Entwurmungen und Impfungen schützen Hunde vor gefährlichen Infektionen. Hygiene im Zusammenleben mit dem Hund ist unverzichtbar und selbstverständlich, damit auch die Menschenfamilie vor übertragbaren Erkrankungen geschützt ist. Hierbei handelt es sich um die Grundprinzipien in jeder Haustierhaltung, insbesondere der Hundehaltung, denn sie ist in der Regel sehr eng. Und wer will schon die Gesundheit der eigenen Kinder gefährden, oder das Leben des geliebten Vierbeiners?
Doch es gibt vielfach konträre Argumente zur Notwendigkeit von Impfungen und deren Intervallen. Über die Impf-NOTWENDIGKEIT kann es unserer Ansicht nach keine Diskussion geben. Wer einmal einen Hund (Welpe oder erwachsen) an Parvovirose oder Staupe verloren hat, wird keinem weiteren Hausgenossen ein ähnliches Schicksal zumuten wollen.
Zwingerhusten ist zwar gut behandelbar, jedoch nicht zu unterschätzen -aber auch VERMEIDBAR- durch eine entsprechende Impfung.
Die Vorgaben des IDG und IRJGV gehen seit Jahrzehnten viel weiter als die veterinäramtlichen Vorschriften, wenn es um die vorkehrenden Impfungen zur Teilnahme an den Verbandsveranstaltungen geht.
Die Tollwut-Impfung (Krankheit auf den Menschen übertragbar) ist behördlich vorgegeben. Vom Verband werden die Impfung gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Parainfluenza (Zwingerhusten) zur Teilnahme an sämtlichen Veranstaltungen, wie z.B. Ausstellungen, Begleithunde-Ausbildung und Agility-Sport-Veranstaltungen, vorausgesetzt. Nur Hunde, die einen LÜCKENLOSEN Impfschutz aufweisen, und zwar gegen alle genannten Infektionskrankheiten, können Sie beruhigt an allen Veranstaltungen teilnehmen, oder einfach nur mit Ihrem Nachbarshund spielen lassen!
Wissenschaftliche Erkenntnisse
Den wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge reicht bei Verwendung bestimmter Impfstoffe gegen die sogenannten „Core”-Komponenten (Pflichtimpfstoffe) ein Impfintervall von drei Jahren aus (im Gegensatz zu früher einem Jahr), um einen belastbaren Impfschutz zu erreichen. Nachdem solche Impfstoffe auf den Markt gebracht wurden, hat auch der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) dies in seine Impfempfehlungen aufgenommen.
Bei den Pflichtimpfungen gegen Staupe, Hepatitis contagiosa canis, Parvovirose und Tollwut muß bei Verwendung bestimmter Impfstoffe und nach einer entsprechenden Grundimmunisierung, nur noch alle drei Jahre der Impfschutz aufgefrischt werden.
Die Leptospirose, die auch für den Menschen gefährlich werden kann, sollte halbjährlich bzw. jährlich geimpft werden.
Bei den sogenannten Wahlimpfungen, z.B. gegen Parainfluenza (Pi) und Bordetellen, sollten die Anwendung und der Impfabstand nach den Angaben des Herstellers und den Empfehlungen des Tierarztes gewählt werden.
Drei-Jahres-Intervall
Übersicht hier für Sie –als pdf-Datei– zum Downloaden:
Aktuelle Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission
Die Impfstoffe mit dem Drei-Jahres-Intervall, die es auch in unterschiedlichen Kombinationspräparaten mit Wahlimpfstoffen gibt, ermöglichen dem Tierarzt eine individuelle Impfung eines jeden Tieres. Denn jeder tierische Patient ist ein Unikat, nicht nur, was seinen Charakter angeht, sondern auch seinen Gesundheitszustand und seine Lebensweise. Hier ermöglichen diese Impfstoffe ein maßgeschneidertes Anpassen der Impfungen und ihrer Intervalle. Doch nach Maß schneidern kann nur ein Fachmann – in diesem Fall der Tierarzt.
Jährlicher Besuch in der Tierarztpraxis
Ein jährlicher Besuch in der Tierarztpraxis mit einer gründlichen Untersuchung des vierbeinigen Patienten hilft, den Gesundheitszustand des Hundes im Auge zu behalten und Probleme früh zu erkennen. Der Tierarzt kann dabei wichtige Informationen über das Lebensumfeld des Tieres, seinen Kontakt zu anderen Hunden, Teilnahme an Ausstellungen, Aufenthalte in Tierpensionen oder Reisen ins In- und Ausland sammeln.
- Frühes Erkennen verhindert Kosten von möglicherweise langwierigen Behandlungen und erspart dem Tier unnötige Leiden und Schmerzen.
- Dem Hund wird so ein bedarfsgerechter Schutz geboten und der Tierarzt kann zudem nötige Wiederholungs- oder Zusatzimpfungen persönlich empfehlen.
- Auch mit Einreisebestimmungen oder bestimmten Reisekrankheiten kennt sich der Tierarzt aus.
- Gerade eine systematische Tollwutimpfung wird in vielen europäischen Ländern als Einreisebedingung gestellt.
Und was ist da schon ein kleiner Pieks?
Mehr Informationen unter: www.msd-tiergesundheit.de
Quellen – Text: plantamedium, Intervet; Grafik: bpt
Anmerkung der Redaktion:
Bitte beachten Sie, dass auf allen Veranstaltungen des IDG & IRJGV nur Hunde vorgestellt werden können, die einen gültigen Impfschutz haben, d.h.: Gültige, belastungsfähige Impfung gegen SHP+T (mögliche Gültigkeitsdauer bis drei Jahre) sowie L+Pi (jährlich).