Magen-Darm-Traktes
  • erhöhte Durchlässigkeit des Darms
  • gestörte Immunfunktion
  • verzögerte Wundheilung
  • vermindertes Plasmavolumen
  • reduzierte Funktionsfähigkeit im Bereich des Atmungstraktes und der Herzmuskulatur
  • in extremen Fällen führt dies zum Tod durch ein mit einer Infektion einhergehendes Organversagen

Patientenbeurteilung

Die Bestimmung von Patienten, die unterstützender Ernährungsmaßnahmen bedürfen, ist subjektiv. In jedem Fall sollten jedoch die Kranken- und Ernährungsgeschichte, derzeitiges Freßverhalten, physikalische Untersuchungen und Labortests betrachtet werden.
Eine spezifische unterstützende Ernährungsmaßnahme ist angezeigt, wenn:

  • die Nahrungsaufnahme seit 3 - 5 Tagen deutlich verringert ist
  • es klare Hinweise auf einen akuten Gewichtsverlust von 5 - 10 % des Körpergewichts gibt
  • das derzeitige Gewicht 15 % oder mehr unter dem idealen Körpergewicht liegt
  • der Körperzustand auf einer Skala von 1 (ausgezehrt) bis 5 (übergewichtig), unter dem optimalen Wert von 3 liegt
  • nach vor kurzem erfolgtem Trauma, operativem Eingriff oder von Abmagerung begleiteter Infektion

Sind erst einmal alle Kriterien abgewogen worden, können Umfang und Dauer der unterstützenden Ernährungsmaßnahme geschätzt und ein individueller Ernährungsplan zusammengestellt werden. Für Patienten, denen ein Eingriff bevorsteht, ist die voroperative Beurteilung besonders wichtig, damit eine unter Umständen erforderliche Sondenlegung gleichzeitig mit dem Eingriff vorgenommen werden kann.

Komplikationen bei der unterstützenden Ernährungsmaßnahme

Nach einer Zeit des Nahrungsentzugs sollten alle diätetischen Änderungen langsam und stufenweise eingeführt werden, um Komplikationen zu vermeiden. In der ersten Phase, wenn die Fütterung wieder aufgenommen wird, ist mit Erbrechen zu rechnen oder mit Diarrhöe aufgrund der verringerten Darmoberfläche und verminderter Enzymaktivität. Die normalen Verdauungsfunktionen kehren gewöhnlich innerhalb einiger Tage wieder zurück.

Die Kalorienzufuhr hat eine wichtige Wirkung auf die Genesung. Eine unzureichende Aufnahme kann zu Protein-Energie-Mangelernährung führen, aber Überfütterung kann ähnlich schädlich sein, insbesondere wenn die Kohlenhydratzufuhr zu hoch ist. Bei von Nahrungsentzug gekennzeichneten Patienten kann eine exzessive Kohlenhydratzufuhr zu einem insulininduzierten Transport von Phosphor und Kalium in die Zellen führen. Das daraus folgernde Herz-Kreislauf-Versagen kann in machen Fällen tödlich enden.

Diätauswahl

Bei der Auswahl einer Diät ist es wichtig, die diätetische Zusammensetzung, die Kaloriendichte der Nahrung und ggf. den Durchmesser der Sonde zu berücksichtigen. Grundlegende Diäten mit Aminosäuren oder Glukose können sich bei beeinträchtigter Magen-Darm-Funktion oder zur Ergänzung anderer Futtermittel als nützlich erweisen. Polymere Diäten oder Dosenmischnahrung können für die meisten Zwecke eingesetzt werden. Idealerweise sollten alle Diäten für Intensivpatienten äußerst schmackhaft und hoch verdaulich sein sowie eine hohe Nährstoffdichte aufweisen, um eine adäquate Nährstoffaufnahme in einer reduzierten Futtermenge zu gewährleisten. Kommerzielle Diätnahrung, die gemäß den spezifischen Bedürfnissen gestreßter Tiere zusammengesetzt wurden, ist besonders geeignet.

Kernaussagen

  • Unterstützende Ernährungsmaßnahmen können Morbidität und Mortalität bei Intensivpatienten erheblich reduzieren
  • Die Patientenbewertung und die Umsetzung eines Ernähungsplanes im Frühstadium kann zu einem erfolgreichen Ergebnis beitragen
  • Besondere Aufmerksamkeit sollte dem individuellen Energiebedarf des Tiers gewidmet werden
  • Diätzusammensetzung, Form der Verabreichung und Fütterungshäufigkeit sollten auf jeden Patienten individuell und sorgfältig abgestimmt werden.

©/Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung von: www.petprofi.de 

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Tierhalterhaftung:

Wenn Hund, Katze und Co. einen Schaden anrichten

Die Katze jagt einer Maus hinterher und zerstört dabei das Blumenbeet der Nachbarin, der Hund rennt in einem unbeobachteten Moment übermütig auf die Straße und bringt einen Fahrradfahrer zu Fall, der sich beim Sturz verletzt, oder aber das Kaninchen nagt an dem teuren Pullover einer Freundin.

Die Katze jagt einer Maus hinterher und zerstört dabei das Blumenbeet der Nachbarin, der Hund rennt in einem unbeobachteten Moment übermütig auf die Straße und bringt einen Fahrradfahrer zu Fall, der sich beim Sturz verletzt, oder aber das Kaninchen nagt an dem teuren Pullover einer Freundin. In solchen Fällen muss der Heimtierhalter für den entstandenen Schaden aufkommen. Doch nicht alle Heimtiere brauchen hierfür eine extra Versicherung.

„Die Haftung des Tierhalters ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 833) geregelt. Demnach ist der Tierhalter dazu verpflichtet, für jeglichen durch das Heimtier entstandenen Schaden aufzukommen“, erklärt Michael Rohrmann, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale in Niedersachen. Hierzu gehören unter anderem die Zahlung von Reparaturkosten, etwa wenn die Katze das Auto der Nachbarin zerkratzt, oder Schmerzensgeld - wenn der Hund beispielsweise um die Beine des Postboten läuft, dieser über das Tier stolpert, fällt und sich das Bein bricht. Während Kleintiere durch die private Haftpflichtversicherung geschützt sind, ist für Hunde der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung notwendig.

Kleintiere und Katzen: 
Private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf

Durch Kleintiere verursachte Schäden werden im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung übernommen. Zu den Kleintieren gehören dabei alle Tiere bis zur Größe einer Katze, wie Meerschweinchen, Kaninchen oder Wellensittiche. Der Versicherungsschutz gilt auch für Schäden, die außerhalb der eigenen vier Wände, etwa durch eine Freigänger-Katze, verursacht werden. „Vorausgesetzt natürlich, dass der Tierhalter eine Privathaftpflichtversicherung  auch abgeschlossen hat“, so der Versicherungsexperte.

Anders ist es bei exotischen Tieren wie Schlangen oder Spinnen. „Bei diesen Tieren sollte der Tierfreund einen Blick ins Kleingedruckte seiner Versicherung werfen. Nur in einigen Tarifen ist die erlaubte Haltung solcher Tiere mitversichert“, berichtet Rohrmann.

Hundehaftpflichtversicherung:
Gesetzliche Regelung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich

Verursacht der Hund einen Schaden, greift die private Haftpflichtversicherung dagegen nicht – egal wie groß der Hund ist. Der Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht ist ratsam, in einigen Bundesländern sogar vorgeschrieben.

So sind alle Hundehalter in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gesetzlich verpflichtet, eine separate Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. In Nordrhein-Westfalen müssen alle Hunde versichert werden, wenn sie eine Größe von 40 cm (Widerristhöhe) haben oder sie schwerer als 20 Kilogramm sind. Einzige Ausnahme bei den Bundesländern: In Mecklenburg-Vorpommern besteht keine Versicherungspflicht. In den meisten anderen Bundesländern müssen lediglich Halter von gefährlichen Hunden eine solche Versicherung vorweisen. Die Einstufung der Hunde ist jedoch von Land zu Land verschieden. „Häufig ordnen die Bundesländer bestimmte Hunderassen über ihr Verhalten der Gruppe der gefährlichen Hunde zu. Dann entscheidet ein Wesenstest oder eine Prüfung der Ortspolizeibehörde, ob diese Hunde als gefährlich eingestuft werden“, erläutert Rohrmann.

Doch auch ohne Zwang – eine Hundehalterhaftpflicht ist aus Sicht des Versicherungsexperten ein absolutes Muss für jeden Hundehalter. Nicht nur, weil durch das Tier entstandene Schäden sehr teuer werden können, sondern auch, weil der Halter gegebenenfalls selbst dann für das Tier haftet, wenn ihm kein Verschulden nachzuweisen ist.

Schon für einen geringen Betrag ist ein guter Versicherungsschutz für Hunde möglich

Wie bei jeder Versicherung ist auch die Beitragshöhe für die Hundehaftpflicht abhängig von den angebotenen Leistungen: Ab 52 bis 150 Euro Jahresbeitrag kann der Versicherungsschutz für den Hund kosten. „Hundehaftpflichtversicherungen welche die Mindestkriterien abdecken gibt es schon ab 52 Euro im Jahr. Wer eine solche Versicherung abschließen möchte, kann also sparen und trotzdem auf guten Schutz achten“, empfiehlt Rohrmann. „Besitzer von großen und als gefährlich eingestuften Hunden müssen allerdings häufig mehr zahlen und bekommen auch längst nicht jeden Tarif für ihren Hund.“

Was sollte die Hundehaftpflicht abdecken?

„Die Höhe der Versicherungssumme der Hundehaftpflichtversicherung sollte mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Sach- und Personenschäden betragen“, so Rohrmann. Beißt der Hund beispielsweise jemanden, der daraufhin seinen Beruf eine Zeit lang nicht ausüben kann, kommt die Versicherung für den wirtschaftlichen Schaden auf. Für Vermögensschäden empfiehlt der Experte eine Deckung von mindestens 50.000 Euro.

Zerkratzt der Vierbeiner Boden und Türen in einer Mietwohnung, kommt auch hier der Halter für den Schaden auf. „Die Absicherung von Mietschäden gehört zum Grundschutz. Diese sollten bis mindestens 300.000 Euro versichert sein“, erklärt Rohrmann.

Nicht jeder Hundehalter freut sich über Nachwuchs. Schwängert ein Rüde eine Rassehündin, haftet auch hierfür der Halter. Ihm drohen Schadenersatzforderungen von mehreren tausend Euro. Halter von Rüden sollten daher darauf achten, dass dieser Versicherungsschutz in ihrer Hundehaftpflichtversicherung festgehalten ist. Für Halter von Hündinnen empfiehlt es sich einen Blick in die Unterlagen zu werfen, ob ihre Police auch einen umfassenden Schutz für Welpen enthält.

Versicherungsschutz auch im Ausland

Kommt der Hund mit auf Reisen, sollte der Versicherungsschutz auch im Ausland gelten. Obacht gilt, wenn ein längerer Auslandsaufenthalt geplant ist: „Bei vielen Versicherungen gelten die Leistungen innerhalb der EU unbegrenzt. Ein weltweiter Schutz ist allerdings oft auf eine Aufenthaltsdauer für ein, drei oder fünf Jahre begrenzt“, so Rohrmann.

Quelle: IVH

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Tiertafeln

Wichtige Unterstützung von Heimtieren Altersarmut, Hartz 4, Jobverlust durch Corona – viele Menschen sind von finanziellen Krisen betroffen. Um eine Versorgung der im Haushalt lebenden Heimtiere zu unterstützen, helfen deutschlandweit etwa 80 Tiertafeln mit ihren ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern. Nicht nur mit Tierfutterspenden, sondern in besonderen Fällen auch mit der Bezuschussung von Tierarztkosten. Um die Arbeit der Tiertafeln möglich zu machen, können schon kleine Hilfsangebote von Privatpersonen viel bewirken.

Wichtige Unterstützung von Heimtieren Altersarmut, Hartz 4, Jobverlust durch Corona – viele Menschen sind von finanziellen Krisen betroffen. Um eine Versorgung der im Haushalt lebenden Heimtiere zu unterstützen, helfen deutschlandweit etwa 80 Tiertafeln mit ihren ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern. Nicht nur mit Tierfutterspenden, sondern in besonderen Fällen auch mit der Bezuschussung von Tierarztkosten. Um die Arbeit der Tiertafeln möglich zu machen, können schon kleine Hilfsangebote von Privatpersonen viel bewirken.

Dagmar Oetken ist im Vorstand der seit 2014 bestehenden Tiertafel Rhein-Erft-Kreis und gehört zu den Mitgliedern der ersten Stunde, seit Geburt der Tiertafeln 2004. Was zunächst deutschlandweit als ein Verein begann, formierte sich 2014 neu – so gründeten sich nach und nach in vielen größeren deutschen Städten eigene Tiertafeln als Vereine neu, die durch ehrenamt- liche Hilfe und Spenden am Leben gehalten werden. 

Nachfragen, was gebraucht wird

„In Supermärkten finden sich häufig Sammelboxen von Tierschutzvereinen oder Tiertafeln. Wer also einkaufen geht, kann mit einer Futterspende direkt und schnell etwas Gutes tun“, sagt Dagmar Oetken, und verweist darüber hinaus auf den Bedarf an Spezialfutter, das oftmals im Einzelhandel gar nicht zu beziehen ist. „Ein Anruf bei der örtlichen Tiertafel und nachfragen, was speziell gebraucht wird, ist immer sehr willkommen. Auch sind Futtergutscheine aus dem Tierfachhandel eine sehr willkommene Spende, neben einer Geldspende.“ Der Anteil an zu versorgenden Tieren und aktiven Mitgliedern ist je nach Tiertafel und Ort sehr unterschiedlich. Dennoch gilt es, beständig eine hohe Zahl an Hunden, Katzen, Kleintieren und Vögeln mit Spenden zu versorgen – im Rhein-Erft-Gebiet sind es zum Beispiel wöchentlich 120 Hunde, 170 Katzen sowie 30 andere Tiere. 

Bedürftigkeit muss nachgewiesen werden

Linda Hüttmann, Vorsitzende der Berliner Tiertafel und damit Betreuerin des deutschlandweit größten Stadtgebiets, erklärt das Procedere, wie man als Tierhalter z.B. während eines Lockdowns Hilfe in Anspruch nehmen kann: „Eine Anmeldung kann schriftlich per Post oder E-Mail, aber auch telefonisch erfolgen. Wichtig ist der Nachweis der finanziellen Bedürftigkeit, etwa durch einen Hartz-4-Bescheid oder einen anderen Einkommens-Beleg, wie einen Rentennachweis.“ Dagmar Oetken hat in den letzten Monaten beobachtet, dass die Zahl an Neuanmeldungen steigt, und sie vermutet, dass es weiterhin mehr werden. „Coronabedingte Insolvenzen, Jobverlust – da kommt bestimmt noch mehr in Zukunft“, sagt sie und befürchtet, dass gleichzeitig wegen finanzieller Engpässe damit auch die Spendenbereitschaft in der Bevölkerung zurückgeht.

Kooperation mit dem Tierschutz

„Unsere Kunden werden alle mit ihren Haustieren schriftlich erfasst“, berichtet Dagmar Oetken. „Dabei unterstützen wir in einem Haushalt zwei Tiere pro Art undnicht mehr als vier Tiere insgesamt.“ Damit wird das sogenannte Animal Hoarding, die Massentierhaltung in Privatwohnungen, unterbunden.

„Wir unterstützen auch keine Welpenkäufe oder Neuanschaffungen von Zuchttieren während der Bedürftigkeit“, so Linda Hüttmann. Eine Ausnahme bilden alleinstehende Senioren, deren tierischer Begleiter verstorben ist und die sich ohne Haustier sehr einsam fühlen. „Wenn ein neues, älteres Tier aus dem Tierschutz aufgenommen wird, weil sonst immer ein Tier da war – das können wir vertreten“, so die Vorstandsfrau Oetken.

Die ehrenamtliche Arbeit nimmt viel Zeit in Anspruch und ist in Corona-Zeiten mit viel logistischem Aufwand verbunden. „Ohne Corona haben Tiertafeln reguläre Öffnungszeiten, in denen sich die Tierhalter gepackte Futtertaschen abholen können. Im Lockdown versenden wir viele Futtergutscheine per Post, das ist ein zusätzlicher Kostenfaktor“, sagt die Berliner Tiertafelvorsitzende Hüttmann. „Viel Zeit nimmt auch das Packen des Futters und Verräumen im Lager in Anspruch, da sind bei den ehrenamtlichen Helfern wegen des Schleppens gerne Männer gesehen“, so Dagmar Oetken augenzwinkernd.

Tierarztkosten und Spezialfutter 

Viele Tiere sind schon betagter und benötigen Medikamente oder spezielles Futter. Bei der Tiertafel Rhein-Erft kann eine eingereichte Tierarztrechnung bezuschusst werden. Etwas anders läuft es in der Hauptstadt: „Wir bekommen vom Land Berlin eine finanzielle Zuwendung und haben eine Tierärztin, die einmal pro Woche eine Sprechstunde für die Tiertafelnutzer anbietet. Außerdem geben wir Gutscheine für die Bezuschussung von Tierarztrechnungen heraus“, erzählt Linda Hüttmann.

Darüber hinaus gibt es bei vielen Tiertafeln die Möglichkeit, mit Patenschaften für einzelne Tiere direkt zu helfen. Dagmar Oetken resümiert: „Wir sind definitiv auf die Hilfe durch Spenden angewiesen – wenn es weiterginge, ist vielen Menschen und Tieren damit geholfen.“

Quelle: IVH 

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Foto:©IVH

Halter haften für ihre Tiere

Versichern lohnt sich

Der Hamster ruiniert der Großtante mit seinen Krallen den teuren Pulli, die Samtpfote jagt leidenschaftlich einer Maus hinterher und zerstört dabei die frisch gepflanzten Blumen im Nachbargarten und der Hund flitzt im Park dem Ball hinterher, ein Spaziergänger stolpert unglücklich über das Tier und bricht sich das Bein. Wer muss für die Schäden haften? Ganz eindeutig: DER TIERHALTER!

Der Hamster ruiniert der Großtante mit seinen Krallen den teuren Pulli, die Samtpfote jagt leidenschaftlich einer Maus hinterher und zerstört dabei die frisch gepflanzten Blumen im Nachbargarten und der Hund flitzt im Park dem Ball hinterher, ein Spaziergänger stolpert unglücklich über das Tier und bricht sich das Bein. Wer muss für die Schäden haften? Ganz eindeutig: DER TIERHALTER!

Das regelt das Bürgerliche Gesetzbuch § 833. „Tierhalter sind gesetzlich verpflichtet, sowohl für Schäden bei anderen als auch für Verletzungen anderer Schadenersatz zu leisten, die ihr Tier verursacht hat“, sagt Kerstin Becker-Eiselen, Rechtsanwältin und Versicherungsexpertin von der Verbraucherzentrale in Hamburg. 

Private Haftpflicht deckt Schäden durch Kleintiere

„Schäden, die von kleineren Heimtieren verursacht werden, deckt die private Haftpflichtversicherung ab“, sagt die Versicherungsexpertin. Kleintiere sind in diesem Fall alle Tiere bis zur Größe einer Katze, also beispielsweise Wellensittiche, Hamster oder Kaninchen. Exotische Tiere wie Spinnen, Schlangen oder Leguane zählen in der Regel nicht zu den versicherten Kleintieren. „Durch diese Tiere verursachte Schäden können eventuell im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung abgesichert sein“, sagt die Expertin. Allerdings sollte dies im Vorfeld mit der Versicherung geklärt werden. „Falls nicht, gibt es Sonderversicherungen, aber nicht für alle Arten“, sagt Becker-Eiselen. 

Ein Muss für jeden Hundehalter: Tierhaftpflicht für Hunde

Die private Haftpflicht deckt von großen Tieren verursachte Schäden nicht ab. Dazu gehört auch der Hund – egal wie klein er ist, da von Hunden verursachte Schäden weitreichendere Folgen haben können. Daher sollte die Hundehaftpflicht für jeden Halter obligatorisch sein, denn sollte es zu einem Schaden kommen, kann es für den Besitzer teuer werden.

Ein Beispiel: Rennt der Hund auf die Straße und verursacht dabei einen Unfall, so dass der Geschädigte ins Krankenhaus kommt, muss der Hundehalter gegebenenfalls den Krankenhausaufenthalt, den Lohnausfall oder das Schmerzensgeld zahlen. Sind die Folgen des Unfalls so vehement, dass der Geschädigte nie wieder arbeiten kann, müsste der Hundehalter gegebenenfalls gar die Pflege- oder Rentenkosten übernehmen. Das muss nicht sein. Abhängig von der Rasse sind Halter mit ungefähr 50 Euro Versicherungsbeitrag pro Jahr auf der sicheren Seite. 

Was sollte die Hundehaftpflicht abdecken?

„Die Hundehaftpflicht sollte Sach- und Personenschäden von mindestens fünf Millionen Euro und 100.000 Euro Vermögensschäden abdecken“, sagt die Expertin. „Eine Selbstbeteiligung von 150 Euro ist sinnvoll. Denn sonst wird eine Versicherung teuer, wenn sie die kleinen Schäden prüfen und begleichen muss.“ Der Versicherungsschutz sollte auch bei einem Aufenthalt im Ausland gelten.

Zudem rät die Expertin: „Familie und Freunde, die das Tier hüten, sollten mitversichert sein. Die Hundehaftplicht sollte Mietschäden an Immobilien und beweglichen Sachen einschließen. Auch Pflichtverletzungen, wie zum Beispiel ein Verstoß gegen den Leinenzwang, sollte die Versicherung abdecken.“ In einem Erstgespräch können Halter klären, ob die Versicherung für grob fahrlässiges Verhalten wie den Verstoß gegen den Leinenzwang aufkommt - denn nicht alle Versicherungen tun das.

Wichtig: „Schließen Sie keine Versicherung beim erstbesten Versicherer ab, sondern prüfen Sie vorher genau, was diese absichert. Das erspart Überraschungen“, so die Expertin. Tierfreunde können sich im Internet über Vergleichsportale ein Bild machen und die richtige Versicherung für sich finden. Auch Ratgeberblätter wie beispielsweise Finanztest informieren über Versicherungen und ihre Leistungen. Zudem bieten Verbraucherzentralen Versicherungsberatungen an.

Quelle: IVH

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