- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
28.09.2025 10:00 Uhr - 15:00 Uhr Agility-Richter- & LG-Beauftragten Arbeitskreis-Tagung
04.10.2025 11:30 Uhr - 15:00 Uhr Deutsche Agility Meisterschaft
05.10.2025 08:00 Uhr - 16:00 Uhr IRJGV-Euregio-Siegerschau - mit Vergabe des „Auslands-CACIB"
- für alle Rassehunde -
19.10.2025 10:00 Uhr - 15:00 Uhr Lustiges Hunderennen
50-Meter-Hunderennen + Fotoshooting + pfiffiges Hunderennen
19.10.2025 11:00 Uhr - 15:00 Uhr
Momentan gibt es keine aktuellen Termine!
Int. Dackelclub Gergweis e.V. (IDG e.V.)
Int. Rasse-Jagd-Gebrauchshunde Verband e.V. (IRJGV e.V.)
Hundetraining und Pflege: Alles für Ihren Hund
Im IDG e.V. & IRJGV e.V. dreht sich alles um Hundetraining, Pflege und Vereinsaktivitäten. Erfahren Sie, wie Sie mit den richtigen Tipps das Leben mit Ihrem Hund harmonisch und artgerecht gestalten können.
IDG und IRJGV wünscht eine schöne Adventszeit!
Vorankündigung!
Das Verbandsbüro ist von Freitag, den 19.12.2025 bis einschließlich Mittwoch, 07.01.2026, wegen Betriebsurlaub geschlossen.
Benachrichtigungen per E-Mail (bitte Kontaktformular verwenden) oder Fax unter: 08547/287 sind selbstverständlich auch während dieser Zeit möglich.
Ab Donnerstag, 08.01.2026 sind wir zu den gewohnten Zeiten wieder für Sie da.
Viele Grüße von Eurem IDG-IRJGV-Team aus Roßbach
Anschnallen will gelernt sein
Hunde im Auto richtig sichern
Ob die kurze Tour zum Tierarzt, auf den Trainingsplatz oder die große Fahrt in den Urlaub: Tierhalter sollten ihren Hund im Auto richtig sichern, sonst kann der Vierbeiner zum Geschoss werden. Laut ADAC kann ein 20 Kilo schwerer Hund bei einem Aufprall mit 50 Kilometern pro Stunde eine Aufschlagswucht von mehr als einer Tonne entwickeln – mit fatalen Folgen für alle Insassen. Der Fachhandel bietet verschiedene Sicherungsarten für Hunde. Gewicht und Größe des Tieres entscheiden, welche sich am besten eignet, heißt es beim ADAC in München.
Die sicherste Methode: die Transportbox
Ob Hundesicherheitsgurte, spezielle Hundeautositze mit eigenem Geschirr oder stabile Transportboxen: Für die sichere Autofahrt mit dem Vierbeiner gibt es diverse Möglichkeiten. Dabei ist laut ADAC eine der besten Varianten, das Tier in einer Transportbox im Fußraum hinter dem Fahrer oder Beifahrer zu sichern. Da dieser Raum begrenzt ist, eignet sich diese Version vor allem für kleine Tiere, so der ADAC. Große Hunde sollten in einer Transportbox im Laderaum direkt hinter den Sitzlehnen und einem zusätzlichen stabilen Laderaumgitter gesichert werden. Diese Konstellation biete für alle Insassen den bestmöglichen Schutz im Fahrzeug, so der ADAC.
Es gibt verschließbare Modelle aus Metall, die am Boden verschraubt werden können. Dadurch kann der Hund bei einem Unfall nicht durch den Wagen geschleudert werden. Zudem schützt die Box das Tier vor der Wucht auffahrender Autos. Ist die Transportbox quergestellt, bleibt im Falle eines Unfalls die Belastung auf den Hund moderat, so der ADAC. Die Boxen sollten nicht ungesichert auf der Rückbank oder vor der Heckscheibe platziert werden.
Hunde können auch mit einem Geschirr am Gurtschloss oder am Sicherheitsgurt des Fahrzeugs angeschnallt werden. Allerdings ist laut ADAC dies die schlechteste Sicherungsvariante. Im Test zerbrach der Karabinerverschluss und der Tierdummy konnte ungebremst auf die Rückenlehne des Sitzes aufschlagen.
Vorschriften zur Sicherung
Aus verkehrsrechtlicher Sicht gilt ein Hund während der Fahrt als Ladung. Daher sind unter anderem nach Paragraf 22 der Straßenverkehrsordnung Halter verpflichtet, die Ladungen „so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen.“ Wer sich nicht daran hält, dem drohen Bußgelder bis zu 75 Euro und sogar Punkte in Flensburg. Das ist nicht nötig. Eine gute Sicherung für Tiere gibt es bereits unter 30 Euro, so der ADAC.
Quelle: IVH
Was liegt da unter'm Weihnachtsbaum
Alle Jahre wieder... werden Tiere zu Weihnachten verschenkt!
Lebende Tiere verschenken zu wollen, kann als TABU bezeichnet werden. Ein Versuch, die Situation zu beschreiben und weshalb Schenken eine Kunst ist.
In vielen Familien herrscht oft Ratlosigkeit darüber, mit welcher Überraschung der Partner/die Kinder zum Weihnachtsfest beschert werden sollen. Oder, der letztjährigen Luxusartikel war man offenbar schnell überdrüssig geworden - die diesjährige Suche nach DEM Topgeschenk beginnt. Was läge also ‘näher’, als einen Vierbeiner anzuschaffen, der dieser Inhaltslosigkeit materieller Aufmerksamkeiten entgegenwirkt?
DIE Idee scheint geboren. Alleine die Vorstellung, wie rührend-niedlich der Weihnachtsabend verlaufen wird, wenn ein tapsig-drolliger Welpe zwischen Päckchen, Schleifchen, Glöckchen, Sternchen und Firlefanz hervortrippelt und die apatische Familie von der Mattscheibe fernhält... Einfach unbezahlbar!
Und hier sind wir schon - beim Tabugeschenk! Zugegeben: Hat sich eine Familie, mit einem möglichen Hundekauf (gilt auch für Katze, Fisch, Reptilien, Kaninchen, Sittich & Co.) intensiv beschäftigt, spricht die weihnachtliche Geschenkezeit nicht grundsätzlich dagegen, den gemeinsam, verantwortungsbewußt, beschlossenen Familienwunsch endlich wahr werden zu lassen.
ABER: Ein lebendes Tier darf nicht spontan, überraschend, bzw. gar unvorbereitet angeschafft oder verschenkt werden.
Gehen wir also „dem Hund auf den Grund“:
Wenn auch Sie zu den Menschen gehören, die überhaupt nicht begreifen können, dass Tiere wenige Tage nach dem Weihnachtstrubel im Tierheim landen, weil „die Beschenkten die Schnauze voll haben“, vom Saubermachen, Füttern, Gassigehen, Haaren in der Wohnung, Erziehen..., weil das Weihnachtsgeschenk bellt, wimmert, riecht, kratzt, schnüffelt - einfach der „Abstellknopf des Fellknäuels“ nicht gefunden werden kann - dann werden Sie ebenso den Kopf darüber schütteln, dass die vorgenannte (überspitzt dargestellte) Begriffsfolge in der Tat häufig als Erklärungsversuch des weihnachtlichen Fehlkaufs genannt wird.
Ein Hund ist ein HUND -kein menschlicher Partner- oder Kindersatz
Das TIER ist zu respektieren und muss als solches wahrgenommen werden. Ein Tier, das Gefühle und artspezifische, bzw. rassespezifische Bedürfnisse hat, dem der Mensch, seine Familie, gerecht zu sein hat.
Eine wichtige Punkteliste, wer, wann und wie geeignet ist für eine Hundehaltung - oder eben nicht:
- Sind in der zu erwartenden Lebenszeit eines Hundes - sowohl die räumlichen, zeitlichen, als auch finanziellen Mittel vorhanden, um einen Hund nach seinen Bedürfnissen zu halten?
- Gibt es ein Haus mit/ohne Garten (eingezäunt - oder nicht)?
- Mietwohnung/Eigentümerwohnung? Ist Hundehaltung durch Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft erlaubt? Gibt es eventuell ein “Größenlimit”?
- Freizeit/Urlaub: Ist genügend Freizeit für einen Hund vorhanden? Wo liegen die Urlaubsziele? Kann ein Hund ungehindert mitreisen, bzw. kann er zwischenzeitlich durch verlässliche Menschen versorgt werden?
- Finanzen/Beruf: Sind die laufenden Unterhaltskosten (Fütterungs-/Tierarzt-/ Versicherungskosten, Hundesteuer, Pflegeartikel, Ausbildung, Ferienbetreuung usw.) für die kommenden etwa 15 Jahre gesichert?
- Muss der Hund (z.B. beruflich bedingt) täglich mehrere Stunden alleine gelassen werden (gibt es geeignete Betreuungspersonen für diese Zeit)?
- Familienplanung: Gehören Kleinkinder, Kinder im Schulalter oder Jugendliche zur Familie? Werden sie in die Entscheidungen mit einbezogen? Ein Hund gehört immer der gesamten Familie; die Familie muss sich auch gemeinsam um einen Hund kümmern, wobei natürlicherweise der größte Teil der Aufgaben durch die Eltern zu leisten ist.
- Haben alle Familienmitglieder FÜR einen Hund gestimmt, oder gibt es Vorbehalte?
Wenn keine Einigkeit herrscht (Hund ja/nein, Rassehund/Mischling, Pflichtenaufteilung), ist der Zeitpunkt für einen Hundekauf NICHT gekommen - und damit ist natürlich auch der Traum von der „besonderen Weihnachtsüberraschung“ geplatzt!
Vor der Impfung unbedingt entwurmen. Wieso?
Bei einer Impfung wird der Organismus von Hunden gezielt mit bestimmten Krankheitserregern, z.B. dem Tollwutvirus, in Berührung gebracht. Die Erreger sind dabei so abgeschwächt, dass sie keine Krankheit auslösen können, vom Immunsystem aber noch als gefährlich erkannt werden. Das Immunsystem kann so ungestört gegen diesen Erreger „aufrüsten“ und spezifische Abwehrzellen bilden. Kommt es dann später zu einer Infektion mit dem tatsächlichen Erreger, ist das Immunsystem so gut vorbereitet, dass es diesen abwehren und eine Erkrankung des Tieres verhindern kann.
Haben Hunde bei einer Impfung Würmer, kann das Immunsystem dies jedoch nicht optimal leisten. Der Grund dafür ist, dass die körpereigene Abwehr dann durch den Wurmbefall bereits stark beansprucht ist. So sind z.B. weiße Blutkörperchen, die eine zentrale Rolle für die Immunabwehr spielen, bei einem Spulwurmbefall oft sehr stark aktiviert und treten im Blutbild nachweislich vermehrt auf. Andererseits unterdrücken Würmer teilweise speziell jene Anteile des Immunsystems, die für die Immunreaktion gegenüber Bakterien und Viren wichtig sind.
„Der bestmögliche Erfolg einer Impfung von Hunden wird also durch bestehende Wurminfektionen gefährdet“, erklärt Prof. Dr. Georg von Samson-Himmelstjerna, Direktor des Instituts für Parasitologie der tierärztlichen Fakultät der FU Berlin und Vorsitzender der Expertenorganisation ESCCAP in Deutschland. Er empfiehlt daher, Hunde 2 bis 3 Wochen vor einem Impftermin zu entwurmen. Alternativ kann auch wenige Tage vor der Impfung eine Kotuntersuchung vorgenommen werden. Liegt kein akuter Wurmbefall vor, kann bedenkenlos geimpft werden. Ergibt die Untersuchung jedoch einen Wurmbefall, sollte das Tier zunächst entwurmt und die Impfung um 2 bis 3 Wochen verschoben werden.
Weitere Informationen rund um den sachgerechten Parasitenschutz bei Hunden und Katzen finden Sie auf der Internetseite der unabhängigen Expertenorganisation ESCCAP unter: www.esccap.de
Quelle: Pressebüro Vennebusch & Musch GmbH
Hundegebell:
Wann und wie lange erlaubt?
Bellen ist für Hunde ein Kommunikationsmittel und liegt in der Natur der Tiere. Bellt ein Hund aber besonders häufig oder lange, kann dies zu Streitigkeiten mit den Nachbarn führen. Die Frage ist: Wann ist Hundegebell als Ruhestörung einzustufen und was müssen Mitbewohner einfach erdulden? Verschiedene Gerichtsurteile geben Antworten.
Ob vor Freude, weil der geliebte Mensch nach Hause kommt oder vor Aufregung, wenn der Postbote an der Haustür klingelt: Mit ihrem Bellen drücken Hunde Emotionen aus. Vielen Rassen liegt es im Blut, Geräusche lautstark zu melden – manchmal zum Unmut des Nachbarn, der die Lautäußerungen als Lärmbelästigung empfinden kann. Damit haben sich bereits diverse Gerichte beschäftigt. Das übereinstimmende Urteil: Auch für Hundegebell gelten Richtlinien, Regeln und Ruhezeiten.
Wie viel und wie lange dürfen Hunde bellen?
„Das Urteil des Oberlandesgericht Köln vom 7. Juni 1993 wird mittlerweile als Standardurteil in Lärmangelegenheiten verwendet“, erklärt der auf Tierrecht spezialisierte Anwalt Andreas Ackenheil. Dieses Urteil mit dem Aktenzeichen 12 U 40/93 verpflichtete einen Hundehalter, sein Tier so zu halten, dass Hundegebell, Winseln oder Jaulen auf dem Grundstück des Nachbarn zu bestimmten Ruhezeiten nicht zu hören ist.
Diese Zeiten gelten von 13 bis 15 Uhr sowie von 22 bis 6 Uhr. Darüber hinaus darf Hundegebell nicht länger als zehn Minuten ununterbrochen und insgesamt 30 Minuten täglich zu hören sein. „Natürlich können festgesetzte Bellzeiten einem Hund nicht verständlich gemacht werden, daher sind die Regelungen eher als Orientierung zu verstehen“, erklärt der Tierrechtsexperte.
Auch in ländlicher Umgebung muss ein Hundehalter sicherstellen, dass Nachbarn vor 7 Uhr morgens, zwischen 13 und 15 Uhr und nach 22 Uhr keiner Lärmbelästigung durch Hundegebell ausgesetzt sind. Das Recht der Nachbarn auf Ruhe hat hier Vorrang vor dem Interesse des Hundehalters, wie das Landgericht Mainz am 22. Juni 1994 unter dem Aktenzeichen 6 S 87/94 urteilte.
Dürfen Hunde an Sonn- und Feiertagen bellen?
„Geht von einer Hundehaltung eine erhebliche Lärmbelästigung durch das Hundegebell aus, so kann die Ordnungsbehörde anordnen, dass die Hunde nachts und an Sonn- und Feiertagen in geschlossenen Gebäuden gehalten werden. Diese Maßnahme ist angesichts des ordnungswidrigen Verhaltens des Hundehalters zulässig“, erläutert Anwalt Ackenheil. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am 5. Juli 2013 unter dem Aktenzeichen 11 ME 148/13 entschieden. Begründet wurde das Urteil damit, dass häufiges, übermäßig lautes und langanhaltendes Hundegebell, insbesondere zu Ruhezeiten wie der Mittags- und Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen, eine erhebliche Belästigung der Nachbarschaft und damit eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Besteht ein Anrecht auf Mietminderung?
Andere Mieter können die Miete wegen nachbarlichen Hundegebells allenfalls dann mindern, wenn der Hund regelmäßig und langanhaltend laut bellt. „Gelegentliches Bellen stellt keinen Grund für eine Mietminderung dar“, sagt der Anwalt unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 6. März 2005 mit dem Aktenzeichen 49 C 165/05.
Das Gericht führte aus, dass ein gelegentliches Bellen noch nicht als Mietmangel bezeichnet werden könne – ebenso wenig wie andere, mit der Wohnnutzung zwangsläufig verbundene nachbarliche Laute wie Schritte, das Rauschen einer Dusche oder Toilettenspülung. Derartige Geräusche gehören ebenso wie die Lebenszeichen eines Hundes zu dem Geräuschspektrum, das jeden Mieter eines Mehrfamilienhauses erwarte.
Aus einem weiteren Urteil des Amtsgerichts Rheine vom 3. Februar 1998 mit dem Aktenzeichen 14 C 731/97 geht hervor, dass Mieter, die wegen Hundegebells in der Nachbarswohnung die Miete mindern, in einem Prozess konkret darlegen müssen, zu welchen Zeiten der Hund hörbare Geräusche von sich gegeben hat.
Um Konflikte in der Nachbarschaft zu vermeiden, ist es daher nicht nur hilfreich, frühzeitig das Gespräch zu suchen. Der Hundehalter sollte auch Ursachenforschung betreiben und gemeinsam mit dem Vierbeiner daran arbeiten – gegebenenfalls auch mithilfe eines Hundetrainers.
Quelle: IVH
Hundebesuche erleichtern die Chemotherapie
Chronische Krebserkrankungen bei Kindern sind meist ein tiefer Einschnitt für die ganze Familie. US-Wissenschaftler haben nun untersucht, ob Besuche von ausgebildeten Therapiehunden die Zeit im Krankenhaus erträglicher für die kleinen Patienten und ihre Angehörigen machen können.
In den USA erhalten jedes Jahr rund 15.590 Kinder undJugendliche die Diagnose Krebs. Das verändert das Leben der ganzen Familie: Lange Krankenhausaufenthalte treten an die Stelle des früheren Lebens mit Freunden, Hobbys und Schule. Schmerzen, Übelkeit und Ängste sind tägliche Begleiter. Besonders aufreibend wird es, wenn der Krebs nach überstandener Ersttherapie wieder zurückkommt und dieBehandlungen erneut durchgestanden werden müssen.
Qualitative Studie mit 21 Teilnehmern
Diese besonders belastete Patientengruppe haben Forscher des Vanderbilt University Medical Center und eines lokalen Krankenhauses im US-Staat Tennessee in den Fokus genommen. Sie wollten herausfinden, ob hundegestützte Interventionen chronisch krebskranken Kindern den Krankenhausaufenthalt erleichtern können. An der qualitativen Studie nahmen neun Patienten zwischen drei und 17 Jahren sowie zwölf dazugehörige Elternteile teil. Sie alle beantworteten schriftlich und mündlich Fragen zu den Hundebesuchen.
Diese Besuche fanden über drei Monate hinweg alle ein bis zwei Wochen individuell in den Krankenzimmern der Patienten statt. Die Kinder und Jugendlichen durften den ausgebildeten Hund in Anwesenheit eines Elternteils sowie des Hundeführers streicheln, mit ihm spielen, ihn bürsten oder füttern.
Hundebesuche lindern Angst & Schmerz
„Tiergestützte Interventionen helfen Kindern im Krankenhausumfeld erwiesenermaßen“, fassen die Forscher im Fachblatt „Palliative Medicine Reports“ zusammen. „Sie wirken angst- und schmerzreduzierend, rufen Freude, Ablenkung und Entspannung hervor.”
Diese positiven Effekte wurden nun zum ersten Mal auch bei Kindern mit chronischen Krebserkrankungen und ihren Sorgeberechtigten nachgewiesen: Alle Befragten berichteten durchweg von positiven Erlebnissen mit dem Hund. „Die Besuche verhalfen uns zu mehr Optimismus“, berichtete der Vater eines siebenjährigen Kindes. „Der Besuchshund war eine Zeit lang der einzige Grund für unseren Sohn, sein Bett zu verlassen.“
Die einzige Kritik, die einige Studienteilnehmer äußerten, bezog sich auf den kurzen Aufenthalt des Hundes im Krankenzimmer von nur etwa 15 Minuten sowie auf die zu kleine Gesamtzahl der Besuche. Insgesamt wünschten sich sowohl die Kinder als auch deren Eltern, mehr Zeit mit dem Hund verbringen zu können. In der schwersten Zeit ihres Lebens war er ein Lichtblick am Ende des Tunnels.
Kontakt: Vanderbilt University Medical Center
Department of Pediatric Hematology/Oncology
Brittany A. Cowfer - brittany.cowfer@vumc.org
Quelle: Forschungskreis Heimtiere in der Gesellschaft
Schutz gegen Infektionen
Warum sollten Hunde geimpft werden?
Welche Impfungen sind für Hunde besonders wichtig? In diesem Fachartikel finden Sie umfassende Informationen zum viel diskutierten Thema 'Impfen'. Besonderer Schwerpunkt wurde auf züchterrelevante Fragen gelegt.
Welche Impfungen sind besonders wichtig?
Keine Frage, gesunde und frohwüchsige Welpen sind die größte Freude und beste Werbung für einen seriösen Züchter. So kann er sich von zwielichtigen Welpenhändlern abheben, die ihre Tiere aus dem Kofferraum auf Autobahnparkplätzen an den Käufer bringen. Dabei sind diese „Vermehrer” mit ihren oft kranken Welpen nicht nur Konkurrenz, sondern sie schleppen mit den Welpen Seuchen ein, die bisher in Deutschland durch regelmäßige Impfungen und Hygiene besiegt waren. Tierärzte berichten regional von gehäuften Krankheitsausbrüchen im Zusammenhang mit Welpen aus Osteuropa.
Gleichzeitig unterlassen viele Hundehalter notwendige Impfungen, um Geld zu sparen oder weil ihnen die Wichtigkeit von Impfungen nicht klar ist. Und so verfügt nur knapp die Hälfte der deutschen Hunde über einen ausreichenden Impfschutz. Um lokale und regionale Seuchenzüge zu verhindern, müssen aber mehr als 70 % aller Hunde einen ausreichenden Impfschutz haben. Denn eine erfolgreiche Impfung schützt nicht nur das Einzeltier, sondern auch solche Individuen einer Gruppe, die keinen Impfschutz entwickelt haben.
Besonders gefährdet sind die Welpen in den ersten Lebenswochen beim Züchter, da sie zu dieser Zeit noch nicht geimpft werden können. Ein wirksamer Impfschutz stellt sich erst einige Wochen nach der Grundimmunisierung ein.
Um der zunehmenden Bedrohung Rechnung zu tragen, hat der Bundesverband Praktizierender Tierärzte e. V. (bpt) eine „Ständige Impfkommission” etabliert, die Impfempfehlungen für die Kleintierpraxis erarbeitet hat und diese laufend anpasst.
Diese Impfempfehlungen sind flexibel, was ein individuelles Anpassen der Impfungen an die Bedürfnisse des einzelnen Hundes und des Zuchtbestandes gestattet. Gleichzeitig bedeutet dies, dass der Tierarzt gemeinsam mit dem Züchter aktiv ein solches Impfschema in einem Impfgespräch erarbeitet und dieser dann jene Termine tatsächlich einhält.
Zwingerhusten
Core- und Non-Core-Impfungen
Nach dem Motto der ständigen Impfkommission Vet. „Mehr Tiere impfen, das einzelne Tier so häufig wie nötig!“ sollte jeder Besitzer sich mit dem Thema Impfen auseinandersetzen, um sein Haustier bestmöglich zu schützen. Erst wenn über 70% der Population geimpft sind, bietet das der Gesamtpopulation einen gewissen Schutz gegen Epidemien (Quelle: Leitlinie zur Impfung von Kleintieren).
Grundsätzlich wird zwischen unverzichtbaren „Core-Impfungen” (Staupe, Parvovirose, Leptospirose, Hepatitis, Tollwut) und „Non-Core-Impfungen” unterschieden. Die erstgenannten „Core-Impfungen” decken solche Erkrankungen ab, bei denen landesweit ein reales Infektionsrisiko besteht. Die letztgenannten Impfungen sind deshalb aber nicht unwichtig. Sie können im Einzelfall lebensrettend sein. Sie betreffen solche Erkrankungen, die regional, in einem Zuchtbestand oder zeitlich gehäuft auftreten.
Core-Impfungen:
Erkrankungen wie Staupe, Parvovirose, Leptospirose und Hepatitis sind ebenso wie die Tollwut eine reale Bedrohung in Deutschland. Neben Importhunden können aber auch Ratten, Marder, Dachse und Füchse mit Leptospirose und Staupe infiziert sein und diese auf unsere Hunde übertragen.
Non-Core-Impfungen:
Zwingerhusten, Canines Herpesvirus & Co.
Obwohl die Zwingerhusten-Impfung zu den Non-Core-Impfungen gerechnet wird, lassen viele Züchter ihre Tiere durch eine Impfung schützen. Hunde können sich in Hundeschulen, in Hundepensionen, auf Ausstellungen, in Tierarztpraxen, beim Gassi-Gehen, auf Jagden und auf der Hundewiese mit den unterschiedlichen Erregern des Zwingerhustens infizieren. Die beteiligten Viren (Canines Parainfluenzavirus und Adenovirus Typ 2) werden durch Kombinationsimpfstoffe abgedeckt. Um vor dem beteiligten Bakterium Bordetella bronchiseptica zu schützen, kann dem Hund ein weiterer Impfstoff auf die Nasenschleimhaut gesprüht werden.
Der Impfschutz setzt nach fünf Tagen ein und kann so kurzfristig als Notimpfung vor Situationen mit erhöhter Infektionsgefahr, wie z. B. der kurzfristigen Teilnahme an einer Ausstellung, eingesetzt werden. Da auch Katzen mit Bordetella bronchiseptica infiziert sein können, kann der intensive Kontakt zu Katzen ein Grund für eine Impfung sein. Canines Herpesvirus (CHV) In vielen Hundezuchten wird gegen das Canine Herpesvirus (CHV-1) geimpft. Das Virus kommt nach einer Untersuchung der Universität Gießen in jeder dritten deutschen Hundezucht vor und wird für das so genannte „Welpensterben” und für Fruchtbarkeitsstörungen (Leerbleiben) verantwortlich gemacht. Der Impfstoff wird der Hündin entweder während der Läufigkeit oder 7 - 10 Tage nach dem angenommenen Decktermin verabreicht, gefolgt von einer zweiten Impfung 1 - 2 Wochen vor dem zu erwartenden Geburtstermin. Das Präparat ist sehr gut verträglich und kann bei infizierten und nicht infizierten Hündinnen eingesetzt werden.
Die Impfung schützt gleichermaßen die Hündin wie auch ihre Welpen. Andere Impfungen wie gegen das Coronavirus, gegen den Einzeller Babesia canis und Hautpilze werden sehr selten durchgeführt.
Durch Impfungen stimuliert man den Körper, Abwehrstoffe in Form von Antikörpern gegen Viren oder Bakterien und die dadurch hervorgerufenen Krankheiten zu produzieren. Damit lässt sich Ihr Tier gegen die klassischen Infektionskrankheiten besser schützen. Foto©U.S.Navy/Eric C.Treter/wikimedia commonsGrundimmunisierung der Welpen

Gewöhnlich werden Impfungen auch von Zuchthündinnen gut vertragen. Kommt es zu Zwischenfällen, so wird dies eher durch den Stress im Zusammenhang mit der Impfung hervorgerufen: Tierarztbesuch, fremde Menschen, andere Hunde, Injektionsschmerz, kalter Impfstoff. Aus diesem Grund sollte man ab zwei Wochen vor dem Decktermin bis drei Wochen danach auf Impfungen verzichten. Zwei Wochen vor dem Wurftermin sollte die letzte Impfung erfolgen, so dass die Hündin viele Antikörper in der Muttermilch hat und die Welpen optimal geschützt sind.
Der Welpenkäufer in der Impfpflicht
Züchter geben ihre Welpen zumeist nach einer Basisimpfung an die neuen Besitzer ab. Der Züchter muss sich dann darauf verlassen, dass die notwendigen Folgeimpfungen auch termin- und sachgerecht durchgeführt werden. Nicht selten machen Käufer, die bei den Impfungen geschlampt haben, bei hieraus resultierenden Erkrankungen die Züchter verantwortlich.
Es ist daher zu empfehlen, die Käufer nicht nur mündlich sondern auch schriftlich mittels eines Informationsblattes auf die in der Zukunft notwendigen Impfungen hinzuweisen.
Grundimmunisierung der Welpen
Als Grundimmunisierungen von Welpen gelten alle Impfungen in den ersten beiden Lebensjahren. Die ersten beiden Impfungen mit den fünf Komponenten Staupe, Parvovirose, Leptospirose, Hepatitis und Tollwut werden gewöhnlich zwischen der 8. und 16. Lebenswoche durchgeführt. In diesem Zeitraum geht die Anzahl der mütterlichen Antikörper im Blut des Welpen zurück. Die Grundimmunisierung wird dann nach einem Jahr durch eine weitere Impfung gegen diese fünf Krankheiten komplettiert.
Ist bekannt, dass in einer Region oder einem Hundezuchtbestand die Staupe oder die Parvovirose vorkommt, können die Welpen mit einem speziellen „Staupe-Parvovirose-Impfstoff” bereits ab der vierten Lebenswoche geimpft werden.
Aktuelle Empfehlungen zum Thema „Impfen beim Kleintier” bekommen Sie von der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet).
Leptospirose
Den Impfschutz aufrechterhalten: Wiederholungsimpfungen
Ein einmaliges Impfen reicht nicht aus, um vor Erregern zu schützen. Daher muss in bestimmten Abständen der Impfschutz aufgefrischt werden.
Als Wiederholungsimpfungen werden alle Impfungen bezeichnet, die nach abgeschlossener Grundimmunisierung erfolgen. Bei Tollwut verweist die Tollwutverordnung auf die in den Packungsbeilagen genannten Wiederholungsimpftermine, die bei vielen Impfstoffen in dreijährigem Abstand liegen.
Bei Staupe, HCC und Parvovirose sind nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen Wiederholungsimpfungen ab dem zweiten Lebensjahr ebenfalls in dreijährigem Rhythmus ausreichend. Hier ist aber die Empfehlung des Herstellers zu beachten.
Gegen Leptospirose hingegen muss wenigstens einmal jährlich geimpft werden. In Gebieten, in denen der Erreger ständig vorkommt, entsprechend häufiger.
Schwachstelle Leptospirose-Impfung
In Deutschland und in vielen Ländern Europas standen bis 2013 nur Leptospiroseimpfstoffe zur Verfügung, die vor den Leptospiren Icterohaemorrhagiae und Canicola schützen. Dank der Impfungen unserer Haustiere sind diese Unterarten mittlerweile aber seltener geworden.
Am häufigsten treten nun die Serovare Grippotyphosa und Australis auf. Der neue Impfstoff, der seit 2013 auf dem Markt ist, bietet zusätzlich zu den „alten” Komponenten auch Schutz vor der Infektion durch diese beiden Unterarten.
Die Leptospirose ist eine meldepflichtige Erkrankung und eine Zoonose. Da Leptospiren auch beim Menschen dramatische Krankheitsbilder hervorrufen, sollten Züchter -auch im Hinblick auf eine Haftung beim Verkauf beim Welpen- alles unternehmen, um Leptospiren aus dem Bestand fern zu halten. Hierzu gehört unter anderem eine effiziente Ratten- und Mäusebekämpfung.
Impfungen sind kein Freibrief!
Auch wenn Hunde durch ein umfassendes Impf-Programm gegen viele Krankheiten geschützt sind - ein Freibrief für lebenslange Gesundheit hat man so leider nicht erworben. Gerade bei dem hohen Infektionsdruck von „Billigwelpen” aus dem Ausland ist es wichtig, dass unsere Hunde in Deutschland gut geschützt sind vor lebensbedrohlichen oder sogar tödlichen Erkrankungen.
Gefahrenquellen für Infektionen
Durch Impfungen können aber leider nicht alle bekannten Erkrankungen abgedeckt werden. So steht zum Beispiel kein Impfstoff zum Schutz vor Salmonellen, Coli- und Campylobacterbakterien zur Verfügung. Die genannten Bakterien werden häufig durch das Verfüttern von Schlachtabfällen eingeschleppt, grundsätzlich sollten Hunde daher keine Tierkadaver fressen. Sie können zusätzlich mit allerlei tödlichen Keimen (z. B. Listerien) und Botulismusgift belastet sein. Auch hierfür stehen keine Impfstoffe zur Verfügung.
Eine wahre Drehscheibe für Infektionen sind Hundeausstellungen. Auch wenn am Einlass Impfpässe kontrolliert werden, kann niemand eine Garantie übernehmen, dass diese Impfungen tatsächlich termingerecht und qualifiziert durchgeführt wurden. Die eigenen Vierbeiner sollten zum Ausstellungstermin also einen möglichst optimalen Impfschutz aufweisen.
Ähnlich heikel sind Hundeauslaufgebiete und öffentliche Wassernäpfe in Einkaufszonen, auf Rastplätzen und vor Tankstellen. Niemand kann einschätzen, welche Erreger der Vorgängerhund am Wassernapf dort hinterlassen hat. Zudem sind diese Wassernäpfe die erste Anlaufstelle für neue Bakterien, die durch Tourismus, eingeführte Tierschutzhunde und illegale Importe nach Deutschland eingeschleppt werden.
Infektionsgefahr geht auch von den zukünftigen Welpenkäufern aus: Oft schauen sich die neuen Besitzer die Welpen bei mehreren Züchtern an. Sie wollen sich zu Recht von den guten Haltungsbedingungen überzeugen, so dass sie einen gesunden und gut sozialisierten Welpen bekommen. Der Züchter sollte diese Besucher bitten, am gleichen Tag keinen weiteren Züchter zu besuchen und sich vor dem ersten Kontakt mit den Welpen die Hände zu waschen. Heikel ist es auch, wenn der Besucher selbst daheim einen kranken Hund hat.
Dort wo viele Hunde aufeinander treffen, z.B. auf Hundeauslaufflächen, oder auf Hundeplätzen sowie bei Veranstaltungen, steigt logischerweise das Infektionsrisiko. Daher können auf Veranstaltungen des IDG & IRJGV nur Hunde vorgestellt werden, die einen gültigen Impfschutz haben, d.h.: Gültige, belastungsfähige Impfung gegen SHP+T (mögliche Gültigkeitsdauer bis drei Jahre) sowie L+Parainfluenza (jährlich). Foto©IDG & IRJGV/SagmeisterEntwurmung

Impfschutz und Entwurmung
Da Würmer das Immunsystems schon bei einem geringen Befall schädigen, ist eine regelmäßige Entwurmung der Welpen und der Zuchthündinnen wichtig. Die Botenstoffe sind bei der Reaktion des Körpers auf Impfstoffe und für die Bekämpfung von Bakterien und Viren von entscheidender Bedeutung, da durch sie verschiedene Immunzellen (Killerzellen) aktiviert werden. Verwurmte Tiere sind daher schlechter geschützt und infektionsanfälliger. Bei der Auswahl von Entwurmungspräparaten sollten solche Produkte verwendet werden, die als Tierarzneimittel zugelassen sind. Im Internet wird eine ganze Reihe von „alternativen Entwurmungspräparaten” angeboten, denen jedoch oft die wissenschaftlich belegbaren Fakten zur Wirksamkeit fehlen. Hier sollte man sich genau erkundigen bevor mal derartige Präparate einsetzt. Hündinnen müssen immer parallel zu ihren Welpen entwurmt werden, da sie in engstem Kontakt zueinander leben. Ein ungelöstes Problem sind Wurmlarven in der Gesäugeleiste der Hündin. Diese Larven werden mit der Muttermilch auf die Welpen übertragen.
Eine Behandlung mit sogenannten „makrozyklischen Laktonen” um den 50. Tag der Trächtigkeit ist möglich. Da in Deutschland aber diese Präparate aktuell nicht für genau diese Indikation zugelassen sind, sollten Sie zum Thema „Entwurmung der tragenden Hündin” immer ihren/ ihre Tierarzt/Tierärztin kontaktieren. Hundespulwurmlarven sind auch auf den Menschen übertragbar und können, insbesondere bei Kindern, erhebliche Erkrankungen bis hin zu Schädigungen des Gehirns und der Augen hervorrufen. Daher allein schon sollten nur sorgfältig entwurmte Welpen vom Züchter abgegeben werden. Hundewelpen können das erste Mal im Alter von zwei Wochen entwurmt werden. Danach empfiehlt es sich, die Entwurmung im Zwei-Wochen-Takt fortzusetzen. Zwei Wochen nach dem Absetzen erfolgt die letzte Entwurmung beim Züchter. Der Käufer sollte zudem darauf hingewiesen werden, dass selbst die sorgfältigste Entwurmung keine völlige Wurmfreiheit garantiert. Auch die Hersteller von Entwurmungspräparaten weisen darauf hin. In einigen Impfpässen besteht die Möglichkeit, neben den Impfungen auch Behandlungen gegen Würmer, Flöhe und Zecken zu dokumentieren. So lässt sich sehr anschaulich die sorgfältige Arbeit des seriösen Züchters belegen.
Nähere Informationen dazu finden Sie auch unter: http://www.parasitenfrei.de
Veröffentlichung mit freundlicher Unterstützung von: www.petprofi.de