int. Dackel-club gergweis e.V. int. rasse-jagd-gebrauchshunde-verband e.V.
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Agility-Cup-Turnier
Region Mitte
19.04.2026 09:00 Uhr - 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
26.04.2026 09:00 Uhr - 16:00 Uhr
IDG-Rosensiegerschau
- nur für Dackel -
01.05.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
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03.05.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
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03.05.2026 10:00 Uhr - 16:00 Uhr
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09.05.2026 15:00 Uhr - 10.05.2026 16:00 Uhr
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16.05.2026 16:00 Uhr - 17.05.2026 16:00 Uhr
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17.05.2026 10:00 Uhr - 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
30.05.2026 16:00 Uhr - 31.05.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
07.06.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
13.06.2026 15:00 Uhr - 14.06.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
13.06.2026 15:00 Uhr - 14.06.2026 16:00 Uhr
IRJGV-Landessiegerschau Baden mit Vergabe des Auslands-CACIB
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
14.06.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
20.06.2026 15:00 Uhr - 21.06.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
28.06.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier (Doppelturnier)
Region West
11.07.2026 08:00 Uhr - 12.07.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
25.07.2026 16:00 Uhr - 26.07.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier (Doppelturnier)
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08.08.2026 14:00 Uhr - 09.08.2026 15:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
22.08.2026 17:00 Uhr - 23.08.2026 16:00 Uhr
IRJGV-Nordsee-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
29.08.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
30.08.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
05.09.2026 15:00 Uhr - 06.09.2026 16:00 Uhr
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06.09.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
IRJGV-Grenzland-Siegerschau Niederlande - mit Vergabe des „Auslands-CACIB“
- für alle Rassehunde -
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Deutsche Agility Meisterschaft
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- für alle Rassehunde -
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Hundetraining und Pflege: Alles für Ihren Hund

Im IDG e.V. & IRJGV e.V. dreht sich alles um Hundetraining, Pflege und Vereinsaktivitäten. Erfahren Sie, wie Sie mit den richtigen Tipps das Leben mit Ihrem Hund harmonisch und artgerecht gestalten können.

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Foto:©Romain Behar/Wikimedia Commons

Zucker? Nein Danke!

Welche Rolle spielt Zucker in Hundefutter und für Diabetes bei Hunden?

0,5% zugefügter Zucker im Gesamtprodukt ist nicht die Ursache von Karies oder Diabetes bei Hunden oder der Grund für „dicke Hunde“.

0,5% zugefügter Zucker im Gesamtprodukt ist nicht die Ursache von Karies oder Diabetes bei Hunden oder der Grund für „dicke Hunde“. 

Fakten über Zucker (Saccharose):

Auf einen Blick - Zucker im Hundefutter:

  • Ein Zusammenhang zwischen Zuckerkonsum und Diabetes mellitus bzw. Karies bei Hunden kann nicht nachgewiesen werden. Karies kommt im Unterschied zu Parodontitis bei Hunden extrem selten vor.
  • Die erforderliche Energie für wichtige Vorgänge im Organismus wird in Form von Glukose über die Blutbahn transportiert, zu den Organen gebracht und ihnen dort zur Verfügung.
  • Die in Alleinnahrungsmitteln für Heimtiere verwendete Menge (unter 0,5 %) zugefügten Zuckers würden auch bei Menschen keine Diabetes oder Karies hervorrufen.
  • Zucker im Hundefutter hat vor allem eine farbgebende Funktion für den Halter und ist kein Grund für Übergewicht bei Hunden. Hunde interessieren sich eher für Fett als für Kohlenhydrate.

Die Grundlage: Was ist Zucker eigentlich?

Saccharose (auch Haushaltszucker genannt) ist ein Zweifachzucker und besteht aus den Einfachzuckern Glucose + Fructose (siehe Tabelle). Saccharose wird durch Photosynthese in Pflanzen gebildet. 

Zucker - eine leere Kalorie?

Glucose, die einfachste Form von Zucker, ist für Säugetiere ein lebensnotwendiger Nährstoff.

Die erforderliche Energie für wichtige Vorgänge im Organismus wird in Form von Glukose über die Blutbahn transportiert, zu den Organen gebracht und ihnen dort zur Verfügung gestellt. Täglich setzt der Organismus eines Erwachsenen mindestens 180 g Glucose um. Interessant ist, dass unser Gehirn (nicht das größte, sicher aber eines der wichtigsten Organe im menschlichen Körper) den höchsten Anteil der mit der Nahrung aufgenommenen Menge an Kohlenhydrate (angegeben werden ca. 140 g Glukose täglich) benötigt.

Ein Leben ohne Glukose wäre nicht möglich.

Saccharide sind schnell verfügbare Energie und in der Tat „Nervennahrung“.

Sportlern wird oft empfohlen, Traubenzucker vor dem Wettkampf zu sich zu nehmen, denn dadurch steht die Glukose dem Körper schnell zur Verfügung. Bei einem Glukosemangel greift der Organismus auf seine Vorräte zurück, und wenn diese verbraucht sind, läuft die Lipolyse an, bei der Muskulatur und Herz Fettsäuren verstoffwechseln. Das Gehirn benötigt weiterhin Glukose, die dann aus Aminosäuren (Eiweißen) gebildet wird. Die Folgen sind Verluste von Muskel- und Fettgewebe und ein ständiger Erregungszustand der Nerven, was auf lange Sicht zu ihrer Zerstörung führen kann. 

Die Menge macht’s - auch bei Zucker

Ein Zuviel des Süßen ist genauso problematisch wie zu wenig. Heutzutage nimmt der Mensch Glukose zunehmend in Reinform auf. Dieser Fakt und die steigende Verfügbarkeit in der täglichen Ernährung werden zunehmend kritisch gesehen. Daher werden Empfehlungen ausgesprochen, wie hoch der Zuckeranteil der menschlichen Ernährung sein sollte.

„Bitte, bitte Frauchen, ich will noch ein Leckerchen”... Jeder Hundehalter kennt doch diese Situation. Und dann ist ein Zuviel der täglich empfohlenen Kalorien schnell erreicht. Foto:©Ed Yourdon/Flickr/Wikimedia Commons
„Bitte, bitte Frauchen, ich will noch ein Leckerchen”... Jeder Hundehalter kennt doch diese Situation. Und dann ist ein Zuviel der täglich empfohlenen Kalorien schnell erreicht. Foto:©Ed Yourdon/Flickr/Wikimedia Commons
Brauchen Hunde denn auch Zucker?

In Reinform und in großen Mengen brauchen Hunde keinen Zucker. Kohlenhydrate dienen allerdings der Energiegewinnung und liefern Ballaststoffe. Tatsächlich fällt aber auch beim Selberkochen „Zucker“ an, und zwar in Form von Glucose (aus dem Fleisch stammend) oder Stärke (aus den pflanzlichen Rohmaterialien).

  • Hunde verfügen in ihrem Speichel nicht über Amylase (einem stärkespaltenden Enzym. Das brauchen sie auch nicht, denn die meisten Hunde kauen ihr Fressen nicht, sondern schlucken größere Stücke hinunter. Das ist zwar nicht das, was wir unter „guten Tischmanieren“ verstehen, befähigt sie als Jäger im Rudelverband aber dazu, in möglichst kurzer Zeit möglichst viel z.B. von einem größeren Beutetier zu fressen.
  • Hunde bevorzugen Nahrung, die zu 60% Energie (also Kilokalorien) aus Fett, zu 30% aus Protein (Eiweiß) und nur zu 10% aus Kohlenhydraten bezieht.
  • Kohlenhydrate sind für Hunde nicht essentiell (lebensnotwendig), sie bieten aber für die Verdauung wichtige Ballaststoffe.
  • Im Herstellungsprozess werden Saccharide aufgeschlossen und stehen als leichtverdauliche Energie dem Hund zur Verfügung.

Zucker oder Kohlenhydrate in der Nahrung sind in der Tat nicht lebensnotwendig für Hunde - die Glucose im Blut für die Versorgung des Gehirns allerdings schon. Wenn Hunde keine Saccharide aufnehmen können, dann werden sogar körpereigene Proteine und Fette in Glucose umgebaut, damit sie dem Ablauf der biochemischen Reaktionen des Gehirns zur Verfügung steht.

Ein Snack zwischendurch - dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Nur bedenken Sie immer: die Gesamtmenge machts. Foto:©Rebecca Paliwoda/Wikimedia Commons
Ein Snack zwischendurch - dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Nur bedenken Sie immer: die Gesamtmenge machts. Foto:©Rebecca Paliwoda/Wikimedia Commons
Schadet Hunden die Aufnahme von Zucker?

Wenn Zucker überhaupt ein Bestandteil der Rezeptur eines Alleinfuttermittels ist, dann liegt der Gehalt unter 0,5% und ist nicht verantwortlich für z. B. Diabetes, Karies oder Übergewicht bei Hunden!

Die Abneigung von Zucker in Heimtiernahrung wird oft mit der Entstehung von Karies bei Kleinkindern durch gezuckerte Fruchtsäfte begründet. Die Aufnahme von Zucker durch Fertignahrung bei Hunden ist deutlich geringer, als vermutet und nachgewiesenermaßen nicht für die Zuckerkrankheit oder Karies bei Hunden verantwortlich.

Im Unterschied zum Menschen kann man bei weniger als 5% aller Hunde Karies feststellen.

Stattdessen heißt das tatsächliche Problem in der Maulhöhle „Parodontitis“ (Erkrankungen des Zahnhalteapparates) und betrifft vier von fünf Hunden, die älter als zwei Jahre alt sind.

Die Speichelzusammensetzung und die Zahnstruktur von Hunden und Menschen sind sehr verschieden, deshalb können die karieserzeugenden Bakterien in der Maulhöhle von Hunden kaum Schaden anrichten. (Quelle: Karies bei Hunden/Caries in dogs: J. Dental Res 1965, 44, 1354, jdr.sagepub.com, caries in pets: avds-online.org/info/cavities.html). 

Auch Diabetes mellitus steht bei Hunden im Zusammenhang mit Alter und Übergewicht - und nicht mit Zucker. (Quelle: Rand et al (2004) Canine and feline diabetes mellitus: nature or nurture? J Nut r. 2004; 134:2072S–2080S). 

Übergewicht dagegen, hervorgerufen durch zu viele Kilokalorien (egal ob aus Fetten, Kohlenhydraten und Eiweiß), schädigt tatsächlich eine große Anzahl von Menschen und Hunden.

Bei manchen Hundesnacks liegt der Zuckergehalt allerdings deutlich höher (um 10%) und erfüllt hier ähnliche Aufgaben, wie in der Herstellung von Marmelade, nämlich Konsistenz und Haltbarkeit positiv zu beeinflussen.

Wer seinem Hund besonders viele Snacks zwischen den Mahlzeiten gibt, wird bei ihm bald Übergewicht feststellen, da sind sich Hunde und Menschen dann doch sehr ähnlich. Neben einer ausgewogenen Ernährung und ausreichend Bewegung ist auch ab und zu ein Snack erlaubt. Bitte die Fütterungsempfehlung auf den Snacks beachten und die Kilokalorien durch die Leckerlis von der Gesamtmenge abziehen. Faustregel: nicht mehr als 10% der Kilokalorien pro Tag über Snacks abdecken.

Zucker beeinflußt die Konsistenz und Haltbarkeit eines Produktes. Zudem unterstützt er eine positive Farbgebung eines Lebens- oder Futtermittels. Foto:©www.haushaltstipps.net/pixelio.de
Zucker beeinflußt die Konsistenz und Haltbarkeit eines Produktes. Zudem unterstützt er eine positive Farbgebung eines Lebens- oder Futtermittels. Foto:©www.haushaltstipps.net/pixelio.de
Warum verwenden Tiernahrungshersteller Zucker im Hundefutter? 

Hobbyköche wissen: Gekochtes Fleisch ist nun mal grau – Zuckercouleur hilft z.B. Bratensoße, Wurst, aber auch manche Sorten Hundefutter ansprechend „einzufärben“. Denn: Das Auge von Frauchen und Herrchen isst mit!

In Produkten mit einem höheren Feuchtigkeitsgehalt reduziert er die Aktivität des „freien Wassers“ und verhindert so mikrobielles Wachstum. Ähnlich wie in der Marmeladenherstellung beeinflusst Zucker die Konsistenz und Haltbarkeit eines Produktes positiv. Zucker unterstützt in einer sogenannten „nicht enzymatischen Bräunungsreaktion“ (Maillard Reaktion) und als Zuckercouleur die Farbgebung eines Produktes und bietet damit eine Alternative zu künstlichen Farbstoffen. Im Grunde müssen bei der Herstellung von Tiernahrung die Erwartungen des Käufers und des Konsumenten zufrieden gestellt werden. 

Wird Zucker deklariert?

Die im finalen Produkt analysierten Werte hängen natürlich von den Rohmaterialien ab. Analysiert man Produkte mit Getreideanteilen wird immer Zucker (aus der Stärke stammend) gefunden. Daher können sich Aussage zur Zuckerfreiheit auch nur auf den zugesetzten Zucker beziehen. 

Wo ist Zuckercouleur/Zuckerkulör auf dem Etikett ausgewiesen?

Ob einem Produkt Zucker zugesetzt wurde oder nicht, findet der Verbraucher unter der Rubrik Zusammensetzung. Zuckercouleur wird im Bereich der Tiernahrung als Zusatzstoff (technischer Hilfsstoff) klassifiziert und gehört in die Gruppe der Farbstoffe. Fazit: 0,5% Zucker im Hundefutter ist also nicht der Grund für Übergewicht, Diabetes und Karies bei Hunden! 

Was fordert der Gesetzgeber?

Es gibt insgesamt vier verschiedene Zuckercouleure, davon wird einer nicht mehr als Zusatzstoff (E150a) eingestuft, da es sich lediglich um einfachen gebrannten Zucker handelt. Die anderen (E150b, E150c und E150d) werden nach wie vor als Zusatzstoffe aufgeführt. Weil sie jedoch als sehr sicher gelten und keine rechtliche Einschränkung des Maximalgehalts erforderlich ist, sind die gesetzlichen Kennzeichnungspflichten angepasst worden, so dass diese drei Zusatzstoffe auf Tiernahrungsprodukten nicht mehr deklariert werden.

Quelle: www.hund-fragen-wissen.de

Veröffentlichung mit freundlicher Unterstützung von: www.petprofi.de

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Steuern sparen dank Hund

Selbst für Steuerspar-Experten nicht immer bekannt: Einige spezielle Dienstleistungen rund um den Hund sind steuerlich absetzbar. Dabei muss der Vierbeiner nicht einmal beruflich eingesetzt werden; auch bei Ausgaben für Hunde in Privathaushalten sind steuerliche Ersparnisse möglich. Diese Tipps sollten Hundehalter bei der nächsten Steuererklärung beachten.

Selbst für Steuerspar-Experten nicht immer bekannt: Einige spezielle Dienstleistungen rund um den Hund sind steuerlich absetzbar. Dabei muss der Vierbeiner nicht einmal beruflich eingesetzt werden; auch bei Ausgaben für Hunde in Privathaushalten sind steuerliche Ersparnisse möglich. Diese Tipps sollten Hundehalter bei der nächsten Steuererklärung beachten.

Bei Abgabe der Steuererklärung können auch einige Ausgaben für den Vierbeiner steuerlich abgesetzt werden. „Möchte ich die Kosten für meinen Hund steuerlich geltend machen, gilt es zunächst zu unterscheiden, ob das Tier beruflich eingesetzt wird oder rein privat das Leben bereichert“, erklärt Ralf Thesing, Vizepräsident beim Bund der Steuerzahler Deutschland. Während bei Diensthunden fast alle Kosten, die mit der Haltung verbunden sind, abgesetzt werden können, gibt es bei der privaten Hundehaltung einige Ausnahmen zu beachten.

Der Hund im Privathaushalt:

Betreuungskosten und Gassi-Service steuerlich absetzen

„Ausgaben für Hunde, die zu rein privaten Zwecken gehalten werden, sind erst einmal grundsätzlich nicht absetzbar“, berichtet Thesing. Jedoch können beispielsweise die Kosten für die Hundehaftplicht in der Steuererklärung eingetragen werden. Allerdings nur im Zusammenhang mit den übrigen Vorsorgeaufwendungen innerhalb der geltenden Höchstbeträge. „In den meisten Fällen wirkt sich das dann steuerlich nicht mehr aus, da der Steuerzahler etwa mit Krankenversicherungsbeiträgen diese Grenze schon vollständig ausgeschöpft hat“, so Thesing.

Noch ein Tipp für alle Hundehalter: Wenn Tätigkeiten rund um den Hund im Haushalt oder im Zusammenhang mit dem Haushalt erbracht werden, fallen diese unter die haushaltsnahen Dienstleistungen und können entsprechend steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu gehören zum Beispiel Ausgaben für Tiersitter und -trainer. „Sobald die Person, welche den Vierbeiner etwa trainiert, frisiert oder betreut, zu mir nach Hause kommt, kann ich hierfür 20 Prozent der Kosten, maximal von 4.000 Euro pro Jahr, von der Steuer absetzen“, so Thesing. „Die Unterbringung des Vierbeiners in einer Pension gehört allerdings nicht dazu."

Eine weitere Ausnahme in Verbindung mit dem Haushalt stellen Gassirunden mit dem Vierbeiner dar. Holt der Tiersitter den Hund von der Haustür ab und bringt ihn anschließend wieder dorthin zurück, fallen auch diese Ausgaben unter die haushaltsnahen Dienstleistungen, selbst wenn er das Grundstück verlässt (BFH, Urteil vom 25.09.2017 – VI B 25/17).

Nachweise aufbewahren: Um die Kosten später in der Steuererklärung angeben zu können, müssen für die Tätigkeiten Rechnungen ausgestellt und die Beträge dann per Überweisung beglichen werden. „Eine Barzahlung, auch gegen Quittung, reicht nicht aus“, betont der Steuerexperte.

Der Hund ist beruflich im Einsatz?

Fast alle Kosten können abgesetzt werden

„Wenn der Hund beruflich oder dienstlich eingesetzt wird -etwa als Therapie-, Assistenz- oder Rettungshund- sind fast alle anfallenden Ausgaben für das Tier steuerlich absetzbar“, so Thesing. Hierzu zählen mitunter Kosten für die Pflege des Hundes sowie für den Tierarzt, für Futter oder Versicherungen. Diese Zahlungen fallen entweder unter die Betriebsausgaben (bei Selbstständigen) oder unter die Werbungskosten (bei Angestellten). „Erhalte ich vom Arbeitgeber Zuschüsse für den Einsatz des Tieres, muss ich diese entsprechend in der Steuererklärung angeben und den anfallenden Kosten entgegensetzen“, erklärt Thesing. Beim Kauf von Zubehör für den Hund, wie eine Leine oder ein Halsband, empfiehlt der Experte darauf zu achten, entsprechende Nachweise mit einzureichen, welche den betrieblichen Bezug der Kosten nachweisen.

„Hunde, die für ehrenamtliche Tätigkeiten eingesetzt werden,etwa für Besuche in Seniorenheimen, fallen unter die private Hundehaltung, da in diesem Fall die offizielle Erwerbstätigkeit fehlt und das Tier nicht mit einer Einkunftsquelle in Zusammenhang steht“, so Thesing. In dem Fall können also keine Kosten geltend gemacht werden. Bei weiteren Fragen empfiehlt derExperte, sich zum Beispiel an Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater zu wenden, die nähere Auskünfte erteilen können.

Quelle: IVH

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Hundekaufvertrag

Sicherheit für Käufer und Verkäufer

Viele Hundekaufverträge erweisen sich im Streitfall als lückenhaft oder sogar unwirksam. Hierdurch können dem Züchter in einem Rechtsstreit mit einem Hundekäufer erhebliche Nachteile entstehen.

Viele Hundekaufverträge erweisen sich im Streitfall als lückenhaft oder sogar unwirksam. Hierdurch können dem Züchter in einem Rechtsstreit mit einem Hundekäufer erhebliche Nachteile entstehen.

Deshalb sollten Sie sich entweder bei einem auf das Tierkaufrecht spezialisierten Anwalt einen individuellen Hundekaufvertrag erstellen lassen oder zumindest die nachfolgenden Tipps beim Verfassen eines eigenen Kaufvertrags beherzigen:

  • Bezeichnen Sie die Vertragsparteien (Verkäufer und Käufer) jeweils konkret mit Vor- und Nachnamen, vollständiger Adresse, gegebenenfalls Telefonnummer sowie der Nummer des Personalausweises bzw. Passes. 
     
  • Der zu verkaufende Hund sollte mit allen wichtigen Angaben, die in seiner Ahnentafel vermerkt sind, beschrieben werden. Dazu gehören der vollständige Zwingername, der Wurftag, die Rasse, das Geschlecht, die Farbe (gegebenenfalls Abzeichen), die Zuchtbuchnummer, die Mikrochip-ID sowie gegebenenfalls HD-Befund, Zuchtzulassung oder Titel. 
     
  • Den Kaufpreis sollten Sie sowohl in Ziffern als auch in Worten in den Vertrag aufnehmen, ebenso die Fälligkeit und Zahlweise (zum Beispiel Barzahlung, Überweisung). Außerdem sollten Sie einen Eigentumsvorbehalt an dem Hund bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises vereinbaren. 
     
  • Als Verkäufer sollten Sie erklären, dass der Hund in Ihrem Eigentum steht und frei von Rechten Dritter ist. 
     
  • Sofern Ihnen Mängel des Hundes bekannt sind, sollten Sie diese vollständig im Kaufvertrag aufführen und hinzufügen, dass Sie den Käufer auf diese Mängel hingewiesen haben. Gleichzeitig sollte der Käufer erklären, dass er hiervon vor dem Vertragsabschluss Kenntnis erlangt hat. Nur so können Sie verhindern, dass Sie später von dem Käufer für die besagten Mängel in die Haftung genommen werden. 
     
  • Lassen Sie den Käufer vertraglich bestätigen, dass er den Hund vor Vertragsabschluss auf äußerlich erkennbare Mängel überprüft hat. Falls Mängel erkennbar waren, sollten diese in den Vertrag mit aufgenommen werden. 
     
  • Unabhängig davon, ob Sie als Unternehmer gelten oder nicht, sollten Sie auf jeden Fall Schadensersatzansprüche i. S. d. § 437 Nr. 3 BGB ausschließen. 
     
  • Wichtig ist, dass Sie im Kaufvertrag den genauen Übergabetermin des Tieres festhalten. Schließlich müssen Sie nur für einen Mangel des Hundes haften, der vor dem Verkaufsdatum auftrat. 
     
  • Vergessen Sie nicht die Angabe des Orts und des Datums des Vertragsabschlusses sowie die Unterschriften der Vertragsparteien. Nehmen Sie in den Vertrag auf jeden Fall eine Klausel auf, wonach der Käufer die Möglichkeit hatte, auf den Inhalt des Vertrags Einfluss zu nehmen und lassen Sie sich dies mit seiner Unterschrift bestätigen. Anderenfalls könnte ein Gericht den Vertrag später als sog. Formularvertrag werten, der einer strengen Inhaltskontrolle unterliegt. 
     
  • In der Regel ist es ratsam, den zu verkaufenden Hund möglichst noch kurz vor der Übergabe an den Käufer tierärztlich untersuchen zu lassen und das tierärztliche Attest zum Vertragsinhalt zu machen. Das Untersuchungsergebnis kann dann später als Indiz dafür Seite 1 von 2 gelten, dass das Tier zum Zeitpunkt der Übergabe mängelfrei war.

* Sofern Sie nicht als Unternehmer i. S. d. § 14 BGB gelten, können Sie die Mängelhaftung im Wege eines individuellen Kaufvertrags vollkommen ausschließen. Als Unternehmer gilt ein Züchter, der am Markt planmäßig und dauerhaft Tiere gegen Entgelt anbietet, und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt (siehe auch PetProfi™ Artikel „Hobbyzüchter oder schon gewerbsmäßiger Züchter?” in Heft 4/2013). In diesem Fall gelten für den Tierkauf die strengen Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf.

Zusätzlich können noch weitere Inhalte vertraglich geregelt werden, wie etwa ein Verbot der Abgabe des Hundes an Dritte oder gar an eine Tierversuchsanstalt. Solche Regelungen sollten stets mit einer angemessenen Vertragsstrafe gesichert werden. Um Fehler zu vermeiden, sollten Sie sich jedoch zuvor besser anwaltlich beraten lassen. Sollte es später zu Streitigkeiten über den Vertragsinhalt kommen, müssen Sie gegebenenfalls beweisen, was alles mit dem Käufer abgemacht wurde. Daher sollten Sie -sofern möglich- stets einen unabhängigen Zeugen zu den Vertragsverhandlungen hinzuziehen.

Bei den zuvor genannten Inhalten handelt es sich lediglich um die absoluten Mindestanforderungen, die an einen Hundekaufvertrag zu stellen sind. Bedenken Sie, dass manch selbst gewählte Vertragsklausel sich später als unwirksam herausstellen kann. Damit in diesem Fall nicht der komplette Kaufvertrag hinfällig wird, sollte abschließend noch die sogenannte „Salvatorische Klausel“ eingefügt werden, wonach der Kaufvertrag im Falle einer unwirksamen oder undurchführbaren Regelung im Übrigen seine Wirksamkeit behalten soll.

Rechtsanwältin Verena S. Rottmann

Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des PetProfi™ Service - www.petprofi.de

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Familienzuwachs

Schwangeren Hundehalterinnen und jungen Müttern mit Hundewunsch geht oft dieselbe Frage durch den Kopf: Baby und Hund aneinander gewöhnen - klappt das? Damit der Familienzuwachs für alle eine Bereicherung wird, kommt es nicht so sehr darauf an, wer von beiden zuerst da war. Vielmehr müssen Kind oder Hund gut auf den Neuankömmling vorbereitet werden.

Wie Kind und Hund miteinander vertraut werden

Schwangeren Hundehalterinnen und jungen Müttern mit Hundewunsch geht oft dieselbe Frage durch den Kopf: Baby und Hund aneinander gewöhnen - klappt das? Damit der Familienzuwachs für alle eine Bereicherung wird, kommt es nicht so sehr darauf an, wer von beiden zuerst da war. Vielmehr müssen Kind oder Hund gut auf den Neuankömmling vorbereitet werden.

Ein Baby kommt in die Familie mit Hund

Ein zukünftiger Familienhund sollte schon früh an den Kontakt mit Kindern gewöhnt werden und möglichst ausgewachsen sein, bevor der Nachwuchs eintrifft. In der Familie sollte er seinen festen Platz haben und klare Regeln kennen. „Dinge, die er nicht mehr darf, wenn das Baby da ist, sollte er von Anfang an nicht dürfen, damit er später sein normales Leben weitgehend fortsetzen kann“, so die gelernte Erzieherin und Hundetrainerin Manuela van Schewick aus Meckenheim.
Mit Hilfe einer gebrauchten Windel können frisch gebackene Eltern ihren Vierbeiner schon vorab mit dem Geruch ihres Babys vertraut machen.
Nach dem Krankenhausaufenthalt sollten Hund und Kind von der ersten
Minute an kontrollierten Kontakt haben. „Der Hund sollte Aktionen mit dem Baby als positiv empfinden“, erklärt van Schewick, „egal ob er beim Stillen daneben liegt oder seine Familie am Kinderwagen begleitet.“ Ganz wichtig: Das Kleinkind auf keinen Fall mit dem Hund alleine lassen.

Ein Hund kommt in die Familie

Ist das Kind zuerst da, ist vor allem eine gewissenhafte Auswahl des Hundes wichtig. Entscheidend ist dabei sein Wesen; Alter und Rasse spielen eine untergeordnete Rolle. „Sicherheit und Gelassenheit im oft turbulenten Familienalltag, gute Unterordnungsbereitschaft und eine freundliche Grundstimmung des Hundes sind unverzichtbare Eigenschaften“, weiß van Schewick. Auch die frühe Prägung und Sozialisierung des Vierbeiners ist besonders wichtig: „Es muss darauf geachtet werden, dass der Hund in den ersten fünf bis sieben Lebenswochen intensiven Kontakt mit Kindern hatte und gute Erfahrungen im Umgang mit ihnen machen konnte.“

Wenn der Hund ins Haus kommt, sollte das Kind schon alt genug sein, um einfache Erklärungen zum Umgang mit ihm verstehen zu können, also etwa vier bis fünf Jahre. Hilfreich ist auch, wenn es bereits an Tiere gewöhnt ist. Um Eifersüchteleien zu vermeiden, sollte der Nachwuchs in alles mit einbezogen werden, was den Hund betrifft.

„Ob Familien mit Kind einen Hund anschaffen oder Hundehalter ein Baby bekommen“, resümiert van Schewick, „entspannter ist es in jedem Fall, wenn man die Babyphasen der beiden nacheinander genießen kann, denn beide brauchen viel Aufmerksamkeit und bringen Veränderungen in den gewohnten Alltag.“

Und ganz wichtig in jedem Haushalt mit Kind und Vierbeiner: Immer die grundlegenden Hygienemaßnahmen, wie Händewaschen nach Tierkontakt, besonders vor dem Essen, beachten und die Gesundheitsvorsorge für das Tier, wie z. B. Impfungen und regelmäßige Entwurmungen, nicht vergessen. 

Quelle: IVH

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Foto:©IRJGV/Hauser

Gedanken zum Ausstellungswesen im IDG und IRJGV

Lassen wir das Verbandsgeschehen einige Jahre Revue passieren, so können sich die langjährigen Mitglieder sicher an die großen Treffen von Hundefreunden auf unseren zahlreichen Sonderschauen, angeboten im gesamten Bundesgebiet und benachbarten Ausland, erinnern. 300 Hunde vieler Rassen – aber auch Schauen im IDG mit 250 Dackeln und mehr, waren keine Seltenheit und die damaligen „Welt-, Europa-, Deutschland-Siegerschauen“ knackten oft die 1000er Meldegrenze!

Lassen wir das Verbandsgeschehen einige Jahre Revue passieren, so können sich die langjährigen Mitglieder sicher an die großen Treffen von Hundefreunden auf unseren zahlreichen Sonderschauen, angeboten im gesamten Bundesgebiet und benachbarten Ausland, erinnern. 300 Hunde vieler Rassen – aber auch Schauen im IDG mit 250 Dackeln und mehr, waren keine Seltenheit und die damaligen „Welt-, Europa-, Deutschland-Siegerschauen“ knackten oft die 1000er Meldegrenze! Das waren wirklich große Meetings interessierter, engagierter Aussteller und Hundefreunde - man kam miteinander ins Gespräch- tauschte Erfahrungen aus und freute sich oft auf die nächste Veranstaltung, um gewonnene Bekannte und Freude wiederzusehen.

Doch wie sieht es heute aus? Wie hat sich dieser Bereich innerhalb des Verbandes und darüber hinaus in anderen Vereinen entwickelt? Was können wir für Rückschlüsse aus den derzeitigen Resultaten ziehen und wie können wir -wie kann der Verband- darauf reagieren, um diese -zweifelsfrei- wichtige Säule, neben der BGVP und dem Agility, den beiden Hauptangeboten des IDG und IRJGV, auch in Zukunft attraktiv und interessant anbieten zu können?

Um diese Fragen schlüssig beantworten zu können, sollten wir uns zunächst einmal mit dem Sinn und den Hintergründen des Ausstellungswesen und der Philosophie des IRJGV und IDG befassen und bewusst machen, was uns von anderen, vergleichbaren Verbänden unterscheidet bzw. unterscheiden sollte!

Hier muss man sicher unterscheiden zwischen den Interessen der Aussteller und dem eigentlichen Sinn einer Formbewertung auf einer Hundeschau: Die Besucher und Aussteller suchen, neben des gemeinsames Erlebnisses (einen schönen, unterhaltsamen Tag unter Gleichgesinnten), vor allem auch den „sportlichen Wettkampf“: Wer hat den schönsten, den besten Hund des Tages, wer erhält einen der Tagestitel? Die Grundbewertung, sicher der wichtigste Teil einer Hundebewertung nach Formwerten, wird dankbar in Anspruch genommen, wiederholt und ähnelt sich aber meist bei mehrfachen Ausstellungsbesuchen und hat somit bei weitem nicht den Stellenwert, der ihr eigentlich gebührt.

Was beinhaltet die Grundbewertung bzw. welche Aufgabe sollte sie erfüllen? Zunächst soll sie den Aussteller in allen Fragen rund um den Hund (Ernährungs- und Pflegezustand, Umgang mit dem Hund usw.) beraten. Der Richter steht auch für Fragen zur Verfügung und berät den Hundehalter entsprechend. Zudem liegt es am Richter, die Grundbewertung möglichst interessant zu gestalten. So sollten die einzelnen Bewertungskriterien anhand der Ringkarte, aber auch direkt am Hund erklärt werden. Mängel werden besprochen und die Vorzüge, die zweifelsfrei jeder Hund hat, herausgestellt. Der Richter hat sich dabei an den jeweiligen Rassestandard zu halten und diesen maßvoll und mit Verstand anzuwenden. Eine Überinterpretation hat, ebenso wie eine zu lasche Anwendung, zu unterbleiben. Gerade im IDG und IRJGV steht der gesunde Hund und nicht die Rarität im Fokus unserer Betrachtungen zu den gewünschten Zuchtzielen der einzelnen Rassen.

Fast noch wichtiger sind allerdings die Hinweise und kritischen Betrachtungen in Bezug auf den eventuellen Zuchteinsatz des betreffenden Hundes. Sollte bei diesem Hund überhaupt eine Verpaarung empfohlen oder auf Grund dagegen sprechender Kriterien davon abgeraten werden? Oder auf was sollte z.B. bei der Wahl des in Frage kommenden Rüden besonders geachtet werden? Hier stehen vor allem die sogenannten „Qualzucht- Defekte“ im Fokus der Richter: zu klein, zu groß, schlechte Pigmentierung, Modefarben, Bewegungsmängel, Kurznasigkeit, zu große Köpfe, Behaarung welche einer Hund- bzw. rassegerechter Aktivität konträr läuft und, und, und… Leider steht die Rassehundezucht auch aus diesen Gründen mehr denn je in der Kritik vieler Tierschützer und -Rechtler, aber auch etlicher Wissenschaftler, welche sich intensiv mit der Kynologie befassen. Warum gibt es Rassen, die bereits mit 10 Monaten so gut wie ausgewachsen sind aber kaum 8 bis 10 Jahre alt werden? Oder Hündinnen, die nur noch per Kaiserschnitt entbinden können. Es soll inzwischen sogar häufig eingesetzte Zuchthunde geben, die sich nicht mehr „natürlich“ paaren können. Um von diesen Hunden Nachwuchs zu bekommen, kommt dann nur noch die künstliche Besamung in Betracht - eine Praxis welche das Verbandszuchtbuch des IRJGV und IDG übrigens nicht anerkennt!

Frauchen und Hund sind rundum zufrieden und kommen daher zur nächsten Veranstaltung gerne wieder. Foto:©IRJGV/Hauser
Frauchen und Hund sind rundum zufrieden und kommen daher zur nächsten Veranstaltung gerne wieder. Foto:©IRJGV/Hauser
Beim aufmerksamen Betrachten der oben genannten Punkte der Grundbewertung -und es gibt hier sicher noch weitere- wird uns klar, dass dieser Teil mit Abstand das vordergründige Ziel einer Ausstellung sein muss. Ja, die Berechtigung einer derartigen Veranstaltung überhaupt begründet. Die Beurteilung des Hundes nach seinem Formwert, ausgedrückt in den Noten „befriedigend“, „gut“, „sehr gut“ und „vorzüglich“ ist die zentrale Aufgabe einer Hundeausstellung und der Richter unserer Verbände. Ziehen wir einmal in Betracht, dass ein Hund (Rüde wie Hündin) ab „sehr gut“ (natürlich je nach Rasse neben weiteren Voraussetzungen) zur Zucht zugelassen ist, kann man den hohen Wert eines „vorzüglich“ u.U. sogar mit einer Anwartschaft (CACIB oder AW-Jugend) in etwa ermessen.

Dennoch ist, wie eingangs bereits erwähnt, für viele die Siegerausscheidung der eigentliche Höhepunkt einer Sonderschau im IRJGV und IDG. Den zwei ausgeschriebenen Tagestiteln wird scheinbar wesentlich mehr Bedeutung beigemessen als den errungenen Formwerten. Woran mag dies liegen? Ein Grund ist sicher, dass sich Menschen gerne sportlich messen. Wer ist der Beste, Schnellste, Schönste usw. Somit ist es absolut verständlich, dass manch ein Austeller eben den schönsten der schönen Vierbeiner sein Eigen nennen möchte (für ihn ist es ja ohnehin der Schönste und das sollte auch stets so bleiben). Grundsätzlich ja auch in Ordnung, solange hier kein übertriebener Ehrgeiz geweckt und akzeptiert wird, dass diese Auswahl der Richter in erster Linie subjektiv ist und hier auch, im Gegensatz zur Grundbewertung, der persönliche Geschmack der Richter eine nicht unwesentliche Rolle spielt. Zudem, und damit wären wir wieder beim „sportlichen Vergleich“, zeigt sich nicht jeder Hund auf jeder Veranstaltung gleich. Einmal Sieger heißt nicht immer Sieger - was übrigens bei der Vergabe der Anwartschaften (CACIB bzw. AW-Jugendsieger) ebenso zutrifft. Vielleicht wurde der Hund heute nicht optimal vorgeführt, so dass er sein ansonsten makelloses Gangwerk nicht optimal zeigen konnte, stand nicht optimal, in dem Moment, als er vom Richter kritisch betrachtet wurde - oder aber auch ganz einfach: vielleicht war bzw. gefiel dem Richter heute einer der Mitbewerber einfach besser! Oder, oder, oder…

Leider ist gerade in letzter Zeit eine zunehmende Zahl von Ausstellern zu beobachten, die, ich möchte es fast als sehr „verbissen” bezeichnen, die Ergebnisse ihrer Hunde in der Siegerausscheidung registrieren. Nicht selten mit unschönen Reaktionen in Richtung der Richter oder auch Veranstalter (welche übrigens ebenso wie die Ausstellungsleitung überhaupt keinen Einfluss auf die Bewertung der Hunde und deren Abschneiden in den Siegerausscheidungen haben). Dieses Verhalten hinterlässt oft einen faden Beigeschmack und gibt manch einer eigentlich sehr gelungenen Ausstellung einen negativen Touch. Schade, sollten doch eigentlich ganz andere, vor allem für die Hunde wesentlich wichtigeren Dinge einen schönen Tag unter Hundefreunden kennzeichnen.

Also fasse ich abschließend die wichtigsten Punkte (ohne Anspruch auf Vollzähligkeit) noch einmal zusammen, was Sinn und Wert einer Rassehundeschau ausmachen:

  • Eine fundierte, umfassende Grundbewertung mit verständlichen, nachvollziehbaren Erklärungen des Richters
  • Beratung in allgemeinen Fragen rund um den Hund
  • Schöne Urkunden, sauber mit schöner Schrift ausgestellt
  • Je nach Veranstaltung kleine Erinnerungsgaben
  • Interessantes Rahmenprogramm, Info- und Verkaufsstände
  • Nette Atmosphäre
  • Informierte, hilfsbereite Mitarbeiter des Veranstalters
  • Gute Organisation, nicht zuletzt auch während der Siegerausscheidung

Wenn es uns gelingt -und ich bin davon überzeugt, dass wir dies gemeinsam schaffen können- vor allem auch als Veranstaltungsteam vor Ort, die eigentlichen Ziele einer Hundeausstellung attraktiv und mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln an den potenziellen Aussteller und Hundefreund zu bringen, werden wir auch weiterhin interessante Veranstaltungen anbieten können und auf diesem Wege neue Teilnehmer finden. Dann bleibt es uns hoffentlich erspart, den zweifelhaften Praktiken einiger konkurrierender Vereine zu folgen und z. B. für jeden Hund einen Pokal oder je nach Wahl (und Höhe des Meldegeldes!!) einen oder gar zwei Titel an einem Tag zu vergeben. Diese Dinge würden ohnehin den Grundsätzen der Philosophie unserer Verbände und unserer grundsätzlichen Einstellung zum Hund widersprechen und kämen somit nicht in Betracht.

Besinnen wir uns auf das Wesentliche – und auf das, was dem Hund und somit auch uns als Hundefreund Nutzen und Freude bringt!

Schützen wir unsere Hunde vor fragwürdigen Schauen, welche die Eitelkeiten ihrer Besitzer in den Mittelpunkt stellen. Mögen wir stets bedenken, dass unsere Sonderschauen nicht nur uns Spaß, Freude und Unterhaltung bringen sollen, sondern vor allem unseren Hunden dienen sollen!

In diesem Sinne - ich freue mich auf die nächste Ausstellung und auf ein Wiedersehen!

Uwe Thies

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Foto:©Sternrenette/Wikimedia Commons

Wenn der Hund entlaufen ist...

Ach Du Schreck – mein Hund ist weg!

Eine schlimme Situation für Hundebesitzer, die oft schneller eintritt, als man denkt: Der sonst so behäbige Mopsrüde kann dem Duft einer läufigen Hündin nicht widerstehen, die stets brave Labradorhündin packt im Wald das Jagdfieber …

Eine schlimme Situation für Hundebesitzer, die oft schneller eintritt, als man denkt: Der sonst so behäbige Mopsrüde kann dem Duft einer läufigen Hündin nicht widerstehen, die stets brave Labradorhündin packt im Wald das Jagdfieber …

Gründe, dass ein Hund entläuft, gibt es also viele. Gut beraten ist da das Herrchen oder Frauchen, das weiß, wie man vorbeugt bzw. bei der Suche nach dem „Rumtreiber” am besten vorgehen kann.

„Als erste und wichtigste Maßnahme raten wir Hundehaltern, ihren Liebling chippen zu lassen. Das ist im Übrigen bei Reisen ins europäische Ausland seit Juli 2011 Pflicht“, erklärt Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer. Der Mikrochip von der Größe eines Reiskorns wird vom Tierarzt direkt unter die Haut des Hundes implantiert. Er enthält einen einmaligen elektronischen Zahlencode, der mit einem Scanner abgelesen werden kann und ist die sicherste Methode, einen zugelaufenen Hund zu identifizieren und so den Besitzer ausfindig zu machen. Allerdings muss das Tier zu diesem Zweck auch registriert sein. Das ist in Deutschland bei verschiedenen Organisationen kostenfrei möglich, zum Beispiel bei TASSO oder Deutsches Haustierregister.

Zusätzlich sollte jeder Hund auch durch Halsband oder Geschirr gekennzeichnet sein. „Am besten die Telefonnummer des Besitzers gut sichtbar auf einer Plakette oder direkt auf dem Halsband platzieren. So kann der Besitzer auf direktem Wege benachrichtigt werden, wenn ein Hund aufgefunden wird“, so Prof. Theo Mantel weiter. 

Wenn der Hund verschwunden ist:

  • Vorsorglich sollten Tierhalter immer ein aktuelles Foto, auf dem man den Hund und seine besonderen Merkmale gut erkennt, besitzen. Damit kann, wenn nötig, ein Suchzettel erstellt werden.
  • Ist der Hund bei einem Spaziergang entwischt, erst einmal ruhig bleiben und in Ruhe überlegen, wohin er gelaufen sein könnte. Ist er in der Nähe seines Zuhauses verschwunden, kann es sein, dass der Hund einfach schon mal vorausgelaufen ist und vor der Haustür wartet.
  • In fremden Gegenden oder in Wald und Flur am besten eine Weile warten, und zwar genau an der Stelle, wo der Hund losgelaufen ist. Manch übereifriger Hund braucht eine Weile, bis er merkt, dass der Rest des Rudels fehlt. Er wird höchstwahrscheinlich zurückkommen. Notfalls ein Stunde oder länger warten oder eine Decke/ ein Kleidungsstück, das man entbehren kann, und einige Leckerli dort platzieren.
  • Ist der Hund nach einigen Stunden immer noch nicht zurückgekehrt, nach Hause fahren und einen Suchzettel vorbereiten.
  • Suchzettel aushängen/verteilen: Darauf gehört neben dem aktuellen Foto die Angabe, wo und wann das Tier verloren ging, besondere Kennzeichen, Telefonnummer des Besitzers (am besten zum Abreißen).
  • Den Verlust des Hundes unverzüglich auf dem nächsten Polizeirevier melden, außerdem im örtlichen Tierheim bzw. der amtlichen Tiersammelstelle und ggfs. in den Tierarztpraxen der Umgebung Suchzettel auslegen.
  • Bei möglichst vielen Tierärzten anrufen und den Verlust des Hundes mitteilen. Viele Finder wissen nicht, wohin mit dem Tier und geben es beim nächsten Tierarzt ab.
  • Den Hund an Stellen suchen, wo häufig mit ihm „Gassi“ gegangen wird und an Orten, die regelmäßig gemeinsam aufgesucht werden (Kiosk, Bäcker, Eckkneipe); außerdem andere Hundebesitzer nach läufigen Hündinnen in der Nachbarschaft fragen – es kann sein, dass der Ausreißer dort aufgetaucht ist.
  • Ist der Hund im Wald/auf dem Feld entlaufen, unbedingt den Förster oder Jagdpächter benachrichtigen, dass der Hund vermisst wird. 

Das versteht sich von selbst:

Freilauf in einem uneingezäunten Gebiet sollte einem Hund nur gewährt werden, wenn er eine Grunderziehung genossen und eine Bindung zu seinem Besitzer aufgebaut hat. Gerade bei „Neuzugängen“ aus dem Tierheim oder von einem anderen Vorbesitzer oder bei Pflegehunden sollte man vorsichtig sein und den Hund erst mal nicht ableinen. Für den Spaziergang empfiehlt sich eine Schleppleine von mind. zehn Metern. So hat Bello genügend Bewegungsfreiraum, ist aber stets unter Kontrolle des Besitzers. Gerade bei Hunden mit ausgeprägtem Jagdtrieb kann gezieltes Schleppleinen-Training sehr sinnvoll sein. Ansonsten sollte ein Hund, der sich unangeleint bewegen darf, unbedingt die Grundkommandos für sicheres Herankommen sowie ein Stopp-Kommando wie „Halt“ oder „Platz“ beherrschen, um auch in brenzligen Situationen kontrollierbar zu sein.

Quelle: BTK/Berlin - www.bundestieraerztekammer.de  
 

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