int. Dackel-club gergweis e.V. int. rasse-jagd-gebrauchshunde-verband e.V.
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Agility-Cup-Turnier
Region West
25.07.2026 16:00 Uhr - 26.07.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier (Doppelturnier)
Region Mitte
08.08.2026 14:00 Uhr - 09.08.2026 15:00 Uhr
Ersatztermin: Agility-Cup-Turnier
Region West
09.08.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
16.08.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
22.08.2026 17:00 Uhr - 23.08.2026 16:00 Uhr
Sommerfest
mit lustigem Hunderennen + Hundeolympiade + Fotoshooting
23.08.2026 11:00 Uhr - 16:00 Uhr
IRJGV-Nordsee-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
29.08.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
29.08.2026 16:00 Uhr - 30.08.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
05.09.2026 15:00 Uhr - 06.09.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
06.09.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
IRJGV-Grenzland-Siegerschau Niederlande - mit Vergabe des „Auslands-CACIB“
- für alle Rassehunde -
13.09.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Agility-Richter- & LG-Beauftragten Arbeitskreis-Tagung
03.10.2026 11:30 Uhr - 15:00 Uhr
Deutsche Agility Meisterschaft
04.10.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Lustiges Hunderennen
50-Meter-Hunderennen (Dackel starten separat) + Fotoshooting + pfiffiges Hunderennen
04.10.2026 11:00 Uhr - 16:00 Uhr
IRJGV-Euregio-Siegerschau - mit Vergabe des „Auslands-CACIB"
- für alle Rassehunde -
18.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
IRJGV-Südwestdeutschland-Siegerschau
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25.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr

Int. Dackelclub Gergweis e.V. (IDG e.V.)
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Hundetraining und Pflege: Alles für Ihren Hund

Im IDG e.V. & IRJGV e.V. dreht sich alles um Hundetraining, Pflege und Vereinsaktivitäten. Erfahren Sie, wie Sie mit den richtigen Tipps das Leben mit Ihrem Hund harmonisch und artgerecht gestalten können.

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Heimtierhaltung in der Wohnung:

Therapie- und Assistenztiere grundsätzlich erlaubt

Häufig wollen Vermieter die Tierhaltung verbieten. Wer einen Assistenzhund oder ein Tier zu therapeutischen Zwecken braucht, hat in der Regel gute Chancen, dass ihm die Tierhaltung dennoch gewährt wird. Unabhängig davon, was ursprünglich einmal im Mietvertrag vereinbart wurde, meint der Tierrechtsspezialist RA Andreas Ackenheil aus Mainz. Bestätigt sieht der Anwalt dies in zahlreichen Rechtsurteilen der Vergangenheit.

Häufig wollen Vermieter die Tierhaltung verbieten. Wer einen Assistenzhund oder ein Tier zu therapeutischen Zwecken braucht, hat in der Regel gute Chancen, dass ihm die Tierhaltung dennoch gewährt wird. Unabhängig davon, was ursprünglich einmal im Mietvertrag vereinbart wurde, meint der Tierrechtsspezialist RA Andreas Ackenheil aus Mainz. Bestätigt sieht der Anwalt dies in zahlreichen Rechtsurteilen der Vergangenheit.

„Oftmals sind es Einzelfallentscheidungen, die nach eingehender Prüfung und Abwägung der Interessen des Tierhalters, anderer Mieter und des Vermieters gefällt werden“, betont Ackenheil. Beispielsweise spielen auch besondere Bedürfnisse des Mieters (Blindenführhund, Therapiezwecke, soziale Vereinsamung) sowie das Naturell eines Tieres eine Rolle. 

Hunde

Benötigt beispielsweise ein behinderter Mensch einen Assistenzhund, der ihn bei der Hausarbeit unterstützt und ist der Hund gut erzogen, sozialverträglich und ruhig, sind sehr wichtige Kriterien bereits erfüllt. „Diese Eigenschaften sind bei ausgebildeten und qualitätsgeprüften Assistenzhunden die Voraussetzung für einen Einsatz bei einem behinderten Menschen“, sagt Sabine Häcker, ehrenamtliche Vorsitzende des Vereins Hunde für Handicaps, Mitarbeiterin beim Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband im Projekt „Führhund“, Tierärztin, Hundeerzieherin und Verhaltensberaterin (IHK/BHV). Demnach kann man davon ausgehen, dass der Haltung eines ausgebildeten Assistenzhundes in der Regel keine Steine in den Weg gelegt werden können. 

Dies zeigt auch das folgende Urteil: Sogar ein mietvertraglich individuell vereinbartes Verbot kann in besonderen Ausnahmefällen hinfällig werden. In diesem Sinne hatte der BGH einem Mieter, der auf die Dienste eines Blindenhundes angewiesen war, die Tierhaltung in der Mietwohnung zugestanden und die Interessen des Mieters als höherrangig gegenüber denen des Vermieters eingestuft (BGH Beschluss v. 4.5.1995, V ZB 5/95, Fundstelle: WuM 1995, 447). Sogar ein „normaler“, nicht ausgebildeter Hund, durfte aufgrund der besonderen Interessenlage einer behinderten Mieterin bleiben, obwohl in dem Regensburger Wohnungsblock ein generelles Tierverbot herrschte und sich die Nachbarn über Hundegebell beschwert hatten.

Vor Gericht gab die contergangeschädigte Hundebesitzerin an, dass sie wegen ihrer Behinderung arbeitslos sei und kaum Kontakt zu Menschen habe. Der Dackel wäre für die Stabilisierung des seelischen Zustands wichtig, wie vom Arzt bestätigt wurde. Letztendlich entschied das Gericht, dass die Frau ihren Dackel behalten durfte (Bayerisches OLG, Az.: 2Z BR 81/01). 

Katzen

Dennoch: „Soll ein Assistenzhund oder eine Katze zu therapeutischen Zwecken in die Wohnung einziehen, ist es ratsam, sich im Vorfeld mit dem Vermieter, gegebenenfalls auch den Mitmietern an einen Tisch zu setzen“, rät Ackenheil. Es könnten konkrete Störfaktoren vorliegen, die gegen eine Hunde- oder Katzenhaltung sprechen. Beispielsweise, wenn die Gefahr besteht, dass der Nachbar durch die Katze einem lebensbedrohlichen allergischen Asthmaanfall ausgesetzt werden könnte (LG München 34 S 16167/03).

Demgegenüber urteilte das AG Hannover (Az. 8611 76/86), dass die Katzenallergie eines benachbarten Mieters kein Grund sei, die Tierhaltung zu untersagen. In diesem Fall fiel Interessenabwägung eben anders aus. Maßgebend ist insoweit immer der Vortrag der Parteien, die den Richter für das eine oder andere Interesse überzeugen müssen. 

Kleintiere, Vögel und Fische 

Ist eine Katzen- oder Hundehaltung zu therapeutischen Zwecken aufgrund einer Allergie eines Hausmitbewohners nicht möglich, können Betroffene auch auf Kleintiere, Vögel oder Zierfische ausweichen. Deren Haltung ist immer erlaubt und sie eignen sich hervorragend als Seelentröster oder unvoreingenommene Gesellschafter.

Quelle: IVH 

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Bremer Hundeführerschein

Neues Gesetz über das Halten von Hunden!

Sachkundenachweis: Ab dem 1. Juli 2026 gilt für alle, die sich einen Hund anschaffen wollen, grundsätzlich die Pflicht, die Sachkundeprüfung abzulegen – theoretisch und praktisch. Die theoretische Prüfung ist vor Aufnahme des Hundes abzulegen, der praktische Teil innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Hundes.

Sachkundenachweis: Ab dem 1. Juli 2026 gilt für alle, die sich einen Hund anschaffen wollen, grundsätzlich die Pflicht, die Sachkundeprüfung abzulegen – theoretisch und praktisch. Die theoretische Prüfung ist vor Aufnahme des Hundes abzulegen, der praktische Teil innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Hundes.

Von diesem Grundsatz gibt es eine Ausnahme: Wer nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Hund anschaffen möchte, aber in den vergangenen fünf Jahren schon mindestens zwei Jahre einen Hund hatte und schon die theoretische Sachkundeprüfung bestanden hat, muss nur noch die praktische Prüfung mit dem neuen Hund machen.

Es gilt eine zweijährige Übergangsfrist für Personen, die bereits Hunde halten, die nach dem Gesetz als gefährlich gelten. Diese Personen müssen innerhalb der Übergangsfrist eine Sachkundeprüfung (Theorie und Praxis) ablegen.

Alle anderen, die jetzt schon einen Hund halten, müssen die Prüfung nicht nachholen. Das gilt auch für Tierärztinnen und Tierärzte, Menschen, die eine Prüfung für Jagdhunde gemacht haben oder einen Blindenhund halten.

Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht: Alle Hunde müssen zukünftig eindeutig durch einen Mikrochip gekennzeichnet und in einem Register erfasst werden.

Haftpflichtversicherung: Die Halterinnen und Halter sind künftig verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für ihren Hund abzuschließen (mindestens 500.000 Euro bei Personenschäden und 250.000 Euro bei Sachschäden).

Erlaubnispflicht für gefährliche Hunde: Hunde, die als gefährlich eingestuft wurden, dürfen nur mit behördlicher Genehmigung gehalten werden.

Das Gesetz wurde unter Einbindung einer Vielzahl von Institutionen erarbeitet, darunter Tierschutzorganisationen, die Tierärztekammer Bremen und der Verband für das Deutsche Hundewesen. Während die meisten Neuerungen auf breite Zustimmung gestoßen sind, wurde insbesondere die Beibehaltung der Rasseliste kontrovers diskutiert. Wissenschaftliche Erkenntnisse legen nahe, dass die Gefährlichkeit eines Hundes nicht ausschließlich von seiner Rasse abhängt. Innensenator Mäurer erklärt dazu: "Wir haben uns bewusst für eine differenzierte Lösung entschieden. Die Rasseliste bleibt zunächst bestehen, aber wir werden ihre Wirksamkeit fortlaufend prüfen. Unser Ziel ist es, ein praxisnahes und wissenschaftlich fundiertes Regelwerk zu schaffen."

Quelle: Senatspressestelle Bremen

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Foto:©ClipDealer.de

Keine Reise ohne Heimtierpass!

Die Bundestierärztekammer rät: Tierhalter sollten sich vor dem Urlaub genau über die Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen informieren

Reisen will gut geplant sein. Doch wenn man nicht auf Ferienzeiten Rücksicht nehmen muss, lockt schon mal ein Schnäppchen, und man will kurzentschlossen in die Ferne. Soll das Haustier – in der Regel ja der Hund – mit in den Urlaub, ist es allerdings wichtig, sich im Vorfeld gut über die Einreisebestimmungen zu informieren.

Reisen will gut geplant sein. Doch wenn man nicht auf Ferienzeiten Rücksicht nehmen muss, lockt schon mal ein Schnäppchen, und man will kurzentschlossen in die Ferne. Soll das Haustier – in der Regel ja der Hund – mit in den Urlaub, ist es allerdings wichtig, sich im Vorfeld gut über die Einreisebestimmungen zu informieren.

Grundsätzlich gilt: Seit dem 3. Juli 2004 muss für die Reise mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU ein Heimtierausweis, der von einem ermächtigten Tierarzt ausgestellt wurde, mitgeführt werden. Außerdem muss das Tier mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung mittels Tätowierung wird seit Juli 2011 nicht mehr anerkannt, es sei denn, sie wurde schon vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen und ist eindeutig lesbar.

Neben der bei Reisen ins Ausland stets vorgeschriebenen Impfung gegen Tollwut sind in einigen Ländern weitere Besonderheiten zu beachten. So fordern Irland, Großbritannien, Malta, Finnland und Norwegen zusätzlich eine Behandlung gegen Bandwürmer (Echinokokkenbehandlung) 24 bis 120 Stunden vor der Einreise, die im Heimtierpass dokumentiert sein muss.

Schwierig ist die Reise in Drittländer: Um Probleme bei der Rückkehr in die EU zu vermeiden, muss in einem zugelassenen Labor mehrere Wochen vor der Reise ein erfolgreicher Bluttest auf Tollwut-Antikörper gemacht und in den Heimtierpass eingetragen werden, so z. B. bei Reisen in die Türkei, nach Ägypten, Marokko oder Tunesien. Allerdings empfiehlt es sich schon aufgrund der klimatischen Bedingungen nicht unbedingt, mit einem Hund nach Nordafrika zu reisen.

Wichtig zu wissen: Einige Länder lehnen die Einreise von potentiell gefährlichen Hunden grundsätzlich ab, so beispielsweise Kroatien, Dänemark, Frankreich oder Großbritannien. Kompliziert ist es auch in Spanien, denn dort müssen solche Rassen (darunter auch der Akita Inu) zuvor bei der jeweils zuständigen Gemeinde registriert werden. „Damit man hier keine böse Überraschung erlebt, sollte man auf jeden Fall nochmal direkt bei der zuständigen Behörde im jeweiligen Land nachfragen. Ein Maulkorb muss aber auf jeden Fall im Gepäck sein“, rät darum Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Bundestierärztekammer.

Die Bundestierärztekammer weist Tierhalter auch darauf hin, vor einer Reise unbedingt auf einen wirksamen Parasitenschutz zu achten. Tiedemann: „Besonders im Süden können Zecken und Mücken gefährliche Krankheiten wie Babesiose, Ehrlichiose oder Leishmaniose übertragen. Eine gründliche Beratung durch den Tierarzt ist darum im Vorfeld der Reise unbedingt anzuraten.“ Auskünfte zu den Einreisebestimmungen gibt es bei der jeweiligen Botschaft/Konsulat, weitere Infos auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: http://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html

 Quelle: Bundestierärztekammer Berlin

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Foto:©ClipDealer.de

Stressfrei Medizin verabreichen:

Tipps zur Medikamentengabe bei Katz' und Hund

Die Tabletten mögen noch so wichtig sein. Gern schlucken Katz‘ und Hund die Arznei meist dennoch nicht. Wie Tierhalter ihren Lieblingen am geschicktesten Medikamente verabreichen, weiß Astrid Behr, Sprecherin des Bundesverbands Praktizierender Tierärzte e.V.

Die Tabletten mögen noch so wichtig sein. Gern schlucken Katz‘ und Hund die Arznei meist dennoch nicht. Wie Tierhalter ihren Lieblingen am geschicktesten Medikamente verabreichen, weiß Astrid Behr, Sprecherin des Bundesverbands Praktizierender Tierärzte e.V. 

Der direkte Weg

Es gibt durchaus Hunde und Katzen, die sich die Tabletten kurzerhand ins Maul schieben lassen. „Das ist natürlich die einfachste Lösung. Allein: Viele Halter trauen sich nicht so recht“, hat Behr festgestellt. Daher rät sie Haltern, sich das Vorgehen anhand des eigenen Tiers zunächst vom Tierarzt zeigen und erklären zu lassen. Auf diese Weise können Halter etwa lernen, wie man mithilfe der richtigen Grifftechnik den Schluckreflex einer Katze für die Medikamentengabe überwindet und wie man Verletzungen von Mensch und Tier vorbeugt.

Die berühmte Leberwurst

Vielfach in der Praxis bewährt hat es sich, Medikamente im Lieblingsfutter oder in entsprechend präparierten Snacks der Tiere zu verstecken. Bei Hunden, die ihre Nahrung in der Regel gierig in großen Stücken verschlingen, klappt das fast immer. „Erst recht, wenn man die Tablette mit der berühmten Leberwurst umhüllt“, weiß die Tierärztin. Bei Samtpfoten dagegen müssen die Halter oft tiefer in die Trickkiste greifen, um aus ihnen kooperative Patienten werden zu lassen. „Denn viele Katzen lecken die Wurst einfach ab“, erklärt Behr und fügt hinzu: „Meist machen Katzen um alles, was anders riecht als gewohnt, einen Bogen.“

Um den Geruchssinn der Katzen zu überlisten, kann es helfen, Tabletten zu zerkleinern und gründlich in einer kleinen Futterportion zu verteilen, zumindest dann, wenn es sich um geruchsneutrale Medikamente handelt. Es muss jedoch darauf geachtet werden, dass die Katze das Futter komplett aufnimmt. Unter Umständen hilft auch ein Tablettengeber, ein greifzangenartiges Werkzeug, das es Haltern gestattet, Tabletten in die Mäuler ihrer Tiere zu bugsieren und dabei die Finger von den Zähnen der Patienten fernzuhalten. Analog dazu lassen sich flüssige Medikamente mithilfe von Einwegspritzen ohne Nadel seitlich in die Mäuler der Tiere spritzen. 

Wie Katzen Medizin (ver)putzen

Handelt es sich bei den zu verabreichenden Medikamenten um Pasten oder um Tropfen, so können sich Katzenhalter unter Umständen auch die Reinlichkeit der Tiere zunutze machen – und das Medikament auf das Fell aufgeben, am besten auf die Vorderpfoten. „Dort leckt es die Katze in aller Regel schnell auf“, sagt Behr. Insbesondere in Haushalten mit mehreren Katzen sollten Halter den Patienten aber im Auge behalten, bis er das Medikament vollständig aufgenommen hat, damit keine andere Katze die Arznei ableckt.

Quelle: IVH 

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Foto:©Pfister

Alter ist keine Krankheit

Die Wintermonate liegen hinter uns. Aber gerade an den kalten, oft grauen Wintertagen, ging uns das Thema „Alter und Tod“ besonders nahe. Und jedem Besitzer eines alten Hundes oder einer greisen Katze wird bewusst, wie endlich die Zeit mit dem geliebten Tier ist. Besonders bewegt dabei die Frage, ob die altersbedingten Beeinträchtigungen für das Tier zumutbar sind, oder ob man es besser „erlösen“ sollte – vor allem, wenn man ständig drauf angesprochen wird, dass es doch so „schrecklich“ sei, wie humpelnd der alte Hund laufe oder dass die Katze nicht mehr ordentlich ihr Klo aufsuche.

Die Wintermonate liegen hinter uns. Aber gerade an den kalten, oft grauen Wintertagen, ging uns das Thema „Alter und Tod“ besonders nahe. Und jedem Besitzer eines alten Hundes oder einer greisen Katze wird bewusst, wie endlich die Zeit mit dem geliebten Tier ist. 

Besonders bewegt dabei die Frage, ob die altersbedingten Beeinträchtigungen für das Tier zumutbar sind, oder ob man es besser „erlösen“ sollte – vor allem, wenn man ständig drauf angesprochen wird, dass es doch so „schrecklich“ sei, wie humpelnd der alte Hund laufe oder dass die Katze nicht mehr ordentlich ihr Klo aufsuche.

„Wer sein Tier kennt, sollte sich nicht verunsichern lassen. Außenstehende empfinden altersbedingte Beeinträchtigungen besonders bei Hunden oft als schlimm. Aber es ist in gewissem Umfang normal, dass ein 14-jähriger Hund nur noch langsam läuft, nichts mehr hört oder nur noch schlecht sehen kann. Dem kann der Tierarzt nur begrenzt entgegenwirken. Alter ist keine Krankheit, doch man muss sich auf die Veränderungen einstellen und wie bei hochbetagten Menschen Verständnis und Geduld aufbringen“, erklärt Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer. Es bestehe aber auch die Gefahr, dass Beschwerden als Altersleiden abgetan würden und dabei übersehen wird, dass das Tier starke Schmerzen hat, die gelindert werden könnten.

Ganz wichtig ist darum der regelmäßige Besuch beim Tierarzt. Nur er kann den Gesundheitszustand von Hund oder Katze genau beurteilen und weiß, was bei beginnender Demenz, Schmerzen und anderen altersbedingten Problemen zu tun ist! 

Hier einige allgemeine Tipps:

„Was guckst Du”, würde Kaya Yanar hier wohl sagen... Aber mal Hand aufs Herz, würden wir oft nicht all zu gerne wissen, was bei so einem Hundeblick in den Köpfen unserer Hunde vorgeht. Und da spielt das Alter nun wirklich KEINE Rolle. Foto:©U.Meincke/V.Venzke
„Was guckst Du”, würde Kaya Yanar hier wohl sagen... Aber mal Hand aufs Herz, würden wir oft nicht all zu gerne wissen, was bei so einem Hundeblick in den Köpfen unserer Hunde vorgeht. Und da spielt das Alter nun wirklich KEINE Rolle. Foto:©U.Meincke/V.Venzke
• Folgende gesundheitlichen Veränderungen treten bei Hund und Katze auf: Beeinträchtigung der Sinnesorgane (insbesondere Hören und Sehen), allgemeine Schwächung der Muskulatur und des Bindegewebes, Abnutzungserscheinungen der Knochen und Gelenke, verminderter Stoffwechsel, Schwächung des Immunsystems.

• Als typische Verhaltensveränderungen können auftreten: Rastlosigkeit – z.B. ununterbrochenes Laufen im Kreis („Zirkeln“) – oder extremes Ruhebedürfnis; vermehrtes Schlafen, nicht mehr vorhandene „Tag-Nacht-Trennung“ (nächtliche Ruhelosigkeit und tagsüber tiefer Schlaf); Appetitlosigkeit; verminderter Spieltrieb und Lethargie; Verwirrtheit durch Orientierungslosigkeit, Vergesslichkeit (kurz nach der Fütterung wird eine weitere Mahlzeit lautstark eingefordert), zunehmende Schreckhaftigkeit durch eingeschränktes Hör- und Sehvermögen; Kälteempfindlichkeit durch schlechtere Durchblutung, Bewegungsmangel und veränderten Stoffwechsel; scheinbar unmotivierte Lautäußerungen („Vokalisieren“ wie Winseln, Jaulen, schrilles Miauen).

• Bei Hunden ist die Lebenserwartung sehr unterschiedlich, man kann aber grundsätzlich sagen, dass ein Hund etwa mit zehn Jahren alt ist. Je größer ein Hund ist, desto kürzer ist seine Lebenserwartung – für eine Dogge oder einen Berner Sennenhund sind zehn Jahre bereits ein „biblisches Alter,” Kleinpudel oder Dackel werden nicht selten sogar 18 Jahre alt.

• Bei Katzen beginnen altersbedingte Verhaltensveränderungen mit etwa 11 Jahren; ab circa 15 Jahren ist mit medizinischen Problemen zu rechnen. Weil Katzen sich in der Regel auch bei starken Schmerzen und Krankheiten nach außen eher unauffällig zeigen, ist es besonders wichtig, das Tier genau zu beobachten.

• Das abnehmende Seh- oder Hörvermögen und der damit verbundene Orientierungsverlust verunsichern Hund und Katze je nach Ausprägung mehr oder weniger stark und lösen Stress aus. Missverständnisse mit Menschen oder anderen Tieren können entstehen, da diese als Bedrohung empfunden werden. Es ist wichtig, andere Hundebesitzer oder Besucher im Haushalt darauf hinzuweisen und dem Tier genügend Rückzugsraum zu geben.

• Alte Tiere werden oft inkontinent und können Urin und Kot nicht halten. Im Zoofachhandel gibt es spezielle Windeln für Hunde, die sehr hilfreich sind.

• Auch Hund und Katze leiden im hohen Alter oft an einer Art Demenz (kognitive Dysfunktionsstörung): die Katze vergisst dann z.B. den Standort der Katzentoilette, der alte Hund „schafft“ es nicht mehr rechtzeitig nach draußen. Für den Besitzer lästig, ist das für das Tier aber sicher keine Qual; der individuelle Fall muss mit dem Haustierarzt abgeklärt werden.

• Sehr alte Hunde sollten an der Leine geführt werden – sie sehen und hören ihren Menschen nicht mehr und geraten dann in Panik. Die Leine gibt Mensch und Tier Sicherheit. Im vertrauten Umfeld können sich die Tiere aber meist noch gut orientieren; ob ein alter Hund noch Treppen steigen sollte kommt auf den Einzelfall und die Rasse an.

• Alte Freigänger-Katzen haben manchmal nicht mehr die Kraft, sich im Revier zu behaupten und kommen mit Verletzungen nach Hause. Das Tier darum regelmäßig auf Wunden kontrollieren. Wohnungskatzen erleichtert man das Leben, in dem man Kletterhilfen wie Hocker o. ä. so aufstellt, dass problemlos der Lieblingsplatz erreicht werden kann.

• Alte Hunde sollten möglichst mindestens zwei Mal täglich gefüttert werden, denn die Verdauung mehrerer kleinerer Mahlzeiten fällt leichter; da auch Tiere im Alter und durch die abnehmende Bewegung zu Übergewicht neigen, empfiehlt sich ein spezielles energiereduziertes und leichter verdauliches Seniorenfutter.

• Die meisten alten Hunde und Katzen haben große Probleme mit Zähnen und Zahnfleisch: Regelmäßige Kontrollen und das Entfernen von Zahnstein durch den Tierarzt sind sehr wichtig, denn bei Entzündungen können Bakterien leicht in die Blutbahn gelangen und dann andere Organe schädigen.

In jedem Fall gilt: Der alte Hund und die alte Katze sind „Persönlichkeiten“, die nach einem langen Leben unsere besondere Aufmerksamkeit verdient haben. Sie halten uns den Spiegel für unser eigenes Älterwerden vor. Ihr Haustierarzt wird Ihnen dabei behilflich sein, den Zeitpunkt zu erkennen, ab dem sich Ihr Tier quält.

Quelle: BTK/Berlin

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Foto:©IVH

Halter haften für ihre Tiere

Versichern lohnt sich

Der Hamster ruiniert der Großtante mit seinen Krallen den teuren Pulli, die Samtpfote jagt leidenschaftlich einer Maus hinterher und zerstört dabei die frisch gepflanzten Blumen im Nachbargarten und der Hund flitzt im Park dem Ball hinterher, ein Spaziergänger stolpert unglücklich über das Tier und bricht sich das Bein. Wer muss für die Schäden haften? Ganz eindeutig: DER TIERHALTER!

Der Hamster ruiniert der Großtante mit seinen Krallen den teuren Pulli, die Samtpfote jagt leidenschaftlich einer Maus hinterher und zerstört dabei die frisch gepflanzten Blumen im Nachbargarten und der Hund flitzt im Park dem Ball hinterher, ein Spaziergänger stolpert unglücklich über das Tier und bricht sich das Bein. Wer muss für die Schäden haften? Ganz eindeutig: DER TIERHALTER!

Das regelt das Bürgerliche Gesetzbuch § 833. „Tierhalter sind gesetzlich verpflichtet, sowohl für Schäden bei anderen als auch für Verletzungen anderer Schadenersatz zu leisten, die ihr Tier verursacht hat“, sagt Kerstin Becker-Eiselen, Rechtsanwältin und Versicherungsexpertin von der Verbraucherzentrale in Hamburg. 

Private Haftpflicht deckt Schäden durch Kleintiere

„Schäden, die von kleineren Heimtieren verursacht werden, deckt die private Haftpflichtversicherung ab“, sagt die Versicherungsexpertin. Kleintiere sind in diesem Fall alle Tiere bis zur Größe einer Katze, also beispielsweise Wellensittiche, Hamster oder Kaninchen. Exotische Tiere wie Spinnen, Schlangen oder Leguane zählen in der Regel nicht zu den versicherten Kleintieren. „Durch diese Tiere verursachte Schäden können eventuell im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung abgesichert sein“, sagt die Expertin. Allerdings sollte dies im Vorfeld mit der Versicherung geklärt werden. „Falls nicht, gibt es Sonderversicherungen, aber nicht für alle Arten“, sagt Becker-Eiselen. 

Ein Muss für jeden Hundehalter: Tierhaftpflicht für Hunde

Die private Haftpflicht deckt von großen Tieren verursachte Schäden nicht ab. Dazu gehört auch der Hund – egal wie klein er ist, da von Hunden verursachte Schäden weitreichendere Folgen haben können. Daher sollte die Hundehaftpflicht für jeden Halter obligatorisch sein, denn sollte es zu einem Schaden kommen, kann es für den Besitzer teuer werden.

Ein Beispiel: Rennt der Hund auf die Straße und verursacht dabei einen Unfall, so dass der Geschädigte ins Krankenhaus kommt, muss der Hundehalter gegebenenfalls den Krankenhausaufenthalt, den Lohnausfall oder das Schmerzensgeld zahlen. Sind die Folgen des Unfalls so vehement, dass der Geschädigte nie wieder arbeiten kann, müsste der Hundehalter gegebenenfalls gar die Pflege- oder Rentenkosten übernehmen. Das muss nicht sein. Abhängig von der Rasse sind Halter mit ungefähr 50 Euro Versicherungsbeitrag pro Jahr auf der sicheren Seite. 

Was sollte die Hundehaftpflicht abdecken?

„Die Hundehaftpflicht sollte Sach- und Personenschäden von mindestens fünf Millionen Euro und 100.000 Euro Vermögensschäden abdecken“, sagt die Expertin. „Eine Selbstbeteiligung von 150 Euro ist sinnvoll. Denn sonst wird eine Versicherung teuer, wenn sie die kleinen Schäden prüfen und begleichen muss.“ Der Versicherungsschutz sollte auch bei einem Aufenthalt im Ausland gelten.

Zudem rät die Expertin: „Familie und Freunde, die das Tier hüten, sollten mitversichert sein. Die Hundehaftplicht sollte Mietschäden an Immobilien und beweglichen Sachen einschließen. Auch Pflichtverletzungen, wie zum Beispiel ein Verstoß gegen den Leinenzwang, sollte die Versicherung abdecken.“ In einem Erstgespräch können Halter klären, ob die Versicherung für grob fahrlässiges Verhalten wie den Verstoß gegen den Leinenzwang aufkommt - denn nicht alle Versicherungen tun das.

Wichtig: „Schließen Sie keine Versicherung beim erstbesten Versicherer ab, sondern prüfen Sie vorher genau, was diese absichert. Das erspart Überraschungen“, so die Expertin. Tierfreunde können sich im Internet über Vergleichsportale ein Bild machen und die richtige Versicherung für sich finden. Auch Ratgeberblätter wie beispielsweise Finanztest informieren über Versicherungen und ihre Leistungen. Zudem bieten Verbraucherzentralen Versicherungsberatungen an.

Quelle: IVH

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