int. Dackel-club gergweis e.V. int. rasse-jagd-gebrauchshunde-verband e.V.

Int. Dackelclub Gergweis e.V. (IDG e.V.)
Int. Rasse-Jagd-Gebrauchshunde Verband e.V. (IRJGV e.V.)

Hundetraining und Pflege: Alles für Ihren Hund

Im IDG e.V. & IRJGV e.V. dreht sich alles um Hundetraining, Pflege und Vereinsaktivitäten. Erfahren Sie, wie Sie mit den richtigen Tipps das Leben mit Ihrem Hund harmonisch und artgerecht gestalten können.

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Foto:©IRJGV/Hauser

Gedanken zum Ausstellungswesen im IDG und IRJGV

Lassen wir das Verbandsgeschehen einige Jahre Revue passieren, so können sich die langjährigen Mitglieder sicher an die großen Treffen von Hundefreunden auf unseren zahlreichen Sonderschauen, angeboten im gesamten Bundesgebiet und benachbarten Ausland, erinnern. 300 Hunde vieler Rassen – aber auch Schauen im IDG mit 250 Dackeln und mehr, waren keine Seltenheit und die damaligen „Welt-, Europa-, Deutschland-Siegerschauen“ knackten oft die 1000er Meldegrenze!

Lassen wir das Verbandsgeschehen einige Jahre Revue passieren, so können sich die langjährigen Mitglieder sicher an die großen Treffen von Hundefreunden auf unseren zahlreichen Sonderschauen, angeboten im gesamten Bundesgebiet und benachbarten Ausland, erinnern. 300 Hunde vieler Rassen – aber auch Schauen im IDG mit 250 Dackeln und mehr, waren keine Seltenheit und die damaligen „Welt-, Europa-, Deutschland-Siegerschauen“ knackten oft die 1000er Meldegrenze! Das waren wirklich große Meetings interessierter, engagierter Aussteller und Hundefreunde - man kam miteinander ins Gespräch- tauschte Erfahrungen aus und freute sich oft auf die nächste Veranstaltung, um gewonnene Bekannte und Freude wiederzusehen.

Doch wie sieht es heute aus? Wie hat sich dieser Bereich innerhalb des Verbandes und darüber hinaus in anderen Vereinen entwickelt? Was können wir für Rückschlüsse aus den derzeitigen Resultaten ziehen und wie können wir -wie kann der Verband- darauf reagieren, um diese -zweifelsfrei- wichtige Säule, neben der BGVP und dem Agility, den beiden Hauptangeboten des IDG und IRJGV, auch in Zukunft attraktiv und interessant anbieten zu können?

Um diese Fragen schlüssig beantworten zu können, sollten wir uns zunächst einmal mit dem Sinn und den Hintergründen des Ausstellungswesen und der Philosophie des IRJGV und IDG befassen und bewusst machen, was uns von anderen, vergleichbaren Verbänden unterscheidet bzw. unterscheiden sollte!

Hier muss man sicher unterscheiden zwischen den Interessen der Aussteller und dem eigentlichen Sinn einer Formbewertung auf einer Hundeschau: Die Besucher und Aussteller suchen, neben des gemeinsames Erlebnisses (einen schönen, unterhaltsamen Tag unter Gleichgesinnten), vor allem auch den „sportlichen Wettkampf“: Wer hat den schönsten, den besten Hund des Tages, wer erhält einen der Tagestitel? Die Grundbewertung, sicher der wichtigste Teil einer Hundebewertung nach Formwerten, wird dankbar in Anspruch genommen, wiederholt und ähnelt sich aber meist bei mehrfachen Ausstellungsbesuchen und hat somit bei weitem nicht den Stellenwert, der ihr eigentlich gebührt.

Was beinhaltet die Grundbewertung bzw. welche Aufgabe sollte sie erfüllen? Zunächst soll sie den Aussteller in allen Fragen rund um den Hund (Ernährungs- und Pflegezustand, Umgang mit dem Hund usw.) beraten. Der Richter steht auch für Fragen zur Verfügung und berät den Hundehalter entsprechend. Zudem liegt es am Richter, die Grundbewertung möglichst interessant zu gestalten. So sollten die einzelnen Bewertungskriterien anhand der Ringkarte, aber auch direkt am Hund erklärt werden. Mängel werden besprochen und die Vorzüge, die zweifelsfrei jeder Hund hat, herausgestellt. Der Richter hat sich dabei an den jeweiligen Rassestandard zu halten und diesen maßvoll und mit Verstand anzuwenden. Eine Überinterpretation hat, ebenso wie eine zu lasche Anwendung, zu unterbleiben. Gerade im IDG und IRJGV steht der gesunde Hund und nicht die Rarität im Fokus unserer Betrachtungen zu den gewünschten Zuchtzielen der einzelnen Rassen.

Fast noch wichtiger sind allerdings die Hinweise und kritischen Betrachtungen in Bezug auf den eventuellen Zuchteinsatz des betreffenden Hundes. Sollte bei diesem Hund überhaupt eine Verpaarung empfohlen oder auf Grund dagegen sprechender Kriterien davon abgeraten werden? Oder auf was sollte z.B. bei der Wahl des in Frage kommenden Rüden besonders geachtet werden? Hier stehen vor allem die sogenannten „Qualzucht- Defekte“ im Fokus der Richter: zu klein, zu groß, schlechte Pigmentierung, Modefarben, Bewegungsmängel, Kurznasigkeit, zu große Köpfe, Behaarung welche einer Hund- bzw. rassegerechter Aktivität konträr läuft und, und, und… Leider steht die Rassehundezucht auch aus diesen Gründen mehr denn je in der Kritik vieler Tierschützer und -Rechtler, aber auch etlicher Wissenschaftler, welche sich intensiv mit der Kynologie befassen. Warum gibt es Rassen, die bereits mit 10 Monaten so gut wie ausgewachsen sind aber kaum 8 bis 10 Jahre alt werden? Oder Hündinnen, die nur noch per Kaiserschnitt entbinden können. Es soll inzwischen sogar häufig eingesetzte Zuchthunde geben, die sich nicht mehr „natürlich“ paaren können. Um von diesen Hunden Nachwuchs zu bekommen, kommt dann nur noch die künstliche Besamung in Betracht - eine Praxis welche das Verbandszuchtbuch des IRJGV und IDG übrigens nicht anerkennt!

Frauchen und Hund sind rundum zufrieden und kommen daher zur nächsten Veranstaltung gerne wieder. Foto:©IRJGV/Hauser
Frauchen und Hund sind rundum zufrieden und kommen daher zur nächsten Veranstaltung gerne wieder. Foto:©IRJGV/Hauser
Beim aufmerksamen Betrachten der oben genannten Punkte der Grundbewertung -und es gibt hier sicher noch weitere- wird uns klar, dass dieser Teil mit Abstand das vordergründige Ziel einer Ausstellung sein muss. Ja, die Berechtigung einer derartigen Veranstaltung überhaupt begründet. Die Beurteilung des Hundes nach seinem Formwert, ausgedrückt in den Noten „befriedigend“, „gut“, „sehr gut“ und „vorzüglich“ ist die zentrale Aufgabe einer Hundeausstellung und der Richter unserer Verbände. Ziehen wir einmal in Betracht, dass ein Hund (Rüde wie Hündin) ab „sehr gut“ (natürlich je nach Rasse neben weiteren Voraussetzungen) zur Zucht zugelassen ist, kann man den hohen Wert eines „vorzüglich“ u.U. sogar mit einer Anwartschaft (CACIB oder AW-Jugend) in etwa ermessen.

Dennoch ist, wie eingangs bereits erwähnt, für viele die Siegerausscheidung der eigentliche Höhepunkt einer Sonderschau im IRJGV und IDG. Den zwei ausgeschriebenen Tagestiteln wird scheinbar wesentlich mehr Bedeutung beigemessen als den errungenen Formwerten. Woran mag dies liegen? Ein Grund ist sicher, dass sich Menschen gerne sportlich messen. Wer ist der Beste, Schnellste, Schönste usw. Somit ist es absolut verständlich, dass manch ein Austeller eben den schönsten der schönen Vierbeiner sein Eigen nennen möchte (für ihn ist es ja ohnehin der Schönste und das sollte auch stets so bleiben). Grundsätzlich ja auch in Ordnung, solange hier kein übertriebener Ehrgeiz geweckt und akzeptiert wird, dass diese Auswahl der Richter in erster Linie subjektiv ist und hier auch, im Gegensatz zur Grundbewertung, der persönliche Geschmack der Richter eine nicht unwesentliche Rolle spielt. Zudem, und damit wären wir wieder beim „sportlichen Vergleich“, zeigt sich nicht jeder Hund auf jeder Veranstaltung gleich. Einmal Sieger heißt nicht immer Sieger - was übrigens bei der Vergabe der Anwartschaften (CACIB bzw. AW-Jugendsieger) ebenso zutrifft. Vielleicht wurde der Hund heute nicht optimal vorgeführt, so dass er sein ansonsten makelloses Gangwerk nicht optimal zeigen konnte, stand nicht optimal, in dem Moment, als er vom Richter kritisch betrachtet wurde - oder aber auch ganz einfach: vielleicht war bzw. gefiel dem Richter heute einer der Mitbewerber einfach besser! Oder, oder, oder…

Leider ist gerade in letzter Zeit eine zunehmende Zahl von Ausstellern zu beobachten, die, ich möchte es fast als sehr „verbissen” bezeichnen, die Ergebnisse ihrer Hunde in der Siegerausscheidung registrieren. Nicht selten mit unschönen Reaktionen in Richtung der Richter oder auch Veranstalter (welche übrigens ebenso wie die Ausstellungsleitung überhaupt keinen Einfluss auf die Bewertung der Hunde und deren Abschneiden in den Siegerausscheidungen haben). Dieses Verhalten hinterlässt oft einen faden Beigeschmack und gibt manch einer eigentlich sehr gelungenen Ausstellung einen negativen Touch. Schade, sollten doch eigentlich ganz andere, vor allem für die Hunde wesentlich wichtigeren Dinge einen schönen Tag unter Hundefreunden kennzeichnen.

Also fasse ich abschließend die wichtigsten Punkte (ohne Anspruch auf Vollzähligkeit) noch einmal zusammen, was Sinn und Wert einer Rassehundeschau ausmachen:

  • Eine fundierte, umfassende Grundbewertung mit verständlichen, nachvollziehbaren Erklärungen des Richters
  • Beratung in allgemeinen Fragen rund um den Hund
  • Schöne Urkunden, sauber mit schöner Schrift ausgestellt
  • Je nach Veranstaltung kleine Erinnerungsgaben
  • Interessantes Rahmenprogramm, Info- und Verkaufsstände
  • Nette Atmosphäre
  • Informierte, hilfsbereite Mitarbeiter des Veranstalters
  • Gute Organisation, nicht zuletzt auch während der Siegerausscheidung

Wenn es uns gelingt -und ich bin davon überzeugt, dass wir dies gemeinsam schaffen können- vor allem auch als Veranstaltungsteam vor Ort, die eigentlichen Ziele einer Hundeausstellung attraktiv und mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln an den potenziellen Aussteller und Hundefreund zu bringen, werden wir auch weiterhin interessante Veranstaltungen anbieten können und auf diesem Wege neue Teilnehmer finden. Dann bleibt es uns hoffentlich erspart, den zweifelhaften Praktiken einiger konkurrierender Vereine zu folgen und z. B. für jeden Hund einen Pokal oder je nach Wahl (und Höhe des Meldegeldes!!) einen oder gar zwei Titel an einem Tag zu vergeben. Diese Dinge würden ohnehin den Grundsätzen der Philosophie unserer Verbände und unserer grundsätzlichen Einstellung zum Hund widersprechen und kämen somit nicht in Betracht.

Besinnen wir uns auf das Wesentliche – und auf das, was dem Hund und somit auch uns als Hundefreund Nutzen und Freude bringt!

Schützen wir unsere Hunde vor fragwürdigen Schauen, welche die Eitelkeiten ihrer Besitzer in den Mittelpunkt stellen. Mögen wir stets bedenken, dass unsere Sonderschauen nicht nur uns Spaß, Freude und Unterhaltung bringen sollen, sondern vor allem unseren Hunden dienen sollen!

In diesem Sinne - ich freue mich auf die nächste Ausstellung und auf ein Wiedersehen!

Uwe Thies

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Foto:©IVH

Halter haften für ihre Tiere

Versichern lohnt sich

Der Hamster ruiniert der Großtante mit seinen Krallen den teuren Pulli, die Samtpfote jagt leidenschaftlich einer Maus hinterher und zerstört dabei die frisch gepflanzten Blumen im Nachbargarten und der Hund flitzt im Park dem Ball hinterher, ein Spaziergänger stolpert unglücklich über das Tier und bricht sich das Bein. Wer muss für die Schäden haften? Ganz eindeutig: DER TIERHALTER!

Der Hamster ruiniert der Großtante mit seinen Krallen den teuren Pulli, die Samtpfote jagt leidenschaftlich einer Maus hinterher und zerstört dabei die frisch gepflanzten Blumen im Nachbargarten und der Hund flitzt im Park dem Ball hinterher, ein Spaziergänger stolpert unglücklich über das Tier und bricht sich das Bein. Wer muss für die Schäden haften? Ganz eindeutig: DER TIERHALTER!

Das regelt das Bürgerliche Gesetzbuch § 833. „Tierhalter sind gesetzlich verpflichtet, sowohl für Schäden bei anderen als auch für Verletzungen anderer Schadenersatz zu leisten, die ihr Tier verursacht hat“, sagt Kerstin Becker-Eiselen, Rechtsanwältin und Versicherungsexpertin von der Verbraucherzentrale in Hamburg. 

Private Haftpflicht deckt Schäden durch Kleintiere

„Schäden, die von kleineren Heimtieren verursacht werden, deckt die private Haftpflichtversicherung ab“, sagt die Versicherungsexpertin. Kleintiere sind in diesem Fall alle Tiere bis zur Größe einer Katze, also beispielsweise Wellensittiche, Hamster oder Kaninchen. Exotische Tiere wie Spinnen, Schlangen oder Leguane zählen in der Regel nicht zu den versicherten Kleintieren. „Durch diese Tiere verursachte Schäden können eventuell im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung abgesichert sein“, sagt die Expertin. Allerdings sollte dies im Vorfeld mit der Versicherung geklärt werden. „Falls nicht, gibt es Sonderversicherungen, aber nicht für alle Arten“, sagt Becker-Eiselen. 

Ein Muss für jeden Hundehalter: Tierhaftpflicht für Hunde

Die private Haftpflicht deckt von großen Tieren verursachte Schäden nicht ab. Dazu gehört auch der Hund – egal wie klein er ist, da von Hunden verursachte Schäden weitreichendere Folgen haben können. Daher sollte die Hundehaftpflicht für jeden Halter obligatorisch sein, denn sollte es zu einem Schaden kommen, kann es für den Besitzer teuer werden.

Ein Beispiel: Rennt der Hund auf die Straße und verursacht dabei einen Unfall, so dass der Geschädigte ins Krankenhaus kommt, muss der Hundehalter gegebenenfalls den Krankenhausaufenthalt, den Lohnausfall oder das Schmerzensgeld zahlen. Sind die Folgen des Unfalls so vehement, dass der Geschädigte nie wieder arbeiten kann, müsste der Hundehalter gegebenenfalls gar die Pflege- oder Rentenkosten übernehmen. Das muss nicht sein. Abhängig von der Rasse sind Halter mit ungefähr 50 Euro Versicherungsbeitrag pro Jahr auf der sicheren Seite. 

Was sollte die Hundehaftpflicht abdecken?

„Die Hundehaftpflicht sollte Sach- und Personenschäden von mindestens fünf Millionen Euro und 100.000 Euro Vermögensschäden abdecken“, sagt die Expertin. „Eine Selbstbeteiligung von 150 Euro ist sinnvoll. Denn sonst wird eine Versicherung teuer, wenn sie die kleinen Schäden prüfen und begleichen muss.“ Der Versicherungsschutz sollte auch bei einem Aufenthalt im Ausland gelten.

Zudem rät die Expertin: „Familie und Freunde, die das Tier hüten, sollten mitversichert sein. Die Hundehaftplicht sollte Mietschäden an Immobilien und beweglichen Sachen einschließen. Auch Pflichtverletzungen, wie zum Beispiel ein Verstoß gegen den Leinenzwang, sollte die Versicherung abdecken.“ In einem Erstgespräch können Halter klären, ob die Versicherung für grob fahrlässiges Verhalten wie den Verstoß gegen den Leinenzwang aufkommt - denn nicht alle Versicherungen tun das.

Wichtig: „Schließen Sie keine Versicherung beim erstbesten Versicherer ab, sondern prüfen Sie vorher genau, was diese absichert. Das erspart Überraschungen“, so die Expertin. Tierfreunde können sich im Internet über Vergleichsportale ein Bild machen und die richtige Versicherung für sich finden. Auch Ratgeberblätter wie beispielsweise Finanztest informieren über Versicherungen und ihre Leistungen. Zudem bieten Verbraucherzentralen Versicherungsberatungen an.

Quelle: IVH

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Foto:©ClipDealer

Intensivpatienten

Unterstützende Ernährungsmaßnahmen

In der Humanmedizin ist der Nutzen ernährungstechnischer Unterstützung der Intensivpatienten seit vielen Jahren anerkannt, doch bis vor kurzem noch, ist deren Bedeutung in der Veterinärmedizin verkannt worden.

In der Humanmedizin ist der Nutzen ernährungstechnischer Unterstützung der Intensivpatienten seit vielen Jahren anerkannt, doch bis vor kurzem noch, ist deren Bedeutung in der Veterinärmedizin verkannt worden.

Ein mangelndes Verständnis für die geänderten Ernährungsbedürfnisse des Intensivpatienten und wie sie den Heilungsprozeß beeinflussen, kann allerdings zu Fehlernährung führen.
Die therapeutischen Vorteile einer unterstützenden Ernährungsmaßnahme für den gestreßten oder traumatisierten Patienten sind wohlbekannt und beeinflussen positiv:

  • Überlebensrate
  • Länge des Klinikaufenthalts
  • Komplikationen
     
  • Genesung
  • Wundheilung

Hungerzustand des gesunden Tieres
 

Wird einem gesunden Tier die bedarfsgerechte Nahrung verweigert, kommt es zu einer Reihe von Stoffwechselanpassungen die dazu dienen, die Blutglukosekonzentrationen aufrecht zu erhalten, fettfreies Körpergewebe zu bewahren und das Überleben zu sichern. Die Stoffwechselrate und somit die Energieverwertung und der Glukoseverbrauch werden gesenkt. Gewebereserven bestehend aus Glycogenen und Fettsäuren werden mobilisiert um Energie bereitzustellen. Außerdem werden Aminosäuren mobilisiert, anfänglich aus metabolisch-labilen Proteinen in Leber, Nieren und Magen-Darm-Trakt, um Verluste durch den normalen, täglichen Proteinstoffwechsel zu decken.

Nach einigen Fastentagen sind die Glycogen-Bestände aufgebracht und Fett wird zur primären Brennstoffquelle. Die Proteinverwertung nimmt zu, da Aminosäuren vorrangig für die Glukoneogenese zur Aufrechterhaltung des Glukosespiegels in den Zellen (des Nervensystems, Nierenmarks, Knochenmarks und Blutkreislaufs) genutzt wird, die auf Glukose als Energiequelle angewiesen sind. Der Nahrungsentzug bei gesunden Tieren führt folglich zum Verlust von einem Teil des fettfreien Körpergewebes sowie auch von Fett. Während der Zeit des Nahrungsentzugs bei gesunden Hunden hat die Fettsäureverwertung einen Anteil von 70 - 85 % am Energieaufwand, Proteine bis zu 25 % und Kohlenhydrate weniger als 10 %. Wenn die Futteraufnahme wieder beginnt, nimmt die Aminosäurenmobilisierung ab und der Stoffwechsel kehrt innerhalb von 24 Stunden zum Normalszustand zurück.

Stoffwechselreaktionen auf Streß und Trauma

Stoffwechselstreß zeigt sich durch eine anfängliche hypometabolische Phase, die 24 - 48 Stunden andauert. Während diesem mit der „Ebbe” vergleichbarem Schockzustand nimmt die Stoffwechselrate ab und der Körper versucht weitere Schäden zu verhindern sowie den Flüßigkeitsstatus und die Gewebedurchblutung aufrecht zu erhalten. Die Behandlung in dieser Phase dient primär den lebensrettenden Maßnahmen.

Diese nährstoffarme Phase wird gefolgt von einem mit der „Flut” vergleichbaren Zustand des Hypermetabolismus (erhöhte Stoffwechselrate), der von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen andauern kann, abhängig vom Grad der Schädigung. Hypermetabolismus soll kurzfristig die Wundheilung und den Infektionswiderstand unterstützen. Der Energiebedarf steigt in Abhängigkeit zum Grad der Verletzung und kann in Fällen von Kopftrauma (weil das Gehirn einen besonders hohen Energiebedarf hat), Blutvergiftung, schweren Verbrennungen, massivem Trauma oder in Folge eines radikalen chirurgischen Eingriffs besonders hoch sein. Sogar gesunde Tiere, die geringfügigen Eingriffen unterzogen werden, können einen vorübergehend höheren Energiebedarf von bis zu 10 % über normal erfahren. Einige therapeutische Mittel, wie z. B. hohe Dosen an Steroiden, können den Energiebedarf des Patienten steigern.

Die Glycogen-Bestände sind bei gestreßten Tieren schnell aufgebraucht und Fett wird zur primären und bevorzugten Energiequelle. Die Glukoneogenese durch Aminosäuren nimmt in erheblichem Maße zu, um den Glukosespiegel im Blut für die von Glukose abhängigen Zellen aufrecht zu erhalten sowie zur Reparatur von Gewebe und Neoplasma. Der Proteinabbaustoffwechsel wird erhöht um diesen Bedarf zu erfüllen. Gestreßte und traumatisierte Patienten sind nicht in der Lage Glukose effizient zu verwerten. Größere Mengen diätetischer Kohenhydrate sind daher während dieser Zeit nicht anzuwenden. Sie können zu Komplikationen führen.

Nach Streß oder Verletzung scheinen die proteinsparenden Anpassungen des Nahrungsentzugs, die bei gesunden Tieren auftreten, außer Kraft gesetzt zu sein. Die Folge ist ein Nettoverlust bedeutender Proteinmengen. Die Belastung des Gewebes kann sich über Wochen fortsetzen und während dieser Zeit werden unterstützende Ernährungsmaßnahmen zu einem entscheidenden Bestandteil der Behandlung. Wird dieser Nährstoffbedarf beim Patienten außer Acht gelassen, führt das gewöhnlich zu einem Protein-Energie-Mangelsyndrom. Entgegen dem fastenden, gesunden Tier, weist das metabolisch gestreßte Tier - auch nach Wiederaufnahme der Fütterung - weiterhin eine negative Stickstoffbilanz und beschleunigte Gluconeogenese auf.

Protein-Energie Mangelsyndrom

Im Verlauf einer Protein-Energie-Mangelernährung können sich eine Reihe negativer Auswirkungen zeigen, die in Kombination in der Lage sind, die Rekonvaleszenz zu verzögern sowie die Infektions- und Schockanfälligkeit des Patienten zu erhöhen. Folgende Auswirkungen sind u.a. möglich:

  • Schwund von Muskelmasse und Muskelkraft
  • Abnahme der Verdauungs- und Absorptionskapazität des Magen-Darm-Traktes
  • erhöhte Durchlässigkeit des Darms
  • gestörte Immunfunktion
  • verzögerte Wundheilung
  • vermindertes Plasmavolumen
  • reduzierte Funktionsfähigkeit im Bereich des Atmungstraktes und der Herzmuskulatur
  • in extremen Fällen führt dies zum Tod durch ein mit einer Infektion einhergehendes Organversagen

Patientenbeurteilung

Die Bestimmung von Patienten, die unterstützender Ernährungsmaßnahmen bedürfen, ist subjektiv. In jedem Fall sollten jedoch die Kranken- und Ernährungsgeschichte, derzeitiges Freßverhalten, physikalische Untersuchungen und Labortests betrachtet werden.
Eine spezifische unterstützende Ernährungsmaßnahme ist angezeigt, wenn:

  • die Nahrungsaufnahme seit 3 - 5 Tagen deutlich verringert ist
  • es klare Hinweise auf einen akuten Gewichtsverlust von 5 - 10 % des Körpergewichts gibt
  • das derzeitige Gewicht 15 % oder mehr unter dem idealen Körpergewicht liegt
  • der Körperzustand auf einer Skala von 1 (ausgezehrt) bis 5 (übergewichtig), unter dem optimalen Wert von 3 liegt
  • nach vor kurzem erfolgtem Trauma, operativem Eingriff oder von Abmagerung begleiteter Infektion

Sind erst einmal alle Kriterien abgewogen worden, können Umfang und Dauer der unterstützenden Ernährungsmaßnahme geschätzt und ein individueller Ernährungsplan zusammengestellt werden. Für Patienten, denen ein Eingriff bevorsteht, ist die voroperative Beurteilung besonders wichtig, damit eine unter Umständen erforderliche Sondenlegung gleichzeitig mit dem Eingriff vorgenommen werden kann.

Komplikationen bei der unterstützenden Ernährungsmaßnahme

Nach einer Zeit des Nahrungsentzugs sollten alle diätetischen Änderungen langsam und stufenweise eingeführt werden, um Komplikationen zu vermeiden. In der ersten Phase, wenn die Fütterung wieder aufgenommen wird, ist mit Erbrechen zu rechnen oder mit Diarrhöe aufgrund der verringerten Darmoberfläche und verminderter Enzymaktivität. Die normalen Verdauungsfunktionen kehren gewöhnlich innerhalb einiger Tage wieder zurück.

Die Kalorienzufuhr hat eine wichtige Wirkung auf die Genesung. Eine unzureichende Aufnahme kann zu Protein-Energie-Mangelernährung führen, aber Überfütterung kann ähnlich schädlich sein, insbesondere wenn die Kohlenhydratzufuhr zu hoch ist. Bei von Nahrungsentzug gekennzeichneten Patienten kann eine exzessive Kohlenhydratzufuhr zu einem insulininduzierten Transport von Phosphor und Kalium in die Zellen führen. Das daraus folgernde Herz-Kreislauf-Versagen kann in machen Fällen tödlich enden.

Diätauswahl

Bei der Auswahl einer Diät ist es wichtig, die diätetische Zusammensetzung, die Kaloriendichte der Nahrung und ggf. den Durchmesser der Sonde zu berücksichtigen. Grundlegende Diäten mit Aminosäuren oder Glukose können sich bei beeinträchtigter Magen-Darm-Funktion oder zur Ergänzung anderer Futtermittel als nützlich erweisen. Polymere Diäten oder Dosenmischnahrung können für die meisten Zwecke eingesetzt werden. Idealerweise sollten alle Diäten für Intensivpatienten äußerst schmackhaft und hoch verdaulich sein sowie eine hohe Nährstoffdichte aufweisen, um eine adäquate Nährstoffaufnahme in einer reduzierten Futtermenge zu gewährleisten. Kommerzielle Diätnahrung, die gemäß den spezifischen Bedürfnissen gestreßter Tiere zusammengesetzt wurden, ist besonders geeignet.

Kernaussagen

  • Unterstützende Ernährungsmaßnahmen können Morbidität und Mortalität bei Intensivpatienten erheblich reduzieren
  • Die Patientenbewertung und die Umsetzung eines Ernähungsplanes im Frühstadium kann zu einem erfolgreichen Ergebnis beitragen
  • Besondere Aufmerksamkeit sollte dem individuellen Energiebedarf des Tiers gewidmet werden
  • Diätzusammensetzung, Form der Verabreichung und Fütterungshäufigkeit sollten auf jeden Patienten individuell und sorgfältig abgestimmt werden.

©/Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung von: www.petprofi.de 

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Foto©shutterstock.com/cynoclub

"Spiel mit dem Feuer" - der bunte Hund

Merle-Hunde - Schecken - verblasste Farben

Sie haben eines gemeinsam: Das Risiko, lebenslang ein kranker, Leid geplagter Patient zu bleiben, mit verminderter Lebenserwartung und einem "Hundeleben außer der Norm“. Beginnen wir mit den Rassen, in denen die Merle-Färbung vorkommt und nach jeweiligem Standard akzeptiert wird.

Sie haben eines gemeinsam:


Das Risiko, lebenslang ein kranker, Leid geplagter Patient zu bleiben, mit verminderter Lebenserwartung und einem "Hundeleben außer der Norm“.

Beginnen wir mit den Rassen, in denen die Merle-Färbung vorkommt und nach jeweiligem Standard akzeptiert wird.

Diese nachstehenden Rassen dürfen ausschließlich mit einem Merle-Gen-freien Zuchtpartner (nach Gentest) verpaart werden:

  • Australian Shepherd
  • Beauceron
  • Bergamasker Hirtenhund
  • Bobtail (Old English Sheepdog)
  • Border-Collie
  • Dackel
  • Deutsche Dogge
  • Langhaar- und Kurzhaar-Collie
  • Mudi
  • Norwegischer Dunker
  • Pyrenäenschäferhund
  • Sheltie
  • Welsh Corgi Cardigan 

In der nachfolgenden Rassen-Auflistung werden immer häufiger -inoffiziell- Merle-Farben gezüchtet, die in den Standards absolut abzulehnen sind:

  • American Cocker Spaniel
  • Bearded Collie
  • Berger de Savoie (Berger des Alpes)
  • Chihuahua
  • Cocker Spaniel
  • Englische Bulldogge
  • Fox-Hounds
  • Französische Bulldogge
  • Havaneser
  • Labrador-Retriever
  • Prager Rattler
  • Pudel - alle
  • Schnauzer - alle
  • Zwergspitz (Pomeranian)

Die Frage, die man sich stellt ist folgende: Weshalb werden in der zweiten Auflistung  (die unvollständig ist, weil es rund 400 weitere anerkannte Rasse-Standards gibt), Merle-, Piebald oder auch Farbverdünnungen im verbindlichen Standard abgelehnt?

Dieser Frage wollen wir etwas genauer auf den Grund gehen.

Die wichtigste Antwort ist, weil es nicht nur DAS Merle-Gen und ‘ein daraus resultierendes’ Farbspiel gibt.

1. Basis-Wissen:

Der Ausdruck Merle-Faktor bezeichnet eine Mutation auf dem Chromosom 10 des Hundes, auf welchem das SILV-Gen, auch Silver-Locus bezeichnet, liegt.

Die Vererbung des Gendefekts geschieht nun dadurch, indem ein kleines Stück der DNA, das eigentlich nicht an diesen Ort im Genom gehört, in den Silver-Locus integriert ist. Diese sogenannte SINE-Insertion (short interspersed nuclear element), enthält ein unterschiedlich langes Stück der DNA, das nur aus einem DNA Baustein besteht.

Daraus folgt: Je länger dieses spezielle Stück DNA ist, desto stärker ist die Merle-Färbung ausgeprägt.

Der erwähnte Defekt im SILV-Gen beeinflusst das Pigment Eumelanin, das zusammen mit Phäomelanin für die Fellfarbe verantwortlich ist.

Eumelanin sorgt für die schwarze und braune Fell- und Augenfarbe. 

Französische Bulldogge in der Fehlfarbe blue-merle und mit blauen Augen! Foto©shutterstock.com/Lesya Pogosskaya
Französische Bulldogge in der Fehlfarbe blue-merle und mit blauen Augen! Foto©shutterstock.com/Lesya Pogosskaya
Zum Vergleich: Standardgemäße Französische Bulldogge. Foto©shutterstock.com/Eric Isselee
Zum Vergleich: Standardgemäße Französische Bulldogge. Foto©shutterstock.com/Eric Isselee
Wird die Entstehung von Eumelanin im Körper des Hundes gestört, können sich an unterschiedlichen Körperregionen des Tieres keine dunklen Pigmente bilden und das Fell wird hell (schwarz wird grau und braun wird rot) und so entsteht das auffällige Muster im Merle-Fell.

Phäomelanin wird von diesem Gendefekt nicht berührt.

Dieses Pigment bewirkt die rötlich-braune Fellfarbe, weshalb Bereiche, deren Farbe von Phäomelanin bestimmt wird, durchgängig rotbraun gefärbt sind.

2. Wie funktioniert die Vererbung des Merle-Gens

a) Das Merle-Gen wird NICHT durch das Geschlecht bestimmt (Fachausdruck: autosomal intermediär).

b) Würde man einen reinerbigen Merle-Hund  mit einem Hund ohne Merle-Gen verpaaren, entstehen Nachkommen mit der typischen Merle-Färbung.

Reinerbige Merle-Hunde nennt man homozygot (M/M), die allerdings höchstwahrscheinlich schwerste Missbildungen aufweisen, also auf keinen Fall zur Verpaarung zugelassen sind.

c) Hunde mit gemischtem Erbgut werden heterozygot genannt.

Sie verfügen jeweils über ein gesundes und ein mutiertes Gen (M/m). Diese Vermischung aus gesundem und mutiertem Gen, sorgt für normal gefärbte und melierte Bereiche im Fell.

d) Würde eine Verpaarung zweier Hunde mit Merle-Färbung (M/m x M/m) vorgenommen, treten bei 25 % der Nachzucht schwere genetische Defekte auf.

Diese 25 % (also ein Viertel eines Wurfes), fällt nämlich wieder als ‘reinerbiger Merle’, d.h. homozygot, mit hochgradigen Missbildungen.

e) Heterozygote Merle-Hunde (M/m) dürfen folglich ausschließlich mit Merle-Gen-freien Partnern verpaart werden.

Und zwar, ist VOR einer geplanten Verpaarung beim Zuchtpartner ein Bluttest oder Wangenabstrich beim Tierarzt zu veranlassen. Eine Verpaarung auf „gut Glück“ ist reine Tierquälerei und zurecht nach dem Tierschutzgesetz verboten/ strafbar!

Gesunder oder kranker Merle-Hund?

1.) Außerordentliche Achtsamkeit ist von Hundehaltern/-züchtern angesagt, bei Rassen mit sehr heller, oder weißer Fellfarbe!

Die Merle-Scheckung kann nämlich durch die weiße Fellfarbe überdeckt sein. Diese Hunde werden als versteckte Merles (auch Hidden- oder Phantom-Merle) bezeichnet.

Rufen wir uns ins Gedächtnis:

Eumelanin sorgt für die schwarze und braune Fell- und Augenfarbe. Weißen und sehr hellen Hunden, fehlt aber diese Pigmentiertung; d.h., das ‘typische’ Merle-Muster ist nicht erkennbar.

Dogge -homozygoter Weißtiger- mit schwersten Fehlbildungen! Foto©Eimann/wikimedia commons
Dogge -homozygoter Weißtiger- mit schwersten Fehlbildungen! Foto©Eimann/wikimedia commons
  • Wird aus Fahrlässigkeit tatsächlich eine Verpaarung eines „Hidden-Merle“-Hundes (= M/m) mit einem Merle-Träger (= M/m) vorgenommen, entstehen wiederum homozygote, also reinerbige, Weißtiger (M/M).

    Bei den Nachkommen aus einer entsprechenden Verpaarung, treten folglich Missbildungen der Augen, wie Mikrophthalmie (ein zu kleiner Augapfel), sogar fehlende Augen, Kolobome (Spaltbildungen der Augenhäute) und entrundete Pupillen (genannt: Dyskorie) auf. Diese Hunde sind blind und taub.
  • Im weiteren leidet diese Nachkommen-Generation unter Skelett-Deformationen - sowie
  • Missbildungen an den Geschlechtsorganen und dem Herzen.
  • Die Lebenserwartung ist ausdrücklich verkürzt.

Gibt es Risiken bei heterozygoten, also mischerbigen Merle-Hunden (M/m)?

Eindeutig: Ja - leider! Auch mischerbig veranlagte Hunde sind durch den Gendefekt beeinträchtigt.

Wie schon bei den Weiß-Schecken (wie bereits vorstehend beschrieben), sollten sich im Innenohr stark pigmentierte Melanozyten befinden, die allerdings wegen der Genmutation (dem Merle-/bzw.SILV-Gen) verändert werden. Die Folgeerscheinungen sind:

a) Störungen des Gleichgewichtssinnes
b) 37 % der Hunde haben einen stark eingeschränkten Gehörssinn und
c) generell ist die Welpensterblichkeit erhöht.

Ein Border-Collie in der Fehlfarbe white with blue merle markings. Das Ergebnis einer extremen Merle-Verpaarung. Gesunde, verantwortungsvolle Rassehundezucht sieht anders aus! Foto©Geobard/wikimedia commons
Ein Border-Collie in der Fehlfarbe white with blue merle markings. Das Ergebnis einer extremen Merle-Verpaarung. Gesunde, verantwortungsvolle Rassehundezucht sieht anders aus! Foto©Geobard/wikimedia commons
Amerikanischer Cocker-Spaniel in „red-merle“. Der extreme Pigmentverlust zeigt  sich allein in den blauen Augen. Foto©ItsWolfeh/wikimedia commons
Amerikanischer Cocker-Spaniel in „red-merle“. Der extreme Pigmentverlust zeigt sich allein in den blauen Augen. Foto©ItsWolfeh/wikimedia commons
Last but not least - KRYPTISCHER 
und GELBMANTEL-Merle

Kryptischer Merle:

Bei dieser Merle-Version ist augenscheinlich KEINE Merle-Musterung in der Fellfärbung erkennbar.Warum? Der kleine DNA-Baustein (SINE) ist nämlich derart ‘kurz’, dass sich dietypische, partielle Fellaufhellung im äußeren Erscheinungsbild nicht zeigen kann. Der Hund trägt dennoch die Genvariante M/m in sich.

Ein ‘normal-farbener’ Hund kann demnach das riskante Merle-Gen tragen und im schlimmsten Fall, mit einem erkennbaren Merle-Partner (wiederum M/m) verpaart werden. So würde ein Wurf der gefürchteten, reinerbigen Merle-Welpen (M/M) fallen - mit allen tragischen Folgen für den Nachwuchs.

Gelbmantel-Merle:

Abschließend und der Vollständigkeit halber, sei auf keinen Fall unerwähnt, dass es ein weiteres Gen gibt, das sich auf das Farbspiel eines Hundes auswirkt und in Verbindung mit dem Merle-Faktor eine hochriskante Kombination ergibt.

Die Rede ist vom e-Lokus, der im Erbgut an einer anderen Stelle als das SILV-Gen angelegt ist. Ist das Merkmal reinerbig, wird das Haarkleid gelblich gefärbt sein.

Die Gelbfärbung entsteht dadurch, dass nur Phäomelanin im Hund produziert wird. Genau wie beim „Hidden-Merle“, wirkt sich das Merle/oder SILV-Gen lediglich auf das Eumelanin aus (schwarz und braun).

Da sich das SILV-Gen nur auf Eumelanin auswirkt und es in Hunden z.B. mit dem Farbspiel gelb oder gelb-weiß kein Eumelanin gibt, ist der Defekt im SILV-Gen (das Merle-Gen) äußerlich nicht zu erkennen.

Bei Rassen in denen sowohl das Merle-Gen, als auch der e-Lokus akzeptiert wird (z.B. Welsh Corgi-Cardigan) besteht das Risiko, dass ein ‘normaler Merle’ mit einem nicht erkennbaren Merle-Partner verpaart wird. Die Folgen wären wiederum reinerbige (homozygote) Weißtiger.

Wenn das IRJGV-/IDG-Verbandszuchtbuch heute Ahnentafeln von „Fremdverbänden“ in Händen hält, muss häufig mit Entsetzen festgestellt werden, dass keinerlei Skrupel bestehen, Blue-Merle mit Zobel-Weiß zu verpaaren, oder sogar Tiger x Tiger-Verpaarungen vorzunehmen. Wie schon mehrfach angeführt, kann KEIN Züchter, KEIN Rassehundeverband das geringste Interesse daran haben, kranke Tiere geplant/bewusst zu züchten (besser: zu vermehren).

Diese enormen Strömungen bedrohen nicht nur gesunde, wesensfeste und robuste Zuchtlinien, sie zerstören sie auf lange Sicht. Und sie zwingen unseren Verband dazu, weitere und weitergehende Maßnahmen zum Schutz der gesunden Rassehundezucht zu ergreifen. Wir halten Sie dazu auf dem Laufenden.

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Krankheiten besser vorbeugen

Das A und O der Gesundheitserhaltung ist eine ausgewogene und artgerechte Ernährung. Diese Auffassung muss deswegen als „neue Erkenntnis“ angesehen werden, weil im Jahrhundert der Impfungen, der Antibiotika, der technisch-naturwissenschaftlichen Medizin so einfache Möglichkeiten wie die ausgewogene und artgerechte Ernährung lange vergessen waren. Es ist heute bekannt, dass mehr als 30 Prozent aller Erkrankungen in der Tierarztpraxis durch die Ernährung stark mitbeeinflusst werden.

Das A und O der Gesundheitserhaltung ist eine ausgewogene und artgerechte Ernährung. Diese Auffassung muss deswegen als „neue Erkenntnis“ angesehen werden, weil im Jahrhundert der Impfungen, der Antibiotika, der technisch-naturwissenschaftlichen Medizin so einfache Möglichkeiten wie die ausgewogene und artgerechte Ernährung lange vergessen waren.

Es ist heute bekannt, dass mehr als 30 Prozent aller Erkrankungen in der Tierarztpraxis durch die Ernährung stark mitbeeinflusst werden. Eine der häufigsten Ursachen ist die Überversorgung der Hunde mit Energie (Überfütterung), der nachfolgenden Energiespeicherung (Übergewicht) und ihren gesundheitlichen Folgen (Zuckerkrankheit, Arterienverkalkung, Schäden am Bewegungsapparat).

Für freilebende Tiere ist es normal, bei oft wechselndem Nahrungsangebot, ein Körpergewicht aufrechtzuerhalten, das die Gesundheit, die Leistungs- und die Fortpflanzungsfähigkeit nicht einschränkt. Dauerhaft übergewichtige Tiere gibt es in „freier Wildbahn“ meist nicht. Für die Entstehung von Übergewicht sind im Wesentlichen drei Reize (= Einflüsse) denkbar. Am seltensten kommen Erkrankungen des Stoffwechsels und Hormonsystems vor, die trotz normaler Nahrungsaufnahme zu einer übermäßigen Fetteinlagerung beim Hund führen.

Die „gesunde Mischung” machts. Der Nährstoffbedarf jedes Hundes ist unterschiedlich und sollte individuell angepaßt werden. Foto:©Jiri Hera
Die „gesunde Mischung” machts. Der Nährstoffbedarf jedes Hundes ist unterschiedlich und sollte individuell angepaßt werden. Foto:©Jiri Hera
Häufiger ist die mangelnde körperliche Aktivität, die auch beim Hund festzustellen ist; besonders in höherem Lebensalter. Die mit der Nahrung zugeführte Energiemenge wird nicht vollständig für Stoffwechselfunktionen und körperliche Aktivität verbraucht. Der Überschuss wird als Fett eingelagert. Die Energieaufnahme ist also relativ größer als der Energieverbrauch. Am häufigsten ist jedoch ein absolutes Überwiegen der Energieaufnahme gegenüber dem Verbrauch. Und zwar durch unangemessen hohe Futtermengen, die – mit und ohne körperliche Aktivität – zu Übergewicht fu?hren. Ein beginnendes Übergewicht macht zuerst kaum Probleme. Welpen sehen z.B. rund und gesund aus. Nimmt die Fetteinlagerung jedoch weiter zu, treten erste Beeinträchtigungen biologischer Funktionen und Möglichkeiten auf. Beispielsweise Einschränkungen der Leistungsfähigkeit oder gehäufte Infektionen.

Eine gesunde Ernährung, wie sie z.B. mit einer artgerecht nach wissenschaftlichen Empfehlungen bilanzierten Vollnahrung möglich ist, kann schädliche Faktoren (=Reize, s. o.) ausschalten. Und damit das Auftreten von ernährungsbedingten Krankheiten verhindern. Die hohe Qualität einer solchen Vollnahrung erlaubt eine artgerechte Ernährung des Hundes, ohne dass bei sachgerechter Anwendung eine Mangel- oder Überversorgung mit Nährstoffen befürchtet werden muss. Ernährungsbedingten Erkrankungen, die durch den Mangel oder Überschuss einzelner Nährstoffe entstehen, kann so erfolgreich vorgebeugt werden. Allerdings: Denken wir an das Beispiel Übergewicht, sind die Hundehalter mit der Verwendung einer solchen Vollnahrung nicht aus der Pflicht. Denn neben der Qualität einer Vollnahrung ist auch immer an die richtige Menge, also Quantität zu denken, die gegeben wird, da sonst Übergewicht entstehen kann. Die richtige Menge muss individuell auf den Hund angepasst werden, da jeder Hund je nach Rasse, Größe, Felldichte, Bewegungsfreudigkeit und anderen Faktoren, einen individuellen Energiebedarf hat.

Veröffentlichung mit freundlicher Unterstützung von: www.petprofi.de

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Hundegebell:

Wann und wie lange erlaubt?

Bellen ist für Hunde ein Kommunikationsmittel und liegt in der Natur der Tiere. Bellt ein Hund aber besonders häufig oder lange, kann dies zu Streitigkeiten mit den Nachbarn führen. Die Frage ist: Wann ist Hundegebell als Ruhestörung einzustufen und was müssen Mitbewohner einfach erdulden? Verschiedene Gerichtsurteile geben Antworten.

Bellen ist für Hunde ein Kommunikationsmittel und liegt in der Natur der Tiere. Bellt ein Hund aber besonders häufig oder lange, kann dies zu Streitigkeiten mit den Nachbarn führen. Die Frage ist: Wann ist Hundegebell als Ruhestörung einzustufen und was müssen Mitbewohner einfach erdulden? Verschiedene Gerichtsurteile geben Antworten.

Ob vor Freude, weil der geliebte Mensch nach Hause kommt oder vor Aufregung, wenn der Postbote an der Haustür klingelt: Mit ihrem Bellen drücken Hunde Emotionen aus. Vielen Rassen liegt es im Blut, Geräusche lautstark zu melden – manchmal zum Unmut des Nachbarn, der die Lautäußerungen als Lärmbelästigung empfinden kann. Damit haben sich bereits diverse Gerichte beschäftigt. Das übereinstimmende Urteil: Auch für Hundegebell gelten Richtlinien, Regeln und Ruhezeiten. 

Wie viel und wie lange dürfen Hunde bellen?

„Das Urteil des Oberlandesgericht Köln vom 7. Juni 1993 wird mittlerweile als Standardurteil in Lärmangelegenheiten verwendet“, erklärt der auf Tierrecht spezialisierte Anwalt Andreas Ackenheil. Dieses Urteil mit dem Aktenzeichen 12 U 40/93 verpflichtete einen Hundehalter, sein Tier so zu halten, dass Hundegebell, Winseln oder Jaulen auf dem Grundstück des Nachbarn zu bestimmten Ruhezeiten nicht zu hören ist.

Diese Zeiten gelten von 13 bis 15 Uhr sowie von 22 bis 6 Uhr. Darüber hinaus darf Hundegebell nicht länger als zehn Minuten ununterbrochen und insgesamt 30 Minuten täglich zu hören sein. „Natürlich können festgesetzte Bellzeiten einem Hund nicht verständlich gemacht werden, daher sind die Regelungen eher als Orientierung zu verstehen“, erklärt der Tierrechtsexperte.

Auch in ländlicher Umgebung muss ein Hundehalter sicherstellen, dass Nachbarn vor 7 Uhr morgens, zwischen 13 und 15 Uhr und nach 22 Uhr keiner Lärmbelästigung durch Hundegebell ausgesetzt sind. Das Recht der Nachbarn auf Ruhe hat hier Vorrang vor dem Interesse des Hundehalters, wie das Landgericht Mainz am 22. Juni 1994 unter dem Aktenzeichen 6 S 87/94 urteilte. 

Dürfen Hunde an Sonn- und Feiertagen bellen?

„Geht von einer Hundehaltung eine erhebliche Lärmbelästigung durch das Hundegebell aus, so kann die Ordnungsbehörde anordnen, dass die Hunde nachts und an Sonn- und Feiertagen in geschlossenen Gebäuden gehalten werden. Diese Maßnahme ist angesichts des ordnungswidrigen Verhaltens des Hundehalters zulässig“, erläutert Anwalt Ackenheil. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am 5. Juli 2013 unter dem Aktenzeichen 11 ME 148/13 entschieden. Begründet wurde das Urteil damit, dass häufiges, übermäßig lautes und langanhaltendes Hundegebell, insbesondere zu Ruhezeiten wie der Mittags- und Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen, eine erhebliche Belästigung der Nachbarschaft und damit eine Ordnungswidrigkeit darstellt. 

Besteht ein Anrecht auf Mietminderung?

Andere Mieter können die Miete wegen nachbarlichen Hundegebells allenfalls dann mindern, wenn der Hund regelmäßig und langanhaltend laut bellt. „Gelegentliches Bellen stellt keinen Grund für eine Mietminderung dar“, sagt der Anwalt unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 6. März 2005 mit dem Aktenzeichen 49 C 165/05.

Das Gericht führte aus, dass ein gelegentliches Bellen noch nicht als Mietmangel bezeichnet werden könne – ebenso wenig wie andere, mit der Wohnnutzung zwangsläufig verbundene nachbarliche Laute wie Schritte, das Rauschen einer Dusche oder Toilettenspülung. Derartige Geräusche gehören ebenso wie die Lebenszeichen eines Hundes zu dem Geräuschspektrum, das jeden Mieter eines Mehrfamilienhauses erwarte.

Aus einem weiteren Urteil des Amtsgerichts Rheine vom 3. Februar 1998 mit dem Aktenzeichen 14 C 731/97 geht hervor, dass Mieter, die wegen Hundegebells in der Nachbarswohnung die Miete mindern, in einem Prozess konkret darlegen müssen, zu welchen Zeiten der Hund hörbare Geräusche von sich gegeben hat.

Um Konflikte in der Nachbarschaft zu vermeiden, ist es daher nicht nur hilfreich, frühzeitig das Gespräch zu suchen. Der Hundehalter sollte auch Ursachenforschung betreiben und gemeinsam mit dem Vierbeiner daran arbeiten – gegebenenfalls auch mithilfe eines Hundetrainers.

Quelle: IVH

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