15.09.2015 12:41 Alter: 9 Jahre
Category: Hundesport

Der Agility-Platz

Ein gepflegter, gut begehbarer Hundeplatz ist das A und O für die sichere Durchführung von Training und Turnier. Hundesport soll schließllich Spaß machen und die Verletzungsgefahr so niedrig als möglich gehalten werden. Foto:©Matthias Grimme
Ein gepflegter, gut begehbarer Hundeplatz ist das A und O für die sichere Durchführung von Training und Turnier. Hundesport soll schließllich Spaß machen und die Verletzungsgefahr so niedrig als möglich gehalten werden. Foto:©Matthias Grimme

Die zum Aufbau eines Agility-Parcours notwendige Fläche soll mindestens 800 qm = ca. 20 x 40 m groß sein (mit einer Toleranz von -10% Längen- oder Breitenabmessung). Im Falle eines Aufbaus von zwei Lauf-Strecken nebeneinander, empfiehlt es sich, eine geschlossene Abtrennung mit Barrieren oder die Strecken mit einem Mindestabstand von 10 m anzulegen.

Heutzutage sollte es selbstverständlich sein, dass der Parcoursplatz in einem Zustand ist, auf dem eine schnelle Sportart, wie Agility -mit vielen Stops, Drehungen und Wendungen-, ohne große Verletzungsgefahr möglich ist.

Agility wird vorzugsweise in Sportschuhen betrieben, die keinen Schutz für die Bänder am Sprunggelenk bieten. Und jeder der schon einmal umgeknickt ist, weiß wie schmerzhaft und gefährlich das sein kann und dieses gilt es möglichst zu vermeiden. Acker- oder Weidewiesen mit all ihren natürlichen Hügel und Löchern sollten -wenn irgend möglich- der Vergangenheit angehören.

Leider findet man auf manchen Hundeplätzen immer noch Verhältnisse vor, die für diesen Sport grenzwertig sind. Hier würden im Vorfeld eine Hacke und Schaufel sowie die eine oder andere Schuppkarre mit Sand oder Erde helfen. Nicht nur die Hundesportler, sondern auch alle anderen Mitglieder, die den Platz regelmäßig nutzen, werden sich über einen gut begehbaren Hundeplatz bestimmt freuen.

Jeder Parcoursplatz muß eine Parcoursbegrenzung haben. Früher wurde der Parcoursplatz mit Flatterband eingezäunt. Heute sind in der Regel alle Plätze mit festen Zäunen begrenzt (siehe Bild 1). Eine zweite Eingrenzung mit Flatterband ist wünschenswert aber nicht Bedingung. Bei einer zweiten Eingrenzung sollte zwischen Flatterband und Zaun, ein Abstand von ca. 1,5 m bestehen (siehe Bild 2). Somit vergrößert sich der äußere Parcours auf 23 x 46 m.

Wird aus Platzgründen mit nur einer Einzäunung gearbeitet, sollte zwischen Zuschauerbereich und Zaun eine Gasse von 1,5 – 2,5 m sein, wo sich dauerhaft keine Hunde aufhalten dürfen. Auch Zaungäste sollten in diesem Bereich nichts tun, was den gerade laufenden Hund ablenken könnte.

Bild 1: Heute sind in der Regel alle Plätze mit festen Zäunen begrenzt. Foto:©Jürgen Renner; Bild 2: Bei einer zweiten Eingrenzung sollte zwischen Flatterband und Zaun ein Abstand von ca. 1,5 m bestehen. Foto:©Ingo Bursch
Bild 1: Heute sind in der Regel alle Plätze mit festen Zäunen begrenzt. Foto:©Jürgen Renner; Bild 2: Bei einer zweiten Eingrenzung sollte zwischen Flatterband und Zaun ein Abstand von ca. 1,5 m bestehen. Foto:©Ingo Bursch

Der Fairness wegen, sollte in diesem Gassenbereich nichts gegessen (Bratwurst vom Grill, etc.), nicht mit „Quietschis” gespielt oder mit Tüten geraschelt werden, denn es gibt bei vielen Turnieren noch unerfahrene Hunde, die auf solche „Reize” sehr stark reagieren.

Immer wieder kommt es auch zu Diskussionen: „Wann hat der Hund nun den Parcours verlassen?” Im Agility-Reglement 2015.1 steht auf Seite 12: ...„Hund verlässt den Parcours, d.h.: Er hat mit mindestens einer Pfote die Parcoursbegrenzung komplett überschritten”… 

Sollte in diesem Fall kein Flatterband auf dem Boden ausgelegt sein, hat der Hund den Parcours verlassen, sobald er den Zaun berührt, mit einem Körperteil durch den Zaun schlüpft oder er den Zaun oder eine andere Art von Parcoursbegrenzung, über- oder unterschreitet.

Aber wie sieht es am Richterzelt aus? Wenn dieses z.B. auf dem Parcours steht?

Es wäre wünschenswert, dass das Richterzelt ausserhalb des Parcourses stünde. Sollte dieses nicht möglich sein, ist es empfehlenswert um das Richterzelt herum (auf dem Boden) ein Flatterband auszulegen, um Diskussionen zu vermeiden.

Das gleiche gilt für den Ein- und Ausgang: „Wenn kein Tor (Parcoursbegrenzung) vorhanden ist. Hier gibt es immer wieder Situationen, die zu einer Disqualifikation führen können. Wenn z.B. der Hund unangeleint den Parcours verlässt oder dem Läufer Leckerlies oder Spielzeug auf den Parcours zugeworfen werden, führt das zu einer Disqualifikation, ohne dass der Hundeführer etwas dafür kann. Auch hier sollte ein Flatterband auf dem Boden vorhanden sein, um für klare Verhältnisse zu sorgen.

Des öfteren ist auch zu beobachten, dass der Hund nach Durchlaufen der Ziellinie, den Parcours eigenmächtig in Richtung Ausgang verlassen will und er von „Teamkollegen” wieder zurückgeschickt wird. Hier könnte der Richter jederzeit eine Disqualifikation aussprechen, denn der Hund steht nicht mehr unter der Kontrolle des Hundeführers.

Autor: Ingo Bursch

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