Region Mitte
19.04.2026 09:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
26.04.2026 09:00 Uhr - 16:00 Uhr IDG-Rosensiegerschau
- nur für Dackel -
01.05.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
03.05.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Mitte
03.05.2026 10:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
09.05.2026 15:00 Uhr - 10.05.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
16.05.2026 16:00 Uhr - 17.05.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Mitte
17.05.2026 10:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
30.05.2026 16:00 Uhr - 31.05.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
07.06.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
13.06.2026 15:00 Uhr - 14.06.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
13.06.2026 15:00 Uhr - 14.06.2026 16:00 Uhr IRJGV-Baden-Württemberg-Siegerschau mit Vergabe des Auslands-CACIB
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
14.06.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
20.06.2026 15:00 Uhr - 21.06.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
28.06.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier & NRW-Meisterschaft
Region West
11.07.2026 08:00 Uhr - 12.07.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
25.07.2026 16:00 Uhr - 26.07.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier (Doppelturnier)
Region Mitte
08.08.2026 14:00 Uhr - 09.08.2026 15:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
22.08.2026 17:00 Uhr - 23.08.2026 16:00 Uhr IRJGV-Nordsee-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
29.08.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
30.08.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
05.09.2026 15:00 Uhr - 06.09.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
06.09.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr IRJGV-Grenzland-Siegerschau Niederlande - mit Vergabe des „Auslands-CACIB“
- für alle Rassehunde -
13.09.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr Deutsche Agility Meisterschaft
04.10.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr IRJGV-Euregio-Siegerschau - mit Vergabe des „Auslands-CACIB"
- für alle Rassehunde -
18.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr IRJGV-Südwestdeutschland-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
25.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Int. Dackelclub Gergweis e.V. (IDG e.V.)
Int. Rasse-Jagd-Gebrauchshunde Verband e.V. (IRJGV e.V.)
Hundetraining und Pflege: Alles für Ihren Hund
Im IDG e.V. & IRJGV e.V. dreht sich alles um Hundetraining, Pflege und Vereinsaktivitäten. Erfahren Sie, wie Sie mit den richtigen Tipps das Leben mit Ihrem Hund harmonisch und artgerecht gestalten können.
Wir brauchen Ihre Hilfe!
Zum Erhalt des Hundesplatzes in Hagen
Die Landesgruppe Westfalen möchte den Platz in Hagen wieder mit Leben erfüllen und Hundeausbildung und Aktivitäten rund um den Hund, darauf anbieten. Dazu brauchen wir aber auch Ihre Hilfe!
Haben Sie vielleicht Lust uns beim Wiederaufbau zu unterstützen, ganz egal ob „nur“ als Helfer bei der Platzerneuerung, als „Küchenfee“ oder auch als Ausbilder/Trainer oder als BGVP-/Agility-Richter/in.
Wir sind für jede Unterstützung sehr dankbar.
Bitte helfen Sie uns, diesen Platz wieder in Stand zu setzen, um diesen wirklich tollen Hundeübungsplatz erhalten zu können. Melden Sie sich einfach bei Martina Lutz, Tel.: 0171/6749418 oder Mail: m1.lutz@t-online.de
Wenn der Hund entlaufen ist...
Ach Du Schreck – mein Hund ist weg!
Eine schlimme Situation für Hundebesitzer, die oft schneller eintritt, als man denkt: Der sonst so behäbige Mopsrüde kann dem Duft einer läufigen Hündin nicht widerstehen, die stets brave Labradorhündin packt im Wald das Jagdfieber …
Gründe, dass ein Hund entläuft, gibt es also viele. Gut beraten ist da das Herrchen oder Frauchen, das weiß, wie man vorbeugt bzw. bei der Suche nach dem „Rumtreiber” am besten vorgehen kann.
„Als erste und wichtigste Maßnahme raten wir Hundehaltern, ihren Liebling chippen zu lassen. Das ist im Übrigen bei Reisen ins europäische Ausland seit Juli 2011 Pflicht“, erklärt Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer. Der Mikrochip von der Größe eines Reiskorns wird vom Tierarzt direkt unter die Haut des Hundes implantiert. Er enthält einen einmaligen elektronischen Zahlencode, der mit einem Scanner abgelesen werden kann und ist die sicherste Methode, einen zugelaufenen Hund zu identifizieren und so den Besitzer ausfindig zu machen. Allerdings muss das Tier zu diesem Zweck auch registriert sein. Das ist in Deutschland bei verschiedenen Organisationen kostenfrei möglich, zum Beispiel bei TASSO oder Deutsches Haustierregister.
Zusätzlich sollte jeder Hund auch durch Halsband oder Geschirr gekennzeichnet sein. „Am besten die Telefonnummer des Besitzers gut sichtbar auf einer Plakette oder direkt auf dem Halsband platzieren. So kann der Besitzer auf direktem Wege benachrichtigt werden, wenn ein Hund aufgefunden wird“, so Prof. Theo Mantel weiter.
Wenn der Hund verschwunden ist:
- Vorsorglich sollten Tierhalter immer ein aktuelles Foto, auf dem man den Hund und seine besonderen Merkmale gut erkennt, besitzen. Damit kann, wenn nötig, ein Suchzettel erstellt werden.
- Ist der Hund bei einem Spaziergang entwischt, erst einmal ruhig bleiben und in Ruhe überlegen, wohin er gelaufen sein könnte. Ist er in der Nähe seines Zuhauses verschwunden, kann es sein, dass der Hund einfach schon mal vorausgelaufen ist und vor der Haustür wartet.
- In fremden Gegenden oder in Wald und Flur am besten eine Weile warten, und zwar genau an der Stelle, wo der Hund losgelaufen ist. Manch übereifriger Hund braucht eine Weile, bis er merkt, dass der Rest des Rudels fehlt. Er wird höchstwahrscheinlich zurückkommen. Notfalls ein Stunde oder länger warten oder eine Decke/ ein Kleidungsstück, das man entbehren kann, und einige Leckerli dort platzieren.
- Ist der Hund nach einigen Stunden immer noch nicht zurückgekehrt, nach Hause fahren und einen Suchzettel vorbereiten.
- Suchzettel aushängen/verteilen: Darauf gehört neben dem aktuellen Foto die Angabe, wo und wann das Tier verloren ging, besondere Kennzeichen, Telefonnummer des Besitzers (am besten zum Abreißen).
- Den Verlust des Hundes unverzüglich auf dem nächsten Polizeirevier melden, außerdem im örtlichen Tierheim bzw. der amtlichen Tiersammelstelle und ggfs. in den Tierarztpraxen der Umgebung Suchzettel auslegen.
- Bei möglichst vielen Tierärzten anrufen und den Verlust des Hundes mitteilen. Viele Finder wissen nicht, wohin mit dem Tier und geben es beim nächsten Tierarzt ab.
- Den Hund an Stellen suchen, wo häufig mit ihm „Gassi“ gegangen wird und an Orten, die regelmäßig gemeinsam aufgesucht werden (Kiosk, Bäcker, Eckkneipe); außerdem andere Hundebesitzer nach läufigen Hündinnen in der Nachbarschaft fragen – es kann sein, dass der Ausreißer dort aufgetaucht ist.
- Ist der Hund im Wald/auf dem Feld entlaufen, unbedingt den Förster oder Jagdpächter benachrichtigen, dass der Hund vermisst wird.
Das versteht sich von selbst:
Freilauf in einem uneingezäunten Gebiet sollte einem Hund nur gewährt werden, wenn er eine Grunderziehung genossen und eine Bindung zu seinem Besitzer aufgebaut hat. Gerade bei „Neuzugängen“ aus dem Tierheim oder von einem anderen Vorbesitzer oder bei Pflegehunden sollte man vorsichtig sein und den Hund erst mal nicht ableinen. Für den Spaziergang empfiehlt sich eine Schleppleine von mind. zehn Metern. So hat Bello genügend Bewegungsfreiraum, ist aber stets unter Kontrolle des Besitzers. Gerade bei Hunden mit ausgeprägtem Jagdtrieb kann gezieltes Schleppleinen-Training sehr sinnvoll sein. Ansonsten sollte ein Hund, der sich unangeleint bewegen darf, unbedingt die Grundkommandos für sicheres Herankommen sowie ein Stopp-Kommando wie „Halt“ oder „Platz“ beherrschen, um auch in brenzligen Situationen kontrollierbar zu sein.
Quelle: BTK/Berlin - www.bundestieraerztekammer.de
Die Hundesprache lesen lernen:
Wenn Hunde sich bedroht fühlen
Auch wer keinen eigenen Hund hat, sollte das Grundvokabular der Hundesprache kennen – schließlich leben Zwei- und Vierbeiner im städtischen Umfeld eng zusammen. Für Hundebesitzer gilt natürlich erst recht, dass sie erkennen müssen, wann ihr Tier sich bedroht fühlt. Der Hund hat vier verschiedene Reaktionsmuster, auf eine echte oder vermeintliche Gefahr zu reagieren – eine wichtige Grundlage für das richtige Verhalten des Menschen.
Wenn wir Menschen in eine bedrohliche Situation geraten, reagieren wir ganz unterschiedlich. Während die einen in eine Schockstarre verfallen, geraten andere in Panik, werden laut und versuchen, gegen die Situation anzugehen. Andere wiederum ergreifen die Flucht oder versuchen den Moment zu entschärfen, indem sie die Nervosität mit einem Witz überspielen.
Ähnlich ist es bei Hunden. Gerät der Vierbeiner in eine für ihn unangenehme Situation, hat er vier Möglichkeiten zur Reaktion. „Manchmal kommt uns das Verhalten unserer Hunde übertrieben vor“, sagt Sabine Winkler, Hundeausbilderin und Fachbuchautorin. „Es ist aber wichtig, die Reaktionen unserer Vierbeiner richtig zu deuten und entsprechend darauf zu reagieren, um die Situation zu entspannen und den Hund nicht noch weiter zu stressen.“ Im englischsprachigen Raum werden die Reaktionen des Hundes unter den „4 F“ zusammengefasst: flight, freeze, fight und fiddle about.
Flight: Der Hund flüchtet aus der Situation
Um der für ihn beunruhigenden Situation zu entkommen, entscheidet sich der Hund für die Flucht. „Das bedeutet nicht unbedingt, dass das Tier in hohem Tempo überstürzt wegläuft. Manche Tiere wenden sich ab und gehen langsam davon. Oder sie machen einen Bogen um die empfundene Gefahr – etwa um einen anderen Hund, der ihnen bei einem Gassigang entgegenkommt“, erläutert die Hundeexpertin. Dabei wird jede Möglichkeit genutzt, um die Distanz zum Auslöser der Bedrohung zu vergrößern.
Freeze: Der Hund erstarrt
„Bleibt der Hund wie angewurzelt stehen, befindet er sich in einem Konfliktzustand. In dem Moment kann der Vierbeiner nicht entscheiden, wie er nun am besten reagieren soll“, sagt Winkler. Wie lange der Hund so erstarrt stehen bleibt, ist unterschiedlich. Manchmal dauert dieser Zustand nur wenige Sekunden, in anderen Situationen so lange, bis der bedrohliche Moment vorüber ist.
Problematisch kann auch sein, wenn der Halter angespannt ist, den Hund aber zu sich ruft. Nun steht das Tier zwischen den Fronten: Auf der einen Seite der geliebte Mensch, der ungehalten wirkt und durch seine Körperhaltung eine Abwehrhaltung signalisiert. Auf der anderen Seite der Befehl, sich ihm zu nähern. Die Folge: Der Hund weiß nicht, was er tun soll, und bleibt stocksteif stehen. „Der Halter kann das Tier nun unterstützen, indem er sich zunächst einen Überblick verschafft, warum sich der Hund in einem Konflikt befindet, um ihm dann behutsam aus der Situation zu helfen“, so die Expertin. Eine Lösung könnte hier sein, dass der Hundehalter eine zugewandte und positive Körperhaltung einnimmt, das Tier erneut zu sich ruft und dann lobt.
Fight: Der Hund beginnt zu bellen oder zu knurren
Hat der Hund die Erfahrung gemacht, dass andere Verhaltensmuster keine Wirkung zeigen, dann reagiert der Hund unter Umständen mit einer Form von Aggression – etwa indem er den ungeliebten Artgenossen anknurrt oder laut bellt. „Meist stürzt sich der Vierbeiner nicht sofort auf die Bedrohung, denn es ist ihm durchaus bewusst, dass er durch den Angriff nach vorne Gefahr läuft, selbst verletzt zu werden. Daher versuchen Hunde die direkte Konfrontation über aggressive Verhaltensweisen eher zu vermeiden und wenden diese Reaktion erst an, wenn sie keine andere Möglichkeit mehr sehen“, sagt Winkler.
Fiddle about: Der Hund versucht, spielerisch von der Situation abzulenken
Bei dieser Strategie gibt es unterschiedliche Verhaltensweisen. Einige Vierbeiner zeigen zum Beispiel eine Art Spielverhalten, indem sie herumhüpfen oder den Vorderkörper tiefstellen. „Dieses Verhalten empfinden wir häufig als spielerisch, aber in Wahrheit möchte der Hund seine Unsicherheit und Nervosität verbergen. Außerdem teilt er anderen Hunden so mit, dass er nicht an Streit interessiert ist“, erklärt die Fachbuchautorin. Hört das Spiel mit dem Artgenossen nicht auf und wirkt der Hund gestresst, ist es meist ratsam, ihn aus der Situation herauszuholen. Auch Übersprunghandlungen, etwa Gähnen oder Lecken, können andeuten, dass der Vierbeiner versucht, eine unangenehme Situation zu überspielen.
Wer dieses Grundvokabular kennt, unterstützt das harmonische Zusammenleben mit dem tierischen Begleiter.
Quelle: IVH
Der Schönheitswettbewerb
Worauf kommt es an, was sagen Bewertungen aus?
Ist schwarz schöner als weiß, langes Haar schöner als kurzes, kräftig und athletisch schöner als grazil und zierlich? Sie werden zurecht sagen: Das ist Geschmackssache!
Die Bewertung auf einer Rassehundeschau besteht zunächst aus der Beurteilung der „äußeren Form“ – nämlich der GRUNDBEWERTUNG, in der Welpen-, Jugend- oder Offenen-Klasse.
Das heißt: Der Richter beurteilt den Rassehund nach Bewertungsgrundsätzen, im Rahmen des jeweiligen Rassestandards, die er dem Hundehalter sachlich klar und fachlich deutlich definieren kann.
Stellt der Richter keinerlei Mängel fest, erhält der Rassehund den Formwert „vorzüglich“. Werden hingegen geringe Makel festgestellt, sind Bewertungen von „sehr gut“ bis „gut“ möglich - wobei Hündinnen ab „gut“ und Rüden ab „sehr gut“ zur Zucht zugelassen werden.
Schwere Mängel drücken sich in Formwerten von „befriedigend“ bis „mangelhaft“ aus – und, falls ein Rassefehler (zuchtausschließend) festgestellt werden sollte, ist eine Bewertung ausgeschlossen.
Diese Form- oder Grundbewertung ist objektiv und stellt die wichtigste und wertvollste Aussage für den Hundebesitzer und Züchter dar.
Nun werden auf Rassehundeschauen bei der sogenannten „Siegerausscheidung“ aus den mit „vorzüglich“ bewerteten Hunden, abermals die „schönsten“ Hunde gekürt.Dabei werden Hunde, die in besonderem Maße ihrem Standard entsprechen, Anwartschaften (CACIB, od. AW-Jugendsg.) zuerkannt.
Die Richter wählen dabei nach ihrer eigenen, subjektiven Ansicht von Schönheit und legen vor allem als Kriterium die „Tagesform“ eines Hundes zu Grunde, wie dieser sich am Tag der Veranstaltung präsentiert. Deshalb ist auch der „CACIB-Träger“ oder „Schönheitssieger“ einer Schau, dies nicht automatisch wieder bei der nächsten. Im „Gegenzug“ sagt das mögliche Erreichen von Anwartschaften (CACIB und AW-Jugendsieger) und die Erfüllung eines Schönheits-Championates aus (gerade bei einer beabsichtigten Zuchtverwendung), dass sich der potentielle Zuchtpartner im angegebenen Zeitrahmen, immer wieder in hervorragender Form zeigte.
Wichtiger Hinweis!
Bitte beachten Sie, dass auf allen Veranstaltungen des IDG & IRJGV nur Hunde vorgestellt werden können, die einen gültigen Impfschutz haben, d.h.: Gültige, belastungsfähige Impfung gegen SHP+T (mögliche Gültigkeitsdauer bis drei Jahre) sowie L+Parainfluenza (jährlich).
Zudem benötigt jeder vorgestellte Hund ein Tierärztliches Attest, gem. TierSchHV § 10 Abs.2/a-d, zur Feststellung/Definition sog.Qualzuchtmerkmale, worin KEINE Hinweise auf das Vorliegen wesentlicher Erkrankungen, in diesem Zusammenhang diagnotiziert wurden.
Dieses Attest darf am Veranstaltungstag nicht älter als zwei Jahre sein.
Einen entsprechenden Vordruck finden Sie hier:
Tierärztliche Bescheinigung
Die Rassehundezucht
Beachtenswertes für Hündinnen- und Rüdenhalter
Hunderassen werden (und wurden) nach menschlichen Vorstellungen gezüchtet -sprich nach „Hundemoden“- und häufig leider deshalb nicht immer zum Vorteil für den Hund. Der Hund ist menschenmanipuliert, sowohl in seiner Zucht, als auch in seiner Haltung und natürlich in seiner Erziehung. Hunde wurden ursprünglich für den „Gebrauch“ des Menschen, aus dem Urvater Wolf gezüchtet, was zur Entwicklung der vielfältigen Hunderassen führte. Die Anforderungen und Bedürfnisse jeder einzelnen Hunderasse an den Menschen -als Halter und/oder Züchter- sind deshalb naturgemäß spezifisch. Also: Wer Rassehunde züchtet, sich einen Rassehund nach „seinen Vorstellungen“ wählt, sollte sich zuerst notwendiges Wissen vom Hund und speziell zur auserwählten Rasse beschaffen.
Rassehundezucht ist eine Liebhaberbeschäftigung. Sie setzt dennoch enormes Wissen über Rasseneigenheiten, Zucht und Aufzucht von Welpen, deren Ernährung, Versorgung usw. voraus. Ein breitgefaßtes Verständnis also, verbunden mit dem Bewußtsein der täglich präsenten Verantwortung.
Der Züchter geht alltägliche Verpflichtungen ein, darin gibt es keinen Stunden- oder Feiertag, keinen „Urlaub vom Hund“.
Rassehundezucht kostet Arbeit, Mühen und auch Geld. Wer vom Züchter einen Welpen kauft, sollte das wissen und alleine schon deshalb die Finger von „Hundemärkten“ oder „dubiosen Angeboten“ im Internet lassen, die häufig in einen ominösen Handel auf einem Parkplatz gipfelt.
Vor einer geplanten Zuchtverwendung fordert der Zuchtverband eine Überprüfung des (künftigen) Deckrüdens und der Zuchthündin.
- Jeder Rassehund wird auf festgelegte Kriterien der Zuchttauglichkeit hin überprüft (gemäß Zucht- und Eintragungsbestimmten des IRJGV und IDG, entweder durch Bewertung auf einer Zucht- oder Sonderschau, alternativ durch Überprüfung durch Zuchtwart des Verbandes, oder ortsansässigen Tierarzt).
- Mindestzuchtalter des Deckrüdens und der Hündin (Stichtag = Decktag) sind je nach Rasse einzuhalten, ebenso das Höchstzuchtalter einer Hündin - und selbstverständlich ausreichend und genügend Abstände zwischen den einzelnen Zuchtverwendungen der Hündin.
- Verboten ist die Verwendung von Hunden zur Zucht, wenn sie erbkranke Mängel aufweisen (z.B.: Einhodigkeit, oder Fehlbildungen der Gebiß- und/oder Zahnstellung, Störungen des Sehvermögens, des Gangwerkes, Fehlfarben des Haarkleides, Knickrute usw.).
- Können einzelne Kriterien von den Zuchthunden nicht oder nur unzureichend erfüllt werden, so bleibt den Nachkommen die Eintragung in das Zuchtbuch des Verbandes verwehrt.


Das Risiko des Züchters: Bei jedem Wurf kann es Komplikationen geben; sei es beim Wurfvorgang an sich selbst, wobei auch die Mutterhündin in Gefahr geraten kann, oder Welpen erkranken und sterben - möglicherweise sogar der komplette Wurf; nicht nur ein „Schaden in wirtschaftlicher Hinsicht“.
Es gibt bei allem Leben nur die bestmögliche Vorsorge und schließlich die ärztliche Hilfe.
Wer sich ernsthaft mit dem Gedanken trägt, seine Hündin decken lassen zu wollen, erkundigt sich bitte unbedingt ausführlich und rechtzeitig bei der Verbandszuchtbuchführung. Von hier erhalten Sie sowohl schriftlich oder auch telefonisch alle Informationen, damit bei einem geplanten Hundenachwuchs (zumindest zuchtbuchtechnisch) nichts schiefgehen kann.
Nun, Rassehundewelpen sind das Resultat einer gezielten Verpaarung, wobei es dem Hündinnenhalter (=Züchter) in unserem Verband selbstverständlich frei steht, für welchen Deckrüden er sich entscheidet. Der Verband hat nicht das Recht, einen Zwang auszuüben, um die Deckrüdenwahl zu beeinflussen!
Der Deckrüdenhalter ist zweifelsfrei genauso wie der Hündinnenhalter verpflichtet, die Zuchtbestimmungen einzuhalten. Wer seinen Rüden freigibt, um eine zu junge, erbkranke, kranke oder fehlerhafte Hündin zu decken, verstößt gegen die grundsätzlichen Bestimmungen.
Außerdem läßt sich nicht von der Hand weisen, daß auch der Rüdenhalter bei möglichen Regreßansprüchen eines späteren Welpenkäufers verantwortlich herangezogen werden kann, falls sich herausstellen sollte, daß bewußt genetische oder körperliche Erkrankungen des Deckrüdens ignoriert oder mißachtet wurden.
Die geltenden Zucht- und Eintragungsbestimmungen von IRJGV und IDG, sind verpflichtend für Hündinnen- und Rüdenhalter im Bezug auf Rassereinheit, Entwicklung in Form und Wesen des Hundes, wie unter tierschützerischen Aspekten. Sie sind von so großer, grundsätzlicher Bedeutung, daß der absichtliche Verstoß gegen sie zum Ausschluß aus dem Verband führt.
Wenn Hündinnen- und Rüdenhalter sich darüber einig sind, daß ihre Tiere verpaart werden sollen, gibt es im Vorfeld (außer den bereits genannten Voraussetzungen) außerdem einige -wichtige-, vertragliche Faktoren zu beachten und im beiderseitigen Einvernehmen am besten schriftlich festzulegen. Lesen Sie hierzu nebenstehende, anwaltliche Einlassung.
Quelle: IRJGV/IDG
Hundekaufvertrag
Sicherheit für Käufer und Verkäufer
Viele Hundekaufverträge erweisen sich im Streitfall als lückenhaft oder sogar unwirksam. Hierdurch können dem Züchter in einem Rechtsstreit mit einem Hundekäufer erhebliche Nachteile entstehen.
Deshalb sollten Sie sich entweder bei einem auf das Tierkaufrecht spezialisierten Anwalt einen individuellen Hundekaufvertrag erstellen lassen oder zumindest die nachfolgenden Tipps beim Verfassen eines eigenen Kaufvertrags beherzigen:
- Bezeichnen Sie die Vertragsparteien (Verkäufer und Käufer) jeweils konkret mit Vor- und Nachnamen, vollständiger Adresse, gegebenenfalls Telefonnummer sowie der Nummer des Personalausweises bzw. Passes.
- Der zu verkaufende Hund sollte mit allen wichtigen Angaben, die in seiner Ahnentafel vermerkt sind, beschrieben werden. Dazu gehören der vollständige Zwingername, der Wurftag, die Rasse, das Geschlecht, die Farbe (gegebenenfalls Abzeichen), die Zuchtbuchnummer, die Mikrochip-ID sowie gegebenenfalls HD-Befund, Zuchtzulassung oder Titel.
- Den Kaufpreis sollten Sie sowohl in Ziffern als auch in Worten in den Vertrag aufnehmen, ebenso die Fälligkeit und Zahlweise (zum Beispiel Barzahlung, Überweisung). Außerdem sollten Sie einen Eigentumsvorbehalt an dem Hund bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises vereinbaren.
- Als Verkäufer sollten Sie erklären, dass der Hund in Ihrem Eigentum steht und frei von Rechten Dritter ist.
- Sofern Ihnen Mängel des Hundes bekannt sind, sollten Sie diese vollständig im Kaufvertrag aufführen und hinzufügen, dass Sie den Käufer auf diese Mängel hingewiesen haben. Gleichzeitig sollte der Käufer erklären, dass er hiervon vor dem Vertragsabschluss Kenntnis erlangt hat. Nur so können Sie verhindern, dass Sie später von dem Käufer für die besagten Mängel in die Haftung genommen werden.
- Lassen Sie den Käufer vertraglich bestätigen, dass er den Hund vor Vertragsabschluss auf äußerlich erkennbare Mängel überprüft hat. Falls Mängel erkennbar waren, sollten diese in den Vertrag mit aufgenommen werden.
- Unabhängig davon, ob Sie als Unternehmer gelten oder nicht, sollten Sie auf jeden Fall Schadensersatzansprüche i. S. d. § 437 Nr. 3 BGB ausschließen.
- Wichtig ist, dass Sie im Kaufvertrag den genauen Übergabetermin des Tieres festhalten. Schließlich müssen Sie nur für einen Mangel des Hundes haften, der vor dem Verkaufsdatum auftrat.
- Vergessen Sie nicht die Angabe des Orts und des Datums des Vertragsabschlusses sowie die Unterschriften der Vertragsparteien. Nehmen Sie in den Vertrag auf jeden Fall eine Klausel auf, wonach der Käufer die Möglichkeit hatte, auf den Inhalt des Vertrags Einfluss zu nehmen und lassen Sie sich dies mit seiner Unterschrift bestätigen. Anderenfalls könnte ein Gericht den Vertrag später als sog. Formularvertrag werten, der einer strengen Inhaltskontrolle unterliegt.
- In der Regel ist es ratsam, den zu verkaufenden Hund möglichst noch kurz vor der Übergabe an den Käufer tierärztlich untersuchen zu lassen und das tierärztliche Attest zum Vertragsinhalt zu machen. Das Untersuchungsergebnis kann dann später als Indiz dafür Seite 1 von 2 gelten, dass das Tier zum Zeitpunkt der Übergabe mängelfrei war.
* Sofern Sie nicht als Unternehmer i. S. d. § 14 BGB gelten, können Sie die Mängelhaftung im Wege eines individuellen Kaufvertrags vollkommen ausschließen. Als Unternehmer gilt ein Züchter, der am Markt planmäßig und dauerhaft Tiere gegen Entgelt anbietet, und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt (siehe auch PetProfi™ Artikel „Hobbyzüchter oder schon gewerbsmäßiger Züchter?” in Heft 4/2013). In diesem Fall gelten für den Tierkauf die strengen Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf.
Zusätzlich können noch weitere Inhalte vertraglich geregelt werden, wie etwa ein Verbot der Abgabe des Hundes an Dritte oder gar an eine Tierversuchsanstalt. Solche Regelungen sollten stets mit einer angemessenen Vertragsstrafe gesichert werden. Um Fehler zu vermeiden, sollten Sie sich jedoch zuvor besser anwaltlich beraten lassen. Sollte es später zu Streitigkeiten über den Vertragsinhalt kommen, müssen Sie gegebenenfalls beweisen, was alles mit dem Käufer abgemacht wurde. Daher sollten Sie -sofern möglich- stets einen unabhängigen Zeugen zu den Vertragsverhandlungen hinzuziehen.
Bei den zuvor genannten Inhalten handelt es sich lediglich um die absoluten Mindestanforderungen, die an einen Hundekaufvertrag zu stellen sind. Bedenken Sie, dass manch selbst gewählte Vertragsklausel sich später als unwirksam herausstellen kann. Damit in diesem Fall nicht der komplette Kaufvertrag hinfällig wird, sollte abschließend noch die sogenannte „Salvatorische Klausel“ eingefügt werden, wonach der Kaufvertrag im Falle einer unwirksamen oder undurchführbaren Regelung im Übrigen seine Wirksamkeit behalten soll.
Rechtsanwältin Verena S. Rottmann
Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des PetProfi™ Service - www.petprofi.de
Schnauze weg von Schokolade
Theobromin und Koffein beim Hund
Dass Schokolade und Kakao für Hunde giftig sind, wird den meisten Hundehaltern bekannt sein. Doch welche Stoffe sind dafür verantwortlich? Wie lässt sich das Risiko für den Hund abschätzen, wenn das Tier doch einmal Schokolade aufgenommen haben sollte, und welche Maßnahmen sind dann zu ergreifen?
Schokolade, Kakao und kakaohaltige Produkte enthalten die Stoffe Theobromin und Koffein. Beide Stoffe gehören zur chemischen Gruppe der Methylxanthine.
Sie werden von Hunden schnell aus dem Verdauungstrakt aufgenommen, aber nur langsam wieder aus dem Organismus entfernt. Wurde vom Hund eine Dosis Methylxanthine aufgenommen, zeigen sich nach ca. sechs bis zwölf Stunden erste Symptome. Erste Zeichen einer Vergiftung mit Methylxanthinen sind Polydipsie (vermehrtes Trinken), Erbrechen, Durchfall, ein aufgeblähter Bauch und Ruhelosigkeit. Im weiteren Verlauf entwickeln sich je nach aufgenommener Menge Symptome wie Hyperaktivität, Polyurie (vermehrtes Absetzen von Urin), Lähmungserscheinungen, Zittern und Krämpfe. Es ist dabei unerheblich, ob nur Theobromin oder Koffein oder eine Mischung aus beiden Substanzen aufgenommen wurde.
Erste leichte Symptome zeigen sich nach der Aufnahme von 20 mg Methylxanthinen pro kg Körpergewicht, schwere Symptome zeigen sich ab ca. 40 - 50 mg Theobromin/ Koffein pro kg Körpergewicht. Die sogenannte LD50, also die Dosis, ab der 50% der Individuen nach oraler Aufnahme der Stoffgruppe sterben, liegt beim Hund bei 100 - 200 mg/kg Körpergewicht. Da jeder Hund eine unterschiedliche Empfindlichkeit gegenüber Methylxanthinen aufweist, können im Einzelfall auch schon unterhalb der genannten Dosen Symptome auftreten.
Nach Bekanntwerden der Aufnahme von methylxanthinhaltigen Produkten durch den Hund sollte das Tier so schnell wie möglich einem Tierarzt vorgestellt werden (auch wenn das Tier noch keine Symptome entwickelt hat). Neben einer symptomatischen Behandlung steht beim Tierarzt vor allem die Entfernung von eventuell noch nicht aufgenommenem Wirkstoff aus dem Magen-Darm-Trakt im Vordergrund.

Beispiel der Kalkulation einer Theobromin- und Koffeindosis:
Ein 8 kg schwerer Mops hat seinem Besitzer eine 100-g-Tafel Zartbitterschokolade gestohlen und diese komplett verspeist. Wie hoch ist die aufgenommene Dosis an Methylxantinen? Besteht die Gefahr, dass das Tier klinische Symptome entwickelt?
- Addition des Theobromin- (4,59 mg/g) und Koffeingehalts (0,71 mg/g) für Zartbitterschokolade = 5,30 mg/g
- Multiplikation der Methylxantinkonzentration für die Schokoladensorte mit der aufgenommenen Schkoladenmenge in Gramm 5,30 mg/g x 100 g = 530,00 mg
- Division der Körpermasse des Tieres 530 mg : 9 kg = 66,25 mg/kg
Bei der aufgenommenen Dosis an Methylxantinen besteht die dringende Gefahr, dass das Tier klinische Symptome entwickelt, wenn es nicht sofort tierärtztlich behandelt wird.
Erste milde Symptome können bereits bei diesem Fallbeispiel (also bei einem 8 kg schweren Hund) bereits ab der totalen Aufnahme von 160 mg Methylxantinen erwartet werden (20 mg/kg Körpergewicht), das wären bei der im Fallbeispiel angenommenen Zartbitterschokolade ca. 30 g oder 7 - 8 Stücke Schokolade.
Werden durch den Hund Produkte aufgenommen, die aus verschiedenen Schokoladensorten oder z. B. Nüssen und Schokolade bestehen, so empfiehlt es sich, zunächst ein „Worst Case Szenario” zu berechnen. Das bedeutet, wir nehmen für eine erste Risikoabaschätzung an, dass es sich bei der gesamten aufgenommenen Menge um Schokolade handelt.
Übrigens reagieren auch Katzen auf gleiche Weise wie Hunde auf Methylxantine. Dadurch, dass Katzen aber ein weit selektiveres Fressverhalten aufweisen als Hunde, werden von Katzen seltener Produkte mit Methylxantinen aufgenommen.
References: Gwaltney-Brant, Sharon (2001): Chocolate intoxication. In: Vet Med 96.2, pp. 108-111. Gwaltney-Brant, Sharon (2013): Chocolate. In: Mercmanuals.
Autor: Till Masthoff, PetProfiâ„¢ Team
Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung und Unterstützung von: www.petprofi.de