18.06.2018 12:06 Alter: 6 Jahre
Category: Ferien mit Hund

Keine Reise ohne Heimtierpass!

Die Bundestierärztekammer rät: Tierhalter sollten sich vor dem Urlaub genau über die Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen informieren

Die Reise mit dem eigenen Haustier MUSS unbedingt gut geplant werden, will man von unliebsamen Überraschungen verschont bleiben! Foto:©ClipDealer.de
Die Reise mit dem eigenen Haustier MUSS unbedingt gut geplant werden, will man von unliebsamen Überraschungen verschont bleiben! Foto:©ClipDealer.de

Reisen will gut geplant sein. Doch wenn man nicht auf Ferienzeiten Rücksicht nehmen muss, lockt schon mal ein Schnäppchen, und man will kurzentschlossen in die Ferne. Soll das Haustier – in der Regel ja der Hund – mit in den Urlaub, ist es allerdings wichtig, sich im Vorfeld gut über die Einreisebestimmungen zu informieren.

Grundsätzlich gilt: Seit dem 3. Juli 2004 muss für die Reise mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU ein Heimtierausweis, der von einem ermächtigten Tierarzt ausgestellt wurde, mitgeführt werden. Außerdem muss das Tier mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung mittels Tätowierung wird seit Juli 2011 nicht mehr anerkannt, es sei denn, sie wurde schon vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen und ist eindeutig lesbar.

Neben der bei Reisen ins Ausland stets vorgeschriebenen Impfung gegen Tollwut sind in einigen Ländern weitere Besonderheiten zu beachten. So fordern Irland, Großbritannien, Malta, Finnland und Norwegen zusätzlich eine Behandlung gegen Bandwürmer (Echinokokkenbehandlung) 24 bis 120 Stunden vor der Einreise, die im Heimtierpass dokumentiert sein muss.

Schwierig ist die Reise in Drittländer: Um Probleme bei der Rückkehr in die EU zu vermeiden, muss in einem zugelassenen Labor mehrere Wochen vor der Reise ein erfolgreicher Bluttest auf Tollwut-Antikörper gemacht und in den Heimtierpass eingetragen werden, so z. B. bei Reisen in die Türkei, nach Ägypten, Marokko oder Tunesien. Allerdings empfiehlt es sich schon aufgrund der klimatischen Bedingungen nicht unbedingt, mit einem Hund nach Nordafrika zu reisen.

Wichtig zu wissen: Einige Länder lehnen die Einreise von potentiell gefährlichen Hunden grundsätzlich ab, so beispielsweise Kroatien, Dänemark, Frankreich oder Großbritannien. Kompliziert ist es auch in Spanien, denn dort müssen solche Rassen (darunter auch der Akita Inu) zuvor bei der jeweils zuständigen Gemeinde registriert werden. „Damit man hier keine böse Überraschung erlebt, sollte man auf jeden Fall nochmal direkt bei der zuständigen Behörde im jeweiligen Land nachfragen. Ein Maulkorb muss aber auf jeden Fall im Gepäck sein“, rät darum Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Bundestierärztekammer.

Die Bundestierärztekammer weist Tierhalter auch darauf hin, vor einer Reise unbedingt auf einen wirksamen Parasitenschutz zu achten. Tiedemann: „Besonders im Süden können Zecken und Mücken gefährliche Krankheiten wie Babesiose, Ehrlichiose oder Leishmaniose übertragen. Eine gründliche Beratung durch den Tierarzt ist darum im Vorfeld der Reise unbedingt anzuraten.“ Auskünfte zu den Einreisebestimmungen gibt es bei der jeweiligen Botschaft/Konsulat, weitere Infos auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: http://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html

 Quelle: Bundestierärztekammer Berlin

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