int. Dackel-club gergweis e.V. int. rasse-jagd-gebrauchshunde-verband e.V.
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Agility-Cup-Turnier
Region Mitte
19.04.2026 09:00 Uhr - 16:00 Uhr
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Region Nord
26.04.2026 09:00 Uhr - 16:00 Uhr
IDG-Rosensiegerschau
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01.05.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
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03.05.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
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03.05.2026 10:00 Uhr - 16:00 Uhr
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16.05.2026 16:00 Uhr - 17.05.2026 16:00 Uhr
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17.05.2026 10:00 Uhr - 16:00 Uhr
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30.05.2026 16:00 Uhr - 31.05.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
07.06.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
13.06.2026 15:00 Uhr - 14.06.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
13.06.2026 15:00 Uhr - 14.06.2026 16:00 Uhr
IRJGV-Landessiegerschau Baden mit Vergabe des Auslands-CACIB
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
14.06.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
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Region Nord
20.06.2026 15:00 Uhr - 21.06.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
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Agility-Cup-Turnier (Doppelturnier)
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Region West
25.07.2026 16:00 Uhr - 26.07.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier (Doppelturnier)
Region Mitte
08.08.2026 14:00 Uhr - 09.08.2026 15:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
22.08.2026 17:00 Uhr - 23.08.2026 16:00 Uhr
IRJGV-Nordsee-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
29.08.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
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Region Nord
30.08.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
05.09.2026 15:00 Uhr - 06.09.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
06.09.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
IRJGV-Grenzland-Siegerschau Niederlande - mit Vergabe des „Auslands-CACIB“
- für alle Rassehunde -
13.09.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
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- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
25.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr

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Hundetraining und Pflege: Alles für Ihren Hund

Im IDG e.V. & IRJGV e.V. dreht sich alles um Hundetraining, Pflege und Vereinsaktivitäten. Erfahren Sie, wie Sie mit den richtigen Tipps das Leben mit Ihrem Hund harmonisch und artgerecht gestalten können.

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Foto:©Frentz/Phototeam Mischa

Chronische Niereninsuffizienz

Chronische Niereninsuffizienz (CNI) ist die am häufigsten auftretende Nierenerkrankung bei Hunden und Katzen. Es ist eine Krankheit, die hauptsächlich bei älteren Tieren auftritt und sich tendenziell progressiv entwickelt und schließlich zu Urämie (Harnvergiftung) und anderen Komplikationen führt.

Chronische Niereninsuffizienz (CNI) ist die am häufigsten auftretende Nierenerkrankung bei Hunden und Katzen. Es ist eine Krankheit, die hauptsächlich bei älteren Tieren auftritt und sich tendenziell progressiv entwickelt und schließlich zu Urämie (Harnvergiftung) und anderen Komplikationen führt.

Die Niere führt viele lebensnotwendige Funktionen aus, die im Falle von CNI vermindert oder nicht mehr stattfinden. Klinische und laborwissenschaftliche Anzeichen weisen auf eine fortschreitende Abnahme dieser Funktionen hin, doch meistens werden die klinischen Anzeichen erst offensichtlich, wenn bereits 65 - 75 % des Nierengewebes zerstört ist. Aus diesem Grund bleiben die CNI Erkrankungen im Frühstadium häufig unentdeckt. Folglich ist eine Frühdiagnose von CNI anhand von regelmäßigen Blutuntersuchungen und Harnanalysen, gerade bei älteren Tieren wünschenswert. 

Diätetische Behandlung

Obgleich es noch keine Heilung für CNI gibt, können geeignete medizinische Behandlungen und Diäten das Fortschreiten und die Auswirkungen von CNI beeinflussen, und zu einer besseren Lebensqualität des Patienten beitragen.

Die Ziele der diätetischen Behandlung können wie folgt zusammengefasst werden:

  • Deckung des Nährstoff- und Energiebedarfs betroffener Tiere
  • Verringerung der klinischen Anzeichen von Urämie durch Senkung des Proteinabbaus
  • Minimierung von Elektrolyten-, Vitamin- und Mineralstoffstörungen
  • Der Versuch, das Fortschreiten des Nierenversagens zu verlangsamen

Da viele der klinischen Anzeichen in Verbindung mit CNI auf die Ansammlung toxischer Abfallprodukte des Proteinstoffwechsels und das Ausbleiben der Phosphorausscheidung zurückzuführen sind, konzentriert sich die Ernährungstherapie auf die Kontrolle von Phosphor und Protein im Futter. Allerdings sind auch andere Nahrungskomponenten wie Kalzium, Natrium, Kalium und wasserlösliche Vitamine, sowie der Energiegehalt und die Fette im Futter zu berücksichtigen. 

Phosphor

Es ist nachgewiesen, dass eine reduzierte Phosphorzufuhr mit der Nahrung das fortschreitende Nierenversagen bei Hunden verzögern kann. Patienten mit CNI weisen oft hohe Serumphosphor-Konzentrationen auf. Fällt die Nierenfunktion auf etwa 20 % des normalen Wertes, dann ist die Phosphorausscheidung über die Nieren beeinträchtigt. Ein erhöhter Serumphosphorspiegel kann zur Mineralisierung von Weichteilen führen, sowie zu einer zunehmenden Synthese und Freisetzung des Parathormons (PTH) und so möglicherweise zum Fortschritt des Nierenschadens beitragen.

Phosphorarme Ernährung ist ein wichtiger Bestandteil bei der Behandlung von CNI, der das Fortschreiten des Zustandes verzögern kann. Eine Phosphorreduzierung sollte möglichst gleich nach einer CNI Diagnose einsetzen und ist an sich für alle Hunde mit beeinträchtigter Nierenfunktion angezeigt. 

Proteine

Die eingeschränkte Fähigkeit der Niere, Abfallprodukte des Proteinstoffwechsels auszuscheiden, ist eine der wesentlichen Ursachen sowohl urämischer Symptome als auch der laborwissenschaftlich festgestellten Abnormalitäten bei Hunden mit Nierenversagen. Mehrere Studien haben gezeigt, dass eine reduzierte Proteinaufnahme sowohl die Harnstoff- als auch die Kreatinin-Konzentrationen im Blut senken kann. Eine proteinreduzierte Diät kann helfen, indem sie:

a) die Phosphoraufnahme herabsetzt,

b) die mit dem Protein in Verbindung stehende Stoffwechselprodukte verringert

c) den Säurespiegel senkt, was zur Linderung der metabolischen Azidose (Übersäuerung) beitragen kann.

Eine exzessive Proteinbeschränkung bringt allerdings auch potenzielle Probleme mit sich, die zu einer Protein-Unterversorgung führen können. Der Proteinbedarf von Hunden mit CNI konnte bisher nicht ermittelt worden, aber es ist wahrscheinlich, dass er ähnlich oder sogar höher als der gesunder Tiere ist. Darüber hinaus kann Nierenversagen einen erhöhten Verlust von Proteinen oder spezifischen Aminosäuren über den Harn zur Folge haben. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass bei der Zusammensetzung der proteinreduzierten Diät besonders hochwertige Proteine eingesetzt werden, um die Risiken eines Mangels an essenziellen Aminosäuren zu minimieren.

Aufgrund ihres einzigartig komplexen Proteinstoffwechsels sind Katzen einer größeren Gefahr von Proteinmangel bei Fütterung einer proteinreduzierten Diät ausgesetzt als Hunde. 

Kalzium

Die Kalziumkonzentrationen im Blut von CNI Patienten können niedrig, normal oder hoch sein. Empfohlen wird eine normale Kalziumzufuhr oder auch kalziumangereichtes Diätfutter. Auf der anderen Seite kann bei einem exzessiven Kalzium-Phosphor-Spiegel im Blut, Weichteilverkalkung auftreten, die wiederum zum beschleunigten Fortschreiten des Nierenschadens beiträgt. 

Natrium

Um der zunehmenden Last gewachsen zu sein, nimmt die Natriumausscheidung überlebender Nephrone in der erkrankten Niere zu. Generell ist diese Reaktion zum Ausgleich des Natriumspiegels adäquat, bis der Zustand im fortgeschrittenen Stadium ist. Die Fähigkeit der Niere sich an die veränderte Natriumzufuhr anzupassen, wird jedoch mit Fortschreiten der Krankheit immer geringer.

Einige Berichte deuten an, dass 58-93 % aller Hunde mit CNI an Bluthochdruck leiden, während andere Berichte auf eine wesentlich geringe Anzahl schließen lassen.

Bluthochdruck kann aus zwei Gründen von Bedeutung sein:

  • Daraus können sich verschiedene Konsequenzen ergeben, einschließlich Herzversagen.
  • Er kann zur Weiterentwicklung des Nierenschadens beitragen

Die Reduzierung des Blutdrucks bei Hunden mit nachgewiesenem Bluthochdruck ist erwünschtes Ziel der Therapie, also ist eine Natrium-Anreicherung kein geeignetes Mittel für die meisten CNI-Fälle. Im Gegensatz dazu sollte aber auch eine extreme Natriumrestriktion vermieden werden.

Auf die Behandlung von CNI abgestimmte Diäten haben zumeist einen geringeren Natriumgehalt als normales Futter. Da die Fähigkeit zur Anpassung der Natriumausscheidung bei Tieren mit CNI gestört ist, ist die stufenweise Einführung der diätetischen Therapie (über einen Zeitraum von ein bis zwei Wochen) zu empfehlen. 

Vitamine des B-Komplex

Hunde mit CNI laufen Gefahr eines Mangels an wasserlöslichen Vitaminen aufgrund:

  • der reduzierten Nahrungsaufnahme (Appetitlosigkeit)
  • der erhöhten Harnverluste im Falle von gesteigertem Harnabsatz
  • dem erhöhten Bedarf während des Erholungsprozesses

Ist ein Mangel an wasserlöslichen Vitaminen vorhanden, kann dies schließlich zu Abmagerung führen. Eine zusätzliche Gabe von Vitaminen des B-Komplex ist folglich zuträglich und sollte das Doppelte des Erhaltungsbedarfs betragen. 

Energie und Fette

Der Stoffwechsel von Protein (aus der Nahrung oder vom Organismus) zur Gewinnung von Energie ist bei Patienten mit CNI unerwünscht, da es die Menge an stickstoffhaltigen Abfallprodukten erhöht, die über die schlecht funktionierenden Nieren ausgeschieden werden müssen. Eine adäquate Versorgung mit Energie aus der Nahrung ist folglich wichtig, um weiterem Gewebeabbau vorzugreifen und sollte aus nicht proteinhaltigen Quellen stammen.

An CNI erkrankte Tiere haben kaum Appetit, deshalb sollte die Energiedichte des Futters hoch genug sein, damit das Tier den notwendigen Nährstoffbedarf über eine relativ kleine Futterportion decken kann. In diesem Sinne bieten Fette als nicht proteinhaltige Energiequelle mehr Vorteile als Kohlenhydrate, denn sie stellen etwa die zweifache Energiemenge pro Gramm zur Verfügung und verbessern die Schmackhaftigkeit. Aus diesem Grund ist die für Hunde und Katzen mit CNI speziell zusammengesetzte Dosennahrung tendenziell sehr fetthaltig. 

Kernaussagen

  • Nahrungsumstellung ist eine der wichtigsten Maßnahmen bei der Behandlung von Hunden mit chronischer Nierenerkrankung
  • Die restriktive Aufnahme von Phosphor mit der Nahrung reduziert erwiesenermaßen einen hohen Serumphosphatspiegel und verlangsamt das Fortschreiten des Nierenversagens
  • Die Proteinrestriktion kann die klinischen Anzeichen von Urämie durch reduzierten Proteinabbau verringern
  • Aufgrund des hohen Vorkommens von Bluthochdruck bei Hunden mit CNI ist eine Supplementierung mit Natrium in den meisten Fällen nicht geeignet.
  • Katzen und Hunde mit CNI laufen Gefahr eines Mangels an wasserlöslichen Vitaminen
  • Ein erhöhter Fettgehalt in der Diät ist empfehlenswert, da er die Energiedichte erhöht und die Akzeptanz verbessert

Veröffentlichung mit freundlicher Unterstützung von: www.petprofi.de

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Foto:©shutterstock.com/Edoma

Hundekaufvertrag

Sicherheit für Käufer und Verkäufer

Viele Hundekaufverträge erweisen sich im Streitfall als lückenhaft oder sogar unwirksam. Hierdurch können dem Züchter in einem Rechtsstreit mit einem Hundekäufer erhebliche Nachteile entstehen.

Viele Hundekaufverträge erweisen sich im Streitfall als lückenhaft oder sogar unwirksam. Hierdurch können dem Züchter in einem Rechtsstreit mit einem Hundekäufer erhebliche Nachteile entstehen.

Deshalb sollten Sie sich entweder bei einem auf das Tierkaufrecht spezialisierten Anwalt einen individuellen Hundekaufvertrag erstellen lassen oder zumindest die nachfolgenden Tipps beim Verfassen eines eigenen Kaufvertrags beherzigen:

  • Bezeichnen Sie die Vertragsparteien (Verkäufer und Käufer) jeweils konkret mit Vor- und Nachnamen, vollständiger Adresse, gegebenenfalls Telefonnummer sowie der Nummer des Personalausweises bzw. Passes. 
     
  • Der zu verkaufende Hund sollte mit allen wichtigen Angaben, die in seiner Ahnentafel vermerkt sind, beschrieben werden. Dazu gehören der vollständige Zwingername, der Wurftag, die Rasse, das Geschlecht, die Farbe (gegebenenfalls Abzeichen), die Zuchtbuchnummer, die Mikrochip-ID sowie gegebenenfalls HD-Befund, Zuchtzulassung oder Titel. 
     
  • Den Kaufpreis sollten Sie sowohl in Ziffern als auch in Worten in den Vertrag aufnehmen, ebenso die Fälligkeit und Zahlweise (zum Beispiel Barzahlung, Überweisung). Außerdem sollten Sie einen Eigentumsvorbehalt an dem Hund bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises vereinbaren. 
     
  • Als Verkäufer sollten Sie erklären, dass der Hund in Ihrem Eigentum steht und frei von Rechten Dritter ist. 
     
  • Sofern Ihnen Mängel des Hundes bekannt sind, sollten Sie diese vollständig im Kaufvertrag aufführen und hinzufügen, dass Sie den Käufer auf diese Mängel hingewiesen haben. Gleichzeitig sollte der Käufer erklären, dass er hiervon vor dem Vertragsabschluss Kenntnis erlangt hat. Nur so können Sie verhindern, dass Sie später von dem Käufer für die besagten Mängel in die Haftung genommen werden. 
     
  • Lassen Sie den Käufer vertraglich bestätigen, dass er den Hund vor Vertragsabschluss auf äußerlich erkennbare Mängel überprüft hat. Falls Mängel erkennbar waren, sollten diese in den Vertrag mit aufgenommen werden. 
     
  • Unabhängig davon, ob Sie als Unternehmer gelten oder nicht, sollten Sie auf jeden Fall Schadensersatzansprüche i. S. d. § 437 Nr. 3 BGB ausschließen. 
     
  • Wichtig ist, dass Sie im Kaufvertrag den genauen Übergabetermin des Tieres festhalten. Schließlich müssen Sie nur für einen Mangel des Hundes haften, der vor dem Verkaufsdatum auftrat. 
     
  • Vergessen Sie nicht die Angabe des Orts und des Datums des Vertragsabschlusses sowie die Unterschriften der Vertragsparteien. Nehmen Sie in den Vertrag auf jeden Fall eine Klausel auf, wonach der Käufer die Möglichkeit hatte, auf den Inhalt des Vertrags Einfluss zu nehmen und lassen Sie sich dies mit seiner Unterschrift bestätigen. Anderenfalls könnte ein Gericht den Vertrag später als sog. Formularvertrag werten, der einer strengen Inhaltskontrolle unterliegt. 
     
  • In der Regel ist es ratsam, den zu verkaufenden Hund möglichst noch kurz vor der Übergabe an den Käufer tierärztlich untersuchen zu lassen und das tierärztliche Attest zum Vertragsinhalt zu machen. Das Untersuchungsergebnis kann dann später als Indiz dafür Seite 1 von 2 gelten, dass das Tier zum Zeitpunkt der Übergabe mängelfrei war.

* Sofern Sie nicht als Unternehmer i. S. d. § 14 BGB gelten, können Sie die Mängelhaftung im Wege eines individuellen Kaufvertrags vollkommen ausschließen. Als Unternehmer gilt ein Züchter, der am Markt planmäßig und dauerhaft Tiere gegen Entgelt anbietet, und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt (siehe auch PetProfi™ Artikel „Hobbyzüchter oder schon gewerbsmäßiger Züchter?” in Heft 4/2013). In diesem Fall gelten für den Tierkauf die strengen Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf.

Zusätzlich können noch weitere Inhalte vertraglich geregelt werden, wie etwa ein Verbot der Abgabe des Hundes an Dritte oder gar an eine Tierversuchsanstalt. Solche Regelungen sollten stets mit einer angemessenen Vertragsstrafe gesichert werden. Um Fehler zu vermeiden, sollten Sie sich jedoch zuvor besser anwaltlich beraten lassen. Sollte es später zu Streitigkeiten über den Vertragsinhalt kommen, müssen Sie gegebenenfalls beweisen, was alles mit dem Käufer abgemacht wurde. Daher sollten Sie -sofern möglich- stets einen unabhängigen Zeugen zu den Vertragsverhandlungen hinzuziehen.

Bei den zuvor genannten Inhalten handelt es sich lediglich um die absoluten Mindestanforderungen, die an einen Hundekaufvertrag zu stellen sind. Bedenken Sie, dass manch selbst gewählte Vertragsklausel sich später als unwirksam herausstellen kann. Damit in diesem Fall nicht der komplette Kaufvertrag hinfällig wird, sollte abschließend noch die sogenannte „Salvatorische Klausel“ eingefügt werden, wonach der Kaufvertrag im Falle einer unwirksamen oder undurchführbaren Regelung im Übrigen seine Wirksamkeit behalten soll.

Rechtsanwältin Verena S. Rottmann

Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des PetProfi™ Service - www.petprofi.de

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Krachende Böller und heulende Raketen sind für die meisten Tiere wahrer Stress und damit auch für uns. Foto:©clipdealer.de

Entspannter Jahreswechsel für Hund & Katze?

Ein Prosit auf das Neue Jahr 2024! Glück und Zufriedenheit erhoffen wir uns für unsere Familien und natürlich auch für unsere Haustiere! Feuchtfröhlich und mit enormem Getöse wird auch der bevorstehende Jahreswechsel rund um die Welt gefeiert werden...

Ein Prosit auf das Neue Jahr 2024! Glück und Zufriedenheit erhoffen wir uns für unsere Familien und natürlich auch für unsere Haustiere! Feuchtfröhlich und mit enormem Getöse wird auch der bevorstehende Jahreswechsel rund um die Welt gefeiert werden. Feuerwerk und Böller versetzen die Menschen jährlich wiederkehrend in Amüsement und Verzückung; mit Ooh’s und Aah’s wird des Nächtens in den Himmel gestaunt. Für Haus- und Wildtiere wachsen sich diese Tage jedoch zu blankem Horror und Dauerstress aus. Ihr viel feineres, empfindlicheres Gehör, als das des Menschen, lässt sie vor dem lauten Getöse erschrecken und die Flucht ergreifen. So ist es also nicht verwunderlich, dass sich unsere Hunde und Katzen verkriechen möchten und wenig Lust verspüren, vor die Haustüre zu gehen.

Leider können viele den Null-Uhr-Schlag am 31.12. nicht abwarten und verballern ihre Kracher und Raketen bereits tagsüber, vor und nach dem Jahreswechsel. Diese unverhofften Böllerschläge versetzen Haus- und Wildtiere nicht selten in Schreck und Panik (immer häufiger auch Menschen, die in der heutigen Zeit Freveltaten nicht ausschließen können).

Mit Beginn der Knallerei sind daher Hunde nicht mehr von der Leine zu lassen. Wie schlimm könnte so ein Jahr enden oder beginnen, wenn sich -aufgrund einer plötzlich gezündeten Rakete- der Hund in Konfusion losreißt und vor ein Auto rennt.

Denken wir bitte auch an Eltern von Kleinkindern: Führen Sie Ihre Kinder stets sicher an der Hand, damit sie im Falle eines unverhofften Knalls nicht verletzt werden. Auch das Zurücklassen im Auto ist (niemals) während dieser Tage keine ‘gute Idee’, weder für Haustiere, noch für Kinder! 

Alles Gute Ihnen und Ihrem Vierbeiner für das neue Jahr! Foto:©clipdealer.de
Alles Gute Ihnen und Ihrem Vierbeiner für das neue Jahr! Foto:©clipdealer.de
Belassen Sie Freigänger-Katzen vor und nach Silvester lieber im Haus. Das Tier könnte sich vor Panik und Angst möglicherweise tagelang verkriechen.

Im Haus wiederum sollte Hund+Katz’ & Co. der ruhigste Raum zugedacht werden. Mit geschlossenem Fenster und Rollo, der gewohnten Geräuschkulisse (TV, Radio) und der üblichen Zimmerbeleuchtung, überstehen die Fellnasen diese lauten Tage am gelassensten.

Wenn zudem auch noch die Menschen gelassen bleiben, sinkt der Pegel der Aufregung am schnellsten.

Völlig falsch wäre es, dem Hund Trost und Zuspruch für sein ängstliches Verhalten zu geben. Sie bestärken dadurch sein Benehmen und forcieren unter Umständen, dass sich der Hund auch bei Gewitter und Donner in ein wimmerndes Häufchen Elend verwandelt. 
Wenn Sie eine „coole Socke“ besitzen und das Silvesterspektakel hautnah gemeinsam mit Ihrem Vierbeiner verbringen können, dann genießen Sie die Zeit.

Und auch hier noch ein Rat zum Schluss: Tragen Sie UND Ihr Tier gut sichtbare Reflektoren (wie bewegliche Blinker, ein reflektierendes Halsband mit Leine usw.), damit Autofahrer Sie jederzeit rechtzeitig erkennen können.

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Foto©shutterstock.com/Olga Aniven

Hundegebell:

Wann und wie lange erlaubt?

Bellen ist für Hunde ein Kommunikationsmittel und liegt in der Natur der Tiere. Bellt ein Hund aber besonders häufig oder lange, kann dies zu Streitigkeiten mit den Nachbarn führen. Die Frage ist: Wann ist Hundegebell als Ruhestörung einzustufen und was müssen Mitbewohner einfach erdulden? Verschiedene Gerichtsurteile geben Antworten.

Bellen ist für Hunde ein Kommunikationsmittel und liegt in der Natur der Tiere. Bellt ein Hund aber besonders häufig oder lange, kann dies zu Streitigkeiten mit den Nachbarn führen. Die Frage ist: Wann ist Hundegebell als Ruhestörung einzustufen und was müssen Mitbewohner einfach erdulden? Verschiedene Gerichtsurteile geben Antworten.

Ob vor Freude, weil der geliebte Mensch nach Hause kommt oder vor Aufregung, wenn der Postbote an der Haustür klingelt: Mit ihrem Bellen drücken Hunde Emotionen aus. Vielen Rassen liegt es im Blut, Geräusche lautstark zu melden – manchmal zum Unmut des Nachbarn, der die Lautäußerungen als Lärmbelästigung empfinden kann. Damit haben sich bereits diverse Gerichte beschäftigt. Das übereinstimmende Urteil: Auch für Hundegebell gelten Richtlinien, Regeln und Ruhezeiten. 

Wie viel und wie lange dürfen Hunde bellen?

„Das Urteil des Oberlandesgericht Köln vom 7. Juni 1993 wird mittlerweile als Standardurteil in Lärmangelegenheiten verwendet“, erklärt der auf Tierrecht spezialisierte Anwalt Andreas Ackenheil. Dieses Urteil mit dem Aktenzeichen 12 U 40/93 verpflichtete einen Hundehalter, sein Tier so zu halten, dass Hundegebell, Winseln oder Jaulen auf dem Grundstück des Nachbarn zu bestimmten Ruhezeiten nicht zu hören ist.

Diese Zeiten gelten von 13 bis 15 Uhr sowie von 22 bis 6 Uhr. Darüber hinaus darf Hundegebell nicht länger als zehn Minuten ununterbrochen und insgesamt 30 Minuten täglich zu hören sein. „Natürlich können festgesetzte Bellzeiten einem Hund nicht verständlich gemacht werden, daher sind die Regelungen eher als Orientierung zu verstehen“, erklärt der Tierrechtsexperte.

Auch in ländlicher Umgebung muss ein Hundehalter sicherstellen, dass Nachbarn vor 7 Uhr morgens, zwischen 13 und 15 Uhr und nach 22 Uhr keiner Lärmbelästigung durch Hundegebell ausgesetzt sind. Das Recht der Nachbarn auf Ruhe hat hier Vorrang vor dem Interesse des Hundehalters, wie das Landgericht Mainz am 22. Juni 1994 unter dem Aktenzeichen 6 S 87/94 urteilte. 

Dürfen Hunde an Sonn- und Feiertagen bellen?

„Geht von einer Hundehaltung eine erhebliche Lärmbelästigung durch das Hundegebell aus, so kann die Ordnungsbehörde anordnen, dass die Hunde nachts und an Sonn- und Feiertagen in geschlossenen Gebäuden gehalten werden. Diese Maßnahme ist angesichts des ordnungswidrigen Verhaltens des Hundehalters zulässig“, erläutert Anwalt Ackenheil. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am 5. Juli 2013 unter dem Aktenzeichen 11 ME 148/13 entschieden. Begründet wurde das Urteil damit, dass häufiges, übermäßig lautes und langanhaltendes Hundegebell, insbesondere zu Ruhezeiten wie der Mittags- und Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen, eine erhebliche Belästigung der Nachbarschaft und damit eine Ordnungswidrigkeit darstellt. 

Besteht ein Anrecht auf Mietminderung?

Andere Mieter können die Miete wegen nachbarlichen Hundegebells allenfalls dann mindern, wenn der Hund regelmäßig und langanhaltend laut bellt. „Gelegentliches Bellen stellt keinen Grund für eine Mietminderung dar“, sagt der Anwalt unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 6. März 2005 mit dem Aktenzeichen 49 C 165/05.

Das Gericht führte aus, dass ein gelegentliches Bellen noch nicht als Mietmangel bezeichnet werden könne – ebenso wenig wie andere, mit der Wohnnutzung zwangsläufig verbundene nachbarliche Laute wie Schritte, das Rauschen einer Dusche oder Toilettenspülung. Derartige Geräusche gehören ebenso wie die Lebenszeichen eines Hundes zu dem Geräuschspektrum, das jeden Mieter eines Mehrfamilienhauses erwarte.

Aus einem weiteren Urteil des Amtsgerichts Rheine vom 3. Februar 1998 mit dem Aktenzeichen 14 C 731/97 geht hervor, dass Mieter, die wegen Hundegebells in der Nachbarswohnung die Miete mindern, in einem Prozess konkret darlegen müssen, zu welchen Zeiten der Hund hörbare Geräusche von sich gegeben hat.

Um Konflikte in der Nachbarschaft zu vermeiden, ist es daher nicht nur hilfreich, frühzeitig das Gespräch zu suchen. Der Hundehalter sollte auch Ursachenforschung betreiben und gemeinsam mit dem Vierbeiner daran arbeiten – gegebenenfalls auch mithilfe eines Hundetrainers.

Quelle: IVH

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Foto:©IRJGV/Hauser

Gedanken zum Ausstellungswesen im IDG und IRJGV

Lassen wir das Verbandsgeschehen einige Jahre Revue passieren, so können sich die langjährigen Mitglieder sicher an die großen Treffen von Hundefreunden auf unseren zahlreichen Sonderschauen, angeboten im gesamten Bundesgebiet und benachbarten Ausland, erinnern. 300 Hunde vieler Rassen – aber auch Schauen im IDG mit 250 Dackeln und mehr, waren keine Seltenheit und die damaligen „Welt-, Europa-, Deutschland-Siegerschauen“ knackten oft die 1000er Meldegrenze!

Lassen wir das Verbandsgeschehen einige Jahre Revue passieren, so können sich die langjährigen Mitglieder sicher an die großen Treffen von Hundefreunden auf unseren zahlreichen Sonderschauen, angeboten im gesamten Bundesgebiet und benachbarten Ausland, erinnern. 300 Hunde vieler Rassen – aber auch Schauen im IDG mit 250 Dackeln und mehr, waren keine Seltenheit und die damaligen „Welt-, Europa-, Deutschland-Siegerschauen“ knackten oft die 1000er Meldegrenze! Das waren wirklich große Meetings interessierter, engagierter Aussteller und Hundefreunde - man kam miteinander ins Gespräch- tauschte Erfahrungen aus und freute sich oft auf die nächste Veranstaltung, um gewonnene Bekannte und Freude wiederzusehen.

Doch wie sieht es heute aus? Wie hat sich dieser Bereich innerhalb des Verbandes und darüber hinaus in anderen Vereinen entwickelt? Was können wir für Rückschlüsse aus den derzeitigen Resultaten ziehen und wie können wir -wie kann der Verband- darauf reagieren, um diese -zweifelsfrei- wichtige Säule, neben der BGVP und dem Agility, den beiden Hauptangeboten des IDG und IRJGV, auch in Zukunft attraktiv und interessant anbieten zu können?

Um diese Fragen schlüssig beantworten zu können, sollten wir uns zunächst einmal mit dem Sinn und den Hintergründen des Ausstellungswesen und der Philosophie des IRJGV und IDG befassen und bewusst machen, was uns von anderen, vergleichbaren Verbänden unterscheidet bzw. unterscheiden sollte!

Hier muss man sicher unterscheiden zwischen den Interessen der Aussteller und dem eigentlichen Sinn einer Formbewertung auf einer Hundeschau: Die Besucher und Aussteller suchen, neben des gemeinsames Erlebnisses (einen schönen, unterhaltsamen Tag unter Gleichgesinnten), vor allem auch den „sportlichen Wettkampf“: Wer hat den schönsten, den besten Hund des Tages, wer erhält einen der Tagestitel? Die Grundbewertung, sicher der wichtigste Teil einer Hundebewertung nach Formwerten, wird dankbar in Anspruch genommen, wiederholt und ähnelt sich aber meist bei mehrfachen Ausstellungsbesuchen und hat somit bei weitem nicht den Stellenwert, der ihr eigentlich gebührt.

Was beinhaltet die Grundbewertung bzw. welche Aufgabe sollte sie erfüllen? Zunächst soll sie den Aussteller in allen Fragen rund um den Hund (Ernährungs- und Pflegezustand, Umgang mit dem Hund usw.) beraten. Der Richter steht auch für Fragen zur Verfügung und berät den Hundehalter entsprechend. Zudem liegt es am Richter, die Grundbewertung möglichst interessant zu gestalten. So sollten die einzelnen Bewertungskriterien anhand der Ringkarte, aber auch direkt am Hund erklärt werden. Mängel werden besprochen und die Vorzüge, die zweifelsfrei jeder Hund hat, herausgestellt. Der Richter hat sich dabei an den jeweiligen Rassestandard zu halten und diesen maßvoll und mit Verstand anzuwenden. Eine Überinterpretation hat, ebenso wie eine zu lasche Anwendung, zu unterbleiben. Gerade im IDG und IRJGV steht der gesunde Hund und nicht die Rarität im Fokus unserer Betrachtungen zu den gewünschten Zuchtzielen der einzelnen Rassen.

Fast noch wichtiger sind allerdings die Hinweise und kritischen Betrachtungen in Bezug auf den eventuellen Zuchteinsatz des betreffenden Hundes. Sollte bei diesem Hund überhaupt eine Verpaarung empfohlen oder auf Grund dagegen sprechender Kriterien davon abgeraten werden? Oder auf was sollte z.B. bei der Wahl des in Frage kommenden Rüden besonders geachtet werden? Hier stehen vor allem die sogenannten „Qualzucht- Defekte“ im Fokus der Richter: zu klein, zu groß, schlechte Pigmentierung, Modefarben, Bewegungsmängel, Kurznasigkeit, zu große Köpfe, Behaarung welche einer Hund- bzw. rassegerechter Aktivität konträr läuft und, und, und… Leider steht die Rassehundezucht auch aus diesen Gründen mehr denn je in der Kritik vieler Tierschützer und -Rechtler, aber auch etlicher Wissenschaftler, welche sich intensiv mit der Kynologie befassen. Warum gibt es Rassen, die bereits mit 10 Monaten so gut wie ausgewachsen sind aber kaum 8 bis 10 Jahre alt werden? Oder Hündinnen, die nur noch per Kaiserschnitt entbinden können. Es soll inzwischen sogar häufig eingesetzte Zuchthunde geben, die sich nicht mehr „natürlich“ paaren können. Um von diesen Hunden Nachwuchs zu bekommen, kommt dann nur noch die künstliche Besamung in Betracht - eine Praxis welche das Verbandszuchtbuch des IRJGV und IDG übrigens nicht anerkennt!

Frauchen und Hund sind rundum zufrieden und kommen daher zur nächsten Veranstaltung gerne wieder. Foto:©IRJGV/Hauser
Frauchen und Hund sind rundum zufrieden und kommen daher zur nächsten Veranstaltung gerne wieder. Foto:©IRJGV/Hauser
Beim aufmerksamen Betrachten der oben genannten Punkte der Grundbewertung -und es gibt hier sicher noch weitere- wird uns klar, dass dieser Teil mit Abstand das vordergründige Ziel einer Ausstellung sein muss. Ja, die Berechtigung einer derartigen Veranstaltung überhaupt begründet. Die Beurteilung des Hundes nach seinem Formwert, ausgedrückt in den Noten „befriedigend“, „gut“, „sehr gut“ und „vorzüglich“ ist die zentrale Aufgabe einer Hundeausstellung und der Richter unserer Verbände. Ziehen wir einmal in Betracht, dass ein Hund (Rüde wie Hündin) ab „sehr gut“ (natürlich je nach Rasse neben weiteren Voraussetzungen) zur Zucht zugelassen ist, kann man den hohen Wert eines „vorzüglich“ u.U. sogar mit einer Anwartschaft (CACIB oder AW-Jugend) in etwa ermessen.

Dennoch ist, wie eingangs bereits erwähnt, für viele die Siegerausscheidung der eigentliche Höhepunkt einer Sonderschau im IRJGV und IDG. Den zwei ausgeschriebenen Tagestiteln wird scheinbar wesentlich mehr Bedeutung beigemessen als den errungenen Formwerten. Woran mag dies liegen? Ein Grund ist sicher, dass sich Menschen gerne sportlich messen. Wer ist der Beste, Schnellste, Schönste usw. Somit ist es absolut verständlich, dass manch ein Austeller eben den schönsten der schönen Vierbeiner sein Eigen nennen möchte (für ihn ist es ja ohnehin der Schönste und das sollte auch stets so bleiben). Grundsätzlich ja auch in Ordnung, solange hier kein übertriebener Ehrgeiz geweckt und akzeptiert wird, dass diese Auswahl der Richter in erster Linie subjektiv ist und hier auch, im Gegensatz zur Grundbewertung, der persönliche Geschmack der Richter eine nicht unwesentliche Rolle spielt. Zudem, und damit wären wir wieder beim „sportlichen Vergleich“, zeigt sich nicht jeder Hund auf jeder Veranstaltung gleich. Einmal Sieger heißt nicht immer Sieger - was übrigens bei der Vergabe der Anwartschaften (CACIB bzw. AW-Jugendsieger) ebenso zutrifft. Vielleicht wurde der Hund heute nicht optimal vorgeführt, so dass er sein ansonsten makelloses Gangwerk nicht optimal zeigen konnte, stand nicht optimal, in dem Moment, als er vom Richter kritisch betrachtet wurde - oder aber auch ganz einfach: vielleicht war bzw. gefiel dem Richter heute einer der Mitbewerber einfach besser! Oder, oder, oder…

Leider ist gerade in letzter Zeit eine zunehmende Zahl von Ausstellern zu beobachten, die, ich möchte es fast als sehr „verbissen” bezeichnen, die Ergebnisse ihrer Hunde in der Siegerausscheidung registrieren. Nicht selten mit unschönen Reaktionen in Richtung der Richter oder auch Veranstalter (welche übrigens ebenso wie die Ausstellungsleitung überhaupt keinen Einfluss auf die Bewertung der Hunde und deren Abschneiden in den Siegerausscheidungen haben). Dieses Verhalten hinterlässt oft einen faden Beigeschmack und gibt manch einer eigentlich sehr gelungenen Ausstellung einen negativen Touch. Schade, sollten doch eigentlich ganz andere, vor allem für die Hunde wesentlich wichtigeren Dinge einen schönen Tag unter Hundefreunden kennzeichnen.

Also fasse ich abschließend die wichtigsten Punkte (ohne Anspruch auf Vollzähligkeit) noch einmal zusammen, was Sinn und Wert einer Rassehundeschau ausmachen:

  • Eine fundierte, umfassende Grundbewertung mit verständlichen, nachvollziehbaren Erklärungen des Richters
  • Beratung in allgemeinen Fragen rund um den Hund
  • Schöne Urkunden, sauber mit schöner Schrift ausgestellt
  • Je nach Veranstaltung kleine Erinnerungsgaben
  • Interessantes Rahmenprogramm, Info- und Verkaufsstände
  • Nette Atmosphäre
  • Informierte, hilfsbereite Mitarbeiter des Veranstalters
  • Gute Organisation, nicht zuletzt auch während der Siegerausscheidung

Wenn es uns gelingt -und ich bin davon überzeugt, dass wir dies gemeinsam schaffen können- vor allem auch als Veranstaltungsteam vor Ort, die eigentlichen Ziele einer Hundeausstellung attraktiv und mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln an den potenziellen Aussteller und Hundefreund zu bringen, werden wir auch weiterhin interessante Veranstaltungen anbieten können und auf diesem Wege neue Teilnehmer finden. Dann bleibt es uns hoffentlich erspart, den zweifelhaften Praktiken einiger konkurrierender Vereine zu folgen und z. B. für jeden Hund einen Pokal oder je nach Wahl (und Höhe des Meldegeldes!!) einen oder gar zwei Titel an einem Tag zu vergeben. Diese Dinge würden ohnehin den Grundsätzen der Philosophie unserer Verbände und unserer grundsätzlichen Einstellung zum Hund widersprechen und kämen somit nicht in Betracht.

Besinnen wir uns auf das Wesentliche – und auf das, was dem Hund und somit auch uns als Hundefreund Nutzen und Freude bringt!

Schützen wir unsere Hunde vor fragwürdigen Schauen, welche die Eitelkeiten ihrer Besitzer in den Mittelpunkt stellen. Mögen wir stets bedenken, dass unsere Sonderschauen nicht nur uns Spaß, Freude und Unterhaltung bringen sollen, sondern vor allem unseren Hunden dienen sollen!

In diesem Sinne - ich freue mich auf die nächste Ausstellung und auf ein Wiedersehen!

Uwe Thies

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Foto©Elena Gasbarro - Dackelclub Elmshorn

Was steckt hinter dem Hundeblick?

Mensch-Tier-Kommunikation

Traurig gucken zu können bietet offenbar einen Überlebensvorteil, fanden britische Wissenschaftler heraus. In einer Studie hat ein Forscherteam um Juliane Kaminski von der University of Portsmouth die Gesichtsmuskeln von Hunden und ihren wilden Vorfahren verglichen. Das Ergebnis: Wölfen fehlt der Muskel, mit dem Hunde ihre Augenbrauen anheben können, um so die Augen größer und kindlich-traurig aussehen zu lassen – der typische „Dackelblick“.

Traurig gucken zu können bietet offenbar einen Überlebensvorteil, fanden britische Wissenschaftler heraus. 

In einer Studie hat ein Forscherteam um Juliane Kaminski von der University of Portsmouth die Gesichtsmuskeln von Hunden und ihren wilden Vorfahren verglichen.

Das Ergebnis: Wölfen fehlt der Muskel, mit dem Hunde ihre Augenbrauen anheben können, um so die Augen größer und kindlich-traurig aussehen zu lassen – der typische „Dackelblick“.

Das Forscherteam wollte wissen, ob sich dieser Gesichtsausdruck im Lauf von Evolution und Domestizierung entwickelt hat. Das scheint der Fall zu sein:

Den vier Wölfen, die das Team um Kaminski untersuchte, fehlte der Muskel, den Hunde benutzen, um ihre Brauen nach oben zu ziehen. Alle Hunde, die das Team untersuchte, hatten ihn – außer dem Sibirischen Husky.

Sich gegenseitig anzuschauen, führt bei Mensch und Hund zu einer Ausschüttung des Botenstoffs Oxytozin. Stehen sich jedoch Mensch und Wolf gegenüber, so wird das »Kuschelhormon« nicht freigesetzt.

Um unser bester Freund zu werden, muss der wilde Hundevorfahr also seine Anatomie verändert haben. Wenn ein Hund auf uns reagiert und seine Augenbrauen hochzieht, entsteht in seinem Gesicht ein kindlicher Ausdruck, der uns zärtlich stimmt. So haben wir uns wohl, bewusst oder unbewusst, für Hunde mit starken Gesichtsmuskeln entschieden und so ihre Evolution beeinflusst.

Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung und Unterstützung von: www.petprofi.de 

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