Region West
25.07.2026 16:00 Uhr - 26.07.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier (Doppelturnier)
Region Mitte
08.08.2026 14:00 Uhr - 09.08.2026 15:00 Uhr Ersatztermin: Agility-Cup-Turnier
Region West
09.08.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
16.08.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
22.08.2026 17:00 Uhr - 23.08.2026 16:00 Uhr Sommerfest
mit lustigem Hunderennen + Hundeolympiade + Fotoshooting
23.08.2026 11:00 Uhr - 16:00 Uhr IRJGV-Nordsee-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
29.08.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
29.08.2026 16:00 Uhr - 30.08.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
05.09.2026 15:00 Uhr - 06.09.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
06.09.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr IRJGV-Grenzland-Siegerschau Niederlande - mit Vergabe des „Auslands-CACIB“
- für alle Rassehunde -
13.09.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr Agility-Richter- & LG-Beauftragten Arbeitskreis-Tagung
03.10.2026 11:30 Uhr - 15:00 Uhr Deutsche Agility Meisterschaft
04.10.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Lustiges Hunderennen
50-Meter-Hunderennen (Dackel starten separat) + Fotoshooting + pfiffiges Hunderennen
04.10.2026 11:00 Uhr - 16:00 Uhr IRJGV-Euregio-Siegerschau - mit Vergabe des „Auslands-CACIB"
- für alle Rassehunde -
18.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr IRJGV-Südwestdeutschland-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
25.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Int. Dackelclub Gergweis e.V. (IDG e.V.)
Int. Rasse-Jagd-Gebrauchshunde Verband e.V. (IRJGV e.V.)
Hundetraining und Pflege: Alles für Ihren Hund
Im IDG e.V. & IRJGV e.V. dreht sich alles um Hundetraining, Pflege und Vereinsaktivitäten. Erfahren Sie, wie Sie mit den richtigen Tipps das Leben mit Ihrem Hund harmonisch und artgerecht gestalten können.
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Die „Rasse-Bewertung“
Welche Rolle spielt sie in der Rassehundezucht?
Sie besitzen einen Rassehund, der sich prächtig entwickelt. Sie haben Spaß und Freude an Ihrem Vierbeiner. Richtig so. Haben Sie auch schon einmal eine Rassehunde-Ausstellung besucht, um Ihren Hund nach seinem Rassestandard überprüfen zu lassen?
Rassehunde-Ausstellungen sind „Schönheitsschauen“, die für den Hundefreund (und den Rassehunde-Züchter) interessant und wichtig sein können, wenn Beratung und fachliche Beurteilung damit verbunden sind.
Der Rassestandard, die Festlegung der Rassemerkmale eines Hundes, wird von Verbänden bestimmt. Dazu ist es wichtig zu wissen, dass Rassehundezucht keinen „gesetzlichen“ oder „staatlichen“ Vorschriften, bzw. Anerkennungen unterliegt. Darum ist die Festlegung der jeweiligen Standards in den Verbänden erheblich unterschiedlich, ja teils widersprüchlich.
Wenn wir das Ziel einer vernünftigen Rassehundezucht nicht aus den Augen verlieren wollen und wissen, daß grundsätzlich nur die Zucht mit gesunden und wesensfesten Hunden als Richtungspunkt gelten kann, um wiederum entsprechende Nachzucht zu erhalten, muss daraus folgen, dass dem Standard gemäß als wertvoll und schön auf keinen Fall ungesunde oder „züchterische Raritäten/Abnormitäten“ (in Formen und Farben) idealisiert werden dürfen.
Ein Richter, der sich ernsthaft um den Rassehund bemüht, kann fachlich Haltung, Bewegung und Gesamterscheinung beurteilen. Größe und Gewicht wären mit Maßstab und Waage zu messen, ob sie dem „verbandseigenen“ Rassestandard entsprechen.
Aber: Nicht die Größe oder die Zierlichkeit, die Schwere oder Winzigkeit der körperlichen Maße sind entscheidend für eine objektive, rassische Beurteilung, sondern die „Ausgewogenheit“ des äußerlichen Erscheinungsbildes. Anatomie, Genetik und Rassestandard sind eng miteinander verbunden. Werden Rassebestimmungen festgelegt, ohne anatomisch-physiologische und genetische Zusammenhänge zu berücksichtigen, führt dies unausweichlich zu schweren Schäden in einer Rasse.

Rassehundezucht kann zur Tierquälerei werden und zum wirklich üblen Geschäft mit dem Hundeleben. Umso mehr sind Zucht- und Ausstellungsrichter gefordert, die in ihrer Beurteilung und Bewertung des Rassehundes zu entscheiden haben.
Um einen Rassestandard zu verbessern, die Zucht gesunder, widerstandsfähiger, in Form und Wesen gefestigter Hunde in den Vordergrund zu stellen, dürfen Standards nicht von Vereinsinteressen bestimmt werden.
Doch was ist „schön“ beim Hund, wie werden die „schönsten der Schönen“ gekürt, bzw. unterschieden - wenn es für den Besitzer doch keinen anderen Hund gibt, der dem Vergleich mit dem eigenen Vierbeiner standhält?
Lesen Sie dazu auch unsere Infos zum Schönheitswettbewerb und der Bewertungskriterien.
Gedanken zum Ausstellungswesen im IDG und IRJGV
Lassen wir das Verbandsgeschehen einige Jahre Revue passieren, so können sich die langjährigen Mitglieder sicher an die großen Treffen von Hundefreunden auf unseren zahlreichen Sonderschauen, angeboten im gesamten Bundesgebiet und benachbarten Ausland, erinnern. 300 Hunde vieler Rassen – aber auch Schauen im IDG mit 250 Dackeln und mehr, waren keine Seltenheit und die damaligen „Welt-, Europa-, Deutschland-Siegerschauen“ knackten oft die 1000er Meldegrenze! Das waren wirklich große Meetings interessierter, engagierter Aussteller und Hundefreunde - man kam miteinander ins Gespräch- tauschte Erfahrungen aus und freute sich oft auf die nächste Veranstaltung, um gewonnene Bekannte und Freude wiederzusehen.
Doch wie sieht es heute aus? Wie hat sich dieser Bereich innerhalb des Verbandes und darüber hinaus in anderen Vereinen entwickelt? Was können wir für Rückschlüsse aus den derzeitigen Resultaten ziehen und wie können wir -wie kann der Verband- darauf reagieren, um diese -zweifelsfrei- wichtige Säule, neben der BGVP und dem Agility, den beiden Hauptangeboten des IDG und IRJGV, auch in Zukunft attraktiv und interessant anbieten zu können?
Um diese Fragen schlüssig beantworten zu können, sollten wir uns zunächst einmal mit dem Sinn und den Hintergründen des Ausstellungswesen und der Philosophie des IRJGV und IDG befassen und bewusst machen, was uns von anderen, vergleichbaren Verbänden unterscheidet bzw. unterscheiden sollte!
Hier muss man sicher unterscheiden zwischen den Interessen der Aussteller und dem eigentlichen Sinn einer Formbewertung auf einer Hundeschau: Die Besucher und Aussteller suchen, neben des gemeinsames Erlebnisses (einen schönen, unterhaltsamen Tag unter Gleichgesinnten), vor allem auch den „sportlichen Wettkampf“: Wer hat den schönsten, den besten Hund des Tages, wer erhält einen der Tagestitel? Die Grundbewertung, sicher der wichtigste Teil einer Hundebewertung nach Formwerten, wird dankbar in Anspruch genommen, wiederholt und ähnelt sich aber meist bei mehrfachen Ausstellungsbesuchen und hat somit bei weitem nicht den Stellenwert, der ihr eigentlich gebührt.
Was beinhaltet die Grundbewertung bzw. welche Aufgabe sollte sie erfüllen? Zunächst soll sie den Aussteller in allen Fragen rund um den Hund (Ernährungs- und Pflegezustand, Umgang mit dem Hund usw.) beraten. Der Richter steht auch für Fragen zur Verfügung und berät den Hundehalter entsprechend. Zudem liegt es am Richter, die Grundbewertung möglichst interessant zu gestalten. So sollten die einzelnen Bewertungskriterien anhand der Ringkarte, aber auch direkt am Hund erklärt werden. Mängel werden besprochen und die Vorzüge, die zweifelsfrei jeder Hund hat, herausgestellt. Der Richter hat sich dabei an den jeweiligen Rassestandard zu halten und diesen maßvoll und mit Verstand anzuwenden. Eine Überinterpretation hat, ebenso wie eine zu lasche Anwendung, zu unterbleiben. Gerade im IDG und IRJGV steht der gesunde Hund und nicht die Rarität im Fokus unserer Betrachtungen zu den gewünschten Zuchtzielen der einzelnen Rassen.
Fast noch wichtiger sind allerdings die Hinweise und kritischen Betrachtungen in Bezug auf den eventuellen Zuchteinsatz des betreffenden Hundes. Sollte bei diesem Hund überhaupt eine Verpaarung empfohlen oder auf Grund dagegen sprechender Kriterien davon abgeraten werden? Oder auf was sollte z.B. bei der Wahl des in Frage kommenden Rüden besonders geachtet werden? Hier stehen vor allem die sogenannten „Qualzucht- Defekte“ im Fokus der Richter: zu klein, zu groß, schlechte Pigmentierung, Modefarben, Bewegungsmängel, Kurznasigkeit, zu große Köpfe, Behaarung welche einer Hund- bzw. rassegerechter Aktivität konträr läuft und, und, und… Leider steht die Rassehundezucht auch aus diesen Gründen mehr denn je in der Kritik vieler Tierschützer und -Rechtler, aber auch etlicher Wissenschaftler, welche sich intensiv mit der Kynologie befassen. Warum gibt es Rassen, die bereits mit 10 Monaten so gut wie ausgewachsen sind aber kaum 8 bis 10 Jahre alt werden? Oder Hündinnen, die nur noch per Kaiserschnitt entbinden können. Es soll inzwischen sogar häufig eingesetzte Zuchthunde geben, die sich nicht mehr „natürlich“ paaren können. Um von diesen Hunden Nachwuchs zu bekommen, kommt dann nur noch die künstliche Besamung in Betracht - eine Praxis welche das Verbandszuchtbuch des IRJGV und IDG übrigens nicht anerkennt!

Dennoch ist, wie eingangs bereits erwähnt, für viele die Siegerausscheidung der eigentliche Höhepunkt einer Sonderschau im IRJGV und IDG. Den zwei ausgeschriebenen Tagestiteln wird scheinbar wesentlich mehr Bedeutung beigemessen als den errungenen Formwerten. Woran mag dies liegen? Ein Grund ist sicher, dass sich Menschen gerne sportlich messen. Wer ist der Beste, Schnellste, Schönste usw. Somit ist es absolut verständlich, dass manch ein Austeller eben den schönsten der schönen Vierbeiner sein Eigen nennen möchte (für ihn ist es ja ohnehin der Schönste und das sollte auch stets so bleiben). Grundsätzlich ja auch in Ordnung, solange hier kein übertriebener Ehrgeiz geweckt und akzeptiert wird, dass diese Auswahl der Richter in erster Linie subjektiv ist und hier auch, im Gegensatz zur Grundbewertung, der persönliche Geschmack der Richter eine nicht unwesentliche Rolle spielt. Zudem, und damit wären wir wieder beim „sportlichen Vergleich“, zeigt sich nicht jeder Hund auf jeder Veranstaltung gleich. Einmal Sieger heißt nicht immer Sieger - was übrigens bei der Vergabe der Anwartschaften (CACIB bzw. AW-Jugendsieger) ebenso zutrifft. Vielleicht wurde der Hund heute nicht optimal vorgeführt, so dass er sein ansonsten makelloses Gangwerk nicht optimal zeigen konnte, stand nicht optimal, in dem Moment, als er vom Richter kritisch betrachtet wurde - oder aber auch ganz einfach: vielleicht war bzw. gefiel dem Richter heute einer der Mitbewerber einfach besser! Oder, oder, oder…
Leider ist gerade in letzter Zeit eine zunehmende Zahl von Ausstellern zu beobachten, die, ich möchte es fast als sehr „verbissen” bezeichnen, die Ergebnisse ihrer Hunde in der Siegerausscheidung registrieren. Nicht selten mit unschönen Reaktionen in Richtung der Richter oder auch Veranstalter (welche übrigens ebenso wie die Ausstellungsleitung überhaupt keinen Einfluss auf die Bewertung der Hunde und deren Abschneiden in den Siegerausscheidungen haben). Dieses Verhalten hinterlässt oft einen faden Beigeschmack und gibt manch einer eigentlich sehr gelungenen Ausstellung einen negativen Touch. Schade, sollten doch eigentlich ganz andere, vor allem für die Hunde wesentlich wichtigeren Dinge einen schönen Tag unter Hundefreunden kennzeichnen.
Also fasse ich abschließend die wichtigsten Punkte (ohne Anspruch auf Vollzähligkeit) noch einmal zusammen, was Sinn und Wert einer Rassehundeschau ausmachen:
- Eine fundierte, umfassende Grundbewertung mit verständlichen, nachvollziehbaren Erklärungen des Richters
- Beratung in allgemeinen Fragen rund um den Hund
- Schöne Urkunden, sauber mit schöner Schrift ausgestellt
- Je nach Veranstaltung kleine Erinnerungsgaben
- Interessantes Rahmenprogramm, Info- und Verkaufsstände
- Nette Atmosphäre
- Informierte, hilfsbereite Mitarbeiter des Veranstalters
- Gute Organisation, nicht zuletzt auch während der Siegerausscheidung
Wenn es uns gelingt -und ich bin davon überzeugt, dass wir dies gemeinsam schaffen können- vor allem auch als Veranstaltungsteam vor Ort, die eigentlichen Ziele einer Hundeausstellung attraktiv und mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln an den potenziellen Aussteller und Hundefreund zu bringen, werden wir auch weiterhin interessante Veranstaltungen anbieten können und auf diesem Wege neue Teilnehmer finden. Dann bleibt es uns hoffentlich erspart, den zweifelhaften Praktiken einiger konkurrierender Vereine zu folgen und z. B. für jeden Hund einen Pokal oder je nach Wahl (und Höhe des Meldegeldes!!) einen oder gar zwei Titel an einem Tag zu vergeben. Diese Dinge würden ohnehin den Grundsätzen der Philosophie unserer Verbände und unserer grundsätzlichen Einstellung zum Hund widersprechen und kämen somit nicht in Betracht.
Besinnen wir uns auf das Wesentliche – und auf das, was dem Hund und somit auch uns als Hundefreund Nutzen und Freude bringt!
Schützen wir unsere Hunde vor fragwürdigen Schauen, welche die Eitelkeiten ihrer Besitzer in den Mittelpunkt stellen. Mögen wir stets bedenken, dass unsere Sonderschauen nicht nur uns Spaß, Freude und Unterhaltung bringen sollen, sondern vor allem unseren Hunden dienen sollen!
In diesem Sinne - ich freue mich auf die nächste Ausstellung und auf ein Wiedersehen!
Uwe Thies
Rassehunde-Sonderschauen - Was ist ab 2026 neu?
Am 26.10.2025 fand der IRJGV-/IDG-Online-Workshop für den Bereich Ausstellungswesen statt. Zunächst möchten wir es nicht versäumen, uns bei allen Teilnehmenden/Mitwirkenden, an diesem sehr harmonischen Meeting, zu bedanken.
Ein wichtiger Themenpunkt war unter anderem, angedachte Neuerungen in unsere Ausstellungsordnung mit aufzunehmen, um frische Impulsive zu setzen und damit für die Aussteller ein breiteres Angebot bereitstellen zu können.
Nachstehend haben wir die beschlossenen Ergebnisse und somit Neuerungen/Änderungen ab 2026 für Sie zusammengefasst:
Chipkontrolle
Diese wird ab 2026 eingeführt. Es ist ein Jahr als Übergangszeit (d.h. auch Hunde ohne Chip werden noch zugelassen, diese stellen aber die Ausnahme dar) eingeplant. Ab 2027 ist es dann verpflichtend, dass alle teilnehmenden Hunde gechipt sind.
Neue Klasseneinteilung
Welpenklasse: ab 3. Monate bis zum vollendeten 7. Lebensmonat. Diese Klasse wurde zu Gunsten der Jugendklasse verkürzt.
Jugendklasse: ab 7. Monate bis zum vollendeten 18. Lebensmonat. Die zeitliche Verlängerung der Jugendklasse, gibt Hundehaltern nun eine höhere Chance die erforderlichen Anwartschaften zum Erreichen des Jugend-Championats zu sammeln.
Offene Klasse: ab 18. Monate.
Zuchtgruppen: Um die Zuchtgruppen (Mutterhündin mit mindestens drei Nachkommen) attraktiver zu machen, erhält nicht nur wie bisher die Mutterhündin einen Siegertitel inkl. einer Urkunde, sondern auch alle vorgestellten Hunde aus dieser Zuchtgruppe.
NEU eingeführte Klassen
Seniorenklasse: Es besteht jetzt die Möglichkeit seinen Vierbeiner ab 8 Jahren in der Seniorenklasse starten zu lassen. Es steht dem Aussteller frei, ob er seinen Hund weiterhin in der Offenen Klasse oder eben in der Seniorenklasse meldet. ABER: Wurde der Hund einmal in der Seniorenklasse ausgestellt, kann er zukünftig dann nicht mehr in der Offenen Klasse starten. Bewertungen bis vorzüglich mit der Anwartschaft „Senioren-Sieger“ sind möglich. Wichtig: Atteste, z.B. für fehlende Zähne, sind weiterhin notwendig. Eine Siegerausscheidung in der Seniorenklasse, analog zur Rasseneinteilung, getrennt nach Hündinnen und Rüden, findet statt. Zuchtzulassungen bleiben von der Seniorenklasse unberührt.
Kastratenklasse: Diese Klasse wird ebenfalls neu eingeführt. Ein tierärztliches Attest, aus dem klar hervorgeht, dass z.B. beim Rüden beide Hoden im Skrotum vorhanden waren, ist zwingend erforderlich. Die Siegerausscheidung in dieser Klasse findet für alle Hunde, gleich welcher Rasse, gemeinsam statt. Es werden, wie in den anderen Klassen, der 1. und 2. Titel vergeben.
Verbands-Sieger
ALLE Hunde, die auf der jeweiligen Veranstaltung den 1. Siegertitel erhalten haben, kommen am Ende der Siegerausscheidung gemeinsam in den Ring, um den IRJGV- bzw. IDG-Verbandsieger des jeweiligen Tages zu ermitteln. Auch hierfür gibt es eine separate Urkunde.
Hunde mit tierärztlichem Attest
Klar verständliche tierärztliche Atteste, aus denen eindeutig hervorgeht, dass z.B. das Gebiss ursprünglich korrekt und vollzahnig war, werden umfassend anerkannt, sodass diese Hunde eine Anwartschaft erhalten und an der Siegerausscheidung teilnehmen können.
Wichtig auch für Züchter - Änderungen die auch im Zusammenhang mit den Zucht- und Eintragungsbestimmungen des IDG- und IRJGV-Zuchtbuches stehen: Bewertungen zur Zuchtzulassung sind erst in der Offenen Klasse möglich, also ab 18 Monaten. Hier ist eine Übergangszeit bis voraussichtlich 2027 angedacht. Weitere Infos dazu folgen.
Die ausführlichen Ausstellungs-Informationen finden Sie hier:
Familienzuwachs
Wie Kind und Hund miteinander vertraut werden
Schwangeren Hundehalterinnen und jungen Müttern mit Hundewunsch geht oft dieselbe Frage durch den Kopf: Baby und Hund aneinander gewöhnen - klappt das? Damit der Familienzuwachs für alle eine Bereicherung wird, kommt es nicht so sehr darauf an, wer von beiden zuerst da war. Vielmehr müssen Kind oder Hund gut auf den Neuankömmling vorbereitet werden.
Ein Baby kommt in die Familie mit Hund
Ein zukünftiger Familienhund sollte schon früh an den Kontakt mit Kindern gewöhnt werden und möglichst ausgewachsen sein, bevor der Nachwuchs eintrifft. In der Familie sollte er seinen festen Platz haben und klare Regeln kennen. „Dinge, die er nicht mehr darf, wenn das Baby da ist, sollte er von Anfang an nicht dürfen, damit er später sein normales Leben weitgehend fortsetzen kann“, so die gelernte Erzieherin und Hundetrainerin Manuela van Schewick aus Meckenheim.
Mit Hilfe einer gebrauchten Windel können frisch gebackene Eltern ihren Vierbeiner schon vorab mit dem Geruch ihres Babys vertraut machen.
Nach dem Krankenhausaufenthalt sollten Hund und Kind von der ersten
Minute an kontrollierten Kontakt haben. „Der Hund sollte Aktionen mit dem Baby als positiv empfinden“, erklärt van Schewick, „egal ob er beim Stillen daneben liegt oder seine Familie am Kinderwagen begleitet.“ Ganz wichtig: Das Kleinkind auf keinen Fall mit dem Hund alleine lassen.
Ein Hund kommt in die Familie
Ist das Kind zuerst da, ist vor allem eine gewissenhafte Auswahl des Hundes wichtig. Entscheidend ist dabei sein Wesen; Alter und Rasse spielen eine untergeordnete Rolle. „Sicherheit und Gelassenheit im oft turbulenten Familienalltag, gute Unterordnungsbereitschaft und eine freundliche Grundstimmung des Hundes sind unverzichtbare Eigenschaften“, weiß van Schewick. Auch die frühe Prägung und Sozialisierung des Vierbeiners ist besonders wichtig: „Es muss darauf geachtet werden, dass der Hund in den ersten fünf bis sieben Lebenswochen intensiven Kontakt mit Kindern hatte und gute Erfahrungen im Umgang mit ihnen machen konnte.“
Wenn der Hund ins Haus kommt, sollte das Kind schon alt genug sein, um einfache Erklärungen zum Umgang mit ihm verstehen zu können, also etwa vier bis fünf Jahre. Hilfreich ist auch, wenn es bereits an Tiere gewöhnt ist. Um Eifersüchteleien zu vermeiden, sollte der Nachwuchs in alles mit einbezogen werden, was den Hund betrifft.
„Ob Familien mit Kind einen Hund anschaffen oder Hundehalter ein Baby bekommen“, resümiert van Schewick, „entspannter ist es in jedem Fall, wenn man die Babyphasen der beiden nacheinander genießen kann, denn beide brauchen viel Aufmerksamkeit und bringen Veränderungen in den gewohnten Alltag.“
Und ganz wichtig in jedem Haushalt mit Kind und Vierbeiner: Immer die grundlegenden Hygienemaßnahmen, wie Händewaschen nach Tierkontakt, besonders vor dem Essen, beachten und die Gesundheitsvorsorge für das Tier, wie z. B. Impfungen und regelmäßige Entwurmungen, nicht vergessen.
Quelle: IVH
Die Dackellähme
Bandscheibenvorfall verursacht Lähmungen der Hinterhand
Durch einen Bandscheibenvorfall, vor allem bekannt als Dackellähme, kommt es zu Ausfallerscheinungen, bis hin zur Lähmung der Hinterhand. Je nach Schweregrad, oft auch zu Störungen der Darm- und Blasenfunktion.
Die Behandlung von Erkrankungen und Veränderungen der Wirbelsäule des Hundes, als „Dackellähme“ besonders bekannt, ist heute konservativ und operativ mit guten Chancen möglich. Bessere Medikamente und bessere Möglichkeiten bieten sich an, Erfahrungen aus der Humanmedizin - auch physiotherapeutische Maßnahmen- wurden übernommen.
Zum Verständnis der Erkrankung ist die Mechanik der Wirbelsäule von Bedeutung: Die Wirbelsäule wird wie ein Bogen bei jeder Bewegung gespannt und gestreckt, die Zwischenwirbelscheiben wirken wie Stoßdämpfer. Sie liegen zwischen den Wirbeln, übernehmen also den Druck und Zug auf die Wirbelsäule und gleichen ihn aus. Diese mechanische Belastung der Zwischenwirbelscheiben führt zu einem Verschleiß beim älteren Hund, zu schmerzhaften Entzündungen und oft zu totaler Lähmung. Es kann sich aber genauso um eine Störung des Stoffwechsels im Zwischenwirbelkörper handeln, die zu Auffaserungen und Spalten führt und völlig gleiche Erkrankungen, bereits auch beim jungen Hund, hervorruft. Die Beobachtungen über das Entstehen der Erkrankungen, evtl. auch durch Verletzungen bei Unfällen, beim Springen, Treppensteigen, sind für diagnostische Überlegungen des Tierarztes deshalb besonders wichtig. Die Behandlung muß sofort vorgenommen werden.
Konservative Behandlung:
Schmerzstadium:
Gaben von Vitamin E, Vitamin B12, schmerzstillenden Medikamenten und in schweren Fällen Kortison. Die Behandlung kann mit Kurzwellen- und Rotlichtbestrahlung sowie Magnetfeldtherapie unterstützt werden. Gute Therapieerfolge wurden auch mit unterschiedlichen homöopathischen Medikamenten, in Kombination mit den vorstehend genannten Behandlungsmöglichkeiten, erzielt. Auch eine Physiotherapie mit Präparaten, die Teufelskrallenextrakt (wirkt schmerzlindernd, entzündungshemmend) sowie Gelatinehydrolysat und Grünlippmuschel enthalten, sind zu empfehlen.
Orthopädische Laufhilfen ermöglichen Hunden mit einer dauerhaften Lähmung ein "hundewürdiges" Leben. Foto:©Pressebüro NOKEMLähmungsstadium:

Gleiche Vitatimgaben, Injektionen von Kortison in unmittelbarer Nähe des Defekts und schmerzlindernde Medikamente.
Bei hochgradigen Lähmungen muß der Urin zweimal täglich entfernt werden; in leichteren Fällen durch ein vorsichtiges Ausdrücken der Blase möglich, in schweren Fällen muß katheterisiert werden. Zur täglichen Entfernung des Stuhls ist ein Klistier zu empfehlen.
Ein Handtuch oder breiter Gurt (breite, elastische Binde), unter dem Leib durchgezogen, gibt Gehhilfe, so daß sich der Patient an gewohnten Stellen leichter selbst entleeren kann. Im Schmerz- und Lähmungsstadium ist viel Wärme, Einhüllen in Decken, leichtes Massieren, das die Durchblutung fördert, Einreiben mit Rheumamitteln, leichte Heilgymnastik (wie beim Menschen) notwendig. Verhindert werden muß jedes (gewohnte) Springen von Lagern, Treppensteigen usw. Der Patient muß getragen werden. Leichte Bewegung ist im Schmerzstadium zu empfehlen, weil dadurch ein spontanes Zurückgleiten des Bandscheibenvorfalles (ähnlich Humanpathologie) erreicht werden kann.
Operative Behandlung:
Der Hund wird möglichst im Schmerzstadium oder im Anfangsstadium der Lähmung (am besten innerhalb der ersten 24 Stunden) operiert. Je früher der Eingriff erfolgen und je sorgfältiger eine Diagnose gestellt werden kann (spezielle Röntgenuntersuchung mit Kontrastmittel), desto schneller ist eine Erholung möglich. Durch die Operation wird die verknöcherte, teilweise vorgefallene Zwischenwirbelscheibe entfernt oder ausgekratzt. Eine sehr schwierige Operation, weil das Rückenmark - sowie davon ausgehende Blutgefäße nicht verletzt werden dürfen. Operierte Hunde zeigen jedoch schon wenige Minuten nach der Operation kaum mehr Schmerzen.
Gerade der Basset-Hound ist aufgrund seiner anatomischen Gegebenheiten -sehr langer Rücken, extrem massiger Körper, usw.- leider sehr anfällig auf Dackellähme (Bandscheibenvorfall). Foto:©Bonnie van den Born/Wikimedia CommonsAkupunktur:

Aufgrund ihrer wissenschaftlichen dokumentierten Erfolge ist die Akupunktur (acus = Nadel; pungere = stechen) in den letzten Jahren zunehmend populärer geworden und bietet auch für die Tiermedizin v.a. im Bereich der Bewegungsstörungen, eine zusätzliche Therapiemöglichkeit. „Kräfte-Linien“ beeinflussen die körperliche Funktion, seine Reaktion und Empfindungen, damit auch Krankheit oder Gesundheit. Tatsächlich stehen Punktesysteme unter der Haut miteinander in Verbindung, elektrische Messungen ergeben stärkeren oder schwächeren Widerstand. Mit feinen, dünnen und langen Nadeln, eingestochen in diese Punktesysteme, werden Verbindungen mit überraschenden Erfolgen hergestellt. Schmerzen wurden behoben, Krankheiten geheilt.
Sicher ist die Akupunktur kein Allheilmittel, um alle Krankheiten zu behandeln. Nicht sinnvoll und nicht zu befürworten ist ihr Einsatz bei schweren Infektionskrankheiten, Tumoren und allen chirurgisch zu behandelnden Erkrankungen. Aber ebenso sicher kann Akupunktur Menschen und Tieren bei Erkrankungen helfen.
Zu empfehlen und erfolgsversprechend, ist eine Akupunkturbehandlung in erster Linie bei schmerzhaften Störungen des Bewegungsapparates, die durch eine Fehlbelastung, Verletzungen, Muskel- und Sehnenzerrungen entstanden sind. Dabei spielen in der Tiermedizin v.a. Wirbelsäulenschmerzen und Gelenkserkrankungen (Knie, Hüfte, Ellenbogen usw.) eine Rolle.
Hoffnung für Hunde mit Bandscheibenvorfall
Dackeldame Chanel kann nicht mehr laufen. Ursache ist ein Bandscheibenvorfall, der das Rückenmark geschädigt hat. Nicht bei allen Patienten kann eine Operation helfen, so dass Hunde dann häufig eingeschläfert werden. Eine Studie der Klinik für Kleintiere in Hannover könnte Chanel und künftigen Bandscheibenpatienten das Leben retten: Körpereigene Schwannzellen, die in das Rückenmark transplantiert werden, sollen geschädigte Nervenzellen wieder heilen.
In der Klinik für Kleintiere der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo) untersuchen Wissenschaftler eine neue Therapiemethode für Hunde, deren Hintergliedmaßen durch Schäden im Rückenmark vollständig gelähmt sind. In einem zweiteiligen Film stellt die TiHo die Studie am Beispiel von Dackeldame Chanel vor.
Bandscheibenvorfälle verursachen bei unseren Hunden Schmerzen und mehr oder weniger starke neurologische Ausfälle. Das können Bewegungsstörungen, Lähmungen oder Urinabsatzbeschwerden sein – je nachdem wie stark das Rückenmark geschädigt ist. Im schlimmsten Fall sind betroffene Hunde vollständig gelähmt und können häufig nicht selbstständig Harn absetzen. Professorin Dr. Andrea Tipold, PD Dr. Veronika Stein und Tierärztin Nicole Steffensen aus der Klinik für Kleintiere der TiHo arbeiten an einer neuen Behandlungsmethode, die Hunden mit einer vollständigen Lähmung der Hintergliedmaßen neue Hoffnung geben könnte. Die Wissenschaftlerinnen untersuchen, ob die Transplantation von Schwann-Zellen in das Rückenmark der betroffenen Hunde zu einer Besserung führt, wenn die Standardtherapie (Operation) nicht hilft – wie es bei Chanel der Fall ist.
Um den Erfolg der Transplantation zu beurteilen, müssen die Forscherinnen die Studienteilnehmer über sieben Monate regelmäßig untersuchen. Unterstützt wird die Behandlung mit physiotherapeutischen Übungen – entweder durch den Besitzer zu Hause oder in der Klinik, unter anderem im Unterwasserlaufband.
Für ihre Studie suchen die Wissenschaftlerinnen noch Patienten, die als Studienteilnehmer in Frage kommen. Geeignete sind Hunde, bei denen beide Hintergliedmaßen durch eine Rückenmarksschädigung oder einen Bandscheibenvorfall im Brust- oder Lendenwirbelsäulenbereich vollständig gelähmt sind.
Für Rückfragen wenden Sie sich an: Professorin Dr. Andrea Tipold, PD Dr. Veronika Stein, TÄ Nicole Steffensen unter: schwannzell-studie@tiho-hannover.de
Quelle: www.petprofi.de
Halter haften für ihre Tiere
Versichern lohnt sich
Der Hamster ruiniert der Großtante mit seinen Krallen den teuren Pulli, die Samtpfote jagt leidenschaftlich einer Maus hinterher und zerstört dabei die frisch gepflanzten Blumen im Nachbargarten und der Hund flitzt im Park dem Ball hinterher, ein Spaziergänger stolpert unglücklich über das Tier und bricht sich das Bein. Wer muss für die Schäden haften? Ganz eindeutig: DER TIERHALTER!
Das regelt das Bürgerliche Gesetzbuch § 833. „Tierhalter sind gesetzlich verpflichtet, sowohl für Schäden bei anderen als auch für Verletzungen anderer Schadenersatz zu leisten, die ihr Tier verursacht hat“, sagt Kerstin Becker-Eiselen, Rechtsanwältin und Versicherungsexpertin von der Verbraucherzentrale in Hamburg.
Private Haftpflicht deckt Schäden durch Kleintiere
„Schäden, die von kleineren Heimtieren verursacht werden, deckt die private Haftpflichtversicherung ab“, sagt die Versicherungsexpertin. Kleintiere sind in diesem Fall alle Tiere bis zur Größe einer Katze, also beispielsweise Wellensittiche, Hamster oder Kaninchen. Exotische Tiere wie Spinnen, Schlangen oder Leguane zählen in der Regel nicht zu den versicherten Kleintieren. „Durch diese Tiere verursachte Schäden können eventuell im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung abgesichert sein“, sagt die Expertin. Allerdings sollte dies im Vorfeld mit der Versicherung geklärt werden. „Falls nicht, gibt es Sonderversicherungen, aber nicht für alle Arten“, sagt Becker-Eiselen.
Ein Muss für jeden Hundehalter: Tierhaftpflicht für Hunde
Die private Haftpflicht deckt von großen Tieren verursachte Schäden nicht ab. Dazu gehört auch der Hund – egal wie klein er ist, da von Hunden verursachte Schäden weitreichendere Folgen haben können. Daher sollte die Hundehaftpflicht für jeden Halter obligatorisch sein, denn sollte es zu einem Schaden kommen, kann es für den Besitzer teuer werden.
Ein Beispiel: Rennt der Hund auf die Straße und verursacht dabei einen Unfall, so dass der Geschädigte ins Krankenhaus kommt, muss der Hundehalter gegebenenfalls den Krankenhausaufenthalt, den Lohnausfall oder das Schmerzensgeld zahlen. Sind die Folgen des Unfalls so vehement, dass der Geschädigte nie wieder arbeiten kann, müsste der Hundehalter gegebenenfalls gar die Pflege- oder Rentenkosten übernehmen. Das muss nicht sein. Abhängig von der Rasse sind Halter mit ungefähr 50 Euro Versicherungsbeitrag pro Jahr auf der sicheren Seite.
Was sollte die Hundehaftpflicht abdecken?
„Die Hundehaftpflicht sollte Sach- und Personenschäden von mindestens fünf Millionen Euro und 100.000 Euro Vermögensschäden abdecken“, sagt die Expertin. „Eine Selbstbeteiligung von 150 Euro ist sinnvoll. Denn sonst wird eine Versicherung teuer, wenn sie die kleinen Schäden prüfen und begleichen muss.“ Der Versicherungsschutz sollte auch bei einem Aufenthalt im Ausland gelten.
Zudem rät die Expertin: „Familie und Freunde, die das Tier hüten, sollten mitversichert sein. Die Hundehaftplicht sollte Mietschäden an Immobilien und beweglichen Sachen einschließen. Auch Pflichtverletzungen, wie zum Beispiel ein Verstoß gegen den Leinenzwang, sollte die Versicherung abdecken.“ In einem Erstgespräch können Halter klären, ob die Versicherung für grob fahrlässiges Verhalten wie den Verstoß gegen den Leinenzwang aufkommt - denn nicht alle Versicherungen tun das.
Wichtig: „Schließen Sie keine Versicherung beim erstbesten Versicherer ab, sondern prüfen Sie vorher genau, was diese absichert. Das erspart Überraschungen“, so die Expertin. Tierfreunde können sich im Internet über Vergleichsportale ein Bild machen und die richtige Versicherung für sich finden. Auch Ratgeberblätter wie beispielsweise Finanztest informieren über Versicherungen und ihre Leistungen. Zudem bieten Verbraucherzentralen Versicherungsberatungen an.
Quelle: IVH