Schon Begleithunde-Ausbilder werden mit der vorgenannten Frage häufig konfrontiert und identisch auch manchem Agility-Trainer gestellt.
Agility-Sport (wir sprechen vom Turniersport-Niveau) verlangt Hund & Mensch gewisse, körperliche Belastungen ab, beginnend mit dem Trainingsaufbau. Bestimmte Hunderassen (und Mix-Hunde) haben allein durch ihre Körpermaße, Körpermasse und -größe, ja sogar aufgrund ihrer Charaktereigenschaften, ungünstigste (bis negative) Voraussetzungen zur Teilnahme am Agility-Sport (z.B. Bernhardiner, Deutsche Dogge, Chow-Chow, usw.).
Natürlich soll das nicht heißen, daß ein Heranführen an einzelne/ausgewählte/ gefahrlose Parcoursteile (nach der Begleithunde-Ausbildung) auf dem Hundeplatz nicht möglich sei. Sie erfüllen dabei aber einen anderen Zweck.
Doch es liegt nicht nur am Hund, bzw. an der Rasse/dem Mix, weshalb Agility-Ausbildung nicht im gewünschten Maße gelingt. Möglich ist, daß das erforderliche, intensive Zusammenspiel zwischen Hund & Mensch bei der Agility-Ausbildung sich nicht einstellen will. Da heißt es, den menschlichen Ehrgeiz mit Bedacht zurückzustellen und das Interesse auf positive Beschäftigungsmöglichkeiten mit dem Vierbeiner zu lenken.
Die Starterzahlen im IRJGV-Agility-Turnier-Sport beweisen, daß viele Hund-Mensch-Teams intensiven und meister- lichen Sport ausüben. Widmen wir uns deshalb den dazu notwendigen Voraussetzungen:
Oberste Prämisse: Der HUND hat Spaß an der Agility-Ausbildung und steht nicht unter menschlich- übersteigertem Zwang/Ehrgeiz. Dieses oberste Prinzip MUSS gelten, damit der Hund durch die Ausübung des Agility-Sports keine gesundheitlichen Schäden davonträgt.
Der Mensch kann (sollte es zumindest) für sich selbst verantwortlich entscheiden, ob Agility ihm Freude bereitet oder nicht, ob es der Gesundheit förderlich ist oder nicht. Der Hund verbirgt unter Umständen sogar schmerzhafte Zustände und kann eben nicht “sagen”, daß ihm nach einer Trainingsstunde sämtliche Gelenke wehtun (obwohl der Hundebesitzer am Hundeverhalten die Realität erkennen müßte).
Die Frage nach dem Alter (Einstiegsalter) des Hundes
Wieder allein bezogen auf das Wohlergehen des angehenden oder künftigen “Agility-Sport-Hundes”, ist das Heranführen/ Training abhängig von unterschiedlichen Faktoren:
a) Die Begleithundeprüfung (BGVP) wird im IRJGV mit rund 12 Monaten abgelegt. Das Bestehen der BGVP ist Voraussetzung zur Teilnahme am IRJGV-Agility-Training, bzw. der Ausübung des späteren Agility-Turnier-Sportes. Alleine durch diese Verbandsvorgaben wird verhindert, daß Hunde zu früh, zu intensiv durch ihre Besitzer körperlich beansprucht werden.