int. Dackel-club gergweis e.V. int. rasse-jagd-gebrauchshunde-verband e.V.
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Agility-Cup-Turnier
Region Nord
09.05.2026 15:00 Uhr - 10.05.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
16.05.2026 16:00 Uhr - 17.05.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Mitte
17.05.2026 10:00 Uhr - 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
30.05.2026 16:00 Uhr - 31.05.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
07.06.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
13.06.2026 15:00 Uhr - 14.06.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
13.06.2026 15:00 Uhr - 14.06.2026 16:00 Uhr
IRJGV-Baden-Württemberg-Siegerschau mit Vergabe des Auslands-CACIB
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
14.06.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
20.06.2026 15:00 Uhr - 21.06.2026 16:00 Uhr
Lustiges Hunderennen
50-Meter-Hunderennen + Fotoshooting + pfiffiges Hunderennen
21.06.2026 11:00 Uhr - 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
28.06.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier & NRW-Meisterschaft
Region West
11.07.2026 08:00 Uhr - 12.07.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
25.07.2026 16:00 Uhr - 26.07.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier (Doppelturnier)
Region Mitte
08.08.2026 14:00 Uhr - 09.08.2026 15:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
22.08.2026 17:00 Uhr - 23.08.2026 16:00 Uhr
Sommerfest
mit lustigem Hunderennen + Hundeolympiade + Fotoshooting
23.08.2026 11:00 Uhr - 16:00 Uhr
IRJGV-Nordsee-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
29.08.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
29.08.2026 16:00 Uhr - 30.08.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
05.09.2026 15:00 Uhr - 06.09.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
06.09.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
IRJGV-Grenzland-Siegerschau Niederlande - mit Vergabe des „Auslands-CACIB“
- für alle Rassehunde -
13.09.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Agility-Richter- & LG-Beauftragten Arbeitskreis-Tagung
03.10.2026 11:30 Uhr - 15:00 Uhr
Deutsche Agility Meisterschaft
04.10.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
IRJGV-Euregio-Siegerschau - mit Vergabe des „Auslands-CACIB"
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18.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
IRJGV-Südwestdeutschland-Siegerschau
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25.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr

Int. Dackelclub Gergweis e.V. (IDG e.V.)
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Hundetraining und Pflege: Alles für Ihren Hund

Im IDG e.V. & IRJGV e.V. dreht sich alles um Hundetraining, Pflege und Vereinsaktivitäten. Erfahren Sie, wie Sie mit den richtigen Tipps das Leben mit Ihrem Hund harmonisch und artgerecht gestalten können.

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IRJGV-Baden-Württemberg-Siegerschau

mit Vergabe des Auslands-CACIB

NEU: ab sofort zusätzliche Klassen für die Bereiche Senioren & Kastraten

NEU: ab sofort zusätzliche Klassen für die Bereiche Senioren & Kastraten
 

Weitere Informationen zu den Neuerungen finden Sie unter der Rubrik “Aktuelles”: Rassehundeschauen-Sonderschauen - Was ist ab 2026 neu? - oder können Sie bei der Ausstellungsleitung erfragen. 

Nähere Veranstaltungsinformationen zur Rosensiegerschau selbst, sind in der Terminübersicht zu finden. 

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Schnauze weg von Schokolade

Theobromin und Koffein beim Hund

Dass Schokolade und Kakao für Hunde giftig sind, wird den meisten Hundehaltern bekannt sein. Doch welche Stoffe sind dafür verantwortlich? Wie lässt sich das Risiko für den Hund abschätzen, wenn das Tier doch einmal Schokolade aufgenommen haben sollte, und welche Maßnahmen sind dann zu ergreifen?

Dass Schokolade und Kakao für Hunde giftig sind, wird den meisten Hundehaltern bekannt sein. Doch welche Stoffe sind dafür verantwortlich? Wie lässt sich das Risiko für den Hund abschätzen, wenn das Tier doch einmal Schokolade aufgenommen haben sollte, und welche Maßnahmen sind dann zu ergreifen?

Schokolade, Kakao und kakaohaltige Produkte enthalten die Stoffe Theobromin und Koffein. Beide Stoffe gehören zur chemischen Gruppe der Methylxanthine.

Sie werden von Hunden schnell aus dem Verdauungstrakt aufgenommen, aber nur langsam wieder aus dem Organismus entfernt. Wurde vom Hund eine Dosis Methylxanthine aufgenommen, zeigen sich nach ca. sechs bis zwölf Stunden erste Symptome. Erste Zeichen einer Vergiftung mit Methylxanthinen sind Polydipsie (vermehrtes Trinken), Erbrechen, Durchfall, ein aufgeblähter Bauch und Ruhelosigkeit. Im weiteren Verlauf entwickeln sich je nach aufgenommener Menge Symptome wie Hyperaktivität, Polyurie (vermehrtes Absetzen von Urin), Lähmungserscheinungen, Zittern und Krämpfe. Es ist dabei unerheblich, ob nur Theobromin oder Koffein oder eine Mischung aus beiden Substanzen aufgenommen wurde.

Erste leichte Symptome zeigen sich nach der Aufnahme von 20 mg Methylxanthinen pro kg Körpergewicht, schwere Symptome zeigen sich ab ca. 40 - 50 mg Theobromin/ Koffein pro kg Körpergewicht. Die sogenannte LD50, also die Dosis, ab der 50% der Individuen nach oraler Aufnahme der Stoffgruppe sterben, liegt beim Hund bei 100 - 200 mg/kg Körpergewicht. Da jeder Hund eine unterschiedliche Empfindlichkeit gegenüber Methylxanthinen aufweist, können im Einzelfall auch schon unterhalb der genannten Dosen Symptome auftreten.

Nach Bekanntwerden der Aufnahme von methylxanthinhaltigen Produkten durch den Hund sollte das Tier so schnell wie möglich einem Tierarzt vorgestellt werden (auch wenn das Tier noch keine Symptome entwickelt hat). Neben einer symptomatischen Behandlung steht beim Tierarzt vor allem die Entfernung von eventuell noch nicht aufgenommenem Wirkstoff aus dem Magen-Darm-Trakt im Vordergrund.

Theobromin- und Koffeingehalte in verschiedenen Kakaoerzeugnissen. Die genaue Menge in den Kakaoproduken ist durch natürliche Schwankungen variabel (Verändert nach Gwaltney-Brant,2001).
Theobromin- und Koffeingehalte in verschiedenen Kakaoerzeugnissen. Die genaue Menge in den Kakaoproduken ist durch natürliche Schwankungen variabel (Verändert nach Gwaltney-Brant,2001).
In der Regel ist der Koffeingehalt in Kakaoprodukten 3 - 10-fach geringer als der Theobromingehalt, so dass das Theobromin die Hauptrolle bei der Vergiftung spielt. Eine Ausnahme bilden hier einige Schokoladenprodukte, bei denen der Koffeingehalt künstlich durch Zugabe von Zusatzstoffen erhöht wird (z.B. SchoKaKola). Die Mengen von Theobromin und Koffein, die in Schokolade und anderen Kakaoerzeugnissen enthalten sind, hängt in erster Linie vom Kakaogehalt ab. Allerdings unterliegen die Konzentrationen der Stoffe im Kakao auch natürlichen Schwankungen. Die vorstehende Tabelle zeigt eine Zusammenstellung des Theobromin- und Koffeingehalts verschiedener Kakaoerzeugnisse.

Beispiel der Kalkulation einer Theobromin- und Koffeindosis:

Ein 8 kg schwerer Mops hat seinem Besitzer eine 100-g-Tafel Zartbitterschokolade gestohlen und diese komplett verspeist. Wie hoch ist die aufgenommene Dosis an Methylxantinen? Besteht die Gefahr, dass das Tier klinische Symptome entwickelt? 

  • Addition des Theobromin- (4,59 mg/g) und Koffeingehalts (0,71 mg/g) für Zartbitterschokolade = 5,30 mg/g
  • Multiplikation der Methylxantinkonzentration für die Schokoladensorte mit der aufgenommenen Schkoladenmenge in Gramm 5,30 mg/g x 100 g = 530,00 mg
  • Division der Körpermasse des Tieres 530 mg : 9 kg = 66,25 mg/kg 

Bei der aufgenommenen Dosis an Methylxantinen besteht die dringende Gefahr, dass das Tier klinische Symptome entwickelt, wenn es nicht sofort tierärtztlich behandelt wird.

Erste milde Symptome können bereits bei diesem Fallbeispiel (also bei einem 8 kg schweren Hund) bereits ab der totalen Aufnahme von 160 mg Methylxantinen erwartet werden (20 mg/kg Körpergewicht), das wären bei der im Fallbeispiel angenommenen Zartbitterschokolade ca. 30 g oder 7 - 8 Stücke Schokolade.

Werden durch den Hund Produkte aufgenommen, die aus verschiedenen Schokoladensorten oder z. B. Nüssen und Schokolade bestehen, so empfiehlt es sich, zunächst ein „Worst Case Szenario” zu berechnen. Das bedeutet, wir nehmen für eine erste Risikoabaschätzung an, dass es sich bei der gesamten aufgenommenen Menge um Schokolade handelt.

Übrigens reagieren auch Katzen auf gleiche Weise wie Hunde auf Methylxantine. Dadurch, dass Katzen aber ein weit selektiveres Fressverhalten aufweisen als Hunde, werden von Katzen seltener Produkte mit Methylxantinen aufgenommen. 

References: Gwaltney-Brant, Sharon (2001): Chocolate intoxication. In: Vet Med 96.2, pp. 108-111. Gwaltney-Brant, Sharon (2013): Chocolate. In: Mercmanuals. 

Autor: Till Masthoff, PetProfiâ„¢ Team 
Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung und Unterstützung von: www.petprofi.de

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Foto©shutterstock.com/Masarik

Tierhalterhaftung:

Wenn Hund, Katze und Co. einen Schaden anrichten

Die Katze jagt einer Maus hinterher und zerstört dabei das Blumenbeet der Nachbarin, der Hund rennt in einem unbeobachteten Moment übermütig auf die Straße und bringt einen Fahrradfahrer zu Fall, der sich beim Sturz verletzt, oder aber das Kaninchen nagt an dem teuren Pullover einer Freundin.

Die Katze jagt einer Maus hinterher und zerstört dabei das Blumenbeet der Nachbarin, der Hund rennt in einem unbeobachteten Moment übermütig auf die Straße und bringt einen Fahrradfahrer zu Fall, der sich beim Sturz verletzt, oder aber das Kaninchen nagt an dem teuren Pullover einer Freundin. In solchen Fällen muss der Heimtierhalter für den entstandenen Schaden aufkommen. Doch nicht alle Heimtiere brauchen hierfür eine extra Versicherung.

„Die Haftung des Tierhalters ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 833) geregelt. Demnach ist der Tierhalter dazu verpflichtet, für jeglichen durch das Heimtier entstandenen Schaden aufzukommen“, erklärt Michael Rohrmann, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale in Niedersachen. Hierzu gehören unter anderem die Zahlung von Reparaturkosten, etwa wenn die Katze das Auto der Nachbarin zerkratzt, oder Schmerzensgeld - wenn der Hund beispielsweise um die Beine des Postboten läuft, dieser über das Tier stolpert, fällt und sich das Bein bricht. Während Kleintiere durch die private Haftpflichtversicherung geschützt sind, ist für Hunde der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung notwendig.

Kleintiere und Katzen: 
Private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf

Durch Kleintiere verursachte Schäden werden im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung übernommen. Zu den Kleintieren gehören dabei alle Tiere bis zur Größe einer Katze, wie Meerschweinchen, Kaninchen oder Wellensittiche. Der Versicherungsschutz gilt auch für Schäden, die außerhalb der eigenen vier Wände, etwa durch eine Freigänger-Katze, verursacht werden. „Vorausgesetzt natürlich, dass der Tierhalter eine Privathaftpflichtversicherung  auch abgeschlossen hat“, so der Versicherungsexperte.

Anders ist es bei exotischen Tieren wie Schlangen oder Spinnen. „Bei diesen Tieren sollte der Tierfreund einen Blick ins Kleingedruckte seiner Versicherung werfen. Nur in einigen Tarifen ist die erlaubte Haltung solcher Tiere mitversichert“, berichtet Rohrmann.

Hundehaftpflichtversicherung:
Gesetzliche Regelung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich

Verursacht der Hund einen Schaden, greift die private Haftpflichtversicherung dagegen nicht – egal wie groß der Hund ist. Der Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht ist ratsam, in einigen Bundesländern sogar vorgeschrieben.

So sind alle Hundehalter in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gesetzlich verpflichtet, eine separate Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. In Nordrhein-Westfalen müssen alle Hunde versichert werden, wenn sie eine Größe von 40 cm (Widerristhöhe) haben oder sie schwerer als 20 Kilogramm sind. Einzige Ausnahme bei den Bundesländern: In Mecklenburg-Vorpommern besteht keine Versicherungspflicht. In den meisten anderen Bundesländern müssen lediglich Halter von gefährlichen Hunden eine solche Versicherung vorweisen. Die Einstufung der Hunde ist jedoch von Land zu Land verschieden. „Häufig ordnen die Bundesländer bestimmte Hunderassen über ihr Verhalten der Gruppe der gefährlichen Hunde zu. Dann entscheidet ein Wesenstest oder eine Prüfung der Ortspolizeibehörde, ob diese Hunde als gefährlich eingestuft werden“, erläutert Rohrmann.

Doch auch ohne Zwang – eine Hundehalterhaftpflicht ist aus Sicht des Versicherungsexperten ein absolutes Muss für jeden Hundehalter. Nicht nur, weil durch das Tier entstandene Schäden sehr teuer werden können, sondern auch, weil der Halter gegebenenfalls selbst dann für das Tier haftet, wenn ihm kein Verschulden nachzuweisen ist.

Schon für einen geringen Betrag ist ein guter Versicherungsschutz für Hunde möglich

Wie bei jeder Versicherung ist auch die Beitragshöhe für die Hundehaftpflicht abhängig von den angebotenen Leistungen: Ab 52 bis 150 Euro Jahresbeitrag kann der Versicherungsschutz für den Hund kosten. „Hundehaftpflichtversicherungen welche die Mindestkriterien abdecken gibt es schon ab 52 Euro im Jahr. Wer eine solche Versicherung abschließen möchte, kann also sparen und trotzdem auf guten Schutz achten“, empfiehlt Rohrmann. „Besitzer von großen und als gefährlich eingestuften Hunden müssen allerdings häufig mehr zahlen und bekommen auch längst nicht jeden Tarif für ihren Hund.“

Was sollte die Hundehaftpflicht abdecken?

„Die Höhe der Versicherungssumme der Hundehaftpflichtversicherung sollte mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Sach- und Personenschäden betragen“, so Rohrmann. Beißt der Hund beispielsweise jemanden, der daraufhin seinen Beruf eine Zeit lang nicht ausüben kann, kommt die Versicherung für den wirtschaftlichen Schaden auf. Für Vermögensschäden empfiehlt der Experte eine Deckung von mindestens 50.000 Euro.

Zerkratzt der Vierbeiner Boden und Türen in einer Mietwohnung, kommt auch hier der Halter für den Schaden auf. „Die Absicherung von Mietschäden gehört zum Grundschutz. Diese sollten bis mindestens 300.000 Euro versichert sein“, erklärt Rohrmann.

Nicht jeder Hundehalter freut sich über Nachwuchs. Schwängert ein Rüde eine Rassehündin, haftet auch hierfür der Halter. Ihm drohen Schadenersatzforderungen von mehreren tausend Euro. Halter von Rüden sollten daher darauf achten, dass dieser Versicherungsschutz in ihrer Hundehaftpflichtversicherung festgehalten ist. Für Halter von Hündinnen empfiehlt es sich einen Blick in die Unterlagen zu werfen, ob ihre Police auch einen umfassenden Schutz für Welpen enthält.

Versicherungsschutz auch im Ausland

Kommt der Hund mit auf Reisen, sollte der Versicherungsschutz auch im Ausland gelten. Obacht gilt, wenn ein längerer Auslandsaufenthalt geplant ist: „Bei vielen Versicherungen gelten die Leistungen innerhalb der EU unbegrenzt. Ein weltweiter Schutz ist allerdings oft auf eine Aufenthaltsdauer für ein, drei oder fünf Jahre begrenzt“, so Rohrmann.

Quelle: IVH

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Foto:©Daniel Pill/wikimedia commons

Bloß kein Getreide?

Trend, Mythos oder guter Ratschlag?

Getreide in Hundefutter – gefährlich oder genehmigt? Bei der Diskussion über den Sinn und Unsinn von Kohlenhydraten in der Hundenahrung ist vor allem Getreide in der „Schusslinie“. Ist Getreide artgerecht oder ein billiger Füllstoff und können Hunde als Fleischfresser Getreide überhaupt verdauen? Getreidefreie Hundefutter werden als die bessere Alternative angeboten, weil Getreide angeblich Allergien auslöst. Viele Mythen ranken um dieses Thema.

Getreide in Hundefutter – gefährlich oder genehmigt? Bei der Diskussion über den Sinn und Unsinn von Kohlenhydraten in der Hundenahrung ist vor allem Getreide in der „Schusslinie“. Ist Getreide artgerecht oder ein billiger Füllstoff und können Hunde als Fleischfresser Getreide überhaupt verdauen? Getreidefreie Hundefutter werden als die bessere Alternative angeboten, weil Getreide angeblich Allergien auslöst. Viele Mythen ranken um dieses Thema.

Vorweg: Hunde bevorzugen es, nur 10% ihrer Kilokalorien über Kohlenhydrate zu decken, 30 % über Eiweiß und 60% über Fett. Kohlenhydrate sind nicht essentiell, also lebensnotwendig (mit einer Ausnahme, in der Trächtigkeit und Säugezeit brauchen Hündinnen Kohlenhydrate, um Milch bilden zu können). Das waren aber objektiv betrachtet auch schon die Nachteile.

Auf der Habenseite sind Kohlenhydrate: schnell verfügbare Energielieferanten und zudem Lieferanten von Ballaststoffen, die eine optimale Verdauung unterstützen.

Wenn nicht aus Kohlenhydraten (z.B. dem Polysaccharid Stärke), woher kann die benötigte Energie im Futter sonst stammen?

Fett ist einer der drei möglichen Energielieferanten, steht meistens aber eher für Leistung auf lange Sicht zur Verfügung, weil es im Körper als Energiedepot in den Fettzellen gespeichert wird und nicht für sofortige Leistungsmomente genutzt werden kann. Eiweiß wird hauptsächlich für den Aufbau und den Erhalt von Körperzellen genutzt und wird im Überschuss über die Nieren ausgeschieden, kann also nicht gespeichert werden.

Der Wasserbedarf für den Ablauf der Energiegewinnung aus Eiweiß ist größer. Die Abbauprodukte (Ammoniak, der zu Harnstoff wird) sind ausscheidungspflichtig, Ammoniak ist giftig. Der Körper hat also viel zu tun mit der Verdauung von Eiweißen und dieser Aufwand ist für die Bereitstellung von „nur“ Energie zum Toben oder Rennen nicht gerechtfertigt.

Die landwirtschaftliche Revolution -vor allem der Anbau von Weizen- hat Menschen und Wolf gezwungen, sich an eine stärkereichere Ernährung anzupassen. Hunde haben sich daher imLaufe der Domestikation genetisch angepasst und ein Erhitzen von kohlehydratreicher Nahrung ermöglicht es dem Hund, Stärke zu verdauen. In rohem Zustand ist Stärke (z. B. aus Kartoffeln, Weizenkörnern) nicht verdaulich und führt zu Durchfall, das hat aber mit einer allergischen Reaktion nichts zu tun.

Ob der Halter eines gesunden Hundes getreidefrei füttert oder nicht, ist seine persönliche Entscheidung, aber sie sollte nicht auf falschen Argumenten beruhen.

Kartoffeln und Mais liefern übrigens auch Kohlenhydrate und werden in vielen selbstgemachten Rationen eingesetzt, obwohl stärkehaltiges Futter für den Hund als Carnivoren ungeeignet sein soll.

Gesunde Hunde können mit oder ohne kohlenhydrathaltiger Nahrung ernährt werden, bei Hunden mit einer Nieren-, Leber- oder Pankreaserkrankungen kann es sogar erforderlich sein, vermehrt Kohlenhydrate einzusetzen, weil Fette oder Eiweiße reduziert werden müssen.

Auf das in manchen Getreidesorten (nicht nur in Weizen!) vorkommende Klebereiweiß, aber auch auf die Eiweißbestandteile in Reis oder Kartoffeln sind allergische Reaktionen möglich. Einen Hund getreidefrei zu füttern, ergibt allerdings genauso wenig Sinn, wie vorsorglich nie Erdbeeren zu essen, weil man fürchtet irgendwann eine Allergie auf Erdbeeren zu entwickeln. Im Gegenteil – das Verfüttern möglichst vieler Rohmaterialien in den ersten Lebensmonaten wird zunehmend positiv diskutiert, weil der Körper bei einer allergischen Reaktion (= einer völlig überzogenen Abwehrreaktion) auf vermeintlich Fremdes reagiert. Was in den den ersten Lebensmonaten durch Futteraufnahme kennengelernt wurde, ist nicht „fremd“. 

Zwei Anmerkungen am Schluss, die nicht direkt den Hund betreffen:

  • Stärke wird für den Herstellungsprozess, das Extrudieren von Trockenfutter, gebraucht, sonst würde es keine Futterbröckchen, sondern Fleischmehl im Napf geben.
  • Getreide ist preiswerter als Fleisch, in der Herstellung von Fertignahrung und beim Selberkochen. Vor allem als Halter eines großen Hundes ist die Ernährung mit einem hochwertigen Trockenfutter eine preislich akzeptable Alternative.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich gerne an das Expertenteam von hund-fragen-wissen.de wenden. Jeden Montag von 18 bis 20 Uhr gibt es dort einen Live-Chat mit Experten.

Quelle: www.hund-fragen-wissen.de

Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung von: www.petprofi.de

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Foto:©IDG/IRJGV-Hauser

Die „Rasse-Bewertung“

Welche Rolle spielt sie in der Rassehundezucht?

Die Festlegung der Rassemerkmale eines Hundes – der Rassestandard – wird von Verbänden bestimmt. Ziel unseres Verbandes ist eine vernünftige Rassehundezucht – „züchterische Raritäten/Abnormitäten“ finden keine Idealisierung!

Sie besitzen einen Rassehund, der sich prächtig entwickelt. Sie haben Spaß und Freude an Ihrem Vierbeiner. Richtig so. Haben Sie auch schon einmal eine Rassehunde-Ausstellung besucht, um Ihren Hund nach seinem Rassestandard überprüfen zu lassen?
Rassehunde-Ausstellungen sind „Schönheitsschauen“, die für den Hundefreund (und den Rassehunde-Züchter) interessant und wichtig sein können, wenn Beratung und fachliche Beurteilung damit verbunden sind.

Der Rassestandard, die Festlegung der Rassemerkmale eines Hundes, wird von Verbänden bestimmt. Dazu ist es wichtig zu wissen, dass Rassehundezucht keinen „gesetzlichen“ oder „staatlichen“ Vorschriften, bzw. Anerkennungen unterliegt. Darum ist die Festlegung der jeweiligen Standards in den Verbänden erheblich unterschiedlich, ja teils widersprüchlich.

Wenn wir das Ziel einer vernünftigen Rassehundezucht nicht aus den Augen verlieren wollen und wissen, daß grundsätzlich nur die Zucht mit gesunden und wesensfesten Hunden als Richtungspunkt gelten kann, um wiederum entsprechende Nachzucht zu erhalten, muss daraus folgen, dass dem Standard gemäß als wertvoll und schön auf keinen Fall ungesunde oder „züchterische Raritäten/Abnormitäten“ (in Formen und Farben) idealisiert werden dürfen.

Ein Richter, der sich ernsthaft um den Rassehund bemüht, kann fachlich Haltung, Bewegung und Gesamterscheinung beurteilen. Größe und Gewicht wären mit Maßstab und Waage zu messen, ob sie dem „verbandseigenen“ Rassestandard entsprechen.

Aber: Nicht die Größe oder die Zierlichkeit, die Schwere oder Winzigkeit der körperlichen Maße sind entscheidend für eine objektive, rassische Beurteilung, sondern die „Ausgewogenheit“ des äußerlichen Erscheinungsbildes. Anatomie, Genetik und Rassestandard sind eng miteinander verbunden. Werden Rassebestimmungen festgelegt, ohne anatomisch-physiologische und genetische Zusammenhänge zu berücksichtigen, führt dies unausweichlich zu schweren Schäden in einer Rasse.

Besondere „Rasse- und Schönheitsmerkmale“ , wie hier der haarlose Chinese Crested Dog, mit z.B. weitgehender Nichtanlage ganzer Zahngruppen, sind nicht „interessant“ oder „schön(?)“, sondern krank! Foto:©shutterstock.com/Eric Isselee
Besondere „Rasse- und Schönheitsmerkmale“ , wie hier der haarlose Chinese Crested Dog, mit z.B. weitgehender Nichtanlage ganzer Zahngruppen, sind nicht „interessant“ oder „schön(?)“, sondern krank! Foto:©shutterstock.com/Eric Isselee
Dennoch werden für Hundemode und -verkauf nach wie vor neue Rassen kreiert, die bewusste Zucht mit Defektgenen, körperlich schwachen und auch kranken Hunden, wird in Kauf genommen, um das „Besondere“ zu erhalten. Dies gilt leider teilweise für zahn- und nasenlose Toy- und „Pet-Rassen“ mit Atemnot und Schluckbeschwerden, für „Harlekins“ und „Tiger“ und die vielen Fehlfarben, mit dem Resultat, blinder und taub geborener Welpen.

Rassehundezucht kann zur Tierquälerei werden und zum wirklich üblen Geschäft mit dem Hundeleben. Umso mehr sind Zucht- und Ausstellungsrichter gefordert, die in ihrer Beurteilung und Bewertung des Rassehundes zu entscheiden haben.
Um einen Rassestandard zu verbessern, die Zucht gesunder, widerstandsfähiger, in Form und Wesen gefestigter Hunde in den Vordergrund zu stellen, dürfen Standards nicht von Vereinsinteressen bestimmt werden.

Doch was ist „schön“ beim Hund, wie werden die „schönsten der Schönen“ gekürt, bzw. unterschieden - wenn es für den Besitzer doch keinen anderen Hund gibt, der dem Vergleich mit dem eigenen Vierbeiner standhält?

Lesen Sie dazu auch unsere Infos zum Schönheitswettbewerb und der Bewertungskriterien.

 

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Foto:©shutterstock.com/Edoma

Hundekaufvertrag

Sicherheit für Käufer und Verkäufer

Viele Hundekaufverträge erweisen sich im Streitfall als lückenhaft oder sogar unwirksam. Hierdurch können dem Züchter in einem Rechtsstreit mit einem Hundekäufer erhebliche Nachteile entstehen.

Viele Hundekaufverträge erweisen sich im Streitfall als lückenhaft oder sogar unwirksam. Hierdurch können dem Züchter in einem Rechtsstreit mit einem Hundekäufer erhebliche Nachteile entstehen.

Deshalb sollten Sie sich entweder bei einem auf das Tierkaufrecht spezialisierten Anwalt einen individuellen Hundekaufvertrag erstellen lassen oder zumindest die nachfolgenden Tipps beim Verfassen eines eigenen Kaufvertrags beherzigen:

  • Bezeichnen Sie die Vertragsparteien (Verkäufer und Käufer) jeweils konkret mit Vor- und Nachnamen, vollständiger Adresse, gegebenenfalls Telefonnummer sowie der Nummer des Personalausweises bzw. Passes. 
     
  • Der zu verkaufende Hund sollte mit allen wichtigen Angaben, die in seiner Ahnentafel vermerkt sind, beschrieben werden. Dazu gehören der vollständige Zwingername, der Wurftag, die Rasse, das Geschlecht, die Farbe (gegebenenfalls Abzeichen), die Zuchtbuchnummer, die Mikrochip-ID sowie gegebenenfalls HD-Befund, Zuchtzulassung oder Titel. 
     
  • Den Kaufpreis sollten Sie sowohl in Ziffern als auch in Worten in den Vertrag aufnehmen, ebenso die Fälligkeit und Zahlweise (zum Beispiel Barzahlung, Überweisung). Außerdem sollten Sie einen Eigentumsvorbehalt an dem Hund bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises vereinbaren. 
     
  • Als Verkäufer sollten Sie erklären, dass der Hund in Ihrem Eigentum steht und frei von Rechten Dritter ist. 
     
  • Sofern Ihnen Mängel des Hundes bekannt sind, sollten Sie diese vollständig im Kaufvertrag aufführen und hinzufügen, dass Sie den Käufer auf diese Mängel hingewiesen haben. Gleichzeitig sollte der Käufer erklären, dass er hiervon vor dem Vertragsabschluss Kenntnis erlangt hat. Nur so können Sie verhindern, dass Sie später von dem Käufer für die besagten Mängel in die Haftung genommen werden. 
     
  • Lassen Sie den Käufer vertraglich bestätigen, dass er den Hund vor Vertragsabschluss auf äußerlich erkennbare Mängel überprüft hat. Falls Mängel erkennbar waren, sollten diese in den Vertrag mit aufgenommen werden. 
     
  • Unabhängig davon, ob Sie als Unternehmer gelten oder nicht, sollten Sie auf jeden Fall Schadensersatzansprüche i. S. d. § 437 Nr. 3 BGB ausschließen. 
     
  • Wichtig ist, dass Sie im Kaufvertrag den genauen Übergabetermin des Tieres festhalten. Schließlich müssen Sie nur für einen Mangel des Hundes haften, der vor dem Verkaufsdatum auftrat. 
     
  • Vergessen Sie nicht die Angabe des Orts und des Datums des Vertragsabschlusses sowie die Unterschriften der Vertragsparteien. Nehmen Sie in den Vertrag auf jeden Fall eine Klausel auf, wonach der Käufer die Möglichkeit hatte, auf den Inhalt des Vertrags Einfluss zu nehmen und lassen Sie sich dies mit seiner Unterschrift bestätigen. Anderenfalls könnte ein Gericht den Vertrag später als sog. Formularvertrag werten, der einer strengen Inhaltskontrolle unterliegt. 
     
  • In der Regel ist es ratsam, den zu verkaufenden Hund möglichst noch kurz vor der Übergabe an den Käufer tierärztlich untersuchen zu lassen und das tierärztliche Attest zum Vertragsinhalt zu machen. Das Untersuchungsergebnis kann dann später als Indiz dafür Seite 1 von 2 gelten, dass das Tier zum Zeitpunkt der Übergabe mängelfrei war.

* Sofern Sie nicht als Unternehmer i. S. d. § 14 BGB gelten, können Sie die Mängelhaftung im Wege eines individuellen Kaufvertrags vollkommen ausschließen. Als Unternehmer gilt ein Züchter, der am Markt planmäßig und dauerhaft Tiere gegen Entgelt anbietet, und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt (siehe auch PetProfi™ Artikel „Hobbyzüchter oder schon gewerbsmäßiger Züchter?” in Heft 4/2013). In diesem Fall gelten für den Tierkauf die strengen Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf.

Zusätzlich können noch weitere Inhalte vertraglich geregelt werden, wie etwa ein Verbot der Abgabe des Hundes an Dritte oder gar an eine Tierversuchsanstalt. Solche Regelungen sollten stets mit einer angemessenen Vertragsstrafe gesichert werden. Um Fehler zu vermeiden, sollten Sie sich jedoch zuvor besser anwaltlich beraten lassen. Sollte es später zu Streitigkeiten über den Vertragsinhalt kommen, müssen Sie gegebenenfalls beweisen, was alles mit dem Käufer abgemacht wurde. Daher sollten Sie -sofern möglich- stets einen unabhängigen Zeugen zu den Vertragsverhandlungen hinzuziehen.

Bei den zuvor genannten Inhalten handelt es sich lediglich um die absoluten Mindestanforderungen, die an einen Hundekaufvertrag zu stellen sind. Bedenken Sie, dass manch selbst gewählte Vertragsklausel sich später als unwirksam herausstellen kann. Damit in diesem Fall nicht der komplette Kaufvertrag hinfällig wird, sollte abschließend noch die sogenannte „Salvatorische Klausel“ eingefügt werden, wonach der Kaufvertrag im Falle einer unwirksamen oder undurchführbaren Regelung im Übrigen seine Wirksamkeit behalten soll.

Rechtsanwältin Verena S. Rottmann

Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des PetProfi™ Service - www.petprofi.de

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Heimtierhaltung in der Wohnung:

Therapie- und Assistenztiere grundsätzlich erlaubt

Häufig wollen Vermieter die Tierhaltung verbieten. Wer einen Assistenzhund oder ein Tier zu therapeutischen Zwecken braucht, hat in der Regel gute Chancen, dass ihm die Tierhaltung dennoch gewährt wird. Unabhängig davon, was ursprünglich einmal im Mietvertrag vereinbart wurde, meint der Tierrechtsspezialist RA Andreas Ackenheil aus Mainz. Bestätigt sieht der Anwalt dies in zahlreichen Rechtsurteilen der Vergangenheit.

Häufig wollen Vermieter die Tierhaltung verbieten. Wer einen Assistenzhund oder ein Tier zu therapeutischen Zwecken braucht, hat in der Regel gute Chancen, dass ihm die Tierhaltung dennoch gewährt wird. Unabhängig davon, was ursprünglich einmal im Mietvertrag vereinbart wurde, meint der Tierrechtsspezialist RA Andreas Ackenheil aus Mainz. Bestätigt sieht der Anwalt dies in zahlreichen Rechtsurteilen der Vergangenheit.

„Oftmals sind es Einzelfallentscheidungen, die nach eingehender Prüfung und Abwägung der Interessen des Tierhalters, anderer Mieter und des Vermieters gefällt werden“, betont Ackenheil. Beispielsweise spielen auch besondere Bedürfnisse des Mieters (Blindenführhund, Therapiezwecke, soziale Vereinsamung) sowie das Naturell eines Tieres eine Rolle. 

Hunde

Benötigt beispielsweise ein behinderter Mensch einen Assistenzhund, der ihn bei der Hausarbeit unterstützt und ist der Hund gut erzogen, sozialverträglich und ruhig, sind sehr wichtige Kriterien bereits erfüllt. „Diese Eigenschaften sind bei ausgebildeten und qualitätsgeprüften Assistenzhunden die Voraussetzung für einen Einsatz bei einem behinderten Menschen“, sagt Sabine Häcker, ehrenamtliche Vorsitzende des Vereins Hunde für Handicaps, Mitarbeiterin beim Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband im Projekt „Führhund“, Tierärztin, Hundeerzieherin und Verhaltensberaterin (IHK/BHV). Demnach kann man davon ausgehen, dass der Haltung eines ausgebildeten Assistenzhundes in der Regel keine Steine in den Weg gelegt werden können. 

Dies zeigt auch das folgende Urteil: Sogar ein mietvertraglich individuell vereinbartes Verbot kann in besonderen Ausnahmefällen hinfällig werden. In diesem Sinne hatte der BGH einem Mieter, der auf die Dienste eines Blindenhundes angewiesen war, die Tierhaltung in der Mietwohnung zugestanden und die Interessen des Mieters als höherrangig gegenüber denen des Vermieters eingestuft (BGH Beschluss v. 4.5.1995, V ZB 5/95, Fundstelle: WuM 1995, 447). Sogar ein „normaler“, nicht ausgebildeter Hund, durfte aufgrund der besonderen Interessenlage einer behinderten Mieterin bleiben, obwohl in dem Regensburger Wohnungsblock ein generelles Tierverbot herrschte und sich die Nachbarn über Hundegebell beschwert hatten.

Vor Gericht gab die contergangeschädigte Hundebesitzerin an, dass sie wegen ihrer Behinderung arbeitslos sei und kaum Kontakt zu Menschen habe. Der Dackel wäre für die Stabilisierung des seelischen Zustands wichtig, wie vom Arzt bestätigt wurde. Letztendlich entschied das Gericht, dass die Frau ihren Dackel behalten durfte (Bayerisches OLG, Az.: 2Z BR 81/01). 

Katzen

Dennoch: „Soll ein Assistenzhund oder eine Katze zu therapeutischen Zwecken in die Wohnung einziehen, ist es ratsam, sich im Vorfeld mit dem Vermieter, gegebenenfalls auch den Mitmietern an einen Tisch zu setzen“, rät Ackenheil. Es könnten konkrete Störfaktoren vorliegen, die gegen eine Hunde- oder Katzenhaltung sprechen. Beispielsweise, wenn die Gefahr besteht, dass der Nachbar durch die Katze einem lebensbedrohlichen allergischen Asthmaanfall ausgesetzt werden könnte (LG München 34 S 16167/03).

Demgegenüber urteilte das AG Hannover (Az. 8611 76/86), dass die Katzenallergie eines benachbarten Mieters kein Grund sei, die Tierhaltung zu untersagen. In diesem Fall fiel Interessenabwägung eben anders aus. Maßgebend ist insoweit immer der Vortrag der Parteien, die den Richter für das eine oder andere Interesse überzeugen müssen. 

Kleintiere, Vögel und Fische 

Ist eine Katzen- oder Hundehaltung zu therapeutischen Zwecken aufgrund einer Allergie eines Hausmitbewohners nicht möglich, können Betroffene auch auf Kleintiere, Vögel oder Zierfische ausweichen. Deren Haltung ist immer erlaubt und sie eignen sich hervorragend als Seelentröster oder unvoreingenommene Gesellschafter.

Quelle: IVH 

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