20.11.2017 14:48 Alter: 6 Jahre
Category: Der Hund im Recht

Wie darf man Tiere begraben?

Darf man seinen langjährigen, viebeinigen Freund im eigenen Garten begraben?

Der treue Jagdhund/die geliebte Hauskatze/der langjährige vierbeinige Freund ist verstorben. Darf man ihn/sie im eigenen Garten begraben? Die Antwort lautet hier: Eher nicht.

Streng verboten ist es sogar, Tiere im Wald, in Natur- oder Wasserschutzgebieten zu bestatten. Sicher geht man daher, wenn man sich an die zuständige Behörde der Gemeinde oder des Landkreises, meist das Veterinär- oder Ordnungsamt, wendet. Dort erhält man gegebenenfalls die Erlaubnis für die Beerdigung an einem bestimmten Begräbnisort, in bestimmter Tiefe, mit einem Mindestabstand zu öffentlichen Wegen und Plätzen. Durch den bestatteten Kadaver darf selbstverständlich keine Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier entsteht. Ist das eigenhändige Bestatten nach § 3 des Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG) verboten, muss der Tierhalter das tote Tier der jeweiligen „beseitigungspflichtigen Körperschaft“ melden. Welche dies ist, teilt das Amt ebenfalls mit.

Die beseitigungspflichtige Körperschaft ist, wie der Name schon sagt, für das Abholen oder Entgegennehmen und Beseitigen der sterblichen tierischen Überreste verantwortlich. Wer verbotenerweise sein Tier selbst begräbt, riskiert Geldbußen bis zu 50.000,– €, da Verstöße gegen das TierNebG Ordnungswidrigkeiten darstellen.

Quelle: ©Frank Richter, Rechtsanwalt, Dossenheim  -  www.richterrecht.com

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