Region West
25.07.2026 16:00 Uhr - 26.07.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier (Doppelturnier)
Region Mitte
08.08.2026 14:00 Uhr - 09.08.2026 15:00 Uhr Ersatztermin: Agility-Cup-Turnier
Region West
09.08.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
16.08.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
22.08.2026 17:00 Uhr - 23.08.2026 16:00 Uhr Sommerfest
mit lustigem Hunderennen + Hundeolympiade + Fotoshooting
23.08.2026 11:00 Uhr - 16:00 Uhr IRJGV-Nordsee-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
29.08.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
29.08.2026 16:00 Uhr - 30.08.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
05.09.2026 15:00 Uhr - 06.09.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
06.09.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr IRJGV-Grenzland-Siegerschau Niederlande - mit Vergabe des „Auslands-CACIB“
- für alle Rassehunde -
13.09.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr Agility-Richter- & LG-Beauftragten Arbeitskreis-Tagung
03.10.2026 11:30 Uhr - 15:00 Uhr Deutsche Agility Meisterschaft
04.10.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Lustiges Hunderennen
50-Meter-Hunderennen (Dackel starten separat) + Fotoshooting + pfiffiges Hunderennen
04.10.2026 11:00 Uhr - 16:00 Uhr IRJGV-Euregio-Siegerschau - mit Vergabe des „Auslands-CACIB"
- für alle Rassehunde -
18.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr IRJGV-Südwestdeutschland-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
25.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Region West
22.08.2026 17:00 Uhr - 23.08.2026 16:00 Uhr Sommerfest
mit lustigem Hunderennen + Hundeolympiade + Fotoshooting
23.08.2026 11:00 Uhr - 16:00 Uhr IRJGV-Nordsee-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
29.08.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Int. Dackelclub Gergweis e.V. (IDG e.V.)
Int. Rasse-Jagd-Gebrauchshunde Verband e.V. (IRJGV e.V.)
Hundetraining und Pflege: Alles für Ihren Hund
Im IDG e.V. & IRJGV e.V. dreht sich alles um Hundetraining, Pflege und Vereinsaktivitäten. Erfahren Sie, wie Sie mit den richtigen Tipps das Leben mit Ihrem Hund harmonisch und artgerecht gestalten können.
Sommerferien des Verbandsbüros
Allen Mitarbeitern und Mitgliedern der Verbände, allen Besuchern der Website und natürlich jedem Vierbeiner, wünschen wir erholsame Sommertage!
In der Zeit von Freitag, 14.08. bis einschließlich Dienstag, 01.09.2026 ist das Verbandsbüro nicht besetzt. Sie erreichen uns telefonisch wieder zu den üblichen Bürozeiten ab Mittwoch, den 02.09.2026.
Benachrichtigungen per E-Mail (bitte Kontaktformular verwenden) oder Fax unter: 08547/287, sind natürlich jederzeit auch während unseres Urlaubs möglich.
Die Bearbeitung findet allerdings erst ab dem 02.09.2026 statt.
Foto:©ClipDealer
Pfötchen statt Pillen
Hunde & Katzen helfen gegen Depressionen
Psychische Krankheiten sind meist ein Albtraum für die Betroffenen. Die Symptome können im Alltag jedoch durch gute Gesellschaft auf vier Pfoten gelindert werden, wie eine schottische Studie zeigt. Demnach können Hunde und Katzen ihre Halter bei Depressionen unterstützen und neuen Lebensmut geben.
Selbstaufgabe, Schlafstörungen, Schuldgefühle – die Symptome einer Depression können vielfältig sein. Und es werden immer mehr Menschen, die mit der Krankheit zu kämpfen haben: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schätzt, dass mittlerweile weltweit mehr als 300 Millionen Menschen an Depressionen leiden – das sind 4,4 Prozent der Weltbevölkerung.
Umso erfreulicher ist die Erkenntnis, dass das Zusammenleben mit Hunden und Katzen die Krankheitssymptome offenbar lindern oder zumindest erträglicher machen kann. Das ist zumindest die Schlussfolgerung eines Forscherteams der Universitäten West-Schottland und Edinburgh. „Es ist bemerkenswert, wie Heimtiere unseren Ergebnissen zufolge Panikattacken, Suizidversuche und den Drang zur Selbstverletzung verhindern“, schreiben die Wissenschaftler rund um die Psychologin Dr. Roxanne D. Hawkins im Fachblatt „Anthrozoös“. Dies geschehe sowohl durch direkte Mechanismen – beispielsweise Angstreduzierung durch Berührung – als auch auf indirektem Wege, beispielsweise durch die Ablenkung von Grübeleien.
Tierhalter empfinden mehr Lebensfreude
Die Wissenschaftler haben 119 erwachsene Tierhalter im Rahmen einer qualitativen Studie zu ihrer psychischen Erkrankung und dem Einfluss ihres Heimtiers befragt. 41 davon lebten mit einer diagnostizierten psychischen Erkrankung, 70 Personen berichteten von aktuellen psychischen Problemen. Alle füllten einen Fragebogen aus, der sich um ihre Heimtiere und ihren mentalen Zustand drehte. Die Forscher werteten anschließend die Antworten mithilfe einer Codierung aus.
In sechs Themenbereichen erkannten die Wissenschaftler große Vorteile der Tierhaltung: Sie verzeichneten gesteigerte Lebensfreude und Motivation, reduzierte Angst- und Paniksymptome, verbesserte soziale Beziehungen, weniger Einsamkeit sowie einen verbesserten Heilungsprozess der psychischen Erkrankung.
Körperkontakt und Bewegung wirken heilsam
Besonders der Körperkontakt zum eigenen Tier wurde von den Studienteilnehmern als wohltuend bewertet: „Egal, wie traurig ich bin – wenn ich meine Katzen spielen sehe, muss ich lächeln“, gab eine Probandin bei der Befragung an. „Lege ich meine Hand auf ihr Fell und fühle ihre Wärme, werden meine Angst- und Panikgefühle weniger.“ Der Effekt, dass Körperkontakt mit einem freundlichen Tier Glücksgefühle auslöst sowie Blutdruck und Herzfrequenz senkt, ist sogar wissenschaftlich erwiesen.
Auch die Motivation zur Bewegung wurde von den befragten Tierhaltern als hilfreich beschrieben. „Wenn ich mich morgens schlecht fühle, sorgt mein Hund dafür, dass ich trotzdem aufstehe und mit ihm laufe. Dann fühle ich mich besser“, wird ein Teilnehmer der Studie zitiert. Für positive Effekte sorgte zudem die Tatsache, dass Tierhalter eine Verantwortung für ihr Tier empfinden und sich gebraucht fühlen.
Tiere sind keine Therapeuten
Dennoch sollten Tiere den Wissenschaftlern zufolge nicht als Therapeuten verstanden werden: „Sie können keine psychischen Krankheiten ‚behandeln‘ und sollten demnach auch nicht so behandelt werden“, heißt es in der Studie.
Quelle: IVH
Donnerwetter:
Wetterumbrüche mit dem Hund entspannt meistern
Nicht nur uns Menschen macht es zu schaffen, wenn das Wetter schwankt. Auch Hunde bemerken Temperaturwechsel und fürchten sich bei Unwetter. Hier ist nun die Sensibilität des Halters gefragt, dem Tier die Angst bei Donner, Blitzen und Co. bestmöglich zu nehmen.
„Hunde haben eine stärkere Sinneswahrnehmung als wir Menschen. Sie können deutlich besser hören und riechen und konzentrieren sich auf die Sinne, die sie besonders gut nutzen können. Dabei lassen sie sich nicht so leicht von optischen Reizen ablenken, wie wir“, erläutert die Tierärztin und Tierverhaltenstherapeutin Dr. Heidi Bernauer-Münz. Daher nehmen die sensiblen Vierbeiner höchstwahrscheinlich auch einen Wetterumbruch früher wahr, etwa wenn der Luftdruck schwankt und sich Blitz und Donner nähern. „Ob bei Hunden eine Wetterfühligkeit besteht, sie bei Temperaturschwankungen und Wetterumbrüchen Symptome wie Unwohlsein, Kopfschmerzen oder Schwindel verspüren, lässt sich nicht messen, und die Tiere fragen geht auch nicht.
Ist der Hund müde und erschöpft, kann dies auch andere Gründe haben und muss nicht zwangsläufig mit dem Wetter zusammenhängen. Bleibt der Hund müde, sollte ein Tierarztbesuch mögliche Erkrankungen ausschließen. Der Besitzer sollte daher den Gemütszustand seines Tieres genau beobachten und entsprechend darauf reagieren, indem er den Vierbeiner zum Beispiel dann nicht zum Toben oder ausgiebigen Spaziergängen animiert“, erläutert die Tierärztin.
Bei Gewitter: Hunde nicht in ihrer Angst bestärken
Angst bei Blitz und Donner ist bei Menschen keine Seltenheit – unseren Heimtieren geht es oftmals nicht anders. Viele Vierbeiner wissen dann nicht, wie sie mit der vermeintlichen Bedrohung umgehen sollen und verstecken sich gerne unter dem Bett oder in einer geschützten Ecke in der Wohnung. Wenn der Hund sich bei Gewitter verkriecht, empfiehlt die Tierärztin den Vierbeiner in Ruhe zu lassen. „Hunde sollten lernen, selbst mit der Situation klarzukommen. Sobald der geliebte Mensch anfängt das Tier bei Angstverhalten zu streicheln oder zu beruhigen, verstärken sie möglicherweise die Reaktion. Denn das Tier merkt in dem Moment, dass es mit seinem Verhalten Erfolg hat: Je mehr ich zittere, umso mehr kümmern sich Herrchen oder Frauchen um mich“, betont Bernauer-Münz. Möchte der Hund nur mal kuscheln, sollte man dem Bedürfnis natürlich nachkommen. Wichtig ist es laut der Expertin in dem Moment nur, Angstsymptome nicht durch Trösten unabsichtlich zu belohnen. Hier gilt: Je cooler der Halter auf das Wetter reagiert und mit seinem gewohnten Tagesablauf fortfährt, desto ruhiger und entspannter ist auch der Hund.
Um dem Tier die Situation ein wenig zu vereinfachen, können aber Rückzugsorte geschaffen werden. Zum Beispiel durch den Bau einer kleinen Höhle, in die sich der geliebte Vierbeiner einkuscheln kann, oder das Aufstellen einer Transportbox, in die er sich zurückziehen kann. Wenn wieder alles in Ordnung ist, kommen die Vierbeiner dann ganz von selbst wieder aus ihrem Versteck heraus.
Bei Unwetter: Das sichere Zuhause nicht verlassen
Vor der Gassirunde gilt es einen kurzen Blick aus dem Fenster zu werfen: Verfärbt sich der Himmel, wird es dunkel und stehen möglicherweise ein Regenschauer oder ein Unwetter bevor? In dem Fall sollte der Spaziergang verkürzt und zeitnah ins sichere Zuhause zurückgekehrt werden. Werden Hund und Halter bei einem gemeinsamen Gang von einem Gewitter überrascht, schnell einen möglichst sicheren Unterschlupf suchen und dort warten, bis die Gefahr vorüber ist.
Es gibt Hunde, die finden Regen toll und fühlen sich pudelwohl. Andere Vierbeiner mögen das Wetter gar nicht und streuben sich gar, das Haus zu verlassen, wenn es regnet. „In dem Moment sollte der Halter das Verhalten seines Hundes respektieren und ihn nicht dazu zwingen, in den Regen zu gehen“, empfiehlt Bernauer-Münz. Lieber ein paar Minuten warten, bis der Schauer vorbei ist. Auch sollte der Halter sein Tier auf nassen Straßen kein „Sitz“ oder „Platz“ machen lassen, denn wir würden uns schließlich auch nicht freiwillig in die Nässe setzen.
Quelle: IVH
Hundegebell:
Wann und wie lange erlaubt?
Bellen ist für Hunde ein Kommunikationsmittel und liegt in der Natur der Tiere. Bellt ein Hund aber besonders häufig oder lange, kann dies zu Streitigkeiten mit den Nachbarn führen. Die Frage ist: Wann ist Hundegebell als Ruhestörung einzustufen und was müssen Mitbewohner einfach erdulden? Verschiedene Gerichtsurteile geben Antworten.
Ob vor Freude, weil der geliebte Mensch nach Hause kommt oder vor Aufregung, wenn der Postbote an der Haustür klingelt: Mit ihrem Bellen drücken Hunde Emotionen aus. Vielen Rassen liegt es im Blut, Geräusche lautstark zu melden – manchmal zum Unmut des Nachbarn, der die Lautäußerungen als Lärmbelästigung empfinden kann. Damit haben sich bereits diverse Gerichte beschäftigt. Das übereinstimmende Urteil: Auch für Hundegebell gelten Richtlinien, Regeln und Ruhezeiten.
Wie viel und wie lange dürfen Hunde bellen?
„Das Urteil des Oberlandesgericht Köln vom 7. Juni 1993 wird mittlerweile als Standardurteil in Lärmangelegenheiten verwendet“, erklärt der auf Tierrecht spezialisierte Anwalt Andreas Ackenheil. Dieses Urteil mit dem Aktenzeichen 12 U 40/93 verpflichtete einen Hundehalter, sein Tier so zu halten, dass Hundegebell, Winseln oder Jaulen auf dem Grundstück des Nachbarn zu bestimmten Ruhezeiten nicht zu hören ist.
Diese Zeiten gelten von 13 bis 15 Uhr sowie von 22 bis 6 Uhr. Darüber hinaus darf Hundegebell nicht länger als zehn Minuten ununterbrochen und insgesamt 30 Minuten täglich zu hören sein. „Natürlich können festgesetzte Bellzeiten einem Hund nicht verständlich gemacht werden, daher sind die Regelungen eher als Orientierung zu verstehen“, erklärt der Tierrechtsexperte.
Auch in ländlicher Umgebung muss ein Hundehalter sicherstellen, dass Nachbarn vor 7 Uhr morgens, zwischen 13 und 15 Uhr und nach 22 Uhr keiner Lärmbelästigung durch Hundegebell ausgesetzt sind. Das Recht der Nachbarn auf Ruhe hat hier Vorrang vor dem Interesse des Hundehalters, wie das Landgericht Mainz am 22. Juni 1994 unter dem Aktenzeichen 6 S 87/94 urteilte.
Dürfen Hunde an Sonn- und Feiertagen bellen?
„Geht von einer Hundehaltung eine erhebliche Lärmbelästigung durch das Hundegebell aus, so kann die Ordnungsbehörde anordnen, dass die Hunde nachts und an Sonn- und Feiertagen in geschlossenen Gebäuden gehalten werden. Diese Maßnahme ist angesichts des ordnungswidrigen Verhaltens des Hundehalters zulässig“, erläutert Anwalt Ackenheil. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am 5. Juli 2013 unter dem Aktenzeichen 11 ME 148/13 entschieden. Begründet wurde das Urteil damit, dass häufiges, übermäßig lautes und langanhaltendes Hundegebell, insbesondere zu Ruhezeiten wie der Mittags- und Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen, eine erhebliche Belästigung der Nachbarschaft und damit eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Besteht ein Anrecht auf Mietminderung?
Andere Mieter können die Miete wegen nachbarlichen Hundegebells allenfalls dann mindern, wenn der Hund regelmäßig und langanhaltend laut bellt. „Gelegentliches Bellen stellt keinen Grund für eine Mietminderung dar“, sagt der Anwalt unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 6. März 2005 mit dem Aktenzeichen 49 C 165/05.
Das Gericht führte aus, dass ein gelegentliches Bellen noch nicht als Mietmangel bezeichnet werden könne – ebenso wenig wie andere, mit der Wohnnutzung zwangsläufig verbundene nachbarliche Laute wie Schritte, das Rauschen einer Dusche oder Toilettenspülung. Derartige Geräusche gehören ebenso wie die Lebenszeichen eines Hundes zu dem Geräuschspektrum, das jeden Mieter eines Mehrfamilienhauses erwarte.
Aus einem weiteren Urteil des Amtsgerichts Rheine vom 3. Februar 1998 mit dem Aktenzeichen 14 C 731/97 geht hervor, dass Mieter, die wegen Hundegebells in der Nachbarswohnung die Miete mindern, in einem Prozess konkret darlegen müssen, zu welchen Zeiten der Hund hörbare Geräusche von sich gegeben hat.
Um Konflikte in der Nachbarschaft zu vermeiden, ist es daher nicht nur hilfreich, frühzeitig das Gespräch zu suchen. Der Hundehalter sollte auch Ursachenforschung betreiben und gemeinsam mit dem Vierbeiner daran arbeiten – gegebenenfalls auch mithilfe eines Hundetrainers.
Quelle: IVH
Halter haften für ihre Tiere
Versichern lohnt sich
Der Hamster ruiniert der Großtante mit seinen Krallen den teuren Pulli, die Samtpfote jagt leidenschaftlich einer Maus hinterher und zerstört dabei die frisch gepflanzten Blumen im Nachbargarten und der Hund flitzt im Park dem Ball hinterher, ein Spaziergänger stolpert unglücklich über das Tier und bricht sich das Bein. Wer muss für die Schäden haften? Ganz eindeutig: DER TIERHALTER!
Das regelt das Bürgerliche Gesetzbuch § 833. „Tierhalter sind gesetzlich verpflichtet, sowohl für Schäden bei anderen als auch für Verletzungen anderer Schadenersatz zu leisten, die ihr Tier verursacht hat“, sagt Kerstin Becker-Eiselen, Rechtsanwältin und Versicherungsexpertin von der Verbraucherzentrale in Hamburg.
Private Haftpflicht deckt Schäden durch Kleintiere
„Schäden, die von kleineren Heimtieren verursacht werden, deckt die private Haftpflichtversicherung ab“, sagt die Versicherungsexpertin. Kleintiere sind in diesem Fall alle Tiere bis zur Größe einer Katze, also beispielsweise Wellensittiche, Hamster oder Kaninchen. Exotische Tiere wie Spinnen, Schlangen oder Leguane zählen in der Regel nicht zu den versicherten Kleintieren. „Durch diese Tiere verursachte Schäden können eventuell im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung abgesichert sein“, sagt die Expertin. Allerdings sollte dies im Vorfeld mit der Versicherung geklärt werden. „Falls nicht, gibt es Sonderversicherungen, aber nicht für alle Arten“, sagt Becker-Eiselen.
Ein Muss für jeden Hundehalter: Tierhaftpflicht für Hunde
Die private Haftpflicht deckt von großen Tieren verursachte Schäden nicht ab. Dazu gehört auch der Hund – egal wie klein er ist, da von Hunden verursachte Schäden weitreichendere Folgen haben können. Daher sollte die Hundehaftpflicht für jeden Halter obligatorisch sein, denn sollte es zu einem Schaden kommen, kann es für den Besitzer teuer werden.
Ein Beispiel: Rennt der Hund auf die Straße und verursacht dabei einen Unfall, so dass der Geschädigte ins Krankenhaus kommt, muss der Hundehalter gegebenenfalls den Krankenhausaufenthalt, den Lohnausfall oder das Schmerzensgeld zahlen. Sind die Folgen des Unfalls so vehement, dass der Geschädigte nie wieder arbeiten kann, müsste der Hundehalter gegebenenfalls gar die Pflege- oder Rentenkosten übernehmen. Das muss nicht sein. Abhängig von der Rasse sind Halter mit ungefähr 50 Euro Versicherungsbeitrag pro Jahr auf der sicheren Seite.
Was sollte die Hundehaftpflicht abdecken?
„Die Hundehaftpflicht sollte Sach- und Personenschäden von mindestens fünf Millionen Euro und 100.000 Euro Vermögensschäden abdecken“, sagt die Expertin. „Eine Selbstbeteiligung von 150 Euro ist sinnvoll. Denn sonst wird eine Versicherung teuer, wenn sie die kleinen Schäden prüfen und begleichen muss.“ Der Versicherungsschutz sollte auch bei einem Aufenthalt im Ausland gelten.
Zudem rät die Expertin: „Familie und Freunde, die das Tier hüten, sollten mitversichert sein. Die Hundehaftplicht sollte Mietschäden an Immobilien und beweglichen Sachen einschließen. Auch Pflichtverletzungen, wie zum Beispiel ein Verstoß gegen den Leinenzwang, sollte die Versicherung abdecken.“ In einem Erstgespräch können Halter klären, ob die Versicherung für grob fahrlässiges Verhalten wie den Verstoß gegen den Leinenzwang aufkommt - denn nicht alle Versicherungen tun das.
Wichtig: „Schließen Sie keine Versicherung beim erstbesten Versicherer ab, sondern prüfen Sie vorher genau, was diese absichert. Das erspart Überraschungen“, so die Expertin. Tierfreunde können sich im Internet über Vergleichsportale ein Bild machen und die richtige Versicherung für sich finden. Auch Ratgeberblätter wie beispielsweise Finanztest informieren über Versicherungen und ihre Leistungen. Zudem bieten Verbraucherzentralen Versicherungsberatungen an.
Quelle: IVH
Trickdogging:
Pfötchen geben und Co. verbessern Grundgehorsam
Hundehalter kennen es: Manchmal klappen die einfachsten Übungen nicht. Wenn der Vierbeiner beim Kommando „Sitz“ nur ein müdes Schwanzwedeln für seinen Menschen übrig hat, wird so mancher Hundefreund nervös. Ergebnis: Die Übung klappt noch weniger. Dabei ist es eigentlich so einfach. Mit der neuen Trendsportart Trickdogging.
Kleiner Umweg mit großer Wirkung
Tricks und Kunststücke wie eine Verbeugung, Pfötchen geben, Licht anmachen oder am Schnuller nuckeln sollen also die Lösung sein? Und das, obwohl der Hund noch nicht mal den Grundgehorsam zuverlässig beherrscht?
Die auf Hundesport und Beschäftigungs-Themen spezialisierte Seminarleiterin und Ratgeberautorin Anja Jakob (www.clickntrick.de) weiß aus Erfahrung: „Allgemeinhin gilt, dass ein Hund funktionieren muss und den Grundgehorsam beherrschen sollte. Hundehalter setzen sich deshalb häufig selbst stark unter Druck und werden nervös oder ungeduldig, wenn etwas nicht so klappt, wie es idealerweise klappen sollte. Die Anspannung überträgt sich auf den Hund und dieser negative Stress blockiert seine Lernfähigkeit. Die Folge: Die einfachsten Übungen klappen nicht."
Beim Trickdogging wird der Druck rausgenommen, denn der wichtigste Grundsatz lautet: Spaß haben! Und nicht: Du musst funktionieren! Dadurch verschwindet die negative Anspannung aus dem Training und die Lernblockade beim Hund löst sich.
Die Lust am Lernen wird sogar gefördert, denn der Vierbeiner wird animiert, selbst etwas auszuprobieren und sofort belohnt, wenn er auch nur ansatzweise das gewünschte Verhalten zeigt.
Weitere positive Effekte des Trickdogging: Der Hund orientiert sich mehr an seinem Menschen und arbeitet viel lieber mit ihm zusammen. Er hat Spaß mit seinem Menschen – und umgekehrt. Die Mensch-Tier-Beziehung verbessert sich.
Übertragen Mensch und Tier diese positiven Trainingserfahrungen vom Trickdogging auf die Übungen zum Grundgehorsam, klappt es auch besser mit dem „Sitz“, „Platz“, „Komm“ und Bleib“.
Geistige Auslastung im heimischen Wohnzimmer
Neben der Verbesserung der Mensch-Hund-Beziehung eignet sich Trickdogging hervorragend dafür, den Hund in der Wohnung spielerisch zu beschäftigen und geistig auszulasten. Insbesondere dann, wenn der sonst übliche ausgedehnte Spaziergang mal ein bisschen auf sich warten lassen muss. Sei es, weil Hund oder Herrchen vorübergehend bewegungseingeschränkt sind, man den fiesen Hagelschauer noch abwarten möchte, bevor man vor die Tür geht oder man dringend auf den Postboten wartet. Der Hund wird dabei in erster Linie geistig sehr gefordert. Trickdogging ersetzt den ausgedehnten Spaziergang nicht, kann aber die Zeit bis dahin gut überbrücken.
Quelle: IVH
Welcher Tierarzt für welches Problem?
Wenn Hunde, Katzen oder ein andere Heimtiere Beschwerden haben, dann muss schnell tierärztlicher Rat her. Aber an wen wendet man sich am besten? Denn auch Tierärzte sind nicht alle gleich: Es gibt verschiedene fachliche Spezialisierungen und Qualifikationen, wie den Dr. med. vet., den Fachtierarzt oder Zusatzbezeichnungen. Ein Wegweiser durch den Titel-Dschungel.
Bei der Suche nach einem neuen Tierarzt ist dem ein oder anderen Tierfreund vielleicht schon einmal aufgefallen: Neben dem Dr. med. vet. als Doktor der Tiermedizin gibt es weitere Kürzel und Bezeichnungen, die weniger bekannt und verbreitet sind. Was unterscheidet etwa einen Dipl. ECVS von einem Fachtierarzt für Chirurgie? Und was hat es mit einer sogenannten Zusatzbezeichnung oder gar einem Arbeitsschwerpunkt auf sich?
Neben ihrer Berufsbezeichnung können Tierärzte in Deutschland weitere Bezeichnungen führen, die auf besondere Kenntnisse und Fertigkeiten in einem bestimmten Fachgebiet hinweisen. Ein Überblick über die gängigsten Bezeichnungen der Tiermediziner in Deutschland:
Der deutsche Fachtierarzt
National ist der Fachtierarzt die höchste Ausbildungsstufe. Zum 31.12.2021 gab es hierzulande laut der Bundestierärztekammer (BTK) 9.513 Fachtierärzte. Die erforderlichen Voraussetzungen, um einen Titel zu erlangen, sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich und werden durch die Weiterbildungsverordnung der jeweils zuständigen Tierärztekammern geregelt.
Eine Übersicht der Tierärztekammern finden Interessierte zum Beispiel auf der Webseite der BTK unter: www.bundestieraerztekammer.de
Für die Zusatzqualifikation zum Fachtierarzt ist in der Regeleine vier- bis fünfjährige Vollzeittätigkeit an einer von der Tierärztekammer zugelassenen Weiterbildungsstätte erforderlich. Der Fachtierarzt kann sowohl für medizinische Fachgebiete -wie beispielsweise Innere Medizin, Zahnheilkunde, Dermatologie oder Verhaltenskunde- als auch für bestimmte Tierarten beziehungsweise Tiergruppen -wie Pferde, Kleintiere, Geflügel, Rinder oder Reptilien- erworben werden. Nach bestandener Prüfung dürfen sich die Absolventen dann zum Beispiel als „Fachtierarzt für Chirurgie“, „Fachtierarzt für Kleintiere“ oder „Fachtierarzt für Epidemiologie“ bezeichnen.
Bei Vorsorgeuntersuchungen oder wenn der Heimtierhalter nicht sicher ist, was genau dem Tier fehlt, ist der Besuch eines Haustierarztes die richtige Wahl. Hat das Heimtier allerdings spezifische Probleme, die der Halter auch zuordnen kann, etwa mit den Zähnen, kann es durchaus sinnvoll sein, sich direkt an einen Fachtierarzt zu wenden. Im Tierärzteverzeichnis vom Bundesverband praktizierender Tierärzte e.V. (bpt) können Heimtierhalter gezielt nach (Fach-)Tierärzten in ihrer Region suchen.
Wie in der Humanmedizin können Tierärzte bei speziellen Krankheiten oder Beschwerden des Heimtieres den Halter an Fachtierärzte überweisen. Fachtierärzte bringen mehr Fachwissen und Erfahrung im jeweiligen Fachgebiet ein und haben meist auch eine bessere Ausrüstung für ihren speziellen Bereich, welche Diagnose und Behandlung des Tieres vereinfachen können.
Zusatzbezeichnungen und Arbeitsschwerpunkte
Im Vergleich zum Fachtierarzt basiert die „Zusatzbezeichnung“ auf einer kürzeren und weniger intensiven Weiterbildung. Daher wird die Qualifikation häufig als „Kleiner Fachtierarzt“ bezeichnet. Den Titel, zum Beispiel „Zusatzbezeichnung Augenheilkunde“, dürfen Tierärzte angeben, wenn sie die Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen haben und diese durch die jeweilige Landestierärztekammer anerkannt wurde. WeitereZusatzbezeichnungen sind zum Beispiel „Dermatologie beim Kleintier“, „Homöopathie“ oder „Zahnheilkunde beim Pferd“.
Gibt ein Tierarzt einen Arbeits- oder Interessenschwerpunkt an, ist das kein Ergebnis einer offiziellen Fortbildung und damit auch kein geschützter Begriff. Er kann lediglich als Orientierung dienen. Häufig geben Tierarztpraxen so zu erkennen, ob sie sich auf Klein- oder Nutztiere oder beispielsweise Augen- oder Zahnheilkunde spezialisieren.
Der Titel „Diplomate“ bei Tierärzten
Zusätzlich oder anstatt des Titels „Fachtierarzt“ führen einige Tierärzte den Titel „Diplomate of the European College“ oder „Diplomate of the American College of Veterinary“. Während bei der Fachtierarztausbildung der Schwerpunkt auf der Vermittlung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten liegt, hat in der Ausbildung zum Diplomate der wissenschaftliche Aspekt eine sehr hohe Gewichtung. Die internationale Zusatzqualifikation zum Diplomate verläuft weltweit einheitlich und nach festgesetzten Standards.
Die Weiterbildung dauert zwei bis drei Jahre und wird voneinem Spezialisten-Netzwerk des jeweiligen Fachgebietes, auch Colleges genannt, überwacht. Alternativ kann auch eine bis zu siebenjährige Teilzeitweiterbildung erfolgen, welchenebenberuflich ausgeführt wird.
Absolventen der Chirurgie dürfen sich anschließend Diplomate of the European College of Veterinary Surgery nennen – kurz: Dipl. ECVS. Weitere Spezialisierungen gibt es unter anderem in den Bereichen Dermatologie (ECVD), Neurologie (ECVN), Zahnheilkunde (EVDC), Anästhesie (ECVAA),Augenheilkunde (ECVO) oder Innere Medizin (ECVIM).
Quelle: IVH