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Familienzuwachs

Schwangeren Hundehalterinnen und jungen Müttern mit Hundewunsch geht oft dieselbe Frage durch den Kopf: Baby und Hund aneinander gewöhnen - klappt das? Damit der Familienzuwachs für alle eine Bereicherung wird, kommt es nicht so sehr darauf an, wer von beiden zuerst da war. Vielmehr müssen Kind oder Hund gut auf den Neuankömmling vorbereitet werden.

Wie Kind und Hund miteinander vertraut werden

Schwangeren Hundehalterinnen und jungen Müttern mit Hundewunsch geht oft dieselbe Frage durch den Kopf: Baby und Hund aneinander gewöhnen - klappt das? Damit der Familienzuwachs für alle eine Bereicherung wird, kommt es nicht so sehr darauf an, wer von beiden zuerst da war. Vielmehr müssen Kind oder Hund gut auf den Neuankömmling vorbereitet werden.

Ein Baby kommt in die Familie mit Hund

Ein zukünftiger Familienhund sollte schon früh an den Kontakt mit Kindern gewöhnt werden und möglichst ausgewachsen sein, bevor der Nachwuchs eintrifft. In der Familie sollte er seinen festen Platz haben und klare Regeln kennen. „Dinge, die er nicht mehr darf, wenn das Baby da ist, sollte er von Anfang an nicht dürfen, damit er später sein normales Leben weitgehend fortsetzen kann“, so die gelernte Erzieherin und Hundetrainerin Manuela van Schewick aus Meckenheim.
Mit Hilfe einer gebrauchten Windel können frisch gebackene Eltern ihren Vierbeiner schon vorab mit dem Geruch ihres Babys vertraut machen.
Nach dem Krankenhausaufenthalt sollten Hund und Kind von der ersten
Minute an kontrollierten Kontakt haben. „Der Hund sollte Aktionen mit dem Baby als positiv empfinden“, erklärt van Schewick, „egal ob er beim Stillen daneben liegt oder seine Familie am Kinderwagen begleitet.“ Ganz wichtig: Das Kleinkind auf keinen Fall mit dem Hund alleine lassen.

Ein Hund kommt in die Familie

Ist das Kind zuerst da, ist vor allem eine gewissenhafte Auswahl des Hundes wichtig. Entscheidend ist dabei sein Wesen; Alter und Rasse spielen eine untergeordnete Rolle. „Sicherheit und Gelassenheit im oft turbulenten Familienalltag, gute Unterordnungsbereitschaft und eine freundliche Grundstimmung des Hundes sind unverzichtbare Eigenschaften“, weiß van Schewick. Auch die frühe Prägung und Sozialisierung des Vierbeiners ist besonders wichtig: „Es muss darauf geachtet werden, dass der Hund in den ersten fünf bis sieben Lebenswochen intensiven Kontakt mit Kindern hatte und gute Erfahrungen im Umgang mit ihnen machen konnte.“

Wenn der Hund ins Haus kommt, sollte das Kind schon alt genug sein, um einfache Erklärungen zum Umgang mit ihm verstehen zu können, also etwa vier bis fünf Jahre. Hilfreich ist auch, wenn es bereits an Tiere gewöhnt ist. Um Eifersüchteleien zu vermeiden, sollte der Nachwuchs in alles mit einbezogen werden, was den Hund betrifft.

„Ob Familien mit Kind einen Hund anschaffen oder Hundehalter ein Baby bekommen“, resümiert van Schewick, „entspannter ist es in jedem Fall, wenn man die Babyphasen der beiden nacheinander genießen kann, denn beide brauchen viel Aufmerksamkeit und bringen Veränderungen in den gewohnten Alltag.“

Und ganz wichtig in jedem Haushalt mit Kind und Vierbeiner: Immer die grundlegenden Hygienemaßnahmen, wie Händewaschen nach Tierkontakt, besonders vor dem Essen, beachten und die Gesundheitsvorsorge für das Tier, wie z. B. Impfungen und regelmäßige Entwurmungen, nicht vergessen. 

Quelle: IVH

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Foto:©IVH

Halter haften für ihre Tiere

Versichern lohnt sich

Der Hamster ruiniert der Großtante mit seinen Krallen den teuren Pulli, die Samtpfote jagt leidenschaftlich einer Maus hinterher und zerstört dabei die frisch gepflanzten Blumen im Nachbargarten und der Hund flitzt im Park dem Ball hinterher, ein Spaziergänger stolpert unglücklich über das Tier und bricht sich das Bein. Wer muss für die Schäden haften? Ganz eindeutig: DER TIERHALTER!

Der Hamster ruiniert der Großtante mit seinen Krallen den teuren Pulli, die Samtpfote jagt leidenschaftlich einer Maus hinterher und zerstört dabei die frisch gepflanzten Blumen im Nachbargarten und der Hund flitzt im Park dem Ball hinterher, ein Spaziergänger stolpert unglücklich über das Tier und bricht sich das Bein. Wer muss für die Schäden haften? Ganz eindeutig: DER TIERHALTER!

Das regelt das Bürgerliche Gesetzbuch § 833. „Tierhalter sind gesetzlich verpflichtet, sowohl für Schäden bei anderen als auch für Verletzungen anderer Schadenersatz zu leisten, die ihr Tier verursacht hat“, sagt Kerstin Becker-Eiselen, Rechtsanwältin und Versicherungsexpertin von der Verbraucherzentrale in Hamburg. 

Private Haftpflicht deckt Schäden durch Kleintiere

„Schäden, die von kleineren Heimtieren verursacht werden, deckt die private Haftpflichtversicherung ab“, sagt die Versicherungsexpertin. Kleintiere sind in diesem Fall alle Tiere bis zur Größe einer Katze, also beispielsweise Wellensittiche, Hamster oder Kaninchen. Exotische Tiere wie Spinnen, Schlangen oder Leguane zählen in der Regel nicht zu den versicherten Kleintieren. „Durch diese Tiere verursachte Schäden können eventuell im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung abgesichert sein“, sagt die Expertin. Allerdings sollte dies im Vorfeld mit der Versicherung geklärt werden. „Falls nicht, gibt es Sonderversicherungen, aber nicht für alle Arten“, sagt Becker-Eiselen. 

Ein Muss für jeden Hundehalter: Tierhaftpflicht für Hunde

Die private Haftpflicht deckt von großen Tieren verursachte Schäden nicht ab. Dazu gehört auch der Hund – egal wie klein er ist, da von Hunden verursachte Schäden weitreichendere Folgen haben können. Daher sollte die Hundehaftpflicht für jeden Halter obligatorisch sein, denn sollte es zu einem Schaden kommen, kann es für den Besitzer teuer werden.

Ein Beispiel: Rennt der Hund auf die Straße und verursacht dabei einen Unfall, so dass der Geschädigte ins Krankenhaus kommt, muss der Hundehalter gegebenenfalls den Krankenhausaufenthalt, den Lohnausfall oder das Schmerzensgeld zahlen. Sind die Folgen des Unfalls so vehement, dass der Geschädigte nie wieder arbeiten kann, müsste der Hundehalter gegebenenfalls gar die Pflege- oder Rentenkosten übernehmen. Das muss nicht sein. Abhängig von der Rasse sind Halter mit ungefähr 50 Euro Versicherungsbeitrag pro Jahr auf der sicheren Seite. 

Was sollte die Hundehaftpflicht abdecken?

„Die Hundehaftpflicht sollte Sach- und Personenschäden von mindestens fünf Millionen Euro und 100.000 Euro Vermögensschäden abdecken“, sagt die Expertin. „Eine Selbstbeteiligung von 150 Euro ist sinnvoll. Denn sonst wird eine Versicherung teuer, wenn sie die kleinen Schäden prüfen und begleichen muss.“ Der Versicherungsschutz sollte auch bei einem Aufenthalt im Ausland gelten.

Zudem rät die Expertin: „Familie und Freunde, die das Tier hüten, sollten mitversichert sein. Die Hundehaftplicht sollte Mietschäden an Immobilien und beweglichen Sachen einschließen. Auch Pflichtverletzungen, wie zum Beispiel ein Verstoß gegen den Leinenzwang, sollte die Versicherung abdecken.“ In einem Erstgespräch können Halter klären, ob die Versicherung für grob fahrlässiges Verhalten wie den Verstoß gegen den Leinenzwang aufkommt - denn nicht alle Versicherungen tun das.

Wichtig: „Schließen Sie keine Versicherung beim erstbesten Versicherer ab, sondern prüfen Sie vorher genau, was diese absichert. Das erspart Überraschungen“, so die Expertin. Tierfreunde können sich im Internet über Vergleichsportale ein Bild machen und die richtige Versicherung für sich finden. Auch Ratgeberblätter wie beispielsweise Finanztest informieren über Versicherungen und ihre Leistungen. Zudem bieten Verbraucherzentralen Versicherungsberatungen an.

Quelle: IVH

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Foto©shutterstock.com/Masarik

Der Hundemantel-Knigge:

Funktionskleidung für den Winter

Modischer Schnickschnack oder funktionelles Hilfsmittel? Hundemäntel sind entgegen der landläufigen Meinung keine reine Geschmackssache. Unter bestimmten Umständen sollten auch Hunde im Winter dick auftragen. Wichtig ist nicht nur, das passende Kleidungsstück für den Vierbeiner zu finden, sondern auch den richtigen Zeitpunkt, um es anzuziehen.

Modischer Schnickschnack oder funktionelles Hilfsmittel? Hundemäntel sind entgegen der landläufigen Meinung keine reine Geschmackssache. Unter bestimmten Umständen sollten auch Hunde im Winter dick auftragen. Wichtig ist nicht nur, das passende Kleidungsstück für den Vierbeiner zu finden, sondern auch den richtigen Zeitpunkt, um es anzuziehen.

Ein frierender Hund sieht genauso erbärmlich aus wie ein bibbernder Mensch: Er zittert. Das sieht man bei frostigen Temperaturen besonders häufig bei Rassen mit kurzem Fell und folglich fehlender Unterwolle. Auch magere, alte und kranke Tiere sowie kleine Hunde neigen zum Frieren. 

Kälteempfinden ist individuell

„Selbst so mancher größere, großzügiger behaarte Hund gehört zu den Frostbeulen, denn das Kälteempfinden ist individuell“, sagt Dr. Heidi Bernauer-Münz, Tierärztin, Tierverhaltenstherapeutin und Vorsitzende des Arbeitskreises für Kleintiere bei der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e. V. „Es ist ganz einfach: Wenn das Tier fröstelt, dann hilft ein Hundemantel dabei, ihn warm zu halten. Hundemäntel werden zwar häufig als Accessoire oder modische Erscheinung belächelt – sie sind aber vorrangig ein funktionelles Hilfsmittel, um ein Tier gesund durch die kalte Jahreszeit zu bringen.“ Ein Tier, das im Winter offensichtlich nicht friert und sich genauso entspannt draußen bewegt wie im Sommer, sollte natürlich keinen Mantel tragen – selbst wenn der Halter die aktuelle Hundemode attraktiv findet. 

Situationsangemessen anziehen

Dr. Bernauer-Münz rät Hundehaltern, ihre Vierbeiner und deren Kälteempfinden zu beobachten. „Der Hundemantel sollte je nach Situation getragen werden: Ist es offensichtlich, dass der Hund friert, wird der Mantel übergezogen. Läuft er gerade oder tobt mit anderen Hunden, dann zieht man ihn aus. Kommt das Tier zur Ruhe, bekommt es den Mantel wieder übergestreift. Das ist bei Hunden nicht anders als bei uns Menschen“, erklärt Bernauer-Münz. Dabei ist der Einsatz eines Mantels auch für Hunde sinnvoll, die aktiv Hundesport betreiben: Der Mantel wird in den Trainingspausen angelegt, um dafür zu sorgen, dass die aufgewärmten Muskeln nicht sofort auskühlen. 

Der perfekte Sitz

„Die Größe des Mantels sollte dem Körper des Hundes angepasst sein“, rät die Tierärztin. Der perfekte Sitz ist hier alles: Ein passender Mantel engt das Tier nicht ein und lässt sich bequem an- und ausziehen. Beine, Hals und Rute des Tieres müssen frei und ungestört beweglich sein. Dazu sollte das Mäntelchen atmungsaktiv und wasserundurchlässig sein.

Nicht jeder Hund mag es sofort, einen Mantel übergestreift zu bekommen. Ist der Hund zunächst misstrauisch, sollte er in kleinen Schritten daran gewöhnt werden, beispielsweise mit positiver Verstärkung und Futterbelohnungen.

Dabei wird der Mantel dem Hund jeden Tag ein Stückchen nähergebracht, jede Annäherung wird mit einem Leckerli belohnt. „Der Hund soll mit dem Mantel etwas Positives und Behagliches verbinden“, rät Dr. Bernauer-Münz.

Quelle: IVH

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Die Rassehundezucht

Beachtenswertes für Hündinnen- und Rüdenhalter

Hunderassen werden (und wurden) nach menschlichen Vorstellungen gezüchtet -sprich nach „Hundemoden“- und häufig leider deshalb nicht immer zum Vorteil für den Hund. Der Hund ist menschenmanipuliert, sowohl in seiner Zucht, als auch in seiner Haltung und natürlich in seiner Erziehung.

Hunderassen werden (und wurden) nach menschlichen Vorstellungen gezüchtet -sprich nach „Hundemoden“- und häufig leider deshalb nicht immer zum Vorteil für den Hund. Der Hund ist menschenmanipuliert, sowohl in seiner Zucht, als auch in seiner Haltung und natürlich in seiner Erziehung. Hunde wurden ursprünglich für den „Gebrauch“ des Menschen, aus dem Urvater Wolf gezüchtet, was zur Entwicklung der vielfältigen Hunderassen führte. Die Anforderungen und Bedürfnisse jeder einzelnen Hunderasse an den Menschen -als Halter und/oder Züchter- sind deshalb naturgemäß spezifisch. Also: Wer Rassehunde züchtet, sich einen Rassehund nach „seinen Vorstellungen“ wählt, sollte sich zuerst notwendiges Wissen vom Hund und speziell zur auserwählten Rasse beschaffen.

Rassehundezucht ist eine Liebhaberbeschäftigung. Sie setzt dennoch enormes Wissen über Rasseneigenheiten, Zucht und Aufzucht von Welpen, deren Ernährung, Versorgung usw. voraus. Ein breitgefaßtes Verständnis also, verbunden mit dem Bewußtsein der täglich präsenten Verantwortung.

Der Züchter geht alltägliche Verpflichtungen ein, darin gibt es keinen Stunden- oder Feiertag, keinen „Urlaub vom Hund“.

Rassehundezucht kostet Arbeit, Mühen und auch Geld. Wer vom Züchter einen Welpen kauft, sollte das wissen und alleine schon deshalb die Finger von „Hundemärkten“ oder „dubiosen Angeboten“ im Internet lassen, die häufig in einen ominösen Handel auf einem Parkplatz gipfelt.

Vor einer geplanten Zuchtverwendung fordert der Zuchtverband eine Überprüfung des (künftigen) Deckrüdens und der Zuchthündin.

  • Jeder Rassehund wird auf festgelegte Kriterien der Zuchttauglichkeit hin überprüft (gemäß Zucht- und Eintragungsbestimmten des IRJGV und IDG, entweder durch Bewertung auf einer Zucht- oder Sonderschau, alternativ durch Überprüfung durch Zuchtwart des Verbandes, oder ortsansässigen Tierarzt).
  • Mindestzuchtalter des Deckrüdens und der Hündin (Stichtag = Decktag) sind je nach Rasse einzuhalten, ebenso das Höchstzuchtalter einer Hündin - und selbstverständlich ausreichend und genügend Abstände zwischen den einzelnen Zuchtverwendungen der Hündin.
  • Verboten ist die Verwendung von Hunden zur Zucht, wenn sie erbkranke Mängel aufweisen (z.B.: Einhodigkeit, oder Fehlbildungen der Gebiß- und/oder Zahnstellung, Störungen des Sehvermögens, des Gangwerkes, Fehlfarben des Haarkleides, Knickrute usw.).
  • Können einzelne Kriterien von den Zuchthunden nicht oder nur unzureichend erfüllt werden, so bleibt den Nachkommen die Eintragung in das Zuchtbuch des Verbandes verwehrt.

Foto:©Harald Groven/Wikimedia Commons
Foto:©Harald Groven/Wikimedia Commons
Welpenregistrierung ist nur möglich, mit Vorlage des -durch den Deckrüdenhalter ORIGINAL unterzeichneten- Deckscheins. Kopien, Scans usw., oder Veränderungen in den Angaben sowie Unterzeichnungen von Lebensgefährten „i.A.“ werden NICHT akzeptiert. Foto:©IRJGV
Welpenregistrierung ist nur möglich, mit Vorlage des -durch den Deckrüdenhalter ORIGINAL unterzeichneten- Deckscheins. Kopien, Scans usw., oder Veränderungen in den Angaben sowie Unterzeichnungen von Lebensgefährten „i.A.“ werden NICHT akzeptiert. Foto:©IRJGV
War eine Deckung der Hündin erfolgreich, so bringt sie nach rund 63 Tagen Tragezeit ihre Welpen zur Welt.

Das Risiko des Züchters: Bei jedem Wurf kann es Komplikationen geben; sei es beim Wurfvorgang an sich selbst, wobei auch die Mutterhündin in Gefahr geraten kann, oder Welpen erkranken und sterben - möglicherweise sogar der komplette Wurf; nicht nur ein „Schaden in wirtschaftlicher Hinsicht“.

Es gibt bei allem Leben nur die bestmögliche Vorsorge und schließlich die ärztliche Hilfe.

Wer sich ernsthaft mit dem Gedanken trägt, seine Hündin decken lassen zu wollen, erkundigt sich bitte unbedingt ausführlich und rechtzeitig bei der Verbandszuchtbuchführung. Von hier erhalten Sie sowohl schriftlich oder auch telefonisch alle Informationen, damit bei einem geplanten Hundenachwuchs (zumindest zuchtbuchtechnisch) nichts schiefgehen kann.

Nun, Rassehundewelpen sind das Resultat einer gezielten Verpaarung, wobei es dem Hündinnenhalter (=Züchter) in unserem Verband selbstverständlich frei steht, für welchen Deckrüden er sich entscheidet. Der Verband hat nicht das Recht, einen Zwang auszuüben, um die Deckrüdenwahl zu beeinflussen!

Der Deckrüdenhalter ist zweifelsfrei genauso wie der Hündinnenhalter verpflichtet, die Zuchtbestimmungen einzuhalten. Wer seinen Rüden freigibt, um eine zu junge, erbkranke, kranke oder fehlerhafte Hündin zu decken, verstößt gegen die grundsätzlichen Bestimmungen.

Außerdem läßt sich nicht von der Hand weisen, daß auch der Rüdenhalter bei möglichen Regreßansprüchen eines späteren Welpenkäufers verantwortlich herangezogen werden kann, falls sich herausstellen sollte, daß bewußt genetische oder körperliche Erkrankungen des Deckrüdens ignoriert oder mißachtet wurden.

Die geltenden Zucht- und Eintragungsbestimmungen von IRJGV und IDG, sind verpflichtend für Hündinnen- und Rüdenhalter im Bezug auf Rassereinheit, Entwicklung in Form und Wesen des Hundes, wie unter tierschützerischen Aspekten. Sie sind von so großer, grundsätzlicher Bedeutung, daß der absichtliche Verstoß gegen sie zum Ausschluß aus dem Verband führt.

Wenn Hündinnen- und Rüdenhalter sich darüber einig sind, daß ihre Tiere verpaart werden sollen, gibt es im Vorfeld (außer den bereits genannten Voraussetzungen) außerdem einige -wichtige-, vertragliche Faktoren zu beachten und im beiderseitigen Einvernehmen am besten schriftlich festzulegen. Lesen Sie hierzu nebenstehende, anwaltliche Einlassung.

Quelle: IRJGV/IDG

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Foto:©ClipDealer.de

Studienergebnis: Hunde sind gern hilfsbereit

Welcher Hundehalter kennt die Situation nicht: Man muss dringend los und der Autoschlüssel ist mal wieder nicht aufzufinden. Beim Kommando „Such“ läuft der Hund zwar aufgeregt mit, zeigt uns aber leider nicht, wo der Schlüssel ist. Stattdessen holt er sein Spielzeug. Na toll! Denkt der Hund etwa nur an sich und will uns gar nicht helfen? „Im Gegenteil! Hunde sind sehr motiviert uns Menschen zu helfen. Sie verlangen dafür noch nicht einmal eine Belohnung. Wir müssen ihnen nur sehr deutlich verständlich machen, was wir von ihnen wollen“, sagt die Biologin und Wissenschaftlerin Dr. Juliane Bräuer von der Uni Jena.

Welcher Hundehalter kennt die Situation nicht: Man muss dringend los und der Autoschlüssel ist mal wieder nicht aufzufinden. Beim Kommando „Such“ läuft der Hund zwar aufgeregt mit, zeigt uns aber leider nicht, wo der Schlüssel ist. Stattdessen holt er sein Spielzeug. Na toll! Denkt der Hund etwa nur an sich und will uns gar nicht helfen? „Im Gegenteil! Hunde sind sehr motiviert uns Menschen zu helfen. Sie verlangen dafür noch nicht einmal eine Belohnung. Wir müssen ihnen nur sehr deutlich verständlich machen, was wir von ihnen wollen“, sagt die Biologin und Wissenschaftlerin Dr. Juliane Bräuer von der Universität Jena.

Sicher – man kann Hunden antrainieren, einen bestimmten Gegenstand zu suchen und anzuzeigen. Juliane Bräuer und ihr Team wollten aber gern herausfinden, ob die Vierbeiner auch ohne Training wissen, wann wir Hilfe benötigen, ob sie uns diese uneigennützig gewähren und unter welchen Bedingungen dies der Fall ist.

Um das herauszufinden, luden die Wissenschaftler untrainierte vierbeinige Testkandidaten zu einer Studie am Max- Planck-Institut für Evolutionäre Anthropologie in Leipzig ein. Für die Tests platzierten die Forscher einen Schlüssel in einem Raum hinter einer Tür aus Plexiglas, die sich mit einem Schalter öffnen ließ. Der Schlüssel war für die Hunde gut sichtbar. 

Es stellte sich heraus, dass die Hunde sehr motiviert waren, dem Menschen zu helfen. Sie waren jedoch auf Hinweise angewiesen, wie sie dies bewerkstelligen konnten: Saß der Mensch unbeteiligt herum und las Zeitung, interessierte sich auch der Hund nicht weiter für den Schlüssel. Zeigte der Mensch jedoch Interesse an der Tür und dem Schlüssel, fanden die Hunde einen Weg, den Schalter an der Tür zu öffnen. Dies funktionierte nur, wenn sich der Mensch dabei möglichst natürlich verhielt.

Die Hunde zeigten dieses hilfsbereite Verhalten mehrfach, auch ohne dass sie dafür eine Belohnung -sei es in Form von Futter oder auch in Form eines Lobes- erhielten. Die Wissenschaftler schließen aus den Testergebnissen, dass Hunde dem Menschen gern helfen wollen. Sie verstehen es aber nur, wenn wir sachdienliche Hinweise liefern. Aber warum zeigen sich Hunde so hilfsbereit? „Es ist wahrscheinlich, dass sich im Verlauf der Domestikation kooperatives Verhalten als Vorteil herausgestellt hat und hilfs- bereite Hunde bevorzugt wurden“, sagt Dr. Bräuer. 

Vierbeiner mit einem besonders ausgeprägten „Will to Please“, also dem Bedürfnis „ihrem“ Menschen zu gefallen, sind heut- zutage übrigens ausgesprochen beliebte Familienhunde oder werden auch gern als Rettungs-, und Assistenzhunde eingesetzt. Sie sind „ihren“ Menschen gegenüber äußerst aufmerksam und würden ihnen jeden Wunsch erfüllen – wenn sie nur wissen, wie.

Quelle: IVH 

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Tierhalterhaftung:

Wenn Hund, Katze und Co. einen Schaden anrichten

Die Katze jagt einer Maus hinterher und zerstört dabei das Blumenbeet der Nachbarin, der Hund rennt in einem unbeobachteten Moment übermütig auf die Straße und bringt einen Fahrradfahrer zu Fall, der sich beim Sturz verletzt, oder aber das Kaninchen nagt an dem teuren Pullover einer Freundin.

Die Katze jagt einer Maus hinterher und zerstört dabei das Blumenbeet der Nachbarin, der Hund rennt in einem unbeobachteten Moment übermütig auf die Straße und bringt einen Fahrradfahrer zu Fall, der sich beim Sturz verletzt, oder aber das Kaninchen nagt an dem teuren Pullover einer Freundin. In solchen Fällen muss der Heimtierhalter für den entstandenen Schaden aufkommen. Doch nicht alle Heimtiere brauchen hierfür eine extra Versicherung.

„Die Haftung des Tierhalters ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 833) geregelt. Demnach ist der Tierhalter dazu verpflichtet, für jeglichen durch das Heimtier entstandenen Schaden aufzukommen“, erklärt Michael Rohrmann, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale in Niedersachen. Hierzu gehören unter anderem die Zahlung von Reparaturkosten, etwa wenn die Katze das Auto der Nachbarin zerkratzt, oder Schmerzensgeld - wenn der Hund beispielsweise um die Beine des Postboten läuft, dieser über das Tier stolpert, fällt und sich das Bein bricht. Während Kleintiere durch die private Haftpflichtversicherung geschützt sind, ist für Hunde der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung notwendig.

Kleintiere und Katzen: 
Private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf

Durch Kleintiere verursachte Schäden werden im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung übernommen. Zu den Kleintieren gehören dabei alle Tiere bis zur Größe einer Katze, wie Meerschweinchen, Kaninchen oder Wellensittiche. Der Versicherungsschutz gilt auch für Schäden, die außerhalb der eigenen vier Wände, etwa durch eine Freigänger-Katze, verursacht werden. „Vorausgesetzt natürlich, dass der Tierhalter eine Privathaftpflichtversicherung  auch abgeschlossen hat“, so der Versicherungsexperte.

Anders ist es bei exotischen Tieren wie Schlangen oder Spinnen. „Bei diesen Tieren sollte der Tierfreund einen Blick ins Kleingedruckte seiner Versicherung werfen. Nur in einigen Tarifen ist die erlaubte Haltung solcher Tiere mitversichert“, berichtet Rohrmann.

Hundehaftpflichtversicherung:
Gesetzliche Regelung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich

Verursacht der Hund einen Schaden, greift die private Haftpflichtversicherung dagegen nicht – egal wie groß der Hund ist. Der Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht ist ratsam, in einigen Bundesländern sogar vorgeschrieben.

So sind alle Hundehalter in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gesetzlich verpflichtet, eine separate Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. In Nordrhein-Westfalen müssen alle Hunde versichert werden, wenn sie eine Größe von 40 cm (Widerristhöhe) haben oder sie schwerer als 20 Kilogramm sind. Einzige Ausnahme bei den Bundesländern: In Mecklenburg-Vorpommern besteht keine Versicherungspflicht. In den meisten anderen Bundesländern müssen lediglich Halter von gefährlichen Hunden eine solche Versicherung vorweisen. Die Einstufung der Hunde ist jedoch von Land zu Land verschieden. „Häufig ordnen die Bundesländer bestimmte Hunderassen über ihr Verhalten der Gruppe der gefährlichen Hunde zu. Dann entscheidet ein Wesenstest oder eine Prüfung der Ortspolizeibehörde, ob diese Hunde als gefährlich eingestuft werden“, erläutert Rohrmann.

Doch auch ohne Zwang – eine Hundehalterhaftpflicht ist aus Sicht des Versicherungsexperten ein absolutes Muss für jeden Hundehalter. Nicht nur, weil durch das Tier entstandene Schäden sehr teuer werden können, sondern auch, weil der Halter gegebenenfalls selbst dann für das Tier haftet, wenn ihm kein Verschulden nachzuweisen ist.

Schon für einen geringen Betrag ist ein guter Versicherungsschutz für Hunde möglich

Wie bei jeder Versicherung ist auch die Beitragshöhe für die Hundehaftpflicht abhängig von den angebotenen Leistungen: Ab 52 bis 150 Euro Jahresbeitrag kann der Versicherungsschutz für den Hund kosten. „Hundehaftpflichtversicherungen welche die Mindestkriterien abdecken gibt es schon ab 52 Euro im Jahr. Wer eine solche Versicherung abschließen möchte, kann also sparen und trotzdem auf guten Schutz achten“, empfiehlt Rohrmann. „Besitzer von großen und als gefährlich eingestuften Hunden müssen allerdings häufig mehr zahlen und bekommen auch längst nicht jeden Tarif für ihren Hund.“

Was sollte die Hundehaftpflicht abdecken?

„Die Höhe der Versicherungssumme der Hundehaftpflichtversicherung sollte mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Sach- und Personenschäden betragen“, so Rohrmann. Beißt der Hund beispielsweise jemanden, der daraufhin seinen Beruf eine Zeit lang nicht ausüben kann, kommt die Versicherung für den wirtschaftlichen Schaden auf. Für Vermögensschäden empfiehlt der Experte eine Deckung von mindestens 50.000 Euro.

Zerkratzt der Vierbeiner Boden und Türen in einer Mietwohnung, kommt auch hier der Halter für den Schaden auf. „Die Absicherung von Mietschäden gehört zum Grundschutz. Diese sollten bis mindestens 300.000 Euro versichert sein“, erklärt Rohrmann.

Nicht jeder Hundehalter freut sich über Nachwuchs. Schwängert ein Rüde eine Rassehündin, haftet auch hierfür der Halter. Ihm drohen Schadenersatzforderungen von mehreren tausend Euro. Halter von Rüden sollten daher darauf achten, dass dieser Versicherungsschutz in ihrer Hundehaftpflichtversicherung festgehalten ist. Für Halter von Hündinnen empfiehlt es sich einen Blick in die Unterlagen zu werfen, ob ihre Police auch einen umfassenden Schutz für Welpen enthält.

Versicherungsschutz auch im Ausland

Kommt der Hund mit auf Reisen, sollte der Versicherungsschutz auch im Ausland gelten. Obacht gilt, wenn ein längerer Auslandsaufenthalt geplant ist: „Bei vielen Versicherungen gelten die Leistungen innerhalb der EU unbegrenzt. Ein weltweiter Schutz ist allerdings oft auf eine Aufenthaltsdauer für ein, drei oder fünf Jahre begrenzt“, so Rohrmann.

Quelle: IVH

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