

Der Schönheitswettbewerb
Worauf kommt es an, was sagen Bewertungen aus?

Ob dieser Drahthaar-Foxterrier seine fotogene Wirkung kennt? Foto:©clipdealer.de
Ist schwarz schöner als weiß, langes Haar schöner als kurzes, kräftig und athletisch schöner als grazil und zierlich? Sie werden zurecht sagen: Das ist Geschmackssache!
Die Bewertung auf einer Rassehundeschau besteht zunächst aus der Beurteilung der „äußeren Form“ – nämlich der GRUNDBEWERTUNG, in der Welpen-, Jugend- oder Offenen-Klasse.
Das heißt: Der Richter beurteilt den Rassehund nach Bewertungsgrundsätzen, im Rahmen des jeweiligen Rassestandards, die er dem Hundehalter sachlich klar und fachlich deutlich definieren kann.
Stellt der Richter keinerlei Mängel fest, erhält der Rassehund den Formwert „vorzüglich“. Werden hingegen geringe Makel festgestellt, sind Bewertungen von „sehr gut“ bis „gut“ möglich - wobei Hündinnen ab „gut“ und Rüden ab „sehr gut“ zur Zucht zugelassen werden.
Schwere Mängel drücken sich in Formwerten von „befriedigend“ bis „mangelhaft“ aus – und, falls ein Rassefehler (zuchtausschließend) festgestellt werden sollte, ist eine Bewertung ausgeschlossen.
Diese Form- oder Grundbewertung ist objektiv und stellt die wichtigste und wertvollste Aussage für den Hundebesitzer und Züchter dar.
Nun werden auf Rassehundeschauen bei der sogenannten „Siegerausscheidung“ aus den mit „vorzüglich“ bewerteten Hunden, abermals die „schönsten“ Hunde gekürt.Dabei werden Hunde, die in besonderem Maße ihrem Standard entsprechen, Anwartschaften (CACIB, od. AW-Jugendsg.) zuerkannt.

Über den Ablauf (Anmeldungszeitpunkt, Meldegebühren usw.), informiert Sie -das hier als pdf-Download zur Verfügung stehende- ausführliche Informationsblatt-IRJGV und für das Informationsblatt-IDG für alles Dackelbesitzer.
Wir lehnen – aus guten Gründen – „Prämierungen“ der „ältesten bzw. jüngsten vorgestellten Hunde“ ab! Gerade die „Hunde-Senioren“ oder auch Welpen, werden durch gesundheitliche Risiken (bedingt durch lange Autofahrten, Sommerhitze, Streß usw.) enorm belastet. Dieser Verantwortung müssen sich sowohl Veranstalter und, vor allen Dingen, der Hundebesitzer bewußt sein.
Wichtiger Hinweis!
Bitte beachten Sie, dass auf allen Veranstaltungen des IDG & IRJGV nur Hunde vorgestellt werden können, die einen gültigen Impfschutz haben, d.h.: Gültige, belastungsfähige Impfung gegen SHP+T (mögliche Gültigkeitsdauer bis drei Jahre) sowie L+Parainfluenza (jährlich).
Zudem benötigt jeder vorgestellte Hund ein Tierärztliches Attest, gem. TierSchHV § 10 Abs.2/a-d, zur Feststellung/Definition sog.Qualzuchtmerkmale, worin KEINE Hinweise auf das Vorliegen wesentlicher Erkrankungen, in diesem Zusammenhang diagnotiziert wurden.
Dieses Attest darf am Veranstaltungstag nicht älter als zwei Jahre sein.
Ein Vordruck steht für Mitglieder im Mitglieder-Log-In auf dieser Homepage zur Verfügung.