Int. Dackelclub Gergweis e.V. (IDG e.V.)
Int. Rasse-Jagd-Gebrauchshunde Verband e.V. (IRJGV e.V.)
Hundetraining und Pflege: Alles für Ihren Hund
Im IDG e.V. & IRJGV e.V. dreht sich alles um Hundetraining, Pflege und Vereinsaktivitäten. Erfahren Sie, wie Sie mit den richtigen Tipps das Leben mit Ihrem Hund harmonisch und artgerecht gestalten können.
Keine Artikel gefunden!
Tierhalterhaftung:
Wenn Hund, Katze und Co. einen Schaden anrichten
Die Katze jagt einer Maus hinterher und zerstört dabei das Blumenbeet der Nachbarin, der Hund rennt in einem unbeobachteten Moment übermütig auf die Straße und bringt einen Fahrradfahrer zu Fall, der sich beim Sturz verletzt, oder aber das Kaninchen nagt an dem teuren Pullover einer Freundin. In solchen Fällen muss der Heimtierhalter für den entstandenen Schaden aufkommen. Doch nicht alle Heimtiere brauchen hierfür eine extra Versicherung.
„Die Haftung des Tierhalters ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 833) geregelt. Demnach ist der Tierhalter dazu verpflichtet, für jeglichen durch das Heimtier entstandenen Schaden aufzukommen“, erklärt Michael Rohrmann, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale in Niedersachen. Hierzu gehören unter anderem die Zahlung von Reparaturkosten, etwa wenn die Katze das Auto der Nachbarin zerkratzt, oder Schmerzensgeld - wenn der Hund beispielsweise um die Beine des Postboten läuft, dieser über das Tier stolpert, fällt und sich das Bein bricht. Während Kleintiere durch die private Haftpflichtversicherung geschützt sind, ist für Hunde der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung notwendig.
Kleintiere und Katzen:
Private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf
Durch Kleintiere verursachte Schäden werden im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung übernommen. Zu den Kleintieren gehören dabei alle Tiere bis zur Größe einer Katze, wie Meerschweinchen, Kaninchen oder Wellensittiche. Der Versicherungsschutz gilt auch für Schäden, die außerhalb der eigenen vier Wände, etwa durch eine Freigänger-Katze, verursacht werden. „Vorausgesetzt natürlich, dass der Tierhalter eine Privathaftpflichtversicherung auch abgeschlossen hat“, so der Versicherungsexperte.
Anders ist es bei exotischen Tieren wie Schlangen oder Spinnen. „Bei diesen Tieren sollte der Tierfreund einen Blick ins Kleingedruckte seiner Versicherung werfen. Nur in einigen Tarifen ist die erlaubte Haltung solcher Tiere mitversichert“, berichtet Rohrmann.
Hundehaftpflichtversicherung:
Gesetzliche Regelung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich
Verursacht der Hund einen Schaden, greift die private Haftpflichtversicherung dagegen nicht – egal wie groß der Hund ist. Der Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht ist ratsam, in einigen Bundesländern sogar vorgeschrieben.
So sind alle Hundehalter in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gesetzlich verpflichtet, eine separate Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. In Nordrhein-Westfalen müssen alle Hunde versichert werden, wenn sie eine Größe von 40 cm (Widerristhöhe) haben oder sie schwerer als 20 Kilogramm sind. Einzige Ausnahme bei den Bundesländern: In Mecklenburg-Vorpommern besteht keine Versicherungspflicht. In den meisten anderen Bundesländern müssen lediglich Halter von gefährlichen Hunden eine solche Versicherung vorweisen. Die Einstufung der Hunde ist jedoch von Land zu Land verschieden. „Häufig ordnen die Bundesländer bestimmte Hunderassen über ihr Verhalten der Gruppe der gefährlichen Hunde zu. Dann entscheidet ein Wesenstest oder eine Prüfung der Ortspolizeibehörde, ob diese Hunde als gefährlich eingestuft werden“, erläutert Rohrmann.
Doch auch ohne Zwang – eine Hundehalterhaftpflicht ist aus Sicht des Versicherungsexperten ein absolutes Muss für jeden Hundehalter. Nicht nur, weil durch das Tier entstandene Schäden sehr teuer werden können, sondern auch, weil der Halter gegebenenfalls selbst dann für das Tier haftet, wenn ihm kein Verschulden nachzuweisen ist.
Schon für einen geringen Betrag ist ein guter Versicherungsschutz für Hunde möglich
Wie bei jeder Versicherung ist auch die Beitragshöhe für die Hundehaftpflicht abhängig von den angebotenen Leistungen: Ab 52 bis 150 Euro Jahresbeitrag kann der Versicherungsschutz für den Hund kosten. „Hundehaftpflichtversicherungen welche die Mindestkriterien abdecken gibt es schon ab 52 Euro im Jahr. Wer eine solche Versicherung abschließen möchte, kann also sparen und trotzdem auf guten Schutz achten“, empfiehlt Rohrmann. „Besitzer von großen und als gefährlich eingestuften Hunden müssen allerdings häufig mehr zahlen und bekommen auch längst nicht jeden Tarif für ihren Hund.“
Was sollte die Hundehaftpflicht abdecken?
„Die Höhe der Versicherungssumme der Hundehaftpflichtversicherung sollte mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Sach- und Personenschäden betragen“, so Rohrmann. Beißt der Hund beispielsweise jemanden, der daraufhin seinen Beruf eine Zeit lang nicht ausüben kann, kommt die Versicherung für den wirtschaftlichen Schaden auf. Für Vermögensschäden empfiehlt der Experte eine Deckung von mindestens 50.000 Euro.
Zerkratzt der Vierbeiner Boden und Türen in einer Mietwohnung, kommt auch hier der Halter für den Schaden auf. „Die Absicherung von Mietschäden gehört zum Grundschutz. Diese sollten bis mindestens 300.000 Euro versichert sein“, erklärt Rohrmann.
Nicht jeder Hundehalter freut sich über Nachwuchs. Schwängert ein Rüde eine Rassehündin, haftet auch hierfür der Halter. Ihm drohen Schadenersatzforderungen von mehreren tausend Euro. Halter von Rüden sollten daher darauf achten, dass dieser Versicherungsschutz in ihrer Hundehaftpflichtversicherung festgehalten ist. Für Halter von Hündinnen empfiehlt es sich einen Blick in die Unterlagen zu werfen, ob ihre Police auch einen umfassenden Schutz für Welpen enthält.
Versicherungsschutz auch im Ausland
Kommt der Hund mit auf Reisen, sollte der Versicherungsschutz auch im Ausland gelten. Obacht gilt, wenn ein längerer Auslandsaufenthalt geplant ist: „Bei vielen Versicherungen gelten die Leistungen innerhalb der EU unbegrenzt. Ein weltweiter Schutz ist allerdings oft auf eine Aufenthaltsdauer für ein, drei oder fünf Jahre begrenzt“, so Rohrmann.
Quelle: IVH
Hundekaufvertrag
Sicherheit für Käufer und Verkäufer
Viele Hundekaufverträge erweisen sich im Streitfall als lückenhaft oder sogar unwirksam. Hierdurch können dem Züchter in einem Rechtsstreit mit einem Hundekäufer erhebliche Nachteile entstehen.
Deshalb sollten Sie sich entweder bei einem auf das Tierkaufrecht spezialisierten Anwalt einen individuellen Hundekaufvertrag erstellen lassen oder zumindest die nachfolgenden Tipps beim Verfassen eines eigenen Kaufvertrags beherzigen:
- Bezeichnen Sie die Vertragsparteien (Verkäufer und Käufer) jeweils konkret mit Vor- und Nachnamen, vollständiger Adresse, gegebenenfalls Telefonnummer sowie der Nummer des Personalausweises bzw. Passes.
- Der zu verkaufende Hund sollte mit allen wichtigen Angaben, die in seiner Ahnentafel vermerkt sind, beschrieben werden. Dazu gehören der vollständige Zwingername, der Wurftag, die Rasse, das Geschlecht, die Farbe (gegebenenfalls Abzeichen), die Zuchtbuchnummer, die Mikrochip-ID sowie gegebenenfalls HD-Befund, Zuchtzulassung oder Titel.
- Den Kaufpreis sollten Sie sowohl in Ziffern als auch in Worten in den Vertrag aufnehmen, ebenso die Fälligkeit und Zahlweise (zum Beispiel Barzahlung, Überweisung). Außerdem sollten Sie einen Eigentumsvorbehalt an dem Hund bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises vereinbaren.
- Als Verkäufer sollten Sie erklären, dass der Hund in Ihrem Eigentum steht und frei von Rechten Dritter ist.
- Sofern Ihnen Mängel des Hundes bekannt sind, sollten Sie diese vollständig im Kaufvertrag aufführen und hinzufügen, dass Sie den Käufer auf diese Mängel hingewiesen haben. Gleichzeitig sollte der Käufer erklären, dass er hiervon vor dem Vertragsabschluss Kenntnis erlangt hat. Nur so können Sie verhindern, dass Sie später von dem Käufer für die besagten Mängel in die Haftung genommen werden.
- Lassen Sie den Käufer vertraglich bestätigen, dass er den Hund vor Vertragsabschluss auf äußerlich erkennbare Mängel überprüft hat. Falls Mängel erkennbar waren, sollten diese in den Vertrag mit aufgenommen werden.
- Unabhängig davon, ob Sie als Unternehmer gelten oder nicht, sollten Sie auf jeden Fall Schadensersatzansprüche i. S. d. § 437 Nr. 3 BGB ausschließen.
- Wichtig ist, dass Sie im Kaufvertrag den genauen Übergabetermin des Tieres festhalten. Schließlich müssen Sie nur für einen Mangel des Hundes haften, der vor dem Verkaufsdatum auftrat.
- Vergessen Sie nicht die Angabe des Orts und des Datums des Vertragsabschlusses sowie die Unterschriften der Vertragsparteien. Nehmen Sie in den Vertrag auf jeden Fall eine Klausel auf, wonach der Käufer die Möglichkeit hatte, auf den Inhalt des Vertrags Einfluss zu nehmen und lassen Sie sich dies mit seiner Unterschrift bestätigen. Anderenfalls könnte ein Gericht den Vertrag später als sog. Formularvertrag werten, der einer strengen Inhaltskontrolle unterliegt.
- In der Regel ist es ratsam, den zu verkaufenden Hund möglichst noch kurz vor der Übergabe an den Käufer tierärztlich untersuchen zu lassen und das tierärztliche Attest zum Vertragsinhalt zu machen. Das Untersuchungsergebnis kann dann später als Indiz dafür Seite 1 von 2 gelten, dass das Tier zum Zeitpunkt der Übergabe mängelfrei war.
* Sofern Sie nicht als Unternehmer i. S. d. § 14 BGB gelten, können Sie die Mängelhaftung im Wege eines individuellen Kaufvertrags vollkommen ausschließen. Als Unternehmer gilt ein Züchter, der am Markt planmäßig und dauerhaft Tiere gegen Entgelt anbietet, und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt (siehe auch PetProfi™ Artikel „Hobbyzüchter oder schon gewerbsmäßiger Züchter?” in Heft 4/2013). In diesem Fall gelten für den Tierkauf die strengen Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf.
Zusätzlich können noch weitere Inhalte vertraglich geregelt werden, wie etwa ein Verbot der Abgabe des Hundes an Dritte oder gar an eine Tierversuchsanstalt. Solche Regelungen sollten stets mit einer angemessenen Vertragsstrafe gesichert werden. Um Fehler zu vermeiden, sollten Sie sich jedoch zuvor besser anwaltlich beraten lassen. Sollte es später zu Streitigkeiten über den Vertragsinhalt kommen, müssen Sie gegebenenfalls beweisen, was alles mit dem Käufer abgemacht wurde. Daher sollten Sie -sofern möglich- stets einen unabhängigen Zeugen zu den Vertragsverhandlungen hinzuziehen.
Bei den zuvor genannten Inhalten handelt es sich lediglich um die absoluten Mindestanforderungen, die an einen Hundekaufvertrag zu stellen sind. Bedenken Sie, dass manch selbst gewählte Vertragsklausel sich später als unwirksam herausstellen kann. Damit in diesem Fall nicht der komplette Kaufvertrag hinfällig wird, sollte abschließend noch die sogenannte „Salvatorische Klausel“ eingefügt werden, wonach der Kaufvertrag im Falle einer unwirksamen oder undurchführbaren Regelung im Übrigen seine Wirksamkeit behalten soll.
Rechtsanwältin Verena S. Rottmann
Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des PetProfi™ Service - www.petprofi.de
Kurzurlaub über die Feiertage:
Wohin mit Hund, Katze, Vogel, Meeri und Co.?
Auch viele Tierfreunde nutzen die Feiertage gerne für eine kurze Reise. Entweder, um kurz der Hektik des Alltags zu entfliehen oder um die Verwandten zu besuchen. Während Hunde ihre Halter sehr gerne zu Familientreffen begleiten, fühlen sich Katzen, Kleintiere und Vögel zu Hause am wohlsten. Doch wie kann auf den letzten Drücker noch eine Betreuung für die Tiere gefunden werden?
Rund um die Feiertage -egal welche- dreht sich bei vielen von uns alles nur noch um die letzten Vorbereitungen. Geht es für ein paar Tage auf Reisen, sollten Heimtierbesitzer aber daran denken, sich rechtzeitig um eine Betreuung für ihre Tiere zu kümmern. Denn besonders um die Feiertage bzw. Ferienzeit sind viele Tierpensionen und -sitter bereits ausgebucht und auch Freunde, Nachbarn oder Verwandte haben keine Zeit, sich um die Tiere zu kümmern. Unterstützung bieten Suchportale wie www.leben-mit-heimtier.de, auf denen regionale Tierbetreuer und Gassigänger für Vierbeiner, Vögel und Fische gefunden werden können. Auch Tierärzte haben häufig Tipps für liebevolle Tiersitter in der näheren Umgebung. So können Heimtiere und Halter die Feiertage gleichermaßen genießen.
Hunde:
Beliebte Begleiter bei kürzeren Reisen
Ein bis zwei Stunden allein zu Hause zu sein ist für viele Hunde machbar, doch die Tiere dürfen grundsätzlich nicht den kompletten Tag alleine gelassen werden. Am schönsten ist es für die Vierbeiner, wenn sie ihre Menschen auf Reisen begleiten dürfen. Kommt Bello mit, sind Reiseziele zu empfehlen, die mit dem Auto zu erreichen sind. Dauert der Ausflug dagegen nur einen Tag, ist es hilfreich, ein Netzwerk an Personen zu haben, die sich während der Abwesenheit um den Vierbeiner kümmern – ihn zum Beispiel für einen Spaziergang von zu Hause abholen oder sich mit ihm beschäftigen. Hierfür bieten sich vor allem Nachbarn, Freunde oder aber externe Hundesitter und Gassigänger an.
Katzen:
Die Samtpfoten bleiben am liebsten zu Hause
In ihrem gewohnten Lebensumfeld fühlen sich Katzen am wohlsten. Bei einer Abwesenheit, die einen Tag überschreitet, sollte dann eine Person gefunden werden, die mindestens einmal am Tag vorbeikommt, die Samtpfoten füttert, das Katzenklo kontrolliert und sich mit den Tieren beschäftigt. Wenn es niemanden im persönlichen Umfeld gibt, der sich während der Abwesenheit um die Stubentiger kümmern kann, bieten Onlineportale den Dienst von Tiersittern an.
Kleintiere:
Ein Tag allein ist für Meeris, Kaninchen & Hamster okay
Grundsätzlich gilt: Kleintiere fühlen sich zu Hause am wohlsten. Auch wenn sie ihr Gehege als sicheren Rückzugsort haben, stressen sie längere Fahrten mit dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Befindet sich der Urlaubsort nicht in der Nähe, tut man den Tieren daher einen großen Gefallen, wenn sie in ihrem gewohnten Gehege zu Hause bleiben.
Bei entsprechender Planung können Meerschweinchen und Kaninchen dann auch mal einen kompletten Tag allein gelassen werden, Hamster sogar zwei Tage.
In dem Fall ist es wichtig, den Tieren bereits am Morgen ausreichend Futter und Wasser im Gehege bereitzustellen. Möglichst Knollengemüse und Futterarten, die nicht sofort verzehrt werden, wie zum Beispiel Heu. Ist der Halter über einen längeren Zeitraum nicht zu Hause, sollten dann Tiersitter bei der Betreuung der Kleintiere einspringen.
Vögel:
Am besten zu Hause lassen – Vogelpensionen unterstützen aber bei Bedarf
Da fremde Umgebungen und auch der Transport an einen anderen Ort bei vielen Vögeln Unruhe auslösen, sollte man unbedingt versuchen, einen Tiersitter für die eigenen vier Wände zu finden. Für Federtiere, die in Volieren leben, ist eine Mitnahme sogar fast ausgeschlossen.
Findet sich auf die Schnelle kein passender Vogelsitter, gibt es neben Hunde- und Katzenpensionen auch Pensionen für die gefiederten Freunde, in denen sie während der Abwesenheit des Halters umsorgt werden. Für viele Vögel ist die kleine Auszeit bei Artgenossen sogar eine schöne Abwechslung.
Fische:
Futterautomaten unterstützen, ersetzen den Fischsitter bei längererAbwesenheit aber nicht gänzlich
Die Urlaubspflege eines Aquariums ist im Grunde unkompliziert, denn vieles regelt sich von selbst, wenn die Technik richtig eingestellt ist. So können etwa am Aquarium angebrachte Futterautomaten auf die benötigte Futtermenge und -häufigkeit eingestellt werden und sorgen so für die Verpflegung der Aquarienbewohner.
Plant der Aquarienbesitzer jedoch eine längere Abwesenheit, sollte eine zweite Person als Aquariensitter hinzugezogen werden, die währenddessen die Fische füttert und mindestens alle zwei bis drei Tage nach dem Rechten schaut.
Findet sich kein Aquariensitter, unterstützen viele Aquarienverbände bei der Betreuung der Fische. Eine nach Bundesländern sortierte Übersicht der Vereine finden Fischfreunde unter anderem auf der Webseite vom Verband Deutscher Vereine für Aquarien- und Terrarienkunde (VDA) e.V.
Ist die Betreuung der tierischen Freunde rechtzeitig geklärt, erspart das unter Umständen nicht nur dem Halter, sondern auch den Heimtieren viel Stress. Etwa, wenn sich eine für die Tiere bereits vertraute Person um die Fellnasen kümmert. Und die Wiedersehensfreude ist dann umso größer, wenn die geliebte Bezugsperson oder die Familie wieder nach Hause kommt.
Quelle: IVH
Jetzt auch auf Instagram
Liebe Mitglieder und Besucher unserer Website,
Sie finden uns ab sofort auch auf Instagram.
Schauen Sie doch einfach einmal vorbei und folgen Sie uns.
Über Ihr Interesse würden wir uns sehr freuen.
Bis bald -
Ihre IRJGV-IDG-Crew
Intensivpatienten
Unterstützende Ernährungsmaßnahmen
In der Humanmedizin ist der Nutzen ernährungstechnischer Unterstützung der Intensivpatienten seit vielen Jahren anerkannt, doch bis vor kurzem noch, ist deren Bedeutung in der Veterinärmedizin verkannt worden.
Ein mangelndes Verständnis für die geänderten Ernährungsbedürfnisse des Intensivpatienten und wie sie den Heilungsprozeß beeinflussen, kann allerdings zu Fehlernährung führen.
Die therapeutischen Vorteile einer unterstützenden Ernährungsmaßnahme für den gestreßten oder traumatisierten Patienten sind wohlbekannt und beeinflussen positiv:
- Überlebensrate
- Länge des Klinikaufenthalts
- Komplikationen
- Genesung
- Wundheilung
Hungerzustand des gesunden Tieres
Wird einem gesunden Tier die bedarfsgerechte Nahrung verweigert, kommt es zu einer Reihe von Stoffwechselanpassungen die dazu dienen, die Blutglukosekonzentrationen aufrecht zu erhalten, fettfreies Körpergewebe zu bewahren und das Überleben zu sichern. Die Stoffwechselrate und somit die Energieverwertung und der Glukoseverbrauch werden gesenkt. Gewebereserven bestehend aus Glycogenen und Fettsäuren werden mobilisiert um Energie bereitzustellen. Außerdem werden Aminosäuren mobilisiert, anfänglich aus metabolisch-labilen Proteinen in Leber, Nieren und Magen-Darm-Trakt, um Verluste durch den normalen, täglichen Proteinstoffwechsel zu decken.
Nach einigen Fastentagen sind die Glycogen-Bestände aufgebracht und Fett wird zur primären Brennstoffquelle. Die Proteinverwertung nimmt zu, da Aminosäuren vorrangig für die Glukoneogenese zur Aufrechterhaltung des Glukosespiegels in den Zellen (des Nervensystems, Nierenmarks, Knochenmarks und Blutkreislaufs) genutzt wird, die auf Glukose als Energiequelle angewiesen sind. Der Nahrungsentzug bei gesunden Tieren führt folglich zum Verlust von einem Teil des fettfreien Körpergewebes sowie auch von Fett. Während der Zeit des Nahrungsentzugs bei gesunden Hunden hat die Fettsäureverwertung einen Anteil von 70 - 85 % am Energieaufwand, Proteine bis zu 25 % und Kohlenhydrate weniger als 10 %. Wenn die Futteraufnahme wieder beginnt, nimmt die Aminosäurenmobilisierung ab und der Stoffwechsel kehrt innerhalb von 24 Stunden zum Normalszustand zurück.
Stoffwechselreaktionen auf Streß und Trauma
Stoffwechselstreß zeigt sich durch eine anfängliche hypometabolische Phase, die 24 - 48 Stunden andauert. Während diesem mit der „Ebbe” vergleichbarem Schockzustand nimmt die Stoffwechselrate ab und der Körper versucht weitere Schäden zu verhindern sowie den Flüßigkeitsstatus und die Gewebedurchblutung aufrecht zu erhalten. Die Behandlung in dieser Phase dient primär den lebensrettenden Maßnahmen.
Diese nährstoffarme Phase wird gefolgt von einem mit der „Flut” vergleichbaren Zustand des Hypermetabolismus (erhöhte Stoffwechselrate), der von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen andauern kann, abhängig vom Grad der Schädigung. Hypermetabolismus soll kurzfristig die Wundheilung und den Infektionswiderstand unterstützen. Der Energiebedarf steigt in Abhängigkeit zum Grad der Verletzung und kann in Fällen von Kopftrauma (weil das Gehirn einen besonders hohen Energiebedarf hat), Blutvergiftung, schweren Verbrennungen, massivem Trauma oder in Folge eines radikalen chirurgischen Eingriffs besonders hoch sein. Sogar gesunde Tiere, die geringfügigen Eingriffen unterzogen werden, können einen vorübergehend höheren Energiebedarf von bis zu 10 % über normal erfahren. Einige therapeutische Mittel, wie z. B. hohe Dosen an Steroiden, können den Energiebedarf des Patienten steigern.
Die Glycogen-Bestände sind bei gestreßten Tieren schnell aufgebraucht und Fett wird zur primären und bevorzugten Energiequelle. Die Glukoneogenese durch Aminosäuren nimmt in erheblichem Maße zu, um den Glukosespiegel im Blut für die von Glukose abhängigen Zellen aufrecht zu erhalten sowie zur Reparatur von Gewebe und Neoplasma. Der Proteinabbaustoffwechsel wird erhöht um diesen Bedarf zu erfüllen. Gestreßte und traumatisierte Patienten sind nicht in der Lage Glukose effizient zu verwerten. Größere Mengen diätetischer Kohenhydrate sind daher während dieser Zeit nicht anzuwenden. Sie können zu Komplikationen führen.
Nach Streß oder Verletzung scheinen die proteinsparenden Anpassungen des Nahrungsentzugs, die bei gesunden Tieren auftreten, außer Kraft gesetzt zu sein. Die Folge ist ein Nettoverlust bedeutender Proteinmengen. Die Belastung des Gewebes kann sich über Wochen fortsetzen und während dieser Zeit werden unterstützende Ernährungsmaßnahmen zu einem entscheidenden Bestandteil der Behandlung. Wird dieser Nährstoffbedarf beim Patienten außer Acht gelassen, führt das gewöhnlich zu einem Protein-Energie-Mangelsyndrom. Entgegen dem fastenden, gesunden Tier, weist das metabolisch gestreßte Tier - auch nach Wiederaufnahme der Fütterung - weiterhin eine negative Stickstoffbilanz und beschleunigte Gluconeogenese auf.
Protein-Energie Mangelsyndrom
Im Verlauf einer Protein-Energie-Mangelernährung können sich eine Reihe negativer Auswirkungen zeigen, die in Kombination in der Lage sind, die Rekonvaleszenz zu verzögern sowie die Infektions- und Schockanfälligkeit des Patienten zu erhöhen. Folgende Auswirkungen sind u.a. möglich:
- Schwund von Muskelmasse und Muskelkraft
- Abnahme der Verdauungs- und Absorptionskapazität des Magen-Darm-Traktes
- erhöhte Durchlässigkeit des Darms
- gestörte Immunfunktion
- verzögerte Wundheilung
- vermindertes Plasmavolumen
- reduzierte Funktionsfähigkeit im Bereich des Atmungstraktes und der Herzmuskulatur
- in extremen Fällen führt dies zum Tod durch ein mit einer Infektion einhergehendes Organversagen
Patientenbeurteilung
Die Bestimmung von Patienten, die unterstützender Ernährungsmaßnahmen bedürfen, ist subjektiv. In jedem Fall sollten jedoch die Kranken- und Ernährungsgeschichte, derzeitiges Freßverhalten, physikalische Untersuchungen und Labortests betrachtet werden.
Eine spezifische unterstützende Ernährungsmaßnahme ist angezeigt, wenn:
- die Nahrungsaufnahme seit 3 - 5 Tagen deutlich verringert ist
- es klare Hinweise auf einen akuten Gewichtsverlust von 5 - 10 % des Körpergewichts gibt
- das derzeitige Gewicht 15 % oder mehr unter dem idealen Körpergewicht liegt
- der Körperzustand auf einer Skala von 1 (ausgezehrt) bis 5 (übergewichtig), unter dem optimalen Wert von 3 liegt
- nach vor kurzem erfolgtem Trauma, operativem Eingriff oder von Abmagerung begleiteter Infektion
Sind erst einmal alle Kriterien abgewogen worden, können Umfang und Dauer der unterstützenden Ernährungsmaßnahme geschätzt und ein individueller Ernährungsplan zusammengestellt werden. Für Patienten, denen ein Eingriff bevorsteht, ist die voroperative Beurteilung besonders wichtig, damit eine unter Umständen erforderliche Sondenlegung gleichzeitig mit dem Eingriff vorgenommen werden kann.
Komplikationen bei der unterstützenden Ernährungsmaßnahme
Nach einer Zeit des Nahrungsentzugs sollten alle diätetischen Änderungen langsam und stufenweise eingeführt werden, um Komplikationen zu vermeiden. In der ersten Phase, wenn die Fütterung wieder aufgenommen wird, ist mit Erbrechen zu rechnen oder mit Diarrhöe aufgrund der verringerten Darmoberfläche und verminderter Enzymaktivität. Die normalen Verdauungsfunktionen kehren gewöhnlich innerhalb einiger Tage wieder zurück.
Die Kalorienzufuhr hat eine wichtige Wirkung auf die Genesung. Eine unzureichende Aufnahme kann zu Protein-Energie-Mangelernährung führen, aber Überfütterung kann ähnlich schädlich sein, insbesondere wenn die Kohlenhydratzufuhr zu hoch ist. Bei von Nahrungsentzug gekennzeichneten Patienten kann eine exzessive Kohlenhydratzufuhr zu einem insulininduzierten Transport von Phosphor und Kalium in die Zellen führen. Das daraus folgernde Herz-Kreislauf-Versagen kann in machen Fällen tödlich enden.
Diätauswahl
Bei der Auswahl einer Diät ist es wichtig, die diätetische Zusammensetzung, die Kaloriendichte der Nahrung und ggf. den Durchmesser der Sonde zu berücksichtigen. Grundlegende Diäten mit Aminosäuren oder Glukose können sich bei beeinträchtigter Magen-Darm-Funktion oder zur Ergänzung anderer Futtermittel als nützlich erweisen. Polymere Diäten oder Dosenmischnahrung können für die meisten Zwecke eingesetzt werden. Idealerweise sollten alle Diäten für Intensivpatienten äußerst schmackhaft und hoch verdaulich sein sowie eine hohe Nährstoffdichte aufweisen, um eine adäquate Nährstoffaufnahme in einer reduzierten Futtermenge zu gewährleisten. Kommerzielle Diätnahrung, die gemäß den spezifischen Bedürfnissen gestreßter Tiere zusammengesetzt wurden, ist besonders geeignet.
Kernaussagen
- Unterstützende Ernährungsmaßnahmen können Morbidität und Mortalität bei Intensivpatienten erheblich reduzieren
- Die Patientenbewertung und die Umsetzung eines Ernähungsplanes im Frühstadium kann zu einem erfolgreichen Ergebnis beitragen
- Besondere Aufmerksamkeit sollte dem individuellen Energiebedarf des Tiers gewidmet werden
- Diätzusammensetzung, Form der Verabreichung und Fütterungshäufigkeit sollten auf jeden Patienten individuell und sorgfältig abgestimmt werden.
©/Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung von: www.petprofi.de
Neuer Therapieansatz für allergische Hunde
Forschungsprojekt der gkf - Abschlussbericht
Erfolgreiches Ablenkungsmanöver: An der Ludwigs-Maximilians-Universität in München hat eine Arbeitsgruppe um Iris Wagner und Ralf Müller eine neue Methode zur Behandlung bestimmter Formen der allergischen Hautentzündung beim Hund erprobt. Die ersten Ergebnisse sind sehr vielversprechend und lassen darauf hoffen, dass man in Zukunft mehr allergischen Hunden und auch ihren Besitzern helfen kann.
Mit caniner atopischer Dermatitis (AD) bezeichnet man eine allergische Hautkrankheit bei Hunden. Bei einer AD reagiert das Abwehrsystem auf an sich harmlose Substanzen wie beispielsweise Pflanzenpollen oder die Rückstände von Milben als wären sie gefährliche Erreger. Diese scheinbar feindlichen Substanzen werden als Allergene bezeichnet. Im Gefecht gegen die Allergene löst das Abwehrsystem eine heftig juckende Entzündung der Haut aus, die allergische Reaktion. Schätzungen gehen davon aus, dass rund 10 Prozent der Tiere unter einer AD leiden, sie wäre damit die häufigste Hautkrankheit bei Hunden. Die Ursachen für diese Erkrankung sind weitgehend unbekannt, man weiß jedoch, dass eine erbliche Veranlagung eine wichtige Rolle bei der Entstehung der AD spielt.
Allergien gelten als unheilbar. Der Tierarzt versucht daher, die Symptome zu lindern oder zu unterdrücken. Bislang kommen bei der Therapie der AD zwei Strategien zum Einsatz. Zum einen versucht man das Abwehrsystem mit einer allergen-spezifischen Immuntherapie (ASIT) an die Allergene zu „gewöhnen“. Hierzu injiziert der Tierarzt die fraglichen Substanzen allmählich in steigender Dosis. Erfolgreich ist die ASIT, wenn das Abwehrsystem nicht mehr auf diese bestimmten Allergene reagiert. Die ASIT kann jedoch nur funktionieren, wenn die Allergene bekannt sind und auch für den medizinischen Gebrauch aufbereitet werden können. Leider ist das nicht immer möglich.
Bei immerhin zwei Dritteln der Hunde lindert die ASIT die Symptome soweit, dass der Hund keine oder kaum mehr zusätzliche Medikamente braucht. Doch es kann bis zu einem Jahr dauern, bis sich die Wirkung der ASIT entfaltet. Diese lange Zeit der Ungewissheit ist für die Besitzer belastend, zumal bei einem Drittel der Hunde mit der ASIT keine zufriedenstellende Wirkung erzielt werden kann.
In Fällen, in denen keine ASIT durchgeführt werden kann oder sie nicht gewirkt hat, bleibt nur die symptomatische Therapie übrig. In der Regel erhalten die Hunde entzündungshemmende und juckreizlindernde Medikamente, um die Symptome der AD zu unterdrücken. Leider können die Medikamente bei längerer Anwendung Nebenwirkungen verursachen. Beide Therapien sind aufwendig und können teuer werden, darüber hinaus helfen sie nicht jedem Patienten. Daher hat die Münchner Arbeitsgruppe nun mit Unterstützung der gkf einen neuen Therapieansatz erstmals beim Hund erprobt.
Antäuschen mit Bakterien-Erbgut
Die Hauptrolle bei der neuen Therapie spielen Moleküle, die Abschnitten des Erbguts von Bakterien nachempfunden sind: die Cytosin-Phosphat-Guanin-Oligodesoxynukleotide, kurz: die CpGs.
Wenn Bakterien in den Körper eindringen, gelangen CpGs in die Zellen des Abwehrsystems. Dort reagiert ein besonderes Warnsystem, namens Toll-like Rezeptor 9, auf die Eindringlinge und schlägt Alarm. Der Toll-like Rezeptor 9 ist auf bakterielle Eindringlinge spezialisiert und leitet Abwehrstrategien ein, die zur Bekämpfung von Bakterien geeignet sind.
Die Bakterien-Abwehrtechniken konkurrieren mit den Maßnahmen, die das Abwehrsystem in Gang setzt, wenn es mit einem Allergen in Kontakt kommt. Im besten Falle bleibt die allergische Reaktion aus, weil das Abwehrsystem mit den CpGs zu sehr beschäftigt ist. Bei dieser Veränderung der Reaktion des Abwehrsystems spricht man von einer Immunmodulation.
Die immunmodulierende Eigenschaft der CpGs will man sich bei der neuen Therapie zunutze machen. Aus der Humanmedizin gibt es bereits vielversprechende Studien zum Einsatz von CpGs bei Allergien und Asthma. Die Münchner Arbeitsgruppe hat die Methode nun in einer Pilotstudie erstmals beim Hund erprobt.
Studienablauf
An der Studie nahmen insgesamt 17 Hunde teil. Alle Tiere litten unter einer asaisonalen AD, d.h. die allergische Hautreaktion bestand ganzjährig und war nicht wie beispielsweise bei einer Pollenallergie („Heuschnupfen“) auf eine bestimmte Zeitspanne im Jahr beschränkt. Zwei Hunde mussten die Studienteilnahme vorzeitig abbrechen. Ein Tier, weil es sich nach dem ersten Termin stark erbrach, das andere, weil die Symptome der AD so schwerwiegend waren, dass die Tierärzte ihm mit anderen erprobten Maßnahmen Linderung verschaffen mussten.

Die Hundebesitzer hatten die Aufgabe, ihre Tiere zu beobachten. Besonderen Augenmerk sollten die Besitzer auf den Juckreiz ihres Tieres legen und ihn anhand einer Juckreizskala mit den Werten von 0 (kein Juckreiz) bis 10 (extremer Juckreiz) einstufen. Die Juckreiz-Werte mussten in einem Juckreiztagebuch eingetragen werden.
Darüber hinaus wurden vor der ersten Spritze und nach der letzten Spritze Blutproben entnommen, die auf den Gehalt bestimmter Botenstoffe untersucht wurden. Diese Botenstoffe sind an der Regulierung des Abwehrsystems beteiligt. Daher wollte man an ihnen Veränderungen der Immunantwort ablesen. Mithilfe der durchgeführten Untersuchungen kamen die Forscher hier allerdings zu keinem Ergebnis. Weitere Untersuchungen mit anderer Methodik werden mit den gesammelten Proben später durchgeführt.
Die Dauer der Testphase war zunächst auf zwei Monate begrenzt. Die ersten sechs teilnehmenden Hunde (Versuchsgruppe 1) wurden über einen Zeitraum von knapp zwei Monaten alle zwei Wochen mit einem Medikament, das die CpGs gebunden an Gelatinepartikel enthielt, behandelt. Das Medikament wurde unter die Haut gespritzt. Da dies die erste Anwendung der CpGs beim Hund war, gab es noch keine Dosierungsempfehlungen. Das Team orientierte sich daher an Erfahrungen aus der Humanmedizin und entschied sich für eine sehr vorsichtige Dosierung von 75 µg CpGs pro Hund und Behandlung.
Da sich bereits nach dieser kurzen Behandlungsdauer eine deutliche Besserung zeigte, entschloss sich die Arbeitsgruppe die zweite Versuchsgruppe länger, nämlich insgesamt über 18 Wochen, zu behandeln, um so den Therapieverlauf weiter zu beobachten. Die zweite Versuchsgruppe bestand aus weiteren neun Tieren. Diese Tiere erhielten ihre CpGs-Spritze zunächst alle zwei Wochen, ab dem dritten Monat bzw. ab der achten Woche jedoch nur alle vier Wochen.
Deutliche Besserung aller Symptome
Insbesondere in den ersten acht Wochen der Behandlung kam es zu einer deutlichen Besserung aller Symptome. So sank der mittlere CADESI-Wert von 22 Punkten in Woche eins, auf 14 Punkte in Woche acht. Bei den Hunden, die über zusätzliche zehn Wochen weiterbehandelt wurden, sank der mittlere CADESI-Wert noch auf elf Punkte.

Soweit zu den statistischen Mittelwerten: Beim einzelnen Patienten konnte die Behandlung sowohl eine stärkere als auch eine schwächere Besserung zur Folge haben. Die nabenstehende Tabelle gibt darüber Aufschluss.
Da man die Wirkung von CpGs beim Hund zuvor noch nicht erprobt hatte, wusste die Arbeitsgruppe auch nicht, ob und welche Nebenwirkungen die neuen Medikamente haben könnten. Die Studien aus der Humanmedizin konnten hier allenfalls Hinweise liefern. Auffällig war, dass sich sechs der 17 ursprünglichen Teilnehmer erbrachen. Bei zwei Hunden war das Erbrechen stark ausgeprägt. Eines der Tiere schied deswegen vorzeitig aus der Studie aus. Bei den anderen Hunden war das Erbrechen eher mild. Vier Hunde litten außerdem zeitweise unter Durchfall.
Tatsächlich hatte man bereits beim Menschen nach der Gabe von CpGs Verdauungsstörungen beobachtet. Dennoch ist es bei einem Teil der Hunde unklar, ob tatsächlich die Medikamente die Verdauungsprobleme verursacht haben, denn wie die Besitzer berichteten, hatten sich einige Tiere schon vor der Studie hin und wieder erbrochen oder Durchfall gezeigt.
Weitere Nebenwirkungen waren die Schwellung der Haut an der Injektionsstelle bei drei Hunden und die Schwellung des Lymphknotens in unmittelbarer Nachbarschaft zur Injektionsstelle bei einem Tier. Diese Nebenwirkungen sind als Zeichen für die Aktivität des Abwehrsystems zu werten. Sie verschwanden ohne jede Behandlung wieder von alleine.
Ausblick
Die Arbeitsgruppe an der Münchner LMU ist hochzufrieden mit den Ergebnissen dieser Pilotstudie. Sie hat deutliche Hinweise erbracht, dass die Therapie mit CpGs bei Hunden mit asaisonaler AD wirksam ist und nur wenige und zum größten Teil milde und gut beherrschbare Nebenwirkungen verursacht. Im Vergleich mit der ASIT scheint die Therapie mit den CpGs sogar schneller zu wirken. Ein weiterer Vorteil gegenüber der spezifischen Immuntherapie ist, dass nicht nur Allergien gegen ganz bestimmte und bekannte Allergene behandelt werden können, sondern das Ablenkungsmanöver mit dem Bakterien-Erbgut wahrscheinlich bei einer großen Bandbreite verschiedenster allergieauslösender Stoffe erfolgreich ist. Um das Medikament jedoch in der Praxis einzusetzen, mu?ssen folgende Studien die Ergebnisse bei mehr Patienten in Doppelblindstudien bestätigen. Darüber hinaus sind weitere Untersuchungen zur Findung der optimalen Dosierung und des besten Verabreichungsschemas nötig. (Barbara Welsch)
Titel der Studie: „Immuntherapie der caninen atopischen Dermatitis mit an Gelatinenanopartikel gebundenen CpG Oligodesoxynukleotiden“
Prof. Dr. Ralf S. Müller
Iris Wagner
Medizinische Kleintierklinik Ludwig-Maximilians Universität München
Veterinärstraße 13
80539 München
E-Mail: Ralf.Mueller@med.vetmed.uni-muenchen.de
Quelle: gkf Info 42, Seite 26 ff
Dieser Artikel wurde von der gkf bereitgestellt.
Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung und Unterstützung von: www.petprofi.de