Region Nord
09.05.2026 15:00 Uhr - 10.05.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
16.05.2026 16:00 Uhr - 17.05.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Mitte
17.05.2026 10:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
30.05.2026 16:00 Uhr - 31.05.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
07.06.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
13.06.2026 15:00 Uhr - 14.06.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
13.06.2026 15:00 Uhr - 14.06.2026 16:00 Uhr IRJGV-Baden-Württemberg-Siegerschau mit Vergabe des Auslands-CACIB
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
14.06.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
20.06.2026 15:00 Uhr - 21.06.2026 16:00 Uhr Lustiges Hunderennen
50-Meter-Hunderennen + Fotoshooting + pfiffiges Hunderennen
21.06.2026 11:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
28.06.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier & NRW-Meisterschaft
Region West
11.07.2026 08:00 Uhr - 12.07.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
25.07.2026 16:00 Uhr - 26.07.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier (Doppelturnier)
Region Mitte
08.08.2026 14:00 Uhr - 09.08.2026 15:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
22.08.2026 17:00 Uhr - 23.08.2026 16:00 Uhr Sommerfest
mit lustigem Hunderennen + Hundeolympiade + Fotoshooting
23.08.2026 11:00 Uhr - 16:00 Uhr IRJGV-Nordsee-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
29.08.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
29.08.2026 16:00 Uhr - 30.08.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
05.09.2026 15:00 Uhr - 06.09.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
06.09.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr IRJGV-Grenzland-Siegerschau Niederlande - mit Vergabe des „Auslands-CACIB“
- für alle Rassehunde -
13.09.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr Agility-Richter- & LG-Beauftragten Arbeitskreis-Tagung
03.10.2026 11:30 Uhr - 15:00 Uhr Deutsche Agility Meisterschaft
04.10.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr IRJGV-Euregio-Siegerschau - mit Vergabe des „Auslands-CACIB"
- für alle Rassehunde -
18.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr IRJGV-Südwestdeutschland-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
25.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Int. Dackelclub Gergweis e.V. (IDG e.V.)
Int. Rasse-Jagd-Gebrauchshunde Verband e.V. (IRJGV e.V.)
Hundetraining und Pflege: Alles für Ihren Hund
Im IDG e.V. & IRJGV e.V. dreht sich alles um Hundetraining, Pflege und Vereinsaktivitäten. Erfahren Sie, wie Sie mit den richtigen Tipps das Leben mit Ihrem Hund harmonisch und artgerecht gestalten können.
IRJGV-Baden-Württemberg-Siegerschau
mit Vergabe des Auslands-CACIB
NEU: ab sofort zusätzliche Klassen für die Bereiche Senioren & Kastraten
Weitere Informationen zu den Neuerungen finden Sie unter der Rubrik “Aktuelles”: Rassehundeschauen-Sonderschauen - Was ist ab 2026 neu? - oder können Sie bei der Ausstellungsleitung erfragen.
Nähere Veranstaltungsinformationen zur Rosensiegerschau selbst, sind in der Terminübersicht zu finden.
Heimtierhaltung in der Wohnung:
Therapie- und Assistenztiere grundsätzlich erlaubt
Häufig wollen Vermieter die Tierhaltung verbieten. Wer einen Assistenzhund oder ein Tier zu therapeutischen Zwecken braucht, hat in der Regel gute Chancen, dass ihm die Tierhaltung dennoch gewährt wird. Unabhängig davon, was ursprünglich einmal im Mietvertrag vereinbart wurde, meint der Tierrechtsspezialist RA Andreas Ackenheil aus Mainz. Bestätigt sieht der Anwalt dies in zahlreichen Rechtsurteilen der Vergangenheit.
„Oftmals sind es Einzelfallentscheidungen, die nach eingehender Prüfung und Abwägung der Interessen des Tierhalters, anderer Mieter und des Vermieters gefällt werden“, betont Ackenheil. Beispielsweise spielen auch besondere Bedürfnisse des Mieters (Blindenführhund, Therapiezwecke, soziale Vereinsamung) sowie das Naturell eines Tieres eine Rolle.
Hunde
Benötigt beispielsweise ein behinderter Mensch einen Assistenzhund, der ihn bei der Hausarbeit unterstützt und ist der Hund gut erzogen, sozialverträglich und ruhig, sind sehr wichtige Kriterien bereits erfüllt. „Diese Eigenschaften sind bei ausgebildeten und qualitätsgeprüften Assistenzhunden die Voraussetzung für einen Einsatz bei einem behinderten Menschen“, sagt Sabine Häcker, ehrenamtliche Vorsitzende des Vereins Hunde für Handicaps, Mitarbeiterin beim Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband im Projekt „Führhund“, Tierärztin, Hundeerzieherin und Verhaltensberaterin (IHK/BHV). Demnach kann man davon ausgehen, dass der Haltung eines ausgebildeten Assistenzhundes in der Regel keine Steine in den Weg gelegt werden können.
Dies zeigt auch das folgende Urteil: Sogar ein mietvertraglich individuell vereinbartes Verbot kann in besonderen Ausnahmefällen hinfällig werden. In diesem Sinne hatte der BGH einem Mieter, der auf die Dienste eines Blindenhundes angewiesen war, die Tierhaltung in der Mietwohnung zugestanden und die Interessen des Mieters als höherrangig gegenüber denen des Vermieters eingestuft (BGH Beschluss v. 4.5.1995, V ZB 5/95, Fundstelle: WuM 1995, 447). Sogar ein „normaler“, nicht ausgebildeter Hund, durfte aufgrund der besonderen Interessenlage einer behinderten Mieterin bleiben, obwohl in dem Regensburger Wohnungsblock ein generelles Tierverbot herrschte und sich die Nachbarn über Hundegebell beschwert hatten.
Vor Gericht gab die contergangeschädigte Hundebesitzerin an, dass sie wegen ihrer Behinderung arbeitslos sei und kaum Kontakt zu Menschen habe. Der Dackel wäre für die Stabilisierung des seelischen Zustands wichtig, wie vom Arzt bestätigt wurde. Letztendlich entschied das Gericht, dass die Frau ihren Dackel behalten durfte (Bayerisches OLG, Az.: 2Z BR 81/01).
Katzen
Dennoch: „Soll ein Assistenzhund oder eine Katze zu therapeutischen Zwecken in die Wohnung einziehen, ist es ratsam, sich im Vorfeld mit dem Vermieter, gegebenenfalls auch den Mitmietern an einen Tisch zu setzen“, rät Ackenheil. Es könnten konkrete Störfaktoren vorliegen, die gegen eine Hunde- oder Katzenhaltung sprechen. Beispielsweise, wenn die Gefahr besteht, dass der Nachbar durch die Katze einem lebensbedrohlichen allergischen Asthmaanfall ausgesetzt werden könnte (LG München 34 S 16167/03).
Demgegenüber urteilte das AG Hannover (Az. 8611 76/86), dass die Katzenallergie eines benachbarten Mieters kein Grund sei, die Tierhaltung zu untersagen. In diesem Fall fiel Interessenabwägung eben anders aus. Maßgebend ist insoweit immer der Vortrag der Parteien, die den Richter für das eine oder andere Interesse überzeugen müssen.
Kleintiere, Vögel und Fische
Ist eine Katzen- oder Hundehaltung zu therapeutischen Zwecken aufgrund einer Allergie eines Hausmitbewohners nicht möglich, können Betroffene auch auf Kleintiere, Vögel oder Zierfische ausweichen. Deren Haltung ist immer erlaubt und sie eignen sich hervorragend als Seelentröster oder unvoreingenommene Gesellschafter.
Quelle: IVH
Senioren-WG
Gemeinsamer Lebensabend für Mensch und Hund
Viele Senioren hätten zwar gern einen Hund, befürchten aber, ihm auf seine alten Tage nicht gerecht werden zu können. Mit einen paar einfachen Alltagskniffen können Halter ihrem betagten vierbeinigen Gefährten das Leben leichter machen – sogar, wenn sie selbst nur noch eingeschränkte Kräfte haben.
Älter werden ist nichts für Feiglinge. Das gilt nicht nur für Menschen, sondern auch für ihre Hunde. Die Knochen schmerzen, die Augen schwächeln, die Muskeln schwinden. „Hundehalter können mit einfachen Veränderungen im Haushalt viel dazu beitragen, dass ihr Tier einen schönen Lebensabend hat“, sagt die Tierärztin Dr. Svenja Joswig aus Hannover. Sie ist spezialisiert auf Geriatrie (Altersmedizin) für Tiere und vermittelt ihren Kunden einfache Tipps, wie ein Senior möglichst schmerzfrei leben kann.
Erleichterungen im Haushalt für alte Hunde
„Schon ein Fressnapf in erhöhter Position kann für ältere Hunde mit Rückenproblemen eine Erleichterung sein, da sie sich zum Fressen nicht mehr herunterbeugen müssen“, sagt Dr. Joswig. Und auch der Halter muss sich nicht so tief bücken, wenn der Napf nicht auf dem Fußboden steht.
Ein rutschiger Fußboden ist besonders für Hunde mit Gelenkproblemen ungünstig. Die Tierärztin rät in diesem Fall zu speziellen Söckchen oder Gummiüberziehern für die Krallen, damit der Hund nicht wegrutscht.
Für die Ruhepausen empfiehlt Dr. Joswig eine weiche Liegefläche, um die alten Knochen zu schonen. Betagte Hundehalter kennen es selbst - das Aufstehen mit müden Knochen ist anstrengend, selbst wenn man noch gut laufen kann. „Wenn der Hund nicht zu schwer ist, kann ein Unterstützungsgeschirr hilfreich sein, womit man dem Hund hinten hoch helfen kann“, sagt Tierärztin Dr. Joswig. Auch zur Unterstützung beim Treppensteigen könne das Geschirr zum Einsatz kommen.
Mahlzeiten an den Stoffwechsel anpassen
Mehrere kleine Mahlzeiten sind laut der Tierärztin für ältere Hunde oft besser bekömmlich als zu viel Futter auf einmal. Auch die Futtermenge, die ein Tier im Alter benötigt, könne sich ändern. Dabei sollte man beachten: Genauso wie beim Menschen gilt, dass jedes Pfund zu viel unter anderem die Gelenke zusätzlich belastet. Bei jeder stärkeren Gewichtsveränderung sollte der Tierarzt konsultiert werden.
Gemeinsame Aktivitäten draußen
Gegen steife Knochen und Übergewicht hilft Mensch und Tier am besten regelmäßige Bewegung. Wenn beide nicht mehr so weit laufen können, dann werden die gemeinsamen Runden eben kleiner. „Bei Vorerkrankungen kann der Tierarzt Ratschläge geben, welche Art der Bewegung für das jeweilige Tier am gesündesten ist“, rät Dr. Joswig. „Manche Hundevereine bieten sogar extra Kurse, beispielsweise mit speziellen Parcours, für ältere oder gesundheitlich eingeschränkte Tiere an.“ Dabei kann der Hundehalter dann auch nette zwischenmenschliche Kontakte knüpfen.
Hunden mit Gelenkserkrankungen, die nicht mehr gut laufen können, empfiehlt Dr. Joswig den Gang im halbhohen Wasser, beispielsweise das Waten an einem Seeufer. „Das entlastet nicht nur die Gelenke, sondern ist auch sehr gut zum Muskelaufbau“, erklärt die Tierärztin. Nicht zu steiles Bergauflaufen eignet sich dagegen gut zum Aufbau der Muskulatur bei Tieren mit Hüftproblemen und macht gleichzeitig den Menschen fitter.
Signale bei schlechten Augen und Ohren
Die Kommunikation zwischen Hund und Halter muss nicht immer über verbale Kommandos laufen. Dr. Joswig empfiehlt, den Hund bereits frühzeitig an Handzeichen zu gewöhnen – so wird das schwindende Hörvermögen im Alter nicht zum Problem. „Viele Dinge können schon dem jungen Hund beigebracht werden, um ihm später das Leben als Senior vereinfachen“, sagt sie.
Wenn die Sehkraft schwindet, können hingegen frühzeitig trainierte Kommandos wie „Stopp“ oder andere akustische Signale wichtig werden. So kann ein über Jahre eingespieltes Team auch im Alter bedürfnisorientiert zusammenleben.
Quelle: ©IVH
Der Schönheitswettbewerb
Worauf kommt es an, was sagen Bewertungen aus?
Ist schwarz schöner als weiß, langes Haar schöner als kurzes, kräftig und athletisch schöner als grazil und zierlich? Sie werden zurecht sagen: Das ist Geschmackssache!
Die Bewertung auf einer Rassehundeschau besteht zunächst aus der Beurteilung der „äußeren Form“ – nämlich der GRUNDBEWERTUNG, in der Welpen-, Jugend- oder Offenen-Klasse.
Das heißt: Der Richter beurteilt den Rassehund nach Bewertungsgrundsätzen, im Rahmen des jeweiligen Rassestandards, die er dem Hundehalter sachlich klar und fachlich deutlich definieren kann.
Stellt der Richter keinerlei Mängel fest, erhält der Rassehund den Formwert „vorzüglich“. Werden hingegen geringe Makel festgestellt, sind Bewertungen von „sehr gut“ bis „gut“ möglich - wobei Hündinnen ab „gut“ und Rüden ab „sehr gut“ zur Zucht zugelassen werden.
Schwere Mängel drücken sich in Formwerten von „befriedigend“ bis „mangelhaft“ aus – und, falls ein Rassefehler (zuchtausschließend) festgestellt werden sollte, ist eine Bewertung ausgeschlossen.
Diese Form- oder Grundbewertung ist objektiv und stellt die wichtigste und wertvollste Aussage für den Hundebesitzer und Züchter dar.
Nun werden auf Rassehundeschauen bei der sogenannten „Siegerausscheidung“ aus den mit „vorzüglich“ bewerteten Hunden, abermals die „schönsten“ Hunde gekürt.Dabei werden Hunde, die in besonderem Maße ihrem Standard entsprechen, Anwartschaften (CACIB, od. AW-Jugendsg.) zuerkannt.
Die Richter wählen dabei nach ihrer eigenen, subjektiven Ansicht von Schönheit und legen vor allem als Kriterium die „Tagesform“ eines Hundes zu Grunde, wie dieser sich am Tag der Veranstaltung präsentiert. Deshalb ist auch der „CACIB-Träger“ oder „Schönheitssieger“ einer Schau, dies nicht automatisch wieder bei der nächsten. Im „Gegenzug“ sagt das mögliche Erreichen von Anwartschaften (CACIB und AW-Jugendsieger) und die Erfüllung eines Schönheits-Championates aus (gerade bei einer beabsichtigten Zuchtverwendung), dass sich der potentielle Zuchtpartner im angegebenen Zeitrahmen, immer wieder in hervorragender Form zeigte.
Wichtiger Hinweis!
Bitte beachten Sie, dass auf allen Veranstaltungen des IDG & IRJGV nur Hunde vorgestellt werden können, die einen gültigen Impfschutz haben, d.h.: Gültige, belastungsfähige Impfung gegen SHP+T (mögliche Gültigkeitsdauer bis drei Jahre) sowie L+Parainfluenza (jährlich).
Zudem benötigt jeder vorgestellte Hund ein Tierärztliches Attest, gem. TierSchHV § 10 Abs.2/a-d, zur Feststellung/Definition sog.Qualzuchtmerkmale, worin KEINE Hinweise auf das Vorliegen wesentlicher Erkrankungen, in diesem Zusammenhang diagnotiziert wurden.
Dieses Attest darf am Veranstaltungstag nicht älter als zwei Jahre sein.
Einen entsprechenden Vordruck finden Sie hier:
Tierärztliche Bescheinigung
Schöner wohnen mit Hund:
Wie gute Fellpflege zu einer sauberen Wohnung beiträgt
Hunde machen Dreck. Sie verlieren Fell, schütteln Staub aus ihrem Haarkleid und verteilen kleine Sandkörner in der Wohnung, die sich beim Spaziergang an ihren Pfoten gesammelt haben. Doch mit einigen Tipps zur Fell- und Pfotenpflege bleibt ein Großteil des Drecks dort, wo er hingehört: draußen.
So schön das Leben mit dem Hund auch ist – jeder Hundebesitzer weiß, dass der Vierbeiner nicht nur Zeit, Aufmerksamkeit und Erziehung braucht, sondern auch gepflegt werden muss. Dies dient nicht nur der Gesunderhaltung. Regelmäßige Fellpflege sorgt auch dafür, dass die eigenen vier Wände nicht täglich von Fellbüscheln und Sandkrümeln bevölkert werden.
Fell ist nicht gleich Fell
Je nach Rasse verfügen Hunde über ein Lang-, Mittel- oder Kurzhaarkleid. Doch nicht jeder langhaarige Vierbeiner macht automatisch mehr Dreck als der Kurzhaar-Kollege. „Hundefell kann ein- oder mehrschichtig sein – bei der mehrschichtigen Variante hat der Hund nicht nur Deckhaar, sondern auch Unterwolle“, erklärt Fellpflege-Expertin und Hundefriseurin Martina Borchmann. „Erstens verlieren Hunde mit mehreren Fellschichten eine größere Menge an Haaren, und zweitens verfängt sich gerade in der Unterwolle der Dreck vom Spaziergang sehr viel leichter.“
Die Fachfrau rät, den Hund unbedingt regelmäßig -wenn möglich draußen- gründlich zu bürsten und auf diese Weise dafür zu sorgen, dass „totes Fell” entfernt wird, die verbleibende Unterwolle sauber bleibt und nicht verfilzt. „Durch regelmäßiges Bürsten wird zudem die Durchblutung der Haut angeregt. Nur unter sauberem Fell kommt genügend Luft an die Haut. Luft und eine gute Durchblutung sorgen dafür, dass die Talgdrüsen der Haut optimal arbeiten und sich weder Keime noch Pilze oder Schuppen ausbreiten“, ergänzt die Expertin, die sich als Fachgruppenvorsitzende „Heimtierpflege im Salon“ des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF) für den sachkundigen Umgang mit Heimtieren einsetzt.
Eine haarige Angelegenheit: Der Fellwechsel
Im Herbst und im Frühjahr ist der Fellverlust des vierbeinigen Partners häufig am größten – es ist Fellwechsel-Zeit, besonders für jene Rassen mit Unterfell. „Wenn ein Hund hauptsächlich in der Wohnung lebt und nicht überwiegend draußen, kann es sein, dass der Fellwechsel nicht zu stark ausgeprägt ausfällt. Dennoch gilt: Gerade in dieser Zeit ist tägliches, kurzes Bürsten die einzige Möglichkeit, das ausfallende Fell weitgehend aus der Wohnung zu halten“, sagt die Expertin.
Der Hund riecht? Baden hilft!
Doch was tun, wenn der tierische Mitbewohner gerade in den regenreichen Monaten mit nassem Haarkleid das Haus betritt – oder sich gar mit Vorliebe im Matsch wälzt? „Der Eigengeruch des Hundes wird durch Feuchtigkeit verstärkt“, sagt Borchmann. „Ist der Hund nur nass, hilft es, ihn mit einem Frotteehandtuch weitgehend zu trocknen. Doch Vorsicht: Gerade das Unterfell von Hunden sollte nicht gerubbelt, sondern wegen der Gefahr des Verfilzens nur in Haarwuchsrichtung getrocknet werden.“
Gegen die Restbestände eines Schlammbads hilft nach Erfahrung der Haarspezialistin nur eins: ein ausgiebiges Bad, allerdings nicht häufiger als vierteljährlich. Ihr Tipp: „Man sollte ein Hundeshampoo mit einem pH-Wert von 7 wählen, dies entspricht dem pH-Wert der Hundehaut. Damit kann man weitgehend sicher sein, der Haut nicht zu schaden.“
Pfotenpflege hält den Sand fern
Damit der Hund weniger Sand in der Wohnung verteilt, sollte man seine Pfoten nach jedem Ausflug kurz reinigen. „Man kann diese mit einem feuchten Lappen vorsichtig abreiben, das entfernt einen Großteil des Sandes“, sagt Borchmann. Sie empfiehlt außerdem, das Fell zwischen den Ballen kurz zu halten und die Krallen regelmäßig kürzen zu lassen. Und für alles, was sich dennoch in der Wohnung ansammelt, hat sie einen letzten Tipp: „Einmal öfter den Staubsauger benutzen!“
Quelle: IVH
Hundegebell:
Wann und wie lange erlaubt?
Bellen ist für Hunde ein Kommunikationsmittel und liegt in der Natur der Tiere. Bellt ein Hund aber besonders häufig oder lange, kann dies zu Streitigkeiten mit den Nachbarn führen. Die Frage ist: Wann ist Hundegebell als Ruhestörung einzustufen und was müssen Mitbewohner einfach erdulden? Verschiedene Gerichtsurteile geben Antworten.
Ob vor Freude, weil der geliebte Mensch nach Hause kommt oder vor Aufregung, wenn der Postbote an der Haustür klingelt: Mit ihrem Bellen drücken Hunde Emotionen aus. Vielen Rassen liegt es im Blut, Geräusche lautstark zu melden – manchmal zum Unmut des Nachbarn, der die Lautäußerungen als Lärmbelästigung empfinden kann. Damit haben sich bereits diverse Gerichte beschäftigt. Das übereinstimmende Urteil: Auch für Hundegebell gelten Richtlinien, Regeln und Ruhezeiten.
Wie viel und wie lange dürfen Hunde bellen?
„Das Urteil des Oberlandesgericht Köln vom 7. Juni 1993 wird mittlerweile als Standardurteil in Lärmangelegenheiten verwendet“, erklärt der auf Tierrecht spezialisierte Anwalt Andreas Ackenheil. Dieses Urteil mit dem Aktenzeichen 12 U 40/93 verpflichtete einen Hundehalter, sein Tier so zu halten, dass Hundegebell, Winseln oder Jaulen auf dem Grundstück des Nachbarn zu bestimmten Ruhezeiten nicht zu hören ist.
Diese Zeiten gelten von 13 bis 15 Uhr sowie von 22 bis 6 Uhr. Darüber hinaus darf Hundegebell nicht länger als zehn Minuten ununterbrochen und insgesamt 30 Minuten täglich zu hören sein. „Natürlich können festgesetzte Bellzeiten einem Hund nicht verständlich gemacht werden, daher sind die Regelungen eher als Orientierung zu verstehen“, erklärt der Tierrechtsexperte.
Auch in ländlicher Umgebung muss ein Hundehalter sicherstellen, dass Nachbarn vor 7 Uhr morgens, zwischen 13 und 15 Uhr und nach 22 Uhr keiner Lärmbelästigung durch Hundegebell ausgesetzt sind. Das Recht der Nachbarn auf Ruhe hat hier Vorrang vor dem Interesse des Hundehalters, wie das Landgericht Mainz am 22. Juni 1994 unter dem Aktenzeichen 6 S 87/94 urteilte.
Dürfen Hunde an Sonn- und Feiertagen bellen?
„Geht von einer Hundehaltung eine erhebliche Lärmbelästigung durch das Hundegebell aus, so kann die Ordnungsbehörde anordnen, dass die Hunde nachts und an Sonn- und Feiertagen in geschlossenen Gebäuden gehalten werden. Diese Maßnahme ist angesichts des ordnungswidrigen Verhaltens des Hundehalters zulässig“, erläutert Anwalt Ackenheil. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am 5. Juli 2013 unter dem Aktenzeichen 11 ME 148/13 entschieden. Begründet wurde das Urteil damit, dass häufiges, übermäßig lautes und langanhaltendes Hundegebell, insbesondere zu Ruhezeiten wie der Mittags- und Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen, eine erhebliche Belästigung der Nachbarschaft und damit eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Besteht ein Anrecht auf Mietminderung?
Andere Mieter können die Miete wegen nachbarlichen Hundegebells allenfalls dann mindern, wenn der Hund regelmäßig und langanhaltend laut bellt. „Gelegentliches Bellen stellt keinen Grund für eine Mietminderung dar“, sagt der Anwalt unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 6. März 2005 mit dem Aktenzeichen 49 C 165/05.
Das Gericht führte aus, dass ein gelegentliches Bellen noch nicht als Mietmangel bezeichnet werden könne – ebenso wenig wie andere, mit der Wohnnutzung zwangsläufig verbundene nachbarliche Laute wie Schritte, das Rauschen einer Dusche oder Toilettenspülung. Derartige Geräusche gehören ebenso wie die Lebenszeichen eines Hundes zu dem Geräuschspektrum, das jeden Mieter eines Mehrfamilienhauses erwarte.
Aus einem weiteren Urteil des Amtsgerichts Rheine vom 3. Februar 1998 mit dem Aktenzeichen 14 C 731/97 geht hervor, dass Mieter, die wegen Hundegebells in der Nachbarswohnung die Miete mindern, in einem Prozess konkret darlegen müssen, zu welchen Zeiten der Hund hörbare Geräusche von sich gegeben hat.
Um Konflikte in der Nachbarschaft zu vermeiden, ist es daher nicht nur hilfreich, frühzeitig das Gespräch zu suchen. Der Hundehalter sollte auch Ursachenforschung betreiben und gemeinsam mit dem Vierbeiner daran arbeiten – gegebenenfalls auch mithilfe eines Hundetrainers.
Quelle: IVH
Halter haften für ihre Tiere
Versichern lohnt sich
Der Hamster ruiniert der Großtante mit seinen Krallen den teuren Pulli, die Samtpfote jagt leidenschaftlich einer Maus hinterher und zerstört dabei die frisch gepflanzten Blumen im Nachbargarten und der Hund flitzt im Park dem Ball hinterher, ein Spaziergänger stolpert unglücklich über das Tier und bricht sich das Bein. Wer muss für die Schäden haften? Ganz eindeutig: DER TIERHALTER!
Das regelt das Bürgerliche Gesetzbuch § 833. „Tierhalter sind gesetzlich verpflichtet, sowohl für Schäden bei anderen als auch für Verletzungen anderer Schadenersatz zu leisten, die ihr Tier verursacht hat“, sagt Kerstin Becker-Eiselen, Rechtsanwältin und Versicherungsexpertin von der Verbraucherzentrale in Hamburg.
Private Haftpflicht deckt Schäden durch Kleintiere
„Schäden, die von kleineren Heimtieren verursacht werden, deckt die private Haftpflichtversicherung ab“, sagt die Versicherungsexpertin. Kleintiere sind in diesem Fall alle Tiere bis zur Größe einer Katze, also beispielsweise Wellensittiche, Hamster oder Kaninchen. Exotische Tiere wie Spinnen, Schlangen oder Leguane zählen in der Regel nicht zu den versicherten Kleintieren. „Durch diese Tiere verursachte Schäden können eventuell im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung abgesichert sein“, sagt die Expertin. Allerdings sollte dies im Vorfeld mit der Versicherung geklärt werden. „Falls nicht, gibt es Sonderversicherungen, aber nicht für alle Arten“, sagt Becker-Eiselen.
Ein Muss für jeden Hundehalter: Tierhaftpflicht für Hunde
Die private Haftpflicht deckt von großen Tieren verursachte Schäden nicht ab. Dazu gehört auch der Hund – egal wie klein er ist, da von Hunden verursachte Schäden weitreichendere Folgen haben können. Daher sollte die Hundehaftpflicht für jeden Halter obligatorisch sein, denn sollte es zu einem Schaden kommen, kann es für den Besitzer teuer werden.
Ein Beispiel: Rennt der Hund auf die Straße und verursacht dabei einen Unfall, so dass der Geschädigte ins Krankenhaus kommt, muss der Hundehalter gegebenenfalls den Krankenhausaufenthalt, den Lohnausfall oder das Schmerzensgeld zahlen. Sind die Folgen des Unfalls so vehement, dass der Geschädigte nie wieder arbeiten kann, müsste der Hundehalter gegebenenfalls gar die Pflege- oder Rentenkosten übernehmen. Das muss nicht sein. Abhängig von der Rasse sind Halter mit ungefähr 50 Euro Versicherungsbeitrag pro Jahr auf der sicheren Seite.
Was sollte die Hundehaftpflicht abdecken?
„Die Hundehaftpflicht sollte Sach- und Personenschäden von mindestens fünf Millionen Euro und 100.000 Euro Vermögensschäden abdecken“, sagt die Expertin. „Eine Selbstbeteiligung von 150 Euro ist sinnvoll. Denn sonst wird eine Versicherung teuer, wenn sie die kleinen Schäden prüfen und begleichen muss.“ Der Versicherungsschutz sollte auch bei einem Aufenthalt im Ausland gelten.
Zudem rät die Expertin: „Familie und Freunde, die das Tier hüten, sollten mitversichert sein. Die Hundehaftplicht sollte Mietschäden an Immobilien und beweglichen Sachen einschließen. Auch Pflichtverletzungen, wie zum Beispiel ein Verstoß gegen den Leinenzwang, sollte die Versicherung abdecken.“ In einem Erstgespräch können Halter klären, ob die Versicherung für grob fahrlässiges Verhalten wie den Verstoß gegen den Leinenzwang aufkommt - denn nicht alle Versicherungen tun das.
Wichtig: „Schließen Sie keine Versicherung beim erstbesten Versicherer ab, sondern prüfen Sie vorher genau, was diese absichert. Das erspart Überraschungen“, so die Expertin. Tierfreunde können sich im Internet über Vergleichsportale ein Bild machen und die richtige Versicherung für sich finden. Auch Ratgeberblätter wie beispielsweise Finanztest informieren über Versicherungen und ihre Leistungen. Zudem bieten Verbraucherzentralen Versicherungsberatungen an.
Quelle: IVH