Region West
25.07.2026 16:00 Uhr - 26.07.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier (Doppelturnier)
Region Mitte
08.08.2026 14:00 Uhr - 09.08.2026 15:00 Uhr Ersatztermin: Agility-Cup-Turnier
Region West
09.08.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
16.08.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
22.08.2026 17:00 Uhr - 23.08.2026 16:00 Uhr Sommerfest
mit lustigem Hunderennen + Hundeolympiade + Fotoshooting
23.08.2026 11:00 Uhr - 16:00 Uhr IRJGV-Nordsee-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
29.08.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
29.08.2026 16:00 Uhr - 30.08.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
05.09.2026 15:00 Uhr - 06.09.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
06.09.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr IRJGV-Grenzland-Siegerschau Niederlande - mit Vergabe des „Auslands-CACIB“
- für alle Rassehunde -
13.09.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr Agility-Richter- & LG-Beauftragten Arbeitskreis-Tagung
03.10.2026 11:30 Uhr - 15:00 Uhr Deutsche Agility Meisterschaft
04.10.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Lustiges Hunderennen
50-Meter-Hunderennen (Dackel starten separat) + Fotoshooting + pfiffiges Hunderennen
04.10.2026 11:00 Uhr - 16:00 Uhr IRJGV-Euregio-Siegerschau - mit Vergabe des „Auslands-CACIB"
- für alle Rassehunde -
18.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr IRJGV-Südwestdeutschland-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
25.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Int. Dackelclub Gergweis e.V. (IDG e.V.)
Int. Rasse-Jagd-Gebrauchshunde Verband e.V. (IRJGV e.V.)
Hundetraining und Pflege: Alles für Ihren Hund
Im IDG e.V. & IRJGV e.V. dreht sich alles um Hundetraining, Pflege und Vereinsaktivitäten. Erfahren Sie, wie Sie mit den richtigen Tipps das Leben mit Ihrem Hund harmonisch und artgerecht gestalten können.
Keine Artikel gefunden!
Hitzefalle AUTO - die Wartezeit kann tödlich enden
Die Bundestierärztekammer warnt: Wer seinen Hund bei sommerlichen Temperaturen im Auto „parkt“, setzt das Leben des Tieres aufs Spiel!
„Ich spring nur mal schnell in den Laden, um Zigaretten zu holen …". Was sich so selbstverständlich und nicht weiter dramatisch anhört, könnte bei folgendem Szenario schnell zu einem Drama werden: Außentemperatur 28 Grad – der Hund ist im Auto geparkt – die Sonne scheint –Schlange an der Kasse– aus fünf Minuten werden zehn. Der Hund im Auto hechelt um sein Leben…
Hier überspritzt dargestellt, ist es leider immer wieder Realität, dass Hunde bei hochsommerlichen Temperaturen im Auto zurückgelassen werden. „Schon zehn Minuten können für das Tier lebensgefährlich werden, denn bei einer Außentemperatur von 29 Grad herrschen im Wageninneren bereits 40 Grad. In der prallen Sonne wird das Auto also schnell zu einem Backofen mit bis zu 70 Grad – ein offenes Wagenfenster nützt da überhaupt nichts“, erklärt Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Bundestierärztekammer. Auch ein Parkplatz im Schatten könne schnell zur Todesfalle werden: Die Sonne wandert und schon eine halbe Stunde reicht aus, dass das Tier einen Hitzschlag bekommen kann.
Besonders ärgert den Kleintierpraktiker Tiedemann, dass allen Warnungen zum Trotz jedes Jahr erneut in dramatischen Rettungsaktionen Hunde von der Polizei aus Autos befreit werden müssen. Oft kommt jede Hilfe für das Tier zu spät. Tiedemann: „Man muss sich immer wieder klar machen, dass Hunde –außer an den Pfotenballen– nicht wie wir Menschen über die Haut schwitzen. Sie können ihre Körpertemperatur nur senken, in dem sie durch das Hecheln Verdunstungskälte erzeugen. Diese wird allerdings nur auf der kleinen Zungenfläche wirksam und kann den Organismus bei extremen Außentemperaturen nicht vor Überhitzung schützen.
„Besonders gefährdet sind darum die brachycephalen, also kurznasigen, Rassen. Möpse, Bulldogen oder Pekinesen haben z. B. viel zu enge Nasenöffnungen und leiden oft schon bei normalen Temperaturen unter Atemnot. Sie können an heißen Tagen auch außerhalb des Autos schnell einen Hitzekollaps bekommen und sollten daher am besten in den kühleren Morgen- und Abendstunden ausgeführt und keinen Belastungen ausgesetzt werden."
Wie erkennt man einen Hitzschlag?
- Verstärktes Hecheln, Erbrechen, Durchfall, Apathie, Taumeln oder Krämpfe.
- Das Tier unverzüglich an einen kühlen und schattigen Ort bringen; ist der Hund bei Bewusstsein, sofort Wasser anbieten.
- Um das Tier allmählich abzukühlen, am besten unter eine feuchte Decke legen oder vorsichtig zuerst die Beine und dann den Körper befeuchten.
- Ein Hitzschlag ist ein Notfall! Es muss unverzüglich ein Tierarzt aufgesucht werden, auch dann, wenn sich der Hund bereits etwas erholt hat.
- Wenn Sie beobachten, dass ein Hund in einem Auto eingesperrt ist, das in der Sonne steht, rufen Sie die Polizei!
Quelle: BTK/Berlin - www.bundestieraerztekammer.de
Das ist doch krank!
Berlin, 6. November 2019 – Mit ihrem aktuellen Kampagnenslogan „Das ist doch krank!“ möchte die Berliner Tierärztekammer den Trend zum unbedachten Tierkauf stoppen und potenzielle Käufer sensibilisieren.
Seit dem 1. November 2019 sind in Berlin auf Bussen, in U-Bahnen und in Plakatvitrinen in U-Bahnhöfen Plakate gegen Qualzucht veröffentlicht, auf denen Tierärztinnen und Tierärzte Stellung beziehen.
„Der Hang zum Besonderen darf nicht auf die Kosten der Tiergesundheit gehen“, mahnt die Präsidentin der Tierärztekammer Berlin, Dr. Heidemarie Ratsch. Auch solle jede Nutzung von Defektzuchten in der Öffentlichkeit durch Werbung oder in Filmen unterlassen werden, um den Erwerb solcher Tiere nicht zusätzlich anzureizen.
Neben Dr. Ratsch referierten bei der Pressekonferenz zur Plakatkampagne noch vier weitere Experten zum Thema. Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Bundestierärztekammer (BTK), berichtet über die wichtige Aufklärungsarbeit der BTK-Arbeitsgruppe „Qualzuchten“, der auch vier weitere große veterinärmedizinische Verbände angehören. Aktuell wurde ein neuer Flyer erstellt, um zukünftige Tierhalter über verschiedene Qualzuchtmerkmale (bei Katzen) zu informieren. Prof. Dr. Achim Gruber, Tierpathologe der FU Berlin, stellte auch bei Katzen zahlreiche, aktuell leider sehr populäre Defektzuchtvarianten vor, die unbedacht durch Zucht auf vermeintliche Schönheit, Niedlichkeit oder Extravaganz entstehen.
Daraus resultiert bedauerlicherweise „ein weites Spektrum von Gesundheitsstörungen, Ausfall von Sinnesleistungen (etwa Taubheit) oder ein Verlust der Möglichkeit zu artgerechtem Verhalten“. Spätestens auf dem Seziertisch würden sich dann die zuchtbedingten Schmerzen, Leiden, Schäden oder ein Verlust der Artgerechtigkeit offenbaren.
Die Landestierschutzbeauftragte des Landes Berlin, Diana Plange, weist darauf hin, dass „die so genannten brachycephalen Rassen zur überwiegenden Zahl nicht im VDH gezüchtet und zusätzlich in Massen aus dem Ausland importiert werden“.
Neben der Aufklärung kaufwilliger Welpeninteressenten, müsse auch der Import bzw. das Verbringen solcher Hunde untersagt, ein striktes Ausstellungsverbot etabliert und die Zucht streng reguliert werden, fordert Plange.
Fachtierarzt für Reproduktionsmedizin, PD Dr. Sebastian Arlt, sagt, dass vor einer Zucht reproduktionsmedizinisch untersucht werden sollte, „ob die Geschlechtsorgane normgerecht ausgebildet sind, das knöcherne Becken des weiblichen Tieres eine natürliche Geburt zulässt und ob das Gebiss einer Hündin oder Katze geeignet ist, Fruchthüllen zu öffnen oder Nabelschnüre durchzubeißen.
Da ein Großteil der Hunde und Katzen nicht von professionellen Züchtern gezüchtet wird, sollten Tierhalter generell über rassespezifische Gesundheitsrisiken und mögliche Erbmängel aufgeklärt werden.
Denn Qualzucht ist nicht niedlich! Kaufen Sie solche Tiere nicht, werden sie auch nicht mehr gezüchtet.
Weitere Informationen:
www.tieraerztekammer-berlin.de/qualzucht
www.bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/qualzuchten/
Anmerkung der Redaktion:
Im IRJGV e.V. werden Rassen mit extremen Qualzuchtmerkmalen (z.B. Nackt- und Faltenhunde) seit mehr als 20 Jahren nicht mehr eingetragen. Mops, Franz./Engl.Bulldoggen/Pekingesen & Co., liegen in den Eintragungszahlen der Zuchtbuchstelle bei ca. 4 % aller eingetragenen Rassehunde! Dies hat vor allem mit den seit Jahren angewandten Standardvorgaben unseres Verbandes zu tun!
"Spiel mit dem Feuer" - der bunte Hund
Merle-Hunde - Schecken - verblasste Farben
Sie haben eines gemeinsam:
Das Risiko, lebenslang ein kranker, Leid geplagter Patient zu bleiben, mit verminderter Lebenserwartung und einem "Hundeleben außer der Norm“.
Beginnen wir mit den Rassen, in denen die Merle-Färbung vorkommt und nach jeweiligem Standard akzeptiert wird.
Diese nachstehenden Rassen dürfen ausschließlich mit einem Merle-Gen-freien Zuchtpartner (nach Gentest) verpaart werden:
- Australian Shepherd
- Beauceron
- Bergamasker Hirtenhund
- Bobtail (Old English Sheepdog)
- Border-Collie
- Dackel
- Deutsche Dogge
- Langhaar- und Kurzhaar-Collie
- Mudi
- Norwegischer Dunker
- Pyrenäenschäferhund
- Sheltie
- Welsh Corgi Cardigan
In der nachfolgenden Rassen-Auflistung werden immer häufiger -inoffiziell- Merle-Farben gezüchtet, die in den Standards absolut abzulehnen sind:
- American Cocker Spaniel
- Bearded Collie
- Berger de Savoie (Berger des Alpes)
- Chihuahua
- Cocker Spaniel
- Englische Bulldogge
- Fox-Hounds
- Französische Bulldogge
- Havaneser
- Labrador-Retriever
- Prager Rattler
- Pudel - alle
- Schnauzer - alle
- Zwergspitz (Pomeranian)
Die Frage, die man sich stellt ist folgende: Weshalb werden in der zweiten Auflistung (die unvollständig ist, weil es rund 400 weitere anerkannte Rasse-Standards gibt), Merle-, Piebald oder auch Farbverdünnungen im verbindlichen Standard abgelehnt?
Dieser Frage wollen wir etwas genauer auf den Grund gehen.
Die wichtigste Antwort ist, weil es nicht nur DAS Merle-Gen und ‘ein daraus resultierendes’ Farbspiel gibt.
1. Basis-Wissen:
Der Ausdruck Merle-Faktor bezeichnet eine Mutation auf dem Chromosom 10 des Hundes, auf welchem das SILV-Gen, auch Silver-Locus bezeichnet, liegt.
Die Vererbung des Gendefekts geschieht nun dadurch, indem ein kleines Stück der DNA, das eigentlich nicht an diesen Ort im Genom gehört, in den Silver-Locus integriert ist. Diese sogenannte SINE-Insertion (short interspersed nuclear element), enthält ein unterschiedlich langes Stück der DNA, das nur aus einem DNA Baustein besteht.
Daraus folgt: Je länger dieses spezielle Stück DNA ist, desto stärker ist die Merle-Färbung ausgeprägt.
Der erwähnte Defekt im SILV-Gen beeinflusst das Pigment Eumelanin, das zusammen mit Phäomelanin für die Fellfarbe verantwortlich ist.
Eumelanin sorgt für die schwarze und braune Fell- und Augenfarbe.


Phäomelanin wird von diesem Gendefekt nicht berührt.
Dieses Pigment bewirkt die rötlich-braune Fellfarbe, weshalb Bereiche, deren Farbe von Phäomelanin bestimmt wird, durchgängig rotbraun gefärbt sind.
2. Wie funktioniert die Vererbung des Merle-Gens
a) Das Merle-Gen wird NICHT durch das Geschlecht bestimmt (Fachausdruck: autosomal intermediär).
b) Würde man einen reinerbigen Merle-Hund mit einem Hund ohne Merle-Gen verpaaren, entstehen Nachkommen mit der typischen Merle-Färbung.
Reinerbige Merle-Hunde nennt man homozygot (M/M), die allerdings höchstwahrscheinlich schwerste Missbildungen aufweisen, also auf keinen Fall zur Verpaarung zugelassen sind.
c) Hunde mit gemischtem Erbgut werden heterozygot genannt.
Sie verfügen jeweils über ein gesundes und ein mutiertes Gen (M/m). Diese Vermischung aus gesundem und mutiertem Gen, sorgt für normal gefärbte und melierte Bereiche im Fell.
d) Würde eine Verpaarung zweier Hunde mit Merle-Färbung (M/m x M/m) vorgenommen, treten bei 25 % der Nachzucht schwere genetische Defekte auf.
Diese 25 % (also ein Viertel eines Wurfes), fällt nämlich wieder als ‘reinerbiger Merle’, d.h. homozygot, mit hochgradigen Missbildungen.
e) Heterozygote Merle-Hunde (M/m) dürfen folglich ausschließlich mit Merle-Gen-freien Partnern verpaart werden.
Und zwar, ist VOR einer geplanten Verpaarung beim Zuchtpartner ein Bluttest oder Wangenabstrich beim Tierarzt zu veranlassen. Eine Verpaarung auf „gut Glück“ ist reine Tierquälerei und zurecht nach dem Tierschutzgesetz verboten/ strafbar!
Gesunder oder kranker Merle-Hund?
1.) Außerordentliche Achtsamkeit ist von Hundehaltern/-züchtern angesagt, bei Rassen mit sehr heller, oder weißer Fellfarbe!
Die Merle-Scheckung kann nämlich durch die weiße Fellfarbe überdeckt sein. Diese Hunde werden als versteckte Merles (auch Hidden- oder Phantom-Merle) bezeichnet.
Rufen wir uns ins Gedächtnis:
Eumelanin sorgt für die schwarze und braune Fell- und Augenfarbe. Weißen und sehr hellen Hunden, fehlt aber diese Pigmentiertung; d.h., das ‘typische’ Merle-Muster ist nicht erkennbar.

- Wird aus Fahrlässigkeit tatsächlich eine Verpaarung eines „Hidden-Merle“-Hundes (= M/m) mit einem Merle-Träger (= M/m) vorgenommen, entstehen wiederum homozygote, also reinerbige, Weißtiger (M/M).
Bei den Nachkommen aus einer entsprechenden Verpaarung, treten folglich Missbildungen der Augen, wie Mikrophthalmie (ein zu kleiner Augapfel), sogar fehlende Augen, Kolobome (Spaltbildungen der Augenhäute) und entrundete Pupillen (genannt: Dyskorie) auf. Diese Hunde sind blind und taub. - Im weiteren leidet diese Nachkommen-Generation unter Skelett-Deformationen - sowie
- Missbildungen an den Geschlechtsorganen und dem Herzen.
- Die Lebenserwartung ist ausdrücklich verkürzt.
Gibt es Risiken bei heterozygoten, also mischerbigen Merle-Hunden (M/m)?
Eindeutig: Ja - leider! Auch mischerbig veranlagte Hunde sind durch den Gendefekt beeinträchtigt.
Wie schon bei den Weiß-Schecken (wie bereits vorstehend beschrieben), sollten sich im Innenohr stark pigmentierte Melanozyten befinden, die allerdings wegen der Genmutation (dem Merle-/bzw.SILV-Gen) verändert werden. Die Folgeerscheinungen sind:
a) Störungen des Gleichgewichtssinnes
b) 37 % der Hunde haben einen stark eingeschränkten Gehörssinn und
c) generell ist die Welpensterblichkeit erhöht.
Ein Border-Collie in der Fehlfarbe white with blue merle markings. Das Ergebnis einer extremen Merle-Verpaarung. Gesunde, verantwortungsvolle Rassehundezucht sieht anders aus! Foto©Geobard/wikimedia commons
Amerikanischer Cocker-Spaniel in „red-merle“. Der extreme Pigmentverlust zeigt sich allein in den blauen Augen. Foto©ItsWolfeh/wikimedia commonsLast but not least - KRYPTISCHER
und GELBMANTEL-Merle


Kryptischer Merle:
Bei dieser Merle-Version ist augenscheinlich KEINE Merle-Musterung in der Fellfärbung erkennbar.Warum? Der kleine DNA-Baustein (SINE) ist nämlich derart ‘kurz’, dass sich dietypische, partielle Fellaufhellung im äußeren Erscheinungsbild nicht zeigen kann. Der Hund trägt dennoch die Genvariante M/m in sich.
Ein ‘normal-farbener’ Hund kann demnach das riskante Merle-Gen tragen und im schlimmsten Fall, mit einem erkennbaren Merle-Partner (wiederum M/m) verpaart werden. So würde ein Wurf der gefürchteten, reinerbigen Merle-Welpen (M/M) fallen - mit allen tragischen Folgen für den Nachwuchs.
Gelbmantel-Merle:
Abschließend und der Vollständigkeit halber, sei auf keinen Fall unerwähnt, dass es ein weiteres Gen gibt, das sich auf das Farbspiel eines Hundes auswirkt und in Verbindung mit dem Merle-Faktor eine hochriskante Kombination ergibt.
Die Rede ist vom e-Lokus, der im Erbgut an einer anderen Stelle als das SILV-Gen angelegt ist. Ist das Merkmal reinerbig, wird das Haarkleid gelblich gefärbt sein.
Die Gelbfärbung entsteht dadurch, dass nur Phäomelanin im Hund produziert wird. Genau wie beim „Hidden-Merle“, wirkt sich das Merle/oder SILV-Gen lediglich auf das Eumelanin aus (schwarz und braun).
Da sich das SILV-Gen nur auf Eumelanin auswirkt und es in Hunden z.B. mit dem Farbspiel gelb oder gelb-weiß kein Eumelanin gibt, ist der Defekt im SILV-Gen (das Merle-Gen) äußerlich nicht zu erkennen.
Bei Rassen in denen sowohl das Merle-Gen, als auch der e-Lokus akzeptiert wird (z.B. Welsh Corgi-Cardigan) besteht das Risiko, dass ein ‘normaler Merle’ mit einem nicht erkennbaren Merle-Partner verpaart wird. Die Folgen wären wiederum reinerbige (homozygote) Weißtiger.
Wenn das IRJGV-/IDG-Verbandszuchtbuch heute Ahnentafeln von „Fremdverbänden“ in Händen hält, muss häufig mit Entsetzen festgestellt werden, dass keinerlei Skrupel bestehen, Blue-Merle mit Zobel-Weiß zu verpaaren, oder sogar Tiger x Tiger-Verpaarungen vorzunehmen. Wie schon mehrfach angeführt, kann KEIN Züchter, KEIN Rassehundeverband das geringste Interesse daran haben, kranke Tiere geplant/bewusst zu züchten (besser: zu vermehren).
Diese enormen Strömungen bedrohen nicht nur gesunde, wesensfeste und robuste Zuchtlinien, sie zerstören sie auf lange Sicht. Und sie zwingen unseren Verband dazu, weitere und weitergehende Maßnahmen zum Schutz der gesunden Rassehundezucht zu ergreifen. Wir halten Sie dazu auf dem Laufenden.
Urlaub mit dem Vierbeiner
Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU
Pro Person dürfen im Reiseverkehr höchstens 5 Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) mitgeführt werden. Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln. Trifft dies nicht zu, gelten die Regelungen für den Handel mit Tieren. Genauere Informationen dazu finden Sie in der Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren (Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung).
Aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 sowie der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013, die seit 29. Dezember 2014 gelten, muss für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend transportiert werden, grundsätzlich ein Heimtierausweis nach einheitlichem Muster mitgeführt werden.
Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, das heißt, das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Seit dem 3. Juli 2011 ist für neu gekennzeichnete Tiere der Microchip verpflichtend. (Technische Anforderungen: Die Transponder müssen a) dem ISO-Standard 11784 entsprechen (HDX- oder FDX-B-Übertragung) und b) mit einem der ISO-Norm 11785 entsprechenden Lesegerät abgelesen werden können).
Die EU-Heimtierausweise können von einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden. Er benötigt hierfür allerdings eine Ermächtigung der nach Landesrecht zuständigen Behörden.

Impfschutz gegen Tollwut
Neben Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer muss der Heimtierausweis den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt.
Da für die Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes eine Zeitspanne von 21 Tagen erforderlich ist, bedeutet dies im Falle einer Erstimpfung, dass diese mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt erfolgen muss.
Wird eine Wiederholungsimpfung erst nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der letzten Impfung verabreicht, so entspricht diese Impfung einer Erstimpfung (Gültigkeitsdauer der Impfung ist im Pass vermerkt).
Verbot der Ein- und Durchreise mit Welpen unter 15 Wochen
Auch Welpen dürfen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz nach Deutschland einreisen bzw. Deutschland im Transit passieren. Da die Tollwut-Erstimpfung frühestens im Alter von 12 Wochen durchgeführt werden darf und es danach weitere 21 Tage bis zur Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes dauert, können Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen ein- bzw. durchreisen.
EU-Länder mit verschärften Anforderungen
In den Mitgliedsstaaten Irland, Malta, Finnland und dem Vereinigten Königreich gelten verschärfte Anforderungen über antiparasitäre Behandlungen, insbesondere Echinokokkenbehandlung (Bandwürmer).
Irland - Department of Agriculture and Food - http://www.pettravel.gov.ie/
Malta - Ministry for Sustainable Development, the Environment and Climate Change - http://www.pettravel.com/immigration/malta.cfm
Finnland - Auswärtiges Amt - https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/finnland-node/finnlandsicherheit/211624#content_4 P
Großbritannien - Department for Environment Food and Rural Affairs (Defra) - www.gov.uk/take-pet-abroad
Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft - www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html
Die Rassehundezucht
Beachtenswertes für Hündinnen- und Rüdenhalter
Hunderassen werden (und wurden) nach menschlichen Vorstellungen gezüchtet -sprich nach „Hundemoden“- und häufig leider deshalb nicht immer zum Vorteil für den Hund. Der Hund ist menschenmanipuliert, sowohl in seiner Zucht, als auch in seiner Haltung und natürlich in seiner Erziehung. Hunde wurden ursprünglich für den „Gebrauch“ des Menschen, aus dem Urvater Wolf gezüchtet, was zur Entwicklung der vielfältigen Hunderassen führte. Die Anforderungen und Bedürfnisse jeder einzelnen Hunderasse an den Menschen -als Halter und/oder Züchter- sind deshalb naturgemäß spezifisch. Also: Wer Rassehunde züchtet, sich einen Rassehund nach „seinen Vorstellungen“ wählt, sollte sich zuerst notwendiges Wissen vom Hund und speziell zur auserwählten Rasse beschaffen.
Rassehundezucht ist eine Liebhaberbeschäftigung. Sie setzt dennoch enormes Wissen über Rasseneigenheiten, Zucht und Aufzucht von Welpen, deren Ernährung, Versorgung usw. voraus. Ein breitgefaßtes Verständnis also, verbunden mit dem Bewußtsein der täglich präsenten Verantwortung.
Der Züchter geht alltägliche Verpflichtungen ein, darin gibt es keinen Stunden- oder Feiertag, keinen „Urlaub vom Hund“.
Rassehundezucht kostet Arbeit, Mühen und auch Geld. Wer vom Züchter einen Welpen kauft, sollte das wissen und alleine schon deshalb die Finger von „Hundemärkten“ oder „dubiosen Angeboten“ im Internet lassen, die häufig in einen ominösen Handel auf einem Parkplatz gipfelt.
Vor einer geplanten Zuchtverwendung fordert der Zuchtverband eine Überprüfung des (künftigen) Deckrüdens und der Zuchthündin.
- Jeder Rassehund wird auf festgelegte Kriterien der Zuchttauglichkeit hin überprüft (gemäß Zucht- und Eintragungsbestimmten des IRJGV und IDG, entweder durch Bewertung auf einer Zucht- oder Sonderschau, alternativ durch Überprüfung durch Zuchtwart des Verbandes, oder ortsansässigen Tierarzt).
- Mindestzuchtalter des Deckrüdens und der Hündin (Stichtag = Decktag) sind je nach Rasse einzuhalten, ebenso das Höchstzuchtalter einer Hündin - und selbstverständlich ausreichend und genügend Abstände zwischen den einzelnen Zuchtverwendungen der Hündin.
- Verboten ist die Verwendung von Hunden zur Zucht, wenn sie erbkranke Mängel aufweisen (z.B.: Einhodigkeit, oder Fehlbildungen der Gebiß- und/oder Zahnstellung, Störungen des Sehvermögens, des Gangwerkes, Fehlfarben des Haarkleides, Knickrute usw.).
- Können einzelne Kriterien von den Zuchthunden nicht oder nur unzureichend erfüllt werden, so bleibt den Nachkommen die Eintragung in das Zuchtbuch des Verbandes verwehrt.


Das Risiko des Züchters: Bei jedem Wurf kann es Komplikationen geben; sei es beim Wurfvorgang an sich selbst, wobei auch die Mutterhündin in Gefahr geraten kann, oder Welpen erkranken und sterben - möglicherweise sogar der komplette Wurf; nicht nur ein „Schaden in wirtschaftlicher Hinsicht“.
Es gibt bei allem Leben nur die bestmögliche Vorsorge und schließlich die ärztliche Hilfe.
Wer sich ernsthaft mit dem Gedanken trägt, seine Hündin decken lassen zu wollen, erkundigt sich bitte unbedingt ausführlich und rechtzeitig bei der Verbandszuchtbuchführung. Von hier erhalten Sie sowohl schriftlich oder auch telefonisch alle Informationen, damit bei einem geplanten Hundenachwuchs (zumindest zuchtbuchtechnisch) nichts schiefgehen kann.
Nun, Rassehundewelpen sind das Resultat einer gezielten Verpaarung, wobei es dem Hündinnenhalter (=Züchter) in unserem Verband selbstverständlich frei steht, für welchen Deckrüden er sich entscheidet. Der Verband hat nicht das Recht, einen Zwang auszuüben, um die Deckrüdenwahl zu beeinflussen!
Der Deckrüdenhalter ist zweifelsfrei genauso wie der Hündinnenhalter verpflichtet, die Zuchtbestimmungen einzuhalten. Wer seinen Rüden freigibt, um eine zu junge, erbkranke, kranke oder fehlerhafte Hündin zu decken, verstößt gegen die grundsätzlichen Bestimmungen.
Außerdem läßt sich nicht von der Hand weisen, daß auch der Rüdenhalter bei möglichen Regreßansprüchen eines späteren Welpenkäufers verantwortlich herangezogen werden kann, falls sich herausstellen sollte, daß bewußt genetische oder körperliche Erkrankungen des Deckrüdens ignoriert oder mißachtet wurden.
Die geltenden Zucht- und Eintragungsbestimmungen von IRJGV und IDG, sind verpflichtend für Hündinnen- und Rüdenhalter im Bezug auf Rassereinheit, Entwicklung in Form und Wesen des Hundes, wie unter tierschützerischen Aspekten. Sie sind von so großer, grundsätzlicher Bedeutung, daß der absichtliche Verstoß gegen sie zum Ausschluß aus dem Verband führt.
Wenn Hündinnen- und Rüdenhalter sich darüber einig sind, daß ihre Tiere verpaart werden sollen, gibt es im Vorfeld (außer den bereits genannten Voraussetzungen) außerdem einige -wichtige-, vertragliche Faktoren zu beachten und im beiderseitigen Einvernehmen am besten schriftlich festzulegen. Lesen Sie hierzu nebenstehende, anwaltliche Einlassung.
Quelle: IRJGV/IDG
Keine Reise ohne Heimtierpass!
Die Bundestierärztekammer rät: Tierhalter sollten sich vor dem Urlaub genau über die Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen informieren
Reisen will gut geplant sein. Doch wenn man nicht auf Ferienzeiten Rücksicht nehmen muss, lockt schon mal ein Schnäppchen, und man will kurzentschlossen in die Ferne. Soll das Haustier – in der Regel ja der Hund – mit in den Urlaub, ist es allerdings wichtig, sich im Vorfeld gut über die Einreisebestimmungen zu informieren.
Grundsätzlich gilt: Seit dem 3. Juli 2004 muss für die Reise mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU ein Heimtierausweis, der von einem ermächtigten Tierarzt ausgestellt wurde, mitgeführt werden. Außerdem muss das Tier mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung mittels Tätowierung wird seit Juli 2011 nicht mehr anerkannt, es sei denn, sie wurde schon vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen und ist eindeutig lesbar.
Neben der bei Reisen ins Ausland stets vorgeschriebenen Impfung gegen Tollwut sind in einigen Ländern weitere Besonderheiten zu beachten. So fordern Irland, Großbritannien, Malta, Finnland und Norwegen zusätzlich eine Behandlung gegen Bandwürmer (Echinokokkenbehandlung) 24 bis 120 Stunden vor der Einreise, die im Heimtierpass dokumentiert sein muss.
Schwierig ist die Reise in Drittländer: Um Probleme bei der Rückkehr in die EU zu vermeiden, muss in einem zugelassenen Labor mehrere Wochen vor der Reise ein erfolgreicher Bluttest auf Tollwut-Antikörper gemacht und in den Heimtierpass eingetragen werden, so z. B. bei Reisen in die Türkei, nach Ägypten, Marokko oder Tunesien. Allerdings empfiehlt es sich schon aufgrund der klimatischen Bedingungen nicht unbedingt, mit einem Hund nach Nordafrika zu reisen.
Wichtig zu wissen: Einige Länder lehnen die Einreise von potentiell gefährlichen Hunden grundsätzlich ab, so beispielsweise Kroatien, Dänemark, Frankreich oder Großbritannien. Kompliziert ist es auch in Spanien, denn dort müssen solche Rassen (darunter auch der Akita Inu) zuvor bei der jeweils zuständigen Gemeinde registriert werden. „Damit man hier keine böse Überraschung erlebt, sollte man auf jeden Fall nochmal direkt bei der zuständigen Behörde im jeweiligen Land nachfragen. Ein Maulkorb muss aber auf jeden Fall im Gepäck sein“, rät darum Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Bundestierärztekammer.
Die Bundestierärztekammer weist Tierhalter auch darauf hin, vor einer Reise unbedingt auf einen wirksamen Parasitenschutz zu achten. Tiedemann: „Besonders im Süden können Zecken und Mücken gefährliche Krankheiten wie Babesiose, Ehrlichiose oder Leishmaniose übertragen. Eine gründliche Beratung durch den Tierarzt ist darum im Vorfeld der Reise unbedingt anzuraten.“ Auskünfte zu den Einreisebestimmungen gibt es bei der jeweiligen Botschaft/Konsulat, weitere Infos auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: http://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html
Quelle: Bundestierärztekammer Berlin