int. Dackel-club gergweis e.V. int. rasse-jagd-gebrauchshunde-verband e.V.
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Agility-Cup-Turnier
Region West
25.07.2026 16:00 Uhr - 26.07.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier (Doppelturnier)
Region Mitte
08.08.2026 14:00 Uhr - 09.08.2026 15:00 Uhr
Ersatztermin: Agility-Cup-Turnier
Region West
09.08.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
16.08.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
22.08.2026 17:00 Uhr - 23.08.2026 16:00 Uhr
Sommerfest
mit lustigem Hunderennen + Hundeolympiade + Fotoshooting
23.08.2026 11:00 Uhr - 16:00 Uhr
IRJGV-Nordsee-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
29.08.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
29.08.2026 16:00 Uhr - 30.08.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
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Agility-Cup-Turnier
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Hundetraining und Pflege: Alles für Ihren Hund

Im IDG e.V. & IRJGV e.V. dreht sich alles um Hundetraining, Pflege und Vereinsaktivitäten. Erfahren Sie, wie Sie mit den richtigen Tipps das Leben mit Ihrem Hund harmonisch und artgerecht gestalten können.

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Hundegebell:

Wann und wie lange erlaubt?

Bellen ist für Hunde ein Kommunikationsmittel und liegt in der Natur der Tiere. Bellt ein Hund aber besonders häufig oder lange, kann dies zu Streitigkeiten mit den Nachbarn führen. Die Frage ist: Wann ist Hundegebell als Ruhestörung einzustufen und was müssen Mitbewohner einfach erdulden? Verschiedene Gerichtsurteile geben Antworten.

Bellen ist für Hunde ein Kommunikationsmittel und liegt in der Natur der Tiere. Bellt ein Hund aber besonders häufig oder lange, kann dies zu Streitigkeiten mit den Nachbarn führen. Die Frage ist: Wann ist Hundegebell als Ruhestörung einzustufen und was müssen Mitbewohner einfach erdulden? Verschiedene Gerichtsurteile geben Antworten.

Ob vor Freude, weil der geliebte Mensch nach Hause kommt oder vor Aufregung, wenn der Postbote an der Haustür klingelt: Mit ihrem Bellen drücken Hunde Emotionen aus. Vielen Rassen liegt es im Blut, Geräusche lautstark zu melden – manchmal zum Unmut des Nachbarn, der die Lautäußerungen als Lärmbelästigung empfinden kann. Damit haben sich bereits diverse Gerichte beschäftigt. Das übereinstimmende Urteil: Auch für Hundegebell gelten Richtlinien, Regeln und Ruhezeiten. 

Wie viel und wie lange dürfen Hunde bellen?

„Das Urteil des Oberlandesgericht Köln vom 7. Juni 1993 wird mittlerweile als Standardurteil in Lärmangelegenheiten verwendet“, erklärt der auf Tierrecht spezialisierte Anwalt Andreas Ackenheil. Dieses Urteil mit dem Aktenzeichen 12 U 40/93 verpflichtete einen Hundehalter, sein Tier so zu halten, dass Hundegebell, Winseln oder Jaulen auf dem Grundstück des Nachbarn zu bestimmten Ruhezeiten nicht zu hören ist.

Diese Zeiten gelten von 13 bis 15 Uhr sowie von 22 bis 6 Uhr. Darüber hinaus darf Hundegebell nicht länger als zehn Minuten ununterbrochen und insgesamt 30 Minuten täglich zu hören sein. „Natürlich können festgesetzte Bellzeiten einem Hund nicht verständlich gemacht werden, daher sind die Regelungen eher als Orientierung zu verstehen“, erklärt der Tierrechtsexperte.

Auch in ländlicher Umgebung muss ein Hundehalter sicherstellen, dass Nachbarn vor 7 Uhr morgens, zwischen 13 und 15 Uhr und nach 22 Uhr keiner Lärmbelästigung durch Hundegebell ausgesetzt sind. Das Recht der Nachbarn auf Ruhe hat hier Vorrang vor dem Interesse des Hundehalters, wie das Landgericht Mainz am 22. Juni 1994 unter dem Aktenzeichen 6 S 87/94 urteilte. 

Dürfen Hunde an Sonn- und Feiertagen bellen?

„Geht von einer Hundehaltung eine erhebliche Lärmbelästigung durch das Hundegebell aus, so kann die Ordnungsbehörde anordnen, dass die Hunde nachts und an Sonn- und Feiertagen in geschlossenen Gebäuden gehalten werden. Diese Maßnahme ist angesichts des ordnungswidrigen Verhaltens des Hundehalters zulässig“, erläutert Anwalt Ackenheil. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am 5. Juli 2013 unter dem Aktenzeichen 11 ME 148/13 entschieden. Begründet wurde das Urteil damit, dass häufiges, übermäßig lautes und langanhaltendes Hundegebell, insbesondere zu Ruhezeiten wie der Mittags- und Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen, eine erhebliche Belästigung der Nachbarschaft und damit eine Ordnungswidrigkeit darstellt. 

Besteht ein Anrecht auf Mietminderung?

Andere Mieter können die Miete wegen nachbarlichen Hundegebells allenfalls dann mindern, wenn der Hund regelmäßig und langanhaltend laut bellt. „Gelegentliches Bellen stellt keinen Grund für eine Mietminderung dar“, sagt der Anwalt unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 6. März 2005 mit dem Aktenzeichen 49 C 165/05.

Das Gericht führte aus, dass ein gelegentliches Bellen noch nicht als Mietmangel bezeichnet werden könne – ebenso wenig wie andere, mit der Wohnnutzung zwangsläufig verbundene nachbarliche Laute wie Schritte, das Rauschen einer Dusche oder Toilettenspülung. Derartige Geräusche gehören ebenso wie die Lebenszeichen eines Hundes zu dem Geräuschspektrum, das jeden Mieter eines Mehrfamilienhauses erwarte.

Aus einem weiteren Urteil des Amtsgerichts Rheine vom 3. Februar 1998 mit dem Aktenzeichen 14 C 731/97 geht hervor, dass Mieter, die wegen Hundegebells in der Nachbarswohnung die Miete mindern, in einem Prozess konkret darlegen müssen, zu welchen Zeiten der Hund hörbare Geräusche von sich gegeben hat.

Um Konflikte in der Nachbarschaft zu vermeiden, ist es daher nicht nur hilfreich, frühzeitig das Gespräch zu suchen. Der Hundehalter sollte auch Ursachenforschung betreiben und gemeinsam mit dem Vierbeiner daran arbeiten – gegebenenfalls auch mithilfe eines Hundetrainers.

Quelle: IVH

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Foto©shutterstock.com/Ermolaev Alexander

Heimtierhaltung in der Wohnung:

Therapie- und Assistenztiere grundsätzlich erlaubt

Häufig wollen Vermieter die Tierhaltung verbieten. Wer einen Assistenzhund oder ein Tier zu therapeutischen Zwecken braucht, hat in der Regel gute Chancen, dass ihm die Tierhaltung dennoch gewährt wird. Unabhängig davon, was ursprünglich einmal im Mietvertrag vereinbart wurde, meint der Tierrechtsspezialist RA Andreas Ackenheil aus Mainz. Bestätigt sieht der Anwalt dies in zahlreichen Rechtsurteilen der Vergangenheit.

Häufig wollen Vermieter die Tierhaltung verbieten. Wer einen Assistenzhund oder ein Tier zu therapeutischen Zwecken braucht, hat in der Regel gute Chancen, dass ihm die Tierhaltung dennoch gewährt wird. Unabhängig davon, was ursprünglich einmal im Mietvertrag vereinbart wurde, meint der Tierrechtsspezialist RA Andreas Ackenheil aus Mainz. Bestätigt sieht der Anwalt dies in zahlreichen Rechtsurteilen der Vergangenheit.

„Oftmals sind es Einzelfallentscheidungen, die nach eingehender Prüfung und Abwägung der Interessen des Tierhalters, anderer Mieter und des Vermieters gefällt werden“, betont Ackenheil. Beispielsweise spielen auch besondere Bedürfnisse des Mieters (Blindenführhund, Therapiezwecke, soziale Vereinsamung) sowie das Naturell eines Tieres eine Rolle. 

Hunde

Benötigt beispielsweise ein behinderter Mensch einen Assistenzhund, der ihn bei der Hausarbeit unterstützt und ist der Hund gut erzogen, sozialverträglich und ruhig, sind sehr wichtige Kriterien bereits erfüllt. „Diese Eigenschaften sind bei ausgebildeten und qualitätsgeprüften Assistenzhunden die Voraussetzung für einen Einsatz bei einem behinderten Menschen“, sagt Sabine Häcker, ehrenamtliche Vorsitzende des Vereins Hunde für Handicaps, Mitarbeiterin beim Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband im Projekt „Führhund“, Tierärztin, Hundeerzieherin und Verhaltensberaterin (IHK/BHV). Demnach kann man davon ausgehen, dass der Haltung eines ausgebildeten Assistenzhundes in der Regel keine Steine in den Weg gelegt werden können. 

Dies zeigt auch das folgende Urteil: Sogar ein mietvertraglich individuell vereinbartes Verbot kann in besonderen Ausnahmefällen hinfällig werden. In diesem Sinne hatte der BGH einem Mieter, der auf die Dienste eines Blindenhundes angewiesen war, die Tierhaltung in der Mietwohnung zugestanden und die Interessen des Mieters als höherrangig gegenüber denen des Vermieters eingestuft (BGH Beschluss v. 4.5.1995, V ZB 5/95, Fundstelle: WuM 1995, 447). Sogar ein „normaler“, nicht ausgebildeter Hund, durfte aufgrund der besonderen Interessenlage einer behinderten Mieterin bleiben, obwohl in dem Regensburger Wohnungsblock ein generelles Tierverbot herrschte und sich die Nachbarn über Hundegebell beschwert hatten.

Vor Gericht gab die contergangeschädigte Hundebesitzerin an, dass sie wegen ihrer Behinderung arbeitslos sei und kaum Kontakt zu Menschen habe. Der Dackel wäre für die Stabilisierung des seelischen Zustands wichtig, wie vom Arzt bestätigt wurde. Letztendlich entschied das Gericht, dass die Frau ihren Dackel behalten durfte (Bayerisches OLG, Az.: 2Z BR 81/01). 

Katzen

Dennoch: „Soll ein Assistenzhund oder eine Katze zu therapeutischen Zwecken in die Wohnung einziehen, ist es ratsam, sich im Vorfeld mit dem Vermieter, gegebenenfalls auch den Mitmietern an einen Tisch zu setzen“, rät Ackenheil. Es könnten konkrete Störfaktoren vorliegen, die gegen eine Hunde- oder Katzenhaltung sprechen. Beispielsweise, wenn die Gefahr besteht, dass der Nachbar durch die Katze einem lebensbedrohlichen allergischen Asthmaanfall ausgesetzt werden könnte (LG München 34 S 16167/03).

Demgegenüber urteilte das AG Hannover (Az. 8611 76/86), dass die Katzenallergie eines benachbarten Mieters kein Grund sei, die Tierhaltung zu untersagen. In diesem Fall fiel Interessenabwägung eben anders aus. Maßgebend ist insoweit immer der Vortrag der Parteien, die den Richter für das eine oder andere Interesse überzeugen müssen. 

Kleintiere, Vögel und Fische 

Ist eine Katzen- oder Hundehaltung zu therapeutischen Zwecken aufgrund einer Allergie eines Hausmitbewohners nicht möglich, können Betroffene auch auf Kleintiere, Vögel oder Zierfische ausweichen. Deren Haltung ist immer erlaubt und sie eignen sich hervorragend als Seelentröster oder unvoreingenommene Gesellschafter.

Quelle: IVH 

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Foto:©IDG/IRJGV-Hauser

Die „Rasse-Bewertung“

Welche Rolle spielt sie in der Rassehundezucht?

Die Festlegung der Rassemerkmale eines Hundes – der Rassestandard – wird von Verbänden bestimmt. Ziel unseres Verbandes ist eine vernünftige Rassehundezucht – „züchterische Raritäten/Abnormitäten“ finden keine Idealisierung!

Sie besitzen einen Rassehund, der sich prächtig entwickelt. Sie haben Spaß und Freude an Ihrem Vierbeiner. Richtig so. Haben Sie auch schon einmal eine Rassehunde-Ausstellung besucht, um Ihren Hund nach seinem Rassestandard überprüfen zu lassen?
Rassehunde-Ausstellungen sind „Schönheitsschauen“, die für den Hundefreund (und den Rassehunde-Züchter) interessant und wichtig sein können, wenn Beratung und fachliche Beurteilung damit verbunden sind.

Der Rassestandard, die Festlegung der Rassemerkmale eines Hundes, wird von Verbänden bestimmt. Dazu ist es wichtig zu wissen, dass Rassehundezucht keinen „gesetzlichen“ oder „staatlichen“ Vorschriften, bzw. Anerkennungen unterliegt. Darum ist die Festlegung der jeweiligen Standards in den Verbänden erheblich unterschiedlich, ja teils widersprüchlich.

Wenn wir das Ziel einer vernünftigen Rassehundezucht nicht aus den Augen verlieren wollen und wissen, daß grundsätzlich nur die Zucht mit gesunden und wesensfesten Hunden als Richtungspunkt gelten kann, um wiederum entsprechende Nachzucht zu erhalten, muss daraus folgen, dass dem Standard gemäß als wertvoll und schön auf keinen Fall ungesunde oder „züchterische Raritäten/Abnormitäten“ (in Formen und Farben) idealisiert werden dürfen.

Ein Richter, der sich ernsthaft um den Rassehund bemüht, kann fachlich Haltung, Bewegung und Gesamterscheinung beurteilen. Größe und Gewicht wären mit Maßstab und Waage zu messen, ob sie dem „verbandseigenen“ Rassestandard entsprechen.

Aber: Nicht die Größe oder die Zierlichkeit, die Schwere oder Winzigkeit der körperlichen Maße sind entscheidend für eine objektive, rassische Beurteilung, sondern die „Ausgewogenheit“ des äußerlichen Erscheinungsbildes. Anatomie, Genetik und Rassestandard sind eng miteinander verbunden. Werden Rassebestimmungen festgelegt, ohne anatomisch-physiologische und genetische Zusammenhänge zu berücksichtigen, führt dies unausweichlich zu schweren Schäden in einer Rasse.

Besondere „Rasse- und Schönheitsmerkmale“ , wie hier der haarlose Chinese Crested Dog, mit z.B. weitgehender Nichtanlage ganzer Zahngruppen, sind nicht „interessant“ oder „schön(?)“, sondern krank! Foto:©shutterstock.com/Eric Isselee
Besondere „Rasse- und Schönheitsmerkmale“ , wie hier der haarlose Chinese Crested Dog, mit z.B. weitgehender Nichtanlage ganzer Zahngruppen, sind nicht „interessant“ oder „schön(?)“, sondern krank! Foto:©shutterstock.com/Eric Isselee
Dennoch werden für Hundemode und -verkauf nach wie vor neue Rassen kreiert, die bewusste Zucht mit Defektgenen, körperlich schwachen und auch kranken Hunden, wird in Kauf genommen, um das „Besondere“ zu erhalten. Dies gilt leider teilweise für zahn- und nasenlose Toy- und „Pet-Rassen“ mit Atemnot und Schluckbeschwerden, für „Harlekins“ und „Tiger“ und die vielen Fehlfarben, mit dem Resultat, blinder und taub geborener Welpen.

Rassehundezucht kann zur Tierquälerei werden und zum wirklich üblen Geschäft mit dem Hundeleben. Umso mehr sind Zucht- und Ausstellungsrichter gefordert, die in ihrer Beurteilung und Bewertung des Rassehundes zu entscheiden haben.
Um einen Rassestandard zu verbessern, die Zucht gesunder, widerstandsfähiger, in Form und Wesen gefestigter Hunde in den Vordergrund zu stellen, dürfen Standards nicht von Vereinsinteressen bestimmt werden.

Doch was ist „schön“ beim Hund, wie werden die „schönsten der Schönen“ gekürt, bzw. unterschieden - wenn es für den Besitzer doch keinen anderen Hund gibt, der dem Vergleich mit dem eigenen Vierbeiner standhält?

Lesen Sie dazu auch unsere Infos zum Schönheitswettbewerb und der Bewertungskriterien.

 

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Foto:©ClipDealer.de

Keine Reise ohne Heimtierpass!

Die Bundestierärztekammer rät: Tierhalter sollten sich vor dem Urlaub genau über die Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen informieren

Reisen will gut geplant sein. Doch wenn man nicht auf Ferienzeiten Rücksicht nehmen muss, lockt schon mal ein Schnäppchen, und man will kurzentschlossen in die Ferne. Soll das Haustier – in der Regel ja der Hund – mit in den Urlaub, ist es allerdings wichtig, sich im Vorfeld gut über die Einreisebestimmungen zu informieren.

Reisen will gut geplant sein. Doch wenn man nicht auf Ferienzeiten Rücksicht nehmen muss, lockt schon mal ein Schnäppchen, und man will kurzentschlossen in die Ferne. Soll das Haustier – in der Regel ja der Hund – mit in den Urlaub, ist es allerdings wichtig, sich im Vorfeld gut über die Einreisebestimmungen zu informieren.

Grundsätzlich gilt: Seit dem 3. Juli 2004 muss für die Reise mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU ein Heimtierausweis, der von einem ermächtigten Tierarzt ausgestellt wurde, mitgeführt werden. Außerdem muss das Tier mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung mittels Tätowierung wird seit Juli 2011 nicht mehr anerkannt, es sei denn, sie wurde schon vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen und ist eindeutig lesbar.

Neben der bei Reisen ins Ausland stets vorgeschriebenen Impfung gegen Tollwut sind in einigen Ländern weitere Besonderheiten zu beachten. So fordern Irland, Großbritannien, Malta, Finnland und Norwegen zusätzlich eine Behandlung gegen Bandwürmer (Echinokokkenbehandlung) 24 bis 120 Stunden vor der Einreise, die im Heimtierpass dokumentiert sein muss.

Schwierig ist die Reise in Drittländer: Um Probleme bei der Rückkehr in die EU zu vermeiden, muss in einem zugelassenen Labor mehrere Wochen vor der Reise ein erfolgreicher Bluttest auf Tollwut-Antikörper gemacht und in den Heimtierpass eingetragen werden, so z. B. bei Reisen in die Türkei, nach Ägypten, Marokko oder Tunesien. Allerdings empfiehlt es sich schon aufgrund der klimatischen Bedingungen nicht unbedingt, mit einem Hund nach Nordafrika zu reisen.

Wichtig zu wissen: Einige Länder lehnen die Einreise von potentiell gefährlichen Hunden grundsätzlich ab, so beispielsweise Kroatien, Dänemark, Frankreich oder Großbritannien. Kompliziert ist es auch in Spanien, denn dort müssen solche Rassen (darunter auch der Akita Inu) zuvor bei der jeweils zuständigen Gemeinde registriert werden. „Damit man hier keine böse Überraschung erlebt, sollte man auf jeden Fall nochmal direkt bei der zuständigen Behörde im jeweiligen Land nachfragen. Ein Maulkorb muss aber auf jeden Fall im Gepäck sein“, rät darum Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Bundestierärztekammer.

Die Bundestierärztekammer weist Tierhalter auch darauf hin, vor einer Reise unbedingt auf einen wirksamen Parasitenschutz zu achten. Tiedemann: „Besonders im Süden können Zecken und Mücken gefährliche Krankheiten wie Babesiose, Ehrlichiose oder Leishmaniose übertragen. Eine gründliche Beratung durch den Tierarzt ist darum im Vorfeld der Reise unbedingt anzuraten.“ Auskünfte zu den Einreisebestimmungen gibt es bei der jeweiligen Botschaft/Konsulat, weitere Infos auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: http://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html

 Quelle: Bundestierärztekammer Berlin

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„Tierhaar“-Allergie?

Gibt es „allergenarme“ Hunde ?

Bei etwa zehn Prozent der Tierhalter kommt es zur Entstehung einer „Tierhaar“-Allergie, die sich in Form von Augenjucken und -tränen, Fließschnupfen, Niesattacken, Nesselausschlag bis hin zum allergischen Asthma bronchiale äußern kann. Häufig sind Allergien auf Katzen, Hunde, Pferde und Nager. Auch Kleidungsstücke oder andere Gegenstände aus Tierhaaren wie Felle können Tierallergene enthalten.

Bei etwa zehn Prozent der Tierhalter kommt es zur Entstehung einer „Tierhaar“-Allergie, die sich in Form von Augenjucken und -tränen, Fließschnupfen, Niesattacken, Nesselausschlag bis hin zum allergischen Asthma bronchiale äußern kann. Häufig sind Allergien auf Katzen, Hunde, Pferde und Nager. Auch Kleidungsstücke oder andere Gegenstände aus Tierhaaren wie Felle können Tierallergene enthalten.

Die sicherste „Therapie“ ist das Meiden der Tiere. Durch einen dauerhaft engen Kontakt kann sich das Krankheitsbild verschlechtern und allergisches Asthma bronchiale entstehen. Wenn das eigene Haustier die Allergien auslöst, empfehlen Allergologen daher das Tier nach Möglichkeit in gute Hände abzugeben.

Können Katzenallergiker allergisch reagieren, obwohl keine Katze in der Nähe ist?

Nur ca. 50 Prozent aller Katzenallergiker sind selbst Katzenhalter oder ehemalige Katzenbesitzer. Katzen besitzen die aggressivsten Allergieauslöser, die sehr gute Schwebeigenschaften besitzen und über Luftzug und Kleidung verbreitet werden. So findet man die Allergene in Kindergärten, Schulen, öffentlichen Gebäuden und natürlich auch in Wohnräumen, wo sich noch nie Katzen aufhielten. Wird eine Katze abgegeben, sinkt die Allergenkonzentration in den Räumen erst nach Monaten merklich ab. Die Allergene sind zu einem Großteil an Staubpartikel gebunden und lassen sich durch Staub saugen und andere Reinigungsmaßnahmen nur schwer entfernen. Ein Luftreiniger kann als unterstützende Maßnahme eingesetzt werden. Die Allergene sind in Speichel-, Talg-, Analdrüsen sowie in der Haut und der Tränenflüssigkeit der Tiere vorhanden und werden durch das Lecken über das gesamte Fell verteilt. Dabei sollen Kater mehr Allergene produzieren als Katzen, kastrierte Kater weniger als nichtkastrierte Tiere. Katzen mit heller Fellfarbe sollen weniger Allergene verbreiten als dunkle Tiere. Meist reagieren die Betroffenen mehr oder weniger auf alle Katzen. Kreuzreaktionen wurden gegen Großkatzen (Raubtiere) und Hunde nachgewiesen. 

Welche Medikamente oder Therapien helfen

Allergische Symptome können mit antiallergischen Medikamenten (Antihistaminika) akut behandelt werden. Kann der Betroffene die allergische Reaktion allein durch das Meiden der Tiere nicht verhindern oder kommt er beruflich mit dem entsprechenden Tier in Kontakt, kann gegebenenfalls eine spezifische Immuntherapie (Hyposensibilisierung) durchgeführt werden. Hyposensibilisierungen gegen Katzenallergene sollen in Zukunft wirksamer werden. Zur Zeit werden neuartige Immuntherapien erforscht. 

Was kann man unterstützend tun, wenn man das Tier nicht sofort abgeben kann?

Das Schlafzimmer sollte nicht für das Tier zugänglich sein. Hunde können nach Möglichkeit regelmäßig abgewaschen werden, um die Allergenkonzentration zu verringern. Alle Räume sollten regelmäßig gereinigt werden. Zu den unterstützenden Maßnahmen gehören das regelmäßige Lüften, Staub wischen, Staub saugen (Staubsauger mit Hepa-Filter) sowie bei glatten Böden feuchtes Wischen. Studien zum Einsatz von Luftreinigern als Präventionsmaßnahme zeigten bei Katzenhaltung eine Reduktion des Allergengehalts in der Luft, nicht aber im Hausstaub. 

Können Tiere vor Allergien schützen?

In einer Langzeitstudie konnte ein Hund im Haus das Allergierisiko in allergiefreien bzw. risikoarmen Familien vermindern. Die genauen Ursachen dafür sind bisher nicht geklärt. Vermutet wird, dass der Umgang mit den Hunden im Freien oder bislang unbekannte Keime des Hundes dafür verantwortlich sind. 

Gibt es Hunde für Allergiker?

Hundeallergiker berichten häufig von unterschiedlichen Reaktionen beim Kontakt mit verschiedenen Hunderassen. Es gibt ältere Untersuchungen über rassetypische Allergene, die aber nicht einheitlich diskutiert werden. Bei verschiedenen Hunderassen wurden unterschiedliche Allergenkonzentrationen nachgewiesen. Männliche Hunde wiesen höhere Allergenpotentiale auf als weibliche Tiere. Bei Labradoren, die relativ allergenarm sind, traten deutliche Schwankungen in der Allergenmenge auf. Andere Rassen wie Pudel, Pinscher oder Yorkshire-Terrier zeigten kaum Unterschiede in der Allergenkonzentration. Pudel, denen eine geringere Allergenabgabe nachgesagt wird, gaben im Durchschnitt mehr Allergene ab als Labradore. Haarlänge oder Hormonstatus spielten keine Rolle, die Allergenmenge war aber umso höher, je stärker die Schuppenbildung bei den Tieren war. Neuere Untersuchungen konnten weder allergenarme Hunderassen ausmachen, noch rasse- oder geschlechtsspezifische Unterschiede klar feststellen. Bei allen Hunden fand man das Hauptallergen, wenn auch in deutlich unterschiedlicher Menge. Demnach könnten individuelle spezifische Faktoren für die Allergenität eines Hundes relevanter sein als Geschlecht oder Rasse. 

Welche Tiere können noch allergische Reaktionen auslösen?

Verschiedene felltragende Kleintiere können ebenfalls Allergien vom Soforttyp auslösen. Hierzu zählen Nager, wie z. B. Meerschweinchen, Kaninchen, Goldhamster, Mäuse, Ratten, Chinchillas und Frettchen. Die Allergene können sich in Hautschuppen, Haarfollikeln, im Urin, im Kot, im Speichel und im Serum befinden. Bei Allergien auf Vögel reagieren die Betroffenen auf Allergene in Federn, im Speichel und den Bu?rzeldrüsensekreten, die bei der Gefiederpflege verteilt werden. Auch Vogelkot kann Allergien verursachen. Bei dem Krankheitsbild der Vogelhalterlunge handelt es sich um eine verzögerte entzündliche Reaktion der Lungenbläschen. Die Symptome (Fieber, Luftnot, Husten, Übelkeit) treten vier bis zwölf Stunden nach dem Vogelkontakt auf. Besteht jahrelanger Kontakt und erfolgt keine medizinische Behandlung, können schwere Lungenschäden entstehen. Wichtige Auslöser sind z. B. Wellensittiche, Kanarienvögel, Tauben und Papageien.

Präventionsempfehlungen

Für Personen ohne erhöhtes Allergierisiko besteht kein Grund, die Haustierhaltung aus Präventionsgründen einzuschränken. Die Auswirkungen der Haustierhaltung auf die Allergieentwicklung bei Risikokindern sind derzeit nicht eindeutig abzuschätzen. Die Anschaffung von Felltieren als Präventionsmaßnahme ist nicht zu empfehlen. Bei der Katzenhaltung überwiegen die Studien, die in der Haltung einen Risikofaktor sehen, deshalb sollte bei Risikokindern die Katzenhaltung vermieden werden. Hundehaltung ist wahrscheinlich nicht mit einem höheren Allergierisiko verbunden.

Achtung: Allergenarme Hunderasse ?

Der „Labradoodle“, eine Kreuzung aus Labrador und Pudel, wird als besonders allergikerfreundlich beworben. Wie neuere Untersuchungen klar feststellen, gibt es weder rasse- noch geschlechtsspezifische Unterschiede, die auf einen allergenfreien Hund schließen lassen. 
Im Labor konnten auch bei den oft als „allergikerfreundlich“ bezeichneten Hunden wie Labradoodle oder Goldendoodle (Kreuzungen/Mischungen aus Labrador- bzw. Golden-Retriever und Pudel), sowie den Rassehunden Pudel und Labradore, Empfindlichkeiten bei Hundeallergikern festgestellt werden!

Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung 
©Deutscher Allergie- und Asthmabund (DAAB)
An der Eickesmühle 15 - 19, 41238 Mönchengladbach,
E-Mail: info@daab.de – Internet: www.daab.de 
Tel.: 02166/6478820
Allergie-Hotline: 02161/6478888

Anm.der Redaktion:
Noch immer verbinden Betroffene, also Allergiker, wie auch nicht Betroffene, den Begriff „Tierhaarallergie“ mit der Vorstellung, daß die Allergie sich auf das tierische Fell -quasi das Haar an sich- bezieht und ausschließlich das Haar als ‘allergieauslösend’ wirken würde! 
F A L S C H !!!

Deshalb nochmals zur endgültigen Verdeutlichung: 
Die Allergene tierischen Ursprungs befinden sich natürlich zwar auch im Fell und in den Hautschuppen (Epithelien); aber auch im Speichel oder im Urin der Tiere! Der allergieauslösende Kontakt entsteht durch direkten Hautkontakt oder durch das Einatmen von Partikeln, denen Allergene anhaften. 
Wissenswertes nebenbei: Auch Tiere können auf die Anwesenheit von Menschen allergische Reaktionen zeigen! Menschliche Hautschuppen und Haare, können z. B. bei Katzen bekannte Symptome, wie Juckreiz, Asthma usw. verursachen.

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Foto©shutterstock.com/Javier Brosch

Welcher Tierarzt für welches Problem?

Wenn Hunde, Katzen oder ein andere Heimtiere Beschwerden haben, dann muss schnell tierärztlicher Rat her. Aber an wen wendet man sich am besten? Denn auch Tierärzte sind nicht alle gleich: Es gibt verschiedene fachliche Spezialisierungen und Qualifikationen, wie den Dr. med. vet., den Fachtierarzt oder Zusatzbezeichnungen. Ein Wegweiser durch den Titel-Dschungel.

Wenn Hunde, Katzen oder ein andere Heimtiere Beschwerden haben, dann muss schnell tierärztlicher Rat her. Aber an wen wendet man sich am besten? Denn auch Tierärzte sind nicht alle gleich: Es gibt verschiedene fachliche Spezialisierungen und Qualifikationen, wie den Dr. med. vet., den Fachtierarzt oder Zusatzbezeichnungen. Ein Wegweiser durch den Titel-Dschungel.

Bei der Suche nach einem neuen Tierarzt ist dem ein oder anderen Tierfreund vielleicht schon einmal aufgefallen: Neben dem Dr. med. vet. als Doktor der Tiermedizin gibt es weitere Kürzel und Bezeichnungen, die weniger bekannt und verbreitet sind. Was unterscheidet etwa einen Dipl. ECVS von einem Fachtierarzt für Chirurgie? Und was hat es mit einer sogenannten Zusatzbezeichnung oder gar einem Arbeitsschwerpunkt auf sich?

Neben ihrer Berufsbezeichnung können Tierärzte in Deutschland weitere Bezeichnungen führen, die auf besondere Kenntnisse und Fertigkeiten in einem bestimmten Fachgebiet hinweisen. Ein Überblick über die gängigsten Bezeichnungen der Tiermediziner in Deutschland:

Der deutsche Fachtierarzt

National ist der Fachtierarzt die höchste Ausbildungsstufe. Zum 31.12.2021 gab es hierzulande laut der Bundestierärztekammer (BTK) 9.513 Fachtierärzte. Die erforderlichen Voraussetzungen, um einen Titel zu erlangen, sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich und werden durch die Weiterbildungsverordnung der jeweils zuständigen Tierärztekammern geregelt.

Eine Übersicht der Tierärztekammern finden Interessierte zum Beispiel auf der Webseite der BTK unter: www.bundestieraerztekammer.de

Für die Zusatzqualifikation zum Fachtierarzt ist in der Regeleine vier- bis fünfjährige Vollzeittätigkeit an einer von der Tierärztekammer zugelassenen Weiterbildungsstätte erforderlich. Der Fachtierarzt kann sowohl für medizinische Fachgebiete -wie beispielsweise Innere Medizin, Zahnheilkunde, Dermatologie oder Verhaltenskunde- als auch für bestimmte Tierarten beziehungsweise Tiergruppen -wie Pferde, Kleintiere, Geflügel, Rinder oder Reptilien- erworben werden. Nach bestandener Prüfung dürfen sich die Absolventen dann zum Beispiel als „Fachtierarzt für Chirurgie“, „Fachtierarzt für Kleintiere“ oder „Fachtierarzt für Epidemiologie“ bezeichnen.

Bei Vorsorgeuntersuchungen oder wenn der Heimtierhalter nicht sicher ist, was genau dem Tier fehlt, ist der Besuch eines Haustierarztes die richtige Wahl. Hat das Heimtier allerdings spezifische Probleme, die der Halter auch zuordnen kann, etwa mit den Zähnen, kann es durchaus sinnvoll sein, sich direkt an einen Fachtierarzt zu wenden. Im Tierärzteverzeichnis vom Bundesverband praktizierender Tierärzte e.V. (bpt) können Heimtierhalter gezielt nach (Fach-)Tierärzten in ihrer Region suchen.

Wie in der Humanmedizin können Tierärzte bei speziellen Krankheiten oder Beschwerden des Heimtieres den Halter an Fachtierärzte überweisen. Fachtierärzte bringen mehr Fachwissen und Erfahrung im jeweiligen Fachgebiet ein und haben meist auch eine bessere Ausrüstung für ihren speziellen Bereich, welche Diagnose und Behandlung des Tieres vereinfachen können. 

Zusatzbezeichnungen und Arbeitsschwerpunkte

Im Vergleich zum Fachtierarzt basiert die „Zusatzbezeichnung“ auf einer kürzeren und weniger intensiven Weiterbildung. Daher wird die Qualifikation häufig als „Kleiner Fachtierarzt“ bezeichnet. Den Titel, zum Beispiel „Zusatzbezeichnung Augenheilkunde“, dürfen Tierärzte angeben, wenn sie die Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen haben und diese durch die jeweilige Landestierärztekammer anerkannt wurde. WeitereZusatzbezeichnungen sind zum Beispiel „Dermatologie beim Kleintier“, „Homöopathie“ oder „Zahnheilkunde beim Pferd“.

Gibt ein Tierarzt einen Arbeits- oder Interessenschwerpunkt an, ist das kein Ergebnis einer offiziellen Fortbildung und damit auch kein geschützter Begriff. Er kann lediglich als Orientierung dienen. Häufig geben Tierarztpraxen so zu erkennen, ob sie sich auf Klein- oder Nutztiere oder beispielsweise Augen- oder Zahnheilkunde spezialisieren. 

Der Titel „Diplomate“ bei Tierärzten

Zusätzlich oder anstatt des Titels „Fachtierarzt“ führen einige Tierärzte den Titel „Diplomate of the European College“ oder „Diplomate of the American College of Veterinary“. Während bei der Fachtierarztausbildung der Schwerpunkt auf der Vermittlung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten liegt, hat in der Ausbildung zum Diplomate der wissenschaftliche Aspekt eine sehr hohe Gewichtung. Die internationale Zusatzqualifikation zum Diplomate verläuft weltweit einheitlich und nach festgesetzten Standards.

Die Weiterbildung dauert zwei bis drei Jahre und wird voneinem Spezialisten-Netzwerk des jeweiligen Fachgebietes, auch Colleges genannt, überwacht. Alternativ kann auch eine bis zu siebenjährige Teilzeitweiterbildung erfolgen, welchenebenberuflich ausgeführt wird.

Absolventen der Chirurgie dürfen sich anschließend Diplomate of the European College of Veterinary Surgery nennen – kurz: Dipl. ECVS. Weitere Spezialisierungen gibt es unter anderem in den Bereichen Dermatologie (ECVD), Neurologie (ECVN), Zahnheilkunde (EVDC), Anästhesie (ECVAA),Augenheilkunde (ECVO) oder Innere Medizin (ECVIM).

Quelle: IVH

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