Jugend-Klasse:
Bei ALLEN Hunderassen (also Klein – Mittel – Groß) ist vom vollendeten 9. bis zum 18. Lebensmonat die Grundbewertung bis sehr gut möglich. Zudem kann die Anwartschaft AW-Jugendsieger vergeben werden.
Bei drei Anwartschaften in Deutschland, ist die Auszeichnung Nationaler Schönheits-Champion/Jugend möglich.
Für das Internationale Schönheits-Championat/Jugend muß wenigstens eine der drei Anwartschaften im Ausland errungen worden sein.
Offene Klasse:
Bei ALLEN Hunderassen (Klein – Mittel – Groß) ist ab vollendetem 18. Lebensmonat die Grundbewertung bis vorzüglich möglich, zudem die Auszeichnung CACIB (= französisch: Certificat d"Aptitude au Championat de Beauté und heißt: Anwartschaft auf das Int.Schönheits-Championat).
Die Anwartschaft CACIB schließt das -CAC- ein, deshalb wird auf unseren Schauen ausschließlich das CACIB vergeben. Dem Hundehalter steht es frei, das CACIB für die Anerkennung des Nationalen oder des Internationalen Championates zu nutzen.
Zwischen der ersten und dritten Bewertung mit vorzüglich/CACIB, die für das jeweilige Championat -offene Klasse- in Anrechnung gebracht werden, muß mindestens ein Jahr (365 Tage) liegen (längerer Zeitraum ist selbstverständlich möglich).
Bei drei Anwartschaften in Deutschland wird die Urkunde Champion von Deutschland (also das Nationale Championat) erstellt.
Um das Internationale Schönheits-Championat beantragen zu können, muß eine der Anwartschaften im Ausland erworben sein.
Jede Anwartschaft, ob Jugend- oder Offene Klasse, kann jeweils nur einmal zur Erstellung eines Championates verwendet werden.
So beantragen Sie Ihr Schönheits-Championat:
- Senden Sie bitte die Original-Ahnentafel Ihres Hundes (UNBEDINGT per Einschreiben), mit den bestätigten Anwartschaften, an das Verbandbüro des IDG e.V. bzw. IRJGV e.V. ein.
- Wählen Sie die entsprechenden Championats-Urkunden (weitere Motive finden Sie jeweils in unserer aktuellen Zeitschrift veröffentlicht).
- Bearbeitungsgebühr € 12,– je Urkunde.
Am besten, Sie legen die anfallenden Kosten Ihrem Championats-Antrag in bar bei – oder Sie überweisen den entsprechenden Betrag auf eines der Verbandskonten und fügen eine Kopie des Beleges bei.
Natürlich ist auch die Rücksendung per Nachnahme (inclusive der üblichen Postgebühren) möglich. Bitte angeben.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Verbandsbüros jederzeit zur Verfügung.