- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
28.09.2025 10:00 Uhr - 15:00 Uhr Agility-Richter- & LG-Beauftragten Arbeitskreis-Tagung
04.10.2025 11:30 Uhr - 15:00 Uhr Deutsche Agility Meisterschaft
05.10.2025 08:00 Uhr - 16:00 Uhr IRJGV-Euregio-Siegerschau - mit Vergabe des „Auslands-CACIB"
- für alle Rassehunde -
19.10.2025 10:00 Uhr - 15:00 Uhr Lustiges Hunderennen
50-Meter-Hunderennen + Fotoshooting + pfiffiges Hunderennen
19.10.2025 11:00 Uhr - 15:00 Uhr
Momentan gibt es keine aktuellen Termine!
Int. Dackelclub Gergweis e.V. (IDG e.V.)
Int. Rasse-Jagd-Gebrauchshunde Verband e.V. (IRJGV e.V.)
Hundetraining und Pflege: Alles für Ihren Hund
Im IDG e.V. & IRJGV e.V. dreht sich alles um Hundetraining, Pflege und Vereinsaktivitäten. Erfahren Sie, wie Sie mit den richtigen Tipps das Leben mit Ihrem Hund harmonisch und artgerecht gestalten können.
IDG und IRJGV wünscht eine schöne Adventszeit!
Vorankündigung!
Das Verbandsbüro ist von Freitag, den 19.12.2025 bis einschließlich Mittwoch, 07.01.2026, wegen Betriebsurlaub geschlossen.
Benachrichtigungen per E-Mail (bitte Kontaktformular verwenden) oder Fax unter: 08547/287 sind selbstverständlich auch während dieser Zeit möglich.
Ab Donnerstag, 08.01.2026 sind wir zu den gewohnten Zeiten wieder für Sie da.
Viele Grüße von Eurem IDG-IRJGV-Team aus Roßbach
Das ist doch krank!
Berlin, 6. November 2019 – Mit ihrem aktuellen Kampagnenslogan „Das ist doch krank!“ möchte die Berliner Tierärztekammer den Trend zum unbedachten Tierkauf stoppen und potenzielle Käufer sensibilisieren.
Seit dem 1. November 2019 sind in Berlin auf Bussen, in U-Bahnen und in Plakatvitrinen in U-Bahnhöfen Plakate gegen Qualzucht veröffentlicht, auf denen Tierärztinnen und Tierärzte Stellung beziehen.
„Der Hang zum Besonderen darf nicht auf die Kosten der Tiergesundheit gehen“, mahnt die Präsidentin der Tierärztekammer Berlin, Dr. Heidemarie Ratsch. Auch solle jede Nutzung von Defektzuchten in der Öffentlichkeit durch Werbung oder in Filmen unterlassen werden, um den Erwerb solcher Tiere nicht zusätzlich anzureizen.
Neben Dr. Ratsch referierten bei der Pressekonferenz zur Plakatkampagne noch vier weitere Experten zum Thema. Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Bundestierärztekammer (BTK), berichtet über die wichtige Aufklärungsarbeit der BTK-Arbeitsgruppe „Qualzuchten“, der auch vier weitere große veterinärmedizinische Verbände angehören. Aktuell wurde ein neuer Flyer erstellt, um zukünftige Tierhalter über verschiedene Qualzuchtmerkmale (bei Katzen) zu informieren. Prof. Dr. Achim Gruber, Tierpathologe der FU Berlin, stellte auch bei Katzen zahlreiche, aktuell leider sehr populäre Defektzuchtvarianten vor, die unbedacht durch Zucht auf vermeintliche Schönheit, Niedlichkeit oder Extravaganz entstehen.
Daraus resultiert bedauerlicherweise „ein weites Spektrum von Gesundheitsstörungen, Ausfall von Sinnesleistungen (etwa Taubheit) oder ein Verlust der Möglichkeit zu artgerechtem Verhalten“. Spätestens auf dem Seziertisch würden sich dann die zuchtbedingten Schmerzen, Leiden, Schäden oder ein Verlust der Artgerechtigkeit offenbaren.
Die Landestierschutzbeauftragte des Landes Berlin, Diana Plange, weist darauf hin, dass „die so genannten brachycephalen Rassen zur überwiegenden Zahl nicht im VDH gezüchtet und zusätzlich in Massen aus dem Ausland importiert werden“.
Neben der Aufklärung kaufwilliger Welpeninteressenten, müsse auch der Import bzw. das Verbringen solcher Hunde untersagt, ein striktes Ausstellungsverbot etabliert und die Zucht streng reguliert werden, fordert Plange.
Fachtierarzt für Reproduktionsmedizin, PD Dr. Sebastian Arlt, sagt, dass vor einer Zucht reproduktionsmedizinisch untersucht werden sollte, „ob die Geschlechtsorgane normgerecht ausgebildet sind, das knöcherne Becken des weiblichen Tieres eine natürliche Geburt zulässt und ob das Gebiss einer Hündin oder Katze geeignet ist, Fruchthüllen zu öffnen oder Nabelschnüre durchzubeißen.
Da ein Großteil der Hunde und Katzen nicht von professionellen Züchtern gezüchtet wird, sollten Tierhalter generell über rassespezifische Gesundheitsrisiken und mögliche Erbmängel aufgeklärt werden.
Denn Qualzucht ist nicht niedlich! Kaufen Sie solche Tiere nicht, werden sie auch nicht mehr gezüchtet.
Weitere Informationen:
www.tieraerztekammer-berlin.de/qualzucht
www.bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/qualzuchten/
Anmerkung der Redaktion:
Im IRJGV e.V. werden Rassen mit extremen Qualzuchtmerkmalen (z.B. Nackt- und Faltenhunde) seit mehr als 20 Jahren nicht mehr eingetragen. Mops, Franz./Engl.Bulldoggen/Pekingesen & Co., liegen in den Eintragungszahlen der Zuchtbuchstelle bei ca. 4 % aller eingetragenen Rassehunde! Dies hat vor allem mit den seit Jahren angewandten Standardvorgaben unseres Verbandes zu tun!
Gedanken zum Ausstellungswesen im IDG und IRJGV
Lassen wir das Verbandsgeschehen einige Jahre Revue passieren, so können sich die langjährigen Mitglieder sicher an die großen Treffen von Hundefreunden auf unseren zahlreichen Sonderschauen, angeboten im gesamten Bundesgebiet und benachbarten Ausland, erinnern. 300 Hunde vieler Rassen – aber auch Schauen im IDG mit 250 Dackeln und mehr, waren keine Seltenheit und die damaligen „Welt-, Europa-, Deutschland-Siegerschauen“ knackten oft die 1000er Meldegrenze! Das waren wirklich große Meetings interessierter, engagierter Aussteller und Hundefreunde - man kam miteinander ins Gespräch- tauschte Erfahrungen aus und freute sich oft auf die nächste Veranstaltung, um gewonnene Bekannte und Freude wiederzusehen.
Doch wie sieht es heute aus? Wie hat sich dieser Bereich innerhalb des Verbandes und darüber hinaus in anderen Vereinen entwickelt? Was können wir für Rückschlüsse aus den derzeitigen Resultaten ziehen und wie können wir -wie kann der Verband- darauf reagieren, um diese -zweifelsfrei- wichtige Säule, neben der BGVP und dem Agility, den beiden Hauptangeboten des IDG und IRJGV, auch in Zukunft attraktiv und interessant anbieten zu können?
Um diese Fragen schlüssig beantworten zu können, sollten wir uns zunächst einmal mit dem Sinn und den Hintergründen des Ausstellungswesen und der Philosophie des IRJGV und IDG befassen und bewusst machen, was uns von anderen, vergleichbaren Verbänden unterscheidet bzw. unterscheiden sollte!
Hier muss man sicher unterscheiden zwischen den Interessen der Aussteller und dem eigentlichen Sinn einer Formbewertung auf einer Hundeschau: Die Besucher und Aussteller suchen, neben des gemeinsames Erlebnisses (einen schönen, unterhaltsamen Tag unter Gleichgesinnten), vor allem auch den „sportlichen Wettkampf“: Wer hat den schönsten, den besten Hund des Tages, wer erhält einen der Tagestitel? Die Grundbewertung, sicher der wichtigste Teil einer Hundebewertung nach Formwerten, wird dankbar in Anspruch genommen, wiederholt und ähnelt sich aber meist bei mehrfachen Ausstellungsbesuchen und hat somit bei weitem nicht den Stellenwert, der ihr eigentlich gebührt.
Was beinhaltet die Grundbewertung bzw. welche Aufgabe sollte sie erfüllen? Zunächst soll sie den Aussteller in allen Fragen rund um den Hund (Ernährungs- und Pflegezustand, Umgang mit dem Hund usw.) beraten. Der Richter steht auch für Fragen zur Verfügung und berät den Hundehalter entsprechend. Zudem liegt es am Richter, die Grundbewertung möglichst interessant zu gestalten. So sollten die einzelnen Bewertungskriterien anhand der Ringkarte, aber auch direkt am Hund erklärt werden. Mängel werden besprochen und die Vorzüge, die zweifelsfrei jeder Hund hat, herausgestellt. Der Richter hat sich dabei an den jeweiligen Rassestandard zu halten und diesen maßvoll und mit Verstand anzuwenden. Eine Überinterpretation hat, ebenso wie eine zu lasche Anwendung, zu unterbleiben. Gerade im IDG und IRJGV steht der gesunde Hund und nicht die Rarität im Fokus unserer Betrachtungen zu den gewünschten Zuchtzielen der einzelnen Rassen.
Fast noch wichtiger sind allerdings die Hinweise und kritischen Betrachtungen in Bezug auf den eventuellen Zuchteinsatz des betreffenden Hundes. Sollte bei diesem Hund überhaupt eine Verpaarung empfohlen oder auf Grund dagegen sprechender Kriterien davon abgeraten werden? Oder auf was sollte z.B. bei der Wahl des in Frage kommenden Rüden besonders geachtet werden? Hier stehen vor allem die sogenannten „Qualzucht- Defekte“ im Fokus der Richter: zu klein, zu groß, schlechte Pigmentierung, Modefarben, Bewegungsmängel, Kurznasigkeit, zu große Köpfe, Behaarung welche einer Hund- bzw. rassegerechter Aktivität konträr läuft und, und, und… Leider steht die Rassehundezucht auch aus diesen Gründen mehr denn je in der Kritik vieler Tierschützer und -Rechtler, aber auch etlicher Wissenschaftler, welche sich intensiv mit der Kynologie befassen. Warum gibt es Rassen, die bereits mit 10 Monaten so gut wie ausgewachsen sind aber kaum 8 bis 10 Jahre alt werden? Oder Hündinnen, die nur noch per Kaiserschnitt entbinden können. Es soll inzwischen sogar häufig eingesetzte Zuchthunde geben, die sich nicht mehr „natürlich“ paaren können. Um von diesen Hunden Nachwuchs zu bekommen, kommt dann nur noch die künstliche Besamung in Betracht - eine Praxis welche das Verbandszuchtbuch des IRJGV und IDG übrigens nicht anerkennt!

Dennoch ist, wie eingangs bereits erwähnt, für viele die Siegerausscheidung der eigentliche Höhepunkt einer Sonderschau im IRJGV und IDG. Den zwei ausgeschriebenen Tagestiteln wird scheinbar wesentlich mehr Bedeutung beigemessen als den errungenen Formwerten. Woran mag dies liegen? Ein Grund ist sicher, dass sich Menschen gerne sportlich messen. Wer ist der Beste, Schnellste, Schönste usw. Somit ist es absolut verständlich, dass manch ein Austeller eben den schönsten der schönen Vierbeiner sein Eigen nennen möchte (für ihn ist es ja ohnehin der Schönste und das sollte auch stets so bleiben). Grundsätzlich ja auch in Ordnung, solange hier kein übertriebener Ehrgeiz geweckt und akzeptiert wird, dass diese Auswahl der Richter in erster Linie subjektiv ist und hier auch, im Gegensatz zur Grundbewertung, der persönliche Geschmack der Richter eine nicht unwesentliche Rolle spielt. Zudem, und damit wären wir wieder beim „sportlichen Vergleich“, zeigt sich nicht jeder Hund auf jeder Veranstaltung gleich. Einmal Sieger heißt nicht immer Sieger - was übrigens bei der Vergabe der Anwartschaften (CACIB bzw. AW-Jugendsieger) ebenso zutrifft. Vielleicht wurde der Hund heute nicht optimal vorgeführt, so dass er sein ansonsten makelloses Gangwerk nicht optimal zeigen konnte, stand nicht optimal, in dem Moment, als er vom Richter kritisch betrachtet wurde - oder aber auch ganz einfach: vielleicht war bzw. gefiel dem Richter heute einer der Mitbewerber einfach besser! Oder, oder, oder…
Leider ist gerade in letzter Zeit eine zunehmende Zahl von Ausstellern zu beobachten, die, ich möchte es fast als sehr „verbissen” bezeichnen, die Ergebnisse ihrer Hunde in der Siegerausscheidung registrieren. Nicht selten mit unschönen Reaktionen in Richtung der Richter oder auch Veranstalter (welche übrigens ebenso wie die Ausstellungsleitung überhaupt keinen Einfluss auf die Bewertung der Hunde und deren Abschneiden in den Siegerausscheidungen haben). Dieses Verhalten hinterlässt oft einen faden Beigeschmack und gibt manch einer eigentlich sehr gelungenen Ausstellung einen negativen Touch. Schade, sollten doch eigentlich ganz andere, vor allem für die Hunde wesentlich wichtigeren Dinge einen schönen Tag unter Hundefreunden kennzeichnen.
Also fasse ich abschließend die wichtigsten Punkte (ohne Anspruch auf Vollzähligkeit) noch einmal zusammen, was Sinn und Wert einer Rassehundeschau ausmachen:
- Eine fundierte, umfassende Grundbewertung mit verständlichen, nachvollziehbaren Erklärungen des Richters
- Beratung in allgemeinen Fragen rund um den Hund
- Schöne Urkunden, sauber mit schöner Schrift ausgestellt
- Je nach Veranstaltung kleine Erinnerungsgaben
- Interessantes Rahmenprogramm, Info- und Verkaufsstände
- Nette Atmosphäre
- Informierte, hilfsbereite Mitarbeiter des Veranstalters
- Gute Organisation, nicht zuletzt auch während der Siegerausscheidung
Wenn es uns gelingt -und ich bin davon überzeugt, dass wir dies gemeinsam schaffen können- vor allem auch als Veranstaltungsteam vor Ort, die eigentlichen Ziele einer Hundeausstellung attraktiv und mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln an den potenziellen Aussteller und Hundefreund zu bringen, werden wir auch weiterhin interessante Veranstaltungen anbieten können und auf diesem Wege neue Teilnehmer finden. Dann bleibt es uns hoffentlich erspart, den zweifelhaften Praktiken einiger konkurrierender Vereine zu folgen und z. B. für jeden Hund einen Pokal oder je nach Wahl (und Höhe des Meldegeldes!!) einen oder gar zwei Titel an einem Tag zu vergeben. Diese Dinge würden ohnehin den Grundsätzen der Philosophie unserer Verbände und unserer grundsätzlichen Einstellung zum Hund widersprechen und kämen somit nicht in Betracht.
Besinnen wir uns auf das Wesentliche – und auf das, was dem Hund und somit auch uns als Hundefreund Nutzen und Freude bringt!
Schützen wir unsere Hunde vor fragwürdigen Schauen, welche die Eitelkeiten ihrer Besitzer in den Mittelpunkt stellen. Mögen wir stets bedenken, dass unsere Sonderschauen nicht nur uns Spaß, Freude und Unterhaltung bringen sollen, sondern vor allem unseren Hunden dienen sollen!
In diesem Sinne - ich freue mich auf die nächste Ausstellung und auf ein Wiedersehen!
Uwe Thies
Steuern sparen dank Hund
Selbst für Steuerspar-Experten nicht immer bekannt: Einige spezielle Dienstleistungen rund um den Hund sind steuerlich absetzbar. Dabei muss der Vierbeiner nicht einmal beruflich eingesetzt werden; auch bei Ausgaben für Hunde in Privathaushalten sind steuerliche Ersparnisse möglich. Diese Tipps sollten Hundehalter bei der nächsten Steuererklärung beachten.
Bei Abgabe der Steuererklärung können auch einige Ausgaben für den Vierbeiner steuerlich abgesetzt werden. „Möchte ich die Kosten für meinen Hund steuerlich geltend machen, gilt es zunächst zu unterscheiden, ob das Tier beruflich eingesetzt wird oder rein privat das Leben bereichert“, erklärt Ralf Thesing, Vizepräsident beim Bund der Steuerzahler Deutschland. Während bei Diensthunden fast alle Kosten, die mit der Haltung verbunden sind, abgesetzt werden können, gibt es bei der privaten Hundehaltung einige Ausnahmen zu beachten.
Der Hund im Privathaushalt:
Betreuungskosten und Gassi-Service steuerlich absetzen
„Ausgaben für Hunde, die zu rein privaten Zwecken gehalten werden, sind erst einmal grundsätzlich nicht absetzbar“, berichtet Thesing. Jedoch können beispielsweise die Kosten für die Hundehaftplicht in der Steuererklärung eingetragen werden. Allerdings nur im Zusammenhang mit den übrigen Vorsorgeaufwendungen innerhalb der geltenden Höchstbeträge. „In den meisten Fällen wirkt sich das dann steuerlich nicht mehr aus, da der Steuerzahler etwa mit Krankenversicherungsbeiträgen diese Grenze schon vollständig ausgeschöpft hat“, so Thesing.
Noch ein Tipp für alle Hundehalter: Wenn Tätigkeiten rund um den Hund im Haushalt oder im Zusammenhang mit dem Haushalt erbracht werden, fallen diese unter die haushaltsnahen Dienstleistungen und können entsprechend steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu gehören zum Beispiel Ausgaben für Tiersitter und -trainer. „Sobald die Person, welche den Vierbeiner etwa trainiert, frisiert oder betreut, zu mir nach Hause kommt, kann ich hierfür 20 Prozent der Kosten, maximal von 4.000 Euro pro Jahr, von der Steuer absetzen“, so Thesing. „Die Unterbringung des Vierbeiners in einer Pension gehört allerdings nicht dazu."
Eine weitere Ausnahme in Verbindung mit dem Haushalt stellen Gassirunden mit dem Vierbeiner dar. Holt der Tiersitter den Hund von der Haustür ab und bringt ihn anschließend wieder dorthin zurück, fallen auch diese Ausgaben unter die haushaltsnahen Dienstleistungen, selbst wenn er das Grundstück verlässt (BFH, Urteil vom 25.09.2017 – VI B 25/17).
Nachweise aufbewahren: Um die Kosten später in der Steuererklärung angeben zu können, müssen für die Tätigkeiten Rechnungen ausgestellt und die Beträge dann per Überweisung beglichen werden. „Eine Barzahlung, auch gegen Quittung, reicht nicht aus“, betont der Steuerexperte.
Der Hund ist beruflich im Einsatz?
Fast alle Kosten können abgesetzt werden
„Wenn der Hund beruflich oder dienstlich eingesetzt wird -etwa als Therapie-, Assistenz- oder Rettungshund- sind fast alle anfallenden Ausgaben für das Tier steuerlich absetzbar“, so Thesing. Hierzu zählen mitunter Kosten für die Pflege des Hundes sowie für den Tierarzt, für Futter oder Versicherungen. Diese Zahlungen fallen entweder unter die Betriebsausgaben (bei Selbstständigen) oder unter die Werbungskosten (bei Angestellten). „Erhalte ich vom Arbeitgeber Zuschüsse für den Einsatz des Tieres, muss ich diese entsprechend in der Steuererklärung angeben und den anfallenden Kosten entgegensetzen“, erklärt Thesing. Beim Kauf von Zubehör für den Hund, wie eine Leine oder ein Halsband, empfiehlt der Experte darauf zu achten, entsprechende Nachweise mit einzureichen, welche den betrieblichen Bezug der Kosten nachweisen.
„Hunde, die für ehrenamtliche Tätigkeiten eingesetzt werden,etwa für Besuche in Seniorenheimen, fallen unter die private Hundehaltung, da in diesem Fall die offizielle Erwerbstätigkeit fehlt und das Tier nicht mit einer Einkunftsquelle in Zusammenhang steht“, so Thesing. In dem Fall können also keine Kosten geltend gemacht werden. Bei weiteren Fragen empfiehlt derExperte, sich zum Beispiel an Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater zu wenden, die nähere Auskünfte erteilen können.
Quelle: IVH
Senioren-WG
Gemeinsamer Lebensabend für Mensch und Hund
Viele Senioren hätten zwar gern einen Hund, befürchten aber, ihm auf seine alten Tage nicht gerecht werden zu können. Mit einen paar einfachen Alltagskniffen können Halter ihrem betagten vierbeinigen Gefährten das Leben leichter machen – sogar, wenn sie selbst nur noch eingeschränkte Kräfte haben.
Älter werden ist nichts für Feiglinge. Das gilt nicht nur für Menschen, sondern auch für ihre Hunde. Die Knochen schmerzen, die Augen schwächeln, die Muskeln schwinden. „Hundehalter können mit einfachen Veränderungen im Haushalt viel dazu beitragen, dass ihr Tier einen schönen Lebensabend hat“, sagt die Tierärztin Dr. Svenja Joswig aus Hannover. Sie ist spezialisiert auf Geriatrie (Altersmedizin) für Tiere und vermittelt ihren Kunden einfache Tipps, wie ein Senior möglichst schmerzfrei leben kann.
Erleichterungen im Haushalt für alte Hunde
„Schon ein Fressnapf in erhöhter Position kann für ältere Hunde mit Rückenproblemen eine Erleichterung sein, da sie sich zum Fressen nicht mehr herunterbeugen müssen“, sagt Dr. Joswig. Und auch der Halter muss sich nicht so tief bücken, wenn der Napf nicht auf dem Fußboden steht.
Ein rutschiger Fußboden ist besonders für Hunde mit Gelenkproblemen ungünstig. Die Tierärztin rät in diesem Fall zu speziellen Söckchen oder Gummiüberziehern für die Krallen, damit der Hund nicht wegrutscht.
Für die Ruhepausen empfiehlt Dr. Joswig eine weiche Liegefläche, um die alten Knochen zu schonen. Betagte Hundehalter kennen es selbst - das Aufstehen mit müden Knochen ist anstrengend, selbst wenn man noch gut laufen kann. „Wenn der Hund nicht zu schwer ist, kann ein Unterstützungsgeschirr hilfreich sein, womit man dem Hund hinten hoch helfen kann“, sagt Tierärztin Dr. Joswig. Auch zur Unterstützung beim Treppensteigen könne das Geschirr zum Einsatz kommen.
Mahlzeiten an den Stoffwechsel anpassen
Mehrere kleine Mahlzeiten sind laut der Tierärztin für ältere Hunde oft besser bekömmlich als zu viel Futter auf einmal. Auch die Futtermenge, die ein Tier im Alter benötigt, könne sich ändern. Dabei sollte man beachten: Genauso wie beim Menschen gilt, dass jedes Pfund zu viel unter anderem die Gelenke zusätzlich belastet. Bei jeder stärkeren Gewichtsveränderung sollte der Tierarzt konsultiert werden.
Gemeinsame Aktivitäten draußen
Gegen steife Knochen und Übergewicht hilft Mensch und Tier am besten regelmäßige Bewegung. Wenn beide nicht mehr so weit laufen können, dann werden die gemeinsamen Runden eben kleiner. „Bei Vorerkrankungen kann der Tierarzt Ratschläge geben, welche Art der Bewegung für das jeweilige Tier am gesündesten ist“, rät Dr. Joswig. „Manche Hundevereine bieten sogar extra Kurse, beispielsweise mit speziellen Parcours, für ältere oder gesundheitlich eingeschränkte Tiere an.“ Dabei kann der Hundehalter dann auch nette zwischenmenschliche Kontakte knüpfen.
Hunden mit Gelenkserkrankungen, die nicht mehr gut laufen können, empfiehlt Dr. Joswig den Gang im halbhohen Wasser, beispielsweise das Waten an einem Seeufer. „Das entlastet nicht nur die Gelenke, sondern ist auch sehr gut zum Muskelaufbau“, erklärt die Tierärztin. Nicht zu steiles Bergauflaufen eignet sich dagegen gut zum Aufbau der Muskulatur bei Tieren mit Hüftproblemen und macht gleichzeitig den Menschen fitter.
Signale bei schlechten Augen und Ohren
Die Kommunikation zwischen Hund und Halter muss nicht immer über verbale Kommandos laufen. Dr. Joswig empfiehlt, den Hund bereits frühzeitig an Handzeichen zu gewöhnen – so wird das schwindende Hörvermögen im Alter nicht zum Problem. „Viele Dinge können schon dem jungen Hund beigebracht werden, um ihm später das Leben als Senior vereinfachen“, sagt sie.
Wenn die Sehkraft schwindet, können hingegen frühzeitig trainierte Kommandos wie „Stopp“ oder andere akustische Signale wichtig werden. So kann ein über Jahre eingespieltes Team auch im Alter bedürfnisorientiert zusammenleben.
Quelle: ©IVH
Urlaub mit dem Vierbeiner
Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU
Pro Person dürfen im Reiseverkehr höchstens 5 Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) mitgeführt werden. Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln. Trifft dies nicht zu, gelten die Regelungen für den Handel mit Tieren. Genauere Informationen dazu finden Sie in der Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren (Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung).
Aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 sowie der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013, die seit 29. Dezember 2014 gelten, muss für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend transportiert werden, grundsätzlich ein Heimtierausweis nach einheitlichem Muster mitgeführt werden.
Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, das heißt, das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Seit dem 3. Juli 2011 ist für neu gekennzeichnete Tiere der Microchip verpflichtend. (Technische Anforderungen: Die Transponder müssen a) dem ISO-Standard 11784 entsprechen (HDX- oder FDX-B-Übertragung) und b) mit einem der ISO-Norm 11785 entsprechenden Lesegerät abgelesen werden können).
Die EU-Heimtierausweise können von einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden. Er benötigt hierfür allerdings eine Ermächtigung der nach Landesrecht zuständigen Behörden.

Impfschutz gegen Tollwut
Neben Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer muss der Heimtierausweis den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt.
Da für die Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes eine Zeitspanne von 21 Tagen erforderlich ist, bedeutet dies im Falle einer Erstimpfung, dass diese mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt erfolgen muss.
Wird eine Wiederholungsimpfung erst nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der letzten Impfung verabreicht, so entspricht diese Impfung einer Erstimpfung (Gültigkeitsdauer der Impfung ist im Pass vermerkt).
Verbot der Ein- und Durchreise mit Welpen unter 15 Wochen
Auch Welpen dürfen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz nach Deutschland einreisen bzw. Deutschland im Transit passieren. Da die Tollwut-Erstimpfung frühestens im Alter von 12 Wochen durchgeführt werden darf und es danach weitere 21 Tage bis zur Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes dauert, können Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen ein- bzw. durchreisen.
EU-Länder mit verschärften Anforderungen
In den Mitgliedsstaaten Irland, Malta, Finnland und dem Vereinigten Königreich gelten verschärfte Anforderungen über antiparasitäre Behandlungen, insbesondere Echinokokkenbehandlung (Bandwürmer).
Irland - Department of Agriculture and Food - http://www.pettravel.gov.ie/
Malta - Ministry for Sustainable Development, the Environment and Climate Change - http://www.pettravel.com/immigration/malta.cfm
Finnland - Auswärtiges Amt - https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/finnland-node/finnlandsicherheit/211624#content_4 P
Großbritannien - Department for Environment Food and Rural Affairs (Defra) - www.gov.uk/take-pet-abroad
Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft - www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html
Schnauze weg von Schokolade
Theobromin und Koffein beim Hund
Dass Schokolade und Kakao für Hunde giftig sind, wird den meisten Hundehaltern bekannt sein. Doch welche Stoffe sind dafür verantwortlich? Wie lässt sich das Risiko für den Hund abschätzen, wenn das Tier doch einmal Schokolade aufgenommen haben sollte, und welche Maßnahmen sind dann zu ergreifen?
Schokolade, Kakao und kakaohaltige Produkte enthalten die Stoffe Theobromin und Koffein. Beide Stoffe gehören zur chemischen Gruppe der Methylxanthine.
Sie werden von Hunden schnell aus dem Verdauungstrakt aufgenommen, aber nur langsam wieder aus dem Organismus entfernt. Wurde vom Hund eine Dosis Methylxanthine aufgenommen, zeigen sich nach ca. sechs bis zwölf Stunden erste Symptome. Erste Zeichen einer Vergiftung mit Methylxanthinen sind Polydipsie (vermehrtes Trinken), Erbrechen, Durchfall, ein aufgeblähter Bauch und Ruhelosigkeit. Im weiteren Verlauf entwickeln sich je nach aufgenommener Menge Symptome wie Hyperaktivität, Polyurie (vermehrtes Absetzen von Urin), Lähmungserscheinungen, Zittern und Krämpfe. Es ist dabei unerheblich, ob nur Theobromin oder Koffein oder eine Mischung aus beiden Substanzen aufgenommen wurde.
Erste leichte Symptome zeigen sich nach der Aufnahme von 20 mg Methylxanthinen pro kg Körpergewicht, schwere Symptome zeigen sich ab ca. 40 - 50 mg Theobromin/ Koffein pro kg Körpergewicht. Die sogenannte LD50, also die Dosis, ab der 50% der Individuen nach oraler Aufnahme der Stoffgruppe sterben, liegt beim Hund bei 100 - 200 mg/kg Körpergewicht. Da jeder Hund eine unterschiedliche Empfindlichkeit gegenüber Methylxanthinen aufweist, können im Einzelfall auch schon unterhalb der genannten Dosen Symptome auftreten.
Nach Bekanntwerden der Aufnahme von methylxanthinhaltigen Produkten durch den Hund sollte das Tier so schnell wie möglich einem Tierarzt vorgestellt werden (auch wenn das Tier noch keine Symptome entwickelt hat). Neben einer symptomatischen Behandlung steht beim Tierarzt vor allem die Entfernung von eventuell noch nicht aufgenommenem Wirkstoff aus dem Magen-Darm-Trakt im Vordergrund.

Beispiel der Kalkulation einer Theobromin- und Koffeindosis:
Ein 8 kg schwerer Mops hat seinem Besitzer eine 100-g-Tafel Zartbitterschokolade gestohlen und diese komplett verspeist. Wie hoch ist die aufgenommene Dosis an Methylxantinen? Besteht die Gefahr, dass das Tier klinische Symptome entwickelt?
- Addition des Theobromin- (4,59 mg/g) und Koffeingehalts (0,71 mg/g) für Zartbitterschokolade = 5,30 mg/g
- Multiplikation der Methylxantinkonzentration für die Schokoladensorte mit der aufgenommenen Schkoladenmenge in Gramm 5,30 mg/g x 100 g = 530,00 mg
- Division der Körpermasse des Tieres 530 mg : 9 kg = 66,25 mg/kg
Bei der aufgenommenen Dosis an Methylxantinen besteht die dringende Gefahr, dass das Tier klinische Symptome entwickelt, wenn es nicht sofort tierärtztlich behandelt wird.
Erste milde Symptome können bereits bei diesem Fallbeispiel (also bei einem 8 kg schweren Hund) bereits ab der totalen Aufnahme von 160 mg Methylxantinen erwartet werden (20 mg/kg Körpergewicht), das wären bei der im Fallbeispiel angenommenen Zartbitterschokolade ca. 30 g oder 7 - 8 Stücke Schokolade.
Werden durch den Hund Produkte aufgenommen, die aus verschiedenen Schokoladensorten oder z. B. Nüssen und Schokolade bestehen, so empfiehlt es sich, zunächst ein „Worst Case Szenario” zu berechnen. Das bedeutet, wir nehmen für eine erste Risikoabaschätzung an, dass es sich bei der gesamten aufgenommenen Menge um Schokolade handelt.
Übrigens reagieren auch Katzen auf gleiche Weise wie Hunde auf Methylxantine. Dadurch, dass Katzen aber ein weit selektiveres Fressverhalten aufweisen als Hunde, werden von Katzen seltener Produkte mit Methylxantinen aufgenommen.
References: Gwaltney-Brant, Sharon (2001): Chocolate intoxication. In: Vet Med 96.2, pp. 108-111. Gwaltney-Brant, Sharon (2013): Chocolate. In: Mercmanuals.
Autor: Till Masthoff, PetProfiâ„¢ Team
Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung und Unterstützung von: www.petprofi.de