Region Mitte
19.04.2026 09:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
26.04.2026 09:00 Uhr - 16:00 Uhr IDG-Rosensiegerschau
- nur für Dackel -
01.05.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
03.05.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Mitte
03.05.2026 10:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
09.05.2026 15:00 Uhr - 10.05.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
16.05.2026 16:00 Uhr - 17.05.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Mitte
17.05.2026 10:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
30.05.2026 16:00 Uhr - 31.05.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
07.06.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
13.06.2026 15:00 Uhr - 14.06.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
13.06.2026 15:00 Uhr - 14.06.2026 16:00 Uhr IRJGV-Baden-Württemberg-Siegerschau mit Vergabe des Auslands-CACIB
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
14.06.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
20.06.2026 15:00 Uhr - 21.06.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
28.06.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier & NRW-Meisterschaft
Region West
11.07.2026 08:00 Uhr - 12.07.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
25.07.2026 16:00 Uhr - 26.07.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier (Doppelturnier)
Region Mitte
08.08.2026 14:00 Uhr - 09.08.2026 15:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
22.08.2026 17:00 Uhr - 23.08.2026 16:00 Uhr IRJGV-Nordsee-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
29.08.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
30.08.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
05.09.2026 15:00 Uhr - 06.09.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
06.09.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr IRJGV-Grenzland-Siegerschau Niederlande - mit Vergabe des „Auslands-CACIB“
- für alle Rassehunde -
13.09.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr Deutsche Agility Meisterschaft
04.10.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr IRJGV-Euregio-Siegerschau - mit Vergabe des „Auslands-CACIB"
- für alle Rassehunde -
18.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr IRJGV-Südwestdeutschland-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
25.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Int. Dackelclub Gergweis e.V. (IDG e.V.)
Int. Rasse-Jagd-Gebrauchshunde Verband e.V. (IRJGV e.V.)
Hundetraining und Pflege: Alles für Ihren Hund
Im IDG e.V. & IRJGV e.V. dreht sich alles um Hundetraining, Pflege und Vereinsaktivitäten. Erfahren Sie, wie Sie mit den richtigen Tipps das Leben mit Ihrem Hund harmonisch und artgerecht gestalten können.
Wir brauchen Ihre Hilfe!
Zum Erhalt des Hundesplatzes in Hagen
Die Landesgruppe Westfalen möchte den Platz in Hagen wieder mit Leben erfüllen und Hundeausbildung und Aktivitäten rund um den Hund, darauf anbieten. Dazu brauchen wir aber auch Ihre Hilfe!
Haben Sie vielleicht Lust uns beim Wiederaufbau zu unterstützen, ganz egal ob „nur“ als Helfer bei der Platzerneuerung, als „Küchenfee“ oder auch als Ausbilder/Trainer oder als BGVP-/Agility-Richter/in.
Wir sind für jede Unterstützung sehr dankbar.
Bitte helfen Sie uns, diesen Platz wieder in Stand zu setzen, um diesen wirklich tollen Hundeübungsplatz erhalten zu können. Melden Sie sich einfach bei Martina Lutz, Tel.: 0171/6749418 oder Mail: m1.lutz@t-online.de
Neu - WhatsApp-Agility-Community
Um die Kommunikationswege für alle Agility-Beteiligten des Verbandes so kurz und einfach wie irgend möglich zu gestalten, haben wir uns dazu entschlossen WhatsApp-Gruppen anzubieten. Dies soll dafür sorgen, dass alle ehrenamtliche Mitarbeiter des Verbandes stets aktuell informiert sind.
Unser Agility-Beauftragter des Hauptverbandes, Herr Ingo Bursch, wird die Betreuung dieser Community übernehmen.
Die Mitarbeiter, die dieses Angebot nutzen möchten, können sich über den Einladungslink
https://chat.whatsapp.com/FAdyyDL4uNO80E7P996i04
legitimieren.
Um die Registration problemlos vornehmen zu können, meldet Euch bitte mit
- Eurem vollständigen Namen,
- Name der Landesgruppe,
- der örtlichen Gruppe und
- Eurer Funktion im Verband
an.
Herr Bursch wird dann die Anfrage entsprechend bearbeiten und Euch in die zutreffende Gruppe hinzufügen.
Im Augenblick sind noch keine Informationen in den Gruppen hinterlegt. Sobald die Registrierungen abgeschlossen sind, werden die ersten Informationen eingestellt.
Über regen Zuspruch für dieses Angebot würden wir uns sehr freuen!
Urlaub mit dem Vierbeiner
Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU
Pro Person dürfen im Reiseverkehr höchstens 5 Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) mitgeführt werden. Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln. Trifft dies nicht zu, gelten die Regelungen für den Handel mit Tieren. Genauere Informationen dazu finden Sie in der Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren (Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung).
Aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 sowie der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013, die seit 29. Dezember 2014 gelten, muss für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend transportiert werden, grundsätzlich ein Heimtierausweis nach einheitlichem Muster mitgeführt werden.
Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, das heißt, das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Seit dem 3. Juli 2011 ist für neu gekennzeichnete Tiere der Microchip verpflichtend. (Technische Anforderungen: Die Transponder müssen a) dem ISO-Standard 11784 entsprechen (HDX- oder FDX-B-Übertragung) und b) mit einem der ISO-Norm 11785 entsprechenden Lesegerät abgelesen werden können).
Die EU-Heimtierausweise können von einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden. Er benötigt hierfür allerdings eine Ermächtigung der nach Landesrecht zuständigen Behörden.

Impfschutz gegen Tollwut
Neben Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer muss der Heimtierausweis den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt.
Da für die Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes eine Zeitspanne von 21 Tagen erforderlich ist, bedeutet dies im Falle einer Erstimpfung, dass diese mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt erfolgen muss.
Wird eine Wiederholungsimpfung erst nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der letzten Impfung verabreicht, so entspricht diese Impfung einer Erstimpfung (Gültigkeitsdauer der Impfung ist im Pass vermerkt).
Verbot der Ein- und Durchreise mit Welpen unter 15 Wochen
Auch Welpen dürfen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz nach Deutschland einreisen bzw. Deutschland im Transit passieren. Da die Tollwut-Erstimpfung frühestens im Alter von 12 Wochen durchgeführt werden darf und es danach weitere 21 Tage bis zur Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes dauert, können Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen ein- bzw. durchreisen.
EU-Länder mit verschärften Anforderungen
In den Mitgliedsstaaten Irland, Malta, Finnland und dem Vereinigten Königreich gelten verschärfte Anforderungen über antiparasitäre Behandlungen, insbesondere Echinokokkenbehandlung (Bandwürmer).
Irland - Department of Agriculture and Food - http://www.pettravel.gov.ie/
Malta - Ministry for Sustainable Development, the Environment and Climate Change - http://www.pettravel.com/immigration/malta.cfm
Finnland - Auswärtiges Amt - https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/finnland-node/finnlandsicherheit/211624#content_4 P
Großbritannien - Department for Environment Food and Rural Affairs (Defra) - www.gov.uk/take-pet-abroad
Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft - www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html
Alter ist keine Krankheit
Die Wintermonate liegen hinter uns. Aber gerade an den kalten, oft grauen Wintertagen, ging uns das Thema „Alter und Tod“ besonders nahe. Und jedem Besitzer eines alten Hundes oder einer greisen Katze wird bewusst, wie endlich die Zeit mit dem geliebten Tier ist.
Besonders bewegt dabei die Frage, ob die altersbedingten Beeinträchtigungen für das Tier zumutbar sind, oder ob man es besser „erlösen“ sollte – vor allem, wenn man ständig drauf angesprochen wird, dass es doch so „schrecklich“ sei, wie humpelnd der alte Hund laufe oder dass die Katze nicht mehr ordentlich ihr Klo aufsuche.
„Wer sein Tier kennt, sollte sich nicht verunsichern lassen. Außenstehende empfinden altersbedingte Beeinträchtigungen besonders bei Hunden oft als schlimm. Aber es ist in gewissem Umfang normal, dass ein 14-jähriger Hund nur noch langsam läuft, nichts mehr hört oder nur noch schlecht sehen kann. Dem kann der Tierarzt nur begrenzt entgegenwirken. Alter ist keine Krankheit, doch man muss sich auf die Veränderungen einstellen und wie bei hochbetagten Menschen Verständnis und Geduld aufbringen“, erklärt Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer. Es bestehe aber auch die Gefahr, dass Beschwerden als Altersleiden abgetan würden und dabei übersehen wird, dass das Tier starke Schmerzen hat, die gelindert werden könnten.
Ganz wichtig ist darum der regelmäßige Besuch beim Tierarzt. Nur er kann den Gesundheitszustand von Hund oder Katze genau beurteilen und weiß, was bei beginnender Demenz, Schmerzen und anderen altersbedingten Problemen zu tun ist!
Hier einige allgemeine Tipps:

• Als typische Verhaltensveränderungen können auftreten: Rastlosigkeit – z.B. ununterbrochenes Laufen im Kreis („Zirkeln“) – oder extremes Ruhebedürfnis; vermehrtes Schlafen, nicht mehr vorhandene „Tag-Nacht-Trennung“ (nächtliche Ruhelosigkeit und tagsüber tiefer Schlaf); Appetitlosigkeit; verminderter Spieltrieb und Lethargie; Verwirrtheit durch Orientierungslosigkeit, Vergesslichkeit (kurz nach der Fütterung wird eine weitere Mahlzeit lautstark eingefordert), zunehmende Schreckhaftigkeit durch eingeschränktes Hör- und Sehvermögen; Kälteempfindlichkeit durch schlechtere Durchblutung, Bewegungsmangel und veränderten Stoffwechsel; scheinbar unmotivierte Lautäußerungen („Vokalisieren“ wie Winseln, Jaulen, schrilles Miauen).
• Bei Hunden ist die Lebenserwartung sehr unterschiedlich, man kann aber grundsätzlich sagen, dass ein Hund etwa mit zehn Jahren alt ist. Je größer ein Hund ist, desto kürzer ist seine Lebenserwartung – für eine Dogge oder einen Berner Sennenhund sind zehn Jahre bereits ein „biblisches Alter,” Kleinpudel oder Dackel werden nicht selten sogar 18 Jahre alt.
• Bei Katzen beginnen altersbedingte Verhaltensveränderungen mit etwa 11 Jahren; ab circa 15 Jahren ist mit medizinischen Problemen zu rechnen. Weil Katzen sich in der Regel auch bei starken Schmerzen und Krankheiten nach außen eher unauffällig zeigen, ist es besonders wichtig, das Tier genau zu beobachten.
• Das abnehmende Seh- oder Hörvermögen und der damit verbundene Orientierungsverlust verunsichern Hund und Katze je nach Ausprägung mehr oder weniger stark und lösen Stress aus. Missverständnisse mit Menschen oder anderen Tieren können entstehen, da diese als Bedrohung empfunden werden. Es ist wichtig, andere Hundebesitzer oder Besucher im Haushalt darauf hinzuweisen und dem Tier genügend Rückzugsraum zu geben.
• Alte Tiere werden oft inkontinent und können Urin und Kot nicht halten. Im Zoofachhandel gibt es spezielle Windeln für Hunde, die sehr hilfreich sind.
• Auch Hund und Katze leiden im hohen Alter oft an einer Art Demenz (kognitive Dysfunktionsstörung): die Katze vergisst dann z.B. den Standort der Katzentoilette, der alte Hund „schafft“ es nicht mehr rechtzeitig nach draußen. Für den Besitzer lästig, ist das für das Tier aber sicher keine Qual; der individuelle Fall muss mit dem Haustierarzt abgeklärt werden.
• Sehr alte Hunde sollten an der Leine geführt werden – sie sehen und hören ihren Menschen nicht mehr und geraten dann in Panik. Die Leine gibt Mensch und Tier Sicherheit. Im vertrauten Umfeld können sich die Tiere aber meist noch gut orientieren; ob ein alter Hund noch Treppen steigen sollte kommt auf den Einzelfall und die Rasse an.
• Alte Freigänger-Katzen haben manchmal nicht mehr die Kraft, sich im Revier zu behaupten und kommen mit Verletzungen nach Hause. Das Tier darum regelmäßig auf Wunden kontrollieren. Wohnungskatzen erleichtert man das Leben, in dem man Kletterhilfen wie Hocker o. ä. so aufstellt, dass problemlos der Lieblingsplatz erreicht werden kann.
• Alte Hunde sollten möglichst mindestens zwei Mal täglich gefüttert werden, denn die Verdauung mehrerer kleinerer Mahlzeiten fällt leichter; da auch Tiere im Alter und durch die abnehmende Bewegung zu Übergewicht neigen, empfiehlt sich ein spezielles energiereduziertes und leichter verdauliches Seniorenfutter.
• Die meisten alten Hunde und Katzen haben große Probleme mit Zähnen und Zahnfleisch: Regelmäßige Kontrollen und das Entfernen von Zahnstein durch den Tierarzt sind sehr wichtig, denn bei Entzündungen können Bakterien leicht in die Blutbahn gelangen und dann andere Organe schädigen.
In jedem Fall gilt: Der alte Hund und die alte Katze sind „Persönlichkeiten“, die nach einem langen Leben unsere besondere Aufmerksamkeit verdient haben. Sie halten uns den Spiegel für unser eigenes Älterwerden vor. Ihr Haustierarzt wird Ihnen dabei behilflich sein, den Zeitpunkt zu erkennen, ab dem sich Ihr Tier quält.
Quelle: BTK/Berlin
Klare Regeln für Kind und Hund:
Mein Spielzeug – Dein Spielzeug
Achtung, hier wird nicht geteilt!
Bei bereits bestehenden Kind-Hund-Gespannen gilt: Das Spielzeug des anderen ist tabu! Und das müssen auch beide Parteien lernen. „Der Hund muss zuverlässig das Aus-Kommando beherrschen. Bedient er sich doch einmal am Spielzeug des Kindes, muss er es wieder abgeben oder beispielsweise gegen ein Leckerli tauschen“, so Winkler. Aber das Kind muss ebenfalls früh lernen, dass der Hund eigene Sachen besitzt. „Hierzu kann z.B. eine “Hundeecke” in der Wohnung sinnvoll sein, in der der Hund seinen Rückzugsort mit Körbchen und Spielzeug hat.“ Diese Abgrenzung hilft auch dem Kind zu verstehen, dass der Ort und die Gegenstände des Hundes tabu sind.
Hat der Hund besondere Hobbies, wie beispielsweise Apportieren oder Ball spielen, sollten Hundehalter das Spielzeug auch nur anbieten, wenn sie mit ihrem Vierbeiner gerade aktiv spielen wollen. So ist es für den Hund viel interessanter, als wenn es dauerhaft verfügbar ist. Mit Ende des Spiels, wird auch das Spielzeug wieder außer Sichtweite gelegt. Damit ist das Lieblingsteil des Hundes auch vor dem Kind, geschützt.
Eltern als Streitschlichter zwischen Kind und Hund
Grundsätzlich gilt: Haben Hundefreunde bereits ein Baby oder Kleinkind und möchten sich einen Vierbeiner anschaffen, müssen sie wissen, dass vor allem Junghunde mit Vorliebe an Gegenständen wie Spielzeug knabbern. „Gerade in der Phase des Zahnwechsels, wenn die Tiere ihre Milchzähne verlieren, ist die Verlockung enorm, sich beispielsweise an Kinderspielzeug zu bedienen und darauf zu kauen“, sagt Winkler.
Wenn zu diesem Zeitpunkt ein erwachsener Hund einziehen soll, gibt die Expertin Folgendes mit auf den Weg: „Bei einem älteren Hund ist immer schlecht zu beurteilen, ob er eventuell Ressourcen verteidigt. Dazu gehören für einen Hund vor allem Futter, aber auch Spielzeug.“
Und egal ob Hund oder Kind sich unerlaubt am Spielzeug des anderen bedienen, es gilt ausnahmslos: „Die Eltern sind die Streitschlichter und in der Verantwortung, diese Situationen zu klären.“
Quelle: IVH
Tierhalterhaftung:
Wenn Hund, Katze und Co. einen Schaden anrichten
Die Katze jagt einer Maus hinterher und zerstört dabei das Blumenbeet der Nachbarin, der Hund rennt in einem unbeobachteten Moment übermütig auf die Straße und bringt einen Fahrradfahrer zu Fall, der sich beim Sturz verletzt, oder aber das Kaninchen nagt an dem teuren Pullover einer Freundin. In solchen Fällen muss der Heimtierhalter für den entstandenen Schaden aufkommen. Doch nicht alle Heimtiere brauchen hierfür eine extra Versicherung.
„Die Haftung des Tierhalters ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 833) geregelt. Demnach ist der Tierhalter dazu verpflichtet, für jeglichen durch das Heimtier entstandenen Schaden aufzukommen“, erklärt Michael Rohrmann, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale in Niedersachen. Hierzu gehören unter anderem die Zahlung von Reparaturkosten, etwa wenn die Katze das Auto der Nachbarin zerkratzt, oder Schmerzensgeld - wenn der Hund beispielsweise um die Beine des Postboten läuft, dieser über das Tier stolpert, fällt und sich das Bein bricht. Während Kleintiere durch die private Haftpflichtversicherung geschützt sind, ist für Hunde der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung notwendig.
Kleintiere und Katzen:
Private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf
Durch Kleintiere verursachte Schäden werden im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung übernommen. Zu den Kleintieren gehören dabei alle Tiere bis zur Größe einer Katze, wie Meerschweinchen, Kaninchen oder Wellensittiche. Der Versicherungsschutz gilt auch für Schäden, die außerhalb der eigenen vier Wände, etwa durch eine Freigänger-Katze, verursacht werden. „Vorausgesetzt natürlich, dass der Tierhalter eine Privathaftpflichtversicherung auch abgeschlossen hat“, so der Versicherungsexperte.
Anders ist es bei exotischen Tieren wie Schlangen oder Spinnen. „Bei diesen Tieren sollte der Tierfreund einen Blick ins Kleingedruckte seiner Versicherung werfen. Nur in einigen Tarifen ist die erlaubte Haltung solcher Tiere mitversichert“, berichtet Rohrmann.
Hundehaftpflichtversicherung:
Gesetzliche Regelung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich
Verursacht der Hund einen Schaden, greift die private Haftpflichtversicherung dagegen nicht – egal wie groß der Hund ist. Der Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht ist ratsam, in einigen Bundesländern sogar vorgeschrieben.
So sind alle Hundehalter in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gesetzlich verpflichtet, eine separate Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. In Nordrhein-Westfalen müssen alle Hunde versichert werden, wenn sie eine Größe von 40 cm (Widerristhöhe) haben oder sie schwerer als 20 Kilogramm sind. Einzige Ausnahme bei den Bundesländern: In Mecklenburg-Vorpommern besteht keine Versicherungspflicht. In den meisten anderen Bundesländern müssen lediglich Halter von gefährlichen Hunden eine solche Versicherung vorweisen. Die Einstufung der Hunde ist jedoch von Land zu Land verschieden. „Häufig ordnen die Bundesländer bestimmte Hunderassen über ihr Verhalten der Gruppe der gefährlichen Hunde zu. Dann entscheidet ein Wesenstest oder eine Prüfung der Ortspolizeibehörde, ob diese Hunde als gefährlich eingestuft werden“, erläutert Rohrmann.
Doch auch ohne Zwang – eine Hundehalterhaftpflicht ist aus Sicht des Versicherungsexperten ein absolutes Muss für jeden Hundehalter. Nicht nur, weil durch das Tier entstandene Schäden sehr teuer werden können, sondern auch, weil der Halter gegebenenfalls selbst dann für das Tier haftet, wenn ihm kein Verschulden nachzuweisen ist.
Schon für einen geringen Betrag ist ein guter Versicherungsschutz für Hunde möglich
Wie bei jeder Versicherung ist auch die Beitragshöhe für die Hundehaftpflicht abhängig von den angebotenen Leistungen: Ab 52 bis 150 Euro Jahresbeitrag kann der Versicherungsschutz für den Hund kosten. „Hundehaftpflichtversicherungen welche die Mindestkriterien abdecken gibt es schon ab 52 Euro im Jahr. Wer eine solche Versicherung abschließen möchte, kann also sparen und trotzdem auf guten Schutz achten“, empfiehlt Rohrmann. „Besitzer von großen und als gefährlich eingestuften Hunden müssen allerdings häufig mehr zahlen und bekommen auch längst nicht jeden Tarif für ihren Hund.“
Was sollte die Hundehaftpflicht abdecken?
„Die Höhe der Versicherungssumme der Hundehaftpflichtversicherung sollte mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Sach- und Personenschäden betragen“, so Rohrmann. Beißt der Hund beispielsweise jemanden, der daraufhin seinen Beruf eine Zeit lang nicht ausüben kann, kommt die Versicherung für den wirtschaftlichen Schaden auf. Für Vermögensschäden empfiehlt der Experte eine Deckung von mindestens 50.000 Euro.
Zerkratzt der Vierbeiner Boden und Türen in einer Mietwohnung, kommt auch hier der Halter für den Schaden auf. „Die Absicherung von Mietschäden gehört zum Grundschutz. Diese sollten bis mindestens 300.000 Euro versichert sein“, erklärt Rohrmann.
Nicht jeder Hundehalter freut sich über Nachwuchs. Schwängert ein Rüde eine Rassehündin, haftet auch hierfür der Halter. Ihm drohen Schadenersatzforderungen von mehreren tausend Euro. Halter von Rüden sollten daher darauf achten, dass dieser Versicherungsschutz in ihrer Hundehaftpflichtversicherung festgehalten ist. Für Halter von Hündinnen empfiehlt es sich einen Blick in die Unterlagen zu werfen, ob ihre Police auch einen umfassenden Schutz für Welpen enthält.
Versicherungsschutz auch im Ausland
Kommt der Hund mit auf Reisen, sollte der Versicherungsschutz auch im Ausland gelten. Obacht gilt, wenn ein längerer Auslandsaufenthalt geplant ist: „Bei vielen Versicherungen gelten die Leistungen innerhalb der EU unbegrenzt. Ein weltweiter Schutz ist allerdings oft auf eine Aufenthaltsdauer für ein, drei oder fünf Jahre begrenzt“, so Rohrmann.
Quelle: IVH
Mehrhundehaltung:
Wer passt zu wem?
Für den Hund ist die wichtigste Bezugsperson der Mensch. Dennoch freuen sich viele Vierbeiner über einen Artgenossen an ihrer Seite, mit dem sie gemeinsam toben können. Wer mit einer Mehrhundehaltung liebäugelt, sollte das neue tierische Familienmitglied jedoch sorgsam auswählen, damit aus mehreren Hunden ein stimmiges Rudel wird.
Gemeinsam spielen, kuscheln und Schabernack treiben: Hunde sind Rudeltiere und die Freude ist meist groß, wenn sie bei Spaziergängen auf Artgenossen treffen. Um ihren geliebten Vierbeinern einen dauerhaften Spielgefährten zu ermöglichen, denken viele Hundefreunde über einen zweiten, dritten oder sogar vierten Hund nach. Eine aktuelle Studie im Auftrag des Industrieverbands Heimtierbedarf (IVH) e. V. und des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e. V. (ZZF) belegt dies: 2021 lebten hierzulande insgesamt 10,3 Millionen Hunde. Etwa 8,4 Millionen Hunde wurden alleine gehalten, 1,5 Millionen zu zweit und 0,4 Millionen Hunde hatten sogar zwei oder noch mehr Partnertiere.
Damit es mit der Harmonie in der Hunde-WG klappt, spielen nicht nur die Rasse, sondern auch Geschlecht, Größe, Alter und Charakter des neuen tierischen Familienmitglieds eine wichtige Rolle.
Größe und Temperament sollten zusammenpassen
Während Züchter mehrere Hunde derselben Rasse halten, neigen Mehrhundehalter eher dazu, unterschiedliche Rassen in die Familie aufzunehmen. Grundsätzlich lassen sich alle Hunderassen miteinander vergesellschaften.
Das Temperament sowie die körperlichen Voraussetzungen der Hunde sollten jedoch zueinander passen. Trifft ein temperamentvoller, spielfreudiger Hund, wie zum Beispiel der Boxer, auf einen kleinen, eher nicht so robusten Artgenossen, kann es leicht zu Spielunfällen kommen. Beispiele für Hunderassen, die anhand von Größe und Temperament zueinander passen, sind etwa Labrador-Retriever, Dalmatiner sowie Collies.
Natürlich können sich auch ruhige mit temperamentvollen Hunden und kleine Hunde mit großen Vierbeinern verstehen. Bei einer solchen Kombination sollten Halter dem neuen Hunderudel aber besonders viel Aufmerksamkeit schenken und in der Gewöhnungsphase achtgeben, dass nichts passiert und sich keiner der Hunde gestresst fühlt.
Besonders gesellig sind Hunderassen, die früher in der Meute gehalten wurden. Der Beagle ist hier das Paradebeispiel für einen gutmütigen und äußerst sozialen Gefährten.
Der Junge lernt vom Alten
Kommt ein neuer Hund in die Familie, ist ein Altersunterschied von drei bis vier Jahren zum alteingesessenen Gefährten ideal. Ebenso sollte die Entwicklung des vorhandenen Hundes bereits abgeschlossen sein.
Ältere Hunde strahlen meist so viel Souveränität aus, dass es wenig zu Konflikten im Zusammenleben mit dem jüngeren Artgenossen kommt. Wird es dem Senior zu viel, wird er seinen Unmut in Form von Bellen oder Knurren kundtun und so seine Grenzen aufzeigen. Während ein jüngerer Hund den älteren Artgenossen unter Umständen fit und agil hält, wird ihn ein quirliger Welpe eher überfordern. Der Altersunterschied sollte daher nicht zu groß sein.
Rüde und Hündin harmonieren am besten
Am harmonischsten verläuft das Zusammenleben zwischen einem Rüden und einer Hündin. Wer keinen Nachwuchs wünscht, muss gewährleisten können, dass Rüde und Hündin während der Läufigkeit konsequent getrennt werden können. Da dies in der praktischen Umsetzung sehr schwierig ist, sollten Sie sich jedoch rechtzeitig zum Thema Kastration oder Sterilisation der Tiere informieren.
Auch zwei Rüden können gut miteinander auskommen. Zur Festlegung der Rangordnung neigen Rüden zwar zu kleineren Streitereien - diese sind aber meist mehr Show als Kampf.
Eher schwierig gestaltet sich die Zusammenführung zweier Hündinnen. Dabei kommt es erfahrungsgemäß häufiger zu Konflikten, welche mitunter eskalieren und in Kämpfen mit körperlichen Verletzungen enden können. Besonders Hündinnen, die im Alter nah beieinander liegen, neigen dazu, um die Rangordnung zu kämpfen. In einem solchen Fall müssen die Tiere dann dauerhaft getrennt werden.
Passen die Hunde zueinander, steht einem wunderbarenLeben im Hunderudel nichts im Wege. Und auch für den Halter ist es schön zu beobachten, wie sich im besten Fall eine Hundefreundschaft fürs Leben entwickelt.
Quelle: IVH