Region West
25.07.2026 16:00 Uhr - 26.07.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier (Doppelturnier)
Region Mitte
08.08.2026 14:00 Uhr - 09.08.2026 15:00 Uhr Ersatztermin: Agility-Cup-Turnier
Region West
09.08.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
16.08.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
22.08.2026 17:00 Uhr - 23.08.2026 16:00 Uhr Sommerfest
mit lustigem Hunderennen + Hundeolympiade + Fotoshooting
23.08.2026 11:00 Uhr - 16:00 Uhr IRJGV-Nordsee-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
29.08.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
29.08.2026 16:00 Uhr - 30.08.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
05.09.2026 15:00 Uhr - 06.09.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
06.09.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr IRJGV-Grenzland-Siegerschau Niederlande - mit Vergabe des „Auslands-CACIB“
- für alle Rassehunde -
13.09.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr Agility-Richter- & LG-Beauftragten Arbeitskreis-Tagung
03.10.2026 11:30 Uhr - 15:00 Uhr Deutsche Agility Meisterschaft
04.10.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Lustiges Hunderennen
50-Meter-Hunderennen (Dackel starten separat) + Fotoshooting + pfiffiges Hunderennen
04.10.2026 11:00 Uhr - 16:00 Uhr IRJGV-Euregio-Siegerschau - mit Vergabe des „Auslands-CACIB"
- für alle Rassehunde -
18.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr IRJGV-Südwestdeutschland-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
25.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Int. Dackelclub Gergweis e.V. (IDG e.V.)
Int. Rasse-Jagd-Gebrauchshunde Verband e.V. (IRJGV e.V.)
Hundetraining und Pflege: Alles für Ihren Hund
Im IDG e.V. & IRJGV e.V. dreht sich alles um Hundetraining, Pflege und Vereinsaktivitäten. Erfahren Sie, wie Sie mit den richtigen Tipps das Leben mit Ihrem Hund harmonisch und artgerecht gestalten können.
IRJGV-Nordsee-Siegerschau
mit Tag des Hundes
NEU: ab sofort zusätzliche Klassen für die Bereiche Senioren & Kastraten
Weitere Informationen zu den Neuerungen finden Sie unter der Rubrik “Aktuelles”: Rassehundeschauen-Sonderschauen - Was ist ab 2026 neu? - oder können Sie bei der Ausstellungsleitung erfragen.
Nähere Veranstaltungsinformationen zur IRJGV-Nordsee-Siegerschau selbst, sind in der Terminübersicht zu finden.
Klare Regeln für Kind und Hund:
Mein Spielzeug – Dein Spielzeug
Achtung, hier wird nicht geteilt!
Bei bereits bestehenden Kind-Hund-Gespannen gilt: Das Spielzeug des anderen ist tabu! Und das müssen auch beide Parteien lernen. „Der Hund muss zuverlässig das Aus-Kommando beherrschen. Bedient er sich doch einmal am Spielzeug des Kindes, muss er es wieder abgeben oder beispielsweise gegen ein Leckerli tauschen“, so Winkler. Aber das Kind muss ebenfalls früh lernen, dass der Hund eigene Sachen besitzt. „Hierzu kann z.B. eine “Hundeecke” in der Wohnung sinnvoll sein, in der der Hund seinen Rückzugsort mit Körbchen und Spielzeug hat.“ Diese Abgrenzung hilft auch dem Kind zu verstehen, dass der Ort und die Gegenstände des Hundes tabu sind.
Hat der Hund besondere Hobbies, wie beispielsweise Apportieren oder Ball spielen, sollten Hundehalter das Spielzeug auch nur anbieten, wenn sie mit ihrem Vierbeiner gerade aktiv spielen wollen. So ist es für den Hund viel interessanter, als wenn es dauerhaft verfügbar ist. Mit Ende des Spiels, wird auch das Spielzeug wieder außer Sichtweite gelegt. Damit ist das Lieblingsteil des Hundes auch vor dem Kind, geschützt.
Eltern als Streitschlichter zwischen Kind und Hund
Grundsätzlich gilt: Haben Hundefreunde bereits ein Baby oder Kleinkind und möchten sich einen Vierbeiner anschaffen, müssen sie wissen, dass vor allem Junghunde mit Vorliebe an Gegenständen wie Spielzeug knabbern. „Gerade in der Phase des Zahnwechsels, wenn die Tiere ihre Milchzähne verlieren, ist die Verlockung enorm, sich beispielsweise an Kinderspielzeug zu bedienen und darauf zu kauen“, sagt Winkler.
Wenn zu diesem Zeitpunkt ein erwachsener Hund einziehen soll, gibt die Expertin Folgendes mit auf den Weg: „Bei einem älteren Hund ist immer schlecht zu beurteilen, ob er eventuell Ressourcen verteidigt. Dazu gehören für einen Hund vor allem Futter, aber auch Spielzeug.“
Und egal ob Hund oder Kind sich unerlaubt am Spielzeug des anderen bedienen, es gilt ausnahmslos: „Die Eltern sind die Streitschlichter und in der Verantwortung, diese Situationen zu klären.“
Quelle: IVH
Das ist doch krank!
Berlin, 6. November 2019 – Mit ihrem aktuellen Kampagnenslogan „Das ist doch krank!“ möchte die Berliner Tierärztekammer den Trend zum unbedachten Tierkauf stoppen und potenzielle Käufer sensibilisieren.
Seit dem 1. November 2019 sind in Berlin auf Bussen, in U-Bahnen und in Plakatvitrinen in U-Bahnhöfen Plakate gegen Qualzucht veröffentlicht, auf denen Tierärztinnen und Tierärzte Stellung beziehen.
„Der Hang zum Besonderen darf nicht auf die Kosten der Tiergesundheit gehen“, mahnt die Präsidentin der Tierärztekammer Berlin, Dr. Heidemarie Ratsch. Auch solle jede Nutzung von Defektzuchten in der Öffentlichkeit durch Werbung oder in Filmen unterlassen werden, um den Erwerb solcher Tiere nicht zusätzlich anzureizen.
Neben Dr. Ratsch referierten bei der Pressekonferenz zur Plakatkampagne noch vier weitere Experten zum Thema. Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Bundestierärztekammer (BTK), berichtet über die wichtige Aufklärungsarbeit der BTK-Arbeitsgruppe „Qualzuchten“, der auch vier weitere große veterinärmedizinische Verbände angehören. Aktuell wurde ein neuer Flyer erstellt, um zukünftige Tierhalter über verschiedene Qualzuchtmerkmale (bei Katzen) zu informieren. Prof. Dr. Achim Gruber, Tierpathologe der FU Berlin, stellte auch bei Katzen zahlreiche, aktuell leider sehr populäre Defektzuchtvarianten vor, die unbedacht durch Zucht auf vermeintliche Schönheit, Niedlichkeit oder Extravaganz entstehen.
Daraus resultiert bedauerlicherweise „ein weites Spektrum von Gesundheitsstörungen, Ausfall von Sinnesleistungen (etwa Taubheit) oder ein Verlust der Möglichkeit zu artgerechtem Verhalten“. Spätestens auf dem Seziertisch würden sich dann die zuchtbedingten Schmerzen, Leiden, Schäden oder ein Verlust der Artgerechtigkeit offenbaren.
Die Landestierschutzbeauftragte des Landes Berlin, Diana Plange, weist darauf hin, dass „die so genannten brachycephalen Rassen zur überwiegenden Zahl nicht im VDH gezüchtet und zusätzlich in Massen aus dem Ausland importiert werden“.
Neben der Aufklärung kaufwilliger Welpeninteressenten, müsse auch der Import bzw. das Verbringen solcher Hunde untersagt, ein striktes Ausstellungsverbot etabliert und die Zucht streng reguliert werden, fordert Plange.
Fachtierarzt für Reproduktionsmedizin, PD Dr. Sebastian Arlt, sagt, dass vor einer Zucht reproduktionsmedizinisch untersucht werden sollte, „ob die Geschlechtsorgane normgerecht ausgebildet sind, das knöcherne Becken des weiblichen Tieres eine natürliche Geburt zulässt und ob das Gebiss einer Hündin oder Katze geeignet ist, Fruchthüllen zu öffnen oder Nabelschnüre durchzubeißen.
Da ein Großteil der Hunde und Katzen nicht von professionellen Züchtern gezüchtet wird, sollten Tierhalter generell über rassespezifische Gesundheitsrisiken und mögliche Erbmängel aufgeklärt werden.
Denn Qualzucht ist nicht niedlich! Kaufen Sie solche Tiere nicht, werden sie auch nicht mehr gezüchtet.
Weitere Informationen:
www.tieraerztekammer-berlin.de/qualzucht
www.bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/qualzuchten/
Anmerkung der Redaktion:
Im IRJGV e.V. werden Rassen mit extremen Qualzuchtmerkmalen (z.B. Nackt- und Faltenhunde) seit mehr als 20 Jahren nicht mehr eingetragen. Mops, Franz./Engl.Bulldoggen/Pekingesen & Co., liegen in den Eintragungszahlen der Zuchtbuchstelle bei ca. 4 % aller eingetragenen Rassehunde! Dies hat vor allem mit den seit Jahren angewandten Standardvorgaben unseres Verbandes zu tun!
Der Schönheitswettbewerb
Worauf kommt es an, was sagen Bewertungen aus?
Ist schwarz schöner als weiß, langes Haar schöner als kurzes, kräftig und athletisch schöner als grazil und zierlich? Sie werden zurecht sagen: Das ist Geschmackssache!
Die Bewertung auf einer Rassehundeschau besteht zunächst aus der Beurteilung der „äußeren Form“ – nämlich der GRUNDBEWERTUNG, in der Welpen-, Jugend- oder Offenen-Klasse.
Das heißt: Der Richter beurteilt den Rassehund nach Bewertungsgrundsätzen, im Rahmen des jeweiligen Rassestandards, die er dem Hundehalter sachlich klar und fachlich deutlich definieren kann.
Stellt der Richter keinerlei Mängel fest, erhält der Rassehund den Formwert „vorzüglich“. Werden hingegen geringe Makel festgestellt, sind Bewertungen von „sehr gut“ bis „gut“ möglich - wobei Hündinnen ab „gut“ und Rüden ab „sehr gut“ zur Zucht zugelassen werden.
Schwere Mängel drücken sich in Formwerten von „befriedigend“ bis „mangelhaft“ aus – und, falls ein Rassefehler (zuchtausschließend) festgestellt werden sollte, ist eine Bewertung ausgeschlossen.
Diese Form- oder Grundbewertung ist objektiv und stellt die wichtigste und wertvollste Aussage für den Hundebesitzer und Züchter dar.
Nun werden auf Rassehundeschauen bei der sogenannten „Siegerausscheidung“ aus den mit „vorzüglich“ bewerteten Hunden, abermals die „schönsten“ Hunde gekürt.Dabei werden Hunde, die in besonderem Maße ihrem Standard entsprechen, Anwartschaften (CACIB, od. AW-Jugendsg.) zuerkannt.
Die Richter wählen dabei nach ihrer eigenen, subjektiven Ansicht von Schönheit und legen vor allem als Kriterium die „Tagesform“ eines Hundes zu Grunde, wie dieser sich am Tag der Veranstaltung präsentiert. Deshalb ist auch der „CACIB-Träger“ oder „Schönheitssieger“ einer Schau, dies nicht automatisch wieder bei der nächsten. Im „Gegenzug“ sagt das mögliche Erreichen von Anwartschaften (CACIB und AW-Jugendsieger) und die Erfüllung eines Schönheits-Championates aus (gerade bei einer beabsichtigten Zuchtverwendung), dass sich der potentielle Zuchtpartner im angegebenen Zeitrahmen, immer wieder in hervorragender Form zeigte.
Wichtiger Hinweis!
Bitte beachten Sie, dass auf allen Veranstaltungen des IDG & IRJGV nur Hunde vorgestellt werden können, die einen gültigen Impfschutz haben, d.h.: Gültige, belastungsfähige Impfung gegen SHP+T (mögliche Gültigkeitsdauer bis drei Jahre) sowie L+Parainfluenza (jährlich).
Zudem benötigt jeder vorgestellte Hund ein Tierärztliches Attest, gem. TierSchHV § 10 Abs.2/a-d, zur Feststellung/Definition sog.Qualzuchtmerkmale, worin KEINE Hinweise auf das Vorliegen wesentlicher Erkrankungen, in diesem Zusammenhang diagnotiziert wurden.
Dieses Attest darf am Veranstaltungstag nicht älter als zwei Jahre sein.
Einen entsprechenden Vordruck finden Sie hier:
Tierärztliche Bescheinigung
Welcher Tierarzt für welches Problem?
Wenn Hunde, Katzen oder ein andere Heimtiere Beschwerden haben, dann muss schnell tierärztlicher Rat her. Aber an wen wendet man sich am besten? Denn auch Tierärzte sind nicht alle gleich: Es gibt verschiedene fachliche Spezialisierungen und Qualifikationen, wie den Dr. med. vet., den Fachtierarzt oder Zusatzbezeichnungen. Ein Wegweiser durch den Titel-Dschungel.
Bei der Suche nach einem neuen Tierarzt ist dem ein oder anderen Tierfreund vielleicht schon einmal aufgefallen: Neben dem Dr. med. vet. als Doktor der Tiermedizin gibt es weitere Kürzel und Bezeichnungen, die weniger bekannt und verbreitet sind. Was unterscheidet etwa einen Dipl. ECVS von einem Fachtierarzt für Chirurgie? Und was hat es mit einer sogenannten Zusatzbezeichnung oder gar einem Arbeitsschwerpunkt auf sich?
Neben ihrer Berufsbezeichnung können Tierärzte in Deutschland weitere Bezeichnungen führen, die auf besondere Kenntnisse und Fertigkeiten in einem bestimmten Fachgebiet hinweisen. Ein Überblick über die gängigsten Bezeichnungen der Tiermediziner in Deutschland:
Der deutsche Fachtierarzt
National ist der Fachtierarzt die höchste Ausbildungsstufe. Zum 31.12.2021 gab es hierzulande laut der Bundestierärztekammer (BTK) 9.513 Fachtierärzte. Die erforderlichen Voraussetzungen, um einen Titel zu erlangen, sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich und werden durch die Weiterbildungsverordnung der jeweils zuständigen Tierärztekammern geregelt.
Eine Übersicht der Tierärztekammern finden Interessierte zum Beispiel auf der Webseite der BTK unter: www.bundestieraerztekammer.de
Für die Zusatzqualifikation zum Fachtierarzt ist in der Regeleine vier- bis fünfjährige Vollzeittätigkeit an einer von der Tierärztekammer zugelassenen Weiterbildungsstätte erforderlich. Der Fachtierarzt kann sowohl für medizinische Fachgebiete -wie beispielsweise Innere Medizin, Zahnheilkunde, Dermatologie oder Verhaltenskunde- als auch für bestimmte Tierarten beziehungsweise Tiergruppen -wie Pferde, Kleintiere, Geflügel, Rinder oder Reptilien- erworben werden. Nach bestandener Prüfung dürfen sich die Absolventen dann zum Beispiel als „Fachtierarzt für Chirurgie“, „Fachtierarzt für Kleintiere“ oder „Fachtierarzt für Epidemiologie“ bezeichnen.
Bei Vorsorgeuntersuchungen oder wenn der Heimtierhalter nicht sicher ist, was genau dem Tier fehlt, ist der Besuch eines Haustierarztes die richtige Wahl. Hat das Heimtier allerdings spezifische Probleme, die der Halter auch zuordnen kann, etwa mit den Zähnen, kann es durchaus sinnvoll sein, sich direkt an einen Fachtierarzt zu wenden. Im Tierärzteverzeichnis vom Bundesverband praktizierender Tierärzte e.V. (bpt) können Heimtierhalter gezielt nach (Fach-)Tierärzten in ihrer Region suchen.
Wie in der Humanmedizin können Tierärzte bei speziellen Krankheiten oder Beschwerden des Heimtieres den Halter an Fachtierärzte überweisen. Fachtierärzte bringen mehr Fachwissen und Erfahrung im jeweiligen Fachgebiet ein und haben meist auch eine bessere Ausrüstung für ihren speziellen Bereich, welche Diagnose und Behandlung des Tieres vereinfachen können.
Zusatzbezeichnungen und Arbeitsschwerpunkte
Im Vergleich zum Fachtierarzt basiert die „Zusatzbezeichnung“ auf einer kürzeren und weniger intensiven Weiterbildung. Daher wird die Qualifikation häufig als „Kleiner Fachtierarzt“ bezeichnet. Den Titel, zum Beispiel „Zusatzbezeichnung Augenheilkunde“, dürfen Tierärzte angeben, wenn sie die Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen haben und diese durch die jeweilige Landestierärztekammer anerkannt wurde. WeitereZusatzbezeichnungen sind zum Beispiel „Dermatologie beim Kleintier“, „Homöopathie“ oder „Zahnheilkunde beim Pferd“.
Gibt ein Tierarzt einen Arbeits- oder Interessenschwerpunkt an, ist das kein Ergebnis einer offiziellen Fortbildung und damit auch kein geschützter Begriff. Er kann lediglich als Orientierung dienen. Häufig geben Tierarztpraxen so zu erkennen, ob sie sich auf Klein- oder Nutztiere oder beispielsweise Augen- oder Zahnheilkunde spezialisieren.
Der Titel „Diplomate“ bei Tierärzten
Zusätzlich oder anstatt des Titels „Fachtierarzt“ führen einige Tierärzte den Titel „Diplomate of the European College“ oder „Diplomate of the American College of Veterinary“. Während bei der Fachtierarztausbildung der Schwerpunkt auf der Vermittlung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten liegt, hat in der Ausbildung zum Diplomate der wissenschaftliche Aspekt eine sehr hohe Gewichtung. Die internationale Zusatzqualifikation zum Diplomate verläuft weltweit einheitlich und nach festgesetzten Standards.
Die Weiterbildung dauert zwei bis drei Jahre und wird voneinem Spezialisten-Netzwerk des jeweiligen Fachgebietes, auch Colleges genannt, überwacht. Alternativ kann auch eine bis zu siebenjährige Teilzeitweiterbildung erfolgen, welchenebenberuflich ausgeführt wird.
Absolventen der Chirurgie dürfen sich anschließend Diplomate of the European College of Veterinary Surgery nennen – kurz: Dipl. ECVS. Weitere Spezialisierungen gibt es unter anderem in den Bereichen Dermatologie (ECVD), Neurologie (ECVN), Zahnheilkunde (EVDC), Anästhesie (ECVAA),Augenheilkunde (ECVO) oder Innere Medizin (ECVIM).
Quelle: IVH
Tierhalterhaftung:
Wenn Hund, Katze und Co. einen Schaden anrichten
Die Katze jagt einer Maus hinterher und zerstört dabei das Blumenbeet der Nachbarin, der Hund rennt in einem unbeobachteten Moment übermütig auf die Straße und bringt einen Fahrradfahrer zu Fall, der sich beim Sturz verletzt, oder aber das Kaninchen nagt an dem teuren Pullover einer Freundin. In solchen Fällen muss der Heimtierhalter für den entstandenen Schaden aufkommen. Doch nicht alle Heimtiere brauchen hierfür eine extra Versicherung.
„Die Haftung des Tierhalters ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 833) geregelt. Demnach ist der Tierhalter dazu verpflichtet, für jeglichen durch das Heimtier entstandenen Schaden aufzukommen“, erklärt Michael Rohrmann, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale in Niedersachen. Hierzu gehören unter anderem die Zahlung von Reparaturkosten, etwa wenn die Katze das Auto der Nachbarin zerkratzt, oder Schmerzensgeld - wenn der Hund beispielsweise um die Beine des Postboten läuft, dieser über das Tier stolpert, fällt und sich das Bein bricht. Während Kleintiere durch die private Haftpflichtversicherung geschützt sind, ist für Hunde der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung notwendig.
Kleintiere und Katzen:
Private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf
Durch Kleintiere verursachte Schäden werden im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung übernommen. Zu den Kleintieren gehören dabei alle Tiere bis zur Größe einer Katze, wie Meerschweinchen, Kaninchen oder Wellensittiche. Der Versicherungsschutz gilt auch für Schäden, die außerhalb der eigenen vier Wände, etwa durch eine Freigänger-Katze, verursacht werden. „Vorausgesetzt natürlich, dass der Tierhalter eine Privathaftpflichtversicherung auch abgeschlossen hat“, so der Versicherungsexperte.
Anders ist es bei exotischen Tieren wie Schlangen oder Spinnen. „Bei diesen Tieren sollte der Tierfreund einen Blick ins Kleingedruckte seiner Versicherung werfen. Nur in einigen Tarifen ist die erlaubte Haltung solcher Tiere mitversichert“, berichtet Rohrmann.
Hundehaftpflichtversicherung:
Gesetzliche Regelung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich
Verursacht der Hund einen Schaden, greift die private Haftpflichtversicherung dagegen nicht – egal wie groß der Hund ist. Der Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht ist ratsam, in einigen Bundesländern sogar vorgeschrieben.
So sind alle Hundehalter in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gesetzlich verpflichtet, eine separate Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. In Nordrhein-Westfalen müssen alle Hunde versichert werden, wenn sie eine Größe von 40 cm (Widerristhöhe) haben oder sie schwerer als 20 Kilogramm sind. Einzige Ausnahme bei den Bundesländern: In Mecklenburg-Vorpommern besteht keine Versicherungspflicht. In den meisten anderen Bundesländern müssen lediglich Halter von gefährlichen Hunden eine solche Versicherung vorweisen. Die Einstufung der Hunde ist jedoch von Land zu Land verschieden. „Häufig ordnen die Bundesländer bestimmte Hunderassen über ihr Verhalten der Gruppe der gefährlichen Hunde zu. Dann entscheidet ein Wesenstest oder eine Prüfung der Ortspolizeibehörde, ob diese Hunde als gefährlich eingestuft werden“, erläutert Rohrmann.
Doch auch ohne Zwang – eine Hundehalterhaftpflicht ist aus Sicht des Versicherungsexperten ein absolutes Muss für jeden Hundehalter. Nicht nur, weil durch das Tier entstandene Schäden sehr teuer werden können, sondern auch, weil der Halter gegebenenfalls selbst dann für das Tier haftet, wenn ihm kein Verschulden nachzuweisen ist.
Schon für einen geringen Betrag ist ein guter Versicherungsschutz für Hunde möglich
Wie bei jeder Versicherung ist auch die Beitragshöhe für die Hundehaftpflicht abhängig von den angebotenen Leistungen: Ab 52 bis 150 Euro Jahresbeitrag kann der Versicherungsschutz für den Hund kosten. „Hundehaftpflichtversicherungen welche die Mindestkriterien abdecken gibt es schon ab 52 Euro im Jahr. Wer eine solche Versicherung abschließen möchte, kann also sparen und trotzdem auf guten Schutz achten“, empfiehlt Rohrmann. „Besitzer von großen und als gefährlich eingestuften Hunden müssen allerdings häufig mehr zahlen und bekommen auch längst nicht jeden Tarif für ihren Hund.“
Was sollte die Hundehaftpflicht abdecken?
„Die Höhe der Versicherungssumme der Hundehaftpflichtversicherung sollte mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Sach- und Personenschäden betragen“, so Rohrmann. Beißt der Hund beispielsweise jemanden, der daraufhin seinen Beruf eine Zeit lang nicht ausüben kann, kommt die Versicherung für den wirtschaftlichen Schaden auf. Für Vermögensschäden empfiehlt der Experte eine Deckung von mindestens 50.000 Euro.
Zerkratzt der Vierbeiner Boden und Türen in einer Mietwohnung, kommt auch hier der Halter für den Schaden auf. „Die Absicherung von Mietschäden gehört zum Grundschutz. Diese sollten bis mindestens 300.000 Euro versichert sein“, erklärt Rohrmann.
Nicht jeder Hundehalter freut sich über Nachwuchs. Schwängert ein Rüde eine Rassehündin, haftet auch hierfür der Halter. Ihm drohen Schadenersatzforderungen von mehreren tausend Euro. Halter von Rüden sollten daher darauf achten, dass dieser Versicherungsschutz in ihrer Hundehaftpflichtversicherung festgehalten ist. Für Halter von Hündinnen empfiehlt es sich einen Blick in die Unterlagen zu werfen, ob ihre Police auch einen umfassenden Schutz für Welpen enthält.
Versicherungsschutz auch im Ausland
Kommt der Hund mit auf Reisen, sollte der Versicherungsschutz auch im Ausland gelten. Obacht gilt, wenn ein längerer Auslandsaufenthalt geplant ist: „Bei vielen Versicherungen gelten die Leistungen innerhalb der EU unbegrenzt. Ein weltweiter Schutz ist allerdings oft auf eine Aufenthaltsdauer für ein, drei oder fünf Jahre begrenzt“, so Rohrmann.
Quelle: IVH
Wie stellen sich rasche Trainingserfolge ein?
Die wichtigste Herausforderung im Agility-Sport -und auch schon bei der BGVP-Ausbildung- liegt darin, ob ein Hundeführer seinen Hund für das Lernen, die konsequente, motivierende Arbeit (Begleithunde-Ausbildung + Agility), begeistern kann.
Um diese Begeisterung fürs Lernen und Arbeiten beim Hund zu wecken, ist das Beachten von verschiedenen Faktoren notwendig. Zum Beispiel:
Ein dem Hundeführer Hilfestellung gebender Trainer, der es schafft, seinerseits die richtigen Mittel und Wege zu finden, um Hundeführer und Hund gelassen und dennoch konsequent, aber mit Vergnügen an das Training heranzuführen. Ergeben sich Schwierigkeiten, muss der Trainer in der Lage sein, Lösungen anbieten zu können.
Gründe, weshalb ein Hund unmotiviert ist, können vielfältig sein; zum Beispiel:

- Liegt es daran, dass der Hundeführer seinen Hund nicht motivieren kann, weil er selbst lustlos/planlos agiert, oder liegen möglicherweise gesundheitliche Einschränkungen des Hundes vor?
- Wie gestaltet sich das Spielverhalten zwischen Hund und Hundeführer – gibt es überhaupt eines?
- Besitzt der Hund zum Hundeführer eine unproblematische Bindung? Dominiert eventuell der Hund die Mensch-Hund-Beziehung?
- Selbst ein Zuviel an Aufmerksamkeit -über den Tag verteilt- kann für den Hund das Agility-Training negativ beeinflussen.
- Ist der Hund im Alltag, in der Familie, auf Spielzeug oder Futter (Belohnungs- Leckerlis) fixiert? Was ist für den jeweiligen Hund besser geeignet?
Fragenstellungen, die ein Trainer dem Hundebesitzer bereits zu Beginn einer Ausbildung (am besten bereits bei der Begleithunde-Ausbildung) stellen und mit ihm abklären sollte.
Die Aussagen zu den komplexen Themen: Motivation, Bindung und Trieb, möchte ich auf die wichtigsten Punkte beschränken:
LERNVERHALTEN des Hundes - Positive Bestätigung und „Timing“
Die positive Bestätigung bedeutet für den Hund eine erstrebenswerte Belohnung, die das gewünschte Verhalten prompt wiederholen lässt. Und nicht nur, dass der Hund für etwas belohnt wird, was korrekt ausgeführt wurde, z.B. mit einem Spielzeug zu spielen, das der Hund eher weniger akzeptiert. Dann wurde der Hund zwar belohnt/ gelobt, aber er wird sein Verhalten voraussichtlich nicht dauerhaft ändern, da die Belohnung in tierischem Sinne, keine Vorteile einbrachte.
Eine Belohnung muss deshalb für den Hund immer etwas Außergewöhnliches/ Interessantes/Vorteilhaftes darstellen.
Wie sieht es mit dem „Timing“ aus?
Ein Hundeführer, der bereits die Begleithunde-Ausbildung durchlaufen hat, wird nicht ahnungslos mit dem Begriff und der zeitlich richtigen Reaktion (gegenüber seinem Hund) umgehen.
Dennoch: Eine Bestätigung/Belohnung (stimmlich oder per Leckerli) muss sofort -also innerhalb ein bis zwei Sekunden- erfolgen, weil der Hund sonst die Verknüpfung (die Bestätigung) mit anderen, nachfolgenden Situationen in Verbindung bringt - und genau dadurch unerwünschtes Verhalten belohnt werden könnte. Das heißt, der Hund, der z.B. den Reifen zögerungsfrei genommen hat, erhält die Belohnung SOFORT nach dem erfolgreichem Absolvieren des Reifens und nicht erst nach Beendigung der vollständigen Sequenz. Dazwischen könnten Verweigerungen, Unaufmerksamkeiten liegen, für die der Hund letztlich auch noch belohnt würde.
Wie bei jeder Erziehung (auch des Menschen) sind Wiederholungen und Rituale sehr wichtig. Der Hund lernt und festigt durch viele Wiederholungen, bzw. positive Erfahrungen, was von ihm erwartet wird. In etlichen Fachliteraturen ist die Rede von bis zu 200 Wiederholungen je nach Komplexität der Übung, bzw. Inkonsequenz des Hundehalters... Der Hund benötigt dennoch Wiederholungen, um Kommandos bzw. Hindernisse zu verstehen und diese zu verarbeiten und korrekt auszuführen.
Die verständliche Information des Trainers gegenüber dem Hundehalter muss also lauten, dass viele Wiederholungen von Kommandos und Hindernissen (die auch erfolgreich verlaufen) nötig sind, damit schlussendlich ein Agility-Parcours zügig, reibungslos und in sportlicher Manier absolviert werden kann. Dem Hundeführer wird zudem begreiflich gemacht, weshalb sein Hund ein Hindernis manchmal korrekt überwindet – und dann wieder auch nicht. Bis der Hund gelernt (besser verknüpft) hat, eine Hürde/ein Gerät mit dem menschlichen Kommando zu verbinden und es einwandfrei bewältigt, sind viele Wiederholungsvorgänge erforderlich.
Eine Erkenntnis, die speziell für Agility-Beginner enorm wichtig und lehrreich ist. Schließlich soll niemand frustriert und mutlos nach einer Trainingsstunde den Platz verlassen. Besser: Immer nach einem erfolgreich absolvierten Parcoursteil die Stunde beenden und Erlerntes, aber auch Mankos im Kreis der Hundeführer und –Trainer besprechen. Dann klappt es auch mit dem nächsten Punkt – nämlich, der
Motivation
Im Hundesport -in jeder Sportart, auch am Arbeitsplatz des Menschen- geht ohne Motivation gar nichts!
Aber was ist eigentlich Motivation?
Wer oder was löst sie aus?
Und wie bleibt sie dauerhaft vorhanden?
Deshalb widmen wir uns zunächst der Begriffserklärung:
Motivation wird die Gesamtheit aller Motive (Beweggründe, die zur Handlungsbereitschaft führen) genannt; was nichts anderes heißt, als das auf emotionaler und neuronaler Aktivität beruhende Streben des MENSCHEN nach Zielen oder wünschenswerten Zielobjekten.
Die Umsetzung von Motiven in Handlungen nennt man Umsetzungskompetenz.
Wenden wir diesen Begriff Motivation daher auf den Hundesport (Agility) an, zählt vor allem das Zugehörigkeitsmotiv -ein persönliches Interesse/ein Antrieb besteht, der letztlich auf Leistungswillen beruht.
In letzter Konsequenz muss zudem das Belohnungsprinzip (wieder auf den Menschen bezogen verstanden) erwähnt werden, weil der Mensch sich Vorteile verspricht.
Was könnte also dem Hundehalter Vorteile bringen, wenn er Agility-Sport betreibt?
Auch diese Beantwortung trifft jeder für sich selbst. Beispielantworten:
- Man will dem Hund z.B. eine artgerechte Beschäftigung verschaffen.
- Die Freizeitgestaltung möchte man mit dem Familienhund sinnvoll teilen.
- Sowohl die eigene Fitness, wie die des Hundes ist einem wichtig.
- Der sportlich-faire Wettbewerbsgedanke lässt sich mit Gleichgesinnten erfüllen.
- Das Verständnis zwischen Mensch und Hund wird gefördert
- Die Beherrschbarkeit des Hundes im familiären Alltag wird optimiert.
- Der Hund hat Freude an der Bewegung, der Bewältigung der gestellten Aufgaben.
- Die gesamte Familie ist dazu in der Lage, Agility-Sport auszuüben (wenn auch in verschiedenen Leistungsstufen).
- Der Hund ist ausgelastet, zufrieden, hat keine Probleme mit übersteigertem Bewegungsdrang oder Übersprungshandlungen (wie z.B. Zerfetzen von Alltagsgegenständen usw.).
Die vielzitierte Motivation beruht also nicht auf der „Bereitschaft des Hundes für den Hundeführer zu arbeiten“ – sondern es verhält sich genau umgekehrt. Ist der Mensch nämlich nicht motiviert, mit Freude und Ausdauer Hundesport mit seinem Hund zu betreiben, wird der Hund kaum dazu zu bewegen sein, Leistungsbereitschaft für seinen lethargischen Menschen zu erbringen.
Hunde verfügen dennoch alleine durch ihre körperliche Konstitution (auch abhängig von Rasse, bzw. Rassen-Mix) über eine große Portion von Antrieb und Arbeitswillen (wie Hütehunde: Border-Collies, Australian-Shepherds, aber auch Jack-Russell-Terrier, Pudel usw.).
Sie verkümmern regelrecht, oder werden verhaltensauffällig, sogar unberechenbar, wenn ihre Veranlagungen nicht berücksichtigt und vernünftig gesteuert werden.
Die optimale Motivation des Hundes ist also abhängig vom Menschen. Was für den Hund und den idealen Halter, die optimale Motivation darstellt, ist leider für manche Menschen sogar ein Fluch. Wir sollten nicht unerwähnt lassen, dass es Hundehalter gibt, die mit ihrem ‚triebigen‘ Hund überfordert sind - und voraussetzen, der Hund möge bitte zu Beginn eines Agility-Laufes vorher ‚selbst nachdenken und schauen‘, wie er ein Hindernis, ja, die vollständige Sequenz anzugehen hat.
Nun gibt es auch die Möglichkeit, dass Hunde eine extrem gute körperliche Konstitution und Kondition aufweisen. In diesem Falle könnte mit Auswirkungen auf die Konzentration des Hundes beim Hundesport zu rechnen sein. Soll heißen: Hunde, die dauerhaft konditionell unterfordert bleiben, konzentrieren sich in zu geringem Ausmaß auf den Agility-Parcours und verweigern unter Umständen jegliche Aufgabenstellung.

Von der Prämisse ausgehend, dass es fast keinen Hund gibt, der nicht spielt, ist die Wurzel dieses Problems also beim Halter und den Haltungsumständen zu ergründen. Dies kann einen langwierigen und langatmigen Verständigungsprozess mit dem Halter erforderlich machen, um ein freudiges und erfolgreiches Heranführen an den Agility-Sport zu ermöglichen.
Hierfür gibt es einige einfache Regeln zu beherzigen:
Spielgzeug gehört NICHT dem Hund – sondern dem Menschen (wenn die Rangordnung in der Familie richtig etabliert ist). Der Hund darf mit dem Spielzeug spielen, wenn der Mensch mitspielt, damit das Spielobjekt auch künftig interessant bleibt.
Das Spiel-Ende bestimmt wiederum der Mensch, bevor der Hund uninteressiert (oder aus Langeweile) abbricht.
Spielgegenstände sollten zudem im Größenverhältnis zum Hund passen, wie auch die Art des Spielzeugs. Eine Frisbee-Scheibe wäre für den Agility-Sport z.B. nicht von großem Vorteil.
Ein weiteres, sehr häufiges Konfliktpotenzial: Der Hund weigert sich, ein Spielobjekt wieder abzugeben, ja er verteidigt es sogar (möglicherweise mit seinen Zähnen).
Sollten diese Lernprozesse nicht längst bei der Begleithunde-Ausbildung hinreichend geübt worden sein, oder der Hundehalter verhält sich im Alltag -gegen jedes bessere Wissen- einfach zu inkonsequent, müssen Alternativen gelehrt und trainiert werden.
Und zum Abschluß:
Futterorientierte Hunde können sehr wohl unterscheiden, ob es sich um die tägliche Ration Trockenfutter handelt oder sie mit dem besonderen Leckerli bedacht werden, was nur LOB?für besondere Aktivitäten (z.B. Agility) bedeutet.
Dies setzt aber voraus, dass der Hund tatsächlich und ausschließlich nur nach erfolgreichen Aktivitäten, der Absolvierung einer Sequenz im Agility-Parcours, mit dieser einen Leckerli-Sorte bedacht wird.
Im gegenteiligen Fall, wäre die förderliche Verknüpfung für den Hund:
Aufgabenstellung - Bewältigung - Leistungsbereitschaft = LOB, nicht nachvollziehbar. Ein Hund ist eben ein Hund, denkt und handelt NICHT menschlich.
In diesem Sinne wünsche ich Euch ganz viel Spaß und eine erfolgreiche Saison mit Euren Hunden beim Agility-Sport des IRJGV e.V.
von Ingo Bursch