Viele Hundekaufverträge erweisen sich im Streitfall als lückenhaft oder sogar unwirksam. Hierdurch können dem Züchter in einem Rechtsstreit mit einem Hundekäufer erhebliche Nachteile entstehen.
Die Form- oder Grundbewertung auf IDG- und IRJGV-Ausstellungen oder Beratungsschauen, ist OBJEKTIV und stellt die wichtigste und wertvollste Aussage für den Hundebesitzer und Züchter dar!