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Bremer Hundeführerschein

Neues Gesetz über das Halten von Hunden!

Foto©shutterstock.com/Reshetnikov_art

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Sachkundenachweis: Ab dem 1. Juli 2026 gilt für alle, die sich einen Hund anschaffen wollen, grundsätzlich die Pflicht, die Sachkundeprüfung abzulegen – theoretisch und praktisch. Die theoretische Prüfung ist vor Aufnahme des Hundes abzulegen, der praktische Teil innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Hundes.

Von diesem Grundsatz gibt es eine Ausnahme: Wer nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Hund anschaffen möchte, aber in den vergangenen fünf Jahren schon mindestens zwei Jahre einen Hund hatte und schon die theoretische Sachkundeprüfung bestanden hat, muss nur noch die praktische Prüfung mit dem neuen Hund machen.

Es gilt eine zweijährige Übergangsfrist für Personen, die bereits Hunde halten, die nach dem Gesetz als gefährlich gelten. Diese Personen müssen innerhalb der Übergangsfrist eine Sachkundeprüfung (Theorie und Praxis) ablegen.

Alle anderen, die jetzt schon einen Hund halten, müssen die Prüfung nicht nachholen. Das gilt auch für Tierärztinnen und Tierärzte, Menschen, die eine Prüfung für Jagdhunde gemacht haben oder einen Blindenhund halten.

Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht: Alle Hunde müssen zukünftig eindeutig durch einen Mikrochip gekennzeichnet und in einem Register erfasst werden.

Haftpflichtversicherung: Die Halterinnen und Halter sind künftig verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für ihren Hund abzuschließen (mindestens 500.000 Euro bei Personenschäden und 250.000 Euro bei Sachschäden).

Erlaubnispflicht für gefährliche Hunde: Hunde, die als gefährlich eingestuft wurden, dürfen nur mit behördlicher Genehmigung gehalten werden.

Das Gesetz wurde unter Einbindung einer Vielzahl von Institutionen erarbeitet, darunter Tierschutzorganisationen, die Tierärztekammer Bremen und der Verband für das Deutsche Hundewesen. Während die meisten Neuerungen auf breite Zustimmung gestoßen sind, wurde insbesondere die Beibehaltung der Rasseliste kontrovers diskutiert. Wissenschaftliche Erkenntnisse legen nahe, dass die Gefährlichkeit eines Hundes nicht ausschließlich von seiner Rasse abhängt. Innensenator Mäurer erklärt dazu: "Wir haben uns bewusst für eine differenzierte Lösung entschieden. Die Rasseliste bleibt zunächst bestehen, aber wir werden ihre Wirksamkeit fortlaufend prüfen. Unser Ziel ist es, ein praxisnahes und wissenschaftlich fundiertes Regelwerk zu schaffen."

Quelle: Senatspressestelle Bremen